Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich freihalten
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 31.03.2025, OF 554/8 Betreff: Zugangsrampen zur U-Bahn-Station "Niederursel" und dem umliegenden Kreuzungsbereich freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampen, die als barrierefreie Zugänge zur U-Bahn-Station Niederursel dienen, dauerhaft von parkenden E -Rollern und Fahrrädern freizuhalten. Ebenso den umliegenden Kreuzungsbereich mit den dazugehörigen Gehsteigen.
Begründung:
Die U-Bahn-Station Niederursel kann barrierefrei über Rampen erreicht werden. Soweit zumindest die Theorie. Leider sind die Rampen, die besonders für eingeschränkte Menschen den Zugang zur U-Bahn-Station ermöglichen soll, dauerhaft mit illegal abgestellten E - Rollern u.ä. zugeparkt. Somit ist ein gefahrloses Benutzen nicht möglich. Zuständig ist das Amt für Straßenbau und Erschließung. Daher soll das Amt den Auftrag erhalten, sich darum zu kümmern, dass die Rampen und der gesamte umliegende Bereich dauerhaft von falsch parkenden Zweirädern jeder Art freigehalten wird.Beratung im Ortsbeirat: 8