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Weiternutzung der Turnhalle in der Villa Kleyer

Vorlagentyp: V
47 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die Turnhalle in der Villa Kleyer nach der Zwischennutzung durch die Kindertagesstätte wieder genutzt werden kann. Dies ist wichtig, um die sportlichen Möglichkeiten für Kinder im Bahnhofsviertel zu verbessern, da diese Gegend unterversorgt ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:

  1. Kann die Turnhalle in der Villa Kleyer in der Wiesenhüttenstraße nach Beendigung der Zwischennutzung durch die Kindertagesstätte wieder vom Internationalen Kinderhaus als Turnhalle genutzt werden?
  2. Wenn ja, wann ist eine Nutzung wieder möglich?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn nein, welche alternativen Sportmöglichkeiten werden dem Internationalem Kinderhaus in der Nähe des Standortes zur Verfügung gestellt?

Begründung

In der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4070, wurde gefordert, dass die Turnhalle der Villa Kleyer ab sofort so lange den beiden Jugendeinrichtungen für die Kinder zur Verfügung steht, bis die Kita in die Villa Kleyer umziehen kann. Die Zwischennutzung der Villa Kleyer stellt - bei aller Notwendigkeit - bereits jetzt eine außerordentliche Belastung für das unterversorgte Quartier dar, die nach Abschluss der Baumaßnahmen unbedingt beendet werden muss. Das Bahnhofsviertel ist jedenfalls mit kindgerechten Spiel- und Sportmöglichkeiten deutlich unterversorgt. Freiflächen sind kaum vorhanden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2023OFOF 894/1Turnhalle der Villa Kleyer unverzüglich zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. Juni 2023OMOM 4070Turnhalle der Villa Kleyer unverzüglich zur Verfügung stellenDirektanregung
  3. 17. Juni 2023OFOF 899/1Weiternutzung der Turnhalle in der Villa KleyerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 4. Juli 2023Sie sind hier
    VV 713Weiternutzung der Turnhalle in der Villa Kleyer
    Anfrage
  5. 8. Dezember 2023STST 2444Turnhalle der Villa Kleyer unverzüglich zur Verfügung stellenStellungnahme
  6. 19. April 2024Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 768Weiternutzung der Turnhalle in der Villa KleyerStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

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