Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Radbügel für die Wiesenhüttenstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel in der Wiesenhüttenstraße aufzustellen, um den Bürgersteig gegen unbefugtes Parken zu sichern. Dies ist notwendig, da der Gehweg durch parkende Fahrzeuge stark verengt wird, was insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen den Zugang erschwert.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Wiesenhüttenstraße gegenüber dem Hotel Roomers den Bürgersteig gegen unbefugtes Parken zu sichern und zu diesem Zweck Fahrradbügel entlang des Gehweges aufstellen zu lassen, sodass die vorgeschriebene Fußwegbreite eingehalten wird.
Begründung
Der Gehweg wird durch die parkenden Pkw dermaßen verengt, dass insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren kein Durchkommen mehr ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2021OFOF 257/1Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Radbügel für die WiesenhüttenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1354Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Radbügel für die WiesenhüttenstraßeDirektanregung
- 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 935Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Radbügel für die WiesenhüttenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats