Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1797
Betreff: Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen Seit 01.02.1972 galt in Frankfurt am Main - wie in zahlreichen anderen hessischen Städten und Gemeinden - das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nach Artikel 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Mietrechtsverbesserungsgesetz - MRVerbG -). Hiernach waren in Gemeinden, in denen Wohnungsmangel herrschte, die Be-seitigung, das Leerstehenlassen sowie die Nutzungsänderung von Wohnraum grundsätzlich verboten und durften nur mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung der Kommune erfol-gen. Die Hessische Landesregierung hielt im Jahr 2004 die Anwendung des Verbotes der Zweck-entfremdung von Wohnraum für nicht mehr opportun. Ungeachtet der Situation, dass eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen in Frankfurt am Main auch weiterhin nicht bestand, hat sie die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots mit Wirkung ab 27.05.2004 für alle Städte und Gemeinden in Hessen - mithin auch für Frankfurt am Main - aufgehoben. Aufgrund dieser Entscheidung der Hessischen Landesregierung hat der Magistrat seitdem keine Möglichkeit der Intervention gegen den Leerstand von Wohnungen. Mehrmals haben sich die Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem jeweils zuständigen Hessischen Ministerium dafür eingesetzt, ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu initiieren, das der Stadt eine Interventionsmöglichkeit gegen das Leerstehenlassen von Wohnungen gibt. Auch in seinen Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen einer Fraktion des Hessischen Landtags hat der Magistrat die Bedeutung eines solchen Gesetzes für Frankfurt dargelegt. Anders als in mehreren anderen Bundesländern wurde jedoch vom Hessischen Landtag ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bislang nicht beschlossen. Da eine gesetzliche Aufgabe zur Intervention bei Leerständen aktuell nicht besteht, ist der Magistrat schon aus datenschutzrechtlichen Gründen an der Ermittlung oder Verwendung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit leerstehenden Wohnungen gehindert. Damit ist auch die Einrichtung eines Meldeportals für leerstehenden Wohnraum mit einer konkreten Erhebung und Erfassung zu dauerhaft leerstehenden Wohnungen oder Wohnimmobilien nicht zielführend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 13. März 2019OFOF 646/3Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Mai 2019OMOM 4690Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehenDirektanregung
- 16. September 2019Sie sind hierSTST 1797Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehenStellungnahme
- 3. März 2020OFOF 843/3ST 1797 vom 16.09.2019Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. Mai 2020VV 1653ST 1797 vom 16.09.2019Anfrage
- 12. Oktober 2020STST 1815ST 1797 vom 16.09.2019Stellungnahme
- 15. November 2020OFOF 994/3LeerstandsmeldungenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 30. November 2020VV 1878LeerstandsmeldungenAnfrage
- 26. April 2021Antwort des Magistrats · nach 111 WochenSTST 889LeerstandsmeldungenStellungnahme
- 6. Januar 2022OFOF 191/3Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. Januar 2022VV 295Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab