Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2019 (ab 09.12.2018) - Gesamtnetz Bus -
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110
Betreff: Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2019 (ab 09.12.2018) - Gesamtnetz Bus - Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1565 (M 109)
- Den in den Anlagen dargestellten Veränderungen des Leistungsangebots im Öffentlichen Personennahverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wird zugestimmt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist damit im Jahr 2019 ein Gesamtaufwand von 74,254 Mio. € verbunden, dem voraussichtlich Erträge in Höhe von 65,644 Mio. € gegenüberstehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in der Anlage dargestellten Maßnahmen im Jahr 2018 zu einer Steigerung der Aufwendungen gegenüber 2017 in Höhe von rd. 178.000 € und von rd. 868.000 € im Jahr 2019 gegenüber 2018 führen werden. Die erforderlichen Mittel sind für das Jahr 2018 im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main (Produktgruppe 16.10 - traffiQ (Treuhandbereich) verfügbar und für das Jahr 2019 bereitzustellen.
- Bei dem seit dem 11.12.2016 direkt vergebenen Linienbündel E (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6332 -M 143-) werden im Rahmen der daraus resultierenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der ICB GmbH im Kalenderjahr 2019 voraussichtlich 2,954 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie - unter Beachtung vorab festzulegender Parameter - aus öffentlichen Mitteln (Ausgleichsleistung) im Jahr 2019 voraussichtlich 17,507 Mio. € betragen.
- Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziffer 3 zugrunde liegende Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2019 am
- Dezember 2018, spätestens jedoch vor dem 31.12.2018, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der Europäischen Union für öffentliche Dienstleistungsaufträge gerecht zu werden.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass die mit dem Jahresfahrplan in Verbindung stehenden Maßnahmen im Stadtbahn- und Straßenbahnverkehr in einer gesonderten Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung herangetragen werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, wurde von der Stadt Frankfurt am Main als Aufgabenträger i.S.d. HessÖPNVG u.a. die Aufgabe übertragen, die ausreichende Verkehrsbedienung im Schienen- und Busbereich zu gewährleisten. Auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005, M 239/04) und der darin festgelegten Beurteilungsmerkmale für ein ausreichendes Verkehrsangebot (Haltestellenabfahrten, Häufigkeit der Fahrten abhängig von Relationskategorie, Haltestelleneinzugsbereiche, Auslastung) war das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf dem Stadtgebiet weiterzuentwickeln. B - Alternativen keine C - Lösung Für das Fahrplanjahr 2019 sind für die Frankfurter Buslinien folgende wesentliche Veränderungen vorgesehen:
- Einführung des Nachtverkehrs in den Nächten vor Samstagen, Sonn- und Feiertagen auf den Tageslinien 28*, 29*, 36*, 39*, 43, 46*, 54*, 55*, 59*, 60*, 61, 62, 63* und 72* (* auf Teilabschnitten). Im Gegenzug verkehren die heutigen Nachtbuslinien n1, n2, n3, n4, n5, n7, n8, n41, n62 und n63 nur noch in den Nächten vor Montag bis Freitagen. Die bisher nur an Wochenenden verkehrende Nachtbuslinie n11 entfällt, da stattdessen die S-Bahn-Linie S3 nachts verkehrt.
- Führung der Kurzfahrten der Linie 58 (bisher Flughafen Terminal 1 - Höchst Bahnhof) bis Höchst Friedhof aufgrund fehlender Wartepositionen am neuen Höchster Busbahnhof
- Verlängerung der Linie 64 ins Europaviertel, zusätzlich auch in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit
- Mehr Fahrten bzw. Kapazität im Schülerverkehr der Linien 44, 52 und 57
- Weiterer Einsatz von Gelenkbussen auf den Linien 34, 72/73 sowie 63/66
- Einstellung der Linie 46 im Abschnitt Hauptbahnhof - Mühlberg. Der Betrieb an Sommerwochenenden bis Offenbach-Kaiserlei (Bedienung Rudererdorf und Gerbermühle) wird durch die Linie 45 übernommen. Diese Vorlage enthält auch Maßnahmen, die erst nach dem Redaktionsschluss der Fahrplanvorlage 2018 (im Februar 2017) bekannt und wegen besonderer Dringlichkeit bereits umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen sind mit dem entsprechenden Umsetzungsdatum gekennzeichnet. Sollte die Beschlussfassung zu diesem Vortrag des Magistrates nicht rechtzeitig erfolgen, würde der aktuelle Fahrplan 2018 über das Fahrplanwechseldatum hinaus Gültigkeit haben. Sollten Änderungen zum vorliegenden Maßnahmenkatalog gewünscht werden, so ist bis zu deren Umsetzung mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Monaten zu rechnen. Im Rahmen der in den Beschlussziffern 3 und 4 beschriebenen Umsetzung der Direktvergabe des Linienbündels E könnten sich im Einzelfall noch Veränderungen mit monetären Auswirkungen ergeben, die bei der erforderlichen Vorab-Festlegung der maximal zulässigen Soll-Ausgleichsleistung zu berücksichtigen wären. Da aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten dann nicht mehr genügend Zeit für einen erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorhanden wäre, ist es - wie bei der Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen an die VGF GmbH - erforderlich, dass der Magistrat diese abschließend festlegt. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Busverkehrs erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV. Die Kostenangaben für die Veränderungen bei den Einzelmaßnahmen beziehen sich auf die in den Ausschreibungen ermittelten jeweiligen Marktpreise (Veränderung der Grundvergütung) sowie die im Rahmen der Direktvergaben festgelegten Aufwandsparameter. Die geplanten Leistungsveränderungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen werden in den Anlagen genauer beschrieben. Die Kostenangaben beziehen sich immer auf ein Standardjahr (250 Tage, Montag bis Freitag, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage). Die Gesamtkosten für das Busnetz sind in Beschlusspunkt 1 dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen im lokalen Busverkehr finanzielle Auswirkungen zur Einrichtung von Haltestelleninfrastruktur sowie zur Anpassung von Linienwegen haben, z. B. für die Anpassung von Bordsteinkanten und für Markierungsarbeiten. Hierzu wurden mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH -VGF- (Infrastruktur) schon im Vorfeld die entsprechenden Planungen abgestimmt. Anlage 1_Massnahmenkatalog (ca. 69 KB) Anlage 2_Katographische_Darstellungen (ca. 7,5 MB) Anlage 3_Uebersicht_finanzielle_Auswirkungen (ca. 218 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 288 Anregung vom 13.08.2018, OA 289 Antrag vom 03.08.2018, OF 400/11 Antrag vom 12.08.2018, OF 401/11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2018Sie sind hierMM 110Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2019 (ab 09.12.2018) - Gesamtnetz Bus -Magistratsvortrag
- 3. August 2018OFOF 400/11Buslinie 43 lauf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. August 2018OFOF 401/11Frequenz der Buslinie 44 von Fechenheim-Süd nach Fechenheim-Nord erhöhenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. August 2018OAOA 289Frequenz der Buslinie 44 von Fechenheim-Süd nach Fechenheim-Nord erhöhen Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110Anregung
- 13. August 2018OAOA 288Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110Anregung
- 26. November 2018STST 2183Frequenz der Buslinie 44 von Fechenheim-Süd nach Fechenheim-Nord erhöhenStellungnahme
- 26. November 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2185Buslinie 43 auf Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 288 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 289 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, PARTEI und U.B. gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP und LINKE. gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 110 = Ablehnung, OA 288 und OA 289 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)