Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, die ABG Frankfurt Holding zu ermutigen, mit den Eigentümern der leerstehenden Gebäude in der Berger Straße 6 bis 8 Kontakt aufzunehmen, um mögliche Verkaufsabsichten zu klären. Ziel ist es, die seit über zwanzig Jahren leerstehenden Altbauten zu erwerben und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
In der Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1208, gibt der Magistrat lapidar bekannt, er könne in diesem Fall keine weiteren Schritte unternehmen. Mehr als zwei Jahre zuvor, in der Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 432, sah der Magistrat "keine Veranlassung dazu, Eigentümer leerstehender Wohnhäuser zu ermitteln und diese zu deren Veräußerungsansichten zu befragen". Zwischenzeitlich, in der Stellungnahme vom 27.09.2021, ST 1745, betonte der Magistrat, die stadteigene ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und machte die Möglichkeit bekannt, dass diese mit Eigentümern in Kontakt tritt, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Bislang hat die ABG Frankfurt Holding nach Kenntnis des Ortsbeirates nichts unternommen, um ihr bekundetes Interesse in diesem Fall in die Tat umzusetzen. Die besagten Altbauten mit Blick auf den Bethmannpark stehen zum Schaden der Bausubstanz seit mehr als zwanzig Jahren leer.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die ABG Frankfurt Holding anzuregen, den Kontakt mit den Eigentümern der Objekte Berger Straße 6 bis 8 aufzunehmen, sich über eventuell bestehende Veräußerungsabsichten zu erkundigen und das eigene Kaufinteresse zu bekunden. Falls Aussicht auf Erwerb besteht, wird der Magistrat gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, das Gelände zu erwerben und hier bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat um Information über die Ergebnisse des Bemühens des Magistrats in dieser Sache.
Begründung
8 schnellstens beenden Vorgang: V 1290/19 OBR 3; ST 432/20; OM 280/21 OBR 3; ST 1745/21; V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1208, gibt der Magistrat lapidar bekannt, er könne in diesem Fall keine weiteren Schritte unternehmen. Mehr als zwei Jahre zuvor, in der Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 432, sah der Magistrat "keine Veranlassung dazu, Eigentümer leer stehender Wohnhäuser zu ermitteln und diese zu deren Veräußerungsansichten zu befragen". Zwischenzeitlich, in der Stellungnahme vom 27.09.2021, ST 1745, betonte der Magistrat, die stadteigene ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und machte die Möglichkeit bekannt, dass diese mit Eigentümern in Kontakt tritt, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Bislang hat die ABG Frankfurt Holding nach Kenntnis des Ortsbeirates nichts unternommen, um ihr bekundetes Interesse in diesem Fall in die Tat umzusetzen. Die besagten Altbauten mit Blick auf den Bethmannpark stehen zum Schaden der Bausubstanz seit mehr als zwanzig Jahren leer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juli 2022 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 460/3 zurück — Ortsbeiratsantrag von LINKE., beschlossen am 12. Januar 2023. Der Magistrat antwortete am 31. Oktober 2022 mit der Stellungnahme ST 2525. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 17 Wochen.