Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer Sockelfinanzierung der IFF Trägerverbund Initiative…
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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer Sockelfinanzierung der IFF Trägerverbund Initiative Frankfurter Frauenbildungsträger Vorgang:
Zusammenfassung
Der Etat-Antrag zielt darauf ab, im Haushalt 2026 eine Sockelfinanzierung der IFF Trägerverbund Initiative Frankfurter Frauenbildungsträger mit 500.000 Euro zu ermöglichen. Dies ist notwendig, um die zusätzlichen finanziellen Belastungen der Träger abzufedern, die aufgrund von steigenden Sachkosten entstehen. Eine nachhaltige Finanzierung soll die Existenz und Verlässlichkeit der Angebote der Träger sicherstellen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
In den Haushalt 2026 werden, auch im Angesicht der zu erwartenden Mehrkosten, insgesamt 500.000 Euro zur Sockelfinanzierung der IFF-Träger eingestellt, zusätzlich zur bestehenden Förderung des IFF Trägerverbunds Initiative Frankfurter Frauenbildungsträger.
Begründung
Im Jahr 2026 rechnet der IFF Trägerverbund Initiative Frankfurter Frauenbildungsträger (bestehend aus den fünf Trägern beramí e.V., jumpp Frauenbetriebe e.V., FAPRIK gGmbH, VbFF e.V. und Infrau e.V.) mit weiteren zusätzlichen Kosten von bis zu 10 Prozent, die zum Zeitpunkt seiner Antragstellung zwar absehbar waren, aber aufgrund der teilweisen Deckelung des Finanzierungsvolumens nicht oder nicht vollständig in den Finanzplänen eingeplant werden konnten. Die Steigerung bezieht sich auf Preissteigerungen bei den Sachkosten wie z.B. Energie, allgemeine Nebenkosten und Tariferhöhungen bei Personalkosten. Die Mehrkosten können aktuell bei keiner Finanzierungsart geltend gemacht werden.
Die Entwicklung der Mehrkosten muss in den Haushalt miteingerechnet werden, um den tatsächlichen finanziellen Mehrbedarf der Träger abzubilden. Als existenzsichernde Perspektive für die Träger, die wiederum als verlässliche Anlaufstellen für alle Zielgruppen gelten, benötigen diese insbesondere eine Sockelfinanzierung von 30-40 Prozent der Kosten für eine Geschäftsstelle, die immer da ist und somit ein verlässliches System der Kontaktaufnahme für die Zielgruppen sichert.
Diese Kosten werden über einen Systemwechsel zu Pauschalen und Standardeinheitskosten in Projektfinanzierungen nicht mehr gedeckt. Dazu gehören Kosten für die Geschäftsführung, eine Verwaltungsstelle, eine Beraterin, Miet- und Nebenkosten für genanntes Personal, Reinigungskosten, Sachkosten für Anforderungen wie Qualitätsmanagement, Betriebsarzt bzw. -ärztin, Arbeitssicherheit und Datenschutz, IT-Infrastruktur, Büromaterial und weitere nicht direkt zuordenbare Kosten.
Für die Finanzierung einer Sockelfinanzierung eines Trägers wird von jährlich rund 100.000 Euro ausgegangen, abhängig von den jeweiligen tatsächlichen Kosten eines Trägers. Insgesamt beläuft sich damit der Bedarf an Finanzierungsaufstockung des IFF-Trägerverbunds auf 500.000 Euro. Diese Kosten müssen in Zukunft gedeckt und in die Haushaltsplanung miteinbezogen werden, um die notwendige Absicherung der nachhaltigen Angebote der Anlaufstellen des IFF zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)