Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen
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Bisheriger Verlauf
24.11.2023
28.11.2023
28.11.2023
17.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für Fußgehende öffnen
Details im PARLIS OF_1075-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen
Details im PARLIS OM_4816_2023Anregung Ortsbeirat
Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen
Details im PARLIS OA_418_2023Stellungnahme des Magistrats
Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen
Details im PARLIS ST_1241_202424.11.2023
Antrag Ortsbeirat
Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für Fußgehende öffnen
Details im PARLIS OF_1075-1_202328.11.2023
Anregung Ortsbeirat
Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen
Details im PARLIS OM_4816_202328.11.2023
Anregung Ortsbeirat
Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen
Details im PARLIS OA_418_202317.06.2024
Stellungnahme des Magistrats
Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen
Details im PARLIS ST_1241_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 entstanden aus Vorlage: OF 1075/1 vom 24.11.2023
4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendlerinnen und Pendlern sowie Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden.
Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen
Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Am Hauptbahnhof und Moselstraße schnellstmöglich zur Fußgängerzone umzuwidmen, für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren und für zu Fuß Gehende öffnen zu lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: 1. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten Kaisersack wird mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen und somit für den Lieferverkehr und berechtigte Anwohnende weiterhin erreichbar bleiben. 2. Im genannten Bereich wird das Abstellen von E-Scootern generell untersagt. 3. Es wird eine temporäre Bepflanzung mit Kübelpflanzen und -bäumen eingerichtet, die die Aufenthaltsqualität erhöht.4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendlerinnen und Pendlern sowie Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden.
Begründung:
Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendlerinnen und Pendler sowie Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und des Ausgangs Kaisersack zur Fußball-Europameisterschaft 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Dieser Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er-Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.11.2023, OA 418
Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1241 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme