Die Gebäude am Oeder Weg sowie in der Hermann- und Adlerflychtstraße liegen im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Die Gebäude am Oeder Weg sowie in der Hermann- und Adlerflychtstraße liegen im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung und wurden von der VBL an Aberdeen Investments Deutschland veräußert. Obwohl die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat, ist bislang unklar, ob eine Abwendungserklärung abgeschlossen wurde, um die Mieterinnen und Mieter zu schützen.
Daher frage ich den Magistrat:
Aus welchen Gründen hat die Stadt Frankfurt das kommunale Vorkaufsrecht beim Verkauf der Wohnungen nicht ausgeübt, und wurde mit dem Käufer Aberdeen eine Abwendungserklärung geprüft, verhandelt oder abgeschlossen?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Sylvia Weber:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, bitte lassen Sie mich noch etwas nachtragen. Ich begrüße den neu gewählten Vorstand des Stadtschüler:innenrates und des Sprechergremiums, die heute hier sind und sich mal eine Plenarsitzung anschauen wollen. Herzlich willkommen in der Frankfurter Kommunalpolitik!
(Beifall)
Sehr geehrter Stadtverordneter Yilmaz, ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
(Zurufe)
Nee, war er nicht. Das ist meine Frage. Ich antworte aber im Einvernehmen mit Herrn Gwechenberger, weil das immer eine gemeinsame Prüfung zwischen dem Planungsamt und dem ABI ist. Das machen wir tatsächlich gemeinsam. Beide gucken darauf und beide prüfen das. Insofern ist es so.
Der Kaufvertrag über das Areal Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße lag der Stadt Frankfurt zur Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechts vor. Die Liegenschaften befinden sich im Bereich der Erhaltungssatzung E 50 Nordend-Mitte. Seitens der Stadt Frankfurt wurde daher das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Nr. 4 Baugesetzbuch geprüft. Im Rahmen der Prüfung der Objekte konnten Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch nicht festgestellt werden. Vor dem Hintergrund der Verschärfung der Rechtslage für die Ausübung von Vorkaufsrechten in den Milieuschutzgebieten, zuletzt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021, war daher die Rechtsgrundlage für die Ausübung des Vorkaufsrechts oder der Verhandlung einer Abwendungsvereinbarung nicht gegeben.
Seitens der Stadt Frankfurt wurde daher am 17. September der Verzicht auf eine Vorkaufsrechtsausübung erklärt. Wir haben damals, als diese Verschärfungen in Kraft gesetzt worden sind, als Stadt Frankfurt zusammen mit anderen Kommunen an die Bundesregierung und den Deutschen Städtetag appelliert, sich für die Wiederöffnung des Umgangs mit dem Vorkaufsrecht einzusetzen, also das wieder zu lockern, da dies ein wichtiges Instrument für die Kommunen war und ist, den Milieuschutz durchzusetzen, bisher allerdings ohne Resonanz. Auf Initiative des Magistrats hat aber die ABG der VBL ein Kaufangebot für die in Frankfurt befindlichen Liegenschaften unterbreitet. Wir hoffen mal, dass sie erfolgreich ist.
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Christoph Rosenbaum:
Danke, Frau Stadträtin! Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller. Herr Yilmaz, bitte!
Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos:
(Zusatzfrage)
Wie bewerten Sie die Situation vor Ort, dass der Investor nach und nach Mieterinnen und Mieter verdrängt und Wohnungen entmietet? Und welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um die Bewohnerinnen und Bewohner im Milieuschutzsatzungsgebiet wirksam vor weiterer Verdrängung und Gentrifizierung zu schützen?
