Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert, den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr freizuhalten. Dies soll durch die Schließung der ehemaligen Fahrspur erreicht werden, um die Sicherheit der Fußgänger*innen zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr freizuhalten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen.
Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert.
Begründung
Die linke Spur auf der Gutleutstraße wurde vor Jahren entfernt und baulich von den übrigen Spuren getrennt. Lediglich zum Fußgängerübergang hin wurde keine bauliche Maßnahme vorgenommen, so dass viele Autofahrer*innen die ehemalige Fahrbahn als Parkplatz nutzen. Die Ein-und Ausfahrt kann nur über den Fußgängerübergang erfolgen, so dass vor allem im Berufsverkehr Ein- und Ausfahrt und entsprechendes Rangieren parallel zu Grünphasen für Fußgänger*innen erfolgen. Die damit einhergehende Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen soll durch die Sperrung entschärft werden. Langfristig soll die Fläche entsiegelt werden, sofern sie nicht für den Bau und Betrieb der geplanten Straßenbahnlinie benötigt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2023Sie sind hierOFOF 979/1Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. September 2023OMOM 4409Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichernDirektanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 196Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme