Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat umfassende Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung für die Liegenschaft Burgstraße 56 genehmigt. Der Baubeginn wurde gemeldet, jedoch fehlen noch Unterlagen für die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme. Daher kann der Magistrat keine weiteren Schritte unternehmen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für die Liegenschaft Burgstraße 56 wurden umfassende Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung baurechtlich genehmigt. Ein Baubeginn wurde gemeldet. Allerdings ist für eine Fertigstellungsmeldung und die Nutzungsaufnahme die Vorlage noch fehlender Unterlagen erforderlich.
Wie bereits mit Stellungnahme des Magistrats ST 1815 (V 1653/20) vom 12.10.2020 und Stellungnahme des Magistrats ST 889 (V 1878/20) vom 26.04.2021 dargestellt, kann der Magistrat keine weiteren Schritte unternehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Mai 2022 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2536 — Direktanregung vom 7. Juli 2022.