Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße
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Zusammenfassung
Dieser Antrag fordert die Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte an das Stadtplanungsamt, um ein Projekt für bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. Ziel ist es, genossenschaftlichen Wohnungsbau zu initiieren und Luxuswohnungen zu verhindern. Dies wird durch das Engagement der Bürger und Vorschläge von Architekturstudenten unterstützt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gutleutstraße — 34 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Baustellen sind kein Scooter-Parkplatz E-Scooter aus Engstellen heraushalten19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gutleutstraße: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf Höhe der Wurzelsiedlung einrichten11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wurzelsiedlung: Verkehrslärm reduzieren und Verkehrssicherheit erhöhen auf der Gutleutstraße06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Gutleutstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 1 eine Magistratsvorlage vorzulegen mit dem Ziel der Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt, damit dort in geeigneter Form ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden kann, und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen.
Begründung
Das Stadtplanungsamt favorisiert an diesem Ort den genossenschaftlichen Wohnungsbau, damit mit einer geeigneten Wohnraumbebauung ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnungsbau in Frankfurt realisiert werden kann. Dazu gibt es schon großartige Ansätze, wie beispielsweise einen Ideen-Wettbewerb von Master-Studenten der TU Darmstadt unter der Überschrift "Produktives (Stadt-)quartier Gutleuthafen", deren Modelle im Sommer im Stadtplanungsamt zu besichtigen waren (www.architektur.tu-darmstadt.de/fachbereich/aktuelles_arch/architektur_news_details_160640.de.jsp). Außerdem initiiert das Quartiersmanagement Gutleut regelmäßige "Hafengespräche" unter Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger vor Ort, vor allem derjenigen der Wurzelsiedlung (einem wohnungspolitischen Kleinod innerhalb Frankfurts), und des Stadtplanungsamtes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2023OFOF 1080/1Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Februar 2024OFOF 1149/1Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Februar 2024Sie sind hierOMOM 5074Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche GutleutstraßeDirektanregung
- 17. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1250Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche GutleutstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats