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Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung…

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Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstraße/Seehofstraße

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
433 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die städtischen Mietverhältnisse im Nordwestzentrum Frankfurt zu optimieren und jährlich über Fortschritte beim Umzug des Amtes für Bauen und Immobilien zu berichten. Er soll die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen und die Nutzung der Flächen sicherstellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Gerbermühlstraße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.

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Antrag

  1. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main berichtet bis April 2018 über den Stand der Ausschreibung für diejenigen Flächen, die künftig von der neuen, integrierten Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Frankfurt bzw. dem Amt für Bauen und Immobilien (ABI) sowie dem Stadtschulamt genutzt werden sollen. 2.
    • a)Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main berichtet jährlich über die erzielten Fortschritte bezüglich des Umzugs des Amts für Bauen und Immobilien.
    • b)Die für eine etwaige Restnutzungszeit geplanten alternativen städtischen Nutzungen an den alten Standorten werden in diesem Bericht ebenfalls dargestellt.
    • c)Ebenso gibt der Bericht Auskunft über die gemäß Vertrag vereinbarte Erhöhung der Miete für die alten Liegenschaften, speziell die durch Herrichtungskosten, Um- und Ausbaukosten entstandenen Zuschläge.
  2. Spätestens ein Jahr vor Ablauf des Sonderkündigungsrechts für die Liegenschaften Seehofstraße/Gerbermühlstraße (Sonderkündigung 5 Jahre nach Vertragsabschluss) berichtet der Magistrat unaufgefordert in den zuständigen Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung über den aktuellen Zeitplan für den Umzug von Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien.
  3. Das Amt für Bauen und Immobilen (ABI) wird ein Vertragsmanagement-System installieren, welches alle von ihm betreuten bestehenden städtischen Miet-, Kauf- und Pachtverträge für Immobilien enthält, so dass Informationen und Fristen zu jeder Immobilie jederzeit abrufbar sind.

Begründung

Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstraße/Seehofstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 163 wird mit folgender Maßgabe angenommen:

  1. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main berichtet bis April 2018 über den Stand der Ausschreibung für diejenigen Flächen, die künftig von der neuen, integrierten Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Frankfurt bzw. dem Amt für Bauen und Immobilien (ABI) sowie dem Stadtschulamt genutzt werden sollen. 2.
    • a)Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main berichtet jährlich über die erzielten Fortschritte bezüglich des Umzugs des Amts für Bauen und Immobilien.
    • b)Die für eine etwaige Restnutzungszeit geplanten alternativen städtischen Nutzungen an den alten Standorten werden in diesem Bericht ebenfalls dargestellt.
    • c)Ebenso gibt der Bericht Auskunft über die gemäß Vertrag vereinbarte Erhöhung der Miete für die alten Liegenschaften, speziell die durch Herrichtungskosten, Um- und Ausbaukosten entstandenen Zuschläge.
  2. Spätestens ein Jahr vor Ablauf des Sonderkündigungsrechts für die Liegenschaften Seehofstraße/Gerbermühlstraße (Sonderkündigung 5 Jahre nach Vertragsabschluss) berichtet der Magistrat unaufgefordert in den zuständigen Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung über den aktuellen Zeitplan für den Umzug von Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien.
  3. Das Amt für Bauen und Immobilen (ABI) wird ein Vertragsmanagement-System installieren, welches alle von ihm betreuten bestehenden städtischen Miet-, Kauf- und Pachtverträge für Immobilien enthält, so dass Informationen und Fristen zu jeder Immobilie jederzeit abrufbar sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2017MM 163Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag; Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsvortrag
  2. 9. November 2017Sie sind hier
    NRNR 444Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstra
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  3. 26. März 2018BB 101Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht
  4. 9. Februar 2024BB 66Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht
  5. 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 433 WochenBB 466Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 14.11.2017
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 163 unter Berücksichtigung der Vorlage NR 444 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurter
Sonstige:
FDP (M 163 = Annahme, NR 392 = Ablehnung)FRAKTION (M 163 = Annahme, NR 392 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (M 163 = Enthaltung, NR 392 = Ablehnung, NR 444 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (M 163 = Annahme, NR 392 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 163 = Enthaltung, NR 392 = Ablehnung, NR 444 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 16.11.2017
TO II, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 163 unter Berücksichtigung der Vorlage NR 444 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 392 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Ablehnung)

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