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Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Neuvergabe Linien des Bündel H für die Jahre 2028 bis 2036

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren10 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel H neu zu vergeben, um die Verkehrsbedienung effizient und nachhaltig zu gestalten. Diese Maßnahme ist notwendig, da der bisherige Verkehrsvertrag endet und die vertraglich vorgesehenen Verlängerungsoptionen ausgeschöpft sind. Ziel ist es, die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs in der Region zu sichern und die Anforderungen an emissionsfreie Fahrzeuge zu erfüllen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel H mit den Buslinien 25, 57, 81, 82, 83 und voraussichtlich der neuen Linie 85 zwischen Niederrad Bahnhof und Niederrad Poloplatz für den Zeitraum vom 10.12.2028 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben.
  2. Die in der Anlage enthaltenen Anforderungen stellen eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (Beschluss der StVV vom 04.03.2021, §7285) dar und bilden die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel H ab.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, die Vorabbekanntmachung der Ausschreibung zu veröffentlichen. Die für den Zeitraum 12.2028 - 12.2030 benötigten Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung von traffiQ zum Wirtschaftsplan 2026 enthalten und für die Haushaltsjahre 2029 und 2030 aus dem zuständigen Dezernatsbudget sicher zu stellen.

Begründung

A. Zielsetzung

Der bestehende Verkehrsvertrag für den Linienbusverkehr des Bündels H mit der Firma Urberacher Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH läuft seit Dezember 2018 und endet nach einer Verlängerung um zwei Jahre im Jahr 2024 endgültig zum Fahrplanwechsel 2028. Die vertraglich vorgesehenen Verlängerungsoptionen sind ausgeschöpft und die nach EU-VO 1370/2007 maximale Laufzeit von 10 Jahren ist erreicht.

Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 26.02.2009, § 5543 (M 19) i.V.m. den Stadtverordnetenbeschlüssen vom 13.12.2012, § 2525 (M 252), und vom 13.10.2016, § 632 (M 165), und vom 13.06.2024, § 4866 (M 38), ist das Bündel H wettbewerblich auszuschreiben, bei Auslaufen des Vertrags wird das Bündel daher turnusgemäß neu ausgeschrieben.

Die Verkehrsbedienung der betroffenen Linien soll sichergestellt und effizient sowie nachhaltig gestaltet werden.

B. Alternativen

Ein Beibehalten der Bündelung des laufenden Bündels H würde durch die fehlenden Synergien bei Fahrzeugbeschaffung und -betrieb Mehrkosten bedeuten. Wenn die Linie 83 im Bündel D verbleibt, kostet sie jährlich ca. 80 T € mehr als im neuen Bündel H.

C. Lösung

Das Bündel H wird in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zum Fahrplanwechsel im Jahr 2028 neu vergeben. Die Vorabbekanntmachung der Vergabe im EU-Amtsblatt muss im Mai 2026 erfolgen, das Vergabeverfahren startet im Mai 2027, die Zuschlagserteilung erfolgt im Oktober

2027.

Im neuen Bündel H werden alle bestehenden und geplanten Kleinbuslinien zusammengeführt. Dies betrifft die Linien 57, 81 und 82 aus dem aktuellen Bündel H, die Linie 25 aus Bündel G, die Linie 83 aus Bündel D, sowie voraussichtlich eine neue Linie zur Erschließung des Poloplatzes. Die Herausnahme der Linien 25 und 83 aus den laufenden Verkehrsverträgen ist vergaberechtlich möglich, die Herausnahme der Linie 25 fällt zeitlich zusammen mit der geplanten Verlängerung von Bündel G im Dezember 2028.

Die Maßnahme ermöglicht Effizienzgewinne durch die Bündelung des technisch anspruchsvollen Fahrzeugtyps Kleinbus, der besondere Anforderungen an Wartung und Betrieb stellt, bei einem Betreiber. Die Verkehrsunternehmen, die aktuell nur eine Kleinbuslinie betreiben, werden entlastet. Mit fünf bis sechs Linien bleibt ein kleines Bündel erhalten, dadurch werden Angebote von kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht.

Die Linie 25 soll bei Ertüchtigung der Niddabrücke in Harheim auf einen Einsatz von Solobussen umgestellt werden und scheidet damit perspektivisch aus dem Kleinbusbündel aus, für diesen Fall wird im Verkehrsvertrag eine ausreichend große Möglichkeit für Änderungen der Leistung vorgesehen.

Das neue Bündel H mit einer Flotte aus 11 Kleinbussen wird 100 % emissionsfrei ausgeschrieben und übererfüllt damit die Anforderungen der Clean Vehicles Directive. Von einer Verfügbarkeit passender Fahrzeuge am Markt wird ausgegangen.

Der Verkehrsvertrag des Bündels H soll eine Laufzeit von 8 Jahren haben. Diese Laufzeit passt zu der erwarteten Lebensdauer der Elektrokleinbusse und der Garantielaufzeit der Batterien der Fahrzeuge. Eine Verlängerungsoption wird nicht vorgesehen, da das Kostenrisiko für Instandhaltung oder Ersatzfahrzeuge bei einer längeren Laufzeit nicht in die Angebotskalkulationen einbezogen werden soll.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
    Der Vortrag durchläuft die Ortsbeiräte der
    betroffenen Stadtteile.
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Dezember 2025Sie sind hier
    MM 211Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Neuvergabe Linien des Bündel H für die Jahre 2028 bis 2036
    Magistratsvortrag
  2. 2. Januar 2026OFOF 1423/6Vergabe des Busbündels HOrtsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 11
Sitzung 44 · 12.01.2026
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 44 · 13.01.2026
TO I, TOP 43
Angenommen
1. Der Vorlage M 211 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1423/6 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, Linke und BFF (= Annahme)

OBR 10
Sitzung 44 · 13.01.2026
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 41 · 19.01.2026
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

OBR 14
Sitzung 44 · 19.01.2026
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 211 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPdFfmFraktionslos
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 13
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 57
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 27.01.2026
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 29.01.2026
TO II, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

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