Turnhalle der Villa Kleyer unverzüglich zur Verfügung stellen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Sporthalle an der Villa Kleyer dem Internationalen Kinderhaus und dem JUZ Gutleut wieder zur Verfügung zu stellen. Beide Einrichtungen benötigen dringend einen Raum für ein Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche.
Begründung
Die Turnhalle war viele Monate eine Übergangsunterkunft für Flüchtlinge. Nun ist die Unterkunft umgezogen und die Turnhalle steht wieder leer. Seitdem wurde sie jedoch den Einrichtungen nicht wieder zur Verfügung gestellt. Vor der Nutzung als Notunterkunft wurde die Turnhalle bereits von den erwähnten Einrichtungen genutzt. Beide Einrichtungen benötigen dringend wieder eine Turnhalle für ein Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche. Auch vor dem Hintergrund, dass die Villa als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße dienen soll, ist eine Zwischennutzung durch die Einrichtungen hilfreich.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme