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ST 1797 vom 16.09.2019

Vorlagentyp: V
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Begründung

Vorgang: OM 4690/19 OBR 3; ST 1797/19 Zwar hält die hessische Landesregierung, namentlich der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, leer stehende Häuser und Wohnungen für Einzelfälle, aber die Klagen der Ortsbeiräte über zunehmenden Wohnungsleerstand in ihren Stadtteilen häufen sich. Der Mieterbund spricht von 10.000 und mehr leer stehenden Wohnungen. Und "warum die Landesregierung Städten wie Frankfurt kein rechtliches Instrumentarium geben will, um das Ausmaß des Leerstandes überhaupt erheben zu können", versteht nicht nur die zitierte Reporterin nicht (hr-info vom 11.12.19). Wie der o. g. Stellungnahme des Magistrats zu entnehmen ist, "haben sich die Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main gegenüber den jeweils zuständigen Ministerien mehrmals dafür eingesetzt, ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu initiieren."

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 entstanden aus Vorlage: OF 843/3 vom 03.03.2020

Betreff: ST 1797 vom 16.09.2019 Vorgang: OM 4690/19 OBR 3; ST 1797/19 Zwar hält die hessische Landesregierung, namentlich der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, leer stehende Häuser und Wohnungen für Einzelfälle, aber die Klagen der Ortsbeiräte über zunehmenden Wohnungsleerstand in ihren Stadtteilen häufen sich. Der Mieterbund spricht von 10.000 und mehr leer stehenden Wohnungen. Und "warum die Landesregierung Städten wie Frankfurt kein rechtliches Instrumentarium geben will, um das Ausmaß des Leerstandes überhaupt erheben zu können", versteht nicht nur die zitierte Reporterin nicht (hr-info vom 11.12.19). Wie der o. g. Stellungnahme des Magistrats zu entnehmen ist, "haben sich die Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main gegenüber den jeweils zuständigen Ministerien mehrmals dafür eingesetzt, ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu initiieren." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann genau der Magistrat sich zuletzt für das neue Gesetz eingesetzt hat bzw. ob und wann er sich erneut und verstärkt dafür einzusetzen gedenkt; 2. warum, unabhängig davon, "die Einrichtung eines Meldeportals für leer stehenden Wohnraum mit einer konkreten Erhebung und Erfassung zu dauerhaft leer stehenden Wohnungen oder Wohnimmobilien nicht zielführend" sein soll; 3. welches Gesetz besagt, dass "der Magistrat schon aus datenschutzrechtlichen Gründen an der Ermittlung oder Verwendung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit leer stehenden Wohnungen gehindert" wird. Abgesehen einmal davon, dass es für den Ortsbeirat nur sehr schwer vorstellbar ist, dass die Stadt Frankfurt so wenig gesetzlichen Einfluss auf ihr ureigenstes städtisches Geschehen haben soll, wäre ein ebensolches Meldeportal doch ganz im Gegenteil außerordentlich hilfreich beim Argumentieren gegenüber dem Land. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Mai 2020 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 994/3 zurück — Ortsbeiratsantrag von LINKE., beschlossen am 15. November 2020. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 12. Oktober 2020 mit der Stellungnahme ST 1815. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 20 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 42 · 24.09.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

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