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Gewaltschutz für junge Frauen: Einrichtung eines Notplatzes zum Clearing bei VAIA! gGmbH

Vorlagentyp: ELINKE
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

In diesem Etatantrag wird die Einrichtung eines Notplatzes zum Clearing für junge Frauen bei VAIA! gGmbH vorgeschlagen. Diese Maßnahme soll junge Frauen, die Gewalt erfahren haben, einen schnelleren Zugang zu notwendigen Hilfen ermöglichen, da bestehende Angebote oft nicht ausreichend niedrigschwellig sind. Ziel ist es, ein sicheres Umfeld für die Frauen zu schaffen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Situation zu reflektieren und eine Perspektive zu entwickeln.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

In den Haushalt 2026 werden für VAIA! gGmbH 60.000 Euro zur Einrichtung eines Notplatzes zum Clearing eingestellt.

Begründung

Das Beratungs- und Hilfsangebot von VAIA! richtet sich an junge Frauen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt durch Familienangehörige, Bekannte oder (Ex-)Partner betroffen sind. Ein Großteil dieser Frauen ist zudem von Zwangsverheiratung bedroht oder wurde bereits gegen ihren Willen verheiratet. Da sie sich oft im Namen von "Ehre", Tradition oder Glaube ausgeübter Gewalt entziehen, befinden sie sich in einer massiven Bedrohungslage durch patriarchale Strukturen, Familienclans oder kulturelle Netzwerke. Der Schritt aus diesen Strukturen erfordert großen Mut, da es für die Betroffenen nach der Flucht in der Regel kein Zurück mehr gibt.

In der Praxis zeigt sich jedoch eine gravierende Versorgungslücke für diese jungen Frauen. Viele Betroffene warten bis zur Volljährigkeit, um die Familie zu verlassen, wodurch ihnen die Möglichkeiten der Jugendhilfe weitestgehend verschlossen bleiben. Anträge auf Hilfe für junge Volljährige nach Paragraph 41 SGB VIII werden trotz gesetzlichem Anspruch häufig abgelehnt oder die Bearbeitung sowie die Suche nach einem geeigneten Platz dauern mehrere Monate.

Angesichts der akuten Gefahr für Leib und Leben sowie der Notwendigkeit einer sofortigen Sicherung des Lebensunterhalts ist diese Wartezeit für die Frauen unzumutbar. Es bedarf daher dringend eines schnellen, professionellen Hilfesystems, das ein sofortiges Sicherheitsnetz bietet.

Hierfür ist die Einrichtung eines Notplatzes zum Clearing von entscheidender Bedeutung, da die Aufnahme in bestehende anonyme Schutzeinrichtungen nicht niedrigschwellig genug ist. Ein solcher Platz ermöglicht es, die junge Frau nach einer ersten telefonischen Einschätzung der pädagogischen Fachkräfte sofort in Sicherheit zu bringen. In einem geschützten Rahmen, etwa einem möblierten Apartment oder Zimmer, können die Betroffenen ohne äußeren Druck ankommen und die schwerwiegende Entscheidung, ihre Familie zu verlassen, reflektieren. Dieser Notplatz dient als zeitlich befristeter Raum für bis zu 14 Tage, in dem die Frauen gemeinsam mit Fachkräften eine Perspektive für die Zukunft entwickeln können.

Die Trennung zwischen einem Notplatz zum Clearing und der eigentlichen anonymen Schutzwohnung ist aus Sicherheitsaspekten zwingend notwendig. Bevor der Zugang zur dauerhaften Schutzeinrichtung gewährt wird, muss sichergestellt sein, dass die Betroffene in ihrer Entscheidung gefestigt, psychisch stabil und in der Lage ist, die Anonymität des Ortes zu wahren. Dies dient sowohl ihrem eigenen Schutz als auch der Sicherheit der anderen Bewohnerinnen und der Fachkräfte. Im Clearing-Bereich können die pädagogischen Fachkräfte die Situation und das Umfeld der Frau prüfen, eine fundierte Gefährdungseinschätzung vornehmen und die Ambivalenz der ersten Tage nach der Flucht auffangen.

Aufgrund der akuten Bedrohungssituation und der daraus resultierenden Notwendigkeit, jederzeit sofort handlungsfähig zu sein, ist eine Finanzierung dieses Notplatzes unumgänglich. Nur so kann gewährleistet werden, dass Frauen in akuten Gefährdungssituationen nicht an bürokratischen Hürden oder fehlenden Kostenzusagen scheitern. Mit der Bewilligung dieser Fördermittel wird ein unverzichtbarer Baustein in der Frankfurter Hilfestruktur geschaffen, der den Schutz von Frauen gewährleistet, die sich aus gewaltvollen, patriarchalen Strukturen befreien.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 76
Abgelehnt
Die Vorlage E 345 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFDPAfD
Ablehnung:
BFF-BIGÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 30
Abgelehnt
Die Vorlage E 345 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVolt
Ablehnung:
BFF-BIGÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

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