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Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, die Gründung einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Frankfurt am Main zu initiieren, um den gestiegenen Schulplatzbedarf zu decken. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf besser zu erfüllen und eine inklusive Bildungslandschaft zu fördern.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Vorbemerkung: Mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgte ein Paradigmenwechsel, der sich auch auf die Stadt Frankfurt auswirkte. Förderschulen können zwar anerkannte Angebote bleiben, aber das Ziel von Gleichbehandlung und Teilhabe von allen Menschen mit Förderbedarfen in allen gesellschaftlichen Bereichen steht stets im Vordergrund. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Pflicht aller. Diese Verpflichtung ist die Grundlagen jedes Handelns in der Schaffung von Schulplätzen und Bildungsangeboten für alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Frankfurt.

Der Magistrat wird aufgefordert,

1. unverzüglich die Gründung einer weiteren eigenständigen Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) in Frankfurt am Main in die Wege zu leiten. Ziel ist es, den massiv gestiegenen und weiter prognostizierten Schulplatzbedarf zeitnah und nachhaltig zu decken und damit den besonderen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Geistige Entwicklung sowie ihren Familien gerecht zu werden.

Aktuell wird der integrierte Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main (iSEP) für den Prognosezeitraum 2025-2034 fortgeschrieben. Die Schülerzahl im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist zwischen 2015 und 2024 von 321 auf 433 Schüler*innen gestiegen. Die Schulkapazitäten der Bestandsschulen sind bereits ausgeschöpft.

Mit dem Entwurf der Fortschreibung des iSEP 2025-2034 wird daher die Errichtung einer neuen Förderschule empfohlen. Der Entwurf des iSEP ist momentan in der Finalisierung und wird anschließend in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben.

Darüber hinaus hat mit Genehmigungserlass vom 04.01.2024 zur Fortschreibung des iSEP 2020-2029 das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen dem Schulträger eine Frist von drei Jahren eingeräumt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu hat die Stadt Frankfurt am Main die Goethe-Universität Frankfurt mit dem Forschungsprojekt "Frankfurter Schulplätze im Förderschwerpunkt GE" beauftragt. Die ausführende Stelle ist das Institut für Sonderpädagogik unter der wissenschaftlichen Verantwortung von Frau Prof. Dr. Vera Moser. Die Laufzeit des Forschungsvorhabens ist datiert bis zum 31. Oktober 2026.

Zur Sicherstellung des Schulplatzbedarfes im Bereich geistige Entwicklung wird zum SJ 26/27 die Panoramaschule mit einer Holzmodulanlage erweitert, die vier weitere Klassenräume zur Verfügung stellt. Ebenfalls zum nächsten Schuljahr soll ein größerer eigenständiger Standort als eine Dependance einer bestehenden Förderschule eingerichtet werden.

Parallel dazu wurde das Amt für Bau und Immobilien mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück für die Errichtung weiterer Schulplätze mit dem Förderschwerpunkt geistige - und körperlich motorische Entwicklung beauftragt.

2. parallel dazu - begleitend zur konkreten Gründungsplanung - einen aktualisierten und transparenten Bericht über die Entwicklung der Schülerzahlen mit diagnostiziertem Förderschwerpunkt GE in den letzten fünf Jahren in Hessen und in Frankfurt am Main (aufgeschlüsselt nach Jahren) zu erstellen.

Wie auch im iSEP 2020-2029 ist im Entwurf des iSEP 2025-2034 ein Kapitel zur Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Frankfurt am Main enthalten. Zum einen wird hier die gesamtstädtische Entwicklung der Schüler*innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung aufgeschlüsselt für die Jahre 2015 bis 2024 dargestellt. Zum anderen wird die Entwicklung an den Einzelschulen und in den verschiedenen Förderschwerpunkten - also auch geistige Entwicklung - aufgeschlüsselt für die Jahre 2015 bis 2024 nachgezeichnet.

3. einen Bericht zu den Unterrichtsbedingungen in den Außenklassen zu erstellen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten.

a) An welchen Schulen sind derzeit wie viele Außenklassen angesiedelt? Welche Förderschule verwaltet welche Außenklassen?

SchulnameAnzahl AußenklassenStammschule
Bürgermeister-Grimm-Schule2
LerngruppenViktor-Frankl-Schule
Johann-Hinrich-Wichern-Schule2
LerngruppenViktor-Frankl-Schule
Judith-Kerr-Schule2 LerngruppenMosaikschule
Martin-Buber-Schule3 LerngruppenPanoramaschule
Merianschule2 LerngruppenCharles-Hallgarten-Schule
Weißfrauenschule2 LerngruppenCharles-Hallgarten-Schule
Willemerschule2 LerngruppenCharles-Hallgarten-Schule

b) Welche Außenklassen können nicht das volle Ganztagsprofil 3 anbieten und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies?

Die Ganztagsangebote für Kinder der gE-Außenklassen orientieren sich formal und bezüglich ihrer Zeitstruktur am Profil 3 der Stammschulen; die Charles-Hallgarten-Schule und die Viktor-Frankl-Schule arbeiten beide als Ganztagsschulen nach Profil 3.

Die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 HSchG besagt von der Zielrichtung her, dass Ganztagsangebote für Schüler*innen an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung während der Schulzeit an fünf Tagen von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr vorgehalten werden.

In Abstimmung des Staatlichen Schulamtes und des Stadtschulamtes wurde besprochen, dass im Schuljahr 2025/2026 auf Grundlage der Bedarfslagen der Familien mindestens ein Programm bis 14.30 Uhr vorgehalten wird, das in der Folge sukzessive auf 15 Uhr/ 15.30 Uhr ausgebaut wird. Bedarfe, die über 14.30 Uhr hinausgehen, werden zwischen Schule und Eltern thematisiert.

Zum einen geht Personal der obg. Stammschulen mit an die Standorte mit gE-Außenklassen. Zum anderen werden Anteile der Landesressourcen für die Ganztagsangebote der Stammschulen an die Schulen mit gE-Außenklassen umgelenkt.

Die Träger der Ganztagsangebote an den Standorten mit gE-Außenklassen erhalten teilweise bereits ebenfalls kapitalisierte Landesmittel, um bei der Umsetzung von Ganztagsangeboten zu unterstützen. Für zwei Standorte mit gE-Außenklassen wird die Umlenkung von Landesmitteln der Stammschulen für das Schuljahr 2026/2027 veranlasst.

c) In welchen Außenklassen fehlen Möglichkeiten der gemeinsamen Schulverpflegung und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies?

Mit Ausnahme der Johann-Hinrich-Wichern-Schule können in den Außenklassen die Schüler*innen mit einem Mittagessen versorgt werden. Es betrifft 2 Lerngruppen.

d) Welche weiterführenden Schulangebote sind nach der vierten Klasse für Schülerinnen und Schüler der GE-Außenklassen an den Grundschulen vorgesehen angesichts der Tatsache, dass die Förderschulen mit diesem Schwerpunkt ausgelastet sind?

Für die Schülerinnen und Schüler der gE-Außenklassen besteht u.a. die Möglichkeit im Rahmen der inklusiven Beschulung in einen berufsorientierten Zweig einer weiteführenden Schule zu wechseln.

4. unverzüglich kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Förderschulen und zur Verbesserung der Situation in den Außenklassen umzusetzen. Dazu gehören der Ausbau zusätzlicher Containerklassen, die Sicherstellung einer vollumfänglichen ganztägigen Förderung inklusive Verpflegung, die Bereitstellung fachspezifischer Räume (z.B. für Körperpflege, Wickeln, Rückzugsräume etc.) sowie die Gewährleistung sozialer Integration.

Die zuständigen Fachabteilungen des Stadtschulamtes sowie dem Amt für Bau und Immobilen sind im stetigen Austausch zur Eruierung der notwendigen Maßnahmen, mit deren anschließender Umsetzung. Hierzu stehen wir mit den betroffenen Schulleitungen und den Fachexpert*innen aus den regionalen Beratungs- und Förderzentren in engem Austausch.

Ein zweiter Bauabschnitt an der Panoramaschule zur Schaffung weiterer Schulplätze ist ebenfalls geplant.

Über den Fortschritt der Gründungsmaßnahmen, der Kapazitätserweiterungen und Verbesserungen im Bereich der Inklusion ist die Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2025NRNR 1366Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige EntwicklungSTVV-Antrag · CDU
  2. 23. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 41Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige Entwicklung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 8
Sitzung 44 · 19.02.2026
TO I, TOP 35
Beraten
Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDULinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, Linke, FDP und FREIE WÄHLER (= Beratung)

OBR 9
Sitzung 45 · 19.02.2026
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFraktionslos
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 15
Sitzung 45 · 20.02.2026
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 46 · 23.02.2026
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU2 SPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD

OBR 11
Sitzung 45 · 23.02.2026
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 45 · 23.02.2026
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPLinkeFraktionslos
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDPVoltFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 44 · 24.02.2026
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO II, TOP 53
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUGrüneSPDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 45 · 26.02.2026
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDBFFFDPAfD
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und AfD gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 1 · 07.05.2026
TO I, TOP 11
Beraten
Die Vorlage B 41 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUBFFFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF, FDP, FREIE WÄHLER und ELF (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

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