Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V.
Zusammenfassung
Der Etatantrag zielt darauf ab, arbeitslose Menschen durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. bei der Nutzung digitaler Angebote des Jobcenters zu unterstützen. Die Mittel von 86.500 € sollen vor allem für die Finanzierung von Fachpersonal und die Ausstattung von Arbeitsplätzen verwendet werden. Dadurch wird die digitale Teilhabe gefördert und die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
- Zur Unterstützung von arbeitslosen Menschen bei der Nutzung digitaler Angebote des Jobcenters stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. für den Förderzeitraum 2026-2027 Mittel in Höhe von 86.500 € zur Verfügung.
- Die Mittel setzen sich zusammen aus:
a. 82.500 € für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) für zwei Jahre
b. 4.000 € für die Anschaffung und Einrichtung von zwei PC-Arbeitsplätzen für Klient*innen.
- Die Mittel sind zweckgebunden für die individuelle digitale Unterstützung von Ratsuchenden im Umgang mit Leistungen des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit.
- Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme gegenüber der Stadt Frankfurt am Main.
Begründung
Die fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung verändert die Zugänge zu sozialen Leistungen grundlegend. Im Bereich der Grundsicherung (SGB II) und Arbeitsförderung (SGB III) erfolgt die Kommunikation zunehmend über digitale Portale wie jobcenter.digital, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder elektronische Identitätsnachweise. Viele erwerbslose Menschen und Leistungsbeziehende verfügen jedoch weder über die notwendige technische Ausstattung noch über ausreichende digitale Kompetenzen. Dies führt in der Praxis zu Antragsverzögerungen, Kommunikationsproblemen und mitunter zu Leistungslücken.
Das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. ist seit über 43 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für arbeitslose Bürger*innen in Frankfurt. Die Nachfrage nach Unterstützung bei digitalen Verwaltungsprozessen hat im Jahr 2025 stark zugenommen und kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr angemessen abgedeckt werden. Eine gezielte Förderung ist daher erforderlich, um die digitale Teilhabe dieser Personengruppen sicherzustellen.
Ziel des Projekts ist es, die Ratsuchenden zu befähigen, digitale Verwaltungsangebote des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit eigenständig zu nutzen. Die Maßnahme umfasst sowohl individuelle Begleitung als auch angeleitete Nutzungsmöglichkeiten über zwei öffentlich zugängliche PC-Arbeitsplätze im Arbeitslosenzentrum.
Durch die Schaffung einer zusätzlichen Fachkraftstelle (50 %) soll die kontinuierliche Unterstützung gewährleistet werden. Gleichzeitig werden mit der Anschaffung moderner Arbeitsplätze nachhaltige Strukturen geschaffen, die über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Ausgaben 2025: 1.452 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)