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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz

10.09.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 892/10 vom 07.09.2024 Betreff: Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz Der Bogenmarkt als Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz bietet seit mehr als 15 Jahren in bewährter Tradition frische Lebensmittel unter freiem Himmel und ist ein sehr beliebter Treffpunkt in Preungesheim. Der bisherige Organisator des Bogen-Marktes, der Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e. V. , hat seine bisherige Tätigkeit als Organisator des Bogenmarktes nunmehr zum Jahresende aufgekündigt. Zudem wird die auf dem Gravensteiner-Platz vorhandene Infrastruktur bzw. der Stromanschluss unter anderem auch vom Vereinsring für Feste und andere Veranstaltungen genutzt. Auch dies hat der bisherige Organisator mit den Veranstaltern geregelt. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, durch wen und ab wann organisatorisch sichergestellt ist, dass auch künftig der vor Ort sehr wichtige und sehr beliebte Bogenmarkt sowie Veranstaltungen von Vereinen auf dem Gravensteiner-Platz stattfinden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Tauben füttern verboten

10.09.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 entstanden aus Vorlage: OF 868/10 vom 26.08.2024 Betreff: Tauben füttern verboten Vorgang: OM 4249/23 OBR 10; ST 1022/24 Die Taubenplage weitet sich leider vor Ort weiter ungebremst aus. Der Ortsbeirat 10 bedauert es sehr, dass die Stadtpolizei hier bisher kaum präsent ist und der Magistrat leider erschwerend den ehrenamtlichen Polizeidienst abgeschafft hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich auf dem Gravensteiner-Platz Verbotsschilder mit dem expliziten Hinweis auf das Bußgeld in Höhe von 120 Euro beim Füttern der Tauben aufzustellen. Begründung: Das Taubenfüttern ist auch für die Tiere selbst sehr schädlich. Das Verbot, Tauben zu füttern, ist leider weitgehend nicht bekannt. Zudem ist auch das drohende Bußgeld in Höhe von 120 Euro nicht im Bewusstsein der Menschen. Entsprechende Schilder erleichtern es, auf das bestehende Verbot vor Ort aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz

10.09.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5893 entstanden aus Vorlage: OF 869/10 vom 26.08.2024 Betreff: Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Verleihern von E-Scootern in Verbindung zu setzen, um das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und andere begleitende Maßnahmen, insbesondere technische, durchzusetzen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgesetzt wird. Begründung: Unter anderem auch durch E-Scooter entstehen immer wieder, insbesondere vor der Grünfläche bzw. vor dem Tegut-Gebäude mit der Eisdiele und dem Restaurant, gefährliche Situationen, so leider gerade dort auch für Senioren sowie Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Turnhalle Münzenbergerschule

10.09.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5897 entstanden aus Vorlage: OF 860/10 vom 20.08.2024 Betreff: Turnhalle Münzenbergerschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wann die Turnhalle der Münzenbergerschule abgerissen und neu gebaut wird. Begründung: Die Turnhalle ist seit Jahrzehnten baufällig und nicht mehr funktionsfähig. Schul- und Vereinssport ist dort schon lange nicht mehr durchführbar. Den Kindern wird so eine gesunde und altersangemessene Entwicklung verwehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg

10.09.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5901 entstanden aus Vorlage: OF 866/10 vom 26.08.2024 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und mit welchen (einfachen) Maßnahmen, zum Beispiel farbliche Effekte auf dem Straßenbelag etc., im Azaleenweg die überhöhten Geschwindigkeiten, insbesondere in Höhe des Kinderspielplatzes, auf maximal Schritttempo begrenzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Trinkbrunnen für das Eckenheimer Kirschwäldchen

10.09.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5898 entstanden aus Vorlage: OF 862/10 vom 26.08.2024 Betreff: Trinkbrunnen für das Eckenheimer Kirschwäldchen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob, und wenn ja, wann und wo ein Trinkbrunnen für das Eckenheimer Kirschwäldchen berücksichtigt werden kann. Ggf. kann das mit der seit geraumer Zeit geforderten, bisher noch fehlenden Toilettenanlage verbunden werden. Begründung: Der sogenannte Ami-Park hat neben Grünflächen auch den großen Kinderspielplatz. Hier treffen sich nicht nur im Sommer viele Familien mit zahlreichen Kindern. Auch Jugendliche nutzen das Areal intensiv. Gerade an den zunehmend sehr heißen Sommertagen wird ein Trinkbrunnen vor Ort dringend benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße

10.09.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5907 entstanden aus Vorlage: OF 879/10 vom 26.08.2024 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM 3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10; ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem realen Parkraumbedarf, der StVO, keiner weiteren Nachverdichtung von Böden, der Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und den nur begrenzt verfügbaren legalen Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatischer bzw. innovativer Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln schwammig bzw. interpretierbar (siehe auch: https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle). In der Tempo-30-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, der Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach Auffassung des Ortsbeirats Wendekreisel, die aktuell bereits selbst Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine Verkehrszeichen 205 aufgestellt worden. Die jeweils einzige in die Kreisel einführende Straße ist gleichzeitig auch die ausführende Straße, weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu beachten sind. Die aufgestellten Verkehrszeichen 222 machen die jeweiligen Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass es sich bei den vorgenannten Kreiseln um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO handelt? 2. Ist eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw. geboten? 3. Auf welchen Grundlagen sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem jeweiligen kurzen südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens drei, idealerweise vier legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine Pseudoverkehrsinseln mit aufgestellten Verkehrszeichen 222. Diese werden nach Wahrnehmung des Ortsbeirates nicht als Querungshilfen genutzt. Sofern bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung, neben den Pseudoverkehrsinseln, mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? 6. Sofern bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung (der Quasieinbahnstraße) innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z. B. unter der Anwendung Wendekehre oder scharfe Kurve nicht zulässig war: Kann dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss (OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund vier Metern) linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2001, OM 37 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2002, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Erledigte Baustellen-Umleitungsschilder

10.09.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5911 entstanden aus Vorlage: OF 888/10 vom 15.08.2024 Betreff: Erledigte Baustellen-Umleitungsschilder Der Magistrat wird gebeten, sämtliche erledigte Baustellen-Umleitungsschilder im Ortsbezirk 10 aktuell und auch künftig umgehend abholen zu lassen. Begründung: Derzeit stehen für die Verkehrsteilnehmer offensichtlich erledigte Baustellen-Umleitungsschilder störend und irritierend auf öffentlichen Parkplätzen bzw. im öffentlichen Raum, unter anderem im Marbachweg und in der Ronneburgstraße. Der öffentliche Raum ist von allen Beteiligten frei von etwaigen Altlasten zu halten. Veraltete und irritierende Straßenbeschilderung oder im öffentlichen Raum störende Hindernisse sind ausdrücklich zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10

Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz

07.09.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2024, OF 892/10 Betreff: Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz Der Bogen-Markt als Wochenmarkt auf dem Gravensteiner Platz bietet seit mehr als 15 Jahren in bewährter Tradition frische Lebensmittel unter freiem Himmel und ist ein sehr beliebter Treffpunkt in Preungesheim. Der bisherige Organisator des Bogen-Marktes, der Landesverband der hessischen Marktbeschicker, hat sein bisherige Tätigkeit als Organisator des Bogen-Marktes nunmehr zum Jahresende aufgekündigt. Zudem wird die auf dem Gravensteiner-Platz vorhandene Infrastruktur bzw. der Stromanschluss, unter anderem auch vom Vereinsring für Feste und andere Veranstaltungen genutzt. Auch dies hat der bisherige Organisator mit den Veranstaltern geregelt. Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, durch wen und ab wann organisatorisch sichergestellt ist, dass auch künftig der vor Ort sehr wichtige und sehr beliebte Bogen-Markt sowie Vereine auch künftig mit Veranstaltungen auf dem Gravensteiner-Paltz stattfinden können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5896 2024 Die Vorlage OF 892/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Wochenmarkt Organisator Veranstaltungen

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten

27.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 872/10 Betreff: Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen und Prüfen und Berichten ob es möglich ist die Einfahrt der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße mit einer Anforderungsampel zur Sicherung des fließenden Verkehrs und der Radfahrer auszustatten. Begründung: Es ist festzustellen, dass die Hofhausstraße seit einiger Zeit immer mehr von Autofahrern genutzt wird. An der Einmündung auf die Friedberger Landstraße ist es nur erschwert möglich den fließenden Verkehr einzusehen, da der Radverkehr ebenfalls diesen Punkt kreuzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Einmündung Hofhausstraße Friedberger Landstraße

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen

27.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 891/10 Betreff: Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist die Überschwemmungssituation nach Niederschlägen in den Unterführungen im Ortsgebiet 10 zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Begründung: Bei mehreren Unterführungen im Ortsgebiet 10, ist festzustellen das selbst im Normalregenfall, sich in kürzeste Zeit sehr viel Regenwasser ansammelt, dass bis 1,5m Höhe erreichen kann. Autofahrer sowie Fußgänger, müssen umdrehen und neue Wege suchen. Es gibt ja auch noch kein Warnsystem oder ein Hinweisschild, welches die Betroffenen informiert, dass diese Strecke nicht mehr nutzbar ist. Beispiele hier wären ZB. Huswertstraße Richtung Am Dachsberg, unter der Autobahn oder Unterführung Hofhausstraße Richtung Bad Vilbel. Daher möchten wir um Überprüfung bitten, ob es Ausbesserungen nötig sind, um die Regenwasseransammlungen zu reduzieren. Oder ob es nötig ist die Sinnkästen zu erneuern oder erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 891/10 wurde zurückgezogen.

Sinkkästen Unterführungen Regenwasseransammlungen

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Trinkbrunnen für das Eckenheimer Kirschwäldchen

26.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 862/10 Betreff: Trinkbrunnen für das Eckenheimer Kirschwäldchen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob, und wenn ja, wann und wo ein Trinkbrunnen für das Eckenheimer Kirschenwäldchen berücksichtigt werden kann. Ggf. kann das mit der seit geraumer Zeit geforderten, bisher noch fehlenden Toilettenanlage verbunden werden. Begründung: Der sogenannte AMI-Park hat neben Grünflächen auch den großen Kinderspielplatz. Hier treffen sich nicht nur im Sommer viele Familien mit vielen Kindern. Auch Jugendliche nutzen das Areal intensiv. Gerade an den zunehmend, sehr heißen Sommertagen, wird ein Trinkbrunnen vor Ort dringend benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5898 2024 Die Vorlage OF 862/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Trinkbrunnen Kirschwäldchen Jugendliche

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749

26.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 865/10 Betreff: Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749 Vorgang: M 45/97; V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15; OM 3501/23 OBR 10; ST 935/23 Der Ortsbeirat hat mit Ablehnung die Berichte in der Frankfurter Lokalpresse zur Kenntnis genommen, dass das Umweltamt der Stadt Frankfurt nur "Vergehen in Landschaftsschutz-gebieten II oder in FFH-Gebieten" verfolgen könne und dies weiterhin "Aufgrund des derzeitigen Personalbestandes" begründet ist. In diesem Zusammenhang wurde berichtet: "Weil kein Bebauungsplan mit den Festsetzungen für Klein- oder Freizeitgärten vorliegt, sind die dortigen Gärten selbst schon nicht zulässig". Seit 1997 ist der Bebauungsplan Nr. 749 "Eckenheim, Erholungs- u. Freizeitzentrum (Freizeitgärten)" im Verfahren, aber bis heute nicht abgeschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden Freizeitgärten und die bestehenden Anlagen für Kleintierzucht planungsrechtlich gesichert werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Warum befindet sich der Bebauungsplan Nr. 749 seit über 27 Jahren im Verfahren und wurde noch nicht abgeschlossen? 2. Welche Maßnahmen sind noch erforderlich, um dieses Bebauungsplanverfahren abzuschließen? 3. Bis wann kann dieses Bebauungsplanverfahren im Idealfall und zeitnah abgeschlossen werden? 4. Zur künftigen Verfolgung der berichteten Verstöße: Trifft die Vermutung zu, dass nach dem abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren gegebenenfalls auch eine unterstützende bzw. einschreitbare Zuständigkeit bei der Bauaufsicht liegen würde? 5. Teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, dass bis zum Abschluss des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 749 und evtl. vorher stattfindenden Kontrollen die Freizeitgärten betrachtungsfrei bleiben können, sofern sie nicht durch Sichtschutzplanen, Bauzäune, Baumaterialien und Rohre, Einfriedungen, die nicht aus Büschen oder Hecken bestehen, auffällig sind? 6. Aufgrund der mutmaßlich langen und noch abzuarbeitenden Liste an "Vergehen in Landschaftsschutzgebieten II oder in FFH-Gebieten": Wann kann der Magistrat die Vergehen im Gebiet der Niederbornstraße verfolgen sowie deren Beseitigung verfügen? 7. Wie viele weitere Vergehen in Landschaftsschutzgebieten I, welche noch nicht verfolgt werden können, sind dem Magistrat im Bereich des Ortsbezirks 10 bekannt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3501 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 935 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 493 2024 Die Vorlage OF 865/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Kleingärten Bebauungsplan Verstöße

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg

26.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 866/10 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und mit welchen (einfachen) Maßnahmen im Azaleenweg, zum Beispiel farbliche Effekte auf dem Straßenbelag, etc. die zu hoch gefahrenen Geschwindigkeiten insbesondere in Höhe des Kinderspielplatzes auf max. Schritttempo begrenzt werden können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5901 2024 Die Vorlage OF 866/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehr Beruhigung Bereich

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Tauben füttern verboten

26.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 868/10 Betreff: Tauben füttern verboten Vorgang: OM 4249/23 OBR 10; ST 1022/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Taubenplage weitet sich leider ungebremst vor Ort weiter aus. Der Ortsbeirat 1o bedauert es sehr, dass die Stadtpolizei hier bisher kaum präsent ist und der Magistrat erschwerend den ehrenamtlichen Polizeidienst leider abgeschafft hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, schnellstmöglich auf dem Gravensteiner-Platz Verbotsschilder gegen das Füttern der Tauben aufstellen zu lassen. Begründung: Das Taubenfüttern ist auch für die Tiere selbst sehr schädlich. Das Verbot Tauben zu füttern ist leider weitgehend nicht bekannt. Zudem ist auch das drohende Bußgeld in Höhe von EURO 120 nicht im Bewusstsein der Menschen. Entsprechende Schilder erleichtern es auf das bestehende Verbot vor Ort aufmerksam zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5892 2024 Die Vorlage OF 868/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Verbotsschilder" die Worte "mit explizitem Hinweis auf das Bußgeld in Höhe von 120 Euro" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Taubenplage Verbotsschilder Bußgeld

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Max. Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz

26.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 869/10 Betreff: Max. Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und anderen begleitende Maßnahmen durchholen zu lassen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgeholt wird. Begründung: Unter anderem auch durch E-Scooter, entstehen immer wieder insbesondere vor der Grünfläche bzw. vor dem Tegut-Gebäude mit der Eisdiele und dem Restaurant gefährliche Situationen, so leider gerade dort auch für Senioren sowie für Kinder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5893 2024 Die Vorlage OF 869/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Verleihern von E-Scootern in Verbindung zu setzen, um das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und andere begleitende Maßnahmen, insbesondere technische, durchzusetzen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgesetzt wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schritttempo Fußgängerzone E-Scooter

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße

26.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 879/10 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM 3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10; ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem realen Parkraumbedarf, StVO, nicht Neuver dichtung von Böden, Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und nur begrenzt verfügbaren, legalen Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatische bzw. innovative Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln schwammig bzw. interpretierbar (s. auch: https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle ). In der 30er-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach Auffassung des Ortsbeirats Wendekreise, die aktuell bereits selbst Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort, wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine VZ 205 aufgestellt worden. Die jeweils einzige in die Kreise einführende Straße ist gleichzeitig auch die ausführende Straße. Weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu beachten sind. Die aufgestellten VZ 222 machen die jeweiligen Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass es sich bei den vorgenannten "Kreiseln" um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO handelt? 2. Ist eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw. geboten? 3. Auf welchen Grundlagen sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem jeweiligen kurzen, südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens 3 idealerweise 4 legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine "pseudo" Verkehrsinseln mit aufgestellten VZ 222. Diese werden nach Wahrnehmung das Ortsbeirates nicht mal als Querungshilfen genutzt. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung", neben den "pseudo" Verkehrsinseln mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? 6. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung" (der quasi Einbahnstraße), innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z.B. unter der Anwendung "Wendekehre" oder "scharfe Kurve" nicht zulässig war: Kann dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss (OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund 4 Metern) linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2001, OM 37 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2002, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5907 2024 Die Vorlage OF 879/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kreisel Verkehrssicherheit Parkplätze

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Regenunterstand für den Berkersheimer Friedhof

26.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 880/10 Betreff: Regenunterstand für den Berkersheimer Friedhof Vorgang: OIB 385/15 OBR 10; ST 197/16 Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Magistrat wird - unter Bezugnahme auf die OIB 385 vom 03.11.2015 über den beschlossenen (Teil-)Betrag in Höhe von seinerzeit 11.000 Euro - gebeten, mit dem Bürgerverein Berkersheim eine Vereinbarung zu treffen, so dass nunmehr der Bürgerverein anstelle der Stadt Frankfurt einen Regenunterstand auf dem Berkersheimer Friedhof für künftige Trauerfeiern planen und realisieren kann, mit der Maßgabe, dass nach Baufertigstellung der Bau auf die Stadt Frankfurt übertragen und von dort übernommen wird. Der Ortsbeirat 10 unterstützt diese Maßnahme aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 23.000 Euro incl. der bereits in 2015 zur Verfügung gestellten 11.000 Euro. Begründung: Der Bürgerverein möchte nunmehr den Regenunterstand in Absprache mit den zuständigen Stellen für die Stadt realisieren, nachdem der Regenunterstand bisher leider noch nicht zustande gekommen ist. Der Berkersheimer Friedhof verfügt bisher über keine ausreichend große Trauerhalle. Aktuelle Planungen und Berechnungen berücksichtigen den bisherigen (Teil-)Betrag im Auftrag des Bürgervereins Berkersheim und weisen auf einen gestiegenen Kostenaufwand seit 2015 zzgl. bisher nicht berücksichtigter üblicher und erforderlicher Kosten hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.11.2015, OIB 385 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 197 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 343 2024 Die Vorlage OF 880/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Regenunterstand Friedhof Bürgerverein

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Begehung an der Ecke Steinkleestraße/An der Fischerweide zur Sicherung der Schulkinder auf dem Schulweg mit dem Rad

20.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 859/10 Betreff: Begehung an der Ecke Steinkleestraße/An der Fischerweide zur Sicherung der Schulkinder auf dem Schulweg mit dem Rad Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) wird gebeten eine Begehung in den Straßen Steinkleestraße / An der Fischerweide durchzuführen, um die Sicherheit des Schulweges zu verbessern. Begründung: Der Alltag zeigt ergeben, dass Autofahrende sich nicht an die Markierungen halten und trotzdem auf den Markierungen parken, so dass es für die Schulkinder weiterhin nicht sicher ist, sich dort mit dem Rad zu bewegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 859/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sicherheit Schulkinder Schulweg

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Turnhalle Münzenbergerschule

20.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 860/10 Betreff: Turnhalle Münzenbergerschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wann die Turnhalle der Münzenbergerschule abgerissen und neu gebaut wird. Begründung: die Turnhalle ist seit jahrzehnten baufällig und nicht mehr funktionsfähig. Schul- und Vereinssport ist dort schon lange nicht mehr durchführbar. Den Kindern wird so eine gesunde und altersangemessene Entwicklung verwehrt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5897 2024 Die Vorlage OF 860/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Turnhalle Münzenbergerschule Abriss

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Kein Ausbau der A 5 auf zehn Spuren, Lärmschutzwall für Bonames jetzt errichten und alle betroffenen Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung einladen

20.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 874/10 Betreff: Kein Ausbau der A 5 auf zehn Spuren, Lärmschutzwall für Bonames jetzt errichten und alle betroffenen Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung einladen Nach Durchsicht der Machbarkeitsstudie der Autobahn GmbH ( https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/machbarkeitsstudie-zum-ausbau-vom-f rankfurter-kreuz-bis-anschlussstelle-friedberg ) wird besonders die Lärmbelastung von Bonames zunehmen. Eine zusätzliche Lärmschutzwand wird bei aktueller Rechtslage wohl nicht so gebaut werden, dass Bonames entlastet wird. Zusätzlich bedeutet mehr Verkehr auf der A5, dass an den Abfahrten der A661: Friedberger Landstraße // Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach // Preungesheim / Eckenheim, mit einer erheblichen Zunahme an Verkehr, und damit an Abgasen und Lärm zu rechnen ist. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, sämtliche betroffenen Ortsbeiräte zu einem Informationsgespräch mit kompetenten Institutionen, auch vom Land Hessen, einzuladen, welche vom 10-spurigen Ausbau der A5 betroffen sind. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A5 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der Westseite der für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im Bereich Nieder-Eschbach - Kalbach-Riedberg / Bonames (in Sichtweite, und damit Hörweite) einzusetzen. Begründung: Die Studie zeigt deutlich, dass der finanzielle, logistischen und CO2-intensiver Aufwand für eine kurzfristige Verbesserung des Verkehrsflusses nicht lohnt. Grundlegende Verkehrsprobleme werden nicht gelöst. Aus den Verkehrswissenschaften gilt es als gesichert, dass mehr Angebote an Fahrspuren mehr Verkehr bedeutet. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau im nördlichen Bereich auf acht Spuren von 12 % zusätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus. Bei 10 Fahrspuren sind es knapp 20 %, je nach Berechnungsmethode sogar mehr. Um die Klimakrise müssen wir die CO2-Belastung drastisch reduzieren, und nicht um erheblich steigern. Dies ist weder mit dem völkerrechtlich verbindlichen Staatsvertrag vom Pariser Klimaschutzabkommen, einschlägigen Urteilen zum Klimaschutz vom EU-Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht noch mit dem Grundgesetz §2 und §20a vereinbar. Selbst wenn wir eine flächendeckende Elektromobilität annehmen, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom Antrieb ist. Der "Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain" stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z.B. Aufforstung). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 874/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausbau Lärmschutz Informationsveranstaltung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen

15.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2024, OF 887/10 Betreff: Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit den Zielen: 1. Aktuell sämtliche ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 umgehend beseitigen zu lassen. 2. Baustelleneinrichtungen jeweils grundsätzlich auf ordnungsgemäße und platzsparende Einrichtung überprüfen zu lassen. 3. Keine Kosten für die Allgemeinheit zu den vorgenannten Punkten zu übernehmen. 4. Bei ruhenden oder erledigten Baustellen die Einschränkungen gemäß der Straßenverkehrsordnung umgehend zu beenden. Begründung: Baustellen ziehen sich teils merkwürdig zeitintensiv über Monate und teils ohne erkennbare Aktivität hin. So zum Beispiel in der Homburger Landstraße in der Höhe Hilgenfeld. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE und 1 FDP gegen CDU (= Annahme); 4 GRÜNE, SPD, Linke, 1 FDP, AfD und fraktionslos (= Enthaltung)

Baustelleneinrichtungen Ordnungsgemäße Überprüfung Kostenübernahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Erledigte Baustellen-Umleitungsschilder

15.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2024, OF 888/10 Betreff: Erledigte Baustellen-Umleitungsschilder Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, sämtliche erledigte Baustellen-Umleitungs-Schilder im Ortsbezirk 10 aktuell und auch künftig umgehend abholen zu lassen. Begründung: Derzeit stehen für die Verkehrsteilnehmer offensichtlich erledigte Baustellen-Umleitungs-Schilder störend und irritierend auf öffentlichen Parkplätzen bzw. im öffentlichen Raum, unter anderem im Marbachweg und in der Ronneburgstraße. Der öffentliche Raum ist von allen Beteiligten frei von etwaigen Altlasten zu halten. Veraltete und irritierende Straßenbeschilderung oder im öffentlichen Raum störende Hindernisse sind ausdrücklich zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5911 2024 Die Vorlage OF 888/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Baustellen-Umleitungsschilder Verkehrsteilnehmer Straßenbeschilderung

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Sinkkästen der Straßenregenwasserkanäle im Straßenraum öfter reinigen

02.07.2024 | Aktualisiert am: 12.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5676 entstanden aus Vorlage: OF 857/10 vom 18.06.2024 Betreff: Sinkkästen der Straßenregenwasserkanäle im Straßenraum öfter reinigen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, die Schlammfangeimer der Sinkkästen öfter zu reinigen und ggf. zusätzliche Saugfahrzeuge anzuschaffen. Begründung: Die schweren Regenfälle der ersten Maiwoche haben deutlich gezeigt, dass die Überflutungen nicht zuletzt auf verstopfte Sinkkästen zurückzuführen sind. Es hat sich einiges angesammelt, und das viele Regenwasser konnte nicht durch die Kanalisation aufgenommen werden. Es ist ratsam, in den Monaten, in denen viel Regen üblich ist, diese öfter zu reinigen. Es ist klar, dass die Regenmassen nicht vollständig durch die Kanalisation aufzufangen sind, dennoch wäre das Ausmaß der Überflutungen bei einem funktionierenden Regenwasserentsorgungssystem deutlich geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1471

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes

02.07.2024 | Aktualisiert am: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675 entstanden aus Vorlage: OF 845/10 vom 17.06.2024 Betreff: Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes Im Berkersheimer Weg vor der Hausnummer 31 befinden sich zwei Schwerbehindertenparkplätze, davon ein persönlicher. Da diese gegenüber dem kleinen Einkaufszentrum am Frankfurter Berg liegen, parken dort regelmäßig und nicht nur kurzzeitig Fahrzeuge von nicht Nutzungsberechtigten und insbesondere Zentrumsaufsuchenden. Der Berechtigte für den persönlichen Schwerbehindertenparkplatz informierte den Ortsbeirat darüber, dass er diesen nur selten frei vorfindet. Selbst die ständigen Meldungen an das Ordnungsamt verbessern diesen schon lange andauernden Zustand nicht. Das Ordnungsamt kann seine häufigen Bitten um Sofortmaßnahmen stets mit dem Hinweis auf Personalmangel nicht erfüllen. Es klingt logisch und ist nachvollziehbar, dass eine Verlegung dieses Parkplatzes aus dem direkten Bereich des Einkaufszentrums zu einer gravierenden Lageverbesserung für den Berechtigten führen kann. Der infrage kommende Bereich ist öffentlicher Raum. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat (gemäß Vorschlag und Wunsch des Berechtigten) gebeten, den vorgenannten persönlichen Schwerbehindertenparkplatz in die Sonnentaustraße (siehe Abbildung) zu verlegen, idealerweise an Position 1. bei Wegnahme von zwei nie genutzten Fahrradbügeln, alternativ bitte an Position 2. oder 3. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35

02.07.2024 | Aktualisiert am: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5674 entstanden aus Vorlage: OF 844/10 vom 17.06.2024 Betreff: Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Weinstraße 33 und 35 wieder verkehrssicher herzurichten. Begründung: Im Laufe der Zeit sind an diesem Ort durch starke Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen (Hebungen und Absenkungen) des nördlichen Bürgersteiges in der Weinstraße entstanden. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Aufzüge der S-BahnStation „Berkersheim“

02.07.2024 | Aktualisiert am: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5671 entstanden aus Vorlage: OF 838/10 vom 17.06.2024 Betreff: Aufzüge der S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, die Aufzüge der S-Bahn-Station "Berkersheim" regelmäßig zu kontrollieren und zu warten, sodass Ausfälle künftig weniger schlimm sind. Begründung: Durch den Wegfall des schienengleichen Bahnübergangs kommt den Aufzügen dort eine größere Rolle zu als an anderen S-Bahn-Stationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 10

Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim

02.07.2024 | Aktualisiert am: 24.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.07.2024, OA 476 entstanden aus Vorlage: OF 852/10 vom 17.06.2024 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann der Schulsport in Eckenheim und Preungesheim deutlich verbessert in den nachfolgend aufgeführten Schulen zur Verfügung steht: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle); 3. Münzenbergerschule in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 4. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle); 5. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 6. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle); 7. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Außenanlage ); 8. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es eilt, zumal dadurch auch der Vereinssport in Eckenheim und Preungesheim leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 09.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 12.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5094, 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 09.09.2024

Schulsportinfrastruktur Eckenheim Preungesheim

Keine Partei

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