Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft "Klapperfeldstraße 5"…
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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft "Klapperfeldstraße 5" einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, den Gestattungsvertrag für das ehemalige Polizeigefängnis "Klapperfeld" nicht mehr zu verlängern. Dies wird vorgeschlagen, um die städtische Liegenschaft einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen oder den Verkauf des Objektes in Betracht zu ziehen. Die Maßnahme entspricht der Konsolidierung des städtischen Haushalts und der aktuellen Marktlage.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, einer weiteren Verlängerung des mit der Initiative "Faites votre jeu!" geschlossenen Gestattungsvertrages nicht mehr zuzustimmen bzw. diesen zu widerrufen, um die städtische Liegenschaft "Klapperfeld" einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen bzw. den Verkauf des Objektes in die Wege zu leiten zu können.
Begründung
Das im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche ehemalige Polizeigefängnis "Klapperfeld" wird seit dem Jahr 2009 seitens der Stadt Frankfurt auf Grundlage eines Gestattungsvertrages der Initiative "Faites votre jeu!" als Ersatzobjekt für das besetzte Jugendzentrum Bockenheim überlassen. Der hierfür an die Stadt Frankfurt für die Überlassung entrichtete symbolische Nutzungsbeitrag beträgt seither EUR 250,00 pro Monat und deckt nicht einmal ansatzweise die im Objekt anfallenden Nebenkosten.
Die weitere Überlassung der Immobilie zu diesen Konditionen ist angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt sowie des angespannten Immobilien- und Grundstücksmarktes in Frankfurt nicht länger hinzunehmen und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt auch nicht mehr vermittelbar. Diese städtische Liegenschaft ist daher einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen bzw. zu veräußern.
Der aus dieser Maßnahme resultierende positive Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts steht im Übrigen im Einklang mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, §2600 zum Etatantrag E263/18 "Wirtschaftliche Nutzung".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2026 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Ausgaben 2025: 97 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Kenntnis); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)