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Fahrradbügel An den Mühlwegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 531/8 Betreff: Fahrradbügel An den Mühlwegen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten in der Straße "An den Mühlwegen" Fahrradbügel an folgenden Stellen zu installieren (siehe Skizze): 1. In der ersten Kurve nach Einmündung Olof-Palme-Straße 2. Im Kurvenbereich gegenüber der Ökumenischen Kita, Begründung: Anwohnende der Mühlwege beklagen sich seit Jahren über zu schnell fahrende Autos, was insbesondere eine erhebliche Gefahr für die Kinder der ökumenischen Kita darstellt. Nun ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten aufgekommen. Mit dem Anbringen von Fahrradbügeln können beide Anliegen befriedigt werden. Zu 1.: Besonders im Abschnitt nach der Einmündung Olof-Palme-Straße wird zu schnell gefahren. Zusätzlich gibt es Klagen über parkende PKW in der Kurve, welche die Sicht behindern und somit eine Gefahr darstellen. Fahrradbügel engen die Fahrbahn ein ohne die Sicht zu behindern. Zu 2.: Gegenüber der Kita wird auf dem Platz in der Kurve illegal geparkt. Mit ein oder zwei Fahrradbügeln kann der Platz frei von Autos gehalten werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6608 2025 Die Vorlage OF 531/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 532/8 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten den Gehweg zwischen der Straße "Kupferhammer" und der U-Bahnstation Zeilweg durch das Anbringen Fahrradbügeln gegen parkende PKW zu sichern, siehe Kartenausschnitt. Begründung: Im Zugangsbereich des Gehwegs zur U-Bahnstation parken regelmäßig Autos, neben und gegenüber den beiden markierten Parkplätzen, so dass für zu Fuß gehende oftmals nur noch eine schmale Gasse bleibt. Eine Absicherung mit Fahrradbügeln wäre vorteilhaft. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6609 2025 Die Vorlage OF 532/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg zwischen der Straße Kupferhammer und der U-Bahnstation "Zeilweg" durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Pkw gesichert werden kann (siehe Kartenausschnitt)." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHeddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 506/8 vom 06.01.2025 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum Nordwestzentrum, nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie u. a. Google Maps und TomTom zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 Frankfurt Nordwestzentrum - Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Am Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen in den Straßen Hinter der Krebsmühle und Dorfwiesenweg; - Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweile ist die in den Neunzigerjahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo-30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo-30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leiden sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6444 entstanden aus Vorlage: OF 507/8 vom 07.01.2025 Betreff: Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen an den Einmündungen aus der Tiberiusstraße bzw. der Habelstraße auf die Titusstraße deutlicher zu markieren oder durch Schilder zu unterstützen. Begründung: Es häufen sich gefährliche Verstöße durch Autofahrer*innen auf der Titusstraße, weil diese die Vorfahrtsregel missachten. Nicht zuletzt seit die Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße gesperrt ist und die Titusstraße für den Durchfahrtsverkehr noch wichtiger geworden ist, mehrt sich der Verkehr deutlich. Ein erschreckend großer Anteil der Pkw-Nutzer*innen scheint die Rechts-vor-links-Regel an diesen Stellen nicht zu (er)kennen. Gefährliche Situationen durch trotzdem einmündenden Verkehr sind das Ergebnis. Es wäre daher wünschenswert, die Verkehrszeichen würden noch einmal deutlicher sichtbar gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1078 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6445 entstanden aus Vorlage: OF 508/8 vom 07.01.2025 Betreff: Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel Vorgang: B 41/23; OI 20/23 OBR 8; B 369/23 OBR 8; OM 6131/24 OBR 8; B 415/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Umsetzung des Vorhabens "Ein Schloss für Heddernheim", das eine umfassende bestandserhaltende Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage zur Voraussetzung hat, schnellstmöglich eine Bau- und Finanzierungsplanung vorzubereiten und ein erstes Konzept dafür zunächst im Rahmen des bei dem Ämterortstermin am 23.09.2024 vereinbarten Folgetermins bzw. im Rahmen des gewünschten Runden Tischs (OM 6131 vom 07.11.2024 ) vorzustellen. 2. für die Sanierung des historischen Schlossbaus auch Fördermittel des Landes Hessen, von Hessen Lotto und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie Spenden in Betracht zu ziehen und dafür rechtzeitig die entsprechenden Förderanträge und Fundraising-Strategien vorzubereiten. Begründung: Nach dem aktuellen Zwischenbericht des Magistrats ist für eine Sanierung des 1740 erbauten Schlosses, heute Alt-Heddernheim 30, und für eine bestmögliche Kombination der verschiedenen Nutzungswünsche (zusätzlicher Kita-Raum, Vereinstreff, Heimatmuseum, Wohnungen usw.) mit Gesamtkosten von mindestens 3drei Millionen Euro zu rechnen. Das Gebäude ist weiterhin in einem nicht angemessenen Zustand und soll für alle in Heddernheim aufgewertet werden. Besonders das städtische Kinderzentrum und die Vereine sind Bedarfsträger. Eine schnellstmögliche Vorgehensweise bei der Planung ist nötig, damit daraus kein Generationenprojekt wird. Sollten aufgrund von Sparzwängen alle städtischen Finanzierungsquellen für Leistungen on top ausgeschöpft sein, zum Beispiel für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Mansarddaches, können Spenden, Landeszuschüsse aber auch Lotteriemittel und Zuwendungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eingeworben bzw. beantragt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 41 Initiative vom 15.06.2023, OI 20 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 369 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Antrag vom 03.03.2025, OF 542/8 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1522 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6446 entstanden aus Vorlage: OF 509/8 vom 06.01.2025 Betreff: Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park Vorgang: OI 17/23 OBR 8; B 349/23 Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahme "Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park" (B 349 vom 22.09.2023) aufgrund der geplanten Interimsverlegung des Kinderzentrums (KiZ) 70 vom Gerhart-Hauptmann-Ring in den Martin-Luther-King-Park vorzuziehen und im Laufe des Frühjahrs 2025 umzusetzen. Begründung: Durch die geplante zeitweilige Verlegung des KiZ 70 in den Park der Nordweststadt wird der wichtige und zentrale Spielplatz einen noch größeren Bedarf decken müssen. Sein Zustand sollte, auch im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner, bestens sein. Die vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme, die vom Magistrat auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden ist, soll deshalb schnellstens vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 23.03.2023, OI 17 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 349 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 653 Aktenzeichen: 67-2
Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447 entstanden aus Vorlage: OF 510/8 vom 06.01.2025 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Vorgang: OM 4913/23 OBR 8; ST 870/24 Nachdem der Hort Die Gaukler nunmehr in die Schulwegplanung aufgenommen wurde (vgl. auch ST 870 vom 06.05.2024), wird der Magistrat aufgefordert, einen Schulwegstermin unter Beteiligung der notwendigen Fachämter und des Ortsbeirats 8 zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu besprechen und kurzfristig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung zu berichten: - Ausweitung der Tempo-30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg in Fahrtrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d.h. bis zum Wendekreis); - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse, da eine sichere Überquerung der beiden Straßen derzeit nicht möglich ist; sollten die Zebrastreifen nicht StVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden; - Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung zwischen der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg und der Schilasmühle auf der Seite, auf der die Kinder laufen. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse und den Oberurseler Weg zum Hort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 976 Beratung im Ortsbeirat: 8
Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 06.01.2025 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleistungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäude einer Kernsanierung zu unterziehen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen, und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Aktenzeichen: 63-0
Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6449 entstanden aus Vorlage: OF 512/8 vom 06.01.2025 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Bereich des Nordwestzentrums einen offenen Bücherschrank zu installieren. Der genaue Standort ist im Dialog mit dem Ortsbeirat festzulegen. Als mögliche Standorte sind zu prüfen: Nidaforum (in der Nähe der Stadtbücherei/Kinderzentrum), Walter-Möller- Platz, Walter-Schwagenscheidt-Platz. Das ggf. nötige Einverständnis des Nordwestzentrums ist einzuholen. Begründung: Die Bücherschränke werden im Ortsbezirk weiter sehr gut angenommen. Im Bereich Nordwestzentrum fehlt noch ein Angebot. Die Nähe zur Stadtbücherei, zum Kinderzentrum Nidaforum oder zu den Ernst-Reuter-Schulen machen den Standort zusätzlich attraktiv. Im Falle einer Platzierung im Nidaforum können die städtischen Einrichtungen ggf. gefragt werden, ob sie zugleich die Patenschaft und Pflege übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1074 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hinweistafel zur „Frankfurter Silberinschrift“ in der Heilmannstraße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6450 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 06.01.2025 Betreff: Hinweistafel zur "Frankfurter Silberinschrift" in der Heilmannstraße anbringen Der Magistrat wird gebeten, im öffentlichen Raum an der Liegenschaft Heilmannstraße 10/Ecke Kransberger Weg eine sichtbare Tafel mit kurzem Infotext und QR- Code über die dort gefundene "Frankfurter Silberinschrift" anzubringen. Begründung: Das 2018 auf dem spätantiken Friedhof an der Heilmannstraße im Grab St. 134 gefundene Phylakterium mit dem Lobpreis Jesu Christi ist nicht nur für die Frankfurter und die Stadtteilgeschichte bedeutend. Der Fund wird als ältestes Zeugnis für das Christentum nördlich der Alpen überhaupt bewertet, seine Bearbeitung als "Triumph moderner Analysetechnik" (FAZ 30.12.2024). Eine ansprechend gemachte Hinweistafel, die über QR-Code auch zu mehr Infos führt und die Präsentation des Originals im Archäologischen Museum Frankfurt bewirbt, sollte an Ort und Stelle angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 681
Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im EduardBernsteinWeg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6451 entstanden aus Vorlage: OF 514/8 vom 06.01.2025 Betreff: Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg Der Magistrat wird gebeten, auf die stadtnahe Stiftung Waisenhaus einzuwirken, die anscheinend fehlerhafte und übermäßig helle Hauseingangsbeleuchtung der Liegenschaft Eduard-Bernstein-Weg 22 abzustellen und durch eine zweckmäßige Lichtanlage zu ersetzen, die ausschließlich die Nutzfläche der Wohnliegenschaft ausleuchtet. Auch die abseits der Verkehrsstraße liegenden Beleuchtungsanlagen der im Stiftungsbesitz befindlichen Häuser 14, 16 und 20 sollen auf Lichtverschmutzung überprüft werden. Begründung: Die neuen Leuchten für die Hauseingänge dort leuchten dauerhaft und übertrieben hell. Bei der Hausnummer 22 gibt es zudem eine Leuchte, die offenbar wie ein Bewegungsmelder funktioniert, nach zwei Minuten ausgeht und sich sofort wieder einschaltet, wenn ein Auto, ein Fahrradfahrer oder ein Fußgänger passiert. Das wirkt irritierend und kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs auslösen. Insgesamt sind die hellen Leuchten in ihrer Wirkung überzogen und stellen womöglich eine Lichtverschmutzung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 3) und des Hessischen Naturschutzgesetzes (§ 35) dar. Eine erste telefonische Vermittlung zwischen Ortsbeirat und Stiftung ist leider erfolglos geblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 600 Aktenzeichen: 79-0
Ausbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6452 entstanden aus Vorlage: OF 515/8 vom 06.01.2025 Betreff: Ausbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreiben Vorgang: OA 221/18 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 2406/18; OM 4419/19 OBR 8; ST 1381/19; OM 4154/23 OBR 8; ST 2149/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Fortschritt es hinsichtlich des Ausbaus und der barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle Nordwestzentrum inzwischen gibt (OM 4419 vom 21.03.2019, ST 1381 vom 29.07.2019), und ob eine Umsetzung überhaupt ernsthaft betrieben wird. Ebenso wird der Magistrat gebeten, erneut und eindringlich auf die VGF einzuwirken, den bereits vor knapp sieben Jahren durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Auftrag zur Montage der elektronischen Anzeigetafeln für U-Bahn- und Bushaltestelle endlich umzusetzen (§ 2406 vom 01.03.2018). Begründung: Die beiden Haltestellen im Nordwestzentrum stellen einen zentralen Knotenpunkt mit insgesamt acht Linien dar, der tagtäglich von sehr vielen Personen genutzt wird, und daher barrierefrei sein muss. Anzeigetafeln mit aktuellen Abfahrtzeiten werden spätestens seit 2018 als unstrittig sinnvoll und notwendig erachtet. In der letzten Stellungnahme hierzu (ST 2149 vom 20.10.2023 zur OM 4154 vom 25.06.2023) wurde die Montage der Anzeigetafeln, nach einer Verspätung aufgrund von langen Lieferzeiten, für April 2024 terminiert. Erfolgt ist bisher nichts. Aufgrund der hohen Taktrate der ein- und ausfahrenden Busse/U-Bahnen ist es schwer, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen, zumal auch die Fahrplanauskunft auf Papier oftmals von Wartenden verstellt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.01.2018, OA 221 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1381 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4154 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2149 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1075 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6453 entstanden aus Vorlage: OF 516/8 vom 06.01.2025 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring Der Magistrat wird gebeten, die Verschönerung des kleinen Tunnels für Fußgänger und Radfahrer unter der "Spange" von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring als Graffiti-Kunstprojekt auszuschreiben. Eine Beteiligung an der Finanzierung aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets wird in Aussicht gestellt. Begründung: Zuletzt haben Graffitikünstler hochwertige Bemalungen in der Unterführung von der Heddernheimer Landstraße zur Niederurseler Landstraße und am Sockel des neuen Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum vorgenommen. Die Wände des kleinen Tunnels im Erich-Ollenhauer-Ring sind komplett verschandelt, erzeugen einen Angstraum und könnten deswegen eine Aufwertung vertragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1076 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle „Heddernheimer Landstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6454 entstanden aus Vorlage: OF 517/8 vom 06.01.2025 Betreff: Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Graffitis im Rosa-Luxemburg-Tunnel zwischen der U-Bahn-Haltestelle Heddernheimer Landstraße und der Niederurseler Landstraße zu reinigen und ggf. vor zu schneller Übermalung/Verschmutzung vorsorglich zu schützen. Begründung: Insgesamt macht der Tunnel mit den beiden beschmierten Graffitiwänden, im Zusammenspiel mit temporären weiteren Begleiterscheinungen wie Ablagerung von Unrat, in Brand gesteckte oder abgetretene Mülleimer etc., einen zeitweise verwahrlosten und dauerhaft unangenehmen Eindruck. Dieses wird dem gepflegten umgebenden Wohnumfeld nicht gerecht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 605
Entsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton’s Passage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6455 entstanden aus Vorlage: OF 519/8 vom 05.01.2025 Betreff: Entsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton's Passage Der Magistrat wird aufgefordert, Pläne für die Umgestaltung des Platzes vor der Merton's Passage auszuarbeiten und dem Ortsbeirat vorzulegen. Der Platz vor der Merton's Passage soll durch Entsiegelung, Bepflanzung, offenes Gewässer und Sitzbänke so umgestaltet werden, dass Sonneneinstrahlung nicht mehr gespeichert wird. Es soll ein Platz entstehen, der Abkühlung und Wohlbefinden für Bewohner und Beschäftige im Stadtteil bietet und als sozialer Raum im Außenbereich der Passage zur Verfügung steht. Begründung: Vor allem um die Mittagszeit ist der Platz vor der Merton's Passage stark frequentiert, jedoch bietet er keine Aufenthaltsqualität, abgesehen von zwei temporär bewirtschafteten Gaststätten, die auch im Außenraum eine Bestuhlung anbieten könnten. Der Platz ist starker Sonneneinstrahlung ab der Mittagszeit ausgesetzt, die besonders den in Richtung der Lurgiallee gelegenen großen Teil des Platzes trifft. Die niedrigen Bäume und angelegten Strauchbeete können die Sonneneinstrahlung nicht absorbieren, es gibt keinen Kühlungseffekt, auch der Wurzelbereich der Bäume und Sträucher ist mit groben schwarzen Kieseln bedeckt. Da die Tiefgarage und eine kommerzielle Nutzung nur einen Bruchteil des Platzes beanspruchen, würden Grasflächen, gebundene Wasserläufe, eine schattenspendende Bepflanzung und viele Sitzgelegenheiten eine dem Klima angepasste Platzgestaltung kostengünstig möglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1077 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6456 entstanden aus Vorlage: OF 520/8 vom 03.01.2025 Betreff: Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller Der Magistrat wird gebeten, für ausleihbare Fahrräder und Roller, die im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden, insbesondere im Mertonviertel, eine größere Anzahl fester Abstellplätze oder Geländerplätze auszuweisen. Dabei sollte auch die Nähe von Bushaltestellen und U-Bahn-Haltestellen berücksichtigt werden. Begründung: Besonders im Mertonviertel, an der Kreuzung Sebastian-Kneipp-Straße/Lurgiallee, häuft sich das Angebot von Fahrrädern und Rollern auf manchmal bis zu 50 Fahrzeugen, von denen stets etliche umfallen und den Gehweg blockieren. Da die Gehwege in der Lurgiallee durchaus breit sind - im Unterschied zur Olof-Palme-Straße - würden sie sich im Randbereich zur Einrichtung fester Abstellflächen für die angebotenen Fahrzeuge eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 978 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrbahnabgrenzungen auf dem ErichOllenhauerRing erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6457 entstanden aus Vorlage: OF 521/8 vom 18.11.2024 Betreff: Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern Der Magistrat wird gebeten, auf dem Erich-Ollenhauer-Ring die erhöhten Fahrbahnabgrenzungen der Einfahrten zu den Parkhäusern in das Nordwestzentrum zu überprüfen und in geeigneter Weise zu erneuern. Die beiden Spuren, die zur Tiefgaragenandienung durch erhöhte Fahrbahnmarkierungen abgegrenzt sind, werden durch andere nicht zum Überfahren geeignete Abgrenzungen ersetzt. Insbesondere soll die Situation an der Einmündung der Bernadottestraße in den Erich-Ollenhauer-Ring betrachtet werden. Begründung: Die Zufahrt in den Erich-Ollenhauer-Ring an der Einmündung Bernadottestraße ist durch die verlegte erhöhte Fahrbahnmarkierung zu den beiden Spuren zum Parkhaus nicht in zufriedenstellender Weise abgegrenzt. Viele Kraftfahrende überqueren den kompletten Erich-Ollenhauer-Ring mit dem Ziel, direkt auf die beiden Fahrspuren zur Andienung des Parkhauses im Nordwestzentrum zu gelangen. Durch dieses nicht gestattete Fahrmanöver vermeiden Kraftfahrende den längeren Weg um das Zentrum herum, um dann die offizielle, legale Einfahrt zu befahren. Die nicht erlaubte Überquerung des Erich-Ollenhauer-Ringes gefährdet in erheblichem Maß andere Verkehrsteilnehmer. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem die beiden die Tiefgarage andienenden Spuren besser abgesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 694
Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6458 entstanden aus Vorlage: OF 522/8 vom 07.01.2025 Betreff: Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren Der Magistrat wird gebeten, - in wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern; - sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche (Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um sämtliche von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei, Schwimmbad, Volkshochschule, usw .) sowie an der Bushaltestelle gänzlich rauchfrei zu halten. Begründung: 1. Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich. Auch im Freien und in halboffenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das (https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/pneumologen- verbaende-fordern-nichtraucher-und-kinder-oeffentlichen-plaetzen-besser-vor-niko tin-und-feinstaubbelastungen-schuetzen). 2. Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung, umfasst. 3. In seinen Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der mit dem des öffentlichen Raumes gleichzusetzen ist ("Ein Geschäfts- und Kulturzentrum soll die Funktion einer City übernehmen, sozusagen als Zweigstelle der Frankfurter Innenstadt", bewirbt sich das Center-Management selbst: https://www.nwz-frankfurt.de/das-center/geschichte/. ). Folglich obliegt dem Center-Management somit eine besondere Funktion im Stadtteil, die weit über den reinen Konsum als Besuchsgrund hinausgeht. Damit ist das NWZ nicht allein ein Einkaufszentrum, für welche das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nämlich keine grundsätzliche Regelung bereithält und weswegen nach wie vor im NWZ geraucht werden darf: - "Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) enthält grundsätzlich keine Regelung für Einkaufszentren" (FR 2019); - "Für die in den überdachten Freiflächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot, da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG darstellt." - Abrufbar: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1120 (15.1.2024); Frankfurter Rundschau 2019: "Shoppen unter Rauchschwaden." Abrufbar: https://www.fr.de/frankfurt/heddernheim-ort904323/frankfurt-heddernheim-nordwest zentrum-shoppen-unter-rauchschwaden-11843204.html (15.1.2024)). 4. In Hessen gilt folgerichtig ein Rauchverbot in allen solchen "[. .] Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen." Dies trifft auch auf das Nordwestzentrum zu, denn öffentliche Daseins- und Gesundheitsvorsorge, Bildung und Mobilität gehören zur notwendigen Alltagsgestaltung. 5. Dass vor allem vor Gaststätten geraucht wird (Stichwort Modeboulevard) bleibt verwunderlich, denn "Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen durch Nebenräume oder vollständig geschlossene Raucherkabinen trennen. Die offenen Sitzbereiche vor den Innenräumen der Gastronomie sind mitnichten räumlich abgetrennt (https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/FAQ-Nichtraucherschu tz#:~:text=Bundesgesetzlich%20ist%20seit%201.,in%20Bahnhöfen%20das%20Rauchen%20v erboten). Foto: Gerne genutzter Aschenbecher neben dem Kinderkarussell (Quelle: VR, 11/2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 713 Aktenzeichen: 79-0
Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 507/8 Betreff: Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnmarkierungen an den Einmündungen aus der Tiberiusstraße bzw. der Habelstraße auf die Titusstraße deutlicher zu markieren oder durch Schilder zu unterstützen. Begründung: Es häufen sich gefährliche Verstöße durch Autofahrer*innen auf der Titusstraße, weil diese die Vorfahrtsregel missachten. Nicht zuletzt seit die Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße gesperrt ist und die Titusstraße für den Durchfahrtsverkehr noch wichtiger geworden ist, mehrt sich der Verkehr deutlich. Ein erschreckend großer Anteil der Nutzer*innen in PKW scheint die Rechts-vor-links-Regel an diesen Stellen nicht zu (er)kennen. Gefährliche Situationen durch trotzdem einmündenden Verkehrt sind das Ergebnis. Es wäre daher wünschenswert, die Verkehrszeichen würden noch einmal deutlicher Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6444 2025 Die Vorlage OF 507/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenNeue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 508/8 Betreff: Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel Vorgang: OI 20/23 OBR 8; B 41/23; B 369/24 OBR 8; OM 6131/24 OBR 8; B 415/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Umsetzung des Vorhabens "Ein Schloss für Heddernheim", das eine umfassende bestandserhaltende Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage zur Voraussetzung hat, schnellstmöglich eine Bau- und Finanzierungsplanung vorzubereiten und ein erstes Konzept dafür zunächst im Rahmen des bei dem Ämterortstermin am 23.09.2024 vereinbarten Folgetermins bzw. im Rahmen des gewünschten Runden Tischs (OM 6131-24) vorzustellen. 