Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 147/3 Betreff: Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin vereinbart einen Ortstermin, um die Verkehrssituation an der unteren Günthersburgallee (verkehrsberuhigter Bereich am Friedberger Platz) zusammen mit dem Magistrat und Vertretern der Nachbarschaft zu analysieren und mögliche Lösungen für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erarbeiten. Begründung: Bewohner der unteren Günthersburgallee haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass sich durch die Verkehrsänderung der Friedberger Landstraße zur einspurigen Straße der Autoverkehr in der verkehrsberuhigten Günthersburgallee deutlich erhöht hat. Da sich an diesem Ort ein Spielplatz, eine Kita und ein Kinderladen befinden, ist zu prüfen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, damit die Sicherheit der Kinder weiterhin gewährleistet ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 147/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 152/10 Betreff: Ampelkonzept für die Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Ampelschaltung auf der Gießener Straße einheitlich so zu regeln, dass eine Lösung einerseits die Bedeutung dieser Straße als Durchgangsstraße betont und den Autoverkehr von der Homburger Landstraße durch bessere Flüssigkeit ableitet, gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die U-Bahnstationen für Fußgänger gut zugänglich sind, die Schüler an der Theobald-Ziegler-Schule ungefährdet und schnell die Straße queren können und die Radfahrer möglichst ungehindert fahren können. Begründung: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Gießener Straße möglichst viel Durchgangsverkehr aufnimmt, um den Kernort Preungesheim zu entlasten. Gegenwärtig wird die Ampelschaltung aber von den Autofahrern als so behindernd empfunden, dass sie offensichtlich lieber die Homburger Landstraße befahren. Gleichzeitig gibt es Beschwerden über zu lange Wartezeiten bei der Querung für Fußgänger und auch die Situation für Radfahrer ist trotz umfangreicher Umbauarbeiten insbesondere auch wegen der Ampelschaltung wenig befriedigend. Die spiegelt sich auch in verschiedenen Einzelanträgen des Ortsbeirats 10. Insgesamt scheint aber eine Gesamtoptimierung geboten, weil letztlich im Moment für keine Nutzergruppe auf der gesamten Strecke eine befriedigende Situation besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1219 2021 Die Vorlage OF 152/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 178/10 Betreff: Künftige Ringstraßenbahn Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Ringstraßenbahn im Bereich Eckenheim und Preungesheim, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten Homburger Landstraße respektive Gießener Straße, vorgesehen sind, 2. welche Änderungen beziehungsweise Verbesserungen zu 1., insbesondere in den Linien-Taktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie der U5 vorgesehen sind, 3. ob, und wenn ja, wo Bäume sowie KFZ-Stellplätze zu 1. wegfallen werden, 4. wann die aktuellen Planungen zu 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden? Begründung: Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1236 2021 Die Vorlage OF 178/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 125/3 Betreff: Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob über die deutliche Erhöhung von Kosten für Bewohnerparkausweise für besonders schwere und breite PKW oder andere Maßnahmen die Zahl dieser PKW zurückgedrängt werden kann. Begründung: Es entstehen immer wieder gefährliche Situationen aufgrund der Nutzung schmaler Einbahnstraßen im Nordend durch besonders breite Fahrzeuge, da die Straßen nicht für Fahrzeuge dieser Breite ausgelegt sind. So entstehen Gefährdungssituationen, die bei der Befahrung kleinerer Fahrzeuge nicht entstehen. Besonders Kinder, ältere Personen und Personen mit Rollstuhl, Gehhilfe oder Kinderwagen sind betroffen von dieser Gefährdung. Des Weiteren sind der unverhältnismäßig hohe Kraftstoffverbrauch solcher großen Wagen und somit auch der Ausstoß von Schadstoffen, der CO2-Ausstoß und die Feinstaubbildung eine Belastung des sowieso bereits stark von Schadstoffbelastung betroffenen Nordends. Die Werte der Luftmessstation auf der Friedberger Landstraße belegen dies. Um Anwohnende für den Kauf kleinerer, den engen Gassen des Nordends angemessenerer PKW zu gewinnen, bietet eine solche Maßnahme eine Möglichkeit. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1040 2021 Die Vorlage OF 125/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 119/10 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstr. ist jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Str. eine sehr weitläufige 30er-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Meter zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende 30-Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere Berkersheimer Weg Am Neuenberg Am Schieferstein Im Steinbügel Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1011 2021 Die Vorlage OF 119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 139/10 Betreff: Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen. Begründung: Viele Einwohner*innen nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung Hofhausstrasse (s. Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A661 Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgänger*innen vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1005 2021 Die Vorlage OF 139/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 142/10 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob und wenn ja wann die Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße /Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann, 2. soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Begründung: Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1019 2021 Die Vorlage OF 142/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/ Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein wir um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz in Frage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/ § 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 925 2021 Die Vorlage OF 68/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 97/11 Betreff: Komplette Einhausung der A661 für den Klimaschutz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für eine komplette Einhausung der A661 zwischen der Friedberger Landstraße und der Kaiserleibrücke zu erstellen. Die Studie soll die Auswirkungen einer Begrünung der Einhausung für das Klima im Frankfurter Osten berücksichtigen und dabei auch die Entwicklung der Frischluftschneisen dokumentieren und der Situation den Klimaveränderungen ohne Einhausung gegenüberstellen. Begründung: Den Klimaschutz ernst zu nehmen bedeutet auch, Baumaßnahmen und ihre Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem viele Jahrzehnte alte Planungen zu überprüfen und unter den neuen Anforderungen zu betrachten. Die Trasse der A661 verläuft auf einer der wichtigen Frischluftschneisen, die die Luft von den Taunushängen ins Maintal leitet. Die aphaltierten Straßen erzeugen zusätzlich Hitze und hohe Lärmschutzwände brechen die Zufuhr der Frischluft. Eine begrünte Einhausung könnte die Hitzeentwicklung deutlich reduzieren und sogar kältefördernd wirken. Die Stadt Frankfurt könnte dem Klimawandel aktiv begegnen und damit den Lebensstandard der Bevölkerung sichern wenn sie statt einer heißen Asphaltpiste eine grüne Schneise durch den Frankfurter Osten führt. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie ist ein erster Schritt dazu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 97/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 82 2021 Die Vorlage OF 97/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf Basis der bisherigen Beschlüsse des Ortsbeirates wird der Magistrat aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für eine komplette Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Ratswegkreisel zu erstellen. Die Studie soll die Auswirkungen einer Begrünung der Einhausung für das Klima im Frankfurter Osten berücksichtigen und dabei auch die Entwicklung der Frischluftschneisen dokumentieren und der Situation der Klimaveränderungen ohne Einhausung gegenüberstellen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU, LINKE. und FDP bei Enthaltung 2 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 89/10 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, so dass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 638 2021 Die Vorlage OF 89/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 100/10 Betreff: Sitzbank in der Walter-Hesselbach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Walter-Hesselbach-Straße (Wohngebiet New Betts) eine Sitzbank zwischen den Hausnummer 33 und 49 (nordöstlich der Tischtennisplatte) aufzustellen. Begründung: Im Wohngebiet leben gehbehinderte und ältere Menschen. Leider sind aber nur direkt auf den Spielplätzen Sitzbänke vorhanden. Nicht jeder will aber eine Sitzpause an einem Spielplatz, da diese auch nicht direkt am Gehweg liegen und somit ein Umweg ist. Der Bereich bietet sich an, da er mit Abstand zur Bebauung, etwas zurückgesetzt direkt an der Straße liegt. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 631 2021 Die Vorlage OF 100/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen fraktionslos (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2021, OF 29/14 Betreff: Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen? Für das zukünftige Gymnasium Nord in Bonames ist der B-Plan 923 aufgestellt worden. Demnach wird der neue Schulstandort unmittelbar an einer Stadtbahnhaltestelle liegen. Die Vernetzung im Fuß- und Radverkehr mit den angrenzenden Quartieren erfolgt über eine neue Ortsrandstraße zwischen Homburger Landstraße und dem Schulgelände. Wie aber werden die Schülerinnen und Schüler aus den südöstlich der Schule gelegenen Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Harheim ihre Schule erreichen, denen die U-Bahn dabei keinen Nutzen bringt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Schule für Schülerinnen und Schüler sicher und schnell erreichbar sein wird, die mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2021 Die Vorlage OF 29/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2021, OF 93/3 Betreff: Erhalt der Filiale der Frankfurter Sparkasse auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Vorstand der Frankfurter Sparkasse darauf hin zu wirken, dass der Standort Friedberger Landstraße 125 für die Bevölkerung erhalten bleibt. Begründung: Der Ortsbeirat versteht, dass auch die Sparkassen in Zeiten der Strafzinsen auf ihre Finanzlage achten müssen. Auf der anderen Seite haben die Sparkassen auch die Aufgabe, als Institutionen der Hessischen Landesbank für die Versorgung von Bankdienstleistungen zu sorgen. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat kein Verständnis, wenn in einem sehr dicht besiedelten Stadtteil wie dem Nordend aus dem kurzen Weg zur Sparkasse eine Wanderung wird, die für den älteren Teil der Bevölkerung schlicht unzumutbar ist. Wir bitten deshalb darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen in angemessener Entfernung sicher zu stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 93/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1036 2021 Die Vorlage OF 93/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2021, OF 96/11 Betreff: Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich am Fuße der Brücke über die B521 an der BG Unfall bis zum Zebrastreifen besser für Fußgänger*innen zugänglich zu machen. Begründung: In einem Ortstermin am 8.Juli wurde die Ertüchtigung der Brücke für Radfahrer*innen ausdrücklich gelobt. Einzig der Übergang vom Brückenende bis zum Zebrastreifen wurde ausdrücklich bemängelt. Dieser ist unklar markiert, häufig mit Autos trotz Halteverbot zugeparkt und durch Kleider - und Glascontainer versperrt. Dieser Weg über den Zebrastreifen ist aber für Fußgänger*innen und Kinder auf Rädern bis 8 Jahre der einzige Weg, um sicher die Friedberger Landstraße an dieser Stelle queren zu können. Bildquelle: Beate Brink Bildquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 96/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 842 2021 Die Vorlage OF 96/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/10 Betreff: Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz zu ermöglichen. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP und AfD gegen CDU, 1 FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 54/10 Betreff: Poller in der Walter-Hesselbach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Poller an der Kurve der Walter-Hesselbach-Straße (gelber Pfeil) zu installieren, sowie die Farbahn entsprechend zu markieren, um das Parken direkt an der Ecke zu unterbinden. Quelle: google.de/maps Begründung: Durch die Anbringung von Pollern wird das nicht erlaubte Parken gem. § 12 Abs. 1 StVO im verbotenen Bereich verhindert. Anbei Fotos zur Situation: A. Kurven im Bereich des Roten Pfeils: An der Kreuzung mit dem roten Pfeil sind bereits Poller vorhanden, sie sind jedoch vom Bordstein ca 30 cm eingerückt, siehe Fotos. Wir gehen davon aus, dass in diesem Bereich des roten Pfeils auch das Rausrücken der Poller nicht zielführend ist, sofern das überhaupt gemacht werden darf - und nur eine Fahrbahnmarkierung eine Chance hat, die Parkenden abzuhalten. . B. Kurve im Bereich des Gelben Pfeils: Hier sind noch keine Poller vorhanden, m.E. nach könnten sie zielführend sein, um das Parken dort zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 511 2021 Die Vorlage OF 54/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach §161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach §161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach §161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurde den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt? 5.a Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Begehung des Schulwegs stattgefunden? 5.b Wer hat an der Begehung teilgenommen? 5.c Welcher Weg wurde genommen? 6.a Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? 6.b Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 38/4 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von PKW genutzt. Hinzu kommt die Linienführung des 34er Busses ab der Ecke Comeniusstraße/ Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohner:innen besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, so dass weitere Verkehrsteilnehmer:innen (Radfahrende, Zufußgehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 249 2021 Die Vorlage OF 38/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, CDU, FDP, dFfm und BFF (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 16/10 Betreff: Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, auf das nicht erlaubte Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausummer 630 durch entsprechende Markierungen deutlicher hinzuweisen. Begründung: Markierungen sind dort sinnvoll. Ähnliche Markierungen in der Homburger Landstraße wurden bereits vor geraumer Zeit etwas oberhalb dieser Stelle angebracht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 69 2021 Die Vorlage OF 16/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2021, OF 20/3 Betreff: Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße Vorgang: V 1309/19 OBR 3; ST 1824/19 Bereits im Jahr 2018 hat der Ortsbeirat 3 auf eine CDU-Initiative hin den Magistrat gebeten im Mittelstreifen der Gießener Straße Bäume zu pflanzen. Eine Nachfrage im Jahr 2019 ergab, dass aktuelle Trassenpläne Baumstandorte möglich machen würden, eine abschließende Prüfung erfolgen und der Ortsbeirat 3 unaufgefordert unterrichtet würde. (ST 1824 aus 2019) Mittlerweile sind mehr als 1 1/2 Jahre vorbei und der Ortsbeirat wartet immer noch auf Nachricht. Zu Beginn des Jahres wurde der Grünstreifen im gesamten Bereich zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße aufgegraben und wieder verschlossen. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen neuen Bäume gleich mit zu planen und zu pflanzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. Werden grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen mögliche weitere Baumstandorte geprüft und dann auch mit umgesetzt? 2. Wird bei Straßenbaumaßnahmen geprüft, ob eventuell auch andere Versorgungsleitungen (z.B. auch die Umrüstung von Gaslaternen) in absehbarer Zeit erneuert werden müssen und dies bei dieser Gelegenheit gleich mit eingeplant? 3. Wann erfolgen auf der Gießener Straße im Bereich des Grünstreifens zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße die bereits seit 2018 geplanten neue Baumpflanzungen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1824 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 96 2021 Die Vorlage OF 20/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2021, OF 1062/3 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts für das Areal Friedberger Landstraße 8 - Bethmannsches Gartenhaus Vorgang: M 171/20 Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 die Stadtverordnetenversammlung u. a. gebeten, die M 171 zurückzustellen, bis die vom Ortsbeirat optionierte öffentliche Nutzung des Areals auf ihre Machbarkeit überprüft und darüber entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorlage einmal zurückgestellt. In der Zwischenzeit scheint Bewegung in die Sache zu kommen, die eine positive Lösung möglich erscheinen lässt. Vor diesem Hintergrund wird die Ortsvorsteherin gebeten, in der Zeit bis zur konstituierenden Sitzung des Ortsbeirats am 6. Mai mit dem zuständigen Dezernat V, Bau und Immobilien, und mit der Lurse AG im Gespräch zu bleiben und sich dabei im Sinne der Anliegen des Ortsbeirats (kulturelle Nutzung auf einer Teilfläche und Öffnung des Areals zum Bethmannpark) einzubringen. Die Ortsvorsteherin wird ferner gebeten, die Koalitionsfraktionen um eine nochmalige Zurückstellung der M 171 zu bitten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 171 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 1062/3 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1148/10 Betreff: Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass das Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung "Am Dachsberg", wie vom Ortsbeirat 10 bereits angeregt, endlich rot markiert wird. Begründung: Alle auf besagte Kreuzung hinführende Teile des Radweges sind in besonderen Gefahrenbereichen in den Kreuzungen zwischenzeitlich rot markiert. Nur das besonders gefährliche Ende unter der Brücke in sehr schlechten Lichtverhältnissen, wo Radfahrer von Autofahrern besonders leicht übersehen werden können, ist nicht markiert. Eine solche Markierung würde diese Gefahrensituation den Autofahrern aber nochmals deutlich vor Augen führen. Da der Aufwand hierfür gering erscheint, ist auch in Anbetracht eines irgendwann im Rahmen der Verlängerung der U5 zu erwartenden Umbaus der Einmündung kein Grund ersichtlich, bis dahin diese erhebliche Gefahr nicht zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7269 2021 Die Vorlage OF 1148/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1149/10 Betreff: Im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorsehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorsehen. Begründung: Der Feldversuch auf dem Heiligenstockweg 2015 hat bewiesen, dass Pförtnerampeln den von der Friedberger Landstraße im Rahmen eines Luftreinhaltungskonzepts für diese verdrängten Verkehr in den Wohngebieten, durch die sich der Verkehr dann in Berkersheim und am Frankfurter Bogen den Weg bahnt, deutlich besser handhabbar machen. Deshalb müssen solche Pförtnerampeln in dem entsprechenden Luftreinhaltungskonzept vorgesehen werden, um nicht Belastungen in Bereiche zu verdrängen, die hierfür nicht geeignet sind. Die der FNP vom 4. Februar 2021 zu entnehmende Einschätzung des Verkehrsdezernats, dies sei nicht notwendig, ist nicht nachvollziehbar, da der Feldversuch ja eine deutlich bessere Handhabbarkeit belegt hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7257 2021 Die Vorlage OF 1149/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1132/10 Betreff: Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstmöglich die bereits seit geraumer Zeit erbetene Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße / Ronneburgstraße nebst den erforderlichen Bodenrillen eingerichtet werden kann. Dabei soll bitte aufgrund der benachbarten Wohnungen die Lautstärke moderat eingestellt werden. Begründung: Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Sehschwächen ist dringend geboten. Diese Straßenquerung wird stark frequentiert, auch von Menschen mit Sehschwäche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7262 2021 Die Vorlage OF 1132/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1048/3 Betreff: Bewohnerparken in der Rat-Beil-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in der Rat-Beil-Straße das Anwohnerparken von der südlichen Straßenseite auf die nördliche Seite (Hauptfriedhofsseite) verlegt werden kann. Dies soll zumindest als Zwischenlösung, bis zur Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszonen im Nordend erfolgen. Begründung: Auf der Seite des Hauptfriedhofs sind deutlich mehr Parkplätze vorhanden, als auf der südlichen Straßenseite. Die Rat-Beil-Straße wird gern von Pendlern zum Umstieg auf den ÖPNV benutz. Auch von Dauerparkern wird berichtet. Anwohner haben es dadurch besonders schwer Parkplätze zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7209 2021 Die Vorlage OF 1048/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im ersten Satz nach dem Wort "Bewohnerparken" die Worte "auf den ersten 150 Metern bis 200 Metern von der Friedberger Landstraße aus gerechnet" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2021, OF 1055/3 Betreff: Abwendungsvereinbarung Vorgang: OM 6431/20 OBR 3; ST 2108/20 Wie der Stellungnahme 2108 des Magistrats vom 4. 12. 2020 zu entnehmen ist, hat es der Magistrat bezüglich der Friedberger Landstraße 112 darauf verzichtet. das Vorkaufsrecht auszuüben und mit dem Käufer stattdessen eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen, wobei sich dieser "mit einer entsprechenden Vertragsstrafe bewehrt verpflichtet, die Satzungsziele umzusetzen." Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, Auskunft darüber zu erteilen, was g e n a u im Falle der Friedberger Landstraße 112 mit den Käufern vereinbart wurde. Bekamen diese tatsächlich die Möglichkeit, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen. Schließlich verpflichtet sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung doch, die Ziele der Milieuschutzsatzung einzuhalten ,die eine Eigenbedarfskündigung nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Darüber hinaus möge der Magistrat endlich die Frage des Ortsbeirates vom 27. 8. 2020 (siehe auch ST 2108) beantworten, warum er im Falle der Friedberger Landstraße112 "nicht wenigstens darauf bestanden (hat), dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt?" Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6431 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7218 2021 Die Vorlage OF 1055/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1117/10 Betreff: Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob es ein Planänderungsverfahren für die BAB 661 für den Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße / B 521 und der Anschlussstelle Frankfurt-Ost geben wird? 2. aus welchem Grund würde dieses durchgeführt? 3. werden sich in diesem Fall Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Lärmemissionen auf die Autobahnabschnitte im Bereich von Preungesheim, Frankfurter Berg und Bonames ergeben? 4. können diese Abschnitte gegebenenfalls in das Planänderungsverfahren einbezogen werden? Begründung: Aufgrund im Laufe der Zeit geänderter Vorschriften besteht leider nicht überall ausreichend Lärmschutz. So fehlt beispielsweise im östlichen Bereich zu der Straße "An der Wolfsweide" in Preungesheim bisher noch jeglicher Lärmschutz. An anderen Stellen, wie zum Beispiel im Bereich New Betts ist der Lärmschutz zumindest verbesserungswürdig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1888 2021 Die Vorlage OF 1117/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2020, OF 1020/3 Betreff: Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main) Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die aktuelle Planungsänderung der A661 Ostumgehung die aktuellen Planungen der Einhausung nicht verzögern oder verhindern. Dies gilt insbesondere für den Teil "Lärmschutz". Geplant war, dass die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen des Bundes als Teilfinanzierung in die Gesamtfinanzierung "Einhausung" eingebracht werden, dass im Rahmen des Umbaus des Anschlusses Friedberger Landstraße die überlange Ausfahrtsspur Richtung Bad Vilbel zurückgebaut wird auf das erforderliche Mindestmaß, dass die erforderliche Ökomaßnahme als Ausgleich innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes erfolgt, dass im Rahmen des Fahrspurausbaus auf der A661 eine "grüne Brücke" über die A661 als Verlängerung des Wasserleitungswegs geschaffen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6979 2020 Die Vorlage OF 1020/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2020, OF 988/3 Betreff: Endlich zwei Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße! Der Ortsbeirat 3 hat in mehreren Anträgen seit langem separate Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße gefordert. Endlich gibt es eine fast durchgehende Spur für die Radfahrer*innen stadtauswärts und stadteinwärts vom Anlagenring bis zum Nibelungenplatz. Leider wird die Strecke stadteinwärts zwischen Matthias-Beltz-Platz und Friedberger Platz und stadtauswärts zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz ausgespart. Die abrupte Unterbrechung der Radwege bedeutet eine Gefahrenquelle für die Radfahrer*innen . Dies vorausgeschickt wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern, für einen Lückenschluss kurzfristige Lösungen zu ergreifen und langfristige zu entwickeln. Auf dem Abschnitt stadteinwärts sollten kurzfristig Piktogramme aufgebracht werden, verbunden mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Sie würden die Fahrspur nicht verengen, aber die Autofahrer*innen zu einer erhöhten Aufmerksamkeit auf den Radverkehr führen und für die Radfahrer*innen mehr gefühlte und reale Sicherheit bedeuten. Langfristig ist eine Infrastruktur unter Einbeziehung aller Verkehrsteilnehmer*innen für diesen Abschnitt zu entwickeln. Für den Abschnitt stadtauswärts ist die Planung für eine Neuaufteilung des Straßen-Park-Gehwegbereichs weiterzuführen, was unter anderem eine Umwandlung der Quer- in Längsparkplätze bedeutet. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.09.2020, OF 936/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 936/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 988/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7147 2021 1. Die Vorlage OF 936/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 988/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 988/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2020, OF 986/3 Betreff: Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf den Magistrat zu beauftragen: Die Vorträge des Magistrats zum Ernst-May-Viertel - vom 22.04.2016, M 83, Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") und - vom 22.04.2016, M 82, Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB, zurückzuziehen. Das Innovationsquartier bzw. die Günthershöfe werden nicht gebaut, die Grüne Lunge am Günthersburgpark, die Klein- bzw. Freizeitgärten bleiben erhalten. Begründung: Die Klima- und Coronakrise unterstreichen noch einmal, wie wichtig Freiräume in der Stadt sind. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 986/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
Partei: ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2020, OF 338/16 Betreff: Südumgehung zur Friedberger Landstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dem Ersuch der Stadt Bad Vilbel, einer Südumfahrung zwischen Bergen- Enkheim und der Friedberger Landstraße abzulehnen. Begründung: Wie in einem Artikel der FR (siehe Anlage) vom 17.10.2020 zu entnehmen war, plant die Stadt Bad Vilbel einen neuen Versuch einer Südumgehung. Dieser Versuch ist schon vor zwei Jahren gescheitert, ob des Flächenverbrauchs und der Lage auf Frankfurter Gemarkung. Nun versucht die Stadt Bad Vilbel mit einer modifizierten Variante erneut eine Südumgehung einzubringen. Das würde für Bergen-Enkheim bedeuten, dass dies unserem Stadtteil noch mehr Autoverkehr bringen würde. Anlage 1 (ca. 155 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 338/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 1075/10 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, die Durchfahrtsverbote auf dem Krehlingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die durch Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer gefährden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6778 2020 Die Vorlage OF 1075/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1073/10 Betreff: Sichere Wege für Radfahrer alternativ zum alten Preungesheimer Ortskern ausweisen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist sichere Wege für Radfahrer aus Richtung Berkersheim kommend in Richtung Innenstadt auszuweisen. Als Alternative zum Engpass im alten Kern von Preungesheim über die Homburger Landstraße würde sich ein Hinweis auf eine Umfahrung durch den Frankfurter Bogen, den Dorfgarten oder die Gießener Straße anbieten. Begründung: Die Homburger Landstraße ist für Radfahrer, die vom Dachsberg aus Berkersheim kommen, die natürliche Verlängerung in Richtung Innenstadt. Die Homburger Landstraße verfügt im Bereich des alten Ortskerns zwischen Gießener Straße und Weilbrunnstraße allerdings über keinen Radweg und keinen Schutzstreifen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6777 2020 Die Vorlage OF 1073/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1061/10 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Renettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Renettenstraße verkehrsberuhigt analog zur Straße am Dachsberg ausgebaut werden kann. Begründung: Durch den geraden Verlauf und den Verkehr aus der Friedberger Landstraße lädt die Straße geradezu zum Schnellfahren ein. Auch ist nicht immer ersichtlich, dass es eine Tempo 30 Zone und damit rechts vor links ist, trotz zahlreicher Verkehrsschilder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1788 2020 Die Vorlage OF 1061/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 782/11 Betreff: Parkfläche für den KGV Bad Vilbel Heilsberg e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob es möglich ist, dem Kleingartenverein Bad Vilbel Heilsberg e.V. (Friedberger Landstraße ggü. Parkfriedhof Heiligenstock) über eine vertragliche Regelung die Parkfläche vor dem Gelände des Vereins zur Verfügung stellen und sich dazu mit dem Vorstand des KGV ins Vernehmen zu setzen. Begründung: (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Durch die Beschränkung der Parkzeit auf dem Parkfriedhof Heiligenstock wird die Parkfläche (in rot markiert) vor dem KGV überwiegend von Pendlern genutzt, die ihre Autos dort abstellen. Um den Kleingärtnern jeglichen Alters das Parken zu ermöglichen, könnte man es über eine Art "Anwohnerparken" regeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6746 2020 Die Vorlage OF 782/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 782/11 Betreff: Parkfläche für den KGV Bad Vilbel Heilsberg e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob es möglich ist, dem Kleingartenverein Bad Vilbel Heilsberg e.V. (Friedberger Landstraße ggü. Parkfriedhof Heiligenstock) über eine vertragliche Regelung die Parkfläche vor dem Gelände des Vereins zur Verfügung stellen und sich dazu mit dem Vorstand des KGV ins Vernehmen zu setzen. Begründung: (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Durch die Beschränkung der Parkzeit auf dem Parkfriedhof Heiligenstock wird die Parkfläche (in rot markiert) vor dem KGV überwiegend von Pendlern genutzt, die ihre Autos dort abstellen. Um den Kleingärtnern jeglichen Alters das Parken zu ermöglichen, könnte man es über eine Art "Anwohnerparken" regeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6746 2020 Die Vorlage OF 782/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2020, OF 980/3 Betreff: Flüsterasphalt für die Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend fordert seit Jahren einen Austausch des Kopfsteinplasterbelages auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Mathias Beltz Platz. Bei der letzten Schienenerneuerung im Jahr 2010 wurde dies leider nicht flächendeckend umgesetzt. Durch die neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße fahren nun noch mehr PKWs auf den Straßenbahnschienen. Dadurch steigt die Lärmbelastung der Anwohner. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig den Ersatz der letzten Abschnitte mit Kopfsteinpflasterbelag in der Friedberger Landstraße durch Flüsterasphalt zu ersetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6868 2020 Die Vorlage OF 980/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2020, OF 935/3 Betreff: Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße einen Lückenschluss im Abschnitt stadtauswärts zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz herzustellen. Zusätzlich zu der Führung über die Parallele durch die Rotlintstraße soll ein ehemals vorhandener Radweg auf den Parkstreifen wieder aktiviert werden. Die Parkplatzanordnung für die PKW-Plätze soll dafür geändert und die nötigen Parkflächen reduziert werden. Begründung: Die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße werden von den Radfahrenden sehr gut angenommen. Die Auswirkungen auf den PKW-Verkehr sind verträglich. Störend stellt sich die bestehende Lücke im Radweg zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz dar. Eine Umfahrung des Abschnitts durch die Rotlintstraße ist nicht im Sinne einer direkten und schnellen Radwegführung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 935/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 935/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 935/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7146 2021 Die Vorlage OF 935/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 942/3 Betreff: Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße Die verschiedenen Bürger- und Umweltinitiativen für den Erhalt der Grünen Lunge, Ort es geplanten Wohngebiets Günthersburghöfe, betonen in einem offenen Brief an die Stadtverordneten und den Magistrat die Notwendigkeit aktueller Gutachten, da die bisherigen lückenhaft und keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Bebauungsplanung sind. Eine deutlich erhöhte Verkehrsbelastung auf der Friedberger Landstraße ist z. B. mit dem Ausbau der A66 und dem Anschluss A66/661 ist zu erwarten. Hinzu kommen jene Autos aus dem neuen Wohngebiet Günthersburghöfe, welche die Friedberger Landstraße zusätzlich belasten. Dies vorausgeschickt wird der Ortsbeirat gebeten. den Magistrat aufzufordern, ein Verkehrsgutachten über die Zunahme der Verkehrsbelastung (incl. Schadstoffbelastung) der Friedberger Landstraße so schnell wie möglich in Auftrag zu geben. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 942/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6863 2020 Die Vorlage OF 942/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 936/3 Betreff: Endlich zwei Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße! Der Ortsbeirat 3 hat in mehreren Anträgen seit langem separate Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße gefordert. Endlich gibt es jetzt jeweils eine fast durchgehende Spur für die Radfahrer*innen stadtauswärts und stadteinwärts vom Anlagenring bis zum Nibelungenplatz. Leider wird die Strecke zwischen Wieland- und Koselstraße und Vogelsbergstraße und Friedberger Platz ausgespart. Grund dürfte die geringe Straßenbreite in diesem ca. 100 m langen Straßenabschnitt sein. Dieser Zustand ist nicht akzeptabel, aber eine Verbreiterung des Straßenabschnittes ist kaum möglich. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob er Möglichkeiten sieht, diesen unhaltbaren Zustand zu ändern. Zum einen könnte die Markierung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn stadteinwärts an der Wielandstraße bis zur Koselstraße weitergeführt und auf der stadtauswärts vom Friedbergerger Platz bis zur Vogelsbergstraße eine Fahrradspur markiert werden. Sollten die Autofahrer*innen diese Markierung einer Fahrradspur ignorieren, wäre die Einrichtung einer Ampelregelung zum Zweck der Verkehrslenkung zwischen dem Autoverkehr und dem OPNV (Straßenbahn und Bus) zu befürworten. Diese Anlage müsste die Priorität des OPNV dadurch sicherstellen, dass der Autoverkehr am Matthias-Beltzplatz bzw. Friedberger Platz durch ein rotes Signal stoppt, bis Straßenbahn bzw. Bus in den betreffenden Abschnitt eingefahren sind und diesen wieder verlassen haben. Das Signal könnte wahlweise durch Kontakt über die Oberleitung bzw. Funksignale durch die Fahrzeuge des OPNV erfolgen. Das Querprken der PKWs stadtauswärts wird umgewidmet in Längsparken. Das würde mehr Platz für Fußgänger und die Radfahrer*innen scaffen. Begründung: Beim aktuellen Zustand dürfte es ohne eine Regelung zu ständigen Auseinandersetzungen zwischen ÖPNV und Autoverkehr kommen, Verspätungen beim OPNV wären vorprogrammiert. Auch der Radverkehr dürfte in Mitleidenschaft gezogen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.11.2020, OF 988/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 936/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 936/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 936/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 988/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7147 2021 1. Die Vorlage OF 936/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 988/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 988/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2020, OF 769/11 Betreff: Einfahrt zum Lohrberg, Friedberger Landstraße/Berger Weg für den Fahrradverkehr sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: im Bereich der westlichen Zufahrt zum Lohrberg von der Friedberger Landstraße auf den Berger Weg werden Auto- und Fahrradverkehr ohne Warnung und Senkung der Geschwindigkeit auf einer gemeinsamen Fahrspur zusammengeführt. Der Magistrat wird aufgefordert die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs vor und während der Zusammenführung der Fahrspuren auf Tempo 30 zu begrenzen. Im Bereich der Fahrspur für den Autoverkehr sind geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen zu realisieren. Begründung: Auf der Friedberger Landstraße ist südlich der Abfahrt zum Lohrberg eine Tempobegrenzung von 80 Stundenkilometer ausgewiesen. Auch wenn dieses Tempo in der Regel nicht mehr auf der Abbiegespur zum Lohrberg gefahren wird, besteht für den Fahrradverkehr, der in der Regel im Schnitt mit Tempo 20 bis 25 unterwegs ist, an der Einfahrt in den Berger Weg eine große Gefahrenstelle, die es dringlich gilt zu entschärfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6621 2020 Die Vorlage OF 769/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE, 1 BFF und FDP gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1036/10 Betreff: Künftige Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen bezüglich der künftigen Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße um Prüfung und Berichterstattung gebeten: 1. Wo und wie genau die Wendeanlage für Straßenbahnzüge der künftig dort endenden Straßenbahnlinie 19 im Bereich der Haltestelle "Bodenweg" vorgesehen ist? Dabei wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Vorlage der ersten Pläne sinnvoll wäre. 2. Ab wann die entsprechenden Baumaßnahmen ungefähr zu erwarten sind? 3. Ob - wie bereits erbeten - auf einen Abzweig für eine Straßenbahnlinie in Richtung Bad Vilbel zumindest an dieser Stelle verzichtet wird? Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Abzweig von der Trasse der Straßenbahnlinie 18 (zum Beispiel vorbei am Sportpark Preungesheim und der bereits vorhandenen vierspurigen Brücke über die A 661) deutlich sinnvoller erscheint. Dies umso mehr vor dem Hintergrund der günstigeren Bauerfordernisse für eine kürzere neuzubauende Straßenbahnstrecke. 4. Wie der Magistrat die vorgenannten Fragen vor dem Hintergrund vermeidbarer Verkehrsbehinderungen bewertet? Begründung: Klimaschädliche Maßnahmen gilt es zu vermeiden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund von Staus auf der Friedberger Landstraße oder der B 521 (respektive im Anschlussbereich zur A 661), die den Ausweichverkehr insbesondere durch Berkersheim und Preungesheim weiter erhöhen würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6493 2020 Die Vorlage OF 1036/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1046/10 Betreff: Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10? 2. Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich: a) Marbachweg, westlich der Eckenheimer Landstraße, b) Gießener Straße, Richtung Friedberger Landstraße? 3. Wann ist mit der Inbetriebnahme ungefähr zu rechnen? 4. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahnlinie 5 zu vermeiden? Begründung: Insbesondere eine Takteinschränkung für die U5 muss verhindert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6495 2020 Die Vorlage OF 1046/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1035/10 Betreff: Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke am Frankfurter Berg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke auf der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg gebeten: 1. Warum wurde die Ersatzbrücke nicht rechtzeitig vor Abriss der alten Brücke erstellt, zumal so vermeidbare klimaschädliche Umwege verursacht wurden? 2. Warum gehen die Baumaßnahmen zeitlich sehr deutlich sowohl über die Sommerferien als auch den veröffentlichten späteren Fertigstellungstermin hinaus und wann werden diese nunmehr beendet? 3. Warum wurde die Ersatzbrücke über die sehr stark genutzte Homburger Landstraße am Frankfurter Berg nur einspurig ausgelegt, obwohl zusätzliche Verkehre für den S6-Ausbau und die Brücke selbst zu berücksichtigen waren/sind? 4. Wer ist für die Moniten zu 1. bis 3. jeweils verantwortlich ist respektive von wem dies so genehmigt wurde? Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen davon betroffenen Stadtteilen sind einfach nur noch genervt von zu vielen und leider auch nicht gut aufeinander abgestimmte Planungen und Ausführungen wichtiger und zeitgleicher Bauprojekte um den S6-Ausbau im Frankfurter Nordosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6501 2020 Die Vorlage OF 1035/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2020, OF 931/3 Betreff: Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße Vorgang: OF 864/20 OBR 3 Leider wurde der Ortsbeirat 3 in die konkreten Umsetzungsmaßnahmen der Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz nicht eingebunden. Deshalb erfolgt nun ein Nachbesserungsantrag. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen - Im Bereich Einmündung der Scheffelstraße den zweiten Parallelradweg dem Bürgersteig zu zuschlagen, die zweite Pollerreihe zu entfernen und die Pollerreihe am Fahrbahnrand zu schließen - Im Bereich Einmündung Merianstraße die aktuelle Situation neu zu gestalten. Die geänderte Markierung sorgt für noch mehr Verwirrung. Nach wie vor ist der Begegnungsverkehr in diesem Bereich ungeklärt. - Wann wird die Radumfahrung über die Rotlintstraße eingerichtet? - Wie wird in diese Planung der Ortsbeirat 3 eingebunden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2020, OF 864/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 864/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 931/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7149 2021 Die Vorlage OF 931/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 909/3 Betreff: Gefährliche Situation für Radfahrende Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation für Radfahrende an der Einmündung der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Die Gefahr ergibt sich dadurch, dass Radfahrende, die von der Friedberger Warte kommend stadteinwärts die Friedberger Landstraße befahren, an der Einmündung der Gießener Straße bei grüner Ampelschaltung für ihren Radweg mit Radfahrenden kollidieren können, die rechts aus der Gießener Straße kommend stadteinwärts in die Friedberger Landstraße einbiegen. Erstere wähnen sich im Recht, da sie Grün haben, letztere, da sie rechts vor links Vorfahrt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6425 2020 Die Vorlage OF 909/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 912/3 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für PKW auf der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: - Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen. - Mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeit-Standort). - Größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen. Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: - Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern. - Die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben. - Die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 912/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 12 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 912/3 dahin gehend ab, dass der Antragstenor um den nachfolgenden Wortlaut ergänzt wird: "Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden kann; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die o. g. Ergänzung der Vorlage OF 912/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6666 2020 Die Vorlage OF 912/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ergänzung durch antragstellende Fraktion: Annahme bei Enthaltung FDP Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 925/3 Betreff: Ortstermin Ampelanlage Nibelungenalle/Nordendstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mit dem Ortsbeirat 3 und Anwohnern einen Ortstermin an der Ampelanlage Nibelungenallee Höhe Nordendstraße durchzuführen. Ziel des Ortstermines ist ein Gespräch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um die Sicherheit für Fußgänger an dieser Ampelanlage zu erhöhen. Begründung: Schon seit längerer Zeit ist dem Magistrat die Kritik bekannt, dass Autofahrer mit Blick auf die wenige Meter weiter stehende Ampelanlage Nibelungenallee/Friedberger Landstraße die rote Ampel Höhe Nordendstraße übersehen. Die daraufhin aufgestellten helleren Lichter haben nicht den erhofften Effekt gebracht, sodass von Anwohnern die Bitte nach einem Ortstermin aufgekommen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6436 2020 Die Vorlage OF 925/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 908/3 Betreff: Friedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Straßenraum der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Anlage und Nibelungenplatz für alle Verkehrsmittel, den Öffentlichen, wie Bus und Straßenbahn, und den Privaten, wie Radfahrer und Kraftfahrzeuge, neu zu planen. Durch die Bemalung der derzeit vorhandenen Straße mit roten Radspuren ist nun an einigen Stellen eine sehr komfortabel-luxuriöse Situation für Radfahrer entstanden, während gleichzeitig die Straßenbahn und Busse zusammen mit den Autofahrern und LKW's im kilometerlangen Stau stehen. Dieser Zustand ist durch eine sinnvolle Planung und deren baulicher Umsetzung zu beenden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1028/10 Betreff: Wirtschaftsförderung soll sich um die Betriebe kümmern, die durch die unkoordinierten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser- Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Wirtschaftsförderung auffordern, ein Konzept auszuarbeitern, mit dem Härten für Unternehmen, die durch die unkoordinierten und nicht angekündigten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden, abgefedert werden können. Begründung: Die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 schneiden mittlerweile in einem Maße Wegeverbindungen ab, dass sie Wirtschaftsunternehmen gefährden. Das betrifft die Einstellangebote für Pferde in Berkersheim, wo die Einsteller zunehmend eine Verlagerung ihrer Pferde vornehmen, weil die Wege zum Reitplatz- und zur Reithalle unzumutbar lang und gefährlich geworden sind und andererseits die Reithalle in Berkersheim selbst, die von einer Privatperson betrieben wird und ggf. mit Pferden überhaupt nicht mehr sinnvoll zu erreichen ist. Auch die Tankstelle am Frankfurter Berg dürfte durch die Sperrung der Homburger Landstraße erhebliche Einbußen verkraften müssen. Da die genannten Unternehmen einerseits klein sind, aber andererseits eine Infrastrukturaufgabe für den Ortsbezirk 10 haben, ist es sinnvoll, dass von Seiten der Stadt über die Wirtschaftsförderung eine Bestandsaufgabe vorgenommen und sichergestellt wird, dass es hier nicht zu wirtschaftlichen Situationen kommt, die ggf. die Existenz dieser Betriebe gefährdet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6313 2020 Die Vorlage OF 1028/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung nach den Worten "Deutschen Bahn" die Worte "u. a. m. wie zum Beispiel Hessen Mobil" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1008/10 Betreff: Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. auf dem Heilsberg eine Tempo-30-Beschränkung neu anzuordnen 2. die bereits bestehende Tempo-30-Regelung auf der Straße "Am Dachsberg" wieder öfter kontrollieren zu lassen. Begründung: Beschwerden über zu schnelles bis teils rüpelhaftes Fahren sollten sehr ernst genommen werden. Gerade die genannten Straßen werden oft leider als Ausweichstrecken anstelle der eigentlich besser geeigneten Hauptverkehrsstraßen (z.B. der B521 und der Friedberger Landstraße) genutzt. Entsprechende Abhilfe ist angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6314 2020 Die Vorlage OF 1008/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1020/10 Betreff: Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand Vorgang: OM 4788/19 OBR 10; ST 2041/19 Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, über den Sachstand der Realisierung der dringend benötigten Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 zu berichten. Begründung: Mit Stellungnahme vom 01.11.2019 (ST 2041) teilte der Magistrat unter anderem mit, dass für die Radverkehrsführung an der Friedberger Landstraße und für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Baurecht geschaffen werden müsse. Dabei biete es sich an, für die beiden in unmittelbarer Nähe zueinanderstehenden, verkehrstechnisch verbundenen Baumaßnahmen ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Eine Trennung beider Verfahren sei aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Es werde allerdings angestrebt, die Baurechtschaffung durch die Einreichung eines Antrages auf Entscheidung über das Entfallen der Planfeststellung und die Plangenehmigung bei der hessischen Straßenbauverwaltung zu beschleunigen. Die Abbiegespur wird dringend benötigt, der Ortsbeirat 10 bittet daher um einen aktuellen Sachstand Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6317 2020 Die Vorlage OF 1020/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1018/10 Betreff: Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, umgehend alles zu veranlassen, um vermeidbare (Rück-)Staus auf der B521 sowie der Friedberger Landstraße zu minimieren. Hierzu sollen sämtliche Ampelschaltungen auf diesen Straßen überprüft und optimiert werden. Der vermeidbare Durchgangsverkehr in den nordöstlichen Wohngebieten muss künftig deutlich besser als bisher auf den Hauptverkehrsadern B521 und Friedberger Landstraße fließend gehalten werden. Begründung: Staus und Ausweichbewegungen belasten unnötig die Umwelt und die Gesundheit unserer Bürger. Eben solche Staus auf der B521 sowie der Friedberger Landstraße führen in nicht akzeptabler Weise zu frühzeitigem und weitreichendem Schleichverkehr in den nordöstlichen Stadtteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6316 2020 Die Vorlage OF 1018/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2020, OF 917/3 Betreff: Umgehung des Milieuschutzes? Der bevorstehehnde Verkauf des Hauses Friedberger Landstraße 112 hat bei den Mieter*innen große Verunsicherung hervorgerufen. Sie haben recherchiert und erfahren, dass hinter den angeblichen privaten Käufern die Immobilienfirma MAINLIVING GmbH steht, die auf Immobilienkauf in Frankfurts bevorzugten Lagen spezialisiert ist. Die Mieter*innen haben erfahren, dass es bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt und den offiziell als Käufer auftretenden Personen gibt. Die Mieter*innen bemängeln die Intransparenz des Vorgangs und befürchten die Umgehung des Milieuschutzes. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: - Gemäß der Bitte der Mieter*innen die Einhaltung des Milieuschutzes zu überprüfen und bei Umgehung geeignete Maßnahmen zu ergreifen - Sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen - dafür zu sorgen, dass die Mieter*innen bei einer Abwendungsvereinbarung insoweit über deren Inhalt informiert werden, als ihr Mietverhältnis davon betroffen ist. - Entspre chend der Vereinbarung der Stadt mit der Immobilienfirma DEUTSCHE WOHNEN, wonach die Mieten 30 % des Einkommens nicht überschreiten dürfen, soll dieser Grundsatz auch hier bei evtl. Abwendungsverhandlungen der Stadt mit den neuen Eigentümern gelten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6432 2020 Die Vorlage OF 917/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 916/3 Betreff: Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Warum hat es der Magistrat unterlassen, beim Verkauf des Hauses Friedberger Landstr. 112 das Vorkaufsrecht auszuüben und stattdessen mit den Käufern eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, wo doch die Absichten der Käufer schon nach einfacher Internetrecherche erkennbar sein mussten, den in diesem Teil des Nordends geltenden Milieuschutz durch dubiose Tricks zu unterlaufen? - War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die beiden Gesellschafter der GbR FL 112, die das Haus gekauft haben, mit der Main Living GmbH (deren Geschäftsführung mal beim einen, mal beim anderen liegt) auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind? Wenn ja: mussten da nicht alle Alarmglocken läuten? - dass die Gesellschafter der GbR FL 112 mit der Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit bekamen, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen und damit den Milieuschutz unterlaufen zu können? Wenn ja: warum hat sich der Magistrat in Kenntnis dieses Sachverhalts trotzdem auf eine Abwendungsvereinbarung eingelassen? Warum hat der Magistrat nicht wenigstens darauf bestanden, dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der 10-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt? - Kann man mit solchen Leuten überhaupt Vereinbarungen abschließen, wenn doch klar ist, dass sie - unter Umgehung des mühsam durchzusetzenden Milieuschutzes - regelmäßig zu Lasten Dritter, in diesem Fall der Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter, gehen? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Wohnungsmieter der Hausgemeinschaft Friedberger Landstr. 112 vor Kündigung zu schützen, die droht, wenn Wohnbedarf von Gesellschaftern der GbR FL 112 oder deren Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangerhörigen (Au-Pair, Pflegepersonal o. ä.) geltend gemacht wird? Der Magistrat wird aufgefordert, alle in seiner Macht stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter vor Kündigungen zu schützen. Begründung: Aus dem E-Mail-Schreiben der Hausgemeinschaft: Wir haben erfahren, dass unser Haus (mit fünf Mietparteien + einem Ladengeschäft) in der Friedberger Landstraße 112 im Frankfurter Nordend verkauft werden soll. Bei verschiedenen Mietparteien unseres Hauses hat sich - zunächst nur via Mobiltelefon - ein Herr J. gemeldet und angegeben, das Haus mit einem Freund als Privatpersonen gekauft zu haben. Er stellte sich als "neuer Eigentümer" vor und wolle zwecks Gutachtenerstellung mit einem Bankmitarbeiter Begehungstermine für unsere Wohnungen vereinbaren. Er würde nichts an den Wohnungen und Mietverträgen verändern, alles solle so bleiben wie es ist - waren seine Eingangsworte. Nach unserer Kenntnis ist Herr J. aktuell nicht der Eigentümer, er stellte sich aber fälschlicherweise als solcher dar. Nach unseren Informationen ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer erst am 30.6.20 vorgesehen. Darüber hinaus haben unsere Internetrecherche und Auskünfte von Seiten verschiedener Stadtämter besorgniserregende Erkenntnisse geliefert! Wir wissen, dass Herr J. und sein "Freund" Herr N. keine Privatpersonen sind, sondern mit der Mainliving GmbH auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind. Im Internet finden sich verschiedene Adressen zum Unternehmen, z.B. Mergenthalerallee 73-75 in Eschborn oder auch die Feldbergstraße 49 in Frankfurt, wobei Herr J. uns gegenüber mit der Adresse ... in Frankfurt aus als "Privatperson" agiert. Auch in der Geschäftsführung sind wechselnde Personen angegeben: Herr N. ist der aktuelle Geschäftsführer der Mainlinving, Herr J. ist "ganz plötzlich" seit dem 27.5.20 (!) nicht mehr in der Geschäftsführung. Diese Käufermerkmale erscheinen uns äußerst fragwürdig. Es gab nach unserem Kenntnisstand bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und Herrn J./Herrn N. für diese Immobilie, so dass sich hier nun fast ungehindert eine typische "Masche" von Immobilienspekulanten vollziehen kann: Zwei Personen gründen eine GbR für die Liegenschaft und einer von beiden gibt sich "verdeckt" als Privatperson aus. Die Privatperson kann dann z.B. Eigenbedarf anmelden, oder nach Ablauf einer bestimmten Frist sanieren. Vielleicht ergibt sich nochmal ein interner Weiterverkauf zur Wertsteigerung, und dann kann die Mainliving GmbH nach vollständiger Entmietung und Sanierung gewinnbringend schicke Eigentumswohnungen verkaufen. Diese beiden Herren sind Profis und werden jegliche vertraglichen Schlupflöcher kennen, finden und nutzen, um auf ihren maximalen Gewinn zu spekulieren. Nach unseren Informationen ist es auch nicht das erste Mal, dass J. und N. auf diesem Weg zum Ankauf günstiger Immobilien kommen! Das löbliche und sehr gute Instrument zur Intervention solcher Machenschaften in Form des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt wird jedoch durch zu milde Abwendungsverträge, über die solche Immobilienprofis nur müde lächeln, ad absurdum geführt. Gleichzeitig haben wir nach Auskunft vom Amt für Wohnungswesen keinerlei Anrecht darauf hat, über die Inhalte der Abwendungsvereinbarungen informiert zu werden. Das mag rechtlich so geregelt sein, jedoch schafft es kein Vertrauen und bestärkt uns nicht, vor den möglichen Folgen geschützt zu sein. Der gesamte Prozess entbehrt jeglicher Transparenz unserer Rechte und wir wissen überhaupt nicht, was auf uns zukommt! Wir haben Angst, unsere Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können oder noch schlimmer wäre, sie zu verlieren. Wir haben aus den o.g. Gründen große Bedenken bezüglich dieses Verkaufs. Wir haben nicht den Eindruck, dass hier der "Milieuschutz" sinnvoll eingreift, sondern wir als Mieter bedauerlicherweise gängigen Entmietungspraktiken durch Spekulanten schutzlos ausgeliefert sind. Daher fragen wir: - Wurden diese "angeblichen" Privatpersonen von der Stadt Frankfurt im Hinblick auf ihre tatsächlichen gewerblichen Tätigkeiten und vorausgehende Immobilienankäufe überprüft? - Wenn ja, warum werden solche offensichtlichen Vorgehensweisen nicht ganz deutlich durch Auflagen verhindert und erschwert, so dass ein Ankauf für die Investoren uninteressant wird? - Was tut die Stadt Frankfurt in diesem Fall konkret, um das Haus und seine Bewohner vor einer solch offensichtlich missbräuchlichen Ankaufsstrategie zu schützen, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten? - Behält die Stadt Frankfurt bei einem Weiterverkauf der Immobilie ihr Vorkaufsrecht zum jetzigen Verkaufspreis? Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf der Immobilie an diese beiden Personen wohnungspolitisch und sozial vertretbar ist. Aus unser Sicht ist dieses Vorgehen eine Farce! Wir bitten Sie daher dringend darum, unseren Verdacht auf Umgehung von Milieuschutz zu überprüfen und entsprechend zu intervenieren, bevor ein endgültiger Kaufvertrag zustande kommt. Nur so kann verhindert werden, dass das Milieu des Frankfurter Nordends langfristig nur noch aus finanzkräftigen Menschen in Luxuswohnungen besteht! Wir zitieren in diesem Zusammenhang abschließend den Dezerntenten für Planen und Wohnen: " (. .) der Erhalt von bestehenden und vor allem bezahlbaren Wohnungen ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. (. .), werden wir nichts unversucht lassen, Mieterinnen und Mieter besser vor Spekulationen und Entmietungspraktiken zu schützen." - Mike Josef auf https://www.frankfurt-mieterschutz.de In diesem Sinne hoffen wir auf Ihre Unterstützung, dass unser Haus und seine Bewohner*innen durch einen Eigentümerwechsel entsprechenden Schutz erhält und kein Opfer von Immobilienspekulanten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6431 2020 Die Vorlage OF 916/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2020, OF 888/3 Betreff: Genehmigung eines kleinen Sommergartens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die beiden nebeneinander liegenden Betriebe Hoppenworth & Ploch und Raum & Wein in der Friedberger Landstraße 86 die Einrichtung eines gemeinsamen kleinen Sommergartens durch Wegfall von jeweils einem Senkrechtparkplatz links und rechts des Baumstandortes vor den Läden bis Ende Oktober zu genehmigen. Es wird gebeten, diese Genehmigung trotz des an dieser Stelle geltenden Anwohnerparkens zu erteilen. Begründung: Die äußerst kritische Situation in der Gastronomie, gerade für kleine Betriebe, in der derzeitigen Krise ist bekannt. Die Stadt hat daher ihrerseits schon signalisiert, in diesem Jahr bei der Beantragung von Sommergärten wohlwollend vorzugehen. In diesem Sinne wird noch einmal darum gebeten, diesen kleinen gemeinsamen Sommergarten auch trotz des dortigen Anwohnerparkens zu genehmigen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6279 2020 Die Vorlage OF 888/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Vorgang: OF 894/20 OBR 3 Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Für die 4 Stellplätze zwischen Rotlintstr. und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das Eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstr. und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 3. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 4. Durch Tempo 30 Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6862 2020 Die Vorlage OF 932/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 901/3 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, a) an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen zu installieren: - Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Ldstr. vor dem Zebrastreifen - Sandweg vor der Ampel am Alleenring - Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand - Baumweg 20 - Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße b) im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig - Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße - Egenolffstraße Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6284 2020 Die Vorlage OF 901/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der vierte Spiegelstrich ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 279/15 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung "Berner Straße / Homburger Landstraße" mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A661 zwischen der Behelfsausfahrt "Alt-Eschersheim" und dem "Bad Homburger Kreuz" den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um "Bonames" herum über die "Berner Straße" auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer "Bonames" als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Ausserdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die "Anna-Lindh-Allee" (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6215 2020 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2020, OF 277/15 Betreff: Hortplätze für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu beschließen: Die momentan von der evangelischen Kindertagesstätte genutzten Container an der Homburger Landstraße bleiben nach deren Rückzug in die eigentlichen Räumlichkeiten an dem jetzigen Standort bestehen und werden so lange übergangsweise für Hortplätze und bei Bedarf als zusätzliche Kita genutzt, bis ein Standort für einen neuen Hort/eine neue Kita gefunden ist. Zeitnah wird ein Träger für den neuen Hort gefunden, der dauerhaft Hortplätze in Nieder-Eschbach zur Verfügung stellt. Begründung: Nieder-Eschbach braucht dringend mehr Hortplätze! Auch für das Schuljahr 2020/21 stehen wieder Eltern vor der Frage, wie die Betreuung ihrer Kinder gesichert wird. Daran hat auch COVID 19 nichts geändert. Ganz im Gegenteil! Die Betreuungsnot ist so groß wie nie zuvor, da nicht mehr alle Kinder gleichzeitig in den bestehenden Einrichtungen betreut werden können. Zum nächsten Schuljahr wird es voraussichtlich, wie auch im Schuljahr 2019/20 nicht für alle Kinder freie Hortplätze geben. Für viele Familien ist es eine existentielle Frage, ob ihre Kinder einen Hortplatz bekommen oder nicht, denn mehr und mehr Familien sind darauf angewiesen, dass beide Elternteile arbeiten gehen. Des Weiteren zeichnet sich ab, dass bedingt durch die rege Bautätigkeit im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach schon sehr bald weitere Kindergartenplätze im Stadtteil benötigt werden. Die Stadt muss dringend handeln und darf die Eltern nicht weiter im Stich lassen. Gemeinsam mit dem Schulelternbeirat der Michael-Grzimek-Schule haben betroffene Eltern einen offenen Brief an Frau Weber verfasst. Mehr als 200 Eltern haben diesen Brief im Herbst unterschrieben. Am 02.12.2019 besuchte außerdem eine Delegation aus Nieder-Eschbach eine öffentliche Sitzung des zuständigen Ausschusses mit Frau Weber im Römer und übergab ihr den Brief. Im Nachgang wurden die Initiatoren der Elterninitiative zu einem gemeinsamen Gespräch in das Amt für Integration und Bildung eingeladen. Das Gespräch fand am 24.01.2020. Es wurden für eine kurzfristige Lösung zwei Möglichkeiten herausgearbeitet. Die Erhaltung der Containeranlage zur weiteren Nutzung als Hort bis ein Standort gefunden ist und der Ausbau der ESB. Bedauerlicherweise sind die Gespräche aufgrund der Pandemie ins Stocken geraten. An der Bedürftigkeit des Stadtteils hat dies jedoch nichts geändert. Als Träger für einen neuen Hort war bereits die Kita Frankfurt im Gespräch. Ein Vorteil der Verwendung der bestehenden Container wäre auch, dass bereits eine Genehmigung für die Nutzung für Kinderbetreuung vorliegt, die nur verlängert werden müsste. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6214 2020 Die Vorlage OF 277/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 276/15 Betreff: Hortplätze Nieder-Eschbach Der Magistrat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage in der "Homburger Landstraße 817, die derzeit noch als Ausweichquartier für den evangelischen Kindergarten genutzt wird, nach dessen Umzug in den fertiggestellten Neubau als Horteinrichtung weiter zu betreiben und hierfür einen Träger zu finden. Begründung: In Nieder-Eschbach werden dringend weitere Hortplätze benötigt. Nach Auszug des evangelischen Kindergartens könnte man die Infrastruktur der bereits bestehenden Interimslösung schnell und kostengünstig sinnvoll weiterverwenden, bis sich dauerhafte Hortangebote verwirklichen lassen. Dadurch ließe sich ohne hohen zusätzlichen Kostenaufwand für die vom Hortplatzmangel betroffenen Eltern eine Entspannung der bestehenden Situation erzielen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 276/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 878/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße Der Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße ist häufig auf beiden Seiten verbotswidrig zugeparkt. Das hat gravierende Sichtbehinderung zur Folge für Radfahrende, die aus der Friedberger Landstraße kommend rechts in die Wielandstraße abbiegen und für FußgängerInnen, die die Wielandstraße überqueren wollen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken auf beiden Seitenbereichen durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OF 878/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 878/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6427 2020 Die Vorlage OF 878/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Vor der Umsetzung soll die Planung dem Ortsbeirat zur Entscheidung vorgelegt werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2020, OF 864/3 Betreff: Konkrete Planung der neuen Fahrspuraufteilung auf der Friedberger Landstraße Im Sommer soll der Radstreifen auf der Friedberger Landstraße bis zum Friedberger Platz eingerichtet werden. Dies wirft einige Fragen bzgl. der Fahrspurreduzierung auf. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert vor Umsetzung weiterer Markierungsmaßnahmen auf der Friedberger Landstraße den Ortsbeirat 3 über die Planungen zu informieren und in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: Wo genau werden die Fahrspuren jeweils von 2 auf 1 Fahrspur reduziert stadtein- und stadtauswärts? Zum Beginn der Einspurigkeit ist die Rückstaugefahr sicherlich am Größten, wie wirkt sich das stadteinwärts ggfls. auf den ÖPNV im Bereich der Haltestelle am Friedberger Platz aus? Wie wird der Linksabbieger in die Bornheimer Landstraße berücksichtigt? Sind im Bereich Mathias-Beltz-Platz Veränderungen bei den Fahrspuren geplant, wenn ja welche? Wie wird der Linksabbieger in die Neuhofstraße berücksichtigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2020, OF 931/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 864/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 864/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 864/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 931/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2020, OF 975/10 Betreff: Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda jederzeit gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda muss während der Bauarbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Bahn und danach jederzeit gewährleistet sein. Der Magistrat wird angewiesen, Genehmigungen an die Deutsche Bahn oder das von Seiten der Stadt erforderlich Einvernehmen zu Genehmigungen anderer Behörden in diesem Bereich nur zu erteilen, wenn dies gewährleistet ist. Begründung: Die Deutsche Bahn hat zwischenzeitlich und ohne entsprechende Information und entgegen der erteilten Information des Ortsbeirats die Unterführung im Wiesengarten vollständig verbaut. Damit verbleibt für Fußgänger, Radfahrer und Reiter nur noch der beschrankte Bahnübergang, der teilweise sehr lange geschlossen ist. Dadurch kommt es selbst bei coronabedingt eingeschränktem Fahrplan zu erheblichen Traubenbildungen an der Schranke, in der die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden. Die Bahn hat aber angekündigt, dass sie auch den Bahnübergang im Verlaufe der Bauarbeiten schließen will, wobei voraussichtlich die Unterführung im Wiesengarten nicht wieder eröffnet ist. Damit wären die nächsten Querungsmöglichkeiten der Bahn die Friedberger Straße in Bad Vilbel oder die Homburger Landstraße am Frankfurter Berg. Die damit verbundenen Umwege, um an die Nidda oder zu den Reitsporteinrichtungen zu gelangen, sind für Fußgänger, Radfahrer und Reiter schlicht unzumutbar. Insofern muss während der Bauarbeiten zumindest für diese Gruppen immer eine Querungsmöglichkeit erhalten bleiben, zumal davon eine Hauptradroute und die Zufahrt zu einer Fernradroute betroffen ist. Auch ist für Radfahrer schon gegenwärtig nicht mehr ersichtlich, wie sie etwa zur Reithalle kommen sollen, weil sie vom Bahnübergang auf die Parallel-Baustraße zur Bahn verwiesen werden, die nach dem Bahnhof für Radfahrer gesperrt ist. Auch für die Landwirte ist eine Führung über die genannten langen Alternativrouten aber wirtschaftlich nicht vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 561 2020 Die Vorlage OF 975/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2020, OF 966/10 Betreff: Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/ Marbachweg unter Einbeziehung des Ringstraßenbahnumbaus in einen Kreisverkehr umgebaut werden könnte. Begründung: Die Ampelschaltung an besagter Kreuzung führt immer wieder dazu, dass Kinder bei Rot über die Kreuzung laufen, da die Ampelphasen sehr lang geschaltet sind. Bei einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen würde dieses Problem wegfallen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6034 2020 Die Vorlage OF 966/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 840/3 Betreff: CO2-neutrale und autoarme Neubaugebiete auch im Innovationsviertel/Günthersburghöfe Vorgang: NR 1115/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die in der Vorlage NR 1115 / 2020 geforderten Aufträge auch auf das Innovationsviertel/Günthersburghöfe anzuwenden. Begründung: Der Ortsbeirat fordert von Beginn an, dem Namen "Innovationsviertel" für das zu entwickelnde Gebiet zu folgen und dort eine besonders ökologische Bauweise vorzusehen und ein weitgehend autoarmes Quartier zu errichten. Insbesondere konnte bis heute noch nicht überzeugend dargelegt werden, wie zusätzlicher Autoverkehr von bis zu 1500 Wohneinheiten über die Friedberger Landstraße abgewickelt werden soll. Der Ortsbeirat bittet daher, die in der oben genannten Vorlage geforderten Maßnahmen nicht nur für das Neubaugebiet an der A5, sondern auch schon für das konkretere Projekt im Nordend anzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2020, NR 1115 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 567 2020 Die Vorlage OF 840/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. An folgenden Zug ängen zum Huthpark bzw. zum Propst-Göbels-Weg sind die herausnehmbaren Pfosten durch abschließbare zu ersetzen: 1. Atzelbergstraße 45-47 2. Ecke Im Staffel / Propst-Goebels-Weg Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 957/10 Betreff: Anhörung Verkehr Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, umgehend eine Anhörung zum Thema "Verkehr in den nordöstlichen Stadtteilen Bonames, Berkersheim, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim" durchzuführen. Von besonderem Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, 2. Schutz von landwirtschaftlichen Flächen sowie von Grün-, Naturschutz- und Naherholungsflächen, 3. ganzheitliche schonende Verkehrs-Planung, auch bezüglich Schnellradwegen, 4. klare Regeln für Bauverkehre (bezügliche des Aufstellens und Einhaltens, auch beim S6-Ausbau), 5. umgehende Informationen für den Ortsbeirat 10 sowie umgehende Abstimmungen mit diesem, 6. Halten des Verkehrs auf Hauptstraßen (unter anderem der Friedberger Landstraße), 7. Vermeidung von Staus, 8. Umsetzung der fehlenden Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße, 9. Ausbau des ÖPNVs einschließlich der Beschleunigung der Realisierung von Park-and-Ride-Plätzen, 10. Vermeidung von Durchgangsverkehr. Begründung: Erfolgt soweit notwendig mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5877 2020 Die Vorlage OF 957/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 262/15 Betreff: Radweg Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5758 2020 Die Vorlage OF 262/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 826/3 Betreff: Roteinfärbung Fahrradweg Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Einmündung Hungener Straße Der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten a) den Radweg auf dem Alleenring an allen Straßeneinmündungen b) den Radweg an der Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße rot einzufärben. Begründung: Zu a) an den Einmündungen der Straßen auf den Alleenring werden Radfahrer häufig übersehen. Zu b) der Radweg ist vorher und nachher bereits rot eingefärbt (Tankstelle, Netto, Wetterauer Str.) lediglich die Hungener Straße wurde ausgespart. Deshalb muss dies nun nachträglich erfolgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5854 2020 Die Vorlage OF 826/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 821/3 Betreff: Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend Das östliche Nordend zwischen Friedberger Landstraße, Bornheimer Landstraße, Sandweg und Anlagenring war früher geprägt von sog. "Gartenhäusern". Gebäude die im Zuge der Stadterweiterung auf den freien Flächen jenseits der damaligen Stadtgrenze entstanden sind. Viele dieser Häuser sind in den letzten Jahren bereits verschwunden, wenige sind noch erhalten. Nach dem das Gebäude Alleenring Ecke Arnsburger Straße jetzt doch unter Denkmalschutz gestellt werden konnte und damit erhalten bleibt, möchte der OBR 3 erneut den Versuch unternehmen die letzten "Gartenhäuser" im östlichen Nordend dauerhaft zu erhalten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) wie lässt sich dauerhaft der Erhalt nachfolgender Gebäude sicherstellen Baumweg 12 Julius-Heyman-Str. 12 Musikantenweg 15 b) Besteht die Möglichkeit die Liegenschaften unter Denkmalschutz zu stellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 539 2020 Die Vorlage OF 821/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um "c) Gibt es weitere solche erhaltenswerte Gebäude im Nordend? Wenn ja, welche?" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 830/3 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetterauer Straße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300m als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten das o.g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße Höhe Dortelweiler Str. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammen gestoßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5858 2020 Die Vorlage OF 830/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 924/10 Betreff: Radweg in der Weilbrunnstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, einen Radweg von der Kreuzung Homburger Landstraße/Weibrunnstraße in den Frankfurter Bogen einzurichten. Für den Kreuzungsbereich ist eine besondere Rotmarkierung erforderlich. Begründung: Die Zunahme an Radfahrern in dieser Straßenführung ist deutlich erkennbar. Besonders im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße ist ein Befahren der Straße für Radfahrer besonders gefährdend. Dieser Gefahrenpunkt wird noch verstärkt durch parkende Autos am rechten Straßenrand. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5727 2020 Die Vorlage OF 924/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 925/10 Betreff: Zweiten Straßenspiegel im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Alt-Preungesheim installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen einen zweiten Straßenspiegel im Kreuzungsbereich Homburger Landstr./Alt Preungesheim zu installieren Begründung: Für PKW-Fahrer aus der Straße Alt Preungesheim kommend ist die Einfahrt in die Homburger Landstraße nur einseitig mit dem vorhandenen Spiegel einsehbar. Zwischenzeitlich ist der Bewuchs auf der rechten Seite (Privatgrundstück-Gaul-) so hoch, dass der von Rechts kommende Verkehr nicht mehr sicher erkannt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 916/10 Betreff: Glascontainer in der Walter-Hesselbach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen weiteren Glascontainer in der Walter-Hesselbach-Straße (Ecke Homburger Landstraße) aufzustellen oder dessen Leerungsintervalle zu erhöhen. Begründung: Der an der Ecke Walter-Hesselbach-Straße / Homburger Landstraße befindliche Glascontainer reicht regelmäßig nicht aus, um die im Wohngebiet New Betts anfallenden Mengen an Flaschen aufzunehmen. Deshalb kommt es häufig zu untragbaren Zuständen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5722 2020 Die Vorlage OF 916/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 918/10 Betreff: Blinklicht an der Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ampel an der Ecke Homburger Landstraße/Weinstraße ein Blinklicht installiert werden kann. Begründung: Durch die Installation eines Blinklichts wird die Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen auf die Fußgänger*innen gelenkt, die gleichzeitig mit den Autofahrer*innen grün haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5723 2020 Die Vorlage OF 918/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 921/10 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen aufzufordern, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße / Friedberger Landstraße (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5725 2020 Die Vorlage OF 921/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2020, OF 808/3 Betreff: Friedberger Landstraße (Grenzwert für Stickstoffdioxyde) Die Friedberger Landstraße ist eine der am stärksten verpesteten Straßen stadt-, sogar bundesweit. Der von der EU vorgegebene wissenschaftlich anerkannte Grenzwert für Stickstoffdioxyde wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz festgeschrieben. Das Verwaltungsgericht verurteilte Stadt und Land dazu, unverzüglich Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Im Dezember 2019 lag noch kein Luftreinhalteplan vor. Auf den bereits geschaffenen Grundlagen muss ein zeitnahes Handlungskonzept entwickelt werden. Der Magistrat wird aufgefordert, die für dieses Jahr notwendigen Mittel zu berechnen und in den Haushalt 2020 einzustellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 125 2020 Die Vorlage OF 808/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2020, OF 764/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Förderung des Radverkehrs, Radspurlückenschluss Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden im Haushalt 2020/21 ausreichend zusätzliche Mittel zur Planung und zur qualitativ guten Umsetzung des Radspurlückenschlusses Friedberger Landstraße in den Haushalt bereitgestellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 130 2020 Die Vorlage OF 764/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 528/12 Betreff: Kalbach-Riedberg an einen Radschnellweg Frankfurt anbinden Der Magistrat wird gebeten, bei der Etablierung eines Radschnellwegs für Frankfurt gemäß NR 1010 auch entsprechende Anbindungen für Kalbach und Riedberg einzurichten. Hierfür bieten sich unter anderem die folgenden Achsen an: a) Kalbach - (Alter Flugplatz oder Bonames) - Homburger Landstraße - Frankfurter Berg b) Kalbach - Alter Flugplatz - Niddauferweg - Freibad Eschersheim c) Riedberg - Mertonviertel - Niddabrücke Alt Eschersheim d) Uni Campus Riedberg - Querung Marie-Curie-Straße/Neumühlenweg - Heddernheim Begründung: Die NR 1010 enthält eine grobe Skizze von möglichen Verbindungen, in denen Kalbach-Riedberg bislang nicht explizit angebunden ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5641 2020 Die Vorlage OF 528/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 776/3 Betreff: Presseinfo des Magistrats vom 03.12.2019 zur Bewertung des Baumbestands im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark (Günthersburghöfe) Der Magistrat hat in o. a. Presseinfo die Ergebnisse einer Erfassung des Baumbestandes auf dem Areal des B-Plans Nr. 880 bekannt gegeben, die hier knapp zusammengefasst wird: Als wertvoll werden 38 Bäume bewertet, von denen 31 erhalten werden können. Die als wertvoll und zu erhaltend eingestuften Bäume sind Walnussbäume, verschiedene Ahorne, Eichen, Lärchen, Kirschen und eine große Kiefer. An der Friedberger Landstr. und der Dortelweiler Str. bleiben alle 41 Straßenbäume erhalten. Von den weiteren 66 erfassten, jedoch nicht als wertvoll eingestuften Einzelbäume und Baumgruppen entfallen 41. Den entfallenden Bäumen stehen grundsätzlich Neupflanzungen in den öffentlichen und privaten Grünflächen gegenüber. Weiter werden in den Straßenräumen und auf den Plätzen Bäume gepflanzt. Die BI GRÜNE LUNGE hat in einer Pressemitteilung vom 08.12.19 die Ergebnisse der vom Magistrat beauftragten Erfassung und Bewertung des Baumbestandes in Frage gestellt. Eine der Kernforderungen der BI sei die Erfassung der Bäume, die gefällt werden sollen. Die in der Magistrats-Presseinfo thematisierte Erfassung existiere nicht. Schon beim Durchgang der Grünen Lunge sei zu erkennen, "dass es ein Vielfaches der beschriebenen Zahl an wertvollen Bäumen" gebe. Aus der Presseinfo des Magistrats spreche vollständige ökologische Inkompetenz, sie sei realitätsfern und beschönigend. Dies vorangestellt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen: - Welche Institution, welches Unternehmen wurde mit der Erfassung und Bewertung des Baumbestandes auf dem Areal des B-Plans Nr. 880 beauftragt? - Welche Themen und Fragestellungen liegen dem Auftrag zugrunde? - Welche Kriterien liegen der Klassifizierung einzelner Bäume und des Baumbestandes insgesamt in wertvoll, weniger wertvoll, nicht wertvoll zugrunde? - Ist der Magistrat bereit, eine qualifizierte Erfassung der Bäume, die gefällt werden sollen, zu beauftragen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 776/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1590 2020 Die Vorlage OF 776/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und der zweite Absatz des Tenors ersatzlos entfallen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 656/11 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerkes (Variante L1) der A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden fortlaufend Investitions- und Planungsmittel eingestellt um die Volleinhausung inkl. Integration und Schließung des Galeriebauwerks Seckbach (Variante L1) - Oströhre 1.300 m, Weströhre 1.200 m zu realisieren. Notwendig ist, in Abstimmung mit Bund und Land, die komplette Einhausung bis einschließlich Autobahndreieck Erlenbruch und in der Verlängerung bis Höhe Ratsweg. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die A661 stellt schon jetzt eine enorme Belastung für die Bevölkerung in Bornheim, Seckbach und dem Riederwald dar. Mit Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist durch die Anbindung an die A66 mit deutlich mehr Verkehr zu rechnen. Die aktuelle Verkehrsprognose 2030 zeigt das nach Inbetriebnahme deutlich mehr PKW und LKW täglich auf der A661 unterwegs sein werden. Zwischen dem Autobahndreieck Erlenbruch und der Anschlussstelle Friedberger Landstraße kann in Spitzenzeiten nur noch eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h erreicht werden. Die Unfallgefahr ist beträchtlich. Somit ist an mehreren Stunden am Tag ist mit schleichendem bis stehendem Verkehr auf der Autobahn zu rechnen und damit einhergehend mit einer besonders hohen Schadstoffbelastung, zusätzlich sorgt der permanente Lärmteppich, den die Autobahn verursacht für Stresssymptome, die chronische Erkrankungen begünstigen. Um BürgerInnen vor Schadstoffen und Lärm wirkungsvoll zu schützen ist die Volleinhausung die einzige Möglichkeit, Lärmschutzwände alleine sind nicht ausreichend, dies wird bereits jetzt in Seckbach und in Bornheim deutlich - trotz Lärmschutzwänden sind die Anwohner nicht geschützt, weil die Bereiche oberhalb der Autobahn liegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 656/11 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 54 2020 Die Vorlage OF 656/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff der Wortlaut "(Variante L1)" und im Antragstenor die Worte "(Variante L1) - Oströhre 1.300 m, Weströhre 1.200 m" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 892/10 Betreff: Errichtung von Fahrradampeln an den Kreuzungen Marbachweg/Homburger Landstraße und Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst an oben genannten Kreuzungen Fahrradampeln dergestalt zu setzen, dass die Radfahrenden immer kurz vor den Autos grün bekommen und der Aufstellplatz der Radfahrenden vor der weißen Haltelinie der Autofahrer*innen installiert wird. Begründung: Kürzlich wurde an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße ein Radfahrer von einem abbiegenden LKW erfasst und getötet. Ebenso gibt es immer wieder Konflikte mit den zu Fuß gehenden, die gleichzeitig mit den Autofahrer*innen grün bekommen. Auch wäre dann der Radweg, der nur mit Strichen aufgemalt wurde, sicherer. Und auch bei dem Unfall an der Kreuzung Marbachweg/Homburger Landstraße kurz vorher wurde eine Radfahrerin schwer verletzt. Dort sollte ebenfalls eine Fahrradampel installiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 892/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 528 2020 Die Vorlage OF 892/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 147/3 Betreff: Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin vereinbart einen Ortstermin, um die Verkehrssituation an der unteren Günthersburgallee (verkehrsberuhigter Bereich am Friedberger Platz) zusammen mit dem Magistrat und Vertretern der Nachbarschaft zu analysieren und mögliche Lösungen für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erarbeiten. Begründung: Bewohner der unteren Günthersburgallee haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass sich durch die Verkehrsänderung der Friedberger Landstraße zur einspurigen Straße der Autoverkehr in der verkehrsberuhigten Günthersburgallee deutlich erhöht hat. Da sich an diesem Ort ein Spielplatz, eine Kita und ein Kinderladen befinden, ist zu prüfen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, damit die Sicherheit der Kinder weiterhin gewährleistet ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 147/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 152/10 Betreff: Ampelkonzept für die Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Ampelschaltung auf der Gießener Straße einheitlich so zu regeln, dass eine Lösung einerseits die Bedeutung dieser Straße als Durchgangsstraße betont und den Autoverkehr von der Homburger Landstraße durch bessere Flüssigkeit ableitet, gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die U-Bahnstationen für Fußgänger gut zugänglich sind, die Schüler an der Theobald-Ziegler-Schule ungefährdet und schnell die Straße queren können und die Radfahrer möglichst ungehindert fahren können. Begründung: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Gießener Straße möglichst viel Durchgangsverkehr aufnimmt, um den Kernort Preungesheim zu entlasten. Gegenwärtig wird die Ampelschaltung aber von den Autofahrern als so behindernd empfunden, dass sie offensichtlich lieber die Homburger Landstraße befahren. Gleichzeitig gibt es Beschwerden über zu lange Wartezeiten bei der Querung für Fußgänger und auch die Situation für Radfahrer ist trotz umfangreicher Umbauarbeiten insbesondere auch wegen der Ampelschaltung wenig befriedigend. Die spiegelt sich auch in verschiedenen Einzelanträgen des Ortsbeirats 10. Insgesamt scheint aber eine Gesamtoptimierung geboten, weil letztlich im Moment für keine Nutzergruppe auf der gesamten Strecke eine befriedigende Situation besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1219 2021 Die Vorlage OF 152/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 178/10 Betreff: Künftige Ringstraßenbahn Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Ringstraßenbahn im Bereich Eckenheim und Preungesheim, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten Homburger Landstraße respektive Gießener Straße, vorgesehen sind, 2. welche Änderungen beziehungsweise Verbesserungen zu 1., insbesondere in den Linien-Taktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie der U5 vorgesehen sind, 3. ob, und wenn ja, wo Bäume sowie KFZ-Stellplätze zu 1. wegfallen werden, 4. wann die aktuellen Planungen zu 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden? Begründung: Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1236 2021 Die Vorlage OF 178/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 125/3 Betreff: Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob über die deutliche Erhöhung von Kosten für Bewohnerparkausweise für besonders schwere und breite PKW oder andere Maßnahmen die Zahl dieser PKW zurückgedrängt werden kann. Begründung: Es entstehen immer wieder gefährliche Situationen aufgrund der Nutzung schmaler Einbahnstraßen im Nordend durch besonders breite Fahrzeuge, da die Straßen nicht für Fahrzeuge dieser Breite ausgelegt sind. So entstehen Gefährdungssituationen, die bei der Befahrung kleinerer Fahrzeuge nicht entstehen. Besonders Kinder, ältere Personen und Personen mit Rollstuhl, Gehhilfe oder Kinderwagen sind betroffen von dieser Gefährdung. Des Weiteren sind der unverhältnismäßig hohe Kraftstoffverbrauch solcher großen Wagen und somit auch der Ausstoß von Schadstoffen, der CO2-Ausstoß und die Feinstaubbildung eine Belastung des sowieso bereits stark von Schadstoffbelastung betroffenen Nordends. Die Werte der Luftmessstation auf der Friedberger Landstraße belegen dies. Um Anwohnende für den Kauf kleinerer, den engen Gassen des Nordends angemessenerer PKW zu gewinnen, bietet eine solche Maßnahme eine Möglichkeit. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1040 2021 Die Vorlage OF 125/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 119/10 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstr. ist jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Str. eine sehr weitläufige 30er-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Meter zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende 30-Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere Berkersheimer Weg Am Neuenberg Am Schieferstein Im Steinbügel Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1011 2021 Die Vorlage OF 119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 139/10 Betreff: Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen. Begründung: Viele Einwohner*innen nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung Hofhausstrasse (s. Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A661 Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgänger*innen vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1005 2021 Die Vorlage OF 139/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 142/10 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob und wenn ja wann die Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße /Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann, 2. soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Begründung: Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1019 2021 Die Vorlage OF 142/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/ Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein wir um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz in Frage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/ § 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 925 2021 Die Vorlage OF 68/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 97/11 Betreff: Komplette Einhausung der A661 für den Klimaschutz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für eine komplette Einhausung der A661 zwischen der Friedberger Landstraße und der Kaiserleibrücke zu erstellen. Die Studie soll die Auswirkungen einer Begrünung der Einhausung für das Klima im Frankfurter Osten berücksichtigen und dabei auch die Entwicklung der Frischluftschneisen dokumentieren und der Situation den Klimaveränderungen ohne Einhausung gegenüberstellen. Begründung: Den Klimaschutz ernst zu nehmen bedeutet auch, Baumaßnahmen und ihre Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem viele Jahrzehnte alte Planungen zu überprüfen und unter den neuen Anforderungen zu betrachten. Die Trasse der A661 verläuft auf einer der wichtigen Frischluftschneisen, die die Luft von den Taunushängen ins Maintal leitet. Die aphaltierten Straßen erzeugen zusätzlich Hitze und hohe Lärmschutzwände brechen die Zufuhr der Frischluft. Eine begrünte Einhausung könnte die Hitzeentwicklung deutlich reduzieren und sogar kältefördernd wirken. Die Stadt Frankfurt könnte dem Klimawandel aktiv begegnen und damit den Lebensstandard der Bevölkerung sichern wenn sie statt einer heißen Asphaltpiste eine grüne Schneise durch den Frankfurter Osten führt. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie ist ein erster Schritt dazu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 97/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 82 2021 Die Vorlage OF 97/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf Basis der bisherigen Beschlüsse des Ortsbeirates wird der Magistrat aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für eine komplette Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Ratswegkreisel zu erstellen. Die Studie soll die Auswirkungen einer Begrünung der Einhausung für das Klima im Frankfurter Osten berücksichtigen und dabei auch die Entwicklung der Frischluftschneisen dokumentieren und der Situation der Klimaveränderungen ohne Einhausung gegenüberstellen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU, LINKE. und FDP bei Enthaltung 2 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 89/10 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, so dass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 638 2021 Die Vorlage OF 89/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 100/10 Betreff: Sitzbank in der Walter-Hesselbach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Walter-Hesselbach-Straße (Wohngebiet New Betts) eine Sitzbank zwischen den Hausnummer 33 und 49 (nordöstlich der Tischtennisplatte) aufzustellen. Begründung: Im Wohngebiet leben gehbehinderte und ältere Menschen. Leider sind aber nur direkt auf den Spielplätzen Sitzbänke vorhanden. Nicht jeder will aber eine Sitzpause an einem Spielplatz, da diese auch nicht direkt am Gehweg liegen und somit ein Umweg ist. Der Bereich bietet sich an, da er mit Abstand zur Bebauung, etwas zurückgesetzt direkt an der Straße liegt. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 631 2021 Die Vorlage OF 100/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen fraktionslos (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2021, OF 29/14 Betreff: Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen? Für das zukünftige Gymnasium Nord in Bonames ist der B-Plan 923 aufgestellt worden. Demnach wird der neue Schulstandort unmittelbar an einer Stadtbahnhaltestelle liegen. Die Vernetzung im Fuß- und Radverkehr mit den angrenzenden Quartieren erfolgt über eine neue Ortsrandstraße zwischen Homburger Landstraße und dem Schulgelände. Wie aber werden die Schülerinnen und Schüler aus den südöstlich der Schule gelegenen Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Harheim ihre Schule erreichen, denen die U-Bahn dabei keinen Nutzen bringt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Schule für Schülerinnen und Schüler sicher und schnell erreichbar sein wird, die mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2021 Die Vorlage OF 29/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2021, OF 93/3 Betreff: Erhalt der Filiale der Frankfurter Sparkasse auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Vorstand der Frankfurter Sparkasse darauf hin zu wirken, dass der Standort Friedberger Landstraße 125 für die Bevölkerung erhalten bleibt. Begründung: Der Ortsbeirat versteht, dass auch die Sparkassen in Zeiten der Strafzinsen auf ihre Finanzlage achten müssen. Auf der anderen Seite haben die Sparkassen auch die Aufgabe, als Institutionen der Hessischen Landesbank für die Versorgung von Bankdienstleistungen zu sorgen. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat kein Verständnis, wenn in einem sehr dicht besiedelten Stadtteil wie dem Nordend aus dem kurzen Weg zur Sparkasse eine Wanderung wird, die für den älteren Teil der Bevölkerung schlicht unzumutbar ist. Wir bitten deshalb darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen in angemessener Entfernung sicher zu stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 93/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1036 2021 Die Vorlage OF 93/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2021, OF 96/11 Betreff: Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich am Fuße der Brücke über die B521 an der BG Unfall bis zum Zebrastreifen besser für Fußgänger*innen zugänglich zu machen. Begründung: In einem Ortstermin am 8.Juli wurde die Ertüchtigung der Brücke für Radfahrer*innen ausdrücklich gelobt. Einzig der Übergang vom Brückenende bis zum Zebrastreifen wurde ausdrücklich bemängelt. Dieser ist unklar markiert, häufig mit Autos trotz Halteverbot zugeparkt und durch Kleider - und Glascontainer versperrt. Dieser Weg über den Zebrastreifen ist aber für Fußgänger*innen und Kinder auf Rädern bis 8 Jahre der einzige Weg, um sicher die Friedberger Landstraße an dieser Stelle queren zu können. Bildquelle: Beate Brink Bildquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 96/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 842 2021 Die Vorlage OF 96/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/10 Betreff: Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz zu ermöglichen. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP und AfD gegen CDU, 1 FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 54/10 Betreff: Poller in der Walter-Hesselbach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Poller an der Kurve der Walter-Hesselbach-Straße (gelber Pfeil) zu installieren, sowie die Farbahn entsprechend zu markieren, um das Parken direkt an der Ecke zu unterbinden. Quelle: google.de/maps Begründung: Durch die Anbringung von Pollern wird das nicht erlaubte Parken gem. § 12 Abs. 1 StVO im verbotenen Bereich verhindert. Anbei Fotos zur Situation: A. Kurven im Bereich des Roten Pfeils: An der Kreuzung mit dem roten Pfeil sind bereits Poller vorhanden, sie sind jedoch vom Bordstein ca 30 cm eingerückt, siehe Fotos. Wir gehen davon aus, dass in diesem Bereich des roten Pfeils auch das Rausrücken der Poller nicht zielführend ist, sofern das überhaupt gemacht werden darf - und nur eine Fahrbahnmarkierung eine Chance hat, die Parkenden abzuhalten. . B. Kurve im Bereich des Gelben Pfeils: Hier sind noch keine Poller vorhanden, m.E. nach könnten sie zielführend sein, um das Parken dort zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 511 2021 Die Vorlage OF 54/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach §161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach §161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach §161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurde den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt? 5.a Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Begehung des Schulwegs stattgefunden? 5.b Wer hat an der Begehung teilgenommen? 5.c Welcher Weg wurde genommen? 6.a Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? 6.b Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 38/4 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von PKW genutzt. Hinzu kommt die Linienführung des 34er Busses ab der Ecke Comeniusstraße/ Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohner:innen besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, so dass weitere Verkehrsteilnehmer:innen (Radfahrende, Zufußgehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 249 2021 Die Vorlage OF 38/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, CDU, FDP, dFfm und BFF (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 16/10 Betreff: Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, auf das nicht erlaubte Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausummer 630 durch entsprechende Markierungen deutlicher hinzuweisen. Begründung: Markierungen sind dort sinnvoll. Ähnliche Markierungen in der Homburger Landstraße wurden bereits vor geraumer Zeit etwas oberhalb dieser Stelle angebracht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 69 2021 Die Vorlage OF 16/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2021, OF 20/3 Betreff: Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße Vorgang: V 1309/19 OBR 3; ST 1824/19 Bereits im Jahr 2018 hat der Ortsbeirat 3 auf eine CDU-Initiative hin den Magistrat gebeten im Mittelstreifen der Gießener Straße Bäume zu pflanzen. Eine Nachfrage im Jahr 2019 ergab, dass aktuelle Trassenpläne Baumstandorte möglich machen würden, eine abschließende Prüfung erfolgen und der Ortsbeirat 3 unaufgefordert unterrichtet würde. (ST 1824 aus 2019) Mittlerweile sind mehr als 1 1/2 Jahre vorbei und der Ortsbeirat wartet immer noch auf Nachricht. Zu Beginn des Jahres wurde der Grünstreifen im gesamten Bereich zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße aufgegraben und wieder verschlossen. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen neuen Bäume gleich mit zu planen und zu pflanzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. Werden grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen mögliche weitere Baumstandorte geprüft und dann auch mit umgesetzt? 2. Wird bei Straßenbaumaßnahmen geprüft, ob eventuell auch andere Versorgungsleitungen (z.B. auch die Umrüstung von Gaslaternen) in absehbarer Zeit erneuert werden müssen und dies bei dieser Gelegenheit gleich mit eingeplant? 3. Wann erfolgen auf der Gießener Straße im Bereich des Grünstreifens zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße die bereits seit 2018 geplanten neue Baumpflanzungen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1824 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 96 2021 Die Vorlage OF 20/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2021, OF 1062/3 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts für das Areal Friedberger Landstraße 8 - Bethmannsches Gartenhaus Vorgang: M 171/20 Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 die Stadtverordnetenversammlung u. a. gebeten, die M 171 zurückzustellen, bis die vom Ortsbeirat optionierte öffentliche Nutzung des Areals auf ihre Machