Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung von Gewaltpräventionskursen für Mädchen durch den Verein Frauen in Bewegung e. V.
Zusammenfassung
Der Antrag beabsichtigt, die Förderung von Gewaltpräventionskursen für Mädchen durch den Verein Frauen in Bewegung e.V. zu gewährleisten, um eine wirksame Gewaltprävention in Schulen zu unterstützen. Diese Initiative gilt insbesondere für Grundschulmädchen und weiterführende Schulen und wird als notwendig erachtet, um Mädchen in ihrer Selbstvertretung zu stärken und frühzeitig auf Gewalt hinzuweisen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß den Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul Konvention") fördert die Stadt den Verein "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e.V."
a. mit 150.000 Euro jährlich zur Durchführung von Kursen zur Gewaltprävention für Grundschulmädchen.
b. mit 30.000 Euro jährlich zur Durchführung von 30 kostenlosen Kursen zur Gewaltprävention an weiterführenden Schulen.
Begründung
Um eine kontinuierliche und effektive Gewaltprävention leisten zu können, meldet der Verein Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. (FIB) Bedarf auf Fortführung des Gewaltpräventionsprojektes für Mädchen an Frankfurter Grundschulen an sowie eine Erweiterung für weiterführende Schulen.
Laut EU ist Gewalt gegen Frauen eine Verletzung der Menschenrechte und eine brutale Form von Diskriminierung. Programme und Aktivitäten zur Stärkung der Rechte von Frauen sollen insbesondere in den Kommunen umgesetzt und gefördert werden. Deshalb beschloss die Stadt Frankfurt im Rahmen der Istanbul Konvention, die im Oktober 2017 ratifiziert wurde und in Deutschland am
- Februar 2018 in Kraft trat, die Kurse "sicher-stark-selbstbewusst Gewaltprävention für Grundschulmädchen" des Vereins FIB zu fördern, um Gewalt gegen Mädchen durch frühzeitiges Empowerment bereits im Vorfeld zu verhindern. Die WHO geht davon aus, dass in Deutschland ca. eine Million Kinder sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben, das sind pro Schulklasse ein bis zwei Kinder. Umso wichtiger sind die Präventionsprogramme von FIB e.V., die darauf abzielen, Frauen und Mädchen zu stärken und sie zu befähigen, sich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt zu wehren. Mit den kostenlosen Kursen an Grundschulen können möglichst viele Mädchen erreicht werden - auch diejenigen, die von ihrem Elternhaus aus her sonst keinen Zugang zu solchen Programmen haben. Die Gewaltpräventionskurse in den Grundschulen sind sehr effektiv und sollten unbedingt weitergeführt und ausgebaut werden. Allein die überraschend hohe Zahl der Meldungen von Gewalt zeigt, dass viele Mädchen noch nie von ihren Rechten gehört haben und nicht wissen, dass das, was ihnen angetan wurde, falsch ist. Außerdem ist ein hoher Bedarf für Gewaltprävention an weiterführenden Schulen an den Verein herangetragen worden. Laut Berichten gibt es auch dort ein enormes Problem mit Sexismus, Diskriminierung und Gewalt. Auch in den Kursen mit anderen Kooperationspartner*innen schildern die Mädchen den Trainerinnen unaushaltbare Zustände an den Schulen, daher werden Zuschüsse zur Erweiterung des Angebots dafür beantragt. Leider scheitern die Kurse oft an den Kosten, die ohne Zuschüsse von den Schulen nicht gedeckt werden können. Aufgrund der Schulpflicht können durch die Kurse von Frauen in Bewegung e.V. an weiterführenden Schulen Schülerinnen erreicht werden, die sonst vermutlich nie Zugang zu Selbstverteidigung erhalten würden. Die 8- stündigen Kurse bieten den Mädchen einen Einblick in ihre Rechte und wie sie für diese einstehen können und bilden eine solidarische Haltung in Zeiten, in denen erneut rechte und antifeministische Ideologien verbreitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Ausgaben 2025: 1.452 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)