Rekommunalisierung des Busverkehrs
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Busverkehrs Die Stadtverordnetenversammlung möge die Magistratsvorlage M165/2016 mit folgenden Änderungen beschließen: Abs. 1: Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel H ab dem 09.12.2018 im Wege einer Inhouse-Vergabe direkt an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben. Abs. 3: Der Magistrat wird ferner beauftragt, durch traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, ein Konzept zur Weiterentwicklung der Linienbündelkonzeption erarbeiten zu lassen, das dem Ziel Rechnung trägt, so zeitnah wie möglich alle lokalen Busverkehrsleistungen direkt an ein kommunales Busverkehrsunternehmen Begründung: Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und darf nicht einem Wettbewerb unterworfen werfen. Der Stadt Frankfurt am Main stehen zurzeit keine eigenen Busse für den Schienenersatzverkehr zur Verfügung. Laut Aussage des Verkehrsdezernenten war es einem großen Zufall geschuldet, dass für die verlängerte Laufzeit der Baustelle an der U5 die Busse weiterhin eingesetzt werden konnten. Um dies nicht weiter dem Zufall zu überlassen, bietet sich auch aus diesem Grund eine Inhouse-Vergabe an. Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Zugleich honoriert der Magistrat mit der Direktvergabe die bisherigen Erfolge der Gesellschaft zur Steigerung von Qualität und Effizienz und sichert somit die Arbeitsplätze und das Know-How der bei der VGF bzw. der ICB beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Inhalt
Antrag vom 27.09.2016, NR 117
Betreff: Rekommunalisierung des Busverkehrs Die Stadtverordnetenversammlung möge die Magistratsvorlage M165/2016 mit folgenden Änderungen beschließen: Abs. 1: Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel H ab dem 09.12.2018 im Wege einer Inhouse-Vergabe direkt an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben. Abs. 3: Der Magistrat wird ferner beauftragt, durch traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, ein Konzept zur Weiterentwicklung der Linienbündelkonzeption erarbeiten zu lassen, das dem Ziel Rechnung trägt, so zeitnah wie möglich alle lokalen Busverkehrsleistungen direkt an ein kommunales Busverkehrsunternehmen
Begründung: Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und darf nicht einem Wettbewerb unterworfen werfen. Der Stadt Frankfurt am Main stehen zurzeit keine eigenen Busse für den Schienenersatzverkehr zur Verfügung. Laut Aussage des Verkehrsdezernenten war es einem großen Zufall geschuldet, dass für die verlängerte Laufzeit der Baustelle an der U5 die Busse weiterhin eingesetzt werden konnten. Um dies nicht weiter dem Zufall zu überlassen, bietet sich auch aus diesem Grund eine Inhouse-Vergabe an. Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Zugleich honoriert der Magistrat mit der Direktvergabe die bisherigen Erfolge der Gesellschaft zur Steigerung von Qualität und Effizienz und sichert somit die Arbeitsplätze und das Know-How der bei der VGF bzw. der ICB beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 165 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 6 Versandpaket: 05.10.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2016MM 165Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels H für die Jahre 2018 bis 2026Magistratsvortrag
- 27. September 2016Sie sind hierNRNR 117Rekommunalisierung des BusverkehrsSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme); BFF und FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 165 = Ablehnung, NR 117 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF und FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)