Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!

Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.

Alle Vorlagen

Vorlage
Idee
Zahl = Kartenpunkte
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Vorlagen-Typ

Suchergebnisse

Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Planungen für Haus der Demokratie stoppen - Paulskirche als nationales Denkmal aufwerten!
    E
    26.01.2026 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 412 Betreff: Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Planungen für Haus der Demokratie stoppen - Paulskirche als nationales Denkmal aufwerten! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Planungen für ein "Haus der Demokratie" werden unverzüglich eingestellt und die damit freiwerdenden Haushaltsmittel für die Aufwertung der Paulskirche im Rahmen ihrer anstehenden Generalsanierung als Symbol der deutschen Demokratie umgewidmet. Dabei soll insbesondere das demokratische Moment der Nationalversammlung von 1848/49 in der Paulskirche erfahrbar gemacht werden. Begründung: Die Paulskirche ist bereits ein nationales Denkmal und eines der bedeutendsten Symbole der deutschen Demokratiegeschichte. Hier tagte von Mai 1848 bis Mai 1849 die erste frei gewählte deutsche Nationalversammlung, die die Grundrechte und die erste demokratische Verfassung für Deutschland erarbeitete. Als zentraler Ort der Revolution von 1848/49 gilt sie neben dem Hambacher Schloss als nationales Symbol der demokratischen Bewegung in Deutschland. Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird sie als Gedenkstätte genutzt. Gerade weil die Paulskirche der authentische und historisch einzigartige Ort ist, an dem die Wiege der deutschen Demokratie stand, stärkt eine gezielte Aufwertung das Bewusstsein und die Kenntnis unserer eigenen demokratischen Geschichte bei den Bürgern. Eine lebendige und erfahrbare Vermittlung dieser Meilensteine - die ersten Schritte hin zu Freiheit, Einheit und Grundrechten - trägt nachhaltig zur Stärkung des demokratischen Selbstverständnisses in unserer Gesellschaft bei und fördert ein tieferes Verständnis für die Errungenschaften und Werte, auf denen unsere heutige freiheitliche Ordnung ruht. Wir brauchen daher keine mit Kosten in Höhe von mindestens 75 Millionen Euro verbundene Einrichtung, in der die Demokratie museal zur ewigen Ruhe gebettet wird, sondern vielmehr eine lebendige, alltäglich in der gesamten Stadt gelebte Demokratie, die offen ist für echte Bürgerbeteiligung. Anstatt ein teures "Haus der Demokratie" zu errichten, welches neben den hohen Baukosten auch erhebliche Folge- und Betriebskosten verursachen würde, ist daher die Paulskirche im Rahmen ihrer anstehenden Generalsanierung gezielt als lebendiges Symbol der deutschen Demokratie aufzuwerten. Dabei soll insbesondere das demokratische Moment der Nationalversammlung von 1848/49 für Besucher erfahrbar gemacht werden. Diese Maßnahme belebt die demokratische Tradition Frankfurts und Deutschlands nachhaltig, nutzt die vorhandene, historisch authentische und bundesweit anerkannte Stätte effizient und macht ein separates "Haus der Demokratie" entbehrlich. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 412 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme)

  • Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Bürgerhaushalt einführen: „Deine Stadt, Dein Geld!“
    E
    26.01.2026 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 413 Betreff: Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Bürgerhaushalt einführen: "Deine Stadt, Dein Geld!" Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung möglichst zeitnah ein Konzept für die Einführung eines Bürgerhaushaltes als Beteiligungsverfahren zum kommunalen Haushalt zur Verabschiedung vorzulegen. Im Rahmen des Bürgerhaushaltes sollen Frankfurterinnen und Frankfurter zukünftig aktiv in die Planung der städtischen Ausgaben und Einnahmen einbezogen werden, ihr Wissen sowie ihre Ideen einbringen und diskutieren können, wofür die Stadt Frankfurt ihre Gelder ausgeben soll oder besser nicht. Begründung: Bürgerhaushalte, wie sie bereits in zahlreichen Kommunen in Deutschland als Beteiligungsverfahren erfolgreich praktiziert werden, schaffen Transparenz über die Verwendung der städtischen Finanzmittel und stärken damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik. Indem Bürger von "Betroffenen" zu "Beteiligten" gemacht werden, können sie finanzpolitische Entscheidungen auf kommunaler Ebene besser nachvollziehen und werden damit auch dazu in die Lage versetzt, diese letztlich mitzutragen. Denn informierte und beteiligte Bürger verstehen, dass vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen begrenzte finanzielle Ressourcen gegenüberstehen. Zudem hilft das Bürgerwissen der Verwaltung dabei, besser auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen und Maßnahmen zu priorisieren. Darüber hinaus trägt ein Bürgerhaushalt zur Legitimation der Entscheidungen in den politischen Gremien unserer Stadt bei. Denn nur wenn den gewählten Volksvertretern in den Ortsbeiratsgremien, der Stadtverordnetenversammlung und im Magistrat die Präferenzen der Bürger bekannt sind, können sie ihre demokratische Funktion tatsächlich erfüllen. Die Einführung eines Bürgerhaushaltes stärkt damit nicht zuletzt auch die repräsentative Demokratie in Frankfurt. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird durch eine veränderte Priorisierung und die Verlagerung von Haushaltsmitteln im Haushalt 2026 sichergestellt. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 02.03.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 413 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Volt und FRAKTION (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 29 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 413 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme)

  • Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Design for Public Toilets - Toilettenkonzept endlich umsetzen!
    E
    26.01.2026 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 414 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Design for Public Toilets - Toilettenkonzept endlich umsetzen! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, die für die Umsetzung des Toilettenkonzept erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 9,238 Millionen EURO jeweils anteilig in den Produkthaushalt 2026 sowie die Folgehaushalte bis 2028 einzustellen. Begründung: Nachdem es gut sieben Jahre dauerte, bis der Magistrat Ende 2022 endlich ein "Toilettenkonzept" vorgelegt hat, war die Enttäuschung beim Studium der dazugehörigen Magistratsvorlage M 174 vom 04.11.2022 umso größer. Denn bereits hier führte der Magistrat selbst unter D. Kosten aus: "Mittel zur Errichtung sowie sonstige Mittel für investive Maßnahmen stehen bisher nicht zur Verfügung und sind entsprechend für die kommenden Haushaltsjahre zu beantragen." Nachdem bereits in den Produkthaushalten für die Jahre 2023 bis 2025 lediglich Planungsmittel in Höhe von insgesamt 508.000 EUR für die Realisierung des Toilettenkonzepts eingestellt wurden, ist das betreffende Projekt "5.010814 WC-Anlagen" im Produkthaushalt 2026 überhaupt nicht mehr aufgeführt, sondern wurde in der Produktgruppe 34.04 unter "Maßnahmen ohne Geldabfluss" subsumiert. Da die mit der Magistratsvorlage M 174 / 2022 großspurig angekündigten 26 neuen öffentlichen Toilettenanlagen dringend benötigt werden und - das zeigen die zahlreichen Anregungen aus den Ortsbeiratsgremien - den tatsächlichen Bedarf im Stadt Gebiet bei weitem nicht abdecken, ist der Magistrat dazu aufgefordert, die für dessen Realisierung erforderlichen investiven Mittel in den Produkthaushalt 2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung einzustellen. Der akute Mangel an öffentlichen Toiletten in Frankfurt stellt ein wahrlich drängendes Problem - nicht nur, aber insbesondere für ältere Menschen - dar, das endlich gelöst werden muss! Zumal es Frankfurt gut zu Gesicht stünde, sich als "World Design Capital 2026" endlich auch mit "Design for Public Toilets" zu schmücken. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage E 414 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage E 414 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage E 414 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 414 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage E 414 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage E 414 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 414 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage E 414 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen fraktionslos (= Annahme); GRÜNE und CDU (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 414 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Linke (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage E 414 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage E 414 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, 1 CDU, SPD, Linke, AfD und Herr Rudloff gegen 4 GRÜNE, 4 CDU und FDP (= Zustimmung); Herr Can (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 414 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage E 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 414 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis); CDU (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage E 414 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage E 414 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und Linke (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 414 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Leerstand und Verfall städtischer Immobilien endlich beenden!
    E
    26.01.2026 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 415 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Leerstand und Verfall städtischer Immobilien endlich beenden! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, die teils seit Jahren oder gar Jahrzehnten andauernden Leerstände in den folgenden städtischen Immobilien endlich zu beenden, deren Verfall zu stoppen und diese möglichst zeitnah wieder einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen: · Liegenschaft Braubachstraße 35 "Steinernes Haus" · Ratskeller im Rathaus Römer · Liegenschaft Paradiesgasse 23, "Paradieshof" · Oberforsthaus Niederrad · Liegenschaft Burgenlandweg 10, ehemaliges Verwaltungsgebäude Waldfriedhof Oberrad Begründung: Für sämtliche vorgenannten Liegenschaften gilt, dass einerseits zunächst Investitionen aus dem städtischen Haushalt für den Umbau bzw. die Sanierung oder Ertüchtigung der Objekte anfallen dürften, um diese wieder einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen oder überhaupt deren Vermietung bzw. Verpachtung zu ermöglichen. Andererseits resultieren hieraus dann langfristige Miet- bzw. Pachteinnahmen, die nach einer entsprechenden Amortisationszeit zu einer dauerhaften Entlastung des städtischen Haushalts führen. Gerade im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage der Stadt Frankfurt ist es nicht länger hinnehmbar, dass der Magistrat städtische Liegenschaft jahre- oder gar jahrzehntelang leerstehen und verfallen lässt und dies mit nicht in den Haushalt eingestellten investiven Mitteln begründet, während er damit andererseits auf Miet- bzw. Pachteinahmen in nicht unerheblicher Höhe verzichtet. Zudem würden sich sowohl aus der Öffnung des historischen Ratskellers als auch einer Revitalisierung der Gastronomie "Steinernes Haus" positive Effekte für die Tourismusförderung und das Stadtmarketing Frankfurts ergeben, aus denen ebenfalls zusätzliche Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt resultieren dürften. Ähnliches gilt für den "Paradieshof", dessen Revitalisierung - das richtige Konzept vorausgesetzt - zu einer Aufwertung des ohnehin problembelasteten Viertels "Alt-Sachsenhausen" beitragen würde. Der aus diesen vorgenannten Maßnahmen resultierende positive Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts steht im Übrigen im Einklang mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, §2600 zum Etatantrag E263/18 "Wirtschaftliche Nutzung". Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 5 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 415 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis); CDU (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 415 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 415 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen
    E
    26.01.2026 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 416 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" dem Wohnungsmarkt zuführen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, die städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" zeitnah einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen. Hierbei ist insbesondere auch eine mögliche Wohnbebauung durch die ABG zu prüfen, insbesondere zum Zwecke des Azubi-Wohnens. Begründung: Das Objekt "In der Au" wird seit 1983, also mittlerweile seit weit über 40 Jahren, rechtswidrig von sogenannten "Linksautonomen" besetzt. Die weitere Duldung dieses unhaltbaren Zustandes ist - von rechtlichen Aspekten einmal abgesehen - angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt sowie des angespannten Wohnungsmarktes in Frankfurt nicht länger hinzunehmen und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, die für hohe Mieten und steigende Nebenkosten aufkommen müssen, auch nicht mehr vermittelbar. Auf dieser städtischen Liegenschaft mit einer Grundstücksgröße von ca. 15.000 m² können annähernd 250 Wohneinheiten errichtet werden, die den Wohnungsmarkt in Frankfurt entlasten. Zudem resultiert daraus ein positiver Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts, ganz im Sinne der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, §2600 zum Etatantrag E 263/18 "Wirtschaftliche Nutzung". Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage E 416 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 416 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „Klapperfeldstraße 5“ einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen
    E
    26.01.2026 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 417 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft "Klapperfeldstraße 5" einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, einer weiteren Verlängerung des mit der Initiative "Faites votre jeu!" geschlossenen Gestattungsvertrages nicht mehr zuzustimmen bzw. diesen zu widerrufen, um die städtische Liegenschaft "Klapperfeld" einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen bzw. den Verkauf des Objektes in die Wege zu leiten zu können. Begründung: Das im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche ehemalige Polizeigefängnis "Klapperfeld" wird seit dem Jahr 2009 seitens der Stadt Frankfurt auf Grundlage eines Gestattungsvertrages der Initiative "Faites votre jeu!" als Ersatzobjekt für das besetzte Jugendzentrum Bockenheim überlassen. Der hierfür an die Stadt Frankfurt für die Überlassung entrichtete symbolische Nutzungsbeitrag beträgt seither EUR 250,00 pro Monat und deckt nicht einmal ansatzweise die im Objekt anfallenden Nebenkosten. Die weitere Überlassung der Immobilie zu diesen Konditionen ist angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt sowie des angespannten Immobilien- und Grundstücksmarktes in Frankfurt nicht länger hinzunehmen und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt auch nicht mehr vermittelbar. Diese städtische Liegenschaft ist daher einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen bzw. zu veräußern. Der aus dieser Maßnahme resultierende positive Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts steht im Übrigen im Einklang mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, §2600 zum Etatantrag E263/18 "Wirtschaftliche Nutzung". Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 417 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis); CDU (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 35 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 417 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „Leipziger Straße 91“ einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen
    E
    26.01.2026 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 418 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91" einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, den für die städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91" mit dem "Verein zur Förderung von Umwelt, Kommunikation und Kooperation e. V." geschlossenen Mietvertrag sozialverträglich zu beenden und das Objekt einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen. Hierbei ist insbesondere auch eine mögliche zukünftige Nutzung zu Wohnzwecken zu prüfen. Begründung: Die städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91" wird von der Stadt Frankfurt bereits über Jahrzehnte hinweg zu einem symbolischen Mietzins an den "Verein zur Förderung von Umwelt, Kommunikation und Kooperation e. V." vermietet, der gerade einmal einen Bruchteil der ortüblichen Miete beträgt. Angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt sowie des angespannten Immobilien- und Wohnungsmarktes in Frankfurt ist ein solch vergünstigtes Mietvertragsverhältnis zu Lasten des städtischen Haushaltes nicht länger hinzunehmen und den Steuerzahlern in unserer Stadt auch nicht mehr vermittelbar. Die Liegenschaft "Leipziger Straße 91" ist daher einer wirtschaftlichen sinnvollen Nutzung zuzuführen, wobei hierbei die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum - zumindest in Teilen der Liegenschaft - zu präferieren wäre. Der aus dieser Maßnahme resultierende positive Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts steht im Übrigen im Einklang mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, § 2600 zum Etatantrag E 263/18 "Wirtschaftliche Nutzung". Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 418 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 36 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 418 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Pilotprojekt Meisterpakt - Damit Handwerk in Frankfurt Zukunft hat!
    E
    26.01.2026 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 419 Betreff: Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Pilotprojekt Meisterpakt - Damit Handwerk in Frankfurt Zukunft hat! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Im Rahmen eines Pilotprojekts "Meisterpakt" werden in den Produkthaushalt 2026 Geldmittel in Höhe von 500.000 Euro eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. 2. Aus diesen Mitteln wird ein städtisches Förderprogramm aufgelegt, über das eine Gründungsprämie in Höhe von 10.000 Euro für jeden neuen Meister zur Verfügung gestellt wird, der in Frankfurt einen Betrieb gründet oder übernimmt. Diese Förderung soll zusätzlich zu sonstigen Förderprogrammen gewährt werden und muss nicht zurückgezahlt werden, solange die Förderbedingungen eingehalten werden. 3. Die genauen Bedingungen des Förderprogramms sind durch den Magistrat in enger Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung sowie der Handwerkskammer festzulegen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Frankfurt ist eine dynamisch wachsende Metropole mit hohem Bedarf an handwerklichen Dienstleistungen - von Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen über Dachdecker- und Malerarbeiten bis hin zu Spezialisten für Denkmalschutz und Gebäudetechnik. Handwerkliche Betriebe sind unverzichtbarer Bestandteil der lokalen Wirtschaft und unserer Lebensqualität. Trotzdem verschärft sich seit Jahren ein dramatisches Nachfolge- und Gründungsproblem im Handwerk: Viele etablierte Meisterbetriebe finden keine Nachfolger, weil junge Meister den Schritt in die Selbstständigkeit in einer teuren Metropole wie Frankfurt scheuen. Hohe Mieten für Gewerbeflächen, fehlende geeignete Handwerkerhöfe, schwierige Park- und Zufahrtsbedingungen sowie der allgemeine Fachkräftemangel und bürokratische Hürden erschweren Neugründungen und Betriebsübernahmen erheblich. Bundesweit suchen zehntausende Handwerksbetriebe vergeblich Nachfolger; in Ballungsräumen wie Frankfurt ist das Problem besonders akut, da die Lebens- und Betriebskosten deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Das Pilotprojekt "Meisterpakt" setzt genau hier an: Mit einer einmaligen Gründungs- bzw. Übernahmeprämie von 10.000 Euro (nicht rückzahlbar bei Einhaltung der Bedingungen) wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, der die hohen Anfangshürden in Frankfurt senkt. Die Förderung ist zusätzlich zu bestehenden Programmen angelegt und stellt damit einen echten Mehrwert dar, mit langfristigen Effekten für Frankfurt: - Erhalt und Neuschaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im lokalen Handwerk - Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen - bereits nach wenigen Jahren amortisiert sich die Förderung durch höhere Steuereinnahmen aus den neu gegründeten oder übernommenen Betrieben - Kürzere Anfahrtswege und damit weniger Verkehrsbelastung, Schadstoffimmissionen und Parkdruck in Wohngebieten, da mehr Handwerksbetriebe direkt in der Stadt ansässig sind - Stärkung der städtischen Infrastruktur und der Versorgungssicherheit (z. B. bei Sanierungen und energetischen Modernisierungen). Das Pilotprojekt mit 500.000 € ist bewusst begrenzt und evaluierbar. Es knüpft an erfolgreiche Vorbilder in anderen Bundesländern an (z. B. Meistergründungsprämien in Brandenburg bis 12.000 € Basisförderung + Zusatzförderung für Arbeitsplätze, Berlin bis 15.000 €), die zeigen, dass gezielte finanzielle Impulse die Gründungsbereitschaft spürbar steigern können. Der "Meisterpakt" ist somit eine investive, zukunftsorientierte und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme, die Frankfurt als attraktiven Standort für qualifiziertes Handwerk stärkt und langfristig mehr einbringt, als sie kostet. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 419 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) AfD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen
    NR
    26.01.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2026, NR 1505 Betreff: Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen Die Stadtverordnetenversammlung möge unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen die M 213/25 beschließen: 1. Im Punkt 1 wird der Erbbauzins für Wohnerbbaurechte auf Basis von 2,25 % festgesetzt. 2. Im Punkt 1.1 wird der Erbbauzins bei Abschluss neuer Erbbaurechtsverträge für selbstgenutztes Wohneigentum auf 1,75 % des Bodenwertes abgesenkt. 3. Punkt 1.2 wird gestrichen, da eine weitere Vergünstigung für den s.g. Förderweg 1 und 2 nicht erforderlich ist und eine Förderung nicht ertragsorientierter Vermietung bereits durch Punkt 1.3 abgedeckt wird. 4. Punkt 1.3 wird dementsprechend ergänzt, dass er auch für Neubauprojekte gelten kann, sofern der Vermieter sich an die Kriterien dieses Punktes hält. Damit kann der Vermieter - sowohl private Eigentümer als auch Genossenschaften - den Erbbauzins auf 30 % der Mieteinnahmen deckeln. 5. Die Regelung unter Punkt 6 "Familienermäßigung" wird dahingehend geändert, dass Familien, die bereits eine besondere finanzielle Mehrbelastung tragen, durch den Wegfall der bisherigen Familienförderung nicht benachteiligt werden. Stattdessen sollen individuelle Lösungen angeboten werden. Begründung: Ziel ist es, den Erwerb von Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten in Frankfurt zu erleichtern und insbesondere Familien, junge Menschen und Ersterwerber zu fördern. Die aktuell hohen Erbpachtzinsen in Frankfurt erschweren den Eigentumserwerb für viele Bürgerinnen und Bürger. Ein attraktiver, niedriger Erbpachtzins entspricht positiven Erfahrungen anderer Städte wie bspw. Hamburg. Im Zuge der laufenden Reform der städtischen Erbbaurechte soll die bisherige Familienförderung bei Erbbaurechten deutlich eingeschränkt werden: Statt einer prozentualen Ermäßigung des Erbbauzinses pro Kind ist künftig eine Deckelung auf einen festen Höchstbetrag pro Kind und Jahr vorgesehen, was für viele Familien eine Mehrbelastung von mehreren Tausend Euro jährlich bedeuten kann. Die Stadt Frankfurt leistet damit einen gezielten Beitrag zur Eigentumsbildung, Durchmischung und sozialen Stabilisierung Durch die Öffnung von Punkt 1.3 werden Vermieter mit geringeren Mieterträgen begünstigt. Aufgrund der im Jahr 2025 erhöhten Förderbedingungen für den sogenannten sozialen Wohnungsbau ist eine weitere Förderung wie im Punkt 1.2 vorgesehen nicht mehr erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1505 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1498) und BFF-BIG (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501 und NR 1502 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Michael Müller, Roshan Moniri, Dr. Dürbeck und Yilmaz sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501, NR 1502 und NR 1505 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 und NR 1505 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 213, NR 1498 und NR 1502 = Annahme, NR 1501 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7134, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 23-21

  • Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg
    OFOB 15
    26.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2026, OF 403/15 Betreff: Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Vorgang: OM 6016/24 OBR 15; ST 766/25 In der Stellungnahme ST 766 vom 12.05.2025 wurde dem OBR der in der Überschrift genannte Streckenabschnitt die Tempo-30-Ausweisung zugesagt Zitat letzter Absatz Demzufolge wird der Anregung aufgrund der im in Rede stehenden Abschnitt vorhandenen drei Fußgängerüberwege in Höhe Homburger Landstraße 843 und 869 sowie unmittelbar südlich der Einmündung Urseler Weg nunmehr entsprochen. Leider ist die Ausweisung bisher nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann eine Tempo-30-Ausweisung auf dem Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg erfolgt. Begründung: Der relativ gerade Streckenabschnitt verleitet zu höheren Geschwindigkeiten. Die in der ST erwähnten Fußgängerüberwege werden u.a. vielfach von Schulkindern genutzt. Seite geraumer Zeit ist der Streckenabschnitt auch wieder für den Radverkehr freigegeben (trotz des begleitenden Fuß- und Radweges). Die Ausweisung kann aus Sicht des OBR durch das Stellen von Verkehrszeichen 274-30 am Kreisel Deuil-La-Barre-Straße beziehungsweise der Einmündung Urseler Weg recht einfach erfolgen (ggfs auch an den Einmündungen des Günter-Vogt-Rings und des Wilhelm-Flögel-Rings). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1392 2026 Die Vorlage OF 403/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung)

  • Radfahren auf dem Gehweg in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße erlauben
    OFOB 8
    26.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2026, OF 690/8 Betreff: Radfahren auf dem Gehweg in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße erlauben Der Ortsbeirat beschließt, Der Magistrat wird gebeten, in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße Richtung Alt Niederursel das Radfahren auf dem Gehweg durch das Anbringen des Verkehrszeichens Z 240 "gemeinsamer Fuß- und Radweg" zu erlauben. Begründung: Die meisten Radler fahren an der Herzbergstraße auf den Bürgersteig, da durch die Bordsteinabsenkung und Pflanzkübel der Eindruck entsteht, dass der Radweg schon hier beginnt. Diese bislang verbotene Nutzung des Bürgersteigs soll erlaubt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8088 2026 Die Vorlage OF 690/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen 2 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

  • Bevölkerung proaktiv zu Hilfsangeboten bei Katastrophen informieren
    OFOB 8
    26.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2026, OF 691/8 Betreff: Bevölkerung proaktiv zu Hilfsangeboten bei Katastrophen informieren Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, die StadtbewohnerInnen im OBZ 8 über Hilfsangebote im Katastrophenfall zu informieren. Den Bürgerinnen und Bürger soll mitgeteilt werden, wo sie in der Nähe Informationen und Hilfe erhalten, wenn die klassische Nachrichtenübermittlung (Internet, Telefon, Radio) durch beispielsweise einen Stromausfall unterbrochen ist. Dazu sollen möglichst an alle Haushalte in Frankfurt-nordwest Informationsbroschüren verteilt werden. In der Broschüre sollen alle in Frage kommenden Katastrophen mit entsprechenden Verhaltensregeln, Informationsquellen und Hilfsangeboten in Wohnortnähe zu finden sein. Begründung: Angesichts der sich weltweit zuspitzenden Krisen und Bedrohungsszenarien sind viele Bürgerinnen und Bürger zunehmend verunsichert. Situationen wie der Stromausfall in Berlin verstärken vorhandene Zweifel, ob wir ausreichend auf Katastrophen vorbereitet sind. Auch uns als Ortsbeiratsmitglieder erreichen besorgte Fragen wie: "Wo erhalte ich Hilfe?" "Wie erreichen mich Informationen im Katastrophenfall?" Neben Bund und Land muss auch die Stadt Frankfurt aktiv werden. Der Verunsicherung muss dringend entgegengewirkt werden, da zerstörende Kräfte die Situation ausnutzen um der Demokratie zu schaden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8089 2026 Die Vorlage OF 691/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten beiden Sätze des Tenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP

  • Produktbereich: Allgemeine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kein Geld für Dezernenten-Selbstdarstellung
    E
    25.01.2026

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 25.01.2026, E 385 Betreff: Produktbereich: Allgemeine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kein Geld für Dezernenten-Selbstdarstellung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2026 werden keinerlei Werbeaktionen von Oberbürgermeister und hauptamtlichen Dezernenten mehr aus Steuerzahlergeldern finanziert, die vorwiegend der Selbstdarstellung einzelner Personen und damit der versteckten Parteienwerbung dienen. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Dezernate beschränkt sich zukünftig auf die Vermittlung der jeweils nötigen Sachinformation. Begründung: Immer wieder machen Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats mit aus Steuerzahlergeldern finanzierten Werbeaktionen von sich reden, die vorwiegend der Selbstdarstellung ihrer eigenen Person dienen und weniger der Vermittlung von Sachinformationen. So war im Jahr 2025 etwa Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodriguez (Grüne) mit einer ca. 60.000 EUR teuren Plakatkampagne für den Wert von Grünflächen in die Kritik geraten, die den Titel "Mehr Grün" trug und in Design und Aufmachung stark an den Parteiauftritt von "Bündnis 90 / Die Grünen" angelehnt war. Ebensolcher Kritik ausgesetzt sah sich zuletzt Dezernentin Eileen O'Sullivan (Volt) für die 70.000 EUR teure Plakatkampagne "Sag's Frankfurt", bei der unter anderem auch prominent mit deren Konterfei für mehr Bürgerbeteiligung geworben wurde. Beide Kampagnen wurden zudem unmittelbar vor einer Kommunalwahl lanciert. Eine solche Ver(sch)wendung von Steuerzahlergeldern ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht zu rechtfertigen. Diese Praxis ist daher umgehend einzustellen. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme)

  • Griesheim/Schwanheim: Aufstellen von Hundekotbeutelspendern am Mainufer zwischen A5 und Staustufe
    OFOB 6
    25.01.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2026, OF 1433/6 Betreff: Griesheim/Schwanheim: Aufstellen von Hundekotbeutelspendern am Mainufer zwischen A5 und Staustufe Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, beidseits des Mainufers Hundekotbeutelspender aufzustellen. Vorgeschlagen werden: - Auf Höhe Taläckerstraße - Auf Höhe Untere Rützelstraße (Maagass) - Zugang Bürgermeister-Schubert-Park - Unterhalb der Europabrücke (Schwanheimer Ufer) - Nahe Zugang Staustufe Eine Patin hat sich zur Verfügung gestellt. Der Name ist dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Mit der Aufstellung Hundekotbeutelspender könnte man die Wege entlang des Mainufers etwas sauberer halten und den Pflegern der Grünflächen die unangenehme Kontaktaufnahme ersparen. Ein Großteil der Hundebesitzer ist gerne bereit, die Hinterlassenschaften einzusammeln. Viele haben auch ihre eigenen Tüten dabei und entsorgen diese in vorhandene Mülleimer. Aber für diejenigen, die die Tüten vergessen haben einzustecken und die Hinterlassenschaften wegmachen würden, wäre dies eine große Unterstützung. Da eine Patin vorhanden ist, sollte dem Wunsch entsprochen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8143 2026 Die Vorlage OF 1433/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Tempo30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen
    OFOB 6
    25.01.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2026, OF 1452/6 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Vorgang: OM 6813/25 OBR 6; ST 1375/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die ST 1375/25 mitzuteilen, wie viel Verzögerung für den ÖPNV bei Einführung von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich gegenüber dem aktuellen Tempo 40 entstehen würde. Ferner wird der Magistrat gebeten, unter diesen gewonnenen Erkenntnissen seine Ablehnung nochmals zu überdenken. Begründung: Dem vom Ortsbeirat mit OM 6813/25 gestellten Antrag wurde nicht entsprochen. Als Grund wurde die Wahrung der Interessen des ÖPNV genannt. Dies kann der Ortsbeirat nicht nachvollziehen. Durch Beachtung von Verkehrsregeln und den Haltepunkten (auf Höhe Oeserstraße 33 und 57) kann der Bus in diesem Stück gar nicht durchgängig Tempo 40 fahren, sondern muss mit Vorsicht und Stopps das Tempo reduzieren. Oft genug kommen die Busse auch kurz hintereinander, da sie ihren Zeitplan wegen Zustiegen und Verkehr nicht einhalten können. Deshalb ist dieser Grund der Ablehnung, die Wahrung der Interessen des ÖPNV auf diesem Stück, nicht nachvollziehbar und der Ortsbeirat bittet hier um entsprechende Information und Aufklärung. Da auch in anderen Straßenzügen in Frankfurt Buslinien durch Straßen geführt werden, in denen die Busse nur Tempo 30 fahren dürfen, bittet der Ortsbeirat um Überprüfung der Ablehnung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8156 2026 Die Vorlage OF 1452/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen auf dem Diesterwegplatz
    OFOB 5
    25.01.2026 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2026, OF 1665/5 Betreff: Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen auf dem Diesterwegplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), auf dem Diesterweg Platz folgende Maßnahmen durchzuführen: 1.Reinigung des Pflasters, Auffüllen der Fugen, Beseitigung der Stolperfallen. 2. An den Bänken sind krähensichere Mülleimer aufzustellen. Die Möblierung sollte sich an dem Charakter des intakten gründerzeitlichen Platzes orientieren. Begründung: der Diesterweg Platz am Südbahnhof ist das Entree zur Stadt. Zahlreiche Reisende kommen hier an. Mit dem Bus und Straßenbahn Haltestellen beim Bike Sharing und dem direkten Zugang zu Bahnen Bussen, S- und U-Bahnen ist der Diesterweg Platz, ein Ort der Nahmobilität. Der Gründerzeitplatz mitten in Sachsenhausen ist ein beliebter Treffpunkt, Marktplatz, ein Zentrum im Frankfurter Süden. Allerdings lässt die Sauberkeit zu wünschen übrig. Das Kopfsteinpflaster ist an vielen Stellen defekt. Die Stolpergefahr ist hoch. Frühling und Sommer sind die Bänke sehr beliebt. Leider bleibt sehr viel Müll dort liegen. Sinnvollerweise sollten Mülleimer an Bänken platziert werden. Im Sinnvollerweise sollten Sie einen Bänken platziert werden. Passende Krähensichere Mülleimer und höhere Reinigungsintervalle würden dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität vor Ort verbessern. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 145 2026 Die Vorlage OF 1665/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • GrünGürtelPark westlich von Nieder-Eschbach
    OFOB 15
    25.01.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2026, OF 402/15 Betreff: GrünGürtel-Park westlich von Nieder-Eschbach Im Ortsbeirat 15 wurde der Antrag diskutiert, die noch existierenden Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach (zwischen der Homburger Landstraße, Züricher Straße und Anna-Lindt-Allee endgültig in den GrünGürtelPark Nieder-Eschbach zu integrieren, auch um diese Freiflächen (mit deren extrem guten Bodenqualitäten) trotz vorhandener Begehrlichkeiten vor weiterer Bebauung zusätzlich zu schützen. Dabei ergab sich (auch von den mitdiskutieren Landwirten) die Frage, ob durch die Integration dieser Freiflächen mögliche Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung durch Vorschriften der EU ergeben. Die Frage, ob und in wie weit solche Einschränkungen der EU bereits die landwirtschaftliche Nutzung im Bereich des bereits existierenden Teils des GrünGürtelParks südlich von Nieder-Eschbach (zwischen Homburger Land-Straße, dem Harheimer weg und dem Eschbach) beeinflussen, konnte (auch von der anwesenden Landwirten) nicht beantwortet werden. Der Antrag wurde bei Stimmengleichheit (bis zur Beantwortung der o.a. Frage) abgelehnt. Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, - Gibt es seitens der EU Einschränkungen für die vorhandene Landwirtschaft bei der vollständigen Aufnahme der Freifläche westlich von Nieder-Eschbach in den GrünGürtelPark Nieder-Eschbach? - Oder sind solche Einschränkungen seitens der EU in Vorbereitung? - Gibt es solche Einschränkungen (seitens der EU) bereits für den sich südlich von Nieder-Eschbach befindenden Teils des GrünGürtelParks? - Wenn es solche Einschränkungen gibt, welche sind diese? Nicht gemeint sind bereits bisherige Einschränkungen durch Ausweisung der Freifläche als Landschaftsschutzgebiet I. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1391 2026 Die Vorlage OF 402/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Letztes Wort Verwertungskündigung in Gellertsiedlung?
    A
    24.01.2026 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 24.01.2026, A 389 Betreff: Letztes Wort Verwertungskündigung in Gellertsiedlung? Ich frage ich den Magistrat dringlich: 1. Hat Herr Junker von der ABG im Ortsbeirat am 30.10.25 den Mieterinnen versprochen, dass es keine Kündigungen geben wird? 2. Hat Herr Junker von der ABG am 22.01.26 bei einer Infoveranstaltung für die Mieter in der Saalbau Bornheim sinngemäß gesagt, sollte es nicht anders gehen, also ziehen die Mieter nicht freiwillig aus, so werde es eine Verwertungskündigung von der ABG geben? 3. Ist der Magistrat mit der offensichtlichen massiven Zuspitzung der Lage einverstanden und billigt eine Verwertungskündigung? 4. Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass es keine schriftlichen Informationen seitens der ABG für die Mieterinnen gibt, und die Gartenpartei hier Anfragen stellen muss, was gesagt wurde, was eigentlich vor sich geht und man sich auf nichts schriftliches berufen kann? Begründung: Die Vorgehensweise der Entmietung / Modernisierungsmaßnahmen in der Münzenberger Straße 10 bis 12 und Rotlintstraße 105 bis 113 sowie 115 bis 119 muss von der Stadtverordnetenversammlung aus menschlichen Gründen gestoppt werden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 75 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage A 389 gemäß § 18 Absatz 3 GOS nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden hat. b) Die Vorlage geht zur schriftlichen Beantwortung durch den Magistrat gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 GOS in den Geschäftsgang. Abstimmung: FDP und AfD gegen GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION (= Aufnahme auf TO); CDU (= Enthaltung)

  • Bundeszuschüsse sichern - „Ginnheimer Spargel“ sanieren und für alle zugänglich machen
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 26 Betreff: Bundeszuschüsse sichern - "Ginnheimer Spargel" sanieren und für alle zugänglich machen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6650 - NR 1382/25 Linke - Der Magistrat hat sich für eine tragfähige Lösung zur Sanierung und öffentlichen Nutzung des Europaturms ("Ginnheimer Spargel") eingesetzt. Trotz Abstimmungen mit dem Land Hessen und dem Bund ist es jedoch nicht gelungen, innerhalb der vorgesehenen Frist eine tragfähige Vereinbarung zur Finanzierung und Umsetzung zu erreichen. Das Thema wird daher zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgegriffen, um gemeinsam mit den beteiligten Partnern eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Lösung für dieses stadtprägende Wahrzeichen zu finden. Ziel bleibt weiterhin, den Fernmeldeturm langfristig für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und seine Bedeutung für das Stadtbild zu sichern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.10.2025, NR 1382 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 36, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 61-0

  • Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 27 Betreff: Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6690 - E 66/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 319/25 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat am 05.01.2026 den Magistratsvortrag (M 6) beschlossen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung steht aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 66 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 319 Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 161 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 27 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7245, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026

  • Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 28 Betreff: Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6754 - OA 545/25 OBR 9 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.08.2026 Zwischenbericht: Im Rahmen der Umsetzung einer stadtübergreifenden Gewerbestrategie greift der Magistrat, wie bereits in der Stellungnahme vom 06.08.2025 dargestellt, gezielt auf bestehende Strukturen und Instrumente zurück. Dazu gehören insbesondere das strategische Leerstandsmanagement sowie das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als zentrale Steuerungsinstrumente für Gewerbeflächen und die Entwicklung von Nutzungskonzepten. Ergänzend werden bestehende Strategien, wie der Masterplan Kreativwirtschaft und der Masterplan Mobilität, einschließlich der jeweils beteiligten Akteure, in den Prozess eingebunden. In diesem Zusammenhang befindet sich der Magistrat in Abstimmung mit den relevanten Akteuren, die ihre Mitwirkungsbereitschaft bereits erklärt haben. Hierzu zählen unter anderem die Wirtschaftsförderung, die Stabstelle Stadtmarketing, das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Klimareferat, das Jugend- und Sozialamt, das Gesundheitsamt sowie die Stabsstelle Digitalisierung. Gleichzeitig werden das organisatorische Vorgehen, der Ressourcenbedarf, die einzubeziehenden Ansprechpartner sowie die nächsten Arbeitsschritte abgestimmt. In einem ersten Schritt erfolgt die Klärung der Teilstrategien und Zuständigkeiten unter Berücksichtigung der bereits laufenden Themen und Handlungsfelder der Stadt Frankfurt. Zu Beginn des Jahres 2026 wird ein ämterübergreifender Termin durchgeführt, der den fachlichen Austausch ermöglicht. Über die in diesem Zusammenhang erzielten inhaltlichen Ergebnisse informiert der Magistrat den Ortsbeirat im Anschluss unaufgefordert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 19.05.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 28 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 37, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 19.05.2026

  • Baustellen: sichere Fußgänger- und Radverkehrsführung
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 29 Betreff: Baustellen: sichere Fußgänger- und Radverkehrsführung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6648 - NR 1362/25 CDU - Zu 1. Die städtische Koordinierung und Überwachung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Mit zahlreichen baulichen Maßnahmen sorgt die Stadt Frankfurt am Main für eine zeitgemäße und funktionierende Infrastruktur. Hinzu kommen Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten, die einen Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet verursachen. Generell ist der Magistrat bestrebt, bei Baustellen im öffentlichen Straßenraum die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten. Eine Qualitätsüberprüfung von Baustellen findet entsprechend der gesetzlichen Vorgaben statt und wird durch die Verkehrliche Baustellenkoordinierung ausgeführt, die in Frankfurt im Straßenverkehrsamt angesiedelt ist. Die Verkehrliche Baustellenkoordinierung plant Baustellen im öffentlichen Bereich sowohl räumlich als auch zeitlich. Sie legt bei jeder verkehrsrechtlichen Anordnung großen Wert auf eine zügige Abwicklung, eine sichere Verkehrsführung für alle Betroffenen und eine entsprechende Information der Verkehrsteilnehmenden. Bei Sperrungen von Fuß- und Fahrradwegen werden stets angemessene und barrierefreie Alternativrouten aufgezeigt, um den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden zu entsprechen. In räumlich stark eingeschränkten Bereichen der Stadt, beispielsweise in historischen Ortskernen, bleibt es allerdings mitunter nicht aus, dass während der Baumaßnahme mit Unwegsamkeiten zu rechnen ist. Zu 2. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO Ziffer II zu § 45 Absatz 6) sind die zuständigen Behörden gehalten, Baustellen hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit zu prüfen und die planmäßigen Kennzeichnungen, also den durch den Baustellenbetreiber eingereichten Verkehrszeichenplan, zu überwachen. Das bedeutet, dass vor Baubeginn die betroffenen Ampelanlagen, Umleitungen von Vorfahrtsstraßen oder geänderte Vorfahrtsregungen überprüft werden. Im Verlauf der Baumaßnahme werden Baustellen im öffentlichen Raum durch die zuständigen Behörden und der Polizei stichprobenartig kontrolliert. Zudem finden Kontrollen aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung (beispielsweise über den städtischen Mängelmelder oder direkte Nachricht an die Behörden) statt. In diesen Fällen wird umgehend eine Mängelbeseitigung veranlasst. Ab März 2026 übernimmt die städtische Verkehrspolizei Aufgaben der Stadtpolizei und überprüft systematisch Arbeits- und Baustellen im öffentlichen Raum. Damit werden intensivere Kontrollen im gesamten Stadtgebiet gewährleistet. Gefahrenstellen - besonders für den Fuß- und Radverkehr - durch unzureichend abgesicherte oder unerlaubt erweiterte Baustellen werden so schnell erkannt und geahndet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.08.2025, NR 1362 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 29 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und FDP gegen Linke und fraktionslos (= Kenntnis) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 29 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, BFF und AfD (= Kenntnis) 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 38, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 66-0

  • Superblock für Bockenheim
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 30 Betreff: Superblock für Bockenheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6684 - E 51/23, B 301/25 - Der Magistrat arbeitet aktuell daran, die Ergebnisse der empirischen Verkehrserhebungen tiefergehend zu analysieren, um in Verbindung mit dem städtischen Verkehrsmodell die Auswirkungen von möglichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen (Änderung der Verkehrsführung, Sperrungen etc.) ermitteln zu können. Die bestehende Verkehrsführung ist durch die Vielzahl miteinander korrespondierender Einbahnstraßen durchaus komplex. Daher sind aufwändige und zeitintensive Modellierungen notwendig, um einzelne Ansätze auf ihre Praxistauglichkeit hin zu testen. Die durch verkehrsregelnde Maßnahmen vor allem angestrebten Entlastungen der Leipziger Straße, der Große Seestraße sowie der Achse Kurfürstenstraße-Markgrafenstraße sollen möglichst nicht zu unverträglichem Mehrverkehr in anderen Straßen des Quartiers führen. Der Magistrat wird den Sachstand und die Planungsansätze in einem Planergespräch mit Vertretern des Ortsbeirates im ersten Quartal 2026 diskutieren und zwecks Terminvereinbarung auf den Ortsvorsteher zugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 51 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 301 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 30 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, FDP und Linke gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 30 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und FDP gegen GRÜNE und Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 39, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 61-1

  • Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 31 Betreff: Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6673 - NR 1199/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 285/25 - Zu 1.) Hinsichtlich des vorliegenden Sachverhalts ergibt sich gegenüber dem Bericht des Magistrats B 285 vom 11.08.2025 kein aktualisierter Erkenntnisstand. Die Bauphasenplanung wurde bislang nicht in abschließender Form vorgelegt. Zu 2. - 4.) Seitens des Straßenverkehrsamtes erfolgt derzeit die Simulation der Umleitungsstrecke entlang der Mainzer Landstraße (zwischen Karlstraße und Junghofstraße) sowie der Taunusanlage (zwischen Taunustor und Mainzer Landstraße). Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im I. Quartal 2026 erwartet. Die Prüfung der weiteren Umleitungsstrecken in der Gutleutstraße sowie im Bereich des Hafentunnels wird durch ein externes Planungsbüro durchgeführt. Für diese Untersuchungen kann derzeit kein belastbarer Zeitrahmen benannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.04.2025, NR 1199 Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 285 Antrag vom 04.05.2026, NR 4 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 31 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 31 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und AfD gegen Volt und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 40, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 61-1

  • Kulturort Fischergewölbe als „Museum vor Ort“ weiterentwickeln
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 32 Betreff: Kulturort Fischergewölbe als "Museum vor Ort" weiterentwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6794 Ziffer I. - NR 1365/25 Ziffer 2. CDU - Für die Fischergewölbe liegt zwischenzeitlich ein den Örtlichkeiten angepasstes Nutzungskonzept vor (siehe Anlage). Eine Nutzung als "Museum vor Ort" wird im Weiteren mitgedacht. Hierbei handelt es sich regelmäßig um einzelne Termine, die die angedachte Nutzung sinnvoll ergänzen können. Ein erster Austausch hierzu hat stattgefunden. Anlage _Nutzungskonzept (ca. 5,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.09.2025, NR 1365 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen SPD und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 41, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 41

  • Prüfung der Einführung eines 24-Stunden-Tickets für den ÖPNV
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 33 Betreff: Prüfung der Einführung eines 24-Stunden-Tickets für den ÖPNV Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6819 - NR 1400/25 FDP - Für den Tarif und die Sortimentspolitik ist gemäß Hessischem ÖPNV-Gesetz der RMV zuständig. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt daher nicht über die Kompetenz, eigenständig neue Tarifprodukte einzuführen. Zudem müssen die Tarifangebote für die Grundversorgung verbundweit einheitlich sein. Die Einführung eines zusätzlichen, ausschließlich für das Stadtgebiet Frankfurt geltenden 24-Stunden-Tickets parallel zum bestehenden Tagesticketangebot wird nicht als zielführend erachtet, da hierdurch ein konkurrierendes Tarifprodukt entstehen würde. Zudem verfolgt der RMV mit seiner Tarifstrategie das Ziel, den Tarif zu vereinfachen und weniger Tarifprodukte anzubieten, anstatt das Sortiment zu erweitern. Demnach könnte ein 24-Stunden-Ticket nur als Ersatz des bisherigen Tagestickets nach Gültigkeit für einen Kalendertag (bis Betriebsschluss) eingeführt werden. Tagestickets, gerade für Touristen oder Gelegenheitsfahrer, müssen auch im Vorverkauf erhältlich sein und nicht nur zum sofortigen Fahrtantritt vor Ort. Damit müsste ein 24-Stunden-Ticket vor der ersten Fahrt validiert werden. Hierfür wäre eine Entwerter-Infrastruktur in jedem Fahrzeug nötig, die aktuell nicht vorhanden ist und erst verbundweit beschafft werden müsste. Da mit einem 24-Stunden-Ticket in der Regel, gerade von Touristen, deutlich mehr als zwei Einzelfahrten pro Gültigkeitszeitraum unternommen werden, müsste der Preis für ein solches 24-Stunden-Ticket deutlich über dem Preis eines heutigen Tagestickets liegen, um weiterhin auskömmlich zu sein. Der RMV hat die Umstellung von einem Tagesticket auf ein 24-Stunden-Ticket bereits mehrfach abgelehnt. Ein erneuter Vortrag beim RMV ist somit nicht erfolgsversprechend. Die genannten Beispiel-Städte bieten in der Tat ein 24-Stunden-Ticket an. Deutschland ist hier zweigeteilt. Es gibt auch viele Städte, welche wie Frankfurt und im ganzen RMV ein Tagesticket mit Gültigkeit nur am gewählten Kalendertag anbieten wie z. B. Hamburg, München, Stuttgart, Bremen, Dresden, Hannover oder Nürnberg. Alle Städte, welche ein 24-Stunden-Ticket anbieten, besitzen aus historischen Gründen eine Entwerter-Infrastruktur auch für Mehrfahrtenkarten, welche es in Frankfurt ebenfalls nicht gibt. Deutschlandweit geht die Tendenz dahin, auch aus Kostengründen, die Entwerter-Infrastruktur zurückzubauen, weil mit dem Deutschland-Ticket der Umsatz im Gelegenheitsverkehr stark rückläufig ist. Dies ist auch die Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Daneben bieten die digitalen Vertriebswege zwischenzeitlich gute Alternativen auch für Gelegenheitskunden, wie z. B. Check-In-Check-Out-Systeme oder Luftlinientarife mit dem Smartphone. Beim RMV wurde kürzlich die Funktion RMV-In/Out eingeführt, bei dem die Fahrt auf dem Smartphone mit einem Check-In gestartet und mit einem Check-Out beendet wird. Alle Fahrten, die an einem Tag gemacht wurden, werden zusammengefasst und optimiert. Das In/Out-System prüft, ob einzelne Fahrten eines Tages kombiniert werden können, um ein kostengünstigeres Ticket zu erhalten (z.B. Einzelfahrten zu einer Tageskarte). Das passende Ticket wird am Folgetag automatisch ausgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2025, NR 1400 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und FDP gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 42, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 92-1

  • Transparente Kennzeichnung von Baustellen im öffentlichen Raum
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 34 Betreff: Transparente Kennzeichnung von Baustellen im öffentlichen Raum Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6778 - NR 1348/25 CDU - Zwischenbericht: Je mehr Baustellen den Alltag in Städten beeinträchtigen und je größer zugleich die tägliche Informationsflut wird, desto zielgerichteter, prägnanter und umfassender müssen Baustellen kommuniziert werden. Deshalb hat der Magistrat die zuständigen Ämter und Gesellschaften bereits im letzten Jahr aufgefordert, alle relevanten Baustellen mit Baustellenschildern auszustatten. Ziel ist es, alle von Baumaßnahmen Betroffenen über Art, Umfang, Dauer und Mehrwert einer Baumaßnahme zu informieren. Da der Magistrat auf eine zeitgemäße, frühzeitige und umfassende Baustellenkommunikation Wert legt, arbeitet er darüber hinaus gemeinsam mit den zuständigen Ämtern und Gesellschaften an einem Konzept, wie sich die Informationen stadtweit konsistent und crossmedial über alle relevanten Kommunikationskanäle hinweg umsetzen lässt - personell, organisatorisch und gestalterisch. Darüber hinaus gilt für Baustellen, die bauliche Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums sind, schon lange die Auflage, dass die Anschriften der bauverantwortlichen Firmen am Bauzaun bzw. Gerüst gut sichtbar angebracht werden müssen (Auflage 2 der Baulichen Sondernutzungen der Stadt Frankfurt am Main). Flankiert werden die Baustellenschilder und -plakate durch aktuelle Baustelleninformationen auf dem städtischen Verkehrsportal mainziel.de und seit jeher durch Informationen vorab, etwa Pressemitteilungen, Bürgerinformationsschreiben und -veranstaltungen. Wenn das Konzept für eine einheitliche Baustellenkommunikation weiter fortgeschritten ist, wird der Magistrat berichten, welche Informationsmöglichkeiten im Sinne des Antrags bestehen und wie er diese umsetzen möchte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.08.2025, NR 1348 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 267 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 34 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 19.05.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 34 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 43, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 19.05.2026

  • Housing First in Frankfurt etablieren
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 35 Betreff: Housing First in Frankfurt etablieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6780 - NR 965/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 351/25 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 08.05.2026 Zwischenbericht: Das Gesamtkonzept zum Thema Obdachlosigkeit in Frankfurt des Jugend- und Sozialamtes befindet sich derzeit noch in der abschließenden Abstimmung. Hier bildet Housing First einen von mehreren Lösungsansätzen bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit in der Stadt. Housing First kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht als alleinige Lösung ins Auge gefasst werden, da die Situation auf dem Wohnungsmarkt sowie die Situation der in Obdachlosigkeit lebender Personen, weitere Angebote braucht. Es wird konzeptionell verankert, dass Housing First Maßnahmen ein größeres Gewicht bekommen und perspektivisch als Alternative zu Unterbringung in Unterkünften in Betracht gezogen werden. Aufgrund des derzeit engen und teuren freien Wohnungsmarkts in Frankfurt kann hier nicht auf ausreichend Wohnraum für Housing First Projekte zurückgegriffen werden. Diese Lücke im Bedarf kann nicht einzig durch die Ansprache von privaten Wohnungseigentümern aufgefangen werden, sondern braucht tragfähige Strukturen bei Wohnungsbaugesellschaften und bei Neubauprojekten, die solche Bedarfe direkt berücksichtigt. Dezernat III - Planen und Wohnen und Dezernat VIII - Soziales und Gesundheit haben im ersten Schritt ein Verfahren entwickelt, um bei den lokalen Wohnungsbaugesellschaften zusätzlich zu sozial gebundenem Wohnraum, Belegungsrechte für Wohnungen anzufragen. In der Folge soll ein jährliches Kontingent an Wohnungen bereitstehen, das unter anderem für Housing First genutzt wird. Städtische Liegenschaften müssen weiter geprüft und entsprechend saniert werden, um eine Nutzung als Housing First Wohnungen zu ermöglichen. Die Sanierung stadteigener Immobilien und die Nutzung als Wohnraum für Housing First verspricht eine nachhaltige Struktur und stabilisiert Housing First Projekte, da eine langfristige Mietpreisbindung möglich ist. Hier müssen derzeit noch Abläufe gefunden werden, um diese Prüfungen regelmäßig durchzuführen und entsprechende Sanierungen voranzutreiben. Die Umwandlung von Übergangsunterkünften in Housing First-Wohnraum muss ebenfalls weiter geprüft werden. Beim Neubau von Übergangsunterkünften wird derzeit bereits auch die Möglichkeit der Anschlussnutzung als regulärer Wohnraum bedacht. Es besteht ein enger Austausch zwischen den Dezernaten III - Planen und Wohnen und VIII - Soziales und Gesundheit zum Thema Wohnen und speziell zum Thema Housing First. Insgesamt sind zum jetzigen Zeitpunkt über 9000 geflüchtete und wohnungslose Personen in Übergangsunterkünften der Stadt Frankfurt versorgt, rund 600 Personen nutzen Notübernachtungsplätze und ca. 300 Personen leben auf der Straße. Diese Menschen sind alle ohne eigenen Wohnraum und somit potentielle Zielgruppe für Housing First. Die Anzahl der Wohnungen, die für Housing First benötigt werden, hängt von der Anzahl der Familien und Einzelpersonen ab, die sich aus den oben genannten Gruppen für Housing First entscheiden und kann daher nicht weiter konkretisiert werden. Besonders die Gruppe der obdachlos auf der Straße lebenden Personen ist aufgrund ihrer Vulnerabilität als priorisiert anzusehen. Aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustands einiger obdachloser Personen, sind hier jedoch noch weitere Zwischenmaßnahmen sowie intensivere Versorgung notwendig. Genesungszimmer, Hotelunterbringung und die weitere Planung von Pflegeplätzen mit Wohnheimcharakter werden somit ebenfalls vorangebracht. Da eine Versorgung von Personen in eigenem Wohnraum bei sukzessiver Umstrukturierung des Unterbringungssystems in Frankfurt finanzielle Vorteile im Bereich Kosten der Unterkunft hat, kann hier noch keine Auskunft über die gesamten finanziellen Belastungen getroffen werden. Momentan gibt es in der Stadt Frankfurt zwei Housing First Projekte, die nach unterschiedlichen Ansätzen arbeiten. In der Zusammenarbeit der Diakonie mit der GWH Immobilien Holding GmbH werden Housing First Wohnungen vornehmlich in einem Wohnhaus bzw. Viertel geplant und durch Sozialarbeit in einem angegliederten Büro betreut. Durch die Besetzung des Büros zu festen Zeiten können die Bewohner:innen frei entscheiden, wann sie Unterstützung in Anspruch nehmen und haben kurze Wege zu Ihren Ansprechpersonen. In diesem Projekt werden derzeit 32 Wohnungen betreut, dies ist ein Zuwachs von 20 Wohnungen seit Beginn im Jahr 2021. Die Kooperation wird weiter fortgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Regelfinanzierung der Stadt Frankfurt, seit diesem Jahr ergänzend durch das Land Hessen im Rahmen von Fördermitteln des Aktionsplans gegen Armut. Diese Förderung sieht eine Koordinationsstelle für Wohnraumakquise vor, sowie eine Stellenerweiterung im Bereich der wohnbegleitenden Hilfen. Das Projekt wendet sich verstärkt an alleinerziehende Personen mit ihren Kindern. Diese Personengruppe ist stark von Armut betroffen und findet sich daher oft in städtischen Übergangsunterkünften oder ihnen droht akut der Verlust der Wohnung. Das zweite Projekt der Franziskusstiftung mit dem Namen "Mainweg" betreut derzeit ca. 20 Menschen in eigener Wohnung. Diese Wohnungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Die Betreuung erfolgt daher meist durch Besuche von Sozialarbeiter:innen in ihrem Wohnraum oder durch Terminvereinbarungen in den Büroräumen der Sozialarbeitenden. Derzeit arbeiten vier Sozialarbeiter:innen in dem Projekt. Viele der Bewohner:innen sind in weiteren Projekte und Angebote der Franziskusstiftung eingebunden, insbesondere um eine Tagesstruktur aufrecht zu erhalten. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die psychiatrische Versorgung durch die angeschlossene psychiatrische Praxis. Das Projekt kooperiert mit unterschiedlichen Wohnungsbaugesellschaften, vorrangig mit der Vonovia. Die Finanzierung wird laufend durch Spendenmittel gesichert und ist bis 2027 gesichert. Die unterschiedlichen Herangehensweisen der derzeit tätigen Träger und die unterschiedlichen Zielgruppen zeigen, dass Housing First auf die Bedürfnisse der betroffenen Personen ausgerichtet werden muss. Die konzeptionelle Ausrichtung muss durch die Träger der Wohnungsnotfallhilfe erfolgen, da diese mit den Betroffenen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit im täglichen Kontakt stehen und Housing First in ihre bestehenden Angebote einfügen können. So kann eine ganzheitliche Hilfe angeboten werden, die Tagesstruktur, medizinische Bedarfe und Sozialberatung beinhaltet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.06.2024, NR 965 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 351 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 143 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 35 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 35 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 35 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 7246, 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2026

  • Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2025 -
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 36 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2025 - Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.10.2024, § 5064 - NR 405/94 Jugendhilfeausschuss, l. B 233/24 - Im anliegenden Bericht wird die bereits in den 1990er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fortgeschrieben (vgl. zuletzt B 233 vom 07.06.2024). Nach einer Übersicht zur demografischen Entwicklung der Altersgruppen wird die fortlaufende Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Angebotsplanung in der Kindertagesbetreuung beschrieben. Erstmalig werden im Bericht der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung ausschließlich die Angebote der Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt dargestellt. Der Bericht zur Betreuungssituation für Grundschulkinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten erfolgt künftig im Rahmen der integrierten Schulentwicklungsplanung (iSEP). Neu aufgenommen wurden die Darstellung der Vielfalt in der Angebotslandschaft frühkindlicher Bildung und Betreuung sowie ein Blick auf das Thema Fachkräfte. Ebenfalls neu ist ein regionaler Überblick in Form von Steckbriefen der Planungsbezirke, die die regionale Betrachtung der Betreuungssituation erleichtern. Anlage _Perspektive_Kinderbetreuung (ca. 2,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.06.2024, B 233 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1541), GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 44, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 40-4

  • Frankfurter Ateliertage 2.0 initiieren
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 37 Betreff: Frankfurter Ateliertage 2.0 initiieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6809 - NR 1388/25 CDU - Der überwiegende Teil der in Frankfurt am Main arbeitenden Künstler und Künstlerinnen und Kreativen hat ein Atelier in einem der großen Atelierhäuser (Atelierfrankfurt und basis e.v.) oder in einer Ateliergemeinschaft (wie z.B. Milchsackfabrik, Westateliers, Heddernheimer Höfe, Teefabrik). Nach den letzten Frankfurter Ateliertagen 2017 fand eine Umfrage unter den teilnehmenden Künstler und Künstlerinnen sowie Besucher und Besucherinnen statt, die zeigte, dass eine Fortsetzung der Veranstaltung nur in kleinerem Maßstab, konzentriert auf die großen Häuser und die Ateliergemeinschaften und auf Basis der Freiwilligkeit sinnvoll sein würde. Die zentrale Gesamtveranstaltung "Frankfurter Ateliertage" wurde darum erfolgreich durch einzelne zielgruppenspezifische Veranstaltungen abgelöst, die die Kreativen in Eigenregie durchführen. Basis e.V., Atelierfrankfurt und die einzelnen, über ganz Frankfurt verteilten Ateliergemeinschaften öffnen ihre Häuser und Arbeitsräume für das Publikum - zugeschnitten auf ihr individuelles Profil und den individuellen Charakter der unterschiedlichen Standorte. Nicht nur das Publikum hat so die Möglichkeit, über das ganze Jahr hinweg Kunstschaffende in ihren Ateliers zu besuchen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen - auch die Künstler und Künstlerinnen selbst nehmen die Gelegenheit für einen Austausch unter Kolleg*innen dankbar an. Die großen Häuser haben sich daher auch bewusst entschlossen, ihre Ateliers nicht gleichzeitig zu öffnen. Das Atelierfrankfurt veranstaltet traditionell im November seine open studios, die basis öffnet seine Räume im Sommer. Beide Häuser pflegen eigene Webseiten auf denen sie ihre Mieter und Mieterinnen vorstellen. Übergreifende Webseiten und Kataloge, die alle in Frankfurt ansässigen Künstler und Künstlerinnen vorstellen, erscheinen vor dem Hintergrund hoher koordinativer Aufwände und entstehender Kosten weder sinnvoll noch nachhaltig. Zum einen ist die Szene sehr dynamisch, denn es kommt regelmäßig zu Mieterwechseln in den Ateliers. Zum anderen hat die Erfahrung gezeigt, dass Printmedien dieser Art eine sehr geringe Halbwertszeit haben. Als beste Vermittlungsformate werden niedrigschwellige Angebote, wie Ateliergespräche mit Kunstschaffenden und Führungen, die von Experten und Expertinnen geleitet werden, angesehen. Auch der jährlich stattfindende Saisonstart der Galerien im Zuge der Art Experience bietet Kunstinteressierten, zusätzlich zum Galeriebesuch, die Möglichkeit Künstler- und Künstlerinnenateliers zu besuchen. Nicht nur offene Ateliers sind ein Anlass, um die Öffentlichkeit unmittelbar an der Arbeit von Künstler und Künstlerinnen teilhaben zu lassen. Jährlich im März findet bundesweit der Tag der Druckkunst statt. Mit unterschiedlichsten Veranstaltungen präsentieren und vermitteln Künstler und Künstlerinnen auch in Frankfurt in ihren Druckwerkstätten künstlerische Drucktechniken und Druckkunst - anhand von Ausstellungen, offenen Werkstätten, Workshops, Podiumsdiskussionen o. ä. Ziel ist es zu zeigen, wie lebendig dieses UNESCO Kulturerbe ist. Für die regen Aktivitäten der Akteure und Akteurinnen im Kontext der Ateliers werden nachfolgend beispielhaft die Veranstaltungen im November und Dezember 2025 dargestellt. Am 1. und 2. November 2025 öffneten sich die Türen zu den Ateliers der Heddernheimer Höfe. Geboten wurden Einblicke in die unterschiedlichsten Entstehungsprozesse von Kunst, die Präsentation vollendeter Werke und Begegnungen mit den Kunstschaffenden. Zusätzliches Highlight am Samstag: Führung mit Petra Schwerdtner. Auf diesem Streifzug war aus erster Hand zu erleben, wie Kunst entsteht, Kunst neu gesehen und verstanden werden kann. Die open studios von Atelierfrankfurt, mit 220 Künstler und Künstlerinnen auf sechs Stockwerken auf über 11.000 qm, fanden vom 21. bis 23. November 2025 statt. Es wurden 3.000 Besucher und Besucherinnen gezählt. Am 29. November 2025 wurde in der Ostparkstrasse zum Atelierfest eingeladen. Ab 16:00 Uhr standen die Ateliers für alle Kunstinteressierten offen. Am 29. und 30. November 2025 lud der designparcours Höchst ein: Höchst wurde zum Ziel für all jene, die gerne innovative Unikate von Kreativen an ungewöhnlichen Orten entdecken, erleben und erwerben möchten. Am Samstag 6. und Sonntag 7. Dezember 2025 wurde jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr in die Hellerhofsiedlung eingeladen. Die WestAteliers sind neun Ateliers in der denkmalgeschützten Hellerhofsiedlung im Frankfurter Gallusviertel. Abschließend bleibt folgendes festzuhalten: Als Ergebnis und auf Basis der Einschätzung des Fachamtes, Kulturamt Frankfurt am Main, wird von einer Neuauflage der Frankfurter Ateliertage abgeraten. Die Kosten für die Konzeption und Durchführung sowie jährliche Katalogerstellung und Websiteaktualisierung werden als unverhältnismäßig eingeschätzt. Plattformen zum Austausch der Kunstschaffenden untereinander und mit interessiertem Publikum, wie sie die Atelierhäuser und Ateliergemeinschaften in Form von offenen Ateliertagen regelmäßig anbieten, werden hingegen begrüßt und unterstützt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.10.2025, NR 1388 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 140 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt, Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7262, 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.02.2026 Aktenzeichen: 41

  • Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 38 Betreff: Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6657 - E 104/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 361/23 OBR 1, B 252/25 - Zwischenbericht: Wie im Bericht des Magistrats B 252/25 berichtet, hat das beauftragte Ingenieurbüro die Machbarkeitsstudie fertiggestellt. Inzwischen sind auch die Dokumente seitens der Projektbeteiligten final abgestimmt und mit den neuesten Entwicklungen ergänzt worden. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wurde das Potential von Großwärmepumpen, die Wärme aus Fluss- und Klärabwasser entziehen und für die Fernwärme nutzbar machen, am Standort Niederrad untersucht. Gegenstand der Studie ist die Frage, inwieweit entweder nur der Abfluss der Kläranlage, nur Flusswasser oder eine Mischung von beiden geeignet ist, als Wärmequelle für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt zu dienen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen, dass die Nutzung von Klärwasser insbesondere im Winter aufgrund des höheren Temperaturniveaus für die Fernwärmeerzeugung deutlich effizienter ist, sodass diese Technologie für weitere Untersuchungen im Fokus steht. Die potenzielle Steigerung der jährlichen Heizleistung durch die zusätzliche Nutzung von Flusswasser ist sehr gering, weswegen diese am Standort Niederrad nicht weiterverfolgt wird. Dies schließt die potenzielle Nutzung von Flusswasserwärme am Standort Heizkraftwerk (HKW) West nicht aus. Standorte im Ortsbezirk 1, etwa am HKW West, kommen jedoch aufgrund mangelnder Platzverfügbarkeit für eine Flusswasserwärmepumpe aktuell nicht in Betracht. Die Baumaßnahmen des Kohleersatzprojekts und anschließende Rückbaumaßnahmen der Kohleblöcke schränken weitere Neuanlagen am Standort bis ca. 2030 ein. Dennoch können die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsuntersuchung am Standort Niederrad für künftige Machbarkeitsuntersuchungen an weiteren Standorten, beispielsweise im Bereich des Ortsbezirks 1, genutzt werden. Um die Abwärme, beispielsweise aus Klärwasser, in das Fernwärmenetz einzuspeisen, sind Großwärmepumpen notwendig. Diese heben mit Hilfe von Strom die Abwärme auf das für die Fernwärme benötigte Temperaturniveau an. Daher und aufgrund wesentlicher Treiber wie zunehmender Elektromobilität, Zuwachs an Rechenzentren und die allgemeine Elektrifizierung der Wärmeversorgung ist es außerdem notwendig, die vorhandenen Stromnetzkapazitäten zielorientiert mit Blick auf die Dekarbonisierung in Frankfurt zu nutzen und weiter auszubauen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird derzeit finalisiert und kann voraussichtlich im ersten Quartal 2026 den Stadtverordneten vorgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 104 Anregung vom 06.06.2023, OA 361 Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 252 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 258 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 19.05.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 38 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 45, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 19.05.2026

  • Kampagne Dezernat V
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 39 Betreff: Kampagne Dezernat V Vorgang: A 380/25 FDP 1. Grundlagen und Zielsetzung der Kampagne - Seit wann läuft die aktuelle Kampagne des Dezernats V und bis wann ist sie vorgesehen? Die Kampagne wurde am 20. September 2025 gestartet und aufgrund der Herbstferien im Zeitraum vom 1. bis 20. Oktober 2025 vorübergehend ausgesetzt. Die Plakatkampagne endete planmäßig am 20. November 2025. Die begleitende Social-Media-Kampagne wurde darüber hinaus bis Anfang Dezember 2025 fortgeführt. - Welche übergeordneten Ziele und Botschaften sollen durch die Kampagne kommuniziert werden? Ziel der Kampagne war es, die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger:innen der Stadt Frankfurt am Main an städtischen Projekten stärker bekannt zu machen. Ein besonderer Schwerpunkt lag darauf, die im Mai 2025 verabschiedete Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren Inhalte hervorzuheben. Die Kampagne machte deutlich, dass nun eine verbindliche Richtlinie existiert, die Qualitätsstandards für Beteiligungsprozesse definiert und den Bürger:innen eine verlässliche Grundlage bietet. Zudem wurde das Beteiligungsportal ffm.de umfassend kommuniziert. Als zentrale Beteiligungsplattform der Stadt Frankfurt am Main, auf der sämtliche städtische Beteiligungsprojekte gebündelt werden, wurde das Logo der Plattform in die Öffentlichkeitskampagne gut sichtbar integriert. Insgesamt trug die Kampagne maßgeblich dazu bei, das Thema Bürger:innenbeteiligung in Frankfurt stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Mit der Kampagne wurde dem politischen Auftrag an die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung entsprochen. Im Etatantrag 158 "Leitlinien und (bestehende) Maßnahmen der Bürger:innenbeteiligung in Frankfurt bekannt machen" (E 158 vom 07.06.2023 der GRÜNEN-, SPD-, FDP-, Volt-Fraktion) wurde der Stabsstelle unter anderem der folgende Auftrag erteilt: "Die bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürger:innen bekannter machen und damit den Dialog zwischen Bürger:innenschaft und Verwaltung fördern. Damit Bürger:innen über Möglichkeiten und Wege der Beteiligung in der Stadt Frankfurt informiert sind, müssen verschiedene Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit bedient werden. Um möglichst breit in die Bevölkerung zu wirken, sind vielfältige Formate der Ansprache nötig." - Welche Bevölkerungsteile oder Zielgruppen möchte das Dezernat mit der Kampagne erreichen? Als Gesichter der Kampagne wurden bewusst unterschiedliche Persönlichkeiten ("Local Heroes") ausgewählt, die jeweils verschiedene Zielgruppen ansprechen. Bei der Auswahl wurde zudem besonderen Wert auf Diversität gelegt. Die Kampagne wurde crossmedial angelegt und über verschiedene Kommunikationskanäle ausgespielt, die von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen genutzt werden. Neben einer umfangreichen Plakatierung in allen Stadtteilen Frankfurts - um auch Menschen mit überwiegend analogem Mediennutzungsverhalten zu erreichen - erfolgte eine gezielte Aussteuerung über Social-Media-Kanäle, um insbesondere jüngere Zielgruppen mit adressatengerechter Kommunikation anzusprechen. 2. Ausgestaltung und Reichweite - Welche Medien, Kanäle und Formate (u.a. digitale Plattformen, Printprodukte, Veranstaltungen) werden für die Kampagne genutzt? Für die Kampagne wurde ein breit angelegter crossmedialer Mix aus digitalen und analogen Kommunikationsformaten genutzt, um eine möglichst große Reichweite in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu erzielen. Die Social-Media-Kommunikation erfolgte über Instagram, LinkedIn sowie teilweise über den städtischen Account der Stadt Frankfurt am Main (frankfurt.de), wodurch die Inhalte auch auf Facebook, X und Bluesky ausgespielt wurden. Das typografische Plakatmotiv wurde außerdem auf digitalen Informations- und Werbeflächen an der Schillerstraße, der Bockenheimer Warte sowie der Berliner Straße gezeigt. Zudem wurde ein 10-Sekunden-Spot mit Edin Hasanovic über einen Zeitraum von zehn Tagen auf den digitalen Anzeigen an den U-Bahngleisen der Hauptwache ausgespielt. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Stadtgebiet kamen verschiedene Formen analoger Außenwerbemedien zum Einsatz: • City-Light-Poster: Die vier "Local Heroes"- Motive wurden über vier Wochen hinweg an jeweils zehn Standorten pro Woche in der Innenstadt präsentiert. Jeweils ein "Local Hero" pro Woche. Eine Woche lang wurden die typografischen Poster präsentiert. • Litfaßsäulen: Sechs Plakatmotive (jeweils englisches und deutsches typografisches Motiv sowie vier "Local Heroes"- Motive) wurden über 42 Tage auf 50 % der städtischen Litfaßsäulen gezeigt. • U-Bahnhöfe: An 47 Standorten wurden die Plakatmotive über einen Zeitraum von 42 Tagen an den U-Bahngleisen platziert. Die "Local Heroes" der Kampagne waren: Edin Hasanovic, Maryse Luzolo, Eileen O'Sullivan und Franziska Reichenbacher. In der Zentralbibliothek der Stadt Frankfurt am Main, in den städtischen Bürgerämtern sowie in der Bürgerberatung wurde entweder ein kurzer Clip mit Edin Hasanovic oder eine typografische Anzeige gezeigt. Im Rahmen der Social-Media-Kampagne wurden zudem: • drei Erklärvideos zur Richtlinie für Öffentlichkeitsbeteiligung produziert, die zu einem späteren Zeitpunkt auch auf der Website "frankfurt fragt mich" eingebunden werden sollen, und • zwei Reels (Kurzvideos), die dazu aufrufen, sich über ffm.de an Beteiligungsprozessen zu beteiligen. - Wie viele Werbemittel und Medien wurden produziert und bislang eingesetzt? Es wurden sechs Poster entwickelt und gestaltet sowie fünf Reels produziert, darunter drei Erklärreels zur Richtlinie, die auch nach Abschluss der Kampagne auf der Webseite ffm.de genutzt werden. Darüber hinaus wurden insgesamt 20 Postings erstellt, wovon fünf Postings zur Ankündigung der Reels dienten, sodass sich die Anzahl der eigentlichen Postings auf rund 15 beläuft. - Gibt es weitere geplante Maßnahmen im Rahmen oder Anschluss der Kampagne? Derzeit sind keine zusätzlichen Maßnahmen im unmittelbaren Rahmen oder im direkten Anschluss an die Kampagne vorgesehen. Die Bekanntmachung von Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger:innen sowie die kontinuierliche Hinführung zu ffm.de stellen jedoch eine dauerhafte Aufgabe der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung dar. Entsprechend wird die Stabsstelle auch weiterhin geeignete Kommunikationswege nutzen, um das Thema Bürger:innenbeteiligung in der Stadtöffentlichkeit sichtbar zu halten - beispielsweise durch digitale Hinweise auf den Informationsbildschirmen in den Bürgerämtern sowie weitere kontinuierliche Kommunikationsmaßnahmen. 3. Finanzierung und Kostenstruktur - Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten der Kampagne, inklusive externer Dienstleistungen, Produktion, Verbreitung und etwaiger interner Aufwendungen? Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf etwa 70.500 Euro (netto). - Aus welchem Haushaltstitel werden die Kosten getragen? Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung erfüllt hiermit den von der Politik gegebenen Auftrag mit der E 158: "Leitlinien und (bestehende) Maßnahmen der Bürger:innenbeteiligung in Frankfurt bekannt machen." Hierfür wurden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Nachdem die Richtlinie im Mai 2025 verabschiedet wurde hat die Stabsstelle sehr zügig eine offene Ausschreibung durchgeführt und zeitnah die Entwicklung der Öffentlichkeitskampagne gestartet. - Wurden die Ausschreibungsmodalitäten eingehalten und falls ja, wie gestaltete sich das Verfahren? Die Ausschreibungsmodalitäten wurden eingehalten. Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung erstellte eine detaillierte Leistungsbeschreibung, in der die Anforderungen an die potenzielle Agentur sowie die Zuschlagskriterien festgelegt wurden. Es handelte sich um eine offene Ausschreibung, auf die sich insgesamt 14 Agenturen beworben haben. Letztlich setzte sich die Agentur Urban Media Project erfolgreich durch. 4. Abstimmung und Verantwortlichkeiten - Mit welchen weiteren Dezernaten, Ämtern oder städtischen Gesellschaften wurde die Kampagne im Vorfeld abgestimmt? Die Kampagne wurde im Vorfeld innerhalb des internen Netzwerks Bürger:innenbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main kommuniziert. Dieses Netzwerk umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Ämter und stellt eine zentrale Austauschplattform zur Koordination von Beteiligungsaktivitäten dar. Im Rahmen dieses Gremiums wurde darüber informiert, dass eine stadtweite Öffentlichkeitskampagne gestartet wird. - Welche Rolle hat das Presse- und Informationsamt in Konzeptentwicklung und Umsetzung übernommen? Das Presse- und Informationsamt (PIA) war in die Konzeptentwicklung der Kampagne im Vorfeld nicht eingebunden. Die Social-Media-Redaktion des PIA wurde jedoch vorab über die geplanten Maßnahmen informiert und unterstützte die Umsetzung, indem sie Inhalte der Kampagne über den offiziellen Social-Media-Account der Stadt Frankfurt am Main stadtweit verbreitete. - In welcher Art und Weise wurde der Magistrat über die Kampagne informiert und involviert? Die Kampagne erfolgte als Umsetzung des politischen Auftrags (Etatantrag 158 "Leitlinien und (bestehende) Maßnahmen der Bürger:innenbeteiligung in Frankfurt bekannt machen") und wurde entsprechend durch Dezernat V verantwortet und gesteuert. 5. Gestaltung und Überprüfung - Welche Agenturen oder Dienstleister waren an der Konzeption und Produktion beteiligt und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? Nach eingehender Prüfung der Ausschreibungskriterien wurde die offene Ausschreibung zugunsten der Offenbacher Agentur Urban Media Project entschieden. Die Kriterien umfassten insbesondere den angebotenen Preis, die Qualität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzepts sowie die Zusammensetzung und Qualifikation des eingesetzten Agenturteams. Des Weiteren wurde Ströer für die Werbemaßnahmen beauftragt. - Entspricht das gestalterische Erscheinungsbild den Vorgaben des Corporate Designs der Stadt Frankfurt? Es wurde das offizielle Logo der Stadt Frankfurt am Main verwendet. Ebenso wurde mit der Farbgebung (grau, schwarz, weiß und rot) der Farblichkeit entsprochen, die die Stadt Frankfurt am Main in der Außenkommunikation nutzt. Somit nimmt die Kampagne Bezug zum Corporate Design der Stadt Frankfurt am Main, wie es für viele Öffentlichkeitskampagnen der Stadt üblich ist. - Wurde die Kampagne vor Veröffentlichung rechtlich und politisch hinsichtlich Neutralität und möglicher Assoziationen geprüft? Die Kampagne wurde auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses E 158 umgesetzt und folgt dem darin formulierten klaren Informationsauftrag. - Für wie vereinbar mit der Neutralitätspflicht hält die Dezernentin eine Kampagne ohne Stadtlogo mit ihrem Bild im öffentlichen Raum, und das keine 5 Monate vor der Wahl? Die Kampagne trägt das offizielle Stadtlogo und sie verfolgt ausschließlich einen sachlichen Informationszweck und ist daher mit der Neutralitätspflicht vereinbar. - Wurde in der Planung eruiert, auch interessierte Bürgerinnen und Bürger als Gesichter der Kampagne miteinzubeziehen, da es explizit um das Thema der Bürgerbeteiligung geht? Für die Kampagne wurden bewusst Personen des öffentlichen Lebens mit Frankfurtbezug eingesetzt, da sie eine hohe Aufmerksamkeit, Wiedererkennung und Glaubwürdigkeit erzeugen und damit das Thema Beteiligung insgesamt sichtbar stärken. 6. Rechtliche Überprüfung auf Neutralität - Erfolgte eine juristische Bewertung betreffend das Gebot der politischen Neutralität, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Eine gesonderte juristische Bewertung erfolgte nicht. - Wurden potentielle parteipolitische Bezüge oder Interpretationen im Vorfeld berücksichtigt? Die Kampagne wurde als Informationsmaßnahme umgesetzt. Sie ist klar als städtische Kommunikation gekennzeichnet und ohne parteipolitische Aussagen oder Zielsetzungen konzipiert. 7. Erfolgskontrolle und Evaluation - Wie wird die Wirkung der Kampagne evaluiert und sind öffentlich zugängliche Berichte über die Ergebnisse geplant? Die Reichweite der Kampagne lässt sich zum einen über Sichtkontakte der Plakatkampagne und Interaktionen auf den Social-Media-Kanälen messen. Über die Social-Media-Kanäle gab es über 150.000 Aufrufe auf Instagram und LinkedIn und viele positive Rückmeldungen in Form von Kommentaren und Privatnachrichten. Ströer erhebt Daten zu durchschnittlichen Sichtkontakten. Diese werden für den gesamten Kampagnenzeitraum (für Allgemeinstellen, CityLightPoster und Public Video Infoscreens) auf insgesamt knapp 36.000.000 Sichtkontakte beziffert. Zwar sind Sichtkontakte, Interaktionen oder Klickzahlen erfassbar und erlauben eine grobe Einschätzung der erzielten Reichweite, jedoch ist die tatsächliche Wirkung nicht monokausal zu bestimmen. Inzwischen wird eine wachsende Zahl an Beteiligungsprozessen über ffm.de abgebildet, sodass das allgemeine Interesse an der Beteiligungsplattform "frankfurt fragt mich" auch durch die verbesserte inhaltliche Pflege steigt. Eine eindeutige Zuordnung dieses Anstiegs ausschließlich zur Kampagne ist daher nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 07.11.2025, A 380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 91 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7247, 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa vom 26.02.2026 Aktenzeichen: 16

  • Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 40 Betreff: Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6735 - B 410/25 - Gemäß dem Beschluss § 6366 Beschlussausfertigung aus der 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025 wurden die Ziffern 1. a), 1. b) und 2. der Vorlage NR 1218 abgelehnt. Gleichwohl antwortet der Magistrat auf Frage 2 wie folgt: Vorklassen finden in aller Regel in der Grundschule/Grundschulbezirk statt, in der die Schüle-rinnen und Schüler auf Grund ihres Wohnortes zugeordnet sind. Es findet dabei kein Kontinuitätsbruch statt. Die Sozialbezirksgrenzen stehen in keinen Zusammenhang mit der Umsetzung von Vorlaufkursen oder anderen schulischen Vorschulangeboten. Eine Anpassung dieser Grenzen an die Grundschulbezirke hätte keinen Einfluss auf die Umsetzung der Vorlaufkurse oder anderer schulischer Vorschulangebote. Weiterführend bezieht sich der Magistrat auf die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: "Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd nachhaltig zu verbessern und bestehende strukturelle Defizite auszugleichen. Dabei ist folgender Punkt zu berücksichtigen: Prüfung von Möglichkeiten zur kurzfristigen Abfederung von Betreuungsengpässen durch die Einrichtung temporärer Lösungen. i) Die seit zwei Jahren angekündigte und nicht erfolgte Schaffung von Kindergartenplätzen bei der Einrichtung ‚Frechenheimer' wird in Zusammenarbeit mit dem Träger umgesetzt. In der Kita "Die Frechenheimer" wird in Zusammenarbeit mit dem Träger seit dem 01.09.2025 ein verändertes und erweitertes Angebot umgesetzt. Insgesamt wurden damit 16 zusätzliche Plätze geschaffen. Es werden 48 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 40 Plätze für Kinder über drei Jahren angeboten. Für den Bereich Fechenheim Süd konnten damit die vorgesehenen Versorgungsziele erreicht werden. U3-Betreuung: Die Versorgungsquote liegt aktuell bei 43 % (202 Plätze in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege für insgesamt 472 Kinder). Das festgelegte Versorgungsziel von 40 % für den Stadtteil wird somit erfüllt. Kindergarten (Ü3): Hier liegt die Versorgungsquote derzeit bei 99 % (655 Plätze für 661 Kinder) und erreicht damit nahezu Vollversorgung. Zur weiteren qualitativen und quantitativen Verbesserung der Betreuungssituation im Stadtteil sind zusätzliche Maßnahmen in der Liegenschaft Altes Rathaus / ehem. Polizeistation in Vorbereitung. ii) "Die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der leerstehenden Liegenschaft Starkenburger Straße 56 wird umgehend geprüft." Der Magistrat hatte bereits Kontakt zur Immobilienverwaltung aufgenommen. Von dortiger Seite wurde jedoch mitgeteilt, dass diese Liegenschaft leider nicht zur Verfügung steht, da die Räume bereits weitervermietet sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.04.2025, NR 1218 Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 410 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 40 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, Linke und FDP (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 40 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 46, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige Entwicklung
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 41 Betreff: Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige Entwicklung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6649 - NR 1366/25 CDU - Vorbemerkung: Mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgte ein Paradigmenwechsel, der sich auch auf die Stadt Frankfurt auswirkte. Förderschulen können zwar anerkannte Angebote bleiben, aber das Ziel von Gleichbehandlung und Teilhabe von allen Menschen mit Förderbedarfen in allen gesellschaftlichen Bereichen steht stets im Vordergrund. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Pflicht aller. Diese Verpflichtung ist die Grundlagen jedes Handelns in der Schaffung von Schulplätzen und Bildungsangeboten für alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Frankfurt. Der Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich die Gründung einer weiteren eigenständigen Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) in Frankfurt am Main in die Wege zu leiten. Ziel ist es, den massiv gestiegenen und weiter prognostizierten Schulplatzbedarf zeitnah und nachhaltig zu decken und damit den besonderen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Geistige Entwicklung sowie ihren Familien gerecht zu werden. Aktuell wird der integrierte Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main (iSEP) für den Prognosezeitraum 2025-2034 fortgeschrieben. Die Schülerzahl im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist zwischen 2015 und 2024 von 321 auf 433 Schüler*innen gestiegen. Die Schulkapazitäten der Bestandsschulen sind bereits ausgeschöpft. Mit dem Entwurf der Fortschreibung des iSEP 2025-2034 wird daher die Errichtung einer neuen Förderschule empfohlen. Der Entwurf des iSEP ist momentan in der Finalisierung und wird anschließend in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Darüber hinaus hat mit Genehmigungserlass vom 04.01.2024 zur Fortschreibung des iSEP 2020-2029 das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen dem Schulträger eine Frist von drei Jahren eingeräumt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu hat die Stadt Frankfurt am Main die Goethe-Universität Frankfurt mit dem Forschungsprojekt "Frankfurter Schulplätze im Förderschwerpunkt GE" beauftragt. Die ausführende Stelle ist das Institut für Sonderpädagogik unter der wissenschaftlichen Verantwortung von Frau Prof. Dr. Vera Moser. Die Laufzeit des Forschungsvorhabens ist datiert bis zum 31. Oktober 2026. Zur Sicherstellung des Schulplatzbedarfes im Bereich geistige Entwicklung wird zum SJ 26/27 die Panoramaschule mit einer Holzmodulanlage erweitert, die vier weitere Klassenräume zur Verfügung stellt. Ebenfalls zum nächsten Schuljahr soll ein größerer eigenständiger Standort als eine Dependance einer bestehenden Förderschule eingerichtet werden. Parallel dazu wurde das Amt für Bau und Immobilien mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück für die Errichtung weiterer Schulplätze mit dem Förderschwerpunkt geistige - und körperlich motorische Entwicklung beauftragt. 2. parallel dazu - begleitend zur konkreten Gründungsplanung - einen aktualisierten und transparenten Bericht über die Entwicklung der Schülerzahlen mit diagnostiziertem Förderschwerpunkt GE in den letzten fünf Jahren in Hessen und in Frankfurt am Main (aufgeschlüsselt nach Jahren) zu erstellen. Wie auch im iSEP 2020-2029 ist im Entwurf des iSEP 2025-2034 ein Kapitel zur Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Frankfurt am Main enthalten. Zum einen wird hier die gesamtstädtische Entwicklung der Schüler*innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung aufgeschlüsselt für die Jahre 2015 bis 2024 dargestellt. Zum anderen wird die Entwicklung an den Einzelschulen und in den verschiedenen Förderschwerpunkten - also auch geistige Entwicklung - aufgeschlüsselt für die Jahre 2015 bis 2024 nachgezeichnet. 3. einen Bericht zu den Unterrichtsbedingungen in den Außenklassen zu erstellen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten. a) An welchen Schulen sind derzeit wie viele Außenklassen angesiedelt? Welche Förderschule verwaltet welche Außenklassen? Schulname Anzahl Außenklassen Stammschule Bürgermeister-Grimm-Schule 2 Lerngruppen Viktor-Frankl-Schule Johann-Hinrich-Wichern-Schule 2 Lerngruppen Viktor-Frankl-Schule Judith-Kerr-Schule 2 Lerngruppen Mosaikschule Martin-Buber-Schule 3 Lerngruppen Panoramaschule Merianschule 2 Lerngruppen Charles-Hallgarten-Schule Weißfrauenschule 2 Lerngruppen Charles-Hallgarten-Schule Willemerschule 2 Lerngruppen Charles-Hallgarten-Schule b) Welche Außenklassen können nicht das volle Ganztagsprofil 3 anbieten und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? Die Ganztagsangebote für Kinder der gE-Außenklassen orientieren sich formal und bezüglich ihrer Zeitstruktur am Profil 3 der Stammschulen; die Charles-Hallgarten-Schule und die Viktor-Frankl-Schule arbeiten beide als Ganztagsschulen nach Profil 3. Die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 HSchG besagt von der Zielrichtung her, dass Ganztagsangebote für Schüler*innen an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung während der Schulzeit an fünf Tagen von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr vorgehalten werden. In Abstimmung des Staatlichen Schulamtes und des Stadtschulamtes wurde besprochen, dass im Schuljahr 2025/2026 auf Grundlage der Bedarfslagen der Familien mindestens ein Programm bis 14.30 Uhr vorgehalten wird, das in der Folge sukzessive auf 15 Uhr/ 15.30 Uhr ausgebaut wird. Bedarfe, die über 14.30 Uhr hinausgehen, werden zwischen Schule und Eltern thematisiert. Zum einen geht Personal der obg. Stammschulen mit an die Standorte mit gE-Außenklassen. Zum anderen werden Anteile der Landesressourcen für die Ganztagsangebote der Stammschulen an die Schulen mit gE-Außenklassen umgelenkt. Die Träger der Ganztagsangebote an den Standorten mit gE-Außenklassen erhalten teilweise bereits ebenfalls kapitalisierte Landesmittel, um bei der Umsetzung von Ganztagsangeboten zu unterstützen. Für zwei Standorte mit gE-Außenklassen wird die Umlenkung von Landesmitteln der Stammschulen für das Schuljahr 2026/2027 veranlasst. c) In welchen Außenklassen fehlen Möglichkeiten der gemeinsamen Schulverpflegung und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? Mit Ausnahme der Johann-Hinrich-Wichern-Schule können in den Außenklassen die Schüler*innen mit einem Mittagessen versorgt werden. Es betrifft 2 Lerngruppen. d) Welche weiterführenden Schulangebote sind nach der vierten Klasse für Schülerinnen und Schüler der GE-Außenklassen an den Grundschulen vorgesehen angesichts der Tatsache, dass die Förderschulen mit diesem Schwerpunkt ausgelastet sind? Für die Schülerinnen und Schüler der gE-Außenklassen besteht u.a. die Möglichkeit im Rahmen der inklusiven Beschulung in einen berufsorientierten Zweig einer weiteführenden Schule zu wechseln. 4. unverzüglich kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Förderschulen und zur Verbesserung der Situation in den Außenklassen umzusetzen. Dazu gehören der Ausbau zusätzlicher Containerklassen, die Sicherstellung einer vollumfänglichen ganztägigen Förderung inklusive Verpflegung, die Bereitstellung fachspezifischer Räume (z.B. für Körperpflege, Wickeln, Rückzugsräume etc.) sowie die Gewährleistung sozialer Integration. Die zuständigen Fachabteilungen des Stadtschulamtes sowie dem Amt für Bau und Immobilen sind im stetigen Austausch zur Eruierung der notwendigen Maßnahmen, mit deren anschließender Umsetzung. Hierzu stehen wir mit den betroffenen Schulleitungen und den Fachexpert*innen aus den regionalen Beratungs- und Förderzentren in engem Austausch. Ein zweiter Bauabschnitt an der Panoramaschule zur Schaffung weiterer Schulplätze ist ebenfalls geplant. Über den Fortschritt der Gründungsmaßnahmen, der Kapazitätserweiterungen und Verbesserungen im Bereich der Inklusion ist die Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.09.2025, NR 1366 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, Linke, FDP und FREIE WÄHLER (= Beratung) 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und AfD gegen Linke (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 41 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF, FDP, FREIE WÄHLER und ELF (= Kenntnis) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 47, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 40-32

  • Betreiberverträge der Stadt Frankfurt
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 42 Betreff: Betreiberverträge der Stadt Frankfurt Vorgang: A 376/25 AfD Zu 1. 2024 gab es 53 Verträge mit gemeinnützigen Trägern für den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Personen. Zu 2. Die Vertragslaufzeiten reichen von 3 bis 20 Jahren. Zu 3. Im Schnitt waren über das gesamte Jahr 2024 in den von gemeinnützigen Trägern betriebenen Liegenschaften rund 5.700 Personen von Amts wegen untergebracht. Zu 4. Verträge sind geschlossen mit: Aidshilfe Frankfurt e.V., Arbeiter-Samariterbund Landesverband Hessen e.V. / Regionalverband Frankfurt, BIKU gGmbH, Caritasverband Frankfurt e.V., Deutsches Rotes Kreuz / Bezirksverband Frankfurt am Main e.V., Evangelischer Regionalverband für Frankfurt und Offenbach, Evangelischer Verein für Wohnraumhilfe in Frankfurt am Main e.V., Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V., Internationaler Bund für Sozialarbeit (IB), Internationales Familienzentrum e.V. (IFZ), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Rhein-Main, Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Zu 5. Insgesamt wurden an die unter 4 genannten Träger im Jahr 2024 rund 101.560.000 € für Personal-, Gemein- und Sachkosten inklusive Miete gezahlt. Zu 6. Die Erstattungen durch die Bundes- bzw. Landesverwaltung 2024 betrugen im Haushaltsjahr rund 202.000.000 €. Bei diesen Erstattungen handelt es sich überwiegend um Pauschalerstattungen für Unterkunft inklusive individuelle Sozialleistungen. Diese Pauschalen sind nicht auf die einzelne Aufwendung und/oder die Personengruppe zuzuordnen und können nicht differenziert beziffert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 22.10.2025, A 376 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 144 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7248, 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2026 Aktenzeichen: 51

  • Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!
    B
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 43 Betreff: Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6734 - NR 1185/25 CDU - Zu 1. Die Vertraulichkeit dient dem Schutz der Vertragspartner, nicht nur im Hinblick auf die personenbezogenen Daten, sondern auch betreffend die Vertragskonditionen. Sie kann nur durch den Magistrat aufgehoben werden. Zu 2. Die Vermietung der leerstehenden Wohnungen ist insoweit zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv, als die Vergabe im Wege einer Konzeptvergabe erfolgen soll und durch die Leerstände entsprechender Freiraum gegeben ist, in welchem die Konzepte darstellbar sind. In dem Objekt Wittelsbacherallee 89 sind beispielsweise zunächst Sanierungsarbeiten durchzuführen, bevor eine erneute Vermietung erfolgen kann. Zu 3. Die Privatisierung, der im Vorkaufsrecht erworbene Liegenschaften hat bereits begonnen und zwar mit dem Objekt Wittelsbacherallee 89. Die anderen Liegenschaften folgen unmittelbar im Anschluss. Die gezahlten Kaufpreise und Nebenkosten sind mit den zu erwirtschaftenden Erbbauzinsen nicht unbedingt vergleichbar. Alle im Wege des Milieuschutz-Vorkaufsrechts erworbene Liegenschaften werden in Form des Erbbaurechtes privatisiert. Zu 4. Es wurden in keinem Fall Vorkaufsrechte zu Gunsten Dritter gemäß § 27 a BauGB ausgeübt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.03.2025, NR 1185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 43 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 43 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 43 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 43 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 43 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 48, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 23-1

  • Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Ein vielfältiges Frankfurt braucht ein Zentrum für Regenbogenfamilien
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 337 Betreff: Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Ein vielfältiges Frankfurt braucht ein Zentrum für Regenbogenfamilien Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel für Einrichtung eines Regenbogenfamilienzentrums in Frankfurt eingestellt. Der Verein LIBS e.V. (Lesben Informations- und Beratungsstelle) wird mit der Durchführung einer partizipativen Bedarfsanalyse und der Erarbeitung eines fachlichen Konzepts für ein solches Zentrum beauftragt. Für diese Aufgabe wird die Finanzierung einer zunächst auf mindestens 12 Monate befristeten Personalstelle (inkl. Sachkosten) bereitgestellt. Begründung: In Frankfurt leben zunehmend Regenbogenfamilien. Queere Menschen mit Kinderwunsch und queere Eltern sehen sich jedoch weiterhin mit besonderen Herausforderungen konfrontiert: rechtliche Unsicherheiten, Diskriminierungs-erfahrungen sowie fehlende spezialisierte Anlaufstellen führen zu einem erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Die Nachfrage nach Informationen zu Kinderwunsch, Elternschaft, Stiefkindadoption, Umgang mit Ausgrenzung, sowie nach Austausch- und Begegnungsorten wächst spürbar. Andere Großstädte wie Berlin, München oder Stuttgart haben auf diese Entwicklung bereits mit eigenen Regenbogenfamilienzentren reagiert. Frankfurt sollte diesem Beispiel folgen und ein dauerhaftes, gut erreichbares Angebot schaffen. Die bestehenden Strukturen in Frankfurt - insbesondere die Angebote von LIBS e.V. und einzelnen weiteren Trägern - leisten bereits wichtige Arbeit, sind jedoch personell, räumlich und finanziell nicht ausreichend ausgestattet, um den steigenden Bedarf langfristig abzudecken. Es fehlt bislang an einem zentralen Ort, der Beratung, Vernetzung, Gruppenangebote und Facharbeit für Regenbogenfamilien bündelt und verlässlich absichert. Ein Regenbogenfamilienzentrum würde diese Lücke schließen und zugleich Fachkräfte aus Kitas, Schulen und sozialen Einrichtungen unterstützen. LIBS e.V. ist seit über 30 Jahren eine zentrale Fach- und Anlaufstelle für queere Menschen in Frankfurt. Der gemeinnützige Verein ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung, fachlichen Expertise und engen Verankerung in der Community der geeignete Träger für die Konzepterarbeitung. Der Verein berät bereits heute zu Kinderwunsch, Elternschaft und Familienleben, bietet Gruppenangebote an und arbeitet eng mit städtischen Stellen und Fachorganisationen zusammen. Er setzt sich zudem für queere Sichtbarkeit ein und bietet konkrete Unterstützung für lesbische, bisexuelle, asexuelle und aromantische Mädchen und Frauen sowie genderqueere Personen ein. Die Finanzierung einer Stelle für die Bedarfserhebung und Konzepterstellung ist daher ein notwendiger und sinnvoller erster Schritt, um ein passgenaues, tragfähiges und an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiertes Regenbogenfamilienzentrum für Frankfurt zu entwickeln. Darüber hinaus sollen im Haushalt 2026 anfallende Reisekosten für Vernetzung, Miete und Veranstaltungen abgedeckt werden. Im Koalitionsvertrag "Ein neues Frankfurt gestalten" von 2021 [1] ist festgeschrieben: "Zudem bauen wir die Beratung zu Pflege- und Adoptivmöglichkeiten für interessierte Regenbogen-Eltern aus und prüfen die Einrichtung eines Regenbogenfamilienzentrums nach dem Vorbild des Zentrums in Berlin." Auch aus dem 2010 erarbeiteten Integrations- und Diversitätskonzept[2] der Stadt Frankfurt ergibt sich die städtische Verpflichtung, Diversität zu fördern. Zum Thema Diversität gehört auch explizit familiäre Vielfalt, die durch die Errichtung eines Regenbogenfamilienzentrums gesträkt werden kann. Diesen Absichtserklärungen der Stadt Frankfurt müssen Taten folgen, um queere Familien und alle, die es werden wollen, konkret zu unterstützen. Ein Regenbogenfamilienzentrum stärkt Familienvielfalt, fördert Chancengleichheit und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer offenen und solidarischen Stadtgesellschaft. Mit der Beauftragung von LIBS e.V. und der Finanzierung einer Stelle zur Konzepterarbeitung setzt Frankfurt ein klares Zeichen für Vielfalt, Gleichberechtigung und soziale Gerechtigkeit. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 66 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 337 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Förderung für den CSD Frankfurt e. V.
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 338 Betreff: Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Förderung für den CSD Frankfurt e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden 69.000 Euro jährlich zur Förderung des CSD Frankfurt e.V. eingestellt, um die Ausrichtung des jährlichen Christopher-Street-Days (CSD) durch den Verein sicherzustellen. Begründung: Der CSD Frankfurt ist eine fest verankerte, ideelle Großveranstaltung in der LSBTIQ* -Szene und darüber hinaus ein wichtiges und symbolkräftiges Ereignis in der Stadt Frankfurt. Die Mitglieder und der Vorstand des ausrichtenden CSD Frankfurt e.V. arbeiten alle ehrenamtlich und stemmen die Organisation dieser Großveranstaltung innerhalb ihrer Freizeit. Die Mitgliederversammlung des Vereins Ende 2022 hat ergeben, dass es nicht mehr möglich ist, alle umfangreichen Aufgaben rund um diese Großveranstaltung ehrenamtlich zu stemmen. Ebenfalls ist dies in manchen, fachlich komplexen Bereichen weder kapazitär leistbar noch fachlich zu verantworten. Der CSD nimmt immer mehr Dimensionen an, die verlangen, Teilbereiche des CSD extern zu vergeben, um die vorhandene Last auf mehr Schultern zu verteilen. Um Aufgaben extern abgeben zu können und um die gestiegenen Lieferant*innenkosten stemmen zu können, benötigt der CSD Frankfurt e.V. zusätzliche finanzielle Mittel. Mit dem Betrag von 69.000 Euro im Jahr kann die Ausrichtung des jährlichen CSD sichergestellt werden, auch im Hinblick auf die Bewerkstelligung der steigenden Kosten durch die andauernde Inflation, die für viele Veranstaltungen wie Stadt- und Straßenfeste derzeit eine enorme Herausforderung darstellen und sogar zu kompletten Veranstaltungsabsagen führen. Mit der geforderten städtischen Förderung kann der CSD vor diesem Szenario bewahrt werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 29 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 338 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 67 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 338 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Institutionelle Förderung für Forward for Women e. V.
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 339 Betreff: Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Institutionelle Förderung für Forward for Women e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden Mittel in Höhe von 175.000 Euro jährlich für die institutionelle Förderung des Vereins Forward for Women e.V. eingestellt. Begründung: Forward for Women e.V. ist ein international tätiger Verein, der sich für die Beendigung traditioneller Formen ritualisierter Gewalt und für die Verhinderung häuslicher und sexualisierter Gewalt einsetzt. Der Verein arbeitet u.a. mit Unterkünften für Geflüchtete zusammen und bietet Fortbildungen, Diskussionsrunden, psychosoziale Begleitung für Migrantinnen sowie Einzelberatung und Frauengruppen an. Forward for Women e.V. ist auch in der Arbeit mit Männern im Bereich der Gewaltprävention tätig, in der Männer als Verbündete und Teil der Lösung angesehen werden. Migrant*innen und Geflüchtete sind oft von Mehrfachdiskriminierung betroffen und brauchen daher spezifische Unterstützung und gewisse Empowermentangebote. Übergeordnetes Ziel des Vereins ist es, Migrant*innen und Geflüchtete bei akuten Gewalterfahrungen und -bedrohungen durch das gemeinsame Erlernen neuer Kompetenzen und Lösungsansätze zu unterstützen und zu beraten. Trotz des großen Bedarfs an Frauenarbeit stößt der Verein jedoch an seine personellen Kapazitätsgrenzen. Die Organisation beabsichtigt eine Ausweitung auf zwei feste Stellen und eine Minijob-Stelle. Ohne institutionelle Förderung durch die Stadt Frankfurt wird Forward for Women e.V. nicht in der Lage sein, seine Arbeit fortzuführen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unerlässlich ist. Gerade im Vergleich zu Honorarkräften sind feste Stellen von zentraler Bedeutung für die Stabilität und Nachhaltigkeit der Vereinsarbeit. Honorarkräfte können in der Regel nur kurzfristig eingesetzt werden, da sie ihre sozialen Absicherungen anderweitig finanzieren müssen. Dies führt zu Fluktuation und erschwert den langfristigen Aufbau von Vertrauen, insbesondere in der sensiblen Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und Familien. Feste Stellen hingegen schaffen Verlässlichkeit, ermöglichen Kontinuität in der Betreuung und stärken die institutionelle Handlungsfähigkeit des Vereins. Darüber hinaus kann Forward for Women e.V. mit einer stabilen personellen Basis gezielt neue Projekte entwickeln, Förderanträge stellen und das Angebot in wichtigen Themenfeldern wie Erziehung, Gesundheit, Integration und Frauenrechte weiter ausbauen. Die vorhandenen Honorarmittel sollten daher - im Sinne einer nachhaltigen Strukturförderung - in feste Stellen umgewandelt werden, um die langfristige Wirksamkeit, Qualität und Stabilität der Arbeit von Forward for Women e.V. zu sichern. Stellen Jahresbrutto in Euro Gesaamtkosten in Euro(Arbeitgeber*inneneingenanteil) Projektkoordinator*in (pädagogische Leitung/Beratung) Vollzeit 75.732,53 91.636,36 Projektbeauftragte*r, Vollzeit Beratung 63.110,44 76.363,64 Mini-Job für Organisatorisches/Offentlichkeitsarbeit 7.000,00 7.000,00 175.000 Jährlich Außerdem ist anzumerken, dass bei der Beantragung von Stellen die Arbeitgeber*innenanteile (z. B. Sozialversicherungsbeiträge) in der Vergangenheit nicht in die Kalkulation einbezogen wurden. Dies führte zu finanziellen Defiziten und stellte den Verein vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung der bewilligten Stellen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 339 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 339 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 68 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 339 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Ermäßigtes Ticket für Frankfurter Schüler*innen
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 340 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Ermäßigtes Ticket für Frankfurter Schüler*innen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel eingestellt, um allen Frankfurter Schüler*innen unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Frankfurt ein um 50 Prozent ermäßigtes Schüler*innenticket Hessen, nach Wiesbadener Vorbild, bereitzustellen. Schüler*innen im Besitz des Frankfurt-Passes zahlen weiterhin den Preis von 13,50 Euro monatlich. Begründung: Bisweilen können Schüler*innen beim Schulwegkostenträger einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten stellen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, gemäß besonderer Regelungen und einer für die verschiedenen Schulformen festgelegten Anspruchsdauer. Das ist ungerecht. Alle Schüler*innen sollten gleichermaßen von einer Ermäßigung profitieren können, da ein Schüler*innenticket Hessen die Mobilität in ganz Hessen auch außerhalb des Schulweges garantiert. Insbesondere in einer großen Stadt wie Frankfurt sind Menschen auf den ÖPNV angewiesen. Gerade Schüler*innen sollten von den individuell zu tragenden Kosten für Mobilität befreit werden. So kann die Teilhabe an sozialem Leben, Bildungs- und Kulturangeboten erhöht werden. Ein ermäßigtes Ticket für alle Schüler*innen wäre dementsprechend auch ein erster Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit. Die Stadt Frankfurt hat zuletzt weitere Kostenerstattungen übernommen, wie eine anteilige Kostenerstattung des Schüler*innentickets für Schüler*innen der Oberstufe. Bis zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 sollte der Magistrat ein Konzept vorlegen, wie ab dem Schuljahr 2026/2027 ein kostenloses Schüler*innenticket für alle Frankfurter Schüler*innen gewährleistet werden kann (E128/2024). Das ist nicht geschehen, in der Antwort des Magistrats (B 340/25) hieß es, dass die Ausgaben dafür im aktuellen Haushalt nicht abgebildet werden können. Daher sollte der Magistrat in den diesjährigen Haushalt ausreichend Mittel einstellen, um allen Frankfurter Schüler*innen ein ermäßigtes Hessenticket, nach Wiesbadener Vorbild, zur Verfügung stellen zu können. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 340 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 340 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Ausbildung für Selbstverteidigungslehrerinnen durch Frauen in Bewegung e. V.
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 342 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Ausbildung für Selbstverteidigungslehrerinnen durch Frauen in Bewegung e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Gemäß den Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul Konvention") fördert die Stadt den Verein "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e.V." mit 30.000 Euro jährlich zur Durchführung einer Ausbildung von Selbstverteidigungslehrerinnen, die im Anschluss befähigt sind Kurse zur Gewaltprävention zu leiten. Begründung: Frauen in Bewegung e.V. ist seit 1985 eine maßgebende Instanz in Frankfurt zur Prävention vor Gewalt an Mädchen und Frauen. Diese wichtige Arbeit ist nur durch die Trainerinnen des Vereins möglich. Aus diesem Grund soll 2026 eine neue Ausbildung begonnen werden, die bis Frühjahr 2027 beendet wird. An der Ausbildung können 12-16 Frauen teilnehmen. Vorkenntnisse in Selbstverteidigung, Kampfkunst oder Mitarbeit in antirassistischen, Queeren- Behinderten- oder Frauenbewegungen sind keine Voraussetzung, aber wünschenswert. Die Ausbildung richtet sich an Frauen, die sich und andere bestärken wollen, in ihrem Alltag gegen Sexismus, Diskriminierung und Gewalt vorzugehen. Sexismus und Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist dabei eingewoben in komplexe gesellschaftliche Zusammenhänge. Der Kampf gegen Gewalt und Unterdrückung kann nur dann gelingen, wenn wir bereit sind Unterschiede anzuerkennen und zu respektieren. Aus diesem Grund umfasst die Ausbildung eine intensive Auseinandersetzung der Teilnehmerinnen mit Rassismus und dessen Internalisierung (dem eigenen Rassismus). In der Auseinandersetzung mit sich und dem Körper erwerben die Teilnehmerinnen die Fertigkeiten um gegen Sexismus, Rassismus und andere Formen von Gewalt und Unterdrückung vorzugehen. Die Teilnehmerinnen werden qualifiziert, um selbstständig Kurse für Frauen und Mädchen zu geben. Der Wirkungskreis der Ausbildung betrifft durch den Multiplikatorinnen-Effekt unmittelbar die Frankfurter Stadtgemeinschaft. Sexismus äußert sich in struktureller, psychischer und physischer Gewalt. Folglich muss diesem auch auf allen Ebenen begegnet werden. Das Projekt unterstützt Frauen in ihrer psychischen und körperlichen Entwicklung, eine Verbindung die in der Arbeit gegen Sexismus zu selten Beachtung findet, für diese aber unerlässlich ist. Es ist wichtig einen sensiblen und reflektierten Umgang mit den unterschiedlichen Diskriminierungsformen zu lernen und zu lehren und die Diskriminierungsformen nicht gegeneinander auszuspielen. Die Ausbildung wird von Großmeisterin Sunny Graff geleitet, einer der weltweit führenden Expertinnen für Empowerment-Selbstverteidigung. Sie verfügt über mehr als 54 Jahre Erfahrung in Selbstverteidigung, hat über 400 Trainerinnen in ihrem System ausgebildet, mehrere Bücher zu diesem Thema verfasst und wurde 2019 von der Stadt Frankfurt für ihren Einsatz gegen Gewalt mit dem Tony-Sender-Preis ausgezeichnet. Dies wird ihre letzte Ausbildung sein, da ein Generationswechsel stattfindet. Während des Trainings wird sie gleichzeitig zwei Frauen aus dem Verein als Trainerinnen ausbilden, damit die wichtige Empowerment-Arbeit gegen Gewalt bei Frauen in Bewegung e.V. fortgesetzt werden kann. Da eine gemischte Gruppe von Trainerinnen angestrebt wird, die die Vielfalt der Frankfurter Gesellschaft widerspiegelt, werden schwarze Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund, geflüchtete Frauen, queere Frauen und Frauen mit körperlichen Behinderungen nach Möglichkeit bevorzugt. Frauen, die insbesondere im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, verfügen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, um eine Ausbildung zur Empowerment-Selbstverteidigungstrainerin zu bezahlen. Daher wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000€ beantragt, damit die Ausbildungskosten für die neue Generation von Empowerment Selbstverteidigungstrainerinnen gesenkt werden können. Nach Abschluss ihrer Ausbildung arbeiten die Frauen als ehrenamtliche Trainerinnen bei Frauen in Bewegung und anderen Vereinen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 73 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 342 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage E 342 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 342 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Programm „Aktive Nachbarschaft“ auf Jugendliche ausweiten
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 343 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Programm "Aktive Nachbarschaft" auf Jugendliche ausweiten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 ff. werden ausreichend Mittel bereitgestellt, um in allen Stadtteilen ein Jugendquartiersmanagement einzurichten. Jedes Jugendquartiersmanagement erhält ein eigenes Budget, über das es frei verfügen kann. Das Jugendquartiersmanagement unterstützt die Jugendlichen bei deren Vorhaben finanziell und stellt ihnen nach Bedarf Räumlichkeiten zur Verfügung. Begründung: Die Partizipation ist eines der offiziellen Qualitätskriterien für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main und bedarf daher besonderer Beachtung. Mit dem Frankfurter Jugendparlament wurde diesbezüglich eine neue Möglichkeit der Partizipation geschaffen, die jedoch nicht für alle Kinder und Jugendliche und deren Anliegen geeignet ist. Deshalb benötigt Frankfurt einen breiten Mix aus Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Studie "PARTISPACE: Orte und Stile von Partizipation. Formale, non-formale und informelle Möglichkeiten der Partizipation junger Menschen", die neben sieben anderen Städten auch in Frankfurt durchgeführt wurde, ist schon vor Jahren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stadt Frankfurt Jugendlichen und jungen Erwachsenen mehr Aneignungsräume zur Verfügung stellen muss, die diese entsprechend ihrer jugendkulturellen Stile gestalten können. Um dies zu ermöglichen, bedarf es eines Jugendquartiersmanagements. Während das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" mit seinen Quartiersmanagements das Ziel hat, die Wohn- und Lebenssituation und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts zu verbessern, richtet sich das Jugendquartiersmanagement an die Jugend eines Stadtteils. Ziel ist es, die Jugendlichen in ihrer Partizipation zu unterstützen. Partizipation bedeutet dabei mehr als die vorgegebenen institutionellen Formen oder Möglichkeiten, die ihnen Erwachsene zur Verfügung stellen. Vielmehr bedarf es einer Anerkennung jugendlicher Partizipationsversuche und Praktiken im öffentlichen Raum und den damit einhergehenden Konflikten. Gleichzeitig würde mit einem Jugendquartiersmanagements eine Schnittstelle zum neuen Kinder- und Jugendparlament entstehen, um die Anliegen der Kinder und Jugendlichen auch in diese Institution zu tragen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 74 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 343 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage E 343 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage E 343 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage E 343 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage E 343 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 343 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und fraktionslos gegen SPD, CDU und FDP (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 343 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Linke gegen CDU, SPD und fraktionslos (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 343 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage E 343 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme); SPD und FDP (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage E 343 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage E 343 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage E 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke und SPD gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage E 343 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage E 343 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage E 343 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FDP 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 343 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stadtteil-Kantinen für Frankfurt
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 344 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stadtteil-Kantinen für Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 ff. werden Mittel eingestellt, um in den Stadtteilen Riederwald, Oberrad, Niederrad, Sachsenhausen und dem Ortsbezirk 10 Stadtteil-Kantinen zu ermöglichen. Mit den finanziellen Mitteln eröffnet und betreibt die Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Aktiven eine öffentliche Küche. Ziel ist es, gesundes Essen mit einem hohen Bio-Anteil und regional produzierten Lebensmitteln anzubieten. Auf der Speisekarte wird mindestens ein Mittag- und Abendessen für 1,50 Euro angeboten. Bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten sollen die jeweiligen Ortsbeiräte einbezogen werden. Begründung: Viele Frankfurter*innen können sich aufgrund steigender Preise keinen Restaurantbesuch mehr leisten. Ganz im Gegenteil müssen sehr viele Menschen in Frankfurt ihre Einkäufe über den Monatsverlauf genau kalkulieren, damit am Monatsende überhaupt noch etwas auf den Tisch kommt. Gesundes und regionales Essen geschweige denn ein Restaurantbesuch bleiben da auf der Strecke! Eine Stadtteil-Kantine, unterhalten von der Stadt Frankfurt, mit niedrigen Essenspreisen und einem hohen Bio-Anteil und regional produzierten Lebensmitteln, ermöglicht es den Menschen sich trotz geringer finanzieller Mittel gesund zu ernähren. Gleichzeitig müssen die Menschen nicht auf die Erfahrung des "Essengehens" verzichten, was auch für den Erhalt von sozialen Kontakten und der gesellschaftlichen Teilhabe von Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere für Kinder, auf deren Bedürfnisse im Rahmen der Stadtteil-Kantine besonders eingegangen werden soll. Um ein solches Angebot in den Stadtteilen Riederwald, Oberrad, Niederrad, Sachsenhausen und dem Ortsbezirk 10 realisieren zu können, wo sich alle Bewohner*innen treffen, um sich zu unterhalten und die Gemeinschaft zu genießen und jede*r willkommen ist, braucht es geeignete Räumlichkeiten. Bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten sollen die jeweiligen Ortsbeiräte einbezogen werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 5, 10, 11 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 75 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 344 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 344 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und fraktionslos gegen SPD, CDU und FDP (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage E 344 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Herr Can gegen CDU, FDP, AfD und Herr Rudloff (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage E 344 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE, Linke und AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 344 zurückgezogen hat.

