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Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen

Vorlagentyp: NRFDP
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Mit dem Antrag wird vorgeschlagen, die vertraglichen Inhalte städtischer Erbbaurechte zu ändern, insbesondere den Erbbauzins für Wohnerbbaurechte zu senken, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Dies soll insbesondere Familien und junge Menschen fördern, um soziale Stabilität und Durchmischung in Frankfurt zu unterstützen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen die M 213/25 beschließen:

  1. Im Punkt 1 wird der Erbbauzins für Wohnerbbaurechte auf Basis von 2,25 % festgesetzt.
  2. Im Punkt 1.1 wird der Erbbauzins bei Abschluss neuer Erbbaurechtsverträge für selbstgenutztes Wohneigentum auf 1,75 % des Bodenwertes abgesenkt.
  3. Punkt 1.2 wird gestrichen, da eine weitere Vergünstigung für den s.g. Förderweg 1 und 2 nicht erforderlich ist und eine Förderung nicht ertragsorientierter Vermietung bereits durch Punkt 1.3 abgedeckt wird.
  4. Punkt 1.3 wird dementsprechend ergänzt, dass er auch für Neubauprojekte gelten kann, sofern der Vermieter sich an die Kriterien dieses Punktes hält. Damit kann der Vermieter - sowohl private Eigentümer als auch Genossenschaften - den Erbbauzins auf 30 % der Mieteinnahmen deckeln.
  5. Die Regelung unter Punkt 6 "Familienermäßigung" wird dahingehend geändert, dass Familien, die bereits eine besondere finanzielle Mehrbelastung tragen, durch den Wegfall der bisherigen Familienförderung nicht benachteiligt werden. Stattdessen sollen individuelle Lösungen angeboten werden.

Begründung

Ziel ist es, den Erwerb von Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten in Frankfurt zu erleichtern und insbesondere Familien, junge Menschen und Ersterwerber zu fördern. Die aktuell hohen Erbpachtzinsen in Frankfurt erschweren den Eigentumserwerb für viele Bürgerinnen und Bürger. Ein attraktiver, niedriger Erbpachtzins entspricht positiven Erfahrungen anderer Städte wie bspw. Hamburg. Im Zuge der laufenden Reform der städtischen Erbbaurechte soll die bisherige Familienförderung bei Erbbaurechten deutlich eingeschränkt werden: Statt einer prozentualen Ermäßigung des Erbbauzinses pro Kind ist künftig eine Deckelung auf einen festen Höchstbetrag pro Kind und Jahr vorgesehen, was für viele Familien eine Mehrbelastung von mehreren Tausend Euro jährlich bedeuten kann. Die Stadt Frankfurt leistet damit einen gezielten Beitrag zur Eigentumsbildung, Durchmischung und sozialen Stabilisierung. Durch die Öffnung von Punkt 1.3 werden Vermieter mit geringeren Mieterträgen begünstigt. Aufgrund der im Jahr 2025 erhöhten Förderbedingungen für den sogenannten sozialen Wohnungsbau ist eine weitere Förderung wie im Punkt 1.2 vorgesehen nicht mehr erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Dezember 2025MM 213Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen BeschlüssenMagistratsvortrag
  2. 26. Januar 2026Sie sind hier
    NRNR 1505Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen
    STVV-Antrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 27.01.2026
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Punkt 5: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1505 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1505 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1498) und BFF-BIG (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501 und NR 1502 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 29.01.2026
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Punkt 5: a) Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Michael Müller, Roshan Moniri, Dr. Dürbeck und Yilmaz sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Michael Müller, Roshan Moniri, Dr. Dürbeck und Yilmaz sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5 / a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
FDPÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Ältestenausschusses
Sitzung 44 · 29.01.2026
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Punkt 5: Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501, NR 1502 und NR 1505 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 und NR 1505 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 213, NR 1498 und NR 1502 = Annahme, NR 1501 = Ablehnung)

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