Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, ortsansässigen Gewerbebetrieben frühzeitig Ersatzflächen anzubieten oder sie umzusiedeln, um die planungsrechtliche Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen in Frankfurt zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um die wirtschaftlichen Interessen der Stadt zu wahren und eine Verdrängung von Gewerbebetrieben zu verhindern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den ortsansässigen Gewerbebetrieben frühzeitig vergleichbare Ersatzflächen anzubieten bzw. sie umzusiedeln oder Mischnutzung zu ermöglichen.
Begründung
Die planungsrechtliche Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen in der Stadt Frankfurt ist ein zentrales Ziel des Masterplans Industrie und des Gewerbeflächenentwicklungsprogamms (GEP). Zudem sollen den Belangen von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität eingeräumt werden. Die Zielsetzung einer Wohnbaulandentwicklung im Bereich östlicher Gutleuthafen durch Ausweisung eines "Urbanen Gebietes" (MU) mit einem Nutzungsschwerpunkt Wohnen südlich der Gutleutstraße verstößt gegen diese Prinzipien. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH hatte den Bedarf von Gewerbeflächen bis 2030 auf zusätzlich 90 bis 140 Hektar beziffert. In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurde in Frankfurt kein Hektar neue Gewerbefläche ausgewiesen. Eine Stadt wie Frankfurt ist auf ausreichend hohe Gewerbesteuereinahmen angewiesen. Daher dürfen Gewerbebetriebe aus der Stadt nicht verdrängt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2023OFOF 1080/1Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Februar 2024Sie sind hierOFOF 1149/1Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Februar 2024OMOM 5074Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche GutleutstraßeDirektanregung
- 17. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1250Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche GutleutstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)