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Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels H für die Jahre 2018 bis 2026

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel H für den Zeitraum von 2018 bis 2026 zu vergeben. Dies geschieht aufgrund auslaufender Konzessionen und soll durch ein wettbewerbliches Verfahren realisiert werden, um eine ausreichende Verkehrsbedienung sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel H mit den Buslinien 81, 82 und 57 für den Zeitraum vom 09.12.2018 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben.
  2. Das derzeitige im Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit den Anforderungen an die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung für das Linienbündel H ab.
  3. Der Magistrat wird ferner beauftragt, durch traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, ein Konzept zur Weiterentwicklung der Linienbündelkonzeption erarbeiten zu lassen.

Begründung

A. Zielsetzung

A. Zielsetzung: Zum Ende des Fahrplanjahres 2018 enden die zeitlich befristeten Konzessionen und der Verkehrsvertrag mit der Firma Urberacher Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH (UOB) für den Linienbusverkehr des Bündels H. Die Leistungen des Linienbündels H sollen für acht Jahre in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben werden, da mit den Stadtverordnetenbeschlüssen vom 24.07.2014, § 4843, und vom 24.09.2015, § 6332, lediglich für die zukünftig direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen ICB GmbH zu vergebenden Linienbündel D und E Ausnahmen von der mit Stadtverordnetenbeschluss vom 26.02.2009, § 5543, grundsätzlich vorgegebenen wettbewerblichen Vergabe der Frankfurter Busverkehrsleistungen festgelegt wurden. Im Jahr 2011 hat traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, eine Überprüfung und Neuordnung aller Linienbündel durchgeführt.

B. Alternativen

B. Alternativen: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine Alternativen.

C. Lösung

C. Lösung: zu Ziff. 1. und 2. Das Linienbündel H beinhaltet mit den Buslinien 81 und 82 die beiden Quartierbuslinien in Oberrad. Diese Linien erschließen die Wohngebiete Oberrads südlich der Offenbacher Landstraße sowie, mit einem Teil der Fahrten, den Waldfriedhof Oberrad. Knotenpunkt dieser Buslinien ist der Buchrainplatz, wo ein Übergang zu den Straßenbahnen besteht.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel H erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2016Sie sind hier
    MM 165Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels H für die Jahre 2018 bis 2026
    Magistratsvortrag
  2. 27. September 2016NRNR 117Rekommunalisierung des BusverkehrsSTVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 4 · 04.10.2016
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 117 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDLinke
Enthaltung:
BFF
zu 1 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDPLinke
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Enthaltung:
BFFFRAKTION
Sonstige:
AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRAKTION (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 5 · 04.10.2016
TO I, TOP 45
Angenommen
1. Der Vorlage M 165 wird im Rahmen der Vorlage NR 117 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 117 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneLinkeBFFFreie Wähler
Ablehnung:
CDUFDP
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneLinkeBFFFreie Wähler
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 5 · 07.10.2016
TO I, TOP 44
Angenommen
1. Der Vorlage M 165 wird zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 5 · 11.10.2016
TO I, TOP 27
Angenommen
1. Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 117 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDLinke
Enthaltung:
BFF
zu 1 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDPLinke
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurter
Enthaltung:
BFFFRAKTION
zu 1)
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 165 = Ablehnung, NR 117 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme); BFF und FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 165 = Ablehnung, NR 117 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 7 · 13.10.2016
TO II, TOP 25
Angenommen
1. Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 117 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ARLLinke
Enthaltung:
BFF
zu 1 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDPÖkoLinX-ARLLinke
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF und FRAKTION (= Enthaltung)

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