Stadträtin Sylvia Weber:
(fortfahrend)
Okay, diese Zusatzfrage ist tatsächlich eine an den Kollegen Stadtrat Gwechenberger, der jetzt nicht da ist. Was ich aber sagen kann, ist, dass wir natürlich als Magistrat die Praktiken der Aberdeen nicht gutheißen und dass wir auch diesen Verkauf sehr bedauern. Ich glaube, das haben wir auch im Ausschuss deutlich gemacht. Mit dem Versuch, über die ABG diese Liegenschaften zu erwerben, wollen wir dem natürlich etwas entgegensetzen und versuchen, hier als Stadt wieder handlungsfähig zu werden. Wir müssen allerdings abwarten, was die Verhandlungen ergeben.
(Zurufe)
Wie gesagt, wir haben - das gehört in meinen Zuständigkeitsbereich - das Vorkaufsrecht geprüft. Das Vorkaufsrecht kommt aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht infrage. Und insofern müssen wir gucken, ob wir bei anderen Maßnahmen weiterkommen.
Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3655
Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos:
Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren!
Am Oeder Weg zeigt sich erneut, wie Milieuschutz in Frankfurt funktionieren müsste und wie er in der Realität scheitert, weil der Magistrat untätig bleibt. Die Häuser am Oeder Weg sowie in der Hermannstraße und in der Adlerflychtstraße liegen im Milieuschutzsatzungsgebiet. Die Satzung soll Verdrängung verhindern. Doch was passiert? Die VBL ist öffentliche Eigentümerin, vertreten durch die Regierungen von Bund und Ländern. Genau diese öffentliche Institution verkauft Wohnungen an private Investoren. Das ist nicht nur ein Fehler, das ist ein politischer Skandal. Der Staat selbst betreibt hier stetige Spekulation und treibt die Verdrängung der eigenen Bevölkerung mit voran. Die VBL verkauft die Wohnungen an Arbeiter und die Stadt nutzt wieder einmal ihr stärkstes Instrument nicht, das kommunale Vorkaufsrecht. Frankfurt verzichtet und die Mieterinnen und Mieter bleiben ungeschützt.
Während die Stadt schweigt, schafft der Investor Fakten. Im Hinterhof laufen Abbrucharbeiten, die Häuser werden für den Abriss vorbereitet. Im Bestand sollen nur Probebohrungen durchgeführt werden, elf pro Wohnung. Dafür müssen Wohnungen geräumt werden. Ich frage den Magistrat: Wer hat diese Bohrungen genehmigt? Wer dort seit Jahrzehnten wohnt, weiß genau, wohin das führt: schleichende Entmietungen mit technischen Begründungen. Dieses Muster ist uns in Frankfurt bestens bekannt. Erst statische Probleme, dann Noträumungen, anschließend Luxussanierungen oder Abriss. Ich möchte den Magistrat fragen: Wie wollen Sie die Mieterinnen und Mieter vor willkürlicher Verdrängung schützen? Eben hat die Dezernentin diese Frage gar nicht beantwortet. Bitte hören Sie auf mit den Ausreden von fehlenden Geldern oder gesetzlichen Rahmenbedingungen. Für Prestigeprojekte wie eine Multifunktionshalle oder Projekte, die jahrelang im Sand verlaufen und Millionen verschlingen, ist das Geld vorhanden. Aber wenn es darum geht, Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, dann heißt es plötzlich, es sei kein Geld da. Das ist keine Notwendigkeit, das ist politische Prioritätensetzung, und zwar eine falsche.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Ihre Redezeit läuft ab.
Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos:
(fortfahrend)
Daher fordern wir, dass die Mieterinnen und Mieter wirklich vor Privatisierung geschützt werden.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Die letzte Wortmeldung zu diesem Thema hat Herr Schwichtenberg. Ich bitte, den Video-Livestream wieder auszuschalten.
Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:
Leute, es macht keinen Sinn, mit einem neuen Stadtteil der Quartiere die Kaltluft zu unterbinden, unter dem Vorwand, günstigen Wohnraum zu schaffen und hintenrum mit dem Verkauf durch die VBL dem spekulativen Markt günstigen Wohnraum zuzuführen und zu verteuern. Wacht auf und setzt Prioritäten!
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.