Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Baustellen: sichere Fußgänger- und Radverkehrsführung

Vorlagentyp: B
21 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

Zusammenfassung

Dieser Bericht behandelt die Koordinierung und Überwachung von Baustellen in Frankfurt am Main. Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten und die Beeinträchtigungen im Straßenverkehr zu minimieren. Es wird eine umfassende Kontrolle durch die zuständigen Behörden geplant, um die Einhaltung von Verkehrssicherheitsstandards zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fahrradfahren verfolgen

Bericht

Zu

  1. Die städtische Koordinierung und Überwachung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Mit zahlreichen baulichen Maßnahmen sorgt die Stadt Frankfurt am Main für eine zeitgemäße und funktionierende Infrastruktur. Hinzu kommen Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten, die einen Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet verursachen. Generell ist der Magistrat bestrebt, bei Baustellen im öffentlichen Straßenraum die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten. Eine Qualitätsüberprüfung von Baustellen findet entsprechend der gesetzlichen Vorgaben statt und wird durch die Verkehrliche Baustellenkoordinierung ausgeführt, die in Frankfurt im Straßenverkehrsamt angesiedelt ist. Die Verkehrliche Baustellenkoordinierung plant Baustellen im öffentlichen Bereich sowohl räumlich als auch zeitlich. Sie legt bei jeder verkehrsrechtlichen Anordnung großen Wert auf eine zügige Abwicklung, eine sichere Verkehrsführung für alle Betroffenen und eine entsprechende Information der Verkehrsteilnehmenden. Bei Sperrungen von Fuß- und Fahrradwegen werden stets angemessene und barrierefreie Alternativrouten aufgezeigt, um den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden zu entsprechen. In räumlich stark eingeschränkten Bereichen der Stadt, beispielsweise in historischen Ortskernen, bleibt es allerdings mitunter nicht aus, dass während der Baumaßnahme mit Unwegsamkeiten zu rechnen ist. Zu
  2. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO Ziffer II zu § 45 Absatz 6) sind die zuständigen Behörden gehalten, Baustellen hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit zu prüfen und die planmäßigen Kennzeichnungen, also den durch den Baustellenbetreiber eingereichten Verkehrszeichenplan, zu überwachen. Das bedeutet, dass vor Baubeginn die betroffenen Ampelanlagen, Umleitungen von Vorfahrtsstraßen oder geänderte Vorfahrtsregungen überprüft werden. Im Verlauf der Baumaßnahme werden Baustellen im öffentlichen Raum durch die zuständigen Behörden und der Polizei stichprobenartig kontrolliert. Zudem finden Kontrollen aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung (beispielsweise über den städtischen Mängelmelder oder direkte Nachricht an die Behörden) statt. In diesen Fällen wird umgehend eine Mängelbeseitigung veranlasst. Ab März 2026 übernimmt die städtische Verkehrspolizei Aufgaben der Stadtpolizei und überprüft systematisch Arbeits- und Baustellen im öffentlichen Raum. Damit werden intensivere Kontrollen im gesamten Stadtgebiet gewährleistet. Gefahrenstellen - besonders für den Fuß- und Radverkehr - durch unzureichend abgesicherte oder unerlaubt erweiterte Baustellen werden so schnell erkannt und geahndet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2025NRNR 1362Baustellen: sichere Fußgänger- und RadverkehrsführungSTVV-Antrag · CDU
  2. 23. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    BB 29Baustellen: sichere Fußgänger- und Radverkehrsführung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 8
Sitzung 44 · 19.02.2026
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 45 · 19.02.2026
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 45 · 20.02.2026
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 46 · 23.02.2026
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU2 SPDFDPLinke
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD

OBR 14
Sitzung 45 · 23.02.2026
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 45 · 23.02.2026
TO II, TOP 12
Beraten
Die Vorlage B 29 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDP
Ablehnung:
LinkeFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und FDP gegen Linke und fraktionslos (= Kenntnis)

OBR 1
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDPVoltFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 44 · 24.02.2026
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO II, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 45 · 26.02.2026
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 56
Beraten
Die Vorlage B 29 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneLinkeBFFAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, BFF und AfD (= Kenntnis)

OBR 12
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen