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Begrünung Straßenbahngleise Baseler Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 664/1 Betreff: Begrünung Straßenbahngleise Baseler Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf die VGF zuzugehen, um eine Begrünung der Straßenbahngleise zwischen Hauptbahnhof und Baseler Platz zu erwirken. Dabei soll die Pflanzenmischung Sedum angewendet werden, um eine trockenheitsresistente Begrünung ganzjährig zu erreichen. Begründung: Der Bereich um den Hauptbahnhof hat besonders wenig Grün. Hier sollte jede Möglichkeit genutzt werden um Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Wie auf den Bildern zu sehen ist, wurden beispielsweise in Niederrad schon erfolgreich die Gleise begrünt. Dies ist sicherlich auch im Bereich der Baseler Straße möglich, da der Gleisbereich hier auch nicht von anderen Fahrzeugen genutzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3031 2022 Die Vorlage OF 664/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer StraßeUntermainkai/Untermainbrücke entschärfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2022, OF 654/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer StraßeUntermainkai/Untermainbrücke entschärfen Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Unfallschwerpunkt Untermainkai / Untermainbrücke für Radfahrende und PKW-Fahrende sicherer zu gestalten, insbesondere durch die 1. Einrichtung eines baulich getrennten Radstreifens in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Untermainkai an Stelle des linken PKW-Fahrstreifens entlang der Oper in Richtung Süden / Untermainbrücke, 2. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich des Abzweiges Hofstraße in Richtung Untermainbrücke, 3. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich der Kreuzung Untermainkai / Neue Mainzer Straße in Richtung Untermainbrücke, 4. die damit einhergehende Neumarkierung der Rad- und Fußwegeführung im Bereich der Kreuzung Neue Mainzer Straße / Weißfrauenstraße/ Willy-Brandt-Platz sowie 5. die Anpassung der Ampelschaltungen an beiden Kreuzungen derart, dass Radfahrende und PKW in getrennten Phasen Grün erhalten (siehe Plangrafik). Begründung: Die Unfallhäufungsstelle Untermainkai / Untermainbrücke weist gemäß B364/2022 trotz Nachbesserungen und weiterer Radwegemarkierungen weiterhin Unfälle mit Radfahrenden und PKW auf, bei denen 3 bzw. 5 Personen leicht verletzt wurden (siehe B364 Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4). Im Kreuzungsbereich erfassen die Verkehrsteilnehmenden die Beschilderung und Ampelschaltungen oft nicht auf den ersten Blick. Insbesondere in Richtung Untermainbrücke kreuzt der Rad- und Fußweg die PKW-Fahrspuren unerwartet von links. Auf Grund der ungewöhnlichen Verkehrsführung kommt es jedes Jahr zu Unfällen zwischen PKW, die mit weiteren, in gleicher Richtung fahrenden PKW zusammenstoßen. Wegen der ungewöhnlichen Anordnung der Radampeln in der Straßenmitte verwechseln Radfahrende und PKW-Fahrende die Signale und stoßen ebenfalls zusammen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Radweg in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Hofstraße praktisch auf dem ohnehin schmalen Gehweg verläuft, so dass sich bereits dort Radfahrende und Fußgehende gegenseitig gefährden. Alleine um auf diesen Radweg zu gelangen, muss der Wehweg auf dem Willy-Brand-Platz gekreuzt werden. Dies führt zu Stress bei allen Beteiligten. Bereits an der nächsten Ampel am Abzweig Hofstraße können Radfahrende den PKW-Verkehr von rechts erst sehen, wenn sie die Fahrbahnkante erreicht haben. Im Anschluss müssen Radfahrende auf der Mittelinsel weiter fahren und ca. 30m weiter wieder an einer Ampel anhalten. Eine grüne Welle für Radfahrende gibt es natürlich nicht. Danach queren Radfahrende zwei Fahrbahnen und zwei Fußgängerüberwege, bis sie auf dem Radweg über die Untermainbrücke fahren können. Gemäß Jahres-Statistik muss die Unfallhäufungsstelle neu behandelt werden. Ein baulich getrennter Radstreifen in beide Richtungen entlang der Neuen Mainzer Straße, die Neuordnung der Verkehrsführung, die Neumarkierung und die Anpassung der Ampelanlagen an beiden Kreuzungen sowie der Entfall einer von drei PKW-Fahrspuren in Richtung Innenstadt würde die Sicherheit aller Verkehrbeteiligten signifikant erhöhen und die Anzahl an Unfällen und Verletzten senken helfen. Anlagen: Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4 (B364/2022) Plangrafik (Geoportal Frankfurt / Luftbild 2021; Alexander Mitsch) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 268 2022 Die Vorlage OF 654/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor, um die folgende Ziffer ergänzt wird: "6. die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der Nordseite des Jüdischen Museums zugunsten des Wegfalls der rechten Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle „Börneplatz“
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2022, OF 668/1 Betreff: Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle "Börneplatz" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umbaumaßnahmen an der Haltestelle Börneplatz am westlichen Ende der Haltestelle einen zweiten Fußgängerübergang über die Bahngleise einzurichten. Der Übergang soll barrierefrei ausgestaltet werden und mittels Lichtsignalanlage eine sichere Querung ermöglichen. Das taktile Leitsystem ist entsprechend anzupassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 12. September 2022 stellten Stadt und Verkehrsbetriebe die Planungen für die Verlängerung der Tramhaltestelle Börneplatz vor. Die Bahnsteige müssen verlängert werden, um den in Zukunft auf der Strecke fahrenden T40-Wagen das Halten zu ermöglichen. Aktuell ist kein zweiter Überweg geplant, so dass man die Gleisanlage nur an der Kreuzung Battonnstraße/ Kurt-Schumacher-Straße queren darf. Für Fahrgäste, die Richtung Main, Dom oder Fahrgasse wollen bzw. von dort kommend Richtung Hauptbahnhof zusteigen möchten, ergeben sich längere Umwege. Schon heute queren viele Menschen die Gleise, um Züge zu erreichen und Umwege zu vermeiden. Dies sollte auch mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen, die mit Kinderwägen, Rollator o.Ä. unterwegs sind, ermöglicht werden. Eine Lichtsignalanlage, wie sie z.B. an der Haltestelle Baseler Platz eingerichtet ist, würde zudem für Sicherheit sorgen und Unfälle vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3034 2022 Die Vorlage OF 668/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenSicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2823 entstanden aus Vorlage: OF 627/1 vom 13.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen in der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Wiesenhüttenstraße und Windmühlstraße stadteinwärts unter Wegfall der Parkplätze verbreitern, rot markieren und baulich abtrennen zu lassen (Protected Bike Lane mit aufgesetzten Baken), damit die Verkehrssicherheit der Radfahrenden erhöht wird. Begründung: Der Radstreifen ist zu schmal und verläuft unmittelbar neben dem Parkstreifen ohne eine ausreichend breite "Dooring Zone", sodass die Radfahrenden ständig in Gefahr sind zu verunfallen. Viele Pkw werden außerdem auf der gesamten Länge des Hotels Intercontinental verkehrswidrig auf dem ausgeschilderten Taxistand abgestellt. Dieser wurde wegen der Baustelle jedoch bereits verlegt und befindet sich nun vor dem gegenüberliegenden Scandic Hotel. Die wenigen regulären entfallenden Parkplätze können durch das gut erreichbare Parkhaus in der Windmühlstraße 32 kompensiert werden. Auch zu Fuß Gehende erhalten mehr Platz, wenn Pkw und Lieferfahrzeuge wegen der geringen Parkplatzbreite nicht mehr auf dem Gehweg parken können. Die Erfahrung zeigt, dass nur mit konsequent umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs die "Vision Zero", also keine Verkehrstoten mehr, erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 150 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1601 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2022, OF 627/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radstreifen in der Wilhelm- Leuschner-Straße zwischen Wiesenhüttenstraße und Windmühlstraße stadteinwärts unter Wegfall der Parkplätze verbreitern, rot markieren und baulich abtrennen zu lassen ("Protected Bike Lane" mit aufgesetzten Baken), damit die Verkehrssicherheit der Radfahrenden erhöht wird. Begründung: Der Radstreifen ist zu schmal und verläuft unmittelbar neben dem Parkstreifen ohne eine ausreichend breite "Dooring Zone", so dass die Radfahrenden ständig in Gefahr sind zu verunfallen. Viele PKW werden außerdem auf der gesamten Länge des Hotels Intercontinental verkehrswidrig auf dem ausgeschilderten Taxistand abgestellt. Dieser wurde wegen der Baustelle jedoch bereits verlegt und befindet sich nun vor dem gegenüberliegenden "Scandic Hotel". Die wenigen regulären entfallenden Parkplätze können durch das gut erreichbare Parkhaus in der Windmühlstraße 32 kompensiert werden. Auch Fußgehende erhalten mehr Platz, wenn PKW und Lieferfahrzeuge wegen der geringen Parkplatzbreite nicht mehr auf dem Gehweg parken können. Die Erfahrung zeigt, dass nur mit konsequent umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs die "Vision Zero", also keine Verkehrstoten mehr, erreicht werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2823 2022 Die Vorlage OF 627/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainlust-/ Weser- und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 542/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainlust-/ Weser- und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße / Weserstraße und Gutleut-straße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, Fußgehenden und Nutzer*innen der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren. 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur LSA. 3. Damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der LSA nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". . Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.12.2022, OF 719/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur Sitzung am 27.01.2023 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2023 Anregung an den Magistrat OM 3404 2023 1. Die Vorlage OF 542/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren." 2. Die Vorlage OF 719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 587/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 1, dem Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße / Gutleutstraße / Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weser- zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige PKW-Fahrer*innen vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die PKW jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren Viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrer*innen bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere PKW in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und Fußgehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf "Grün" warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei "Rot". Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 96 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2640 2022 Die Vorlage OF 587/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÖffnungszeiten des Nachtcafès beibehalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2432 entstanden aus Vorlage: OF 521/1 vom 20.06.2022 Betreff: Öffnungszeiten des Nachtcafès beibehalten Der Magistrat wird gebeten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die bisherigen Öffnungszeiten des Nachtcafès (Moselstraße) aufrechtzuerhalten. Eine Verkürzung der Öffnungszeiten ist unbedingt zu vermeiden. Begründung: Die Situation im Bahnhofsviertel ist seit der Coronapandemie extrem angespannt. Durch die Corona-Auflagen bzw. Hygienebestimmungen haben die Drogenhilfeeinrichtungen bis heute nicht die vollen Kapazitäten. Die Öffnungszeiten des Nachtcafès in der Moselstraße wurden u. a. deshalb in der Coronazeit ausgeweitet, sodass das Nachtcafè auch tagsüber geöffnet war. Dies war eine gute und hilfreiche Maßnahme, die die Situation im Viertel zumindest leicht entspannt hat. Nun sollen die Öffnungszeiten ab dem 1. Juli 2022 wieder gekürzt werden. Dies ist Angesicht der momentanen Situation im Viertel vollkommen unverständlich und kontraproduktiv. Kosten sollten hier nicht als Argument vorgeschoben werden, sondern es sollte an einer Lösung umgehend und schnell gearbeitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2152 Aktenzeichen: 53 6
Radschnellweg FRM5 anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 519/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 58 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 519/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenRadschnellweg FRM5 anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 551/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 551/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFolgen des Umbaus des Karlsplatzes für marginalisierte Gruppen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 543/1 Betreff: Folgen des Umbaus des Karlsplatzes für marginalisierte Gruppen Es ist hinlänglich bekannt, dass die Not der auf der Straße lebenden Menschen, vor allem der Drogenkonsumierenden, im Bahnhofsviertel groß ist. Hinzu kommen nun verstärkt äußere Faktoren, wie gerade die über Jahre dauernde Umbaumaßnahme des Frankfurter Hauptbahnhofs oder die Verkürzung der Öffnungszeiten des Nachtcafes in der Moselstraße, die zu einer beträchtlichen Beschneidung ihres Lebensraums führen und ihre Situation zusätzlich verschärfen. Nun soll auch noch in absehbarer Zeit der Karlsplatz umgebaut werden. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann ist mit dem Baubeginn am Karlsplatz zu rechnen? 2. Mit welchen konkreten Folgen und Auswirkungen auf die Drogenkonsumierenden wird gerechnet? 3. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, damit sich die Lebenssituation marginalisierter Gruppen, vor allem der Kundinnen des Drogenkonsumraums in der Niddastraße und des Nachtcafes nicht weiter verschärft? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 470 2022 Die Vorlage OF 543/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÖffnungszeiten des Nachtcafes beibehalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 521/1 Betreff: Öffnungszeiten des Nachtcafes beibehalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die bisherigen Öffnungszeiten des Nachcafes (Moselstraße) aufrechtzuerhalten. Eine Verkürzung der Öffnungszeiten ist unbedingt zu vermeiden. Begründung: Die Situation im Bahnhofsviertel ist seit Corona extrem angespannt. Durch die Corona-Auflagen bzw. Hygienebestimmungen haben die Drogenhilfeeinrichtungen bis heute nicht die vollen Kapazitäten. Die Öffnungszeiten des Nachtcafes in der Moselstraße wurden u.a. deshalb in der Coronazeit ausgeweitet, so dass das Nachcafe auch tagsüber geöffnet war. Dies war eine gute und hilfreiche Maßnahme, die die Situation im Viertel zumindest leicht entspannt hat. Nun sollen die Öffnungszeiten ab dem 1.7.2022 wieder gekürzt werden. Dies ist Angesicht der momentanen Situation im Viertel vollkommen unverständlich und kontraproduktiv. Kosten sollten hier nicht als Argument vorgeschoben werden, sondern es sollte an einer Lösung umgehend und schnell gearbeitet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 71 Die Vorlage OF 521/1 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2432 2022 Die Vorlage OF 521/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenÖffnungszeiten des Nachtcafes beibehalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 549/1 Betreff: Öffnungszeiten des Nachtcafes beibehalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die bisherigen Öffnungszeiten des Nachcafes (Moselstraße) aufrechtzuerhalten. Eine Verkürzung der Öffnungszeiten ist unbedingt zu vermeiden. Begründung: Die Situation im Bahnhofsviertel ist seit Corona extrem angespannt. Durch die Corona-Auflagen bzw. Hygienebestimmungen haben die Drogenhilfeeinrichtungen bis heute nicht die vollen Kapazitäten. Die Öffnungszeiten des Nachtcafes in der Moselstraße wurden u.a. deshalb in der Coronazeit ausgeweitet, so dass das Nachcafe auch tagsüber geöffnet war. Dies war eine gute und hilfreiche Maßnahme, die die Situation im Viertel zumindest leicht entspannt hat. Nun sollen die Öffnungszeiten ab dem 1.7.2022 wieder gekürzt werden. Dies ist Angesicht der momentanen Situation im Viertel vollkommen unverständlich und kontraproduktiv. Kosten sollten hier nicht als Argument vorgeschoben werden, sondern es sollte an einer Lösung umgehend und schnell gearbeitet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 549/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVersetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 490/1 Betreff: Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirats 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten so versetzen zu lassen, dass er für möglichst viele Bewohner*innen des Bahnhofsviertels gut sichtbar ist. Dazu eignet sich der Standort Kaiserstraße / Ecke Elbestraße besonders gut. Begründung: Der Schaukasten wird am jetzigen Standort leicht übersehen. An einer prominenteren Stelle wie am Kaisersack würde er sofort ins Auge fallen. Der Ortsbeirat 1 möchte Politik bürgernäher gestalten. Dazu gehört auch, Menschen, die sich nicht online informieren können oder wollen, analoge Informationen über das politische Wirken des Gremiums möglichst gut an einer zentralen Stelle zugänglich zu machen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirates 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten vor den Tegut in der Kaiserstraße 62 bis 64 versetzen zu lassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAbstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2214 entstanden aus Vorlage: OF 466/1 vom 08.05.2022 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung der Abstellflächen für elektrische Tretroller (E-Scooter) im Bereich des Holiday Inn Express und Tanzhaus West (Gutleutstraße 294 - 296) einen solchen Platz einzurichten. Begründung: Gäste des Hotels und Besucher des Mehlsack-Geländes nutzen gerne E-Scooter bzw. E-Roller. Dies hat zur Folge, dass sie in diesem Bereich vermehrt auf dem Bürgersteig und Radweg kreuz und quer verteilt stehen oder liegen. Daher ist hier ein Bereich zum geordneten Abstellen für E-Roller bzw. E-Scooter wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2243 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Turnhalle der Villa Kleyer für den Kinder- und Jugendsport erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2213 entstanden aus Vorlage: OF 465/1 vom 03.05.2022 Betreff: Turnhalle der Villa Kleyer für den Kinder- und Jugendsport erhalten Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Planungen gibt es für die mittelfristige Nutzung der Turnhalle der Villa Kleyer am Wiesenhüttenplatz? 2. Wann ist geplant, die Turnhalle wieder den Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen? Begründung: Derzeit wird die Turnhalle für einen Kurzaufenthalt ukrainischer Geflüchteter genutzt. Es wäre sehr wichtig, dass diese Turnhalle nach einer Entspannung der Lage wieder ihrem eigentlichen Bestimmungszweck, Kindern und Jugendlichen in der Innenstadt Sportmöglichkeiten zu eröffnen, zugeführt und nicht dauerhaft umgewidmet wird. Diese Turnhalle ist die einzige weit und breit im Bahnhofsviertel. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1355 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
Turnhalle der Villa Kleyer für den Kinder- und Jugendsport erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 465/1 Betreff: Turnhalle der Villa Kleyer für den Kinder- und Jugendsport erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Welche Planungen gibt es für die mittelfristige Nutzung der Turnhalle der Villa Kleyer am Wiesenhüttenplatz? 2. Wann ist geplant, die Turnhalle wieder den Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen? Begründung: Derzeit wird die Turnhalle für einen Kurzaufenthalt ukrainischer Geflüchtete genutzt. Es wäre sehr wichtig, dass diese Turnhalle nach einer Entspannung der Lage wieder ihrem eigentlichen Bestimmungszweck, Kindern und Jugendlichen in der Innenstadt Sportmöglichkeiten zu eröffnen, zugeführt und nicht dauerhaft umgewidmet wird. Diese Turnhalle ist die einzige weit und breit im Bahnhofsviertel. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2213 2022 Die Vorlage OF 465/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite synchronisieren!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2019 entstanden aus Vorlage: OF 422/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite synchronisieren! Der Magistrat wird gebeten, die Überquerung der Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenplatz sicherer gestalten zu lassen, indem vorerst die verschiedenen Signalschaltungen so synchronisiert werden, dass die Straße in einem Zug überquert werden kann und langfristig die Anzahl der derzeit vier Ampeln reduziert wird. Begründung: Wenn man vom Südausgang des Hauptbahnhofs die Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenstraße queren möchte, muss man auf vier verschiedenen und unterschiedlich geschalteten Fußgängerampeln achten: 1. rechte Abbiegespur von der Mannheimer Straße 2. Geradeausspur vom Hauptbahnhof in Richtung Baseler Platz 3. Straßenbahngleise in Richtung Hauptbahnhof und Baseler Platz 4. Geradeausspur vom Baseler Platz in Richtung Hauptbahnhof. Dadurch kann es passieren, dass man eventuell eine der vorderen roten Ampeln übersieht und der einen grünen Ampel folgt mit der Gefahr, überfahren zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass an dieser Stelle fallweise auch noch eine Straßenbahn links in die Mannheimer Straße abbiegt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1672
Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite verlängern!
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 422/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite verlängern! Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Überquerung der Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenplatz sicherer gestalten zu lassen, indem vorerst die verschiedenen Signalschaltungen so synchronisiert werden, dass die Straße in einem Zug überquert werden kann, und langfristig die Anzahl der derzeit vier Ampeln reduziert wird. Begründung: Wenn man vom Südausgang des Hauptbahnhofs die Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenstraße queren möchte, muss man auf vier verschiedenen und unterschiedlich geschalteten Fußgängerampeln achten: 1. rechte Einbiegerspur von der Mannheimer Straße 2. Geradeaus-Spur vom Hbf. in Richtung Baseler Platz 3. Straßenbahngleise in Richtung Hbf und Baseler Platz 4. Geradeaus-Spur vom Baseler Platz in Richtung Hbf., Dadurch kann es passieren, dass man eventuell eine der vorderen roten Ampeln übersieht und der einen grünen Ampel folgt mit der Gefahr, überfahren zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass an dieser Stelle fallweise auch noch eine Straßenbahn links in die Mannheimer Straße abbiegt. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2019 2022 Die Vorlage OF 422/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1835 entstanden aus Vorlage: OF 364/1 vom 28.02.2022 Betreff: Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower Vorgang: OM 2048/17 OBR 1; ST 228/18 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf den Eigentümer des Westhafentowers zuzugehen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der nördlichen Mainuferseite vom Westhafen in Richtung Römer zu fordern, z. B. durch eine circa zwei Meter breite asphaltierte oder mit glatten Gehwegplatten belegte Spur. Begründung: Aus Richtung Westhafen kommend befindet sich, ab der Westhafenbrücke, ein weiter Teil mit grober Kopfsteinbepflasterung, der für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nahezu unüberwindlich ist. Es gib daher für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und z. B. auch für Gehbehinderte mit Rollator keine Möglichkeit, das Mainufer auf der nördlichen Seite durchgängig zu befahren bzw. zu begehen. An der Westhafenbrücke ist Schluss mit der glatten Spur. Ab dann folgt extrem gewölbtes Kopfsteinpflaster, welches unmöglich zu befahren ist. Es bleibt nur ein Zurück in den Verkehr! Einen großen Umweg über mehrere Ampeln über die Speicherstraße und den Baseler Platz zu machen, ein Weg der auch nicht einfach zu bewältigen ist (kein abgesenkter Fußweg auf der Ampelseite Wilhelm-Leuschner-Straße, Straßenbahnschienen), und ein großer Umweg für Menschen im Rollstuhl oder Gehbehinderte. Erholung am Mainufer sieht anders aus! Alternativ bleibt noch eine Rampe direkt am Ufer, allerdings auch mit feinerem Kopfsteinpflaster belegt, deren Steigung für schwächere Personen im Rollstuhl kräftemäßig kaum zu bewältigen ist, auch nicht für die oft älteren schiebenden Angehörigen. Ein Ausflug am nördlichen Mainufer endet für viele also am Kopfsteinpflaster der Westhafenbrücke, der Weg zum Römer ist versperrt bzw. führt zurück über den Baseler Platz. Es handelt sich zwar um einen Platz im Privatbesitz, dieser steht aber der Öffentlichkeit als Wegverbindung zum Mainufer zur Verfügung und sollte daher für alle Menschen zugänglich sein! Es kann nicht sein, dass die Gestaltung hier derartig über den Interessen der Menschen steht und Behinderte in ihrem täglichen Leben massiv beeinträchtigt. Auch evtl. betroffene Eigentumsverhältnisse dürfen die Rechte zur Begehung des öffentlichen Raums nicht aushebeln. Es wäre eine Kleinigkeit, die im Verlauf des Westhafens im Kopfsteinpflaster bereits verlegte glatte Wegspur durchgängig zu verlegen, Design hin oder her. Mindestens seit 2014 ist dieses Problem schon Thema im Ortsbezirk! Der Magistrat legte nach wiederholten Nachfragen erst im Februar 2018 die Stellungnahme ST 228 vor, die lediglich besagte, der Besitzer des o. g. Platzes lehne eine Umgestaltung des Platzes kategorisch ab, damit sei das Thema erledigt. Diese Antwort war schon damals nicht und ist aus heutiger Sicht im Hinblick auf die in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erst recht nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 228 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1520 Aktenzeichen: 66-0
Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 entstanden aus Vorlage: OF 355/1 vom 22.02.2022 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen Die Planungen zur Umgestaltung der Karlstraße und des Karlplatzes wurden vom Magistrat bereits 2015 erarbeitet. Doch erst im Mai 2021 wurden die Planungen nochmals aufgrund von Anregungen des Ortsbeirats 1 und der Stadtverordnetenversammlung angepasst. Dennoch weisen die Planungen weiterhin Schwachstellen auf, die optimiert werden müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Anpassungen in den Planungen vorzunehmen: 1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden, sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen , dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze, etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde. 2. Die Breite des Radweges und Gehweges soll im Bereich der nördlichen Moselstraße bis zur Mainzer Landstraße verbreitert werden, um das künftig deutlich höhere Verkehrsaufkommen an Radfahrenden und zu Fuß Gehenden aufnehmen zu können. Dafür soll eine Abbiegespur für den Pkw-Verkehr entfallen und weiterhin nur eine Abbiegespur nach rechts vorgesehen werden. Dadurch wird außerdem die benötigte Feuerwehrzufahrt optimiert und es sollen mindestens drei weitere Bäume gepflanzt werden. 3. Die Radwegeführung im Bereich der Fußgängerquerung an der Straße Am Hauptbahnhof ist so zu planen, dass der Radweg vom Karlplatz herkommend nicht im "Nirvana" endet und Radfahrende nicht plötzlich entgegen der Einbahnstraße als "Geisterfahrer" den Radweg weiter nutzen und sich und Autofahrende gefährden. 4. Der Parkstreifen entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links soll entfallen, da er lediglich eine Breite von zwei Metern aufweist. Dies entspricht der Bestandssituation im Europaviertel. Dort wird regelmäßig beobachtet, dass die heutzutage deutlich breiteren Fahrzeuge entweder in den Straßenraum oder in den Gehwegbereich hineinragen, was jeweils zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen führt. 5. Entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links sollen stattdessen Fahrradbügel aufgestellt werden, um Radfahrenden während der langwierigen Umbauarbeiten des Bahnhofsvorplatzes ausreichend Radabstellplätze zur Verfügung zu stellen. 6. Es ist eine weitere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende entlang der nördlichen Straßenhälfte der Niddastraße in Richtung des Karlplatzes vorzusehen. 7. Alle geplanten LSA sollen nicht als Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende geplant werden, sondern regelmäßige und großzügige Grünphasen für zu Fuß Gehende anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Antrag vom 24.10.2024, OF 1436/1 Anregung vom 03.12.2024, OA 516
Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 364/1 Betreff: Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower Vorgang: OM 2048/17 OBR 1; ST 228/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut auf den Eigentümer des Westhafentowers zuzugehen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der nördlichen Mainuferseite vom Westhafen in Richtung Römer zu fordern, z.B. durch eine ca. 2m breite asphaltierte oder mit glatten Gehwegplatten belegte Spur. Begründung: Aus Richtung Westhafen kommend, befindet sich, ab der Westhafenbrücke, ein weiter Teil mit grober Kopfsteinbepflasterung, der für Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nahezu unüberwindlich ist. Es gib daher für Rollstuhlfahrer*innen und z.B. auch für Gehbehinderte mit Rollator keine Möglichkeit, das Mainufer auf der nördlichen Seite durchgängig zu befahren/bzw. zu begehen. An der Westhafenbrücke ist Schluß mit der glatten Spur. Ab dann folgt extrem gewölbtes Kopfsteinpflaster, unmöglich zu befahren. Es bleibt nur.... ein Zurück in den Verkehr! Einen großen Umweg über mehrere Ampeln Speicherstraße und Baseler Platz zu machen, ein Weg der auch nicht einfach zu bewältigen ist. (kein abgesenkter Fußweg auf der Ampelseite Wilhelm/Leuschner Straße, Straßenbahnschienen). Und ein großer Umweg für Menschen im Rollstuhl oder Gehbehinderte. Erholung am Mainufer sieht anders aus! Alternativ bleibt noch eine Rampe direkt am Ufer, allerdings auch mit feinerem Kopfsteinpflaster belegt, deren Steigung für schwächere Personen im Rollstuhl kräftemäßig kaum zu bewältigen ist, auch nicht für die oft älteren schiebenden Angehörigen. Ein Ausflug am nördlichen Mainufer endet für viele also am Kopfsteinpflaster der Westhafenbrücke, der Weg zum Römer ist versperrt, bzw. führt zurück über den Baseler Platz. Es handelt sich zwar um einen Platz im Privatbesitz, dieser steht aber der Öffentlichkeit als Wegverbindung zum Mainufer zur Verfügung und sollte daher für alle Menschen zugänglich sein! Es kann nicht sein, dass die Gestaltung hier derartig über den Interessen der Menschen steht und Behinderte in ihrem täglichen Leben massiv beeinträchtigt. Auch evtl. betroffene Eigentumsverhältnisse dürfen die Rechte zur Begehung des öffentlichen Raums nicht aushebeln. Es wäre eine Kleinigkeit, die im Verlauf des Westhafens im Kopfsteinpflaster bereits verlegte glatte Wegspur durchgängig zu verlegen, Design hin oder her. Mindestens seit 2014 ist dieses Problem schon Thema im Ortsbezirk! Der Magistrat legte nach wiederholten Nachfragen erst im Februar 2018 die ST 228 vor, die lediglich besagte, der Besitzer des o.g. Platzes lehne eine Umgestaltung des Platzes kategorisch ab, damit sei das Thema erledigt. Diese Antwort war schon damals nicht und ist aus heutiger Sicht im Hinblick auf die in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erst recht nicht akzeptabel. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 228 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1835 2022 Die Vorlage OF 364/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenKonsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenKlimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 355/1 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Die Planungen zur Umgestaltung der Karlsstraße und des Karlsplatzes wurden vom Magistrat bereits 2015 erarbeitet. Doch erst im Mai 2021 wurden die Planungen nochmals auf Grund von Anregungen des Ortsbeirats 1 und der Stadtverordnetenversammlung angepasst. Dennoch weisen die Planungen weiterhin Schwachstellen auf, die optimiert werden müssen. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, folgende Anpassungen in den Planungen vorzunehmen: 1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen ist, dass keine Drogenverstecke entstehen können, z.B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze, etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde. 2. Die Breite des Radweges und Gehweges soll im Bereich der nördlichen Moselstraße bis zur Mainzer Landstraße verbreitert werden, um das künftig deutlich höhere Verkehrsaufkommen an Radfahrenden und Fußgehenden aufnehmen zu können. Dafür soll eine Abbiegespur für den PKW-Verkehr entfallen und weiterhin nur eine Abbiegespur nach rechts vorgesehen werden. Dadurch wird außerdem die benötigte Feuerwehrzufahrt optimiert und es sollen mindestens drei weitere Bäume gepflanzt werden. 3. Die Radwegeführung im Bereich der Fußgängerquerung an der Straße Am Hauptbahnhof ist so zu planen, dass der Radweg vom Karlsplatz her kommend nicht im "Nirvana" endet und Radfahrende nicht plötzlich entgegen der Einbahnstraße als "Geisterfahrer" den Radweg weiter nutzen und sich und Autofahrende gefährden. 4. Der Parkstreifen entlang der Karlsstraße in Fahrtrichtung links soll entfallen, da er lediglich eine Breite von 2,00m aufweist. Dies entspricht der Bestandssituation im Europaviertel. Dort wird regelmäßig beobachtet, dass die heutzutage deutlich breiteren Fahrzeuge entweder in den Straßenraum oder in den Gehwegbereich hineinragen, was jeweils zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen führt 5. Entlang der Karlsstraße in Fahrtrichtung links sollen stattdessen Fahrradbügel aufgestellt werden, um Radfahrenden während der langwierigen Umbauarbeiten des Bahnhofsvorplatzes ausreichend Rad-abstellplätze zur Verfügung zu stellen. 6. Es ist eine weitere Querungsmöglichkeit für Fußgehende entlang der nördlichen Straßenhälfte der Niddastraße in Richtung des Karlsplatzes vorzusehen. 7. Alle geplanten LSA sollen nicht als Bedarfsampeln für Fußgehende, sogenannte "Bettelampeln", geplant werden, sondern regelmäßige und großzügige Grünphasen für Fußgehende anbieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und ÖkoLinX-ARL erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 355/1 ziffernweise. ÖkoLinX-ARL stellt den Änderungsantrag, dass im ersten Satz der Ziffer 1. des Antragtenors der Vorlage OF 355/1 die Worte "dass keine Drogenverstecke entstehen können" gestrichen werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1827 2022 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 355/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Ziffer 7. des Antragstenors die Worte "sogenannte Bettelampeln" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die PARTEI gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, CDU, 1 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenToiletten im Ortsbezirk 1: Endlich Urinale für die Elbestraße!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1593 entstanden aus Vorlage: OF 323/1 vom 18.01.2022 Betreff: Toiletten im Ortsbezirk 1: Endlich Urinale für die Elbestraße! Vorgang: OM 1777/17 OBR 1; ST 1822/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 894/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, ungeachtet eines evtl. existierenden oder in Arbeit befindlichen Toilettenkonzepts nunmehr endlich zwei Urinale in der Elbestraße aufstellen zu lassen. Begründung: Seit Jahren vertröstet der Magistrat die Menschen im Bahnhofsviertel mit dem Hinweis auf ein vermeintliches Toilettenkonzept. Inzwischen glaubt niemand mehr daran, dass mit der Arbeit je begonnen wurde. Schon gar nicht wird mit einer Fertigstellung und gar Umsetzung eines Toilettenkonzepts gerechnet. Offensichtlich diente das phantomhafte Toilettenkonzept nur dazu, Bürgerschaft und Ortsbeiräte ruhigzustellen. Mit Vorlage vom 13. Juni 2017, OM 1777, hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat aufgefordert, zwei Urinale im Bereich der Elbestraße aufstellen zu lassen. Hierzu hat der Magistrat am 18. September 2017 mit der Vorlage ST 1822 Stellung genommen, dass er die Anregung aufgreifen und prüfen werde, ob eine öffentliche Toilette oder Urinale im Bereich der Elbestraße errichtet werden können. Sodann hat der Ortsbeirat mit der Vorlage vom 18. September 2018, OM 3705, den Magistrat gebeten, in der Elbestraße eine öffentliche Toilette, zumindest aber die bereits zuvor geforderten Urinale installieren zu lassen. Hierzu hat der Magistrat am 14. Januar 2019 mit der Vorlage ST 3 Stellung genommen, dass die Erstellung eines stadtweiten Toilettenkonzepts beauftragt worden sei und in diesem Zusammenhang eine Prüfung des Standorts Elbestraße erfolgen solle. Eine entsprechende Vorstellung hat der Magistrat bis zum Jahresende 2019 in Aussicht gestellt. Geschehen ist seither jedoch nach wie vor nichts; die Sachlage in der Elbestraße ist unverändert inakzeptabel. Auch auf die Vorlage vom 11. Oktober 2021, OM 894, mit der Forderung, zeitnah mobile Toiletten und Urinale aufzustellen, hatte der Magistrat bisher noch keine Zeit zu antworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1822 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 894 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2342 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22
Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Cafe in der Kaimauer am Main
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2022, OF 351/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Cafe in der Kaimauer am Main Vorgang: EA 24/17 OBR 5; ST 1545/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2022 der Stadt Frankfurt werden Mittel für die Errichtung eines weiteren Cafes in der südlichen Kaimauer am Main zwischen Untermainbrücke und Eisernem Steg eingestellt. Begründung: Frankfurt wächst stetig weiter. Der Main ist mit seinen Grünflächen ein wichtiges Naherholungsgebiet und somit auch Treffpunkt für Jung und Alt. Diesen Ort gilt es zu bewahren und für möglichst viele Frankfurterinnen und Frankfurter attraktiv zu gestalten. Hierzu ist es notwendig, verstärkt der Verschmutzung der Grünflächen am Main entgegenzuwirken. Da die Kapazitäten des Maincafes zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg an den meisten sonnigen Tagen mehr als erschöpft sind und sich dieses Konzept eines "Cafes/Biergartens" in der Kaimauer aus Freizeit und Sauberkeitsaspekten bewährt hat, ist es wünschenswert, ein zweites Cafe in der südlichen Kaimauer zwischen Untermainbrücke und Eisernem Steg einzurichten. Hierzu ist es zunächst nötig, in der Kaimauer weitere Räumlichkeiten zu schaffen. Das Maincafe zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg zeigt, dass ein solcher Gastronomiebetrieb im Einklang mit den Frankfurter Grünanlagen als Zone der Ruhe, Erholung und Entspannung steht. Das neue Cafe soll dabei, wie das bereits existierende in der Kaimauer, die bestehenden Grünflächen nicht nutzen, sondern die ohnehin bereits mit Schotter bzw. Pflaster versehene Fläche. Das derzeitige Maincafe kommt mit einer Gewerbefläche von weit weniger als 125m2 aus, so dass die vom Magistrat in seiner ST 1545 vom 25.08.2017 angeführte Fläche ausreicht. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.03.2017, EA 24 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1545 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 181 2022 Die Vorlage OF 351/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
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S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2022, OF 323/1 Betreff: Toiletten im Ortsbezirk 1: Endlich Urinale für die Elbestraße! Vorgang: OM 1777/17 OBR 1; ST 1822/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 894/21 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ungeachtet eines evtl. existierenden oder in Arbeit befindlichen "Toilettenkonzepts" nunmehr endlich zwei Urinale in der Elbestraße aufstellen zu lassen. Begründung: Seit Jahren vertröstet der Magistrat die Menschen im Bahnhofsviertel mit dem Hinweis auf ein vermeintliches "Toilettenkonzept". Inzwischen glaubt niemand mehr daran, dass mit der Arbeit je begonnen wurde. Schon gar nicht wird mit einer Fertigstellung und gar Umsetzung eines Toiletten-konzepts gerechnet. Offensichtlich diente das phantomhafte Toiletten-konzept nur dazu, Bürgerschaft und Ortsbeiräte ruhig zu stellen. Mit OM 1777 vom 13. Juni 2017 hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat aufgefordert, zwei Urinale im Bereich der Elbestraße aufstellen zu lassen. Hierzu hat der Magistrat am 18. September 2017 in ST 1822 Stellung genommen, dass er die Anregung aufgreifen und prüfen werde, ob eine öffentliche Toilette oder Urinale im Bereich der Elbestraße errichtet werden können. Sodann hat der Ortsbeirat mit der Vorlage OM 3705 vom 18. September 2018 den Magistrat gebeten, in der Elbestraße eine öffentliche Toilette, zumindest aber die bereits zuvor geforderten Urinale installieren zu lassen. Hierzu hat der Magistrat am 14. Januar 2019 in ST 3 Stellung genommen, dass die Erstellung eines stadtweiten Toilettenkonzepts beauftragt worden sei und in diesem Zusammenhang eine Prüfung des Standorts Elbestraße erfolgen solle. Eine entsprechende Vorstellung hat der Magistrat bis zum Jahresende 2019 in Aussicht gestellt. Geschehen ist seither jedoch nach wie vor nichts; die Sachlage in der Elbestraße ist unverändert inakzeptabel. Auch auf die OM 894 vom 11.10.2021 mit der Forderung, zeitnah mobile Toiletten und Urinale aufzustellen, hatte der Magistrat bisher noch keine Zeit zu antworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1822 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 894 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1593 2022 Die Vorlage OF 323/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1353 entstanden aus Vorlage: OF 256/1 vom 11.10.2021 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen Der Magistrat wird gebeten, den gepflasterten Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz, der als U-Turn genutzt und als Parkplatz missbraucht wird, in einem ersten Schritt abpollern sowie mittelfristig entsiegeln und begrünen zu lassen. Begründung: Der gepflasterte Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz war als Wendemöglichkeit gedacht, da ein Linksabbiegen in die Gutleutstraße nicht möglich ist. Diese Fläche wird jedoch regelmäßig verkehrswidrig zugeparkt und steht dem fließenden Verkehr oder gar Einsatzkräften nicht in benötigtem Umfang zur Verfügung. Feuerwehr und Einsatzkräfte dürfen im Notfall jedoch Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren und benötigen den U-Turn nicht. Das Abpollern dieser Fläche zu beiden Fahrbahnseiten hin verhindert kurzfristig zuverlässig das verbotene Abstellen von Pkw und fördert den Schutz der zu Fuß Gehenden. Mittelfristig sollen der gepflasterte Fahrbahnbereich und ein Teil des überbreiten Gehwegbereiches an der Gutleutstraße jedoch entsiegelt, begrünt und den zu Fuß Gehenden zugänglich gemacht werden. Die Fläche leistet somit einen Beitrag zur Versickerung von Regenwasser und gegen die sommerliche Überhitzung der Stadt. Foto: Petra Thomson Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 934 Aktenzeichen: 66 0
Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Radbügel für die Wiesenhüttenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1354 entstanden aus Vorlage: OF 257/1 vom 11.10.2021 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Radbügel für die Wiesenhüttenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Wiesenhüttenstraße gegenüber dem Hotel Roomers den Bürgersteig gegen unbefugtes Parken zu sichern und zu diesem Zweck Fahrradbügel entlang des Gehweges aufstellen zu lassen, sodass die vorgeschriebene Fußwegbreite eingehalten wird. Begründung: Der Gehweg wird durch die parkenden Pkw dermaßen verengt, dass insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren kein Durchkommen mehr ist. Foto: Petra Thomson/Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 935 Aktenzeichen: 66 2
Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1355 entstanden aus Vorlage: OF 259/1 vom 11.10.2021 Betreff: Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen! Vorgang: OM 1349/07 OBR 1; ST 348/07; OM 1778/17 OBR 1; ST 1931/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 5154/19 OBR 1; ST 232/20; OM 6008/20 OBR 1; ST 1379/20; OM 676/21 OBR 1; OM 894/21 OBR 1; Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich den aktuellen Sachstand zum lange angekündigten Toilettenkonzept für Frankfurt und einen konkreten Zeitplan zur Realisierung zu nennen, sodass der Zeitraum für schnelle, provisorische Lösungen an den neuralgischen Stellen besser abgeschätzt werden kann (siehe Vorlage OM 854 ). Der Magistrat wird zudem gebeten, folgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Ist die Erstellung des Toilettenkonzepts abgeschlossen? 2. Welche Planungen bestehen bereits? 3. Wann ist frühestens mit einer Realisierung zu rechnen? 4. Wann beabsichtigt der Magistrat, das Toilettenkonzept in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen? 5. Welche konkreten Standorte kann der Magistrat im Ortsbezirk 1 heute schon benennen? Begründung: Die Liste der Anregungen ist lang, in denen Toiletten im öffentlichen Raum Frankfurts gefordert werden, alleine im Jahr 2021 gab es dazu neun Vorlagen im Ortsbeirat 1, u. a. die Vorlage OM 676 "Öffentliche Toilette in der Niddastraße bereitstellen". Im Folgenden eine Auswahl aus vergangenen Zeiten: Vorlage OM 1349 aus 2007 "Dringend erforderlich ein Pissoir in der unteren Gutleutstraße" Vorlage OM 1778 aus 2017 "Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 3705 aus 2018 "Urinale für die Elbestraße" Vorlage OM 5154 aus 2019 "Dringend benötigte Pissoirs im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 6008 aus 2020 "Uritrottoirs III" Es grenzt schon an Unverfrorenheit und absolute Ignoranz, mit der alle Anregungen bisher abgebügelt wurden, immer mit dem Hinweis, dass ein allumfassendes Konzept in Arbeit sei. Dieses Konzept hat sich wohl inzwischen in Luft aufgelöst, während der Magistrat weiterhin beharrlich schweigt und die Anwohnenden im Bahnhofsviertel, aber auch in der Innenstadt bald Amok laufen ob der Zustände des Wildpinkelns und öffentlichen Defäkierens. Andere Städte sind da bereits weiter. Hier sei das Beispiel Köln genannt: SessionNet | Evaluierungsbericht zum Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln (stadt- koeln.de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2007, ST 348 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2007, OM 1349 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5154 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 232 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6008 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1379 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 676 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2465 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 748 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1377 entstanden aus Vorlage: OF 284/1 vom 09.01.2022 Betreff: Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben Der Magistrat wird dringend gebeten, im Hinblick auf die durch die Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 erfolgte Gleichbehandlung von Ungleichem und dem daraus folgenden Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes 1. das mit der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 angeordnete Alkoholverbot in den folgenden Bereichen aufzuheben: a) Niddastraße zwischen Weserstraße und Moselstraße b) Moselstraße zwischen Niddastraße und Taunusstraße c) Kaisersack 2. Hilfsweise wird der Magistrat dringend gebeten, in der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 eine Ausnahmeregelung vorzusehen, wonach das Alkoholverbot gegen solche Menschen nicht durchgesetzt wird, die den zuständigen Ordnungsbehörden als wohnungslos und alkoholabhängig bekannt sind. Begründung: Mit der erneuten Anordnung eines Alkoholverbots schießt die Stadt über das Ziel hinaus. Das Bahnhofsviertel ist nun fast vollständig eine Alkoholverbotszone, was sichtlich überzogen ist. Zumindest einzelne Straßen des Bahnhofsviertels sollten - wie bislang nur die Wilhelm-Leuschner-Straße - vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Hierfür bieten sich diejenigen Bereiche an, in denen die Durchsetzung eines Alkoholverbots ohnehin eine unbillige Härte für einige Personengruppen schafft. Darüber hinaus erscheint es sinnlos, Verbote anzuordnen, die die Stadt nicht durchsetzen kann, weil mit großer Regelmäßigkeit absehbar ist, dass immer wieder dagegen verstoßen werden wird. Im Gebiet des Ortsbezirks 1 leben insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot soll eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt es jedoch eine unbillige Härte dar. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o. Ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im Ortsbezirk 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Die Erlassbehörde der Allgemeinverfügung muss in ihre Grundrechtsabwägung einstellen, dass alkoholkranke, wohnungslose Menschen stärker vom fast für das komplette Bahnhofsviertel angeordnete Alkoholverbot betroffen sind als andere Menschen. Art. 3 des Grundgesetzes fordert jedoch nicht nur, Gleiches gleich, sondern auch Ungleiches ungleich zu behandeln. Um für die Betroffenen Rückzugsräume zu schaffen, sollen die oben genannten Teile des Bahnhofsviertels vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Da die Allgemeinverfügung am 6. Februar 2022 außer Kraft tritt, ist Eile geboten, sodass dieser Antrag als Eilantrag gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 585 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 53 0
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