Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
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Bisheriger Verlauf
11.12.2024
14.01.2025
14.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
Details im PARLIS OF_964-10_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
Details im PARLIS OM_6319_2025Stellungnahme des Magistrats
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
Details im PARLIS ST_609_202511.12.2024
Antrag Ortsbeirat
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
Details im PARLIS OF_964-10_202414.01.2025
Anregung Ortsbeirat
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
Details im PARLIS OM_6319_202514.04.2025
Stellungnahme des Magistrats
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
Details im PARLIS ST_609_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 11.12.2024 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügeln/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben.
Begründung:
Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße In den Gräben eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt. Im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609