Frankfurt braucht ein Meldeportal für leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen
Begründung
leer stehenden Wohnraum und das Recht, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Landesregierung Gespräche mit dem Ziel zu führen, der Stadt Frankfurt per Verordnung das Recht einzuräumen, effizient gegen Wohnungsleerstand und andere Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen zu können 2. ein amtliches Meldeportal für leerstehenden Wohnraum (Leerstandsmelder) einzurichten Begründung: Im Nordend gibt es zahlreiche Häuser, die seit Jahren, zum Teil seit zehn Jahren und länger leer stehen und so dem Wohnungsmarkt entzogen sind. Es kann und darf nicht sein, dass der Stadt Frankfurt das Recht vorenthalten wird, dagegen wirksam vorgehen zu können. Ein städtisches Meldeportal für leerstehenden Wohnraum macht es möglich, Hinweisen aus der Bürgerschaft, von Ortsbeiräten etc. nachzugehen, auf Stichhaltigkeit zu überprüfen Dauer und Ursachen des Leerstandes zu identifizieren. Damit kann die Stadt Frankfurt ihre Position der Öffentlichkeit und auch dem Land gegenüber mit belastbaren Daten und Sachverhalten stärken und vielleicht auch den Druck auf die für den Leerstand verantwortlichen Eigentümer erhöhen.