Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91"…
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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91" einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, den Mietvertrag für die städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91" zu kündigen und das Objekt einer sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Dies geschieht vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt sowie der angespannten Wohnraumsituation in Frankfurt.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, den für die städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91" mit dem "Verein zur Förderung von Umwelt, Kommunikation und Kooperation e. V." geschlossenen Mietvertrag sozialverträglich zu beenden und das Objekt einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen. Hierbei ist insbesondere auch eine mögliche zukünftige Nutzung zu Wohnzwecken zu prüfen.
Begründung
Die städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91" wird von der Stadt Frankfurt bereits über Jahrzehnte hinweg zu einem symbolischen Mietzins an den "Verein zur Förderung von Umwelt, Kommunikation und Kooperation e. V." vermietet, der gerade einmal einen Bruchteil der ortüblichen Miete beträgt.
Angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt sowie des angespannten Immobilien- und Wohnungsmarktes in Frankfurt ist ein solch vergünstigtes Mietvertragsverhältnis zu Lasten des städtischen Haushaltes nicht länger hinzunehmen und den Steuerzahlern in unserer Stadt auch nicht mehr vermittelbar. Die Liegenschaft "Leipziger Straße 91" ist daher einer wirtschaftlichen sinnvollen Nutzung zuzuführen, wobei hierbei die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum - zumindest in Teilen der Liegenschaft - zu präferieren wäre.
Der aus dieser Maßnahme resultierende positive Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts steht im Übrigen im Einklang mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, § 2600 zum Etatantrag E 263/18 "Wirtschaftliche Nutzung".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2026 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Ausgaben 2025: 97 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)