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gewaltschutz für junge Frauen: Einrichtung eines Notplatzes zum Clearing bei VAIA! gGmbH
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 345 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gewaltschutz für junge Frauen: Einrichtung eines Notplatzes zum Clearing bei VAIA! gGmbH Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden für VAIA! gGmbH 60.000 Euro zur Einrichtung eines Notplatzes zum Clearing eingestellt. Begründung: Das Beratungs- und Hilfsangebot von VAIA! richtet sich an junge Frauen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt durch Familienangehörige, Bekannte oder (Ex-)Partner betroffen sind. Ein Großteil dieser Frauen ist zudem von Zwangsverheiratung bedroht oder wurde bereits gegen ihren Willen verheiratet. Da sie sich oft im Namen von "Ehre", Tradition oder Glaube ausgeübter Gewalt entziehen, befinden sie sich in einer massiven Bedrohungslage durch patriarchale Strukturen, Familienclans oder kulturelle Netzwerke. Der Schritt aus diesen Strukturen erfordert großen Mut, da es für die Betroffenen nach der Flucht in der Regel kein Zurück mehr gibt. In der Praxis zeigt sich jedoch eine gravierende Versorgungslücke für diese jungen Frauen. Viele Betroffene warten bis zur Volljährigkeit, um die Familie zu verlassen, wodurch ihnen die Möglichkeiten der Jugendhilfe weitestgehend verschlossen bleiben. Anträge auf Hilfe für junge Volljährige nach Paragraph 41 SGB VIII werden trotz gesetzlichem Anspruch häufig abgelehnt oder die Bearbeitung sowie die Suche nach einem geeigneten Platz dauern mehrere Monate. Angesichts der akuten Gefahr für Leib und Leben sowie der Notwendigkeit einer sofortigen Sicherung des Lebensunterhalts ist diese Wartezeit für die Frauen unzumutbar. Es bedarf daher dringend eines schnellen, professionellen Hilfesystems, das ein sofortiges Sicherheitsnetz bietet. Hierfür ist die Einrichtung eines Notplatzes zum Clearing von entscheidender Bedeutung, da die Aufnahme in bestehende anonyme Schutzeinrichtungen nicht niedrigschwellig genug ist. Ein solcher Platz ermöglicht es, die junge Frau nach einer ersten telefonischen Einschätzung der pädagogischen Fachkräfte sofort in Sicherheit zu bringen. In einem geschützten Rahmen, etwa einem möblierten Apartment oder Zimmer, können die Betroffenen ohne äußeren Druck ankommen und die schwerwiegende Entscheidung, ihre Familie zu verlassen, reflektieren. Dieser Notplatz dient als zeitlich befristeter Raum für bis zu 14 Tage, in dem die Frauen gemeinsam mit Fachkräften eine Perspektive für die Zukunft entwickeln können. Die Trennung zwischen einem Notplatz zum Clearing und der eigentlichen anonymen Schutzwohnung ist aus Sicherheitsaspekten zwingend notwendig. Bevor der Zugang zur dauerhaften Schutzeinrichtung gewährt wird, muss sichergestellt sein, dass die Betroffene in ihrer Entscheidung gefestigt, psychisch stabil und in der Lage ist, die Anonymität des Ortes zu wahren. Dies dient sowohl ihrem eigenen Schutz als auch der Sicherheit der anderen Bewohnerinnen und der Fachkräfte. Im Clearing-Bereich können die pädagogischen Fachkräfte die Situation und das Umfeld der Frau prüfen, eine fundierte Gefährdungseinschätzung vornehmen und die Ambivalenz der ersten Tage nach der Flucht auffangen. Aufgrund der akuten Bedrohungssituation und der daraus resultierenden Notwendigkeit, jederzeit sofort handlungsfähig zu sein, ist eine Finanzierung dieses Notplatzes unumgänglich. Nur so kann gewährleistet werden, dass Frauen in akuten Gefährdungssituationen nicht an bürokratischen Hürden oder fehlenden Kostenzusagen scheitern. Mit der Bewilligung dieser Fördermittel wird ein unverzichtbarer Baustein in der Frankfurter Hilfestruktur geschaffen, der den Schutz von Frauen gewährleistet, die sich aus gewaltvollen, patriarchalen Strukturen befreien. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 76 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 345 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 345 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer Sockelfinanzierung der IFF Trägerverbund Initiative Frankfurter Frauenbildungsträger
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 346 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer Sockelfinanzierung der IFF Trägerverbund Initiative Frankfurter Frauenbildungsträger Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden, auch im Angesicht der zu erwartenden Mehrkosten, insgesamt 500.000 Euro zur Sockelfinanzierung der IFF-Träger eingestellt, zusätzlich zur bestehenden Förderung des IFF Trägerverbunds Initiative Frankfurter Frauenbildungsträger. Begründung: Im Jahr 2026 rechnet der IFF Trägerverbund Initiative Frankfurter Frauenbildungsträger (bestehend aus den fünf Trägern beramí e.V., jumpp Frauenbetriebe e.V., FAPRIK gGmbH, VbFF e.V. und Infrau e.V.) mit weiteren zusätzlichen Kosten von bis zu 10 Prozent, die zum Zeitpunkt seiner Antragstellung zwar absehbar waren, aber aufgrund der teilweisen Deckelung des Finanzierungsvolumens nicht oder nicht vollständig in den Finanzplänen eingeplant werden konnten. Die Steigerung bezieht sich auf Preissteigerungen bei den Sachkosten wie z.B. Energie, allgemeine Nebenkosten und Tariferhöhungen bei Personalkosten. Die Mehrkosten können aktuell bei keiner Finanzierungsart geltend gemacht werden. Die Entwicklung der Mehrkosten muss in den Haushalt miteingerechnet werden, um den tatsächlichen finanziellen Mehrbedarf der Träger abzubilden. Als existenzsichernde Perspektive für die Träger, die wiederum als verlässliche Anlaufstellen für alle Zielgruppen gelten, benötigen diese insbesondere eine Sockelfinanzierung von 30-40 Prozent der Kosten für eine Geschäftsstelle, die immer da ist und somit ein verlässliches System der Kontaktaufnahme für die Zielgruppen sichert. Diese Kosten werden über einen Systemwechsel zu Pauschalen und Standardeinheitskosten in Projektfinanzierungen nicht mehr gedeckt. Dazu gehören Kosten für die Geschäftsführung, eine Verwaltungsstelle, eine Beraterin, Miet- und Nebenkosten für genanntes Personal, Reinigungskosten, Sachkosten für Anforderungen wie Qualitätsmanagement, Betriebsarzt bzw. -ärztin, Arbeitssicherheit und Datenschutz, IT-Infrastruktur, Büromaterial und weitere nicht direkt zuordenbare Kosten. Für die Finanzierung einer Sockelfinanzierung eines Trägers wird von jährlich rund 100.000 Euro ausgegangen, abhängig von den jeweiligen tatsächlichen Kosten eines Trägers. Insgesamt beläuft sich damit der Bedarf an Finanzierungsaufstockung des IFF-Trägerverbunds auf 500.000 Euro. Diese Kosten müssen in Zukunft gedeckt und in die Haushaltsplanung miteinbezogen werden, um die notwendige Absicherung der nachhaltigen Angebote der Anlaufstellen des IFF zu gewährleisten. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 77 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 346 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 346 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung für Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e. V.: Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* bekämpfen und Istanbul-Konvention umsetzen
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 347 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung für Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e. V.: Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* bekämpfen und Istanbul-Konvention umsetzen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Gemäß den Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul-Konvention") fördert die Stadt den Verein "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e.V." mit 50.000 Euro jährlich. Begründung: Die Istanbul-Konvention verlangt Maßnahmen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und da der Verein Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. Selbstverteidigungsprogramme für Frauen* und Mädchen* als Gewaltschutz anbietet, ist eine kommunale Förderung zu leisten. Im Oktober 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt ratifiziert, die am 1. Februar 2018 in Kraft trat. Laut Europarat ist Gewalt gegen Frauen* eine Verletzung der Menschenrechte und eine brutale Form von Diskriminierung. Programme und Aktivitäten zur Stärkung der Rechte der Frauen* sollen insbesondere in den Kommunen umgesetzt und gefördert werden. Die Stadt Frankfurt beschloss 2020 im Rahmen der Istanbul Konvention die Präventionsarbeit des Vereins Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. zu fördern, um Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* durch frühzeitiges Empowerment bereits im Vorfeld zu verhindern. Der Verein, der 1985 von einer Schwarzen-Deutschen Frau und einer US-Amerikanerin gegründet wurde, bietet einen Schutzraum für Frauen* und Mädchen* ab vier Jahren und leistet seitdem durchgehend Gewaltpräventionsarbeit und feministisches anti-rassistisches Empowerment-Training. Unabhängig von Hautfarben, Nationalitäten, Religionen, sexuellen Orientierungen sowie körperlichen und geistigen Fähigkeiten, entdecken Frauen* und Mädchen* gemeinsam ihre Stärken und bauen ihr Selbstbewusstsein aus. Mehr als Hundertausende von Frauen*, Mädchen*, Kindern und Eltern haben seit der Vereinsgründung an den Präventionskursen von Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. teilgenommen. Die Gewaltpräventionsarbeit ist wichtiger als je zuvor, da laut der Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik die Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen deutlich anstieg. Insbesondere nahmen die Fälle von häuslicher Gewalt in den letzten fünf Jahren um fast 14 % zu, während die Zahlen bei Sexualstraftaten 2023 um 6,2 % anstiegen und bei digitaler Gewalt ein Anstieg von 25 % verzeichnet wurde. Besonders auffällig ist der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität. Hier gab es einen Anstieg um 56,3 % im Vergleich zum Vorjahr, mit 322 registrierten Straftaten. Auch bei Tötungsdelikten gab es einen leichten Anstieg um 1,0 % im Jahr 2023, wobei 938 weibliche Opfer registriert wurden. Für die Stabilität und Kontinuität der wichtigen Gewaltpräventionsarbeit ist eine langfristige und dauerhafte institutionelle Förderung nötig. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 78 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 347 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage E 347 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 347 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung von Gewaltpräventionskursen für Mädchen durch den Verein Frauen in Bewegung e. V.
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 348 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung von Gewaltpräventionskursen für Mädchen durch den Verein Frauen in Bewegung e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Gemäß den Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul Konvention") fördert die Stadt den Verein "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e.V." a. mit 150.000 Euro jährlich zur Durchführung von Kursen zur Gewaltprävention für Grundschulmädchen. b. mit 30.000 Euro jährlich zur Durchführung von 30 kostenlosen Kursen zur Gewaltprävention an weiterführenden Schulen. Begründung: Um eine kontinuierliche und effektive Gewaltprävention leisten zu können, meldet der Verein Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. (FIB) Bedarf auf Fortführung des Gewaltpräventionsprojektes für Mädchen an Frankfurter Grundschulen an sowie eine Erweiterung für weiterführende Schulen. Laut EU ist Gewalt gegen Frauen eine Verletzung der Menschenrechte und eine brutale Form von Diskriminierung. Programme und Aktivitäten zur Stärkung der Rechte von Frauen sollen insbesondere in den Kommunen umgesetzt und gefördert werden. Deshalb beschloss die Stadt Frankfurt im Rahmen der Istanbul Konvention, die im Oktober 2017 ratifiziert wurde und in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft trat, die Kurse "sicher-stark-selbstbewusst Gewaltprävention für Grundschulmädchen" des Vereins FIB zu fördern, um Gewalt gegen Mädchen durch frühzeitiges Empowerment bereits im Vorfeld zu verhindern. Die WHO geht davon aus, dass in Deutschland ca. eine Million Kinder sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben, das sind pro Schulklasse ein bis zwei Kinder. Umso wichtiger sind die Präventionsprogramme von FIB e.V., die darauf abzielen, Frauen und Mädchen zu stärken und sie zu befähigen, sich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt zu wehren. Mit den kostenlosen Kursen an Grundschulen können möglichst viele Mädchen erreicht werden - auch diejenigen, die von ihrem Elternhaus aus her sonst keinen Zugang zu solchen Programmen haben. Die Gewaltpräventionskurse in den Grundschulen sind sehr effektiv und sollten unbedingt weitergeführt und ausgebaut werden. Allein die überraschend hohe Zahl der Meldungen von Gewalt zeigt, dass viele Mädchen noch nie von ihren Rechten gehört haben und nicht wissen, dass das, was ihnen angetan wurde, falsch ist. Außerdem ist ein hoher Bedarf für Gewaltprävention an weiterführenden Schulen an den Verein herangetragen worden. Laut Berichten gibt es auch dort ein enormes Problem mit Sexismus, Diskriminierung und Gewalt. Auch in den Kursen mit anderen Kooperationspartner*innen schildern die Mädchen den Trainerinnen unaushaltbare Zustände an den Schulen, daher werden Zuschüsse zur Erweiterung des Angebots dafür beantragt. Leider scheitern die Kurse oft an den Kosten, die ohne Zuschüsse von den Schulen nicht gedeckt werden können. Aufgrund der Schulpflicht können durch die Kurse von Frauen in Bewegung e.V. an weiterführenden Schulen Schülerinnen erreicht werden, die sonst vermutlich nie Zugang zu Selbstverteidigung erhalten würden. Die 8- stündigen Kurse bieten den Mädchen einen Einblick in ihre Rechte und wie sie für diese einstehen können und bilden eine solidarische Haltung in Zeiten, in denen erneut rechte und antifeministische Ideologien verbreitet werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 79 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 348 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage E 348 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 348 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung zusätzlicher Personalkosten im Projekt „In Ginnheim miteinander aktiv werden Kurse, Initiativen, Kulturveranstaltungen“
    E
    23.01.2026

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 349 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung zusätzlicher Personalkosten im Projekt "In Ginnheim miteinander aktiv werden Kurse, Initiativen, Kulturveranstaltungen" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 ff. werden Mittel in Höhe von jährlichen 10.037,87 Euro bereitgestellt, um die Erweiterung der Personalkapazitäten von fünf Wochenstunden im Nachbarschafts- und Familienzentrum Ginnheim e.V. (NBZ Ginnheim) zu finanzieren. Begründung: Das NBZ Ginnheim ist seit 1999 ein zentraler Ort für Begegnung, Beratung und Beteiligung im Stadtteil. Als gemeinnütziger Verein mit dem Status eines Familienzentrums bietet es niedrigschwellige, inklusive und lebensnahe Angebote für Menschen aller Altersgruppen und Herkunft. Es ist ein Ort, an dem Nachbarschaft gelebt wird - mit einem besonderen Fokus auf Integration, Empowerment und solidarisches Miteinander. Das NBZ Ginnheim ist eine stadtweit bekannte Einrichtung und wird regelmäßig von verschiedenen Ämtern und Institutionen gefördert. Es wurde 2022 mit dem Nachbarschaftspreis der Stadt Frankfurt ausgezeichnet und gilt als Modell für gelungene Quartiersarbeit. Zu den Angeboten des NBZ Ginnheim gehören: Frühkindliche Förderung: Krabbelstube, PEKIP-Kurse, musikalische Früherziehung Elternbildung und Beratung: Eltern-Treff, Sozialberatung, Unterstützung für Alleinerziehende Kulturelle und kreative Formate: Kochworkshops, Filmreihen, Ferienaktionen, Kunstprojekte Intergenerationelle Angebote: Schach-AG für Kinder und Großeltern, Repair-Café, Spielenachmittage Bildung und Teilhabe: Berufsberatung, Sprachförderung, Integrationshilfen Vernetzung im Stadtteil: Aktive Mitarbeit im Arbeitskreis Ginnheim, Kooperation mit Schulen, Vereinen und sozialen Trägern Ziel der Erweiterung der Personalkapazitäten von fünf Wochenstunden ist die nachhaltige Umsetzung und Weiterentwicklung des Projekts "In Ginnheim miteinander aktiv werden - Kurse, Initiativen, Kulturveranstaltungen", dass sich seit Jahren erfolgreich für soziale Teilhabe, interkulturellen Austausch und generationsübergreifendes Miteinander im Stadtteil Ginnheim engagiert. Um den wachsenden Anforderungen und der steigenden Nachfrage nach sozialen und kulturellen Angeboten gerecht zu werden, benötigen das NBZ fünf zusätzliche Wochenstunden für die bestehende Personalstelle nach Haustarif E11. Diese Erweiterung ist notwendig, um die Projektkoordination, Öffentlichkeitsarbeit, Angebotsentwicklung und Vernetzung mit Kooperationspartnern weiterhin zuverlässig leisten zu können. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 349 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 80 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 349 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 349 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V.
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 350 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Stärkung der Beratungsangebote für Migrant*innen stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) für den Förderzeitraum 2026/27 projektbezogene Mittel in Höhe von 86.500 € zur Verfügung. Diese Mittel dienen der Schaffung und Durchführung eines niedrigschwelligen Unterstützungsangebots zur individuellen Beratung von Migrant*innen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln und gliedern sich wie folgt: - 82.500 € für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) über zwei Jahre - 4.000 € für Sachmittel, z.B. Ausstattung der Beratungsplätze, Informationsmaterialien sowie bei Bedarf Dolmetscherkosten Die Förderung ist zweckgebunden für die Einzelfallberatung im Kontext aufenthaltsrechtlicher Verfahren, insbesondere bei: - Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Aufenthaltstitel oder deren Verlängerung - Zusammenstellung und Erläuterung erforderlicher Unterlagen und Fristen - Unterstützung bei der Nutzung der ausschließlich online zugänglichen Dienste der Ausländerbehörde Frankfurt Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung gegenüber der Stadt Frankfurt über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme. Begründung: Ein gültiger Aufenthaltstitel ist für viele Migrant*innen die rechtliche Grundlage für den Zugang zu: - Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Erwerbstätigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt - Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Teilhabe Zugleich stellt das Antragsverfahren vor der Frankfurter Ausländerbehörde eine hohe strukturelle Hürde dar: Mit seinem mehrsprachigen Angebot hat das FIO bereits einen Anfang gemacht, um für mehr Menschen verständlich zu sein. Nichtsdestotrotz bleiben viele Sprachen nicht abgedeckt. Um auch Menschen mit anderen Sprachkenntnissen das Grundrecht auf Antragstellung beim FIO zu sichern, ist eine Unterstützung dieser Personen nötig. Der Erfahrung nach ist die Sprache des digitalen Angebots des FIO auch für Menschen mit guten Sprachkenntnissen oft schwer zu verstehen, da es sich um komplexe Sachverhalte handelt. Viele Ratsuchende verfügen weder über die digitalen Kompetenzen noch über ausreichende Sprachkenntnisse, um die Prozesse eigenständig zu bewältigen. Die Folgen sind häufig: - Verzögerungen oder Ablehnungen bei Anträgen - Leistungslücken oder der vollständige Verlust von Ansprüchen auf Grundsicherung - Unsicherheiten im Aufenthaltsstatus und Verlust von Arbeitsplätzen - Verstärkung prekärer Lebensverhältnisse Rolle des Frankfurter Arbeitslosenzentrums e. V.: Das FALZ ist eine etablierte Anlaufstelle in Frankfurt für Menschen in prekären Lebenslagen, insbesondere mit dem Fokus auf Arbeitslosigkeit, Erwerbsarmut und soziale Ausgrenzung. Es verfügt über langjährige Erfahrung in der sozialen und rechtlichen Beratung von Migrant*innen, auch in komplexen Fällen. Bereits jetzt erreichen das Zentrum regelmäßig Ratsuchende mit Problemen rund um Aufenthaltstitel - derzeit können diese Fälle jedoch nicht in dem nötigen Umfang bearbeitet werden. Die beantragten Mittel ermöglichen einen strukturierten Ausbau dieses Angebots. Ziele und erwartete Wirkungen: - Sicherung des Aufenthaltsstatus und damit die Grundlage für soziale und berufliche Integration - Vermeidung von Leistungslücken und Existenzbedrohung - Abbau von Sprach- und Digitalbarrieren durch niedrigschwellige Unterstützung - Stabilisierung von Lebenslagen und Förderung individueller Perspektiven - Stärkung der rechtlichen Handlungskompetenz und Eigenverantwortung der Ratsuchenden - Erhalt von Arbeitsplätzen und damit finanzielle Absicherung Finanzielle Auswirkungen: Gesamtförderung für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2027: 86.500 € Kostenart 2026 (EUR) 2027 (EUR) Gesamt (EUR) Personalkosten (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Kostenart 2026 (EUR) 2027 (EUR) Gesamt (EUR) Sachkosten (Beratungsaus-stattung, Dolmetscher-kosten etc.) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 81 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 350 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage E 350 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 350 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V.
    E
    23.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Etatantrag vom 23.01.2026, E 351 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zur Unterstützung von arbeitslosen Menschen bei der Nutzung digitaler Angebote des Jobcenters stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. für den Förderzeitraum 2026-2027 Mittel in Höhe von 86.500 € zur Verfügung. 2. Die Mittel setzen sich zusammen aus: a. 82.500 € für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) für zwei Jahre b. 4.000 € für die Anschaffung und Einrichtung von zwei PC-Arbeitsplätzen für Klient*innen. 3. Die Mittel sind zweckgebunden für die individuelle digitale Unterstützung von Ratsuchenden im Umgang mit Leistungen des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit. 4. Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme gegenüber der Stadt Frankfurt am Main. Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung verändert die Zugänge zu sozialen Leistungen grundlegend. Im Bereich der Grundsicherung (SGB II) und Arbeitsförderung (SGB III) erfolgt die Kommunikation zunehmend über digitale Portale wie jobcenter.digital, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder elektronische Identitätsnachweise. Viele erwerbslose Menschen und Leistungsbeziehende verfügen jedoch weder über die notwendige technische Ausstattung noch über ausreichende digitale Kompetenzen. Dies führt in der Praxis zu Antragsverzögerungen, Kommunikationsproblemen und mitunter zu Leistungslücken. Das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. ist seit über 43 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für arbeitslose Bürger*innen in Frankfurt. Die Nachfrage nach Unterstützung bei digitalen Verwaltungsprozessen hat im Jahr 2025 stark zugenommen und kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr angemessen abgedeckt werden. Eine gezielte Förderung ist daher erforderlich, um die digitale Teilhabe dieser Personengruppen sicherzustellen. Ziel des Projekts ist es, die Ratsuchenden zu befähigen, digitale Verwaltungsangebote des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit eigenständig zu nutzen. Die Maßnahme umfasst sowohl individuelle Begleitung als auch angeleitete Nutzungsmöglichkeiten über zwei öffentlich zugängliche PC-Arbeitsplätze im Arbeitslosenzentrum. Durch die Schaffung einer zusätzlichen Fachkraftstelle (50 %) soll die kontinuierliche Unterstützung gewährleistet werden. Gleichzeitig werden mit der Anschaffung moderner Arbeitsplätze nachhaltige Strukturen geschaffen, die über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden können. Wirkungsziele: - Befähigung der Zielgruppe zur selbstständigen Nutzung von Online-Verwaltungsangeboten - Reduktion von Fehlkommunikation mit Behörden - Förderung digitaler Grundkompetenzen - Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsmarkt Das Projekt stärkt damit unmittelbar die soziale Integration, Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu städtischen und bundesweiten Verwaltungsdienstleistungen. Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (EUR) 2027 (EUR) Gesamt (EUR) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (2 PC-Arbeitsplätze inkl. Zubehör) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 82 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 351 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage E 351 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 351 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

ZurückSeite 122 Weiter