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Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
83 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Landesregierung Gespräche mit dem Ziel zu führen, der Stadt Frankfurt per Verordnung das Recht einzuräumen, effizient gegen Wohnungsleerstand und andere Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen zu können 2. ein amtliches Meldeportal für leerstehenden Wohnraum (Leerstandsmelder) einzurichten Begründung: Im Nordend gibt es zahlreiche Häuser, die seit Jahren, zum Teil seit zehn Jahren und länger leer stehen und so dem Wohnungsmarkt entzogen sind. Es kann und darf nicht sein, dass der Stadt Frankfurt das Recht vorenthalten wird, dagegen wirksam vorgehen zu können. Ein städtisches Meldeportal für leerstehenden Wohnraum macht es möglich, Hinweisen aus der Bürgerschaft, von Ortsbeiräten etc. nachzugehen, auf Stichhaltigkeit zu überprüfen Dauer und Ursachen des Leerstandes zu identifizieren. Damit kann die Stadt Frankfurt ihre Position der Öffentlichkeit und auch dem Land gegenüber mit belastbaren Daten und Sachverhalten stärken und vielleicht auch den Druck auf die für den Leerstand verantwortlichen Eigentümer erhöhen.

Inhalt

Antrag vom 13.03.2019, OF 646/3

Betreff: Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Landesregierung Gespräche mit dem Ziel zu führen, der Stadt Frankfurt per Verordnung das Recht einzuräumen, effizient gegen Wohnungsleerstand und andere Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen zu können 2. ein amtliches Meldeportal für leerstehenden Wohnraum (Leerstandsmelder) einzurichten

Begründung: Im Nordend gibt es zahlreiche Häuser, die seit Jahren, zum Teil seit zehn Jahren und länger leer stehen und so dem Wohnungsmarkt entzogen sind. Es kann und darf nicht sein, dass der Stadt Frankfurt das Recht vorenthalten wird, dagegen wirksam vorgehen zu können. Ein städtisches Meldeportal für leerstehenden Wohnraum macht es möglich, Hinweisen aus der Bürgerschaft, von Ortsbeiräten etc. nachzugehen, auf Stichhaltigkeit zu überprüfen Dauer und Ursachen des Leerstandes zu identifizieren. Damit kann die Stadt Frankfurt ihre Position der Öffentlichkeit und auch dem Land gegenüber mit belastbaren Daten und Sachverhalten stärken und vielleicht auch den Druck auf die für den Leerstand verantwortlichen Eigentümer erhöhen.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 13. März 2019Sie sind hier
    OFOF 646/3Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. Mai 2019OMOM 4690Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehenDirektanregung
  3. 16. September 2019STST 1797Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehenStellungnahme
  4. 3. März 2020OFOF 843/3ST 1797 vom 16.09.2019Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 28. Mai 2020VV 1653ST 1797 vom 16.09.2019Anfrage
  6. 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 1815ST 1797 vom 16.09.2019Stellungnahme
  7. 15. November 2020OFOF 994/3LeerstandsmeldungenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  8. 6. Januar 2022OFOF 191/3Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8Ortsbeiratsantrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 30 · 28.03.2019
TO II, TOP 1
Beraten
Die Vorlage OF 646/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 31 · 16.05.2019
TO II, TOP 27
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4690 2019 Die Vorlage OF 646/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu Ziffer 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinke
Ablehnung:
FDP
zu Ziffer 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

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