Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2021, OF 49/8 Betreff: Umwandlung des Mertonviertels - Fluch oder Segen für das Naturschutzgebiet Riedwiesen? Mit der zukünftigen Umnutzung des Mertonviertels ist mit einer signifikanten Erhöhung der dort dauerhaft ansässigen Wohnbevölkerung zu rechnen. Gleichzeitig ist zwischen der Stadt-Autobahn, U2-Gleisen und der Nidda im Frankfurter Grüngürtel das streng geschützte Naturschutzgebiet Riedwiesen gelegen. Das 20 ha große Kleinod hat sich seit seiner Ausweisung 1983 gut entwickelt. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Es ist zu befürchten, dass mit dem Anwachsen der Zahl von Ortsansässigen (Baugebiet Sandelmühle, Lurgi-Areal) der Nutzungsdruck auf das NSG Riedwiesen anwachsen wird. Zurzeit ist es eher eine der Natur überlassenes Gebiet. Für die Tier- und Pflanzenwelt ist es wünschenswert, wenn es dort so bleibt, wie es aktuell ist. Mit welchen Mitteln und Methoden kann der strenge Schutzcharakter des NSG dauerhaft sichergestellt werden? 2. Ist sichergestellt, dass der naturbelassene Weg entlang der Nidda so bleibt wie er ist - und nicht für andere Nutzungsgruppen (Radfahrende) "optimiert" wird - und so dessen Nutzung zugunsten der Natur eingeschränkt bleibt? 3. Inwiefern hat das Grüngürtel-Gebiet um den VDM-Müllberg eine Art Pufferfunktion für das NSG Riedwiesen? 4. Was ist von der Idee einer Grünbrücke über die Autobahn zu halten, um die Räume Riedwiesen und den Flugplatz Bonames miteinander zu verbinden? Begründung: Am besten sollte das NSG Riedwiesen so unbekannt bleiben, wie es zurzeit ist. So ist es am besten geschützt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 173 2021 Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 44/8 Betreff: Brückensanierung Ernst-Kahn-Straße Hier: Schließung des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße und anstehende weitere Brückenbaumaßnahmen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. endlich den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße wieder komplett in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen und durchgängig als "Insektenwiese" zu begrünen; 2. mitzuteilen, welche Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt gemäß "Brückenbauprogramm 2017-21" als nächstes saniert werden und warum es im Hinblick auf die Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Brückenbauprogramms gekommen ist. Begründung: Seit der Sanierung der Fuß- und Radwegebrücke in der Ernst-Kahn-Straße (Sommer 2019 bis Frühjahr 2020) ist der für die Baustelleneinrichtung genutzte Mittelstreifen an zwei Stellen offen und befahrbar. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Manövern: Pkw wenden mitten in der Ernst-Kahn-Straße, stehen quer zur Fahrbahn und bremsen in dieser Warteposition den Bus aus, Radfahrerinnen und Radfahrer wechseln die Fahrbahnseite, weil der durchbrochene Mittelstreifen dazu einlädt. Als schwächere Verkehrsteilnehmer werden Radfahrende dadurch gefährdet. Hinzu kommt die Nähe zur Römerstadtschule: Wege und Strecken sollten in ihrem Umfeld sicher sein. Auch die stadträumliche Optik ist in der Ernst-Kahn-Straße dadurch derzeit nicht ansprechend. Wie im Hammarskjöldring auch sollten Blühwiesen das Erscheinungsbild prägen. Nach Abschluß der Sanierung von erst einmal drei Brücken im Frühjahr 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, innerhalb der nächsten drei Jahre würden weitere zwölf Brücken in der Nordweststadt grundhaft instandgesetzt. Bislang ist jedoch keine weitere Baustelle begonnen worden, obwohl für die ausstehenden Fuß- und Radwegebrücken laut Brückenbauprogramm bereits ein Baubeginn 2019 oder 2020 vorgesehen war. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 44/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 810 2021 Die Vorlage OF 44/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei einer Enthaltung SPD Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 46/8 Betreff: Ehemaliger Parkplatz An den Schießgärten Vorgang: V 920/18 OBR 8; ST 1861/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat hat auf Nachfrage des Ortsbeirates 2018 von Gesprächen mit dem Eigentümer der früher als Parkplatz genutzten Fläche "An den Schießgärten" berichtet. Nach damaliger Auskunft hat der Eigentümer mitgeteilt, nach Beendigung der Zwischennutzung als Stellfläche für die umliegenden Baustellen (Kita, Supermarkt, Wohnhaus) eine neue dauerhafte Nutzung für diese Fläche anzustreben. Aktuell ist die Fläche provisorisch eingezäunt und wartet auf eine schönere, sinnvolle Nutzung, die auch dem Stadtbild dort gut tun würde. Da im Ortsbezirk Wohnraum fehlt und auch Parkplätze in Ortskernnähe immer gesucht werden, wäre eine Aktivierung dieser Brache aus Sicht des Ortsbeirates sehr wünschenswert. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind die Gespräche mit dem Privateigentümer fortgesetzt worden? 2. Welche Nutzungsideen haben der Eigentümer und ggf. auch der Magistrat dort vorgetragen? 3. Wann wird die Fläche einer sinnvollen Nutzung zugeführt? 4. Kann sich der Magistrat dafür einsetzen, dort entweder Wohnraum oder Parkflächen für Pkw, Lastenräder und Fahrräder zu schaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 920 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1861 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 171 2021 Die Vorlage OF 46/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 45/8 Betreff: Alter jüdischer Friedhof Heddernheim Die jüdische Gemeinde Heddernheim hat um 1840 außerhalb des alten Ortskerns eine neue Begräbnisstätte angelegt, die sich damals auf der höchsten Erhebung der Landstraße zwischen Heddernheim und Praunheim befand, etwa im östlichen Drittel der damals im Boden noch sichtbaren Stadtgrenzen der Römerstadt NIDA. Seit 1872 befindet auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch der neue christliche Friedhof. Die letzte Beisetzung auf dem jüdischen Friedhof fand 1937 statt; seit 1942 befindet sich das Grundstück als Folge von Zwangsverkauf in städtischem Besitz. Der christliche Friedhof gegenüber wird heute als städtischer Friedhof weiterhin genutzt. Bei dem alten jüdischen Friedhof Heddernheim handelt sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Ortsbeirat hat 2015 aus seinen Budgetmitteln eine Gedenktafel an der Friedhofsmauer anbringen lassen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wer ist für die Friedhofsverwaltung zuständig? 2. Gibt es eine wissenschaftliche Dokumentation zu den Gräbern bzw. den Inschriften auf den Grabsteinen sowie den Personen, die hier beigesetzt wurden? 3. Werden die Grabsteine auf Kosten der Stadt gesäubert und erhalten? 4. Gab es in den vergangenen Jahren Vandalismus und Beschädigungen? 5. Ist der Friedhof im Rahmen einer Führung für die Öffentlichkeit zugänglich? 6. Gab es vor Anlage der beiden Friedhöfe archäologische Grabungen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Offensichtlich hat es Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn der 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts archäologische Grabungen auf und an den beiden Friedhöfen gegeben: Können die hierzu publizierten Berichte von Fritz Quilling und Friedrich Gündel dem Ortsbeirat in Kopie zur Verfügung gestellt werden? [i] Wie bewertet die Archäologie heute diese Untersuchungen? 8. Welche archäologischen Grabungen sind an den Friedhofsgrenzen beim Bau der Rosa-Luxemburg-Straße durchgeführt worden und zu welchen Ergebnissen führten sie? 9. Da sich weitere Grabungen durch die Totenruhe verbieten: Welche Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA vermutet die Archäologie dort heute? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2021 Die Vorlage OF 45/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 38/8 Betreff: E-Ladestationen um und im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, die während des Neubaus der Fußgängerbrücke Heddernheimer Steg zum Nordwestzentrum entfallenen E-Ladestationen wiederherzustellen und zu erweitern. Zwei Lademöglichkeiten werden in absehbarer Zeit nicht ausreichen. An den Ladestationen für Elektroautos sollen auch Ladestationen für E-Bikes eingerichtet werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob in Zusammenarbeit mit den Betreibern des Nordwestzentrum, der PBG und der Mainova oder eines anderen Partners auch Lademöglichkeiten (E-Autos und E-Bikes) im Parkbereich des Nordwestzentrums eingerichtet werden können und ob die Ladestationen durch eine noch einzurichtende Photovoltaik-Anlage auf den Dächern des Nordwestzentrums zusätzlich mit Strom versorgt werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 8 sind Ladesäulen Mangelware. Durch den durch die Bauarbeiten bedingen Ausfall der oben genannten Ladestationen sind öffentliche Lademöglichkeiten im Ortsbezirk entfallen. Gleichzeitig wird Elektromobilität gefördert, Elektromobile werden erschwinglich, daher sind im Ortsbezirk 8 immer häufiger Elektromobile zu sehen. Auch durch die überregionale Bedeutung des Einkaufszentrums bietet sich dieses als Standort für zahlreiche Ladesäulen an, schon allein durch die Möglichkeit, sein Elektrofahrzeug während des Einkaufs zu laden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 544 2021 Die Vorlage OF 38/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 35/8 Betreff: Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah? "Wir müssen und wollen zeitnah eine. Lösung entwickeln, die den Neubau der Europäischen Schule... in absehbarer Zeit realisiert. Dafür werden wir Grundstücke näher betrachten, die bisher nicht für diesen Zweck geprüft wurden" So steht es auf Seite 138 des Koalitionsvertrages. Und dieser Wortlaut bedeutet in der Realität auch weiteres Hinhalten aller Vertragsparteien, weil sich die letzte Koalition nicht auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen konnte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Prüfen und Berichten gebeten: Auf der anderen Straßenseite (Straße: Praunheimer Weg) des Standortes der Europäischen Schule solle geprüft werden, inwiefern dieses benachbarte Grundstück in Richtung A5 zur Erweiterung des Bestandsbaus geeignet erscheint. Begründung: Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gebiet anscheinend nicht in der näheren Prüfung enthalten war - und komplizierte Ersatzstandorte in der Überlegung erschienen. Oder ist dieses Areal schon fest versprochen, als Teil des von manchen gewünschten urbanen Wohngebietes östlich der A5 - mit RTW und "Umfahrung Praunheim" ? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 35/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 40/8 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen und anderen Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks kostenlos die Hygieneartikel Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von ca. 200-500€ pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise durch aufgestellte Spender oder Körbe in den Toiletten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 546 2021 Die Vorlage OF 40/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 41/8 Betreff: Flachdächer begrünen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob 1. es Überlegungen gab oder gibt, die Flachdächer der Gebäude in der Nordweststadt sowie die Bauten der Ernst May Siedlung in der Römerstadt zu begrünen, um das Stadtklima im Ortsbezirk und damit in Frankfurt am Main generell zu verbessern und den örtlichen Hitzestress zukünftig zu reduzieren. 2. die Dächer das Gewicht einer einfachen Begrünung bautechnisch dauerhaft tragen können. 3. regulatorische oder administrative Hemmnisse dem gegenüberstehen (z.B. Denkmalschutz). 4. ein Pilotprojekt durchgeführt werden kann, das zuverlässige Daten und Erfahrungen darüber sammelt, ob eine Begrünung dauerhaft eine Verbesserung des Klimas (insbesondere der Temperaturen) vor Ort erbringt und ob die Bausubstanz keinen Schaden davonträgt (z.B. Schimmel). Begründung: "Je mehr Gründächer, desto besser für das Stadtklima" [1], so fasst ein Informationsblatt des NABU die Wirkung von begrünten Dächern innerhalb von Städten zusammen. Es besteht kein Zweifel daran; der Klimawandel ist auch in Frankfurt angekommen, was längere Trockenperioden und Hitzestress deutlich bezeugen. Die Stadt Frankfurt am Main hat dies erkannt und fördert die Begrünung an, auf und hinter den Häusern durch das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf." Die Siedlung Nordweststadt und die Ernst May Siedlungen in der Römerstadt besitzen in den meisten Fällen Flachdächer, die sich prinzipiell zur Begrünung anbieten. Zwar unterliegen manche Bauten der Ernst May Siedlung dem Denkmalschutz. Doch würde eine Begrünung das Erscheinungsbild kaum bis gar nicht wahrnehmbar verändern. So bietet sich z.B. allein die Straße "Im Burgfeld" auf über 800m Länge auf beiden Straßenseiten für eine durchgehende Begrünung der Flachdächer an. Eine solche Maßnahme verbessert das lokale Mikro--Klima, indem sie das Erhitzen und Speichern von Wärme der Dachflächen und damit der Gebäude selbst in den Sommermonaten verringert. Gleichzeitig ist die Maßnahme einfach zu realisieren und minimal invasiv. Das Erscheinungsbild würde kaum bis gar nicht verändert und würde die Ernst May Siedlung Römerstadt fit für die Klima-Zukunft machen. Auch in Anbetracht der Dringlichkeit, die Temperaturen in Städten für die Bewohner*innen auf einem erträglichen Maß zu halten, sollten einfach und zügig umsetzbare Maßnahmen, die zur Senkung der hohen Durchschnittstemperaturen beitragen, in Erwägung gezogen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 115 2021 Die Vorlage OF 41/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 43/8 Betreff: Parkraummanagement auf dem Parkplatz des Eschersheimer Schwimmbads errichten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Die Parkplatzsituation auf dem in Heddernheim gelegenen Parkplatz des Eschersheimer Schwimmbads muss dringend neu geregelt werden. Es sollte ein Parkraummanagement eingeführt werden, um die ohnehin wenigen Parkplätze sinnvoll zu nutzen und um die Fahrwege freizuhalten. Begründung: Wie nicht nur in der Frankfurter Rundschau [1], sondern auch in den sogenannten sozialen Medien ausführlich berichtet, verschärft sich derzeit wieder die Verkehrssituation auf der westlichen Seite des Eschersheimer Schwimmbads, wo der Parkplatz im Ortsbezirk 8 liegt. Zwar wurde die Fläche erst jüngst neu gestaltet und asphaltiert - erfreulicherweise wurden auch neue Fahrradbügel angebracht -, allerdings übersteigt die Menge an einfahrenden Autos die vorhandene Park-Kapazität bei Weitem. Durch sich rückstauende Autos, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge, fahrende und wendende Fahrzeuge auf der Straße, aber auch Fußgänger*innen, Fahrradfahrer*innen, die sich alle auf dem engen Bereich aufhalten oder diesen passieren, ist insbesondere für Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen mehr möglich. Außerdem verschärft sich die Unfallgefahr zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen enorm. Abhilfe könnte ein gesteuertes Parkplatzmanagement (ähnlich wie z.B. am Hausener Schwimmbad) schaffen, das es ohnehin nur einer begrenzten Anzahl von Fahrzeugen überhaupt gestattet, in den hinteren Bereich vorzudringen. Behindertengerechte Parkplätze müssen zudem jederzeit erreichbar sein. . Abbildung 1 Parkplatzchaos auf dem Parkplatz vor dem Eschersheimer Schwimmbad (Foto: Thomas Stillbauer, veröffentlicht in der FR vom 22.06.21) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 43/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 26/8 Betreff: Dreierreck auf dem Zebraspielplatz am Stiftsgarten erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden 2.300 Euro für die Instandsetzung des Dreierecks auf dem stark frequentierten Zebraspielplatz am Stiftsgarten in Alt-Heddernheim zur Verfügung gestellt. Begründung: Das Dreiereck ist seit einiger Zeit baufällig und demzufolge abgesperrt. Nach Mitteilung des Grünflächenamtes stehen keine Mittel für eine Instandsetzung zur Verfügung. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 29 2021 Die Vorlage OF 26/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 27/8 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126-134 sofort und bis auf weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung, ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126-134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die auf der Fläche In der Römerstadt 126-134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 6. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126-134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 7. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126-134 eine Baumfällvorlage zur Beschlusssfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (ca. 70 bis nach 260 n.Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z.B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum"). NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloß einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. zB. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z.B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. Solange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 47 2021 Die Vorlage OF 27/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung und als Anregung an den Magistrat ausgefertigt wird, im Betreff das Wort "Reste" durch das Wort "Bodendenkmäler" ersetzt wird und dass nach Ziffer 4 als neue Ziffer folgender Text eingefügt wird: "Die Fläche in der Römerstadt 126 - 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22(1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 36/8 Betreff: Wildblumenwiesen im Martin-Luther-King-Park Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Wiesen für Insekten für Teilbereiche des Martin-Luther-King-Parks einzurichten. Begründung: Teile der dortigen Grünflächen scheinen sehr gut geeignet. Vor einigen Jahren gab es schon einmal ein Projekt mit zwei Flächen, die sind aber wieder verschwunden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 36/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 42/8 Betreff: Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteinkanten an der Ecke Heddernheimer Landstraße / Dillgasse (von der Nidda kommend auf der rechten Seite, nord-westliche Ausrichtung) abzusenken, sodass dieser Bereich für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch Kinderwagen und Kinderfahrräder barrierefrei wird. Begründung: Die in der Abbildung gezeigte und im Text genannte Bordsteinkante stellt eine Hürde in der Nutzung des Gehwegs für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch Kinderwagen und Kinderfahrräder bzw. Laufräder dar, weil jeweils angehalten werden muss, um auf den oder vom Bordstein herunter zu gelangen. Zwar ist es ohnehin eine Kunst für die genannten Gruppen sich auf dem später noch schmaler werdenden Bürgersteig überhaupt fortzubewegen, aber weil es keine Alternative sein kann, ausschließlich den Gehweg auf der anderen Straßenseite zu benutzen, sollte hier pragmatisch zumindest an dieser kleinen Stelle Abhilfe geschaffen werden. . Abbildung 1 Betreffende Bordsteinkante Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 547 2021 Die Vorlage OF 42/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Betreff: Parkchaos in Alt-Niederursel Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM 4940/16 OBR 8, OM 512/16 OBR8; ST 1500/16 Entlang des Tankstellendreiecks auf den Straßen Praunheimer Weg, Niederurseler Landstr, und Alt Niederursel ist es inzwischen üblich geworden ausgedehnt auf Gehwegen, behindernd auf der Straße und rücksichtslos vor privaten Zufahrten und Tiefgaragenanlagen zu parken. Die Gründe hierfür sind auf Befragen vielfältig. Beispielsweise für die Erledigung von Einkäufen, für Arztbesuche, Renovierungsarbeiten in angrenzenden Gebäuden, zur Nutzung des Geldautomats, oder um einen Imbiss einzunehmen. Entsprechend lange werden Anwohner an der Ein- und Ausfahrt gehindert, worauf üblicherweise durch mehrfaches Hupen aufmerksam gemacht wird. Seitens der Anwohnerschaft ist dies inzwischen ein leidgewordenes Dauerthema, welches aufgrund häufig vorsätzlichen egoistischen Verhaltens nicht ohne weiteres Zutun vorübergehen wird. Leider haben die Vorkehrungen aus den o.a. Vorgängen nur solange für Abhilfe geschaffen, bis man den Maßnahmen mit noch nachdrücklicherem Fehlverhalten begegnete. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche baulichen Maßnahmen geeignet und schnell umzusetzen wären, um wieder ein erwartbares Verkehrsverhalten herbeizuführen. Der Ortsbeirat kann sich beispielsweise eine Verbreiterung von Gehwegen, Installation von Pollern, das Aufstellen von Pflanzelementen u.ä. vorstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 112 2021 Die Vorlage OF 32/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 28/8 Betreff: Bouleplatz für den Bereich des alten Ortskerns Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo und zu welchen Kosten ein naturnah gebauter Boulespielplatz im Bereich des alten Ortskerns von Niederursel eingerichtet werden kann. Ggf. ist der Ortsbeirat bereit, die Finanzierung mit einem Betrag aus dem Ortsbeiratsbudget zu unterstützen. Begründung: Diese Kugelsportart ist bei Alt und Jung sehr beliebt. Ein Boulefeld zum Beispiel im Bereich des Sportplatzes könnte gut genutzt werden. Benötigt wird für das Spielfeld eine Fläche von maximal 15 x 4 m. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 110 2021 Die Vorlage OF 28/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 31/8 Betreff: Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang von der Kreuzerhohl in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl in Richtung Alt-Niederursel befahren (z.B. durch entsprechende Warnschilder, Piktogramme auf der Fahrbahn oder eine Bahnschranke) - Erhöhung der Erkennbarkeit der Vorfahrtsstraße Kreuzerhohl für Verkehrsteilnehmer auf dem Krautgartenweg durch entsprechende Warnschilder - Anbringen von Spiegeln, welche die Sicht vom Krautgartenweg kommen in die Kreuzerhohl und vom Oberurseler Weg in die Spielsgasse erlauben - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser Kreuzung bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Begründung: Die Kreuzerhohl und der Oberurseler Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr mit Spitzenwerten während der Präsenzzeiten der Universität, der Kindertagesstätte und den Schulen. Der Bahnübergang ist für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl hinab fahren, nur sehr spät zu erkennen und unzureichend beschildert. Unmittelbar nach dem Bahnübergang ist eine Kreuzung. Verkehrsteilnehmer vom Kreuzerhohl müssen den Verkehrsteilnehmer vom Oberurseler Weg kommend Vorfahrt gewähren. Jedoch ist Ihnen (vice versa) die Sicht in den Oberurseler Weg aufgrund der Bahnanlagen versperrt. Die Verkehrsteilnehmer aus dem Krautgartenweg müssen wiederum den Verkehrsteilnehmern, die von der Kreuzerhohl hinab fahren, Vorfahrt gewähren. Aufgrund des Bahnsteiges ist Ihnen die Sicht auf die Kreuzerhohl versperrt (vice versa). Aus Richtung Oberurseler Weg fahren Verkehrsteilnehmer sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu und verletzten die Vorfahrt der Radfahrenden aus der Spielsgasse. Die Verkehrssituation an der Kreuzerhohl, Bahnübergang und der Kreuzung führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2021 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 33/8 Betreff: Grundwasserströme im Bereich der Obermühle Niederursel Beim vergangenen Starkregenereignis an Fronleichnam 2021 kam es im Bereich Dorfwiesenweg zu Wassereinbrüchen in Wohnkellern. Anwohner beklagen und vermuten, dass Keller dort Wasser ziehen, seit das große Bauprojekt "Obermühle" realisiert wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hält es der Magistrat für möglich, dass sich durch den Neubau die Grundwasserströme verändert haben und dass deswegen Wasser in die Kellerbereiche am Dorfwiesenweg eindringen? 2. Wurde die Auswirkung dieses riesigen Wohngebäudes auf einer Fläche unmittelbar am Hochwassergebiet des Urelbachs auf die Grundwasserströme und die damit mögliche Gefahr für die umliegenden Gebäude im Rahmen der Baugenehmigung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Im Bachbett des Mühlgraben sind Risse entstanden die das Auslaufen des Wassers ermöglichen und somit in die Außen- und Innenwand der Mühle dringen. Wurde eine Überprüfung im Zusammenhang mit dem Neubau durchgeführt? Der Abstand zwischen Mühlgraben und dem Neubau unterschreitet 10m. 4. Wem obliegen die Wasserrechte und somit auch die Verantwortung für den Mühlgraben und das Wehr? 5. Es liegen Wohnungen deutlich unter dem Mühlgraben. Auf welcher Basis wurde dies genehmigt da bei heftigem Überlauf eine erhebliche Gefährdungssituation für die dort lebenden Anwohner möglich erscheint? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 113 2021 Die Vorlage OF 33/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 34/8 Betreff: Friedhofsmauer Niederursel unbedingt erhalten Vorgang: ST 111/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach Mitteilung des Magistrats würde eine Sanierung der alten, ca. 220 m langen Friedhofsmauer, wie vom Ortsbeirat gewünscht, mit Kosten von rd. 300.000 Euro zu Buche schlagen. Die innenliegende Mauer sei zudem "entbehrlich". Auch ein Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget komme für das Fachamt nicht in Betracht. Für die Nutzerinnen und Nutzer der Grabstätten direkt an der Mauer bedeutet ein Abriss des Mauerwerks einen erheblichen Eingriff in die bisherige Grabstättengestaltung. Aus stadtteilgeschichtlicher Sicht handelt es sich um die östliche Außenmauer des alten Friedhofs, die zusammen mit der Kapelle einen erkennbaren historischen Grundriss markiert. Der Friedhof würde seinen Charakter verlieren, wenn die Mauer weggebrochen würde. Alte Mauern sind Heimat und Geschichte - die Einfriedung des alten Niederurseler Friedhofs sollte erhalten blieben. Zwischenzeitlich hat der Bürgerverein Niederursel-Nordweststadt zwei voneinander unabhängige Kostenvoranschläge von Bauunternehmen eingeholt, die für Baustelleneinrichtung und Wiederherstellung der Natursteinmauer mit einmal 156.000 Euro und einmal 55.000 Euro rechnen. Da diese Beträge deutlich von der Summe abweichen, die der Magistrat angegeben hat, hält der Ortsbeirat eine neue Verhältnisbestimmung Friedhofskultur/Wirtschaftlichkeit für geboten. Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn im Frankfurter Friedhofswesen, das sich im Vergleich zu anderen Kommunen des Rhein-Main-Gebietes sowieso schon durch sehr hohe Gebühren finanziert, Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Vordergrund stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Rahmen eines Ortstermins mit dem Bürgerverein Niederursel-Nordweststadt, den örtlichen Kirchengemeinden und dem Ortsbeirat Möglichkeiten für die Erhaltung der alten Friedhofsmauer zu erörtern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 542 2021 Die Vorlage OF 34/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 29/8 Betreff: Bessere Sicherung der Verkehrswege und Baustelleneinrichtung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt in die Straße Brühlfeld bezüglich der aktuellen Baustelleneinrichtung des Baugebiets An der Sandelmühle (Bebauungsplan Nr. 889) besser zu regeln. Es wäre sinnvoll dem Bauunternehmen eine Führung der Stromversorgung mit Hilfe einer Kabelbrücke zu empfehlen. Begründung: Aktuell wird das Stromkabel für die Baustelleneinrichtung durch einen Überfahrschutz auf der Straße gesichert. Dieser wird jedoch immer wieder durch die darüber fahrenden Autos beschädigt und verschoben, sodass sich der Schutz aufstellt und die Straße blockiert. Während der Arbeitszeiten wird der Schutz von Mitarbeitern des Bauunternehmers zwar wieder zurecht gerückt, jedoch am Wochenende nicht - was zu Beeinträchtigungen des Verkehrs führt. . Fotos: Maximilian Dresch Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 541 2021 Die Vorlage OF 29/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 30/8 Betreff: Mehr Mülleimer im Bereich des Sportplatzes Heddernheim und der U-Bahn-Station Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mehr öffentliche Mülleimer im Bereich Alexander-Riese-Weg / An der Sandelmühle auf dem Weg zur U-Bahn Station Heddernheim aufzustellen. Begründung: Auf der Strecke vom Heddernheimer Sportplatz zur U-Bahn Station befinden sich keine Mülleimer. Gäste des Eschersheimer Freibades und des Sportplatzes entsorgen oft nach ihrem Besuch den Müll auf dem Weg oder der Böschung zur Nidda. Ebenfalls wird diese Strecke gerne von Hundebesitzern genutzt, die ein Entsorgungsproblem mit den Kotbeuteln haben. Um ein besseres und sauberes Erscheinungsbild des Naherholungsgebietes zu gewährleisten, ist es sinnvoll ausreichend Mülleimer aufzustellen und diese regelmäßig zu leeren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin im Sinne der Vorlage tätig werden wird und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2021, OF 25/8 Betreff: Wirksamer und nachhaltiger Gewässerschutz - jetzt! Nach den Recherchen eines Bürgers gab es in der vergangenen Woche eine Funktionsstörung der biologischen Stufe in der Kläranlage Oberursel, die dazu führte, dass ungeklärtes Wasser in den Urselbach geflossen ist. Dieser Vorfall wurde bekannt, da Anwohner eine Vielzahl toter Fische im Urselbach bemerkten. Mit dem Starkregen in der vergangenen Woche wurde die Fische wegespült (vgl. hierzu auch die Meldung der Frankfurter Rundschau: "Frankfurt: Mysteriöses Fischsterben alarmiert Behörden" veröffentlich am 8.6.2021 um 6:50 Uhr). Dies hat zu einer starken Verunsicherung der Bevölkerung und Spekulationen in den sozialen Medien geführt. Heute hat die Stadt Oberursel in einer Presseerklärung bestätigt, dass "es am Dienstag, 1. Juni 2021 ab ca. 20.00 Uhr, . . auf der Kläranlage Oberursel zu einer Betriebsstörung aufgrund eines Schadstoffzuflusses im Kanal" kam. "Dieser hat die Funktion der Kläranlage massiv gestört, so dass am Auslauf der Kläranlage belastetes Wasser in den Urselbach geflossen ist. Das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde wurde am 02.06.2021 unverzüglich informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Es wurden Proben genommen, die aktuell im Labor untersucht werden. Anhand der Laborergebnisse wird nach dem Verursacher gesucht und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Um die Beweisaufnahme nicht zu behindern, wird die Öffentlichkeit erst heute unterrichtet. Mit der gesicherten Feststellung, dass die Funktionsstörung der Kläranlage durch Schadstoffzufluss aus dem Kanalnetz erfolgte, grenzt sich die Suche nach der Ursache deutlich ein. Einleitungen von aktiven Baustellen direkt in den Urselbach scheiden damit aus technischen Gründen als Verursacher aus. Aufgrund der noch laufenden Untersuchungen können im Moment noch keine Aussagen getroffen werden zu dem oder den möglichen Verursachern." Wenn Fische sterben, kann dies auch gefährlich für Mensch und Tier sein (z.B. am Bach spielende Kinder und Hunde). Daher müssen nicht nur die zuständigen Behörden (gemäß Gewässer- und Bodenschutzalarmplan für die Stadt Frankfurt am Main), sondern auch betroffene Institutionen (z.B. Kindergärten, Horte) und Anwohner (z.B. Hundebesitzer) informiert werden. Eine solche Information der betroffenen Institutionen ist derzeit nicht geregelt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen ggf. im Austausch mit unserer Nachbarstadt Oberursel zu beantworten: 1. Welcher Schadstoff wurde festgestellt? Wie gefährlich ist der Schadstoff für die Umwelt, Mensch und Tier? 2. Wieviel von dem Schadstoff ist in den Urselbach gelangt? 3. Wer ist der Verursacher? 4. Der Störfall trat am 1.6.2021 ein und die toten Fische wurden am 3.6. von Bürgern wahrgenommen. Warum wurden Institutionen und Anwohner im Ortsbezirk 8 nicht über den Störfall und mögliche Gefahren informiert? 5. Kann der Gewässer- und Bodenschutzalarmplan um die Information relevanter Institution und Anwohner erweitert werden? 6. Welche (privaten) Institutionen und Anwohner im Ortsbezirk 8 wären über einen Störfall zu informieren? 7. Wie werden (privaten) Institutionen und Anwohner im Ortsbezirk 8 zukünftig über einen Störfall informiert? 8. Innerhalb welcher Frist werden (privaten) Institutionen und Anwohner im Ortsbezirk 8 zukünftig über einen Störfall informiert? 9. Neben den drei vorhandenen Reinigungsstufen (mechanisch, biologisch, chemisch) benötigt das Klärwerk Oberursel endlich die 4. Stufe für Phamarückstände, Haushalts- /Industriechemikalien. Wird eine 4. Reinigungsstufe geplant? 10. Wann wird die geplante Anlage zur Phosphorrückgewinnung gebaut? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 50 2021 Die Vorlage OF 25/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU