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100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten

Vorlagentyp: STMagistrat
226 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat antwortet auf den Vorschlag, einen Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einzurichten, indem er klarstellt, dass er nicht für dessen Entwicklung verantwortlich ist. Es besteht eine Zustimmung zu einem kommunalen Interesse an den Denkmalen, jedoch wird der Vorschlag eines solitären Geschichtspfades abgelehnt, da dies den städtebaulichen Gesamtkontext nicht berücksichtigt.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat -Denkmalamt-, als Genehmigungsbehörde, ist nicht für die Entwicklung und Umsetzung eines Geschichtspfades zuständig. Im Denkmalamt liegt ausschließlich eine Liste der denkmalgeschützten Liegenschaften des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 vor. Dornbusch: - Platenstraße 31-69 (Ledigenheim) - Raimundstraße 114-120, Fallerslebenstraße 21-25 (Wohnhaus-Gruppe der Mavest GmbH, sog. Mavest-Block) Eschersheim: - Am Lindenbaum 15-43, Hinter den Ulmen 16-26, Nußzeil 87-98 (Siedlung am Lindenbaum) Ginnheim: - Fuchshohl 31-73, 32-52, Höhenblick 1-39, 2-60, Kurhessenstraße 124, 128-134 (Siedlung Höhenblick) - Ludwig-Tieck-Straße 11 (ehem. Villa May) Die Führung der Denkmalliste obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Schriftliche Auskünfte zum Denkmalstatus liegen in der Zuständigkeit des Landesamts für Denkmalpflege Hessen und sind daher bei der Denkmalfachbehörde zu erfragen. Die Denkmalkartierung kann im DenkXweb digital eingesehen werden (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de). Eine Nennung von Eigentümer:innen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, ebenso wenig eine detaillierte Darlegung der geplanten Sanierungsmaßnahmen aller Liegenschaften des Neuen Frankfurts im Ortsbezirks 9. Das Institut für Stadtgeschichte freut sich über das wachsende kommunale Interesse an der (sozial-)politischen und architektonischen Bedeutung des "Neuen Frankfurt", die die Aktivitäten und Veranstaltungen rund um das 100jährige Jubiläum evoziert haben. Es begrüßt mit Nachdruck eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Bauten des Neuen Frankfurts, die für ganz unterschiedliche Zielgruppen - für Bürger:innen unserer Stadt wie für Besuchende - möglich sein sollte. Aus Sicht des Instituts für Stadtgeschichte kommt es dabei darauf an, das städtebauliche Gesamtkonzept in den Blick zu nehmen, ohne einzelne Bauten oder Siedlungen zu stark herauszustellen. Die vom Ortsbeirat 9 eingebrachte Anregung, den Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 durch die Schaffung eines analogen wie digitalen Angebots zur Vermittlung mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, ist dabei grundsätzlich sehr zu begrüßen. Die Einführung eines solitären erinnerungskulturellen Formates als einzelner Geschichtspfad innerhalb der Grenzen des Ortsbezirks 9 wird jedoch der Anlage der Bauten des Ortsbezirks im Rahmen des Neuen Frankfurt nicht gerecht. Die Anlage eines spezifischen historischen Angebotes für den Ortsbezirks 9 kann das Institut für Stadtgeschichte daher in dieser solitären Form leider nicht befürworten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. August 2021OFOF 98/9Geschichte des Neuen Frankfurt auch in der Platensiedlung bekannt machen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. November 2021VV 227Geschichte des Neuen Frankfurt bekannt machenAnfrage
  3. 14. Februar 2022STST 340Geschichte des Neuen Frankfurt bekannt machenStellungnahme
  4. 10. Juni 2025OFOF 1056/9100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 26. Juni 2025OMOM 7186100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichtenDirektanregung
  6. 5. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 226 Wochen
    STST 2034100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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