Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert Informationen über die Maßnahmen des Magistrats bezüglich des Leerstands von Wohnungen in der Burgstraße 56 und der Berger Straße 6 bis 8. Ziel ist es, Klarheit über die Schritte zu erhalten, die zur Behebung des Leerstands unternommen werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 15.04.2022 antworten müssen. Seit 1644 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen der Magistrat im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht (Bezüglich des Wohnungsleerstands, u. a. die Burgstraße 56 sowie die Berger Straße 6 bis 8 betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen).
Kontext
In der Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1815, steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878).
Dies vorausgeschickt
Begründung
Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1815, steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Januar 2022 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 330/3 zurück — Ortsbeiratsantrag von LINKE., beschlossen am 23. Juni 2022. Der Magistrat antwortete am 20. Mai 2022 mit der Stellungnahme ST 1208. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 17 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OFBezugOF 330/3 — Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden · Ortsbeiratsantrag
- OFBezugOF 333/3 — Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden · Ortsbeiratsantrag
- STFolgeST 1815 — ST 1797 vom 16.09.2019 · Stellungnahme
- STFolgeST 889 — Leerstandsmeldungen · Stellungnahme