Förderung für Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e. V.: Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* bekämpfen und Istanbul-Konvention umsetzen
Zusammenfassung
Im vorliegenden Etatantrag wird die jährliche Förderung des Vereins "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e.V." in Höhe von 50.000 Euro vorgeschlagen, um Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* zu bekämpfen und die Istanbul-Konvention umzusetzen. Die Begründung hebt die Notwendigkeit von Selbstverteidigungsprogrammen und die Zunahme von Gewalt gegen Frauen hervor.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Gemäß den Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul-Konvention") fördert die Stadt den Verein "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e.V." mit 50.000 Euro jährlich.
Begründung
Die Istanbul-Konvention verlangt Maßnahmen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und da der Verein Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. Selbstverteidigungsprogramme für Frauen* und Mädchen* als Gewaltschutz anbietet, ist eine kommunale Förderung zu leisten. Im Oktober 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt ratifiziert, die am
- Februar 2018 in Kraft trat. Laut Europarat ist Gewalt gegen Frauen* eine Verletzung der Menschenrechte und eine brutale Form von Diskriminierung. Programme und Aktivitäten zur Stärkung der Rechte der Frauen* sollen insbesondere in den Kommunen umgesetzt und gefördert werden. Die Stadt Frankfurt beschloss 2020 im Rahmen der Istanbul Konvention die Präventionsarbeit des Vereins Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. zu fördern, um Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* durch frühzeitiges Empowerment bereits im Vorfeld zu verhindern. Der Verein, der 1985 von einer Schwarzen-Deutschen Frau und einer US-Amerikanerin gegründet wurde, bietet einen Schutzraum für Frauen* und Mädchen* ab vier Jahren und leistet seitdem durchgehend Gewaltpräventionsarbeit und feministisches anti-rassistisches Empowerment-Training. Unabhängig von Hautfarben, Nationalitäten, Religionen, sexuellen Orientierungen sowie körperlichen und geistigen Fähigkeiten, entdecken Frauen* und Mädchen* gemeinsam ihre Stärken und bauen ihr Selbstbewusstsein aus. Mehr als Hunderttausende von Frauen*, Mädchen*, Kindern und Eltern haben seit der Vereinsgründung an den Präventionskursen von Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. teilgenommen. Die Gewaltpräventionsarbeit ist wichtiger als je zuvor, da laut der Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik die Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen deutlich anstieg. Insbesondere nahmen die Fälle von häuslicher Gewalt in den letzten fünf Jahren um fast 14 % zu, während die Zahlen bei Sexualstraftaten 2023 um 6,2 % anstiegen und bei digitaler Gewalt ein Anstieg von 25 % verzeichnet wurde. Besonders auffällig ist der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität. Hier gab es einen Anstieg um 56,3 % im Vergleich zum Vorjahr, mit 322 registrierten Straftaten. Auch bei Tötungsdelikten gab es einen leichten Anstieg um 1,0 % im Jahr 2023, wobei 938 weibliche Opfer registriert wurden. Für die Stabilität und Kontinuität der wichtigen Gewaltpräventionsarbeit ist eine langfristige und dauerhafte institutionelle Förderung nötig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Ausgaben 2025: 1.452 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)