2. Dem Magistrat wird vorgeschlagen, für die Sanierung des historischen Schlossbaus auch Fördermittel des Landes Hessen, von Hessen Lotto und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie Spenden in Betracht zu ziehen und dafür rechtzeitig die entsprechenden Förderanträge und Fundraising-Strategien vorzubereiten. Begründung: Nach dem aktuellen Zwischenbericht des Magistrats ist für eine Sanierung des 1740 erbauten Schlosses, heute Alt-Heddernheim 30, und für eine bestmögliche Kombination der verschiedenen Nutzungswünsche (Zusätzlicher Kita-Raum, Vereinstreff, Heimatmuseum, Wohnungen usw.) mit Gesamtkosten von mindestens 3 Mio. Euro zu rechnen. Das Gebäude ist weiterhin in einem nicht angemessenen Zustand und soll für alle in Heddernheim aufgewertet werden. Besonders das städtische Kinderzentrum und die Vereine sind Bedarfsträger. Eine schnellstmögliche Vorgehensweise bei der Planung ist nötig, damit daraus kein Generationenprojekt wird. Sollten aufgrund von Sparzwängen alle städtischen Finanzierungsquellen für Leistungen "on top" ausgeschöpft sein, zum Beispiel für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Mansarddaches, können Spenden, Landeszuschüsse aber auch Lotteriemittel und Zuwendungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eingeworben bzw. beantragt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 41 Initiative vom 15.06.2023, OI 20 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 369 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6445 2025 Die Vorlage OF 508/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenDas Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 522/8 Betreff: Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle prüfen und berichten: Wir fordern den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, in wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern. Darüber hinaus fordern wir die Stadt Frankfurt auf, sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche (Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um sämtliche, von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei, Schwimmbad, Volkshochschule, u. w.) sowie an der Bushaltestelle gänzlich rauchfrei zu halten. Begründung: 1. Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich. Auch im Freien und halb-offenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das (https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/pneumologen- verbaende-fordern-nichtraucher-und-kinder-oeffentlichen-plaetzen-besser-vor-niko tin-und-feinstaubbelastungen-schuetzen). 2. Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung, umfasst. 3. In seinen Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der gleichzusetzen ist mit der des öffentlichen Raumes ("Ein Geschäfts- und Kulturzentrum soll die Funktion einer City übernehmen, sozusagen als Zweigstelle der Frankfurter Innenstadt", bewirbt sich das Center-Management selbst: https://www.nwz-frankfurt.de/das-center/geschichte/. ) Folglich obliegt dem Center-Management somit eine besondere Funktion im Stadtteil, die weit über den reinen Konsum als Besuchsgrund hinausgeht. Damit ist das NWZ nicht allein ein "Einkaufszentrum", für welche das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nämlich keine grundsätzliche Regelung bereithält und weswegen nach wie vor im NWZ geraucht werden darf ("Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) enthält grundsätzlich keine Regelung für Einkaufszentren" (FR 2019) "Für die in den überdachten Freiflächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot, da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG darstellt."Abrufbar: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1120 (15.1.2024). Frankfurter Rundschau (2019): "Shoppen unter Rauchschwaden" Abrufbar: https://www.fr.de/frankfurt/heddernheim-ort904323/frankfurt-heddernheim-nordwest zentrum-shoppen-unter-rauchschwaden-11843204.html (15.1.2024)). 4. In Hessen gilt folgerichtig ein Rauchverbot in allen solchen ". . Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen." Dies trifft auch auf das Nordwestzentrum zu, denn öffentliche Daseins- und Gesundheitsvorsorge, Bildung und Mobilität gehören zur notwendigen Alltagsgestaltung. 5. Dass vor allem vor Gaststätten geraucht wird (Stichwort Modeboulevard) bleibt verwunderlich, denn "Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen trennen: Nebenräume / vollständig geschlossene Raucherkabinen. Die offenen Sitzbereiche vor den Innenräumen der Gastronomie sind mitnichten räumlich abgetrennt (https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/FAQ-Nichtraucherschu tz#:~:text=Bundesgesetzlich%20ist%20seit%201.,in%20Bahnhöfen%20das%20Rauchen%20v erboten). Foto 1: Gern benutzter Aschenbecher neben dem Kinderkarussell (Quelle: VR, 11/2023) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6458 2025 Die Vorlage OF 522/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenHeddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 506/8 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum NWZ nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie Google Maps, TomTom u.a. zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 NWZ-Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen an der Krebsmühle und am Dorfwiesenweg. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen, und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweise ist die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo 30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo 30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leider sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6443 2025 Die Vorlage OF 506/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende weitere Maßnahme aufgenommen wird: "- Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGrundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 509/8 Betreff: Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park Vorgang: OI 17/23 OBR 8; B 349/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahme "Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park" aufgrund der geplanten Interimsverlegung des KiZ 70 Gerhart-Hauptmann-Ring in den Martin-Luther-King-Park vorzuziehen und im Laufe des Frühjahrs 2025 umzusetzen. Begründung: Durch die geplante zeitweilige Verlegung des KiZ 70 in den Park der Nordweststadt wird der wichtige und zentrale Spielplatz einen noch größeren Bedarf decken müssen. Sein Zustand sollte, auch im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner, bestens sein. Die vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme, die vom Magistrat auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden ist, soll deshalb schnellstens vorgezogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 23.03.2023, OI 17 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 349 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6446 2025 Die Vorlage OF 509/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegstermin für den Hort Die Gaukler
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 510/8 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Vorgang: OM 4913/23 OBR 8; ST 870/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem der Hort "Die Gaukler" nunmehr in die Schulwegplanung aufgenommen wurde (vgl. auch ST 870 vom 6.5.24), wird der Magistrat aufgefordert, einen Schulwegstermin unter Beteiligung der notwendigen Fachämter und dem OBR 8 zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu besprechen und kurzfristig umzusetzen. Dabei möge der Magistrat folgende Maßnahmen prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung berichten: - Ausweitung der 30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse / Oberurseler Weg in Fahrrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d.h. bis zum Wendekreis) - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse, da eine sichere Überquerung der beiden Straßen derzeit nicht möglich ist; sollten die Zebrastreifen nicht STVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden. - Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung zwischen der Ecke Spielsgasse / Oberurseler Weg und der Schilasmühle auf der Seite auf der die Kinder laufen. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort "Die Gaukler, Hort an der Mühle" im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse und den Oberurseler Weg zum Hort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6447 2025 Die Vorlage OF 510/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUmbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 511/8 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103 c Nr. 1Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und "Trading down"-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleitungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäue kernzusanieren oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis zum November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoß Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6448 2025 Die Vorlage OF 511/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÖffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 512/8 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im nördlichen Bereich des Nordwestzentrums einen "Offenen Bücherschrank" zu installieren. Der genaue Standort ist im Dialog mit dem Ortsbeirat festzulegen. Als mögliche Standorte sind zu prüfen: Nidaforum (in der Nähe der Stadtbücherei/Kinderzentrum), Walter-Möller-Platz, Walter-Schwagenscheidt-Platz. Das ggf. nötige Einverständnis des Nordwestzentrums ist einzuholen. Begründung: Die Bücherschränke werden im Ortsbezirk weiter sehr gut angenommen. Im Bereich Nordwestzentrum fehlt noch ein Angebot. Die Nähe zur Stadtbücherei, zum Kinderzentrum Nidaforum oder zu den Ernst-Reuter-Schulen machen den Standort zusätzlich attraktiv. Im Falle einer Platzierung im Nidaforum können die städtischen Einrichtungen ggf. gefragt werden, ob sie zugleich die Patenschaft und Pflege übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6449 2025 Die Vorlage OF 512/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHinweistafel zur „Frankfurter Silberinschrift“ in der Heilmannstraße anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 513/8 Betreff: Hinweistafel zur "Frankfurter Silberinschrift" in der Heilmannstraße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im öffentlichen Raum an der Liegenschaft Heilmannstraße 10/Ecke Kransberger Weg eine sichtbare Tafel mit kurzem Infotext und QR-Code über die dort gefundene "Frankfurter Silberinschrift" anzubringen. Begründung: Das 2018 auf dem spätantiken Friedhof an der Heilmannstraße im Grab St. 134 gefundene Phylakterium mit dem Lobpreis Jesu Christi ist nicht nur für die Frankfurter und die Stadtteilgeschichte bedeutend. Der Fund wird als ältestes Zeugnis für das Christentum nördlich der Alpen überhaupt bewertet, seine Bearbeitung als "Triumph moderner Analysetechnik" (FAZ 30.12.2024). Eine ansprechend gemachte Hinweistafel, die über QR-Code auch zu mehr Infos führt und die Präsentation des Originals im Archäologischen Museum Frankfurt bewirbt, sollte an Ort und Stelle angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6450 2025 Die Vorlage OF 513/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im EduardBernsteinWeg
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 514/8 Betreff: Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die stadtnahe Stiftung Waisenhaus einzuwirken, die anscheinend fehlerhafte und übermäßig helle Hauseingangsbeleuchtung der Liegenschaft Eduard-Bernstein-Weg 22 abzustellen und durch eine zweckmäßige Lichtanlage zu ersetzen, die ausschließlich die Nutzfläche der Wohnliegenschaft ausleuchtet. Auch die abseits der Verkehrsstraße liegenden Beleuchtungsanlagen der im Stiftungsbesitz befindlichen Häuser 14, 16 und 20 sollen auf Lichtverschmutzung überprüft werden. Begründung: Die neuen Leuchten für die Hauseingänge dort leuchten dauerhaft und übertrieben hell. Bei der Hausnummer 22 gibt es zudem eine Leuchte, die offenbar wie ein Bewegungsmelder funktioniert, nach zwei Minuten ausgeht und sich sofort wieder einschaltet, wenn ein Auto (!), ein Fahrradfahrer oder ein Fußgänger passiert. Das wirkt irritierend und kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs auslösen. Insgesamt sind die hellen Leuchten in ihrer Wirkung überzogen und stellen womöglich eine Lichtverschmutzung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§3) und des Hessischen Naturschutzgesetzes (§35) dar. Eine erste telefonische Vermittlung zwischen Ortsbeirat und Stiftung ist leider erfolglos geblieben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6451 2025 Die Vorlage OF 514/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAusbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreiben
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 515/8 Betreff: Ausbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreiben Vorgang: OA 221/18 OBR 8; OM 4419/19 OBR 8; ST 1381/19; OM 4154/23 OBR 8; ST 2149/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Fortschritt es hinsichtlich des Ausbaus und der barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle Nordwestzentrum inzwischen gibt (OM 4419, ST 1381 vom 29.07.2019) und ob eine Umsetzung überhaupt ernsthaft betrieben wird. Ebenso wird der Magistrat gebeten, erneut und eindringlich auf die VGF einzuwirken, den bereits vor knapp 7 Jahren durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Auftrag zur Montage der elektronischen Anzeigetafeln für U-Bahn- und Bushaltestelle endlich umzusetzen. (§ 2406 vom 01.03.2018) Begründung: Die beiden Haltestellen im Nordwestzentrum stellen einen zentralen Knotenpunkt mit insgesamt 8 Linien dar, der tagtäglich von sehr vielen Personen genutzt wird und daher barrierefrei sein muss. Anzeigetafeln mit aktuellen Abfahrtzeiten werden spätestens seit 2018 als unstrittig sinnvoll und notwendig erachtet. In der letzten Stellungnahme hierzu (ST 2149, vom 20.10.23 / OF 302 vom 25.05.2023) wurde die Montage der Anzeigetafeln, nach Verspätung aufgrund von langen Lieferzeiten, für April 2024 terminiert. Erfolgt ist bisher nichts. Aufgrund der hohen "Taktrate" der ein- und ausfahrenden Busse / U-Bahnen ist es schwer sich einen schnellen Überblick zu verschaffen, zumal auch die Fahrplanauskunft auf Papier oftmals von Wartenden verstellt ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.01.2018, OA 221 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1381 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4154 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6452 2025 Die Vorlage OF 515/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 516/8 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, als Graffiti-Kunstprojekt die Verschönerung des kleinen Tunnels für Fußgänger und Radfahrer unter der "Spange" von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring auszuschreiben. Eine Beteiligung an der Finanzierung aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets wird in Aussicht gestellt. Begründung: Zuletzt haben Graffiti-Künstler hochwertige Bemalungen in der Unterführung von der Heddernheimer zur Niederurseler Landstraße und am Sockel des neuen Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum vorgenommen. Die Wände des kleinen Tunnels im Erich-Ollenhauer-Ring sind komplett verschandelt, erzeugen einen Angstraum und könnten deswegen eine Aufwertung vertragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6453 2025 Die Vorlage OF 516/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenReinigung der Graffiti im Tunnel der Haltestelle „Heddernheimer Landstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 517/8 Betreff: Reinigung der Graffiti im Tunnel der Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti im Rosa-Luxemburg-Tunnel zwischen der U-Bahn-Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" und Niederurseler Landstraße zu reinigen und ggf. vor zu schneller Übermalung/Verschmutzung vorsorglich zu schützen. Begründung: Insgesamt macht der Tunnel mit den beiden beschmierten Graffiti-Wänden, im Zusammenspiel mit temporären weiteren Begleiterscheinungen wie Ablagerung von Unrat, in Brand gesteckte oder abgetretene Mülleimer etc., einen zeitweise verwahrlosten und dauerhaft unangenehmen Eindruck. Dieses wird dem gepflegten umgebendem Wohnumfeld nicht gerecht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6454 2025 Die Vorlage OF 517/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEntsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton’s Passage
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 519/8 Betreff: Entsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton's Passage Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, Pläne für die Umgestaltung des Platzes vor der Merton's Passage auszuarbeiten und dem OBR vorzulegen. Der Platz vor der Merton-Passage soll durch Entsiegelung, Bepflanzung, offenes Gewässer und Sitzbänke so umgestaltet werden, dass Sonneneinstrahlung nicht mehr gespeichert wird. Es soll ein Platz entstehen, der Abkühlung und Wohlbefinden für Bewohner und Beschäftige im Stadtteil bietet und als sozialer Raum im Außenbereich der Passage zur Verfügung steht. Begründung: Vor allem um die Mittagszeit ist der Platz vor der Merton-Passage stark frequentiert, jedoch bietet er keine Aufenthaltsqualität, abgesehen von zwei temporär bewirtschafteten Gaststätten, die auch im Außenraum eine Bestuhlung anbieten könnten. Der Platz ist starker Sonneneinstrahlung ab der Mittagszeit ausgesetzt, die besonders den in Richtung der Lurgialle gelegenen großen Teil des Platzes trifft. Die niedrigen Bäume und angelegten Strauchbeete können die Sonneneinstrahlung nicht absorbieren, es gibt keinen Kühlungseffekt, auch der Wurzelbereich der Bäume und Sträucher ist mit groben schwarzen Kieseln bedeckt. Da die Tiefgarage und eine kommerzielle Nutzung nur einen Bruchteil des Platzes beanspruchen, würden Grasflächen, gebundene Wasserläufe, eine schattenspendende Bepflanzung und viele Sitzgelegenheiten eine dem Klima angepasste Platzgestaltung kostengünstig möglich machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6455 2025 Die Vorlage OF 519/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAbstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2025, OF 520/8 Betreff: Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausleihbare Fahrräder und Roller, die im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden, hier insbesondere im Mertonviertel, eine größere Anzahl fester Abstellplätze oder Geländer-Plätze auszuweisen. Dabei sollte auch die Nähe von Bushaltestellen und U-Bahn Haltestellen berücksichtigt werden. Begründung: Besonders im Mertonviertel, an der Kreuzung Sebastian Kneipp Straße/Lurgiallee, häuft sich das Angebot von Fahrrädern und Rollern manchmal bis zu 50 Fahrzeugen, von denen stets etliche umfallen und den Gehweg blockieren. Da die Gehwege in der Lurgiallee durchaus breit sind - im Unterschied zur Olof Palme Straße - würden sie sich im Randbereich zur Einrichtung fester Abstellflächen für die angebotenen Fahrzeuge eignen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6456 2025 Die Vorlage OF 520/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.12.2024, OF 518/8 Betreff: Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, 1. die Europäische Schule am jetzigen Standort zu erhalten und bedarfsgerecht zu erweitern sowie 2. die Regionaltangente West (RTW) westlich an Niederursel - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - vorbeiführen zu lassen, um ins Nordwestzentrum zu gelangen. Begründung: Zu 1. Europäische Schule: Die Stadt kann ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen und dem immensen Schüler:innenaufwuchs gerecht werden, - indem der Bestandsbau am Standort Praunheimer Weg weiter genutzt und aufgestockt wird (bereits bestehende temporäre Bauten können in dauerhafte Bauten umgewandelt werden) - indem sich die Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs - Richtung Feld - baulich erweitert: Dort steht heute bereits eine Turnhalle und doppelstöckige Container für die Nachmittagsbetreuung der Schüler:innen. Weiterführend grenzen unbebaute Flächen (Felder) an. Es wäre sinnvoller und schneller, eine neue Planung/ein neues Konzept mit der einhergehenden Bebauung am bereits bestehenden Platz in Angriff zu nehmen als am Standort Ratsweg neu anzufangen, zumal sich dort schon jetzt erhebliche Probleme abzeichnen. Damit würden sich auch teure Übergangslösungen mit temporären Bauten deutlich in Grenzen halten. Zu 2. Regionaltangente West (RTW) Bei einer Umsetzung des Vorschlags zu 1. könnte man nicht den ursprünglich gedachten, aber noch nicht näher geplanten RTW-Abzweig durch die Nordweststadt zum Nordwestzentrum realisieren. Eine Durchschneidung der Grünflächen der Nordweststadt wäre für die Bewohner:innen dieses sozial sehr gemischten Viertels ohnehin problematisch, da die Grünflächen in der Nordweststadt einen hohen Wert zur Stabilisierung des Miteinanders haben. Zudem wäre eine Anbindung an die U-Bahnstation des Nordwestzentrums technisch ohnehin wohl nicht umzusetzen, so dass ein Umsteigen mit erheblichem Fußweg verbunden wäre, was eine verkehrspolitische Fehlplanung wäre. Als alternative Streckenführung bietet sich daher an, die RTW westlich an Niederursel vorbeizuführen - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - um ins Nordwestzentrum zu gelangen (s. Skizze). Skizze: Dr. Björn Bäuchle Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 518/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Vorlagen OF 471/8, 472/8 und 473/8 werden für erledigt erklärt; Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben; Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird nach Anna und Heinrich Landsberg in "Landsberg-Straße" umbenannt; die zum Zei- chen 437 StVO anzubringenden Legendenschilder zeigen auf Vorder- und Rückseite jeweils das Kurzbiogramm eine der beiden Personen, so dass für die Biographie-Daten beider Eheleute ausreichend Platz ist; Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 "An der Sandelmühle" vorgese- hene Kindertagesstätte erhält den Namen "Kinderzentrum Anna Landsberg". Begründung: Das Ehepaar Anna und Heinrich Landsberg ist eng mit der Geschichte der Heddernheimer Kupferwerke verbunden. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirt- schaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Aktenbestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk mo- dernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Or- ganisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süd- deutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim (...) zur ‚Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG'." Nach dem Ersten Weltkrieg ist die bisher auf Kupfer und Aluminium spezialisierte Fabrikation noch einmal erweitert worden um Leichtmetalle, die im Flugzeug- und Autokarosseriebau wichtig waren. Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie bereits als "Ge- neraldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." Weiterhin gehörte er dem Aufsichtsrat der Metallbank und der Metallurgischen Gesellschaft, der späteren "Lurgi", an. Als wohl gut situierter, angesehener Bürger erscheint er seit 1913 im Mitgliederverzeichnis der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Noch bis zum Sommersemester 1933 war Landsberg zusammen u.a. mit Richard Merton im Prüfungskomitee der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Goethe-Univer- sität. Aus den Stellungnahmen des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) an das Stadtvermessungs- amt vom 10.09. und 11.11.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS- Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es ergänzend dazu eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die inzwischen gleichgeschaltete VDM Landsbergs Pension
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenUmbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg
S A C H S T A N D : Initiative vom 05.12.2024, OI 84 entstanden aus Vorlage: OF 505/8 vom 05.12.2024 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Vorgang: M 214/18; Beschl. d. OBR 8, § 3367/18 1. Der Beschluss des Ortsbeirates vom 29.11.2018, § 3367, wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße Am Heddernheimer Gaswerk im Neubaugebiet An der Sandelmühle wird nach Anna und Heinrich Landsberg in "Landsbergstraße" umbenannt. Die zum Zeichen 437 StVO anzubringenden Legendenschilder sollen auf Vorder- und Rückseite jeweils das Kurzbiogramm eine der beiden Personen zeigen, sodass für die Biografiedaten beider Eheleute ausreichend Platz ist. 3. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 An der Sandelmühle vorgesehene Kindertagesstätte erhält den Namen "Kinderzentrum Anna Landsberg". Das Ehepaar Anna und Heinrich Landsberg ist eng mit der Geschichte der Heddernheimer Kupferwerke verbunden. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Aktenbestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim (...) zur ‚Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG'." Nach dem Ersten Weltkrieg ist die bisher auf Kupfer und Aluminium spezialisierte Fabrikation noch einmal erweitert worden um Leichtmetalle, die im Flugzeug- und Autokarosseriebau wichtig waren. Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotografie bereits als "Generaldirektor a. D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." Weiterhin gehörte er dem Aufsichtsrat der Metallbank und der Metallurgischen Gesellschaft, der späteren "Lurgi", an. Als wohl gut situierter, angesehener Bürger erscheint er seit 1913 im Mitgliederverzeichnis der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Noch bis zum Sommersemester 1933 war Landsberg zusammen u. a. mit Richard Merton im Prüfungskomitee der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Goethe-Universität. Aus den Stellungnahmen des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) an das Stadtvermessungsamt vom 10.09. und 11.11.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es ergänzend dazu eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die inzwischen gleichgeschaltete VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Heinrich Landsberg starb in dem bereits von der Stadt Frankfurt im Zuge der "Arisierung" de facto beschlagnahmten Krankenhaus der Israelitischen Gemeinde in der Gagernstraße. Sein Bruder, Julius Landsberg, früher ein angesehener Richter am Frankfurter Oberlandesgericht, wählte 1942 - gesellschaftlich ausgegrenzt, stigmatisiert und von Deportation bedroht - den Freitod. Die Angehörigen von Heinrich Landsberg haben in der Nachkriegszeit vergeblich versucht, vom Magistrat auf juristischem Wege eine Entschädigung zu erhalten für die Wertgegenstände, die Heinrich Landsberg nach 1938 im Zusammenhang mit der "Judenvermögensabgabe" bei der städtischen Pfandleihanstalt völlig unter Wert abliefern musste. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich den o. a. Stellungnahmen des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als erste Vorsitzende bis zu ihrem viel zu frühen Lebensende. Aktiv war sie auch im Vorstand der Frankfurter Ortsgruppe des "Allgemeinen Deutschen Frauenvereins" und der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die zu den großen Trägerverbänden der freien Wohlfahrtspflege in Frankfurt gehörte. Dem von diesem bürgerlich orientierten freien Träger geführten Hort und Kindergarten im Gemeindehaus der Thomaskirche in Heddernheim galt ihr besonderes Augenmerk. Er überstand die Inflation 1923 vor allem durch private Spenden, um die sich Frau Landsberg gekümmert hat. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die gesamte Einrichtung (ab 1929 in rein städtischer Hand) ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Das lässt sie deutlich hervortreten aus den typischen Tätigkeitsfeldern von Ehefrauen der vermögenden Männer dieser Zeit. Sie gehörte - wie ihr Ehemann - der nationalliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Sie nutzte mehrfach den Schulausschuss, um die Situation in den Kindergärten und Horten zum Thema zu machen. Die Plenarprotokolle dokumentieren weitere Anträge und Redebeiträge zu gesundheits-, sozial-, frauen- und steuerpolitischen Angelegenheiten. Wie aus den Frankfurter Schulamtsakten hervorgeht, erhielt der Befehlshaber der US-Army in Frankfurt 1948 einen Brief aus den USA von einem Neffen des kinderlos gebliebenen Ehepaars Landsberg, in dem dieser darum bittet, den in der NS-Zeit entfernten Namen seiner Tante an dem Heddernheimer Kindergarten wieder anzubringen. Diesem Ersuchen folgte der Magistrat damals nicht, weil das Schloss für die Wiederinbetriebnahme des Kindergartens zu stark kriegsgeschädigt gewesen sei. Heute, mit der Benennung der Erschließungsstraße für das Wohngebiet in Verbindung mit der neuen Kindertagesstätte für Heddernheim auf dem früheren Areal der Kupferwerke, kann die Stadt Frankfurt mit dem Gedenken an diese beiden Persönlichkeiten eine kleine Wiedergutmachung leisten. Das Desiderat weiterer Nachforschungen zu ihren Biografien bleibt dabei bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 118 Versandpaket: 11.12.2024
Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024
S A C H S T A N D : Initiative vom 05.12.2024, OI 85 entstanden aus Vorlage: OF 490/8 vom 17.11.2024 Betreff: Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), aufgefordert, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e. V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 15.12.2024 zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen. Der Vereinsring Heddernheim e. V. organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt 2024 übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6.000 Euro je Veranstaltung ist möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 11.12.2024
Kostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ auch 2025 fördern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6274 entstanden aus Vorlage: OF 489/8 vom 18.11.2024 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" auch 2025 fördern! Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch 2025 mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot zur Verfügung stellen zu können. Ebenso wird gebeten, Mittel bereitzustellen, um die Förderung zu verstetigen. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Gemeinde Frankfurt am Main - Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Servicezentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2024 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 312 Aktenzeichen: 51
Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6275 entstanden aus Vorlage: OF 491/8 vom 14.11.2024 Betreff: Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zusammenwirken mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte und ggf. der Eigentümergemeinschaft im Nachbarhaus für die Mehrfamilienhäuser Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 einen Sperrmüllabfuhrplatz auszuweisen; 2. die FES zu bitten, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, wie alle Anwohnerinnen und Anwohner der Nordweststadt eine Information erhalten, wo ihr Sperrmüllplatz ist. Begründung: Der bisher von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 mitbenutzte Sperrmüllplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring 406-408 ist seit Kurzem abgeschlossen. Auch der südlich benachbarte Sperrmüllplatz des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 310 ist nicht frei zugänglich. Die Häuser 304-306 haben somit für die Siedlungsabfuhr keinen Sperrmüllplatz, der ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Menschen in diesen Häusern haben Sperrmüll. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Die Nordweststadt gehört zu den Stadtgebieten mit Siedlungsabfuhr. Nicht alle Wohnungsbaugesellschaften informieren ihre Mieter über die jeweils dem Haus zugeordneten Sperrmüllabfuhrplätze. Zudem gibt es in der Nordweststadt sehr viele Einfamilienhäuser. Wilder Sperrmüll ist ein leider häufiges Phänomen in der Nordweststadt und trägt nicht zur Verschönerung des Stadtbildes bei. Oft scheitert der gute Wille aber auch an der mangelnden Verfügbarkeit von Sperrmüllplätzen oder der fehlenden Information, wo abgelegt werden darf. Ein Konzept, das zum Beispiel auf einer im Internet zugänglichen Karte mögliche Abstellflächen ausweist, wäre hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 248 Aktenzeichen: 91-21
Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6276 entstanden aus Vorlage: OF 496/8 vom 17.11.2024 Betreff: Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße ein Parkverbot einzurichten. Begründung: Im Wendehammer parken regelmäßig Fahrzeuge, die größere Nutzfahrzeuge beim Wenden behindern oder das Wenden ganz unmöglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 500 Aktenzeichen: 32-1
Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6277 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 14.11.2024 Betreff: Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim Der Magistrat wird aufgefordert, die am Heddernheimer U-Bahnhof seit mehreren Jahren geschlossene Toilettenanlage schnellstmöglich zu sanieren und wieder zu eröffnen. Alternativ muss schnellstmöglich im Bereich des U-Bahnhofes der Bau eines neuen Toilettenhauses in Auftrag gegeben werden. Begründung: Es gehört unbestreitbar zur Würde der Fahrgäste, an einer Hauptlinie der U-Bahn eine Toilette vorzufinden. Im Sommer, aber auch wieder im Oktober und Anfang November waren aufgrund von Unfällen und Bauarbeiten auf der U-Bahn-Strecke Richtung Innenstadt Hunderte Fahrgäste gezwungen, auf Taxen oder Busse als Ersatzverkehr zu warten - dabei müssen längere Wartezeiten, Ungeduld und Gedränge in Kauf genommen werden. Die Sperrungen dauern häufig mehrere Stunden. Auf der gesamten Strecke Heddernheim - Innenstadt (ob bis Miquelallee oder bis Eschenheimer Tor) gibt es keine Toilettenanlage, die einfach und zeitlich unbeschränkt zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 573 Aktenzeichen: 92-10
Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6278 entstanden aus Vorlage: OF 498/8 vom 18.11.2024 Betreff: Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim Vorgang: OM 4726/19 OBR 8; ST 1849/19 Der Magistrat wird gebeten, den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und traffiQ aufzufordern, die Treppenstufen im Heddernheimer U-Bahnhof endlich einer Grundreinigung zu unterziehen und zwar die Treppen auf beiden Seiten und alle Stufen von oben bis unten und die in der Stellungnahme ST 1849 aufgeführten Reinigungsintervalle zu erhöhen. Begründung: Seit Jahren bittet der Ortsbeirat um eine Reinigung der Treppenstufen des U-Bahnhofs Heddernheim, ohne dass es hier eine Verbesserung gibt. Die ersten drei Treppenstufen wurden während der Reinigung der Wände abgespritzt, alle folgenden Stufen sind seit Jahren mit einer schwarzen Kruste, Staub, Papier-, Abfall- und Zigarettenresten bedeckt. Im Winter breiten sich darauf Schnee- und Matschreste von den Winterschuhen aus. Zwar ist Heddernheim ein Außenstadtteil, wie häufig zu hören ist, trotzdem und gerade deshalb wohnen dort sehr viele Menschen, die auf die U-Bahn und einen erträglichen Zustand des Bahnhofs angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1849 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 482 Aktenzeichen: 92-10
Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6279 entstanden aus Vorlage: OF 499/8 vom 20.11.2024 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlenwanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes. Begründung: Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregenereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des Ortsbeirates berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern, ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 486 Aktenzeichen: 90-32
Lieferzufahrt St. Matthias
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6280 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 13.10.2024 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrtsberechtigung auf den "Kirchplatz St. Matthias" (Thomas-Mann-Straße 2-4) zu ändern. Das Befahren des Platzes ist durch das oben angefügte Schild nicht gestattet. Am Ende des Platzes befindet sich jedoch die Kindertageseinrichtung Sankt Matthias, die über den Kirchplatz durch einen Cateringservice für Essen und Trinken sowie durch die Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co KG versorgt werden muss. Das angebrachte Schild lässt ein Befahren dieser Zone nicht zu. Der Ortsbeirat regt an, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Befahren des Platzes für diese Zulieferer gestattet. Dies könnte beispielsweise durch das Zusatzschild "Lieferverkehr frei" gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 715 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fahrradweg auf „Steinstraße“ zurückbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 502/8 vom 18.11.2024 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" zurückbauen Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf römische "Steinstraße") aus der Radewegeliste zu streichen und in einen für Fußgänger nutzbaren Zustand zu versetzen und den Bewuchs beidseitig zurückzuschneiden. Dabei sollen eventuell noch vorhandene Reste der ursprünglichen römischen Straße erhalten werden. Für den Radweg in Richtung Bad Homburg/Riedberg wird eine alternative Streckenführung eingerichtet. Begründung: Seit Langem ist der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass der aktuelle Zustand ein Unfallrisiko für Radfahrende darstellt. Der Weg ist auch nach Rückschnitt der Hecken zu schmal, dass sich begegnende Radfahrende nicht genügend Platz zum ungefährdeten Vorbeifahren haben. Daher ist der Weg als Fahrradverbindung nicht geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 488 Aktenzeichen: 66-2
Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6282 entstanden aus Vorlage: OF 504/8 vom 18.11.2024 Betreff: Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt von der Hessestraße in die Aßlarer Straße ist die Sichtlinie durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Deshalb wird der Magistrat gebeten, geeignete Aktivitäten zu ergreifen, um eine freie Sicht in beide Richtungen zu gewährleisten. Dies könnte zum Beispiel durch Poller, einen Fahrradbügel oder ähnliche geeignete Maßnahmen erfolgen. Privatphoto Begründung: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt ist die Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 256 Aktenzeichen: 66-0
Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 499/8 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen unter der Prämisse einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmung in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlen-Wanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist es durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes. Begründung: Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregen-Ereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des OBRs berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6279 2024 Die Vorlage OF 499/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Sätze 2., 3. und 6. des Tenors wir folgt lauten: 1. Satz 2.: "Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen." 2. Satz 3.: "Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern." 3. Satz 6.: "Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenKostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ auch 2025 fördern!
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 489/8 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" auch 2025 fördern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch 2025 mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot zur Verfügung stellen zu können. Ebenso wird gebeten Mittel bereitzustellen, um die Förderung zu verstetigen. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Kirchengemeinde Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Beratungszentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei, wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2024 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6274 2024 Die Vorlage OF 489/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÜbergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 492/8 Betreff: Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8 Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird um schnellstmögliche Auskunft zur Entwicklung der Schülerzahlen im OBZ 8 gebeten. 1. Wie viele Schüler:innen sind nach der 4. Klasse in welche weiterführenden Schulen im OBZ 8 bzw. anderer Stadtteile gewechselt ? - Bitte: Name der Grundschule, Anzahl der wechselnden Schüler:innen und die weiterführende Schule im OBZ 8 nennen, sowie auch die Anzahl der Schüler:innen, die in Schulen außerhalb des Stadtteils (OBZ 8) gewechselt sind (Schuljahr 2024). 2. Wie viele Schüler:innen sind nach dem Sommer 2024 neu in den Grundschulen des OBZ 8 eingeschult worden? Bitte: Name der Grundschule nennen, Anzahl der 1. Klassen im Vergleich zum Vorjahr und Anzahl der Schüler:innen pro neuer Klasse. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat die Klagen über fehlende (Klassen-)Räume und eine hohe Anzahl besonders zu betreuender Schüler:innen in den hiesigen Grundschulen. Leider ist der OBR nur auf Informationen durch Eltern angewiesen und hat keine Kenntnis, ob den Schulen seitens des Schulamtes rechtzeitig Zusatzräume und Zusatzpersonal zur Verfügung gestellt wird und ob es der Schule gelingt und bisher gelungen ist, mit den knappen Ressourcen zu planen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1085 2024 Die Vorlage OF 492/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeue Brücke Titusstraße zum Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 493/8 Betreff: Neue Brücke Titusstraße zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, die zum Nordwestzentrum führende, neu gebaute Titusbrücke mit einer Schienenkonstruktion zu ergänzen, die auch für Kinderwagen und Rollator bzw. Rollstuhl geeignet ist. Begründung: Wie verlautet, soll die Brücke noch im Dezember geöffnet werden. Dies bedeutet, dass der bequeme Ampelübergang zurück gebaut wird und alle Besucher:innen von Heddernheim aus die Brücke benutzen müssen. Jahrzehntelange Erfahrungen haben gelehrt, dass der Fahrstuhl an diesem Bauwerk sehr häufig "außer Betrieb" war und als Alternative für Gehbehinderte ohne und mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen und Radfahrer:innen ausfiel. Glücklicher weise gab es in der "alten Titusbrücke" noch Geländer und brauchbar abgeflachte Stufen. Trotz optimistischer Erwartungen an eine unfehlbare und unzerstörbare Technik des "neuen" Fahrstuhls ist es doch dringend geboten, die Treppengestaltung so auszustatten, dass alle Bürger:innen jederzeit das Einkaufszentrum erreichen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 493/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin in dieser Angelegenheit ein Ortstermin organisiert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 493/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
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