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Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749 entstanden aus Vorlage: OF 538/8 vom 04.03.2025 Betreff: Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus? Vorgang: OM 5697/24 OBR 8; V 1085/24 OBR 8; ST 204/25; ST 206/25 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragestellungen zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Wie wird mit der steigenden Anzahl an Grundschulkindern an der Robert-Schumann-Schule umgegangen, solange die geplante neue Grundschule nicht errichtet ist? Liegt für das kommende Schuljahr 2025/2026 und die Folgejahre eine praxistaugliche Lösung vor, zumal laut integriertem Schulentwicklungsplan (iSEP) die Aufnahmekapazität der Schule überschritten ist und zusätzliche Schülerinnen und Schüler nicht mehr aufgenommen werden können? 2. Welche Optionen wurden wie geprüft? Beispielsweise die Option eines (vorübergehenden) Neuzuschnitts des Schulbezirks, mit der Option, die Zügigkeit an einer Nachbargrundschule ggf. durch Stellen von Containern zu erhöhen? 3. Welche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind für die genannte Schule geplant? Wie und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Begründung: Die ersten Schuljahre sind entscheidend für die Schullaufbahn der Kinder. Eine angemessene räumliche und sächliche Ausstattung ist daher essenziell. Dazu gehören u. a. auch ausreichend Lern- und Fachräume sowie moderne Gemeinschaftsbereiche mit einer zeitgemäßen Ausstattung. Die geplante neue Grundschule in Heddernheim wird wohl erst in einigen Jahren fertiggestellt (Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204, betreffend Grundschulbau im Mertonviertel: Diese Option ist Teil der Überlegung zur beschleunigten Deckung der Bedarfe im Bereich Heddernheim.). Bereits jetzt können zusätzliche Schülerinnen und Schüler laut iSEP nicht mehr an der bestehenden Robert-Schumann-Schule aufgenommen werden, die bereits seit mehreren Jahren regelhaft überbelegt ist: In sechs aufeinanderfolgenden Jahren mussten zusätzliche Klassen gebildet werden, zuletzt drei über der theoretischen Kapazitätsgrenze (vgl. Integrierter Schulentwicklungsplan, iSEP, der Stadt Frankfurt am Main 2020-2029, BR Mitte-Nord, Einzelschulische Betrachtung, S. 109; Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206: An der Robert-Schumann-Schule sind es vier neue Klassen in Jahrgangsstufe 1 mit zusammen 80 Schüler*innen, Vorjahr: 5 Kl./118 Schüler*innen). Es ist dringend erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Schule zu ergreifen und zudem dringend notwendige Sanierungen zu planen und durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 987
Selfie-Point Frankfurt zum Heddernheimer Straßenfest
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6751 entstanden aus Vorlage: OF 540/8 vom 03.03.2025 Betreff: Selfie-Point Frankfurt zum Heddernheimer Straßenfest Der Magistrat wird gebeten, den vom Frankfurter Stadtmarketing initiierten Frankfurter Selfie-Point zum Heddernheimer Straßenfest am 14.06.2025 anzufordern und an einer geeigneten Stelle in der Von-Riedt-Anlage aufzustellen. Das Vorhaben ist mit dem Dachverband der Frankfurter Gewerbevereine und dem Vereinsring Heddernheim als Veranstalter abzustimmen. Begründung: Der fünf mal zwei Meter große Selfie-Point ist am 23. Januar 2025 in der Sitzung des Ortsbeirates 8 von der Stabsstelle Stadtmarketing vorgestellt und zur Verwendung angeboten worden. Nachdem er einige Zeit auf dem Frankfurter Paulsplatz zu sehen war, soll er nun seine Tour durch die Stadt machen und gerade bei Festen die Identifikation der Menschen mit der Stadt Frankfurt fördern. Viele Menschen nutzten das Motiv bereits für Selfies und Fotogrüße. Das Heddernheimer Straßenfest mit seinen vielen Besuchern und dem zentralen Anlaufpunkt in der Grünanlage gegenüber dem Schloss bietet sich wunderbar dafür an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 757 Aktenzeichen: 30-0
Alle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6750 entstanden aus Vorlage: OF 539/8 vom 03.03.2025 Betreff: Alle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragen Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für gestiegene Sicherheitsmaßnahmen auch bei den Stadtteilfesten im Ortsbezirk 8 (Flohmarkt Heddernheim 01.05.2025, Straßenfest Heddernheim 14.06.2025, Niederurseler Kerb 29.08.-31.08.2025, Weihnachtsmarkt 14.12.2025) zu tragen und auf die Veranstalter bereits jetzt proaktiv zuzugehen. Es soll eine enge Abstimmung über die Anforderungen erfolgen, die eine zügige Erstattung der Beträge, die von den ehrenamtlichen Veranstaltern ggf. vorgelegt werden müssen, ermöglicht. Eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Staat bei geforderten Terrorabwehrmaßnahmen sollte vom Magistrat beim Bund und dem Land Hessen angeregt werden. Begründung: Die schrecklichen Gewalttaten in verschiedenen deutschen Städten haben neue Sicherheitskonzepte ausgelöst, deren Kosten den Veranstaltern aufgebürdet werden. Sie können zwar aus dem städtischen Budget mit einer Erstattung rechnen, die Auszahlung dauert aber regelhaft zu lange. Die Vereine können aber nicht mehrere Tausend Euro vorlegen und bis zu einem halben Jahr auf Erstattung warten; das ruiniert die Vereinsfinanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neubau einer Grundschule für Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6748 entstanden aus Vorlage: OF 537/8 vom 03.03.2025 Betreff: Neubau einer Grundschule für Heddernheim Vorgang: OM 5697/24 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 5648/25; ST 204/25 Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates vom 04.07.2024, OM 5697, aufgegriffen und plant den Neubau einer fünfzügigen Grundschule auf der brachliegenden Fläche Lurgiallee 3/3a. Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025 Planungsmittel in Höhe von zwei Millionen Euro freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen konkreten Zeitplan zu nennen, wann die Planungen abgeschlossen sind, die Baumaßnahmen beginnen und ein neuer Schulbezirk zur Entlastung der bestehenden Grundschulen in Heddernheim und Niederursel gegründet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Änderung der Verkehrsführung in Alt-Praunheim sofort zurückbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2025, OF 495/7 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in Alt-Praunheim sofort zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, die gerade durchgeführte bauliche Veränderung der Verkehrsführung an der Kreuzung Alt Praunheim/In der Römerstadt/ Am Ohlengarten umgehend zurückzubauen und den bisherigen Zustand wiederherzustellen. Begründung: Seit 2023 wurde das umstrittene Projekt der Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Alt Praunheim/ In der Römerstadt/Am Ohlengarten geplant. Trotz des Widerstandes vieler Anwohner und Teilen des Ortsbeirates. Nun wurde Anfang der 11KW die Maßnahme durchgeführt. Schon nach einem Tag zeigten sich die chaotischen Auswirkungen dieses Projekts. Abgesehen davon, dass es durch die Abpollerung und den roten Fahrradstreifen optisch eine Entstellung des Ortsbildes darstellt, ist die ohnehin überlastete Straße nun noch stärker den berüchtigten Staus ausgesetzt. Die zahlreichen Linienbusse quälen sich um die neue rechteckige Kurve, was eine echte Gefahrenquelle darstellt und die Staugefahr befördert. Ebenso sieht die Feuerwehr für sich große Behinderungen. Dazu kommen die ersten Bedenken der dortigen Geschäftsleute, sodass schon einige über die Aufgabe Ihres Ladenlokals nachdenken. Dies würde dem Stadtteil nachhaltigen Schaden zufügen. Es war immer von den Bürgern und der Politik eine Belebung und Aufwertung Praunheims gewollt. Nun ist aber mit dieser Maßnahme genau das Gegenteil erreicht worden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 495/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenNeugestaltung: Campingplatz in Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 544/8 Betreff: Neugestaltung: Campingplatz in Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, für die Neugestaltung des Campingplatzes in Heddernheim eine professionelle Beratung zur Verfügung zu stellen. Die Beratung sollte sich auf die Gestaltung des Platzes und die Zweckbauten beziehen, die den an einer Stadtbesichtigung interessierten Besucher:innen wichtig sind. Dabei sind die Bedarfe internationaler Besucher:innen und Besuchsgruppen als auch die Bedarfe von Jugendgruppen oder Schulklassen und von einzeln reisenden Familien zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind andernorts gelungene Beispiele hinzuzuziehen. Ziel der Beratung soll nicht ein teurer "Freizeitpark" mit außergewöhnlichen Spielangeboten sein, sondern ein sicheres, angenehmes und sozial ausgewogenes Übernachtungsangebot als Ausgangspunkt einer Stadterkundung. Ziel der Beratung sollte auch nicht eine Terrain für Dauercamper sein. Begründung: Der neue Campingplatz im Frankfurter Norden hat eine ideale Anbindung an die Frankfurter City und bietet doch mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet nächtliche Erholung und Ruhe. Er könnte, wie in vielen europäischen Großstädten, eine gute Alternative zur Hotelübernachtung werden und zudem zu einem Treffpunkt von Tourist:innen und Tourist:innengruppen, die sich hier Informationen holen und z.B. mit Stadtführer:innen oder Expert:innen treffen wollen oder sich von der Stadtbesichtigung am Abend erholen wollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 544/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuch in Heddernheim: 100 Jahre Neues Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 545/8 Betreff: Auch in Heddernheim: 100 Jahre Neues Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Das Jubiläum "100 Jahre Neues Frankfurt" wird auch in der Ernst-May Siedlung in Heddernheim gefeiert. Im Denkmalamt der Stadt liegt ein erster Entwurf der "Siedlung Römerstadt" von 1925 vor, Ernst May nannte sie "Niddatalprojekt". Mit dem Jubiläum soll die Idee und Bauweise dieser Siedlung vor Ort besonders sichtbar und erlebbar werden, für Einheimische und für Besucher:innen. b) Regelmäßig sollen für interessierte Besucher:innen Vorträge stattfinden, z.B. in der Geschwister-Scholl-Schule, d.h. Expert:innen oder Wissenschaftler:innen referieren über Planung, Bebauung, Fertigstellung sowie über die technische, organisatorische, finanzielle Pionierarbeit beim Siedlungsbau und die Entwicklung der Siedlung in nachfolgenden Jahren. Sie bieten die Diskussion mit Bürger:innen an. c) Führungen mit Themen zur Architektur, Ausstattung der Häuser, zur Gartenanlage und Bastionsmauer sollen regelmäßig durchgeführt werden. d) Diese kostenlosen Vorträge und Führungen sollen ab 2026 monatlich angeboten werden und öffentlich bekannt gegeben werden, durch Haushaltsflyer und über Werbezeitungen. Schulklassen und vhs-Kurse im Stadtteil werden eingeladen. e) Die Kosten für Veranstaltungen und Führungen vor Ort, ebenso wie für Umzüge und Kinderfeste aus Anlass der Jubiläumsfeier werden aus dem städtischen Budget "100 Jahre Neues Frankfurt" getragen. f) Die Wirtschaftsförderung Frankfurt, die für die Organisation von Festen in der Innenstadt zuständig ist, wird beauftragt, die Inhaber:innen der Gaststätten und Cafès in der Straße "In der Römerstadt" bei der Vorbereitung hinsichtlich eines vermehrten Bedarfs an Öffnungszeiten und Angeboten für die Besucher:innen zu unterstützen. g) Um die Bekanntheit des Jubiläums zu steigern, sollen ab 2026 Transparente über der Straße In der Römerstadt angebracht werden: "Ernst May Siedlung - 100 Jahre Neues Frankfurt". h) In der Straße sollen zudem mehrere Hinweistafeln angebracht werden (Stoer), die Informationen zur Siedlung bieten und z.B. den Grundriss, Haustypen und historische Aufnahmen des Siedlungsbaus zeigen. Begründung: Die Ernst May Siedlung in der Römerstadt in Heddernheim gilt als gelungenes Beispiel einer frühen Trabantenstadt, die die Kernstadt durch eine Wohnsiedlung am Stadtrand entlasten sollte und zugleich der städtischen Industriearbeiterschaft eine gesundes und naturnahes Wohnumfeld bieten sollte. Die nördlichen Gemeinden der Taunus-Ausläufer waren deshalb unter OB Franz Adickes eingemeindet worden und in Heddernheim bot sich die vom Fluss ansteigende Fläche der zerfallenen römischen Stadt NIDA als geographisch ideale Lage für das Siedlungsprojekt an. Schon der frühe Entwurf zeigt, wie gut sich die geplante Siedlung in die geographische Lage einpasst. Die Bewerbung der Ernst-May Siedlung Römerstadt zum Weltkulturerbe war bisher leider nicht erfolgreich, die Bewerbung soll aber neu eingereicht werden. Die Feierlichkeiten zu "100 Jahre - Neues Frankfurt" sind ein wichtiger Anlass, die Siedlung in der Römerstadt weiter bekannt zu machen und die historische Architektur zu würdigen, aber bieten auch die Gelegenheit, dass sich viele Menschen mit den Vor- und Nachteilen der Architektur und der sozialen Zielsetzung aus heutiger Sicht auseinandersetzen. Der Rundgang und die Anschauung vor Ort sind dafür unverzichtbar und mit den vorbereiteten und veröffentlichten Angeboten gewinnt der Weg vieler Interessent:innen in den Frankfurter Stadtrand an Attraktivität. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 545/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 545/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKita Kunstpiraten vor der Schließung?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6610 entstanden aus Vorlage: OF 534/8 vom 20.02.2025 Betreff: Kita Kunstpiraten vor der Schließung? Der Magistrat wird gebeten, sich umgehend für die Fortführung des Betriebs der Kindertagestätte Kunstpiraten am bestehenden Standort einzusetzen. Sollte eine Verlegung der Kita unumgänglich werden, wird der Magistrat gebeten, den betreibenden Verein bei der Suche nach einer alternativen Immobilie im Umfeld aktiv zu unterstützen. Sofern beides - im ungünstigsten Szenario - in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sein sollte, ist dafür Sorge zu tragen, dass ein geordneter Übergang in andere ortsnahe Tagesstätten ermöglicht wird. Begründung: Die Versorgung mit ausreichenden und qualitativ hochwertigen Kitaplätzen ist ein zentrales Anliegen vieler Familien im Ortsbezirk. Bereits jetzt herrscht eine angespannte Lage, da viele Einrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und Eltern lange Vorlaufzeiten in Kauf nehmen müssen. Dem Ortsbeirat wurde kürzlich bekannt, dass die Kindertagesstätte Kunstpiraten, betrieben durch den gleichnamigen gemeinnützigen Verein, laut aktuellem Stand zum 31.07.2025 aufgelöst werden muss. Die Verträge der dort Beschäftigten und die Kindergartenplätze wurden bereits gekündigt. Hintergrund ist das Auslaufen des auf zehn Jahre geschlossenen Mietvertrags, ohne dass dieses Mietverhältnis verlängert werden wird. Dringend wurde die Problematik, weil davon ausgegangen wurde, dass eine Verlängerung des Vertrages erfolgen würde, was sich jedoch bisher nicht ergab. Aktuell wird versucht zumindest eine kurzfristige Verlängerung des Mietverhältnisses zu erreichen, aber der Ausgang der Verhandlungen ist derzeit noch völlig offen. Generell würde eine Reduzierung des Kita-Angebots im Stadtteil die Situation der Eltern erheblich verschärfen und zahlreiche Familien vor große Herausforderungen stellen. Insbesondere betrifft es aber die Eltern der Kita Kunstpiraten, da in der kurzen Zeit bis zum neuen Kita-Jahr nicht damit zu rechnen ist, dass viele Eltern Plätze im Wohnumfeld finden und Kinderfreundschaften auseinandergerissen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 761 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1665
Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6606 entstanden aus Vorlage: OF 526/8 vom 03.02.2025 Betreff: Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, den Weg in der Verlängerung des Krautgartenweges zwischen dem Bahnübergang "Krautgartenweg" und der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu beleuchten. Dabei wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Vermeidung von Umweltbelastungen (Lichtemission, Energie) eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern möglich ist. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr und für Fußgänger zwischen dem Mertonviertel, der Wiesenau (inklusive U-Bahn-Station) und Alt-Niederursel. Derzeit ist der Weg in den Abendstunden sehr dunkel und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern nur sehr ungern und mit einem äußerst unguten Gefühl genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6609 entstanden aus Vorlage: OF 532/8 vom 03.02.2025 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg zwischen der Straße Kupferhammer und der U-Bahn-Station "Zeilweg" durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Pkw gesichert werden kann (siehe Kartenausschnitt). Begründung: Im Zugangsbereich des Gehwegs zur U-Bahn-Station parken Autos regelmäßig neben den und gegenüber der beiden markierten Parkplätze, sodass für zu Fuß Gehende oftmals nur noch eine schmale Gasse bleibt. Eine Absicherung mit Fahrradbügeln wäre vorteilhaft. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 714
Fahrradbügel An den Mühlwegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6608 entstanden aus Vorlage: OF 531/8 vom 03.02.2025 Betreff: Fahrradbügel An den Mühlwegen Der Magistrat wird gebeten, in der Straße An den Mühlwegen Fahrradbügel an folgenden Stellen zu installieren (siehe Skizze): 1. in der ersten Kurve nach Einmündung Olof-Palme-Straße; 2. im Kurvenbereich gegenüber der ökumenischen Kita. Begründung: Anwohnende der Straße An den Mühlwegen beklagen sich seit Jahren über zu schnell fahrende Autos, was insbesondere eine erhebliche Gefahr für die Kinder der ökumenischen Kita darstellt. Nun ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten aufgekommen. Mit dem Anbringen von Fahrradbügeln können beide Anliegen befriedigt werden. Zu 1.: Besonders im Abschnitt nach der Einmündung Olof-Palme-Straße wird zu schnell gefahren. Zusätzlich gibt es Klagen über parkende Pkw in der Kurve, welche die Sicht behindern und somit eine Gefahr darstellen. Fahrradbügel engen die Fahrbahn ein, ohne die Sicht zu behindern. Zu 2.: Gegenüber der Kita wird auf dem Platz in der Kurve illegal geparkt. Mit einem oder zwei Fahrradbügeln kann der Platz frei von Autos gehalten werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 989 Beratung im Ortsbeirat: 8
Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 534 entstanden aus Vorlage: OF 524/8 vom 03.02.2025 Betreff: Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgeordert, die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit der Zuggemeinschaft Klaa Paris e. V. und vergleichbaren Veranstaltern von größeren Brauchtumsfesten die Möglichkeit zu geben, die anfallenden Kosten für Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen (Terrorsperren, zusätzliches Sicherheitspersonal usw.), direkt zu verrechnen, ohne in Vorlage treten zu müssen. Zukünftig sollen die Originalr echnungen der beauftragten Unternehmen von den Veranstaltern zur Zahlung an die Stadt Frankfurt weitergegeben werden können. Begründung: Durch die schrecklichen Terrortaten von Magdeburg und Aschaffenburg gibt es neue Sicherheitskonzepte. Infolgedessen muss die Zahl der Straßensperren in Heddernheim am Fastnachtsdienstag von neun auf 23 erhöht werden. Zudem ist für jede Sperre Personal erforderlich. Die Kosten für die Sicherheit im Falle der Zuggemeinschaft Klaa Paris e. V. steigen laut einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 28.01.2025 somit von 70.000 Euro im Vorjahr auf voraussichtlich über 120.000 Euro. Dieses Geld hat die Zuggemeinschaft aktuell nicht, muss aber die beauftragten Unternehmen zunächst bezahlen; anschließend können dann die Rechnungen beim Ordnungsamt eingereicht werden. Dieses Verfahren muss jetzt dringend geändert werden, will man das Brauchtum, das vom Ehrenamt organisiert und zu einem großen Teil auch durch Spenden finanziert wird, nicht auf Dauer gefährden. Die Gewalttaten, die in unserem Land passieren, dürfen nicht dazu führen, dass schöne Traditionen kaputtgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.10.2025, B 385 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 534 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF-BIG und FRAKTION 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 534 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkolinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 534 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 534 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 534 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 5991, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6070, 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 29.04.2025 § 6551, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025
Sitzbänke mit Überdachung für Ersatzhaltestellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6607 entstanden aus Vorlage: OF 530/8 vom 05.02.2025 Betreff: Sitzbänke mit Überdachung für Ersatzhaltestellen Vorgang: OM 5867/24 OBR 8; ST 1985/24 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und traffiQ für alle Ersatzhaltestellen, die nach/aus Richtung Ginnheim von/bis Heddernheim eingerichtet werden müssen, schon jetzt, d. h. vorab, genügend Sitzbänke bereitzustellen. Wie im Januar bekannt gegeben wurde, wird die U1-Strecke (Ginnheim-Heddernheim) wegen Bauarbeiten spätestens vom Frühsommer an gesperrt. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon mehrfach gefordert, die provisorischen Haltestellen des ÖPNV benutzer:innenfreundlich auszustatten. Dies gilt insbesondere für den Sommer, wenn mit Hitzeperioden zu rechnen ist. Leider hatte der Ortsbeirat mit der Stellungnahme vom 02.12.2024, ST 1985, eine aufschiebende Antwort (betreffend U-Bahn-Ausfall und U-Bahn-Unfall) erhalten. Umso dringlicher ist es jetzt, vorausschauend für den nächsten Ersatzverkehr der U1 die Ausstattung für die Ersatzhaltestellen bereitzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5867 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1985 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 991 Beratung im Ortsbeirat: 8
B 1 „Bündnis gegen Kinderarmut“ vom 06.01.2025
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 527/8 Betreff: B 1 "Bündnis gegen Kinderarmut" vom 06.01.2025 Vorgang: B 1/25 Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat zum o.g. Bericht: - kann das "Bündnis" oder kann eine der Arbeitsgruppen (nach der Armutskonferenz vom 21.09.2024 oder aus der Strategiegruppe vom 25.11.2024) Fakten oder Analysen zur Kinderarmut im Frankfurter Norden (Stadtbezirk 8) an den Ortsbeirat weitergeben? Im Bericht B1 wird dargelegt, dass es eine Wissensbasis und "Steckbriefe" zu den untersuchten Lebenslagen (S.6.) gibt und eine Strategiegruppe bereits Lösungsansätze erarbeitet. Dazu hat der Ortsbeirat folgende Fragen: - Wie viele Alleinerziehende und wie viele Familien gibt es, die vom Jobcenter oder Sozialamt unterstützt werden? - Wie viele Kinder/Jugendliche im OBZ verlassen die Schule ohne Abschluss? Wie viele werden erfolgreich durch die Schule in eine Lehrstelle vermittelt? - Gibt es eine Statistik zum Gesundheitszustand der Kinder im Ortsbezirk (chronische Erkrankungen, körperliche oder psychische Behinderung, Gewalterfahrung)? - Wie viel Prozent der im Ortsbezirk lebenden Kinder sind in Sport- oder kulturellen Vereinen, wie viel Prozent nehmen die städtischen Angebote in den Ferien in Anspruch? Begründung: Von den im Ortsbezirk ansässigen Kinder-Einrichtungen gibt es immer wieder die Information, dass es manchen Familien oder Alleinerziehenden schwerfällt, die (niedrigen) Verpflegungskosten oder Nachhilfekosten zu bezahlen, das Geld sei knapp und z.B. die sogn. Weihnachtsbeihilfe wird gern entgegengenommen. Auch sind die Kleiderkammer der Kirche und die Tafel stark besuchte Hilfsangebote. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 1 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1139 2025 Die Vorlage OF 527/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeleuchtung U-Bahnhof Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 529/8 Betreff: Beleuchtung U-Bahnhof Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Verkehrsverbund Rhein-Main und traffiQ eine andere Beleuchtung für den Heddernheimer U-Bahnhof zu vereinbaren. Die neue Nacht-Beleuchtung sollte einfarbig sein, das abgebende Licht soll so weit gedimmt sein, dass kein grelles Licht auf die Umgebung abstrahlt. Begründung: Durch die farbige Beleuchtung der Überdachung wirkt der Heddernheimer U-Bahnhof wie ein "Fremdkörper" zwischen Sportplatz, Maybachbrücke und Unterführung zur Dillenburger Straße. Die hier aus der City übernommenen Leuchtreklame-Farben heben die hässliche Überbauung durch die Maybachbrücke und die Unterführung für Fußgänger deutlich hervor. Außerdem behindern sie den Blick auf den Sportplatz daneben, der schon in frühen dunklen Abendstunden von Sportler:innen genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 529/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEndlich weniger Verpackungsmüll
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 528/8 Betreff: Endlich weniger Verpackungsmüll Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer Verpackungssteuer (27.11.2024, 1 BvR 1726/23), möglichst schnell die rechtlichen Vorbereitungen zur Erhebung dieser Steuer in den Schnellrestaurants im Frankfurter Norden einzuleiten. Die Vorlage soll dann umgehend der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Zu den Schnellrestaurants zählen alle Anbieter im OBZ 8, in Niederursel, Heddernheim, dem NWZ, die Essen zum sofortigen Verzehr in nicht wieder verwendbaren Einwegverpackungen (Teller, Boxen, Geschirr, Besteck, Becher) verkaufen. Das Verfassungsgericht hat die Steuer-Erhebung sowohl für Speisen und Getränke, die an Ort und Stelle konsumiert werden, als auch für solche Speisen und Getränke, die im Gemeindegebiet "auf die Schnelle" konsumiert werden, für zulässig erklärt. Begründung: Im Gebiet des Ortsbeirates fallen große Mengen an "Verpackungsmüll" an. Dabei bieten die Verkäufer zwar oft die "Entsorgung" an, trotzdem sammelt sich an/in den U-Bahnhöfen und auf manchen Straßenabschnitten (Heddernheims) die Verpackung der "take-away" Gerichte und Getränke als Müll im öffentlichen Raum an. Die Aufräumarbeiten müssen mit städtischen Reinigungs- und Müllfahrzeugen und durch städtische Bedienstete erfolgen, deren Kosten auch jene Bürger:innen mittragen, die diese Nahrungsmittel und Getränke nicht nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 528/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVandalismus in Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 525/8 Betreff: Vandalismus in Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die beiden Spiegel am Bahnübergang Krautgartenweg ersetzen. Begründung: Die kürzlich zur Erhöhung der Sicherheit an dem Bahnübergang im Krautgartenweg angebrachten Spiegel wurden mutwillig eingeworfen. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 525/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 525/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenÖffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6449 entstanden aus Vorlage: OF 512/8 vom 06.01.2025 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Bereich des Nordwestzentrums einen offenen Bücherschrank zu installieren. Der genaue Standort ist im Dialog mit dem Ortsbeirat festzulegen. Als mögliche Standorte sind zu prüfen: Nidaforum (in der Nähe der Stadtbücherei/Kinderzentrum), Walter-Möller- Platz, Walter-Schwagenscheidt-Platz. Das ggf. nötige Einverständnis des Nordwestzentrums ist einzuholen. Begründung: Die Bücherschränke werden im Ortsbezirk weiter sehr gut angenommen. Im Bereich Nordwestzentrum fehlt noch ein Angebot. Die Nähe zur Stadtbücherei, zum Kinderzentrum Nidaforum oder zu den Ernst-Reuter-Schulen machen den Standort zusätzlich attraktiv. Im Falle einer Platzierung im Nidaforum können die städtischen Einrichtungen ggf. gefragt werden, ob sie zugleich die Patenschaft und Pflege übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1074 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6445 entstanden aus Vorlage: OF 508/8 vom 07.01.2025 Betreff: Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel Vorgang: B 41/23; OI 20/23 OBR 8; B 369/23 OBR 8; OM 6131/24 OBR 8; B 415/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Umsetzung des Vorhabens "Ein Schloss für Heddernheim", das eine umfassende bestandserhaltende Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage zur Voraussetzung hat, schnellstmöglich eine Bau- und Finanzierungsplanung vorzubereiten und ein erstes Konzept dafür zunächst im Rahmen des bei dem Ämterortstermin am 23.09.2024 vereinbarten Folgetermins bzw. im Rahmen des gewünschten Runden Tischs (OM 6131 vom 07.11.2024 ) vorzustellen. 2. für die Sanierung des historischen Schlossbaus auch Fördermittel des Landes Hessen, von Hessen Lotto und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie Spenden in Betracht zu ziehen und dafür rechtzeitig die entsprechenden Förderanträge und Fundraising-Strategien vorzubereiten. Begründung: Nach dem aktuellen Zwischenbericht des Magistrats ist für eine Sanierung des 1740 erbauten Schlosses, heute Alt-Heddernheim 30, und für eine bestmögliche Kombination der verschiedenen Nutzungswünsche (zusätzlicher Kita-Raum, Vereinstreff, Heimatmuseum, Wohnungen usw.) mit Gesamtkosten von mindestens 3drei Millionen Euro zu rechnen. Das Gebäude ist weiterhin in einem nicht angemessenen Zustand und soll für alle in Heddernheim aufgewertet werden. Besonders das städtische Kinderzentrum und die Vereine sind Bedarfsträger. Eine schnellstmögliche Vorgehensweise bei der Planung ist nötig, damit daraus kein Generationenprojekt wird. Sollten aufgrund von Sparzwängen alle städtischen Finanzierungsquellen für Leistungen on top ausgeschöpft sein, zum Beispiel für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Mansarddaches, können Spenden, Landeszuschüsse aber auch Lotteriemittel und Zuwendungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eingeworben bzw. beantragt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 41 Initiative vom 15.06.2023, OI 20 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 369 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Antrag vom 03.03.2025, OF 542/8 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1522 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6444 entstanden aus Vorlage: OF 507/8 vom 07.01.2025 Betreff: Rechts vor links in der Titusstraße deutlicher markieren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen an den Einmündungen aus der Tiberiusstraße bzw. der Habelstraße auf die Titusstraße deutlicher zu markieren oder durch Schilder zu unterstützen. Begründung: Es häufen sich gefährliche Verstöße durch Autofahrer*innen auf der Titusstraße, weil diese die Vorfahrtsregel missachten. Nicht zuletzt seit die Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße gesperrt ist und die Titusstraße für den Durchfahrtsverkehr noch wichtiger geworden ist, mehrt sich der Verkehr deutlich. Ein erschreckend großer Anteil der Pkw-Nutzer*innen scheint die Rechts-vor-links-Regel an diesen Stellen nicht zu (er)kennen. Gefährliche Situationen durch trotzdem einmündenden Verkehr sind das Ergebnis. Es wäre daher wünschenswert, die Verkehrszeichen würden noch einmal deutlicher sichtbar gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1078 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6453 entstanden aus Vorlage: OF 516/8 vom 06.01.2025 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring Der Magistrat wird gebeten, die Verschönerung des kleinen Tunnels für Fußgänger und Radfahrer unter der "Spange" von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring als Graffiti-Kunstprojekt auszuschreiben. Eine Beteiligung an der Finanzierung aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets wird in Aussicht gestellt. Begründung: Zuletzt haben Graffitikünstler hochwertige Bemalungen in der Unterführung von der Heddernheimer Landstraße zur Niederurseler Landstraße und am Sockel des neuen Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum vorgenommen. Die Wände des kleinen Tunnels im Erich-Ollenhauer-Ring sind komplett verschandelt, erzeugen einen Angstraum und könnten deswegen eine Aufwertung vertragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1076 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6446 entstanden aus Vorlage: OF 509/8 vom 06.01.2025 Betreff: Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park Vorgang: OI 17/23 OBR 8; B 349/23 Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahme "Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park" (B 349 vom 22.09.2023) aufgrund der geplanten Interimsverlegung des Kinderzentrums (KiZ) 70 vom Gerhart-Hauptmann-Ring in den Martin-Luther-King-Park vorzuziehen und im Laufe des Frühjahrs 2025 umzusetzen. Begründung: Durch die geplante zeitweilige Verlegung des KiZ 70 in den Park der Nordweststadt wird der wichtige und zentrale Spielplatz einen noch größeren Bedarf decken müssen. Sein Zustand sollte, auch im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner, bestens sein. Die vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme, die vom Magistrat auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden ist, soll deshalb schnellstens vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 23.03.2023, OI 17 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 349 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 653 Aktenzeichen: 67-2
Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle „Heddernheimer Landstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6454 entstanden aus Vorlage: OF 517/8 vom 06.01.2025 Betreff: Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Graffitis im Rosa-Luxemburg-Tunnel zwischen der U-Bahn-Haltestelle Heddernheimer Landstraße und der Niederurseler Landstraße zu reinigen und ggf. vor zu schneller Übermalung/Verschmutzung vorsorglich zu schützen. Begründung: Insgesamt macht der Tunnel mit den beiden beschmierten Graffitiwänden, im Zusammenspiel mit temporären weiteren Begleiterscheinungen wie Ablagerung von Unrat, in Brand gesteckte oder abgetretene Mülleimer etc., einen zeitweise verwahrlosten und dauerhaft unangenehmen Eindruck. Dieses wird dem gepflegten umgebenden Wohnumfeld nicht gerecht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 605 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1872
Entsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton’s Passage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6455 entstanden aus Vorlage: OF 519/8 vom 05.01.2025 Betreff: Entsiegelung/Verschattung Eingangsplatz Merton's Passage Der Magistrat wird aufgefordert, Pläne für die Umgestaltung des Platzes vor der Merton's Passage auszuarbeiten und dem Ortsbeirat vorzulegen. Der Platz vor der Merton's Passage soll durch Entsiegelung, Bepflanzung, offenes Gewässer und Sitzbänke so umgestaltet werden, dass Sonneneinstrahlung nicht mehr gespeichert wird. Es soll ein Platz entstehen, der Abkühlung und Wohlbefinden für Bewohner und Beschäftige im Stadtteil bietet und als sozialer Raum im Außenbereich der Passage zur Verfügung steht. Begründung: Vor allem um die Mittagszeit ist der Platz vor der Merton's Passage stark frequentiert, jedoch bietet er keine Aufenthaltsqualität, abgesehen von zwei temporär bewirtschafteten Gaststätten, die auch im Außenraum eine Bestuhlung anbieten könnten. Der Platz ist starker Sonneneinstrahlung ab der Mittagszeit ausgesetzt, die besonders den in Richtung der Lurgiallee gelegenen großen Teil des Platzes trifft. Die niedrigen Bäume und angelegten Strauchbeete können die Sonneneinstrahlung nicht absorbieren, es gibt keinen Kühlungseffekt, auch der Wurzelbereich der Bäume und Sträucher ist mit groben schwarzen Kieseln bedeckt. Da die Tiefgarage und eine kommerzielle Nutzung nur einen Bruchteil des Platzes beanspruchen, würden Grasflächen, gebundene Wasserläufe, eine schattenspendende Bepflanzung und viele Sitzgelegenheiten eine dem Klima angepasste Platzgestaltung kostengünstig möglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1077 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6458 entstanden aus Vorlage: OF 522/8 vom 07.01.2025 Betreff: Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren Der Magistrat wird gebeten, - in wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern; - sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche (Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um sämtliche von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei, Schwimmbad, Volkshochschule, usw .) sowie an der Bushaltestelle gänzlich rauchfrei zu halten. Begründung: 1. Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich. Auch im Freien und in halboffenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das (https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/pneumologen- verbaende-fordern-nichtraucher-und-kinder-oeffentlichen-plaetzen-besser-vor-niko tin-und-feinstaubbelastungen-schuetzen). 2. Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung, umfasst. 3. In seinen Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der mit dem des öffentlichen Raumes gleichzusetzen ist ("Ein Geschäfts- und Kulturzentrum soll die Funktion einer City übernehmen, sozusagen als Zweigstelle der Frankfurter Innenstadt", bewirbt sich das Center-Management selbst: https://www.nwz-frankfurt.de/das-center/geschichte/. ). Folglich obliegt dem Center-Management somit eine besondere Funktion im Stadtteil, die weit über den reinen Konsum als Besuchsgrund hinausgeht. Damit ist das NWZ nicht allein ein Einkaufszentrum, für welche das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nämlich keine grundsätzliche Regelung bereithält und weswegen nach wie vor im NWZ geraucht werden darf: - "Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) enthält grundsätzlich keine Regelung für Einkaufszentren" (FR 2019); - "Für die in den überdachten Freiflächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot, da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG darstellt." - Abrufbar: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1120 (15.1.2024); Frankfurter Rundschau 2019: "Shoppen unter Rauchschwaden." Abrufbar: https://www.fr.de/frankfurt/heddernheim-ort904323/frankfurt-heddernheim-nordwest zentrum-shoppen-unter-rauchschwaden-11843204.html (15.1.2024)). 4. In Hessen gilt folgerichtig ein Rauchverbot in allen solchen "[. .] Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen." Dies trifft auch auf das Nordwestzentrum zu, denn öffentliche Daseins- und Gesundheitsvorsorge, Bildung und Mobilität gehören zur notwendigen Alltagsgestaltung. 5. Dass vor allem vor Gaststätten geraucht wird (Stichwort Modeboulevard) bleibt verwunderlich, denn "Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen durch Nebenräume oder vollständig geschlossene Raucherkabinen trennen. Die offenen Sitzbereiche vor den Innenräumen der Gastronomie sind mitnichten räumlich abgetrennt (https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/FAQ-Nichtraucherschu tz#:~:text=Bundesgesetzlich%20ist%20seit%201.,in%20Bahnhöfen%20das%20Rauchen%20v erboten). Foto: Gerne genutzter Aschenbecher neben dem Kinderkarussell (Quelle: VR, 11/2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 713 Aktenzeichen: 79-0
Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 506/8 vom 06.01.2025 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum Nordwestzentrum, nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie u. a. Google Maps und TomTom zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 Frankfurt Nordwestzentrum - Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Am Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen in den Straßen Hinter der Krebsmühle und Dorfwiesenweg; - Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweile ist die in den Neunzigerjahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo-30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo-30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leiden sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im EduardBernsteinWeg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6451 entstanden aus Vorlage: OF 514/8 vom 06.01.2025 Betreff: Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg Der Magistrat wird gebeten, auf die stadtnahe Stiftung Waisenhaus einzuwirken, die anscheinend fehlerhafte und übermäßig helle Hauseingangsbeleuchtung der Liegenschaft Eduard-Bernstein-Weg 22 abzustellen und durch eine zweckmäßige Lichtanlage zu ersetzen, die ausschließlich die Nutzfläche der Wohnliegenschaft ausleuchtet. Auch die abseits der Verkehrsstraße liegenden Beleuchtungsanlagen der im Stiftungsbesitz befindlichen Häuser 14, 16 und 20 sollen auf Lichtverschmutzung überprüft werden. Begründung: Die neuen Leuchten für die Hauseingänge dort leuchten dauerhaft und übertrieben hell. Bei der Hausnummer 22 gibt es zudem eine Leuchte, die offenbar wie ein Bewegungsmelder funktioniert, nach zwei Minuten ausgeht und sich sofort wieder einschaltet, wenn ein Auto, ein Fahrradfahrer oder ein Fußgänger passiert. Das wirkt irritierend und kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs auslösen. Insgesamt sind die hellen Leuchten in ihrer Wirkung überzogen und stellen womöglich eine Lichtverschmutzung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 3) und des Hessischen Naturschutzgesetzes (§ 35) dar. Eine erste telefonische Vermittlung zwischen Ortsbeirat und Stiftung ist leider erfolglos geblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 600 Aktenzeichen: 79-0
Ausbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6452 entstanden aus Vorlage: OF 515/8 vom 06.01.2025 Betreff: Ausbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreiben Vorgang: OA 221/18 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 2406/18; OM 4419/19 OBR 8; ST 1381/19; OM 4154/23 OBR 8; ST 2149/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Fortschritt es hinsichtlich des Ausbaus und der barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle Nordwestzentrum inzwischen gibt (OM 4419 vom 21.03.2019, ST 1381 vom 29.07.2019), und ob eine Umsetzung überhaupt ernsthaft betrieben wird. Ebenso wird der Magistrat gebeten, erneut und eindringlich auf die VGF einzuwirken, den bereits vor knapp sieben Jahren durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Auftrag zur Montage der elektronischen Anzeigetafeln für U-Bahn- und Bushaltestelle endlich umzusetzen (§ 2406 vom 01.03.2018). Begründung: Die beiden Haltestellen im Nordwestzentrum stellen einen zentralen Knotenpunkt mit insgesamt acht Linien dar, der tagtäglich von sehr vielen Personen genutzt wird, und daher barrierefrei sein muss. Anzeigetafeln mit aktuellen Abfahrtzeiten werden spätestens seit 2018 als unstrittig sinnvoll und notwendig erachtet. In der letzten Stellungnahme hierzu (ST 2149 vom 20.10.2023 zur OM 4154 vom 25.06.2023) wurde die Montage der Anzeigetafeln, nach einer Verspätung aufgrund von langen Lieferzeiten, für April 2024 terminiert. Erfolgt ist bisher nichts. Aufgrund der hohen Taktrate der ein- und ausfahrenden Busse/U-Bahnen ist es schwer, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen, zumal auch die Fahrplanauskunft auf Papier oftmals von Wartenden verstellt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.01.2018, OA 221 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1381 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4154 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2149 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1075 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrbahnabgrenzungen auf dem ErichOllenhauerRing erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6457 entstanden aus Vorlage: OF 521/8 vom 18.11.2024 Betreff: Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern Der Magistrat wird gebeten, auf dem Erich-Ollenhauer-Ring die erhöhten Fahrbahnabgrenzungen der Einfahrten zu den Parkhäusern in das Nordwestzentrum zu überprüfen und in geeigneter Weise zu erneuern. Die beiden Spuren, die zur Tiefgaragenandienung durch erhöhte Fahrbahnmarkierungen abgegrenzt sind, werden durch andere nicht zum Überfahren geeignete Abgrenzungen ersetzt. Insbesondere soll die Situation an der Einmündung der Bernadottestraße in den Erich-Ollenhauer-Ring betrachtet werden. Begründung: Die Zufahrt in den Erich-Ollenhauer-Ring an der Einmündung Bernadottestraße ist durch die verlegte erhöhte Fahrbahnmarkierung zu den beiden Spuren zum Parkhaus nicht in zufriedenstellender Weise abgegrenzt. Viele Kraftfahrende überqueren den kompletten Erich-Ollenhauer-Ring mit dem Ziel, direkt auf die beiden Fahrspuren zur Andienung des Parkhauses im Nordwestzentrum zu gelangen. Durch dieses nicht gestattete Fahrmanöver vermeiden Kraftfahrende den längeren Weg um das Zentrum herum, um dann die offizielle, legale Einfahrt zu befahren. Die nicht erlaubte Überquerung des Erich-Ollenhauer-Ringes gefährdet in erheblichem Maß andere Verkehrsteilnehmer. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem die beiden die Tiefgarage andienenden Spuren besser abgesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 694 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1875
Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447 entstanden aus Vorlage: OF 510/8 vom 06.01.2025 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Vorgang: OM 4913/23 OBR 8; ST 870/24 Nachdem der Hort Die Gaukler nunmehr in die Schulwegplanung aufgenommen wurde (vgl. auch ST 870 vom 06.05.2024), wird der Magistrat aufgefordert, einen Schulwegstermin unter Beteiligung der notwendigen Fachämter und des Ortsbeirats 8 zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu besprechen und kurzfristig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung zu berichten: - Ausweitung der Tempo-30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg in Fahrtrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d.h. bis zum Wendekreis); - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse, da eine sichere Überquerung der beiden Straßen derzeit nicht möglich ist; sollten die Zebrastreifen nicht StVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden; - Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung zwischen der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg und der Schilasmühle auf der Seite, auf der die Kinder laufen. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse und den Oberurseler Weg zum Hort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 976 Beratung im Ortsbeirat: 8
Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6456 entstanden aus Vorlage: OF 520/8 vom 03.01.2025 Betreff: Abstellflächen oder Abstellgeländer für Leihfahrräder und Roller Der Magistrat wird gebeten, für ausleihbare Fahrräder und Roller, die im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden, insbesondere im Mertonviertel, eine größere Anzahl fester Abstellplätze oder Geländerplätze auszuweisen. Dabei sollte auch die Nähe von Bushaltestellen und U-Bahn-Haltestellen berücksichtigt werden. Begründung: Besonders im Mertonviertel, an der Kreuzung Sebastian-Kneipp-Straße/Lurgiallee, häuft sich das Angebot von Fahrrädern und Rollern auf manchmal bis zu 50 Fahrzeugen, von denen stets etliche umfallen und den Gehweg blockieren. Da die Gehwege in der Lurgiallee durchaus breit sind - im Unterschied zur Olof-Palme-Straße - würden sie sich im Randbereich zur Einrichtung fester Abstellflächen für die angebotenen Fahrzeuge eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 978 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 06.01.2025 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleistungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäude einer Kernsanierung zu unterziehen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen, und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Aktenzeichen: 63-0
Hinweistafel zur „Frankfurter Silberinschrift“ in der Heilmannstraße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6450 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 06.01.2025 Betreff: Hinweistafel zur "Frankfurter Silberinschrift" in der Heilmannstraße anbringen Der Magistrat wird gebeten, im öffentlichen Raum an der Liegenschaft Heilmannstraße 10/Ecke Kransberger Weg eine sichtbare Tafel mit kurzem Infotext und QR- Code über die dort gefundene "Frankfurter Silberinschrift" anzubringen. Begründung: Das 2018 auf dem spätantiken Friedhof an der Heilmannstraße im Grab St. 134 gefundene Phylakterium mit dem Lobpreis Jesu Christi ist nicht nur für die Frankfurter und die Stadtteilgeschichte bedeutend. Der Fund wird als ältestes Zeugnis für das Christentum nördlich der Alpen überhaupt bewertet, seine Bearbeitung als "Triumph moderner Analysetechnik" (FAZ 30.12.2024). Eine ansprechend gemachte Hinweistafel, die über QR-Code auch zu mehr Infos führt und die Präsentation des Originals im Archäologischen Museum Frankfurt bewirbt, sollte an Ort und Stelle angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 681 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1796
Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten: Bereits verfügte Sperrfläche bis spätestens zum 15. März 2025 markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6338 entstanden aus Vorlage: OF 470/7 vom 29.12.2024 Betreff: Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten: Bereits verfügte Sperrfläche bis spätestens zum 15. März 2025 markieren Vorgang: OM 4552/23 OBR 7; ST 113/24; ST 1550/24; B 407/24 Mit der Vorlage OM 4552 hat der Ortsbeirat beschlossen, im Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten eine Veränderung der Verkehrsführung und eine Verschiebung der Sperrfläche an den Fahrbahnrand umzusetzen. Damit sollen temporäre Nutzungen der Fläche durch die Bürgerschaft ermöglicht werden. Dem Bericht B 407 war zu entnehmen, dass diese Maßnahme bereits verfügt wurde und eine Umsetzung nach Abschluss der aktuellen Trassenbauarbeiten vor Ort umgesetzt werden soll. Nach mehreren Nachfragen beim Amt für Straßenbau und Erschließung wurde im Dezember mitgeteilt, dass eine Umsetzung der Maßnahme erst im Frühjahr 2025 erfolgen kann und damit ein Jahr nach dem ursprünglich angedachten Termin. Die Initiative, die die Sperrfläche begrünen möchte, hat nun darum gebeten, diese Maßnahme spätestens in der ersten Märzhälfte abzuschließen, um die Pflanzzeit optimal nutzen zu können, zumal das Einbringen von Pflanzkübeln nach Abschluss der Arbeiten ehrenamtlich organisiert werden muss. Die vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten sicherzustellen, dass die bereits seit geraumer Zeit verfügte Maßnahme im o. g. Kreuzungsbereich spätestens zum 15. März 2025 abgeschlossen wird und die Initiative vier Wochen vorher über den Termin informiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4552 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1550 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 407 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 655 Aktenzeichen: 66-0
Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.12.2024, OF 518/8 Betreff: Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, 1. die Europäische Schule am jetzigen Standort zu erhalten und bedarfsgerecht zu erweitern sowie 2. die Regionaltangente West (RTW) westlich an Niederursel - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - vorbeiführen zu lassen, um ins Nordwestzentrum zu gelangen. Begründung: Zu 1. Europäische Schule: Die Stadt kann ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen und dem immensen Schüler:innenaufwuchs gerecht werden, - indem der Bestandsbau am Standort Praunheimer Weg weiter genutzt und aufgestockt wird (bereits bestehende temporäre Bauten können in dauerhafte Bauten umgewandelt werden) - indem sich die Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs - Richtung Feld - baulich erweitert: Dort steht heute bereits eine Turnhalle und doppelstöckige Container für die Nachmittagsbetreuung der Schüler:innen. Weiterführend grenzen unbebaute Flächen (Felder) an. Es wäre sinnvoller und schneller, eine neue Planung/ein neues Konzept mit der einhergehenden Bebauung am bereits bestehenden Platz in Angriff zu nehmen als am Standort Ratsweg neu anzufangen, zumal sich dort schon jetzt erhebliche Probleme abzeichnen. Damit würden sich auch teure Übergangslösungen mit temporären Bauten deutlich in Grenzen halten. Zu 2. Regionaltangente West (RTW) Bei einer Umsetzung des Vorschlags zu 1. könnte man nicht den ursprünglich gedachten, aber noch nicht näher geplanten RTW-Abzweig durch die Nordweststadt zum Nordwestzentrum realisieren. Eine Durchschneidung der Grünflächen der Nordweststadt wäre für die Bewohner:innen dieses sozial sehr gemischten Viertels ohnehin problematisch, da die Grünflächen in der Nordweststadt einen hohen Wert zur Stabilisierung des Miteinanders haben. Zudem wäre eine Anbindung an die U-Bahnstation des Nordwestzentrums technisch ohnehin wohl nicht umzusetzen, so dass ein Umsteigen mit erheblichem Fußweg verbunden wäre, was eine verkehrspolitische Fehlplanung wäre. Als alternative Streckenführung bietet sich daher an, die RTW westlich an Niederursel vorbeizuführen - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - um ins Nordwestzentrum zu gelangen (s. Skizze). Skizze: Dr. Björn Bäuchle Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 518/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKleingartenanlage „Kreuzerhohl“
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2024, OA 519 entstanden aus Vorlage: OF 570/12 vom 24.11.2024 Betreff: Kleingartenanlage "Kreuzerhohl" Der Kleingartenverein Riedberg e. V. wurde im Januar 2019 beim ersten Treffen mit dem Grünflächenamt mit einer ersten Planung durch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Planungsbüro konfrontiert. In die Planungen wurde der Verein bis dahin nicht einbezogen. In diesem Vorschlag war lediglich eine, zudem hochpreisige Hüttenart vorgesehen. Dies wurde von der Stadtgruppe der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Riedberg e. V. als nicht praktikabel abgelehnt. Der Verein hat später eine eingeschränkte Hüttenauswahl akzeptiert, da dies die Voraussetzung für weitere Gespräche war. Als Gegenleistung wurden dem Verein Plattenfundamente versprochen, die dann auch gleich die Hüttenpositionen festgelegt hätten. 2020/2021 blieben die Pläne während Corona liegen. Als nach Pandemie-Ende das Grünflächenamt die Arbeit wieder aufnahm, waren die Kosten gestiegen. Ohne Rücksprache mit dem Kleingartenverein Riedberg e. V. hat die Stadt dann u. a. die Hüttenfundamente aus dem Paket entfernt, um Kosten zu sparen. Zu keinem Zeitpunkt wurde schriftlich begründet, warum für den Kleingartenverein Riedberg e. V. als 112. Verein der Stadtgruppe der Kleingärtner hinsichtlich der Hüttengestaltung andere Regeln gelten sollen. Nach der Insolvenz des zuerst beauftragten Bauunternehmens und Neuausschreibung konnte der Verein darlegen, dass die Kosten der maßgeschneiderten Hüttentypen unverhältnismäßig hoch sind. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen lag zu dem Zeitpunkt der Einstiegspreis für eine S echs-Quadratmeter-Hütte bei rund 6.000 Euro. Daraufhin wurde nun gebilligt, dass rechteckige Grundformen erlaubt sein sollen, um auch Hütten "von der Stange" zu ermöglichen. Dies war bereits 2019 die Planung des Vereins. Warum nun weiterhin nur eine Dachform zugelassen ist, wurde nicht begründet. Da dem neuen Verein mit seinen Mitgliedern bereits hohe Kosten durch eine Ersterrichtung (Stromzähler, Fundamente, Bepflanzung etc.) entstehen, sollte eine weitere unnötige Kostensteigerung vermieden werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum gibt das Grünflächenamt eine einheitliche Dachform vor? 2. Warum weichen die Auflagen (Farbkonzept, Baufenster, Hüttenform) für den Kleingartenverein Riedberg e. V. von den anderen mehr als 100 Kleingartenanlagen ab? 3. Wann ist mit der Übergabe der Anlage an die Kleingärtner zu rechnen? Begründung: Durch die Auflagen der Stadt reduziert sich das Angebotsspektrum an Gartenhütten und führt zu unnötiger Zeitverzögerung mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für die künftigen Pächter. Es wird eine unnötige Bürokratisierung und Regelungstiefe geschaffen, die zusätzlich auch noch vom Grünflächenamt kontrolliert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 129 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5707, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 67-1
Lieferzufahrt St. Matthias
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6280 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 13.10.2024 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrtsberechtigung auf den "Kirchplatz St. Matthias" (Thomas-Mann-Straße 2-4) zu ändern. Das Befahren des Platzes ist durch das oben angefügte Schild nicht gestattet. Am Ende des Platzes befindet sich jedoch die Kindertageseinrichtung Sankt Matthias, die über den Kirchplatz durch einen Cateringservice für Essen und Trinken sowie durch die Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co KG versorgt werden muss. Das angebrachte Schild lässt ein Befahren dieser Zone nicht zu. Der Ortsbeirat regt an, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Befahren des Platzes für diese Zulieferer gestattet. Dies könnte beispielsweise durch das Zusatzschild "Lieferverkehr frei" gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 715 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6277 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 14.11.2024 Betreff: Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim Der Magistrat wird aufgefordert, die am Heddernheimer U-Bahnhof seit mehreren Jahren geschlossene Toilettenanlage schnellstmöglich zu sanieren und wieder zu eröffnen. Alternativ muss schnellstmöglich im Bereich des U-Bahnhofes der Bau eines neuen Toilettenhauses in Auftrag gegeben werden. Begründung: Es gehört unbestreitbar zur Würde der Fahrgäste, an einer Hauptlinie der U-Bahn eine Toilette vorzufinden. Im Sommer, aber auch wieder im Oktober und Anfang November waren aufgrund von Unfällen und Bauarbeiten auf der U-Bahn-Strecke Richtung Innenstadt Hunderte Fahrgäste gezwungen, auf Taxen oder Busse als Ersatzverkehr zu warten - dabei müssen längere Wartezeiten, Ungeduld und Gedränge in Kauf genommen werden. Die Sperrungen dauern häufig mehrere Stunden. Auf der gesamten Strecke Heddernheim - Innenstadt (ob bis Miquelallee oder bis Eschenheimer Tor) gibt es keine Toilettenanlage, die einfach und zeitlich unbeschränkt zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 573 Aktenzeichen: 92-10
Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6279 entstanden aus Vorlage: OF 499/8 vom 20.11.2024 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlenwanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes. Begründung: Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregenereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des Ortsbeirates berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern, ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 486 Aktenzeichen: 90-32
Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6275 entstanden aus Vorlage: OF 491/8 vom 14.11.2024 Betreff: Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zusammenwirken mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte und ggf. der Eigentümergemeinschaft im Nachbarhaus für die Mehrfamilienhäuser Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 einen Sperrmüllabfuhrplatz auszuweisen; 2. die FES zu bitten, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, wie alle Anwohnerinnen und Anwohner der Nordweststadt eine Information erhalten, wo ihr Sperrmüllplatz ist. Begründung: Der bisher von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 mitbenutzte Sperrmüllplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring 406-408 ist seit Kurzem abgeschlossen. Auch der südlich benachbarte Sperrmüllplatz des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 310 ist nicht frei zugänglich. Die Häuser 304-306 haben somit für die Siedlungsabfuhr keinen Sperrmüllplatz, der ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Menschen in diesen Häusern haben Sperrmüll. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Die Nordweststadt gehört zu den Stadtgebieten mit Siedlungsabfuhr. Nicht alle Wohnungsbaugesellschaften informieren ihre Mieter über die jeweils dem Haus zugeordneten Sperrmüllabfuhrplätze. Zudem gibt es in der Nordweststadt sehr viele Einfamilienhäuser. Wilder Sperrmüll ist ein leider häufiges Phänomen in der Nordweststadt und trägt nicht zur Verschönerung des Stadtbildes bei. Oft scheitert der gute Wille aber auch an der mangelnden Verfügbarkeit von Sperrmüllplätzen oder der fehlenden Information, wo abgelegt werden darf. Ein Konzept, das zum Beispiel auf einer im Internet zugänglichen Karte mögliche Abstellflächen ausweist, wäre hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 248 Aktenzeichen: 91-21
Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6282 entstanden aus Vorlage: OF 504/8 vom 18.11.2024 Betreff: Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt von der Hessestraße in die Aßlarer Straße ist die Sichtlinie durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Deshalb wird der Magistrat gebeten, geeignete Aktivitäten zu ergreifen, um eine freie Sicht in beide Richtungen zu gewährleisten. Dies könnte zum Beispiel durch Poller, einen Fahrradbügel oder ähnliche geeignete Maßnahmen erfolgen. Privatphoto Begründung: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt ist die Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 256 Aktenzeichen: 66-0
Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6276 entstanden aus Vorlage: OF 496/8 vom 17.11.2024 Betreff: Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße ein Parkverbot einzurichten. Begründung: Im Wendehammer parken regelmäßig Fahrzeuge, die größere Nutzfahrzeuge beim Wenden behindern oder das Wenden ganz unmöglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 500 Aktenzeichen: 32-1
Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6278 entstanden aus Vorlage: OF 498/8 vom 18.11.2024 Betreff: Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim Vorgang: OM 4726/19 OBR 8; ST 1849/19 Der Magistrat wird gebeten, den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und traffiQ aufzufordern, die Treppenstufen im Heddernheimer U-Bahnhof endlich einer Grundreinigung zu unterziehen und zwar die Treppen auf beiden Seiten und alle Stufen von oben bis unten und die in der Stellungnahme ST 1849 aufgeführten Reinigungsintervalle zu erhöhen. Begründung: Seit Jahren bittet der Ortsbeirat um eine Reinigung der Treppenstufen des U-Bahnhofs Heddernheim, ohne dass es hier eine Verbesserung gibt. Die ersten drei Treppenstufen wurden während der Reinigung der Wände abgespritzt, alle folgenden Stufen sind seit Jahren mit einer schwarzen Kruste, Staub, Papier-, Abfall- und Zigarettenresten bedeckt. Im Winter breiten sich darauf Schnee- und Matschreste von den Winterschuhen aus. Zwar ist Heddernheim ein Außenstadtteil, wie häufig zu hören ist, trotzdem und gerade deshalb wohnen dort sehr viele Menschen, die auf die U-Bahn und einen erträglichen Zustand des Bahnhofs angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1849 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 482 Aktenzeichen: 92-10
Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Vorlagen OF 471/8, 472/8 und 473/8 werden für erledigt erklärt; Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben; Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird nach Anna und Heinrich Landsberg in "Landsberg-Straße" umbenannt; die zum Zei- chen 437 StVO anzubringenden Legendenschilder zeigen auf Vorder- und Rückseite jeweils das Kurzbiogramm eine der beiden Personen, so dass für die Biographie-Daten beider Eheleute ausreichend Platz ist; Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 "An der Sandelmühle" vorgese- hene Kindertagesstätte erhält den Namen "Kinderzentrum Anna Landsberg". Begründung: Das Ehepaar Anna und Heinrich Landsberg ist eng mit der Geschichte der Heddernheimer Kupferwerke verbunden. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirt- schaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Aktenbestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk mo- dernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Or- ganisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süd- deutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim (...) zur ‚Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG'." Nach dem Ersten Weltkrieg ist die bisher auf Kupfer und Aluminium spezialisierte Fabrikation noch einmal erweitert worden um Leichtmetalle, die im Flugzeug- und Autokarosseriebau wichtig waren. Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie bereits als "Ge- neraldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." Weiterhin gehörte er dem Aufsichtsrat der Metallbank und der Metallurgischen Gesellschaft, der späteren "Lurgi", an. Als wohl gut situierter, angesehener Bürger erscheint er seit 1913 im Mitgliederverzeichnis der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Noch bis zum Sommersemester 1933 war Landsberg zusammen u.a. mit Richard Merton im Prüfungskomitee der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Goethe-Univer- sität. Aus den Stellungnahmen des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) an das Stadtvermessungs- amt vom 10.09. und 11.11.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS- Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es ergänzend dazu eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die inzwischen gleichgeschaltete VDM Landsbergs Pension
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenKostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ auch 2025 fördern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6274 entstanden aus Vorlage: OF 489/8 vom 18.11.2024 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" auch 2025 fördern! Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch 2025 mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot zur Verfügung stellen zu können. Ebenso wird gebeten, Mittel bereitzustellen, um die Förderung zu verstetigen. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Gemeinde Frankfurt am Main - Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Servicezentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2024 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 312 Aktenzeichen: 51
Fahrradweg auf „Steinstraße“ zurückbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 502/8 vom 18.11.2024 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" zurückbauen Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf römische "Steinstraße") aus der Radewegeliste zu streichen und in einen für Fußgänger nutzbaren Zustand zu versetzen und den Bewuchs beidseitig zurückzuschneiden. Dabei sollen eventuell noch vorhandene Reste der ursprünglichen römischen Straße erhalten werden. Für den Radweg in Richtung Bad Homburg/Riedberg wird eine alternative Streckenführung eingerichtet. Begründung: Seit Langem ist der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass der aktuelle Zustand ein Unfallrisiko für Radfahrende darstellt. Der Weg ist auch nach Rückschnitt der Hecken zu schmal, dass sich begegnende Radfahrende nicht genügend Platz zum ungefährdeten Vorbeifahren haben. Daher ist der Weg als Fahrradverbindung nicht geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 488 Aktenzeichen: 66-2
Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 866/9 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 in beiden Richtungen ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ebenfalls abgeschaltet werden kann. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Niddapark" bis zur Brücke der Titusstraße (OBR8) die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet, während Sie im Bereich der Kurve (Ginnheimer Bogen) eingeschaltet ist. Aus Sicht des Ortsbeirates 9 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, nicht konsequent verfolgt wird. Bis zum Fernsehturm könnte die Beleuchtung ausgeschaltet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 866/9 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1089 2024 Die Vorlage OF 866/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenNeue Brücke Titusstraße zum Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 493/8 Betreff: Neue Brücke Titusstraße zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, die zum Nordwestzentrum führende, neu gebaute Titusbrücke mit einer Schienenkonstruktion zu ergänzen, die auch für Kinderwagen und Rollator bzw. Rollstuhl geeignet ist. Begründung: Wie verlautet, soll die Brücke noch im Dezember geöffnet werden. Dies bedeutet, dass der bequeme Ampelübergang zurück gebaut wird und alle Besucher:innen von Heddernheim aus die Brücke benutzen müssen. Jahrzehntelange Erfahrungen haben gelehrt, dass der Fahrstuhl an diesem Bauwerk sehr häufig "außer Betrieb" war und als Alternative für Gehbehinderte ohne und mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen und Radfahrer:innen ausfiel. Glücklicher weise gab es in der "alten Titusbrücke" noch Geländer und brauchbar abgeflachte Stufen. Trotz optimistischer Erwartungen an eine unfehlbare und unzerstörbare Technik des "neuen" Fahrstuhls ist es doch dringend geboten, die Treppengestaltung so auszustatten, dass alle Bürger:innen jederzeit das Einkaufszentrum erreichen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 493/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin in dieser Angelegenheit ein Ortstermin organisiert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 493/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeu installierte elektrische Straßenlaternen dimmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 494/8 Betreff: Neu installierte elektrische Straßenlaternen dimmen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Mainova und dem Straßenbauamt zu erreichen, dass die neue elektrische Straßenbeleuchtung in Heddernheim, Augustusstraße und die gerade im Neubau befindliche Straßenbeleuchtung in der Antoninusstraße vermindert bzw. so gedimmt wird, dass sie nachts der künstlichen Beleuchtung der Umgebung in Heddernheim entspricht, wie etwa in der Titusstraße. Begründung: Die Beleuchtung versetzt die Augustusstraße nachts in ein grelles weißes Licht, das Straße, Hauswände und Gärten stärker ausleuchtet als das normale Tageslicht. Da die Antoninusstraße jetzt ebenfalls umgerüstet wird und ein ähnlich enger Abstand der elektrischen Straßenlaternen mit gleicher Lampenstärke (5-polig, weißes Licht) geplant ist, ist zu erwarten, dass die Häuserzeile zwischen Augustusstraße und Antoninusstraße nachts in Zukunft in taghellem Licht steht. Dies ist weder für Menschen, noch Flora und Fauna ein gesunder Zustand. Möglicherweise würde die Ausschaltung von einer oder zwei Birnen pro Lampe oder die Dimmung der Stromstärke hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadweg Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 495/8 Betreff: Radweg Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße Richtung Alt Niederursel das Radfahren auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Viele Radler:innen fahren an der Herzbergstraße auf den Bürgersteig, da durch die Bordsteinabsenkung und Pflanzkübel der Eindruck entsteht, dass der Radweg schon hier beginnt, siehe Foto. Diese bislang verbotene Nutzung des Bürgersteigs soll erlaubt werden. Bildnachweis: Karlheinz Platz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 495/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)
Partei: GRÜNE
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