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Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung…

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Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstra

Vorlagentyp: B
433 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 26.03.2018, B 101

Betreff: Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstraße/Seehofstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2017, § 1965 - NR 444/17 CDU/SPD/GRÜNE - Zu der Ziffer 1 des oben bezeichneten Beschlusses kann der Magistrat wie folgt berichten: Auf das vom Magistrat veröffentlichte Interessenbekundungsverfahren zur Suche eines neuen Behördenstandorts für das Amt für Bau und Immobilien und das Stadtschulamt wurden bis Ende 2017 rund 15 Standorte unterschiedlicher Qualität vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich sowohl um Bestandsimmobilien zur Anmietung als auch um Neubauprojekte, die derzeit noch in der Planungsphase sind. Um die Vorschläge vergleichbar zu machen, wurden die Anbieter aufgefordert, die jeweiligen Vorschläge bis zum 30.01.2018 hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmendaten und der Verfügbarkeit zu konkretisieren. Diese konkretisierten Angebote liegen vor und werden derzeit ausgewertet. Gleichzeitig beabsichtigt der Magistrat, für die Bewertung der Standorte, das weitere Auswahlverfahren sowie die anstehenden Verhandlungen mit den Anbietern der favorisierten Standorte einen Dienstleister mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen. Das hierfür notwendige begrenzte Vergabeverfahren wurde in die Wege geleitet, die Auswahl und Beauftragung eines Unternehmens soll bis Mitte März 2018 erfolgen. Die Definition eines neuen Behördenstandorts wird vom Magistrat mit höchster Priorität verfolgt. Es ist angestrebt, bis Ende des zweiten Quartals 2018 einen neuen Standort zu definieren und die zur Nutzung notwendigen Verträge dann sehr kurzfristig abzuschließen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2017MM 163Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag; Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsvortrag
  2. 9. November 2017NRNR 444Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  3. 26. März 2018Sie sind hier
    BB 101Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstra
    Magistratsbericht
  4. 9. Februar 2024BB 66Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht
  5. 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 433 WochenBB 466Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und GerbermühlstraMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 21 · 24.04.2018
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 101 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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