Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Für die Liegenschaft Burgstraße 56 wurden umfassende Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung baurechtlich genehmigt. Ein Baubeginn wurde gemeldet. Allerdings ist für eine Fertigstellungsmeldung und die Nutzungsaufnahme die Vorlage noch fehlender Unterlagen erforderlich. Wie bereits mit Stellungnahme des Magistrats ST 1815 (V 1653/20) vom 12.10.2020 und Stellungnahme des Magistrats ST 889 (V 1878/20) vom 26.04.2021 dargestellt, kann der Magistrat keine weiteren Schritte unternehmen.