Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung…
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Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstraße/Seehofstraße
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die städtischen Mietverhältnisse im Nordwestzentrum Frankfurt zu optimieren und jährlich über Fortschritte beim Umzug des Amtes für Bauen und Immobilien zu berichten. Er soll die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen und die Nutzung der Flächen sicherstellen.
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Gerbermühlstraße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
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- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gerbermühlstraße per E-MailAntrag
- Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main berichtet bis April 2018 über den Stand der Ausschreibung für diejenigen Flächen, die künftig von der neuen, integrierten Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Frankfurt bzw. dem Amt für Bauen und Immobilien (ABI) sowie dem Stadtschulamt genutzt werden sollen. 2.
- a)Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main berichtet jährlich über die erzielten Fortschritte bezüglich des Umzugs des Amts für Bauen und Immobilien.
- b)Die für eine etwaige Restnutzungszeit geplanten alternativen städtischen Nutzungen an den alten Standorten werden in diesem Bericht ebenfalls dargestellt.
- c)Ebenso gibt der Bericht Auskunft über die gemäß Vertrag vereinbarte Erhöhung der Miete für die alten Liegenschaften, speziell die durch Herrichtungskosten, Um- und Ausbaukosten entstandenen Zuschläge.
- Spätestens ein Jahr vor Ablauf des Sonderkündigungsrechts für die Liegenschaften Seehofstraße/Gerbermühlstraße (Sonderkündigung 5 Jahre nach Vertragsabschluss) berichtet der Magistrat unaufgefordert in den zuständigen Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung über den aktuellen Zeitplan für den Umzug von Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien.
- Das Amt für Bauen und Immobilen (ABI) wird ein Vertragsmanagement-System installieren, welches alle von ihm betreuten bestehenden städtischen Miet-, Kauf- und Pachtverträge für Immobilien enthält, so dass Informationen und Fristen zu jeder Immobilie jederzeit abrufbar sind.
Begründung
Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstraße/Seehofstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 163 wird mit folgender Maßgabe angenommen:
- Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main berichtet bis April 2018 über den Stand der Ausschreibung für diejenigen Flächen, die künftig von der neuen, integrierten Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Frankfurt bzw. dem Amt für Bauen und Immobilien (ABI) sowie dem Stadtschulamt genutzt werden sollen. 2.
- a)Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main berichtet jährlich über die erzielten Fortschritte bezüglich des Umzugs des Amts für Bauen und Immobilien.
- b)Die für eine etwaige Restnutzungszeit geplanten alternativen städtischen Nutzungen an den alten Standorten werden in diesem Bericht ebenfalls dargestellt.
- c)Ebenso gibt der Bericht Auskunft über die gemäß Vertrag vereinbarte Erhöhung der Miete für die alten Liegenschaften, speziell die durch Herrichtungskosten, Um- und Ausbaukosten entstandenen Zuschläge.
- Spätestens ein Jahr vor Ablauf des Sonderkündigungsrechts für die Liegenschaften Seehofstraße/Gerbermühlstraße (Sonderkündigung 5 Jahre nach Vertragsabschluss) berichtet der Magistrat unaufgefordert in den zuständigen Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung über den aktuellen Zeitplan für den Umzug von Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien.
- Das Amt für Bauen und Immobilen (ABI) wird ein Vertragsmanagement-System installieren, welches alle von ihm betreuten bestehenden städtischen Miet-, Kauf- und Pachtverträge für Immobilien enthält, so dass Informationen und Fristen zu jeder Immobilie jederzeit abrufbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2017MM 163Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag; Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsvortrag
- 9. November 2017Sie sind hierNRNR 444Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 26. März 2018BB 101Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht
- 9. Februar 2024BB 66Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht
- 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 433 WochenBB 466Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (M 163 = Annahme, NR 392 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 163 = Enthaltung, NR 392 = Ablehnung, NR 444 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Ablehnung)