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Meine Nachbarschaft: Wilhelm-Leuschner-Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten

07.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1211/1 Betreff: Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich ohne Einbindung des Ortsbeirats sowie von Anwohnenden eingerichtete Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Alternativ kann eine Lieferzone vor Gutleutstraße 139 (Gaststätte "Zur Biertone") eingerichtet werden. Begründung: Bisher erfolgte die Warenanlieferung vollkommen problemlos am Ende der Straße, wo ohnehin ein Halteverbot dauerhaft eingerichtet ist und dort viel Platz für Warenanlieferung vorhanden ist. Die Warenanlieferung hat dort niemanden gestört und Anwohner auch nicht in einer unzumutbaren Art und Weise eingeschränkt. Anwohnende beschweren sich, von der Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt kann die Lieferzone stattdessen problemlos vor Gutleutstraße 139 eingerichtet werden. Dort befinden sich keine Anwohnerparkplätze, die entfallen müssten. Bisher hatten sich 50 Anwohner 9 Anwohnerparkplätze geteilt. Die Anwohnerparkplätze zu reduzieren ist daher unverhältnismäßig und an dieser Stelle vor allem auch unnötig. Für eine kleine Straße, welche in einer Sackgasse mündet, wäre es eine enorme Lärmbelastung, dort LKWs einfahren zu lassen, um diese dort entladen zu lassen. Vor allem, wenn dies problemlos an anderer Stelle möglich wäre, wie o.g., und lediglich öffentliche Parkplätze statt Anwohnerparkplätze entfallen müssten. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1211/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwischennutzung für die DondorfDruckerei

11.03.2024 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5274 entstanden aus Vorlage: OF 854/2 vom 25.02.2024 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei 1. Der Magistrat wird zur Vermeidung eines weiteren Leerstands aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und der Hochschule für Gestaltung (HFG) und/oder für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden; b) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern, wie basis e. V. oder ATELIERFRANKFURT e. V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie Radar-Kreativräume für Frankfurt; c) welche baulichen Maßnahmen unter Bezifferung der Kosten für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären; d) ob eine Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. Begründung: Die Ansiedlung des Max-Planck-Instituts (MPI) wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, sodass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept für die Zeit zu entwickeln, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e. V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8 bis 12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte, anknüpfen. In Betracht kommen aber auch ATELIERFRANKFURT e. V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1 bis 3 in Frankfurt oder Radar-Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wechs raum.219 GbR, Gutleutstraße 8 bis 12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf-Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative. Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Diese Anregung ist im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1351 Aktenzeichen: 00-40

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zwischennutzung für die DondorfDruckerei

25.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 854/2 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat soll: 1. Zur Vermeidung eines weiteren Leerstands - aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung b) aa) als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und HFG Hochschule für Gestaltung und/oder bb) für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden, . c) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern wie basis e.V. oder ATELIERFRANKFURT e.V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie "Radar-Kreativräume für Frankfurt". d) welche baulichen Maßnahmen - unter Bezifferung der Kosten - für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären. e) eine Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. 3. Der Magistrat soll sicherstellen, dass die rechtswidrigen Besetzergruppen explizit von jedweder Zwischennutzung ausgeschlossen werden. Begründung: Die Ansiedlung des MPI wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet - Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, so dass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss - bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt - sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept zu entwickeln für die Zeit, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e.V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8-12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte. In Betracht kommen aber auch AtelierFrankfurt e.V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1-3 in Frankfurt oder Radar Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wachs raum.2019 GbR, Gutleutstraße 8-12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das "Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative". Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Dieser Antrag ist bis auf Punkt 3 im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 18 Die Vorlage OF 854/2 wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5274 2024 Die Vorlage OF 854/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Vorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel

16.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1167/1 Betreff: Vorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher möge den Planungsdezernenten, die Wirtschaftsdezernentin sowie Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes, der Hafenbetriebe sowie weitere an der Planung Beteiligte einladen, um im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 über die Ziele der anstehenden Bebauungspläne, mögliche Bauvorhaben, die Kosten und die Finanzierung südlich und nördlich der westlichen Gutleutstraße zu informieren. Begründung: In der Bevölkerung gibt es Bedenken und Ängste im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im westlichen Gutleutviertel. Eine Vorstellung der Vorhaben durch das Stadtplanungsamt soll die Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels informieren und deren Fragen beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße

06.02.2024 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 1080/1 vom 17.12.2023 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 1 eine Magistratsvorlage vorzulegen mit dem Ziel der Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt, damit dort in geeigneter Form ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden kann, und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen. Begründung: Das Stadtplanungsamt favorisiert an diesem Ort den genossenschaftlichen Wohnungsbau, damit mit einer geeigneten Wohnraumbebauung ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnungsbau in Frankfurt realisiert werden kann. Dazu gibt es schon großartige Ansätze, wie beispielsweise einen Ideen-Wettbewerb von Master-Studenten der TU Darmstadt unter der Überschrift "Produktives (Stadt-)quartier Gutleuthafen", deren Modelle im Sommer im Stadtplanungsamt zu besichtigen waren (www.architektur.tu-darmstadt.de/fachbereich/aktuelles _arch/architektur_news_details_160640.de.jsp). Außerdem initiiert das Quartiersmanagement Gutleut regelmäßige "Hafengespräche" unter Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger vor Ort, vor allem derjenigen der Wurzelsiedlung (einem wohnungspolitischen Kleinod innerhalb Frankfurts), und des Stadtplanungsamtes. Zuletzt stellte sich im November 2023 das Home Netzwerk Frankfurt für Gemeinschaftliches Wohnen e. V. vor. Momentan liegen die Nutzungsrechte jedoch noch bei den städtischen Hafenbetrieben. Ohne deren Einwilligung wird es schwierig sein, Bauprojekte zu planen, zu steuern und umzusetzen, da die Prioritäten der Hafenbetriebe an anderer Stelle liegen dürften. Oberstes Ziel sollte es sein, Luxuswohnen wie im Westhafen oder im Europaviertel zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1250 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30Abschnitt in der Gutleutstraße vor der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule

06.02.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5076 entstanden aus Vorlage: OF 1119/1 vom 17.12.2023 Betreff: Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Abschnitt in der Gutleutstraße vor der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße 38 in Höhe des Eingangs von Karmeliterschule und Weißfrauenschule schnellstmöglich einen Tempo-30-Abschnitt einzurichten und zusätzlich Warnschilder "Vorsicht Schulkinder" anbringen zu lassen, sodass das Gefährdungspotenzial für die Kinder, die auf dem Schulweg unbedacht die Straße queren, minimiert wird. Begründung: Die Gutleutstraße wird von den Autofahrenden häufig als Rennstrecke missbraucht, um am Baseler Platz noch schnell über eine grüne Ampel zu kommen. Außerdem ist vielen nicht bekannt, dass sich dort eine Schule befindet. Die Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts sorgt dafür, dass die Kinder möglichst gefahrlos die Straße überqueren können und dabei nicht unter die Räder kommen. Foto: Petra Thomsen; Beispiel Warnschild "Achtung Schulkinder" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 906

OF (Antrag Ortsbeirat )

Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße

04.02.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 1149/1 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den ortsansässigen Gewerbebetrieben frühzeitig vergleichbare Ersatzflächen anzubieten bzw. sie umzusiedeln oder Mischnutzung zu ermöglichen. Begründung: Die planungsrechtliche Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen in der Stadt Frankfurt ist ein zentrales Ziel des Masterplans Industrie und des Gewerbeflächenentwicklungsprogamms (GEP). Zudem sollen den Belangen von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität eingeräumt werden. Die Zielsetzung einer Wohnbaulandentwicklung im Bereich östlicher Gutleuthafen durch Ausweisung eines "Urbanen Gebietes" (MU) mit einem Nutzungsschwerpunkt Wohnen südlich der Gutleutstraße verstößt gegen diese Prinzipien. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH hatte den Bedarf von Gewerbeflächen bis 2030 auf zusätzlich 90 bis 140 Hektar beziffert. In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurde in Frankfurt kein Hektar neue Gewerbefläche ausgewiesen. Eine Stadt wie Frankfurt ist auf ausreichend hohe Gewerbesteuereinahmen angewiesen. Daher dürfen Gewerbebetriebe aus der Stadt nicht verdrängt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.12.2023, OF 1080/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5074 2024 1. Die Vorlage OF 1080/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird "und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen." 2. Die Vorlage OF 1149/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße

17.01.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Betreff: Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße Vorgang: OM 4402/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird dringlich aufgefordert, die vor vier Monaten vom Ortsbeirat eingereichte Anregung OM 4402 bezüglich eines echten Fußgängerüberwegs in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße umzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Höhe der Gutleutkaserne einzurichten und entsprechend zu beschildern." Begründung: Trotz des Fristablaufs liegt dem Ortsbeirat keine Stellungnahme des Magistrats zu diesem für die Bewohnerinnen und Bewohner rund um den Rottweiler Platz wichtigen Anliegen vor. Daher kann davon ausgegangen werden, dass keine zwingenden Gründe gegen die Einrichtung des Fußgängerüberwegs vorliegen. Eventuelle Hinderungsgründe hätten zeitnah vorgebracht werden können. Der Ortsbeirat erinnert den Magistrat gerne an die noch ausstehende Umsetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1118/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße

17.12.2023 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1080/1 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 1 einen Magistratsbericht vorzulegen mit dem Ziel der Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt, damit dort in geeigneter Form ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden kann. Begründung: Das Stadtplanungsamt favorisiert an diesem Ort den genossenschaftlichen Wohnungsbau, damit hier mit einer geeigneten Wohnraumbebauung ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnungsbau in Frankfurt realisiert werden kann. Dazu gibt es schon großartige Ansätze, wie beispielsweise einen Ideen-Wettbewerb von Master-Studenten der TU Darmstadt unter der Überschrift "Produktives (Stadt-)quartier Gutleuthafen", deren Modelle im Sommer im Stadtplanungsamt zu besichtigen waren. https://www.architektur.tu-darmstadt.de/fachbereich/ak tuelles_arch/architektur_news_details_160640.de.jsp Außerdem initiiert das Quartiersmanagement Gutleut regelmäßige "Hafengespräche" unter Einbeziehung aller Bürger*innen vor Ort, vor allem derjenigen der Wurzelsiedlung (einem wohnungspolitischen Kleinod innerhalb Frankfurts), und des Stadtplanungsamtes. Zuletzt stellte sich im November 2023 das Home Netzwerk Frankfurt für Gemeinschaftliches Wohnen e.V. vor. Momentan liegen die Nutzungsrechte jedoch noch bei den städtischen Hafenbetrieben. Ohne deren Einwilligung es schwierig sein wird, Bauprojekte zu planen, steuern und umzusetzen, da die Prioritäten der Hafenbetriebe an anderer Stelle liegen dürften. Oberstes Ziel sollte es sein, Luxuswohnen wie im Westhafen oder im Europaviertel zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2024, OF 1149/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5074 2024 1. Die Vorlage OF 1080/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird "und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen." 2. Die Vorlage OF 1149/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Zone in der Gutleutstraße vor Karmeliterschule und Weißfrauenschule

17.12.2023 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1119/1 Betreff: Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Zone in der Gutleutstraße vor Karmeliterschule und Weißfrauenschule Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße 38 in Höhe des Eingangs von Karmeliter- und Weißfrauenschule schnellstmöglich eine Tempo-30-Zone einzurichten und zusätzlich Warnschilder "Vorsicht Schulkinder" anbringen zu lassen, so dass das Gefährdungspotenzial für die Kinder, die auf dem Schulweg unbedacht die Straße queren, minimiert wird. Begründung: Die Gutleutstraße wird von den Autofahrenden häufig als Rennstrecke missbraucht, um am Baseler Platz noch schnell über eine grüne Ampel zu kommen. Außerdem ist Vielen nicht bekannt, dass sich dort eine Schule befindet. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sorgt dafür, dass die Kinder möglichst gefahrlos die Straße überqueren können und dabei nicht unter die Räder kommen. Foto: Petra Thomsen; Beispiel Warnschild "Achtung Schulkinder" Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5076 2024 Die Vorlage OF 1119/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag die Worte "Zone" durch "Abschnitt" ersetzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume für die Gutleutstraße

28.11.2023 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4803 entstanden aus Vorlage: OF 1043/1 vom 02.11.2023 Betreff: Bäume für die Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Mittelstreifens der Gutleutstraße westlich der Erntestraße bis zur Ortsbezirksgrenze mindestens 20 weitere Bäume aus dem 10.000-Bäume-Programm sowie insektenfreundliche Sträucher pflanzen zu lassen. Ein mittiger Streifen für eine künftige Straßenbahntrasse soll frei gehalten werden. Unter Beachtung der Verkehrssicherheit soll künftig auf intensive künstlerische Schnittarbeiten verzichtet werden, damit die Pflanzen dort natürlich wachsen können. Begründung: Der Mittelstreifen entlang der Gutleutstraße östlich der Niederräder Brücke bietet Platz für weitere Bäume, Hecken und insektenfreundliche Pflanzen. Im dicht bebauten städtischen Umfeld wird jede Grünfläche benötigt, um Wasser zu speichern, im Sommer zu kühlen und Insekten und Tieren Lebensraum zu bieten. . Foto: Manuel Denkwitz Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 560

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen

28.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1074/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettwettbewerb für die Gestaltung des "Kaisersacks" im Bereich östlich der Straße "Am Hauptbahnhof" bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße soll einen Platz-Charakter mit niveaugleichen und behindertengerechten Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte "Kaisersack" ist das Entrée der Stadt Frankfurt für hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Die sich dort treffende Drogenszene führt zu Verunsicherung bei vielen Menschen. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neugestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des "Kaisersacks" in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie zu früheren Zeiten einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2023, OF 1062/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 1074/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 418 2023 1. Die Vorlage OF 1062/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1074/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt 2. Die Formulierung "behindertengerecht" durch "barrierefrei" ersetzt wird und, dass der zweite Satz des zweiten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: CDU, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen

28.11.2023 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 entstanden aus Vorlage: OF 1075/1 vom 24.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Am Hauptbahnhof und Moselstraße schnellstmöglich zur Fußgängerzone umzuwidmen, für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren und für zu Fuß Gehende öffnen zu lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: 1. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten Kaisersack wird mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen und somit für den Lieferverkehr und berechtigte Anwohnende weiterhin erreichbar bleiben. 2. Im genannten Bereich wird das Abstellen von E-Scootern generell untersagt. 3. Es wird eine temporäre Bepflanzung mit Kübelpflanzen und -bäumen eingerichtet, die die Aufenthaltsqualität erhöht. 4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendlerinnen und Pendlern sowie Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendlerinnen und Pendler sowie Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und des Ausgangs Kaisersack zur Fußball-Europameisterschaft 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Dieser Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er-Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.11.2023, OA 418 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1241 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen

28.11.2023 · Aktualisiert: 02.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 1074/1 vom 28.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Vorgang: OM 4816/23 OBR 1 Zwischenbescheide des Magistrats vom 08.04.2024 und 29.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kaisersacks im Bereich östlich der Straße Am Hauptbahnhof bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und Moselstraße soll einen Platzcharakter mit niveaugleichen und barrierefreien Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er- Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte Kaisersack ist das Entree der Stadt Frankfurt für Hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neu gestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des Kaisersacks in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 418 wird auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 418 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 4338, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 § 4816, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für Fußgehende öffnen

24.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2023, OF 1075/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für Fußgehende öffnen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße zur Fußgängerzone schnellstmöglich umzuwidmen, für den regulären PKW-Verkehr sperren und für Fußgehende öffnen zu lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: 1. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten "Kaisersack" wird mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen und somit für den Lieferverkehr und berechtigte Anwohnende weiterhin erreichbar bleiben. 2. Im genannten Bereich wird das Abstellen von E-Scootern generell untersagt. 3. Es wird eine temporäre Bepflanzung mit Kübelpflanzen und -bäumen eingerichtet, die die Aufenthaltsqualität erhöht. 4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaften 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendler*innen und Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendler*innen und Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und der Ausgangs Kaisersack zur Euro 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Dieser Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 1063/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 42 Die Vorlage OF 1075/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4816 2023 1. Die Vorlage OF 1063/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1075/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft?

09.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1044/1 Betreff: Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, was er nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs und der damit einhergehenden Sperrung der Mannheimer Straße für die Straßenbahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und Gutleutviertel plant. Soll die Strecke in der Mannheimer Straße wiederhergestellt und genutzt werden oder soll die "Ersatzstrecke" in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen bleiben? Begründung: Vertraglich würde die Deutsche Bahn in einem solchen Fall die alte Situation wiederherstellen. Die Bahn würde also die Strecke in der Mannheimer Straße nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs wiederherstellen. Aus Gründen des verbesserten Angebotes und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit wäre es allerdings geboten, die neue Strecke in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 798 2023 Die Vorlage OF 1044/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Den Kaisersack dauerhaft für Autos sperren - mehr Platz für alle Fußgängerinnen und Fußgänger

02.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1063/1 Betreff: FuĂźverkehr im Ortsbezirk 1: Den Kaisersack dauerhaft fĂĽr Autos sperren - mehr Platz fĂĽr alle FuĂźgängerinnen und FuĂźgänger Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschlieĂźen: Der Magistrat wird aufgefordert, den StraĂźenabschnitt der KaiserstraĂźe zwischen Am Hauptbahnhof und MoselstraĂźe zur FuĂźgängerzone umzuwidmen und fĂĽr den regulären PKW-Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt von der MoselstraĂźe in den sogenannten "Kaisersack" soll mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen werden und somit fĂĽr Anwohnende und den Lieferverkehr weiterhin erreichbar bleiben. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die MaĂźnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der FuĂźball-Europameisterschaften 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. BegrĂĽndung: Bereits vor Beginn der UmbaumaĂźnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendler*innen und Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu FuĂź ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des Ă–PNV und der FuĂźverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Ă–ffnung der B-Ebene und der Ausgangs Kaisersack zur Euro 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. DafĂĽr wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Antragsteller: GRĂśNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2023, OF 1075/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 42 Die Vorlage OF 1075/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRĂśNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4816 2023 1. Die Vorlage OF 1063/1 wurde zurĂĽckgezogen. 2. Die Vorlage OF 1075/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRĂśNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bäume für die Gutleutstraße

02.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1043/1 Betreff: Bäume für die Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang des Mittelstreifens der Gutleutstraße westlich der Erntestraße bis zur Ortsbezirksgrenze mindestens 20 weitere Bäume aus dem 10.000-Bäume-Programm sowie insektenfreundliche Sträucher pflanzen zu lassen. Ein mittiger Streifen für eine künftige Straßenbahntrasse soll freigehalten werden. Unter Beachtung der Verkehrssicherheit soll künftig auf intensive künstlerische Schnittarbeiten verzichtet werden, damit die Pflanzen dort natürlich wachsen können. Begründung: Der Mittelstreifen entlang der Gutleutstraße östlich der Niederräder Brücke bietet Platz für weitere Bäume, Hecken und insektenfreundliche Pflanzen. Im dicht bebauten städtischen Umfeld wird jede Grünfläche benötigt, um Wasser zu speichern, im Sommer zu kühlen und Insekten und Tieren Lebensraum zu bieten. . . Foto: Manuel Denkwitz, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4803 2023 Die Vorlage OF 1043/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen

10.10.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 entstanden aus Vorlage: OF 1026/1 vom 05.09.2023 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen Vorgang: M 106/23 Der Magistrat wird gebeten , bei der Neuvergabe der Werberechte im Jahr 2026 die beiden Litfaßsäulen in der Elbestraße (zwischen Niddastraße und Taunusstraße) nicht mehr als Werbefläche zu vergeben und diese schnellstmöglich abbauen zu lassen. Begründung: Die Litfaßsäulen werden als Urinal missbraucht. Dies führt seit Jahren zu einer enormen Geruchsbelästigung und Verunreinigung des Gehweges und der Straße. Um diesen unerträglichen Missstand zu beenden, müssen die Litfaßsäulen entfernt werden. Nach der Entfernung sollte geprüft werden, ob es möglich ist, in diesem Bereich Bäume zu pflanzen, da eine Begrünung im genannten Straßenabschnitt fehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Antrag vom 15.06.2024, OF 1302/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5736 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten

10.10.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen

08.10.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2023, OF 1062/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettwettbewerb für die Gestaltung des "Kaisersacks" im Bereich östlich der Straße "Am Hauptbahnhof" bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll eine Fußgängerzone werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) benutzbar sein. 2. Die vorhandenen Parkplätze entfallen entsprechend. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 3. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 4. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit angenehmen Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 5. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 6. Die gesamte Fläche zwischen der Straße "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße bekommt einen Platz-Charakter, was auch bedeutet, dass es dort nur noch ein Straßenniveau gibt. 7. Im genannten Bereich ist das Abstellen von E-Scootern überall verboten. Da diese Maßnahme eine lange Vorplanung und Umsetzungszeit in Anspruch nehmen wird, sollen sofort folgende, kurzfristige Maßnahmen umgesetzt werden: a) Der genannte Straßenabschnitt der Kaiserstraße wird für den MIV gesperrt b) Der Bereich der Parkplätze und der Straße werden auf das Niveau des Bürgersteigs aufgepflastert. c) Pflanzbeete werden temporär angelegt. d) Im genannten Bereich ist das Abstellen von E-Scootern überall verboten. Begründung: Der sogenannte "Kaisersack" ist das Entrée für viele Besucher der Stadt Frankfurt, die am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende und Bewohner sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und Versperren den Weg. Die sich dort treffende Drogenszene führt zu Verunsicherung bei vielen Besuchern. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neugestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau der Straße, des Wendehammers und der Parkplätze in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu einer prachtvollen Straße werden zu lassen, wie sie es zu früheren Zeiten einst war. Der Kaisermarkt (Wochenmarkt) findet zurzeit schon auf dieser Fläche statt und könnte dort verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Da Frankfurt im Jahr 2024 Gaststadt der Fußball-Europameisterschaft sein wird, ist es nun dringend geboten auch kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, um den vielen Besuchern ein Frankfurt zu zeigen, in dem man sich gerne aufhält und in dem man sich willkommen fühlt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2023, OF 1074/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 1074/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 418 2023 1. Die Vorlage OF 1062/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1074/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt 2. Die Formulierung "behindertengerecht" durch "barrierefrei" ersetzt wird und, dass der zweite Satz des zweiten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Buslinie 87 soll am Rewe halten

03.10.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Betreff: Buslinie 87 soll am Rewe halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Am 21.März 2023 forderte der Ortsbeirat in einem Antrag, dass die Buslinie 87 auch am Rewe-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31.Juli 2023 (ST 1600), dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am Rewe-Markt hält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4591 2023 Die Vorlage OF 1028/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie "Hafenstraße 54" oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz" sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und "Hafenstraße 19 bis 23 " oder Gutleutstraße 146 bis 148." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP Abwesend

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Theatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen

12.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4378 entstanden aus Vorlage: OF 834/1 vom 13.04.2023 Betreff: Theatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, den Theatertunnel von der Mainluststraße aus kommend ordnungsgemäß als solchen mittels Verkehrszeichen Nr. 327 "Tunnel" zu kennzeichnen, bestenfalls durch mehrere Schilder hintereinander entlang der Mainluststraße. Auf dem Schild muss rechtzeitig ersichtlich sein, dass nur die linke Fahrspur in den Tunnel führt - nicht erst vor Einfahrt in die Kurve. Begründung: Die gegenwärtige Situation führt häufig zu Beinaheunfällen, wenn Ortsunkundige im letzten Moment nach links Richtung Tunnel schwenken. Ein Schild mit einem schwarzen Bogen und einem Pfeil nach rechts für Lkws wird nicht im Sinne des Erfinders von Verkehrsteilnehmenden gelesen. Auch die Piktogramme auf der Fahrbahn werden übersehen oder teils fehlinterpretiert. VZ 327 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 35 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1580 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten

12.09.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 970/1 vom 22.08.2023 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel Pkw-Verkehr. Viele Pkw-Fahrer halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit dem Verkehrszeichen Nr. 350 "Fußgängerüberweg" versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 166 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1820 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 vor der Kita am Westhafen

12.09.2023 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4405 entstanden aus Vorlage: OF 973/1 vom 22.08.2023 Betreff: Tempo 30 vor der Kita am Westhafen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Straßenabschnitt der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Speicherstraße vor der Kita am Westhafen in beide Richtungen Tempo 30 anzuordnen und den Bereich entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Im Bereich der Kita soll Tempo 30 angeordnet werden, da dort Pkw-Bring- und Holverkehr besteht und die Kita über einen Zugang zur Straße verfügt. Kinder aus Richtung Rottweiler Platz queren die Straße. Negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder Individualverkehr sind nicht zu befürchten. Vielmehr führt die Geschwindigkeitsreduzierung dazu, dass Autofahrende wegen der zahlreichen links in die Speicherstraße abbiegenden Radfahrenden nicht abrupt abbremsen müssen, da sie ihr Tempo den Radfahrenden anpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 195 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten

12.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4406 entstanden aus Vorlage: OF 976/1 vom 14.07.2023 Betreff: Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Hafenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße zwischen dem Rewe-Markt und Cronstettenhaus so zu gestalten, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen, Buggys und Rollern mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Begründung: An dem genannten Überweg befinden sich zwischen den Schienen und den Betonplatten des übrigen Gehwegs zehn Zentimeter breite Fugen, in denen die kleinen Räder von Rollatoren, Rollstühlen, Rollern und Buggys blockiert werden. Diese Hindernisse können nur mit großer Kraft überwunden werden. Außerdem schaffen sie eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator- oder Rollstuhl-Nutzenden besteht dadurch eine erhebliche Sturzgefahr. Kleinkinder sind bereits durch die unerwartete Blockade aus den Wagen gestürzt. Die Querung der Hafenbahnschienen am Mainufer in der südlichen Verlängerung der Wiesenhüttenstraße beweist, dass ein sicherer Überweg der Schienen technisch möglich ist. (Das Foto links zeigt den Überweg Speicherstraße vor dem Rewe-Markt, das Foto rechts zum Vergleich den Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße; Fotos: Tanja Ayesha Pösl) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern

12.09.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4409 entstanden aus Vorlage: OF 979/1 vom 11.08.2023 Betreff: Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1677, bereits zugesagt, den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr frei zu halten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen. Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert. Begründung: Die linke Spur auf der Gutleutstraße wurde vor Jahren entfernt und baulich von den übrigen Spuren getrennt. Lediglich zum Fußgängerübergang hin wurde keine bauliche Maßnahme vorgenommen, sodass viele Autofahrerinnen und Autofahrer die ehemalige Fahrbahn als Parkplatz nutzen. Die Ein- und Ausfahrt kann nur über den Fußgängerübergang erfolgen, sodass vor allem im Berufsverkehr Ein- und Ausfahrt und entsprechendes Rangieren parallel zu Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger erfolgen. Die damit einhergehende Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer soll durch die Sperrung entschärft werden. Langfristig soll die Fläche entsiegelt werden, sofern sie nicht für den Bau und Betrieb der geplanten Straßenbahnlinie benötigt wird. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen

05.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 1026/1 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Neuvergabe der Werberechte im Jahr 2026 die beiden Litfaßsäulen in der Elbestraße (zwischen Niddastraße und Taunusstraße) nicht mehr als Werbefläche zu vergeben und diese schnellstmöglich abbauen zu lassen. Begründung: Die Litfaßsäulen werden als Urinal missbraucht. Dies führt seit Jahren zu einer enormen Geruchsbelästigung und Verunreinigung des Gehweges und der Straße. Um diesen unerträglichen Missstand zu beenden müssen die Litfaßsäulen entfernt werden. Nach der Entfernung sollte geprüft werden, ob es möglich ist in diesem Bereich Bäume zu pflanzen, da eine Begrünung im genannten Straßenabschnitt fehlt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4589 2023 1. Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1026/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE. und ÖkoLinX-ARL

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten

22.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 970/1 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr einen "echten" und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel PKW-Verkehr. Viele Autofahrende halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit VZ350 versehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4402 2023 Die Vorlage OF 970/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern

11.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2023, OF 979/1 Betreff: Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr freizuhalten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen. Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert. Begründung: Die linke Spur auf der Gutleutstraße wurde vor Jahren entfernt und baulich von den übrigen Spuren getrennt. Lediglich zum Fußgängerübergang hin wurde keine bauliche Maßnahme vorgenommen, so dass viele Autofahrer*innen die ehemalige Fahrbahn als Parkplatz nutzen. Die Ein-und Ausfahrt kann nur über den Fußgängerübergang erfolgen, so dass vor allem im Berufsverkehr Ein- und Ausfahrt und entsprechendes Rangieren parallel zu Grünphasen für Fußgänger*innen erfolgen. Die damit einhergehende Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen soll durch die Sperrung entschärft werden. Langfristig soll die Fläche entsiegelt werden, sofern sie nicht für den Bau und Betrieb der geplanten Straßenbahnlinie benötigt wird. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4409 2023 Die Vorlage OF 979/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022 ST 1677 bereits zugesagt den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr freizuhalten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen. Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten

14.07.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2023, OF 976/1 Betreff: Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Hafenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße zwischen Rewe und Cronstettenhaus so zu gestalten, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen, Buggies und Rollern mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Begründung: An dem genannten Überweg befinden sich zwischen den Schienen und den Betonplatten des übrigen Gehwegs 10 cm breite Fugen, in denen die kleinen Räder von Rollatoren, Rollstühlen, Rollern und Buggies blockiert werden. Diese Hindernisse können nur mit großer Kraft überwunden werden. Außerdem schaffen sie eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator- oder Rollstuhl-Nutzenden besteht dadurch eine erhebliche Sturzgefahr. Kleinkinder sind bereits durch die unerwartete Blockade aus den Wagen gestürzt. Die Querung der Hafenbahnschienen am Mainufer in der südlichen Verlängerung der Wiesenhüttenstraße beweist, dass ein sicherer Überweg der Schienen technisch möglich ist. (Das Foto links zeigt den Überweg Speicherstraße vor Rewe, das Foto rechts zum Vergleich den Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße; Fotos: Tanja Ayesha Pösl) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4406 2023 Die Vorlage OF 976/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätswende im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel und Lieferzone statt Blechberge vor der Kita

04.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 897/1 vom 17.06.2023 Betreff: Mobilitätswende im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel und Lieferzone statt Blechberge vor der Kita Der Magistrat wird gebeten, auf der rechten Seite der Windmühlstraße in Fahrtrichtung Untermainkai zwischen Wilhelm-Leuschner-Straße und Untermainkai folgende Änderungen anzuordnen und umsetzen zu lassen: 1. Im Abschnitt vor den Parkplätzen mit den E-Ladesäulen sollen anstelle der bisherigen Pkw-Stellplätze Fahrradbügel für Lastenräder und Fahrräder angebracht werden. 2. Im Abschnitt hinter den Parkplätzen mit den E-Ladesäulen soll bis zum Ende des Straßenabschnitts eine Lade- und Lieferzone eingerichtet sowie weitere Fahrradbügel angebracht werden. Begründung: An der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Windmühlstraße befindet sich die Kita "Le Jardin". Viele Eltern bringen mittlerweile ihre Kinder erfreulicherweise häufig mit Lastenfahrrädern in die Kita. Sie finden aber keine geeigneten Abstellplätze vor und müssen notgedrungen ihre Räder auf dem Gehweg oder der Fahrbahn abstellen. Klimagerechte Mobilität sollte mit sicheren und ausreichend großen Abstellmöglichkeiten belohnt werden. Für Menschen, die einen Pkw-Dauerparkplatz benötigen, steht ein Parkhaus auf der gegenüberliegenden Seite zur Verfügung. Ansonsten gibt es um die Ecke in der Wilhelm-Leuschner-Straße die Tiefgarage des Hotels Intercontinental. Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2267

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten

04.07.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4194 entstanden aus Vorlage: OF 900/1 vom 17.06.2023 Betreff: Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Untermainkai 34 zwischen Gehweg und Fahrbahn Radbügel aufstellen zu lassen, um das illegale Gehwegparken wirksam zu verhindern und ausreichend Fahrradabstellplätze zu schaffen. Falls die Mindestgehwegbreite so nicht sichergestellt werden kann, sollen ersatzweise Poller aufgestellt werden. Begründung: Regelmäßig wird der Gehweg entlang der Häuserzeile durch illegal abgestellte Pkw derart eingeschränkt, dass zu Fuß Gehende, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende nicht mehr passieren können. Fotos: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2271 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten

17.06.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 900/1 Betreff: Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Untermainkai 34 zwischen Gehweg und Fahrbahn Radbügel aufstellen zu lassen, um das illegale Gehwegparken wirksam zu verhindern und ausreichend Fahrradabstellplätze zu schaffen. Falls die Mindestgehwegbreite so nicht sichergestellt werden kann, sollen ersatzweise Rohrbügel aufgestellt werden. Begründung: Regelmäßig wird der Gehweg entlang der Häuserzeile durch illegal abgestellte PKW derart eingeschränkt, dass Fußgehende, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende nicht mehr passieren können. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4194 2023 Die Vorlage OF 900/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Rohrbügel" durch das Wort "Poller" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erweiterung der Öffnungszeiten des Spielplatzes auf dem Schulhof der Karmeliter-/Weißfrauenschule

17.06.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 898/1 Betreff: Erweiterung der Öffnungszeiten des Spielplatzes auf dem Schulhof der Karmeliter-/Weißfrauenschule Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Abenteuerspielplatz auf dem Schulhof der Karmeliter-/Weißfrauenschule in den Nachmittagsstunden bis 17:00 Uhr für alle Kinder im Bahnhofsviertel öffnen zu lassen. Dazu soll ein Sicherheitskonzept mit Schule, Elternbeirat, Kinderbeauftragten und dem Koordinierungsbüro erarbeitet werden. Begründung: Die Kinder im Bahnhofsviertel brauchen dringend mehr Spielplätze. Das hat erst vor Kurzem eine Sammlung von Kinderwünschen während der Aktionswoche vom 22.-26.06.2023 auf dem Francois-Mitterand-Platz ergeben. Da das Bahnhofsviertel wenig geeignete Plätze für Kinder aufweist, könnte man zumindest den schönen Spielplatz auf dem Schulhof der Doppelschul-anlage an der Moselstraße mit einem geeigneten Sicherheitskonzept über die Schulzeiten hinaus offen halten. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 898/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 898/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 898/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 898/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilitätswende im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel und Lieferzone statt Blechberge vor der Kita

17.06.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 897/1 Betreff: Mobilitätswende im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel und Lieferzone statt Blechberge vor der Kita Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der rechten Seite der Windmühlstraße in Fahrtrichtung Untermainkai zwischen Wilhelm-Leuschner-Straße und Untermainkai folgende Änderungen anzuordnen und umsetzen zu lassen: 1. Im Abschnitt vor den Parkplätzen mit den E-Ladesäulen sollen an Stelle der bisherigen PKW-Stellplätze Radbügel für Lastenräder und Fahrräder angebracht werden. 2. Im Abschnitt hinter den Parkplätzen mit den E-Ladesäulen soll bis zum Ende des Straßenabschnitts eine Lade- und Lieferzone eingerichtet werden sowie weitere Radbügel angebracht werden. Begründung: An der Ecke Wilhelm-Leuschner-Straße / Windmühlstraße befindet sich die Kita "Le Jardin". Viele Eltern bringen mittlerweile ihre Kinder erfreulicherweise häufig mit Lastenfahrrädern in die Kita. Sie finden aber keine geeigneten Abstellplätze vor und müssen notgedrungen ihre Räder auf dem Gehweg oder der Fahrbahn abstellen. Klimagerechte Mobilität sollte mit sicheren und ausreichend großen Abstellmöglichkeiten belohnt werden. Für Menschen, die einen PKW-Dauer-Parkplatz benötigen, steht ein Parkhaus auf der gegenüberliegenden Seite zur Verfügung. Ansonsten gibt es um die Ecke in der Wilhelm-Leuschner-Straße die Tiefgarage des Hotels Intercontinental. Foto: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4193 2023 Die Vorlage OF 897/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Weiternutzung der Turnhalle in der Villa Kleyer

17.06.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 899/1 Betreff: Weiternutzung der Turnhalle in der Villa Kleyer Vorgang: OM 4070/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Kann die Turnhalle in der Villa Kleyer in der Wiesenhüttenstraße nach Beendigung der Zwischennutzung durch die Kindertagesstätte wieder vom Internationalen Kinderhaus als Turnhalle genutzt werden? 2. Wenn ja, wann ist eine Nutzung wieder möglich? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Wenn nein, welche alternativen Sportmöglichkeiten werden dem Internationalem Kinderhaus in der Nähe des Standortes zur Verfügung gestellt? Begründung: In der Tischvorlage der letzten Ortsbeiratssitzung wurde gefordert, dass die Turnhalle der Villa Kleyer ab sofort so lange den beiden Jugendeinrichtungen für die Kinder zur Verfügung steht, bis die KiTa in die Villa Kleyer umziehen kann. Die Zwischennutzung der Villa Kleyer stellt - bei aller Notwendigkeit - bereits jetzt eine außerordentliche Belastung für das unterversorgte Quartier dar, die nach Abschluss der Baumaßnahmen unbedingt beendet werden muss. Das Bahnhofsviertel ist jedenfalls mit kindgerechten Spiel- und Sportmöglichkeiten deutlich unterversorgt. Freiflächen sind kaum vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4070 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 713 2023 Die Vorlage OF 899/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Turnhalle der Villa Kleyer unverzüglich zur Verfügung stellen

06.06.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4070 entstanden aus Vorlage: OF 894/1 vom 23.05.2023 Betreff: Turnhalle der Villa Kleyer unverzüglich zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, die Sporthalle an der Villa Kleyer dem Internationalen Kinderhaus und dem JUZ Gutleut wieder zur Verfügung zu stellen. Beide Einrichtungen benötigen dringend einen Raum für ein Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche. Begründung: Die Turnhalle war viele Monate eine Übergangsunterkunft für Flüchtlinge. Nun ist die Unterkunft umgezogen und die Turnhalle steht wieder leer. Seitdem wurde sie jedoch den Einrichtungen nicht wieder zur Verfügung gestellt. Vor der Nutzung als Notunterkunft wurde die Turnhalle bereits von den erwähnten Einrichtungen genutzt. Beide Einrichtungen benötigen dringend wieder eine Turnhalle für ein Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche. Auch vor dem Hintergrund, dass die Villa als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße dienen soll, ist eine Zwischennutzung durch die Einrichtungen hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 899/1 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 713 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2444

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschmutzungen entfernen

06.06.2023 · Aktualisiert: 13.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4043 entstanden aus Vorlage: OF 851/1 vom 20.05.2023 Betreff: Verschmutzungen entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Verschmutzungen auf der südlichen Seite der Straße Unter der Friedensbrücke/Ecke Untermainkai entfernen zu lassen, damit Radfahrende wieder ohne Hindernis die Straße benutzen können. Begründung: Auf der Fahrbahn sind seit langer Zeit festgefahrene Ablagerungen von Baustellendreck. Diese stellen eine Behinderung für Radfahrende dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2119 Antrag vom 12.11.2024, OF 1449/1 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6252 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Turnhalle der Villa Kleyer unverzüglich zur Verfügung stellen

23.05.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 894/1 Betreff: Turnhalle der Villa Kleyer unverzüglich zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Sporthalle an der Villa Kleyer dem Internationalen Kinderhaus und dem JUZ Gutleut wieder zur Verfügung zu stellen. Beide Einrichtungen benötigen dringend einen Raum für ein Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche. Begründung: Die Turnhalle war viele Monate eine Übergangsunterkunft für Flüchtlinge. Nun ist die Unterkunft umgezogen und die Turnhalle steht wieder leer. Seitdem wurde sie jedoch den Einrichtungen nicht wieder zur Verfügung gestellt. Vor der Nutzung als Notunterkunft wurde die Turnhalle bereits von den erwähnten Einrichtungen genutzt. Beide Einrichtungen benötigen dringend wieder eine Turnhalle für ein Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche. Auch vor dem Hintergrund, dass die Villa als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße dienen soll, ist eine Zwischennutzung durch die Einrichtungen hilfreich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 72 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4070 2023 Die Vorlage OF 894/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verschmutzungen entfernen

20.05.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 851/1 Betreff: Verschmutzungen entfernen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Verschmutzungen auf der südlichen Seite der Straße "Unter der Friedensbrücke/Untermainkai" entfernen zu lassen, damit Radfahrende wieder ohne Hindernis die Straße benutzen können. Begründung: Auf der Fahrbahn sind seit langer Zeit festgefahrene Ablagerungen von Baustellendrecke. Diese stellen eine Behinderung für Radfahrende dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4043 2023 Die Vorlage OF 851/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schlaglöcher Wiesenhüttenstraße ausbessern

16.05.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 850/1 Betreff: Schlaglöcher Wiesenhüttenstraße ausbessern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die erheblichen Straßenschäden und Schlaglöcher in der Wiesenhüttenstraße ausbessern zu lassen. Begründung: Die Verkehrssicherheit in der Wiesenhüttenstraße insbesondere von Fahrradfahrenden ist derzeit durch Schlaglöcher und Straßenschäden sehr stark eingeschränkt. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Gefahr für die Verkehrsteilnehmenden schnellstmöglich behoben wird, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 850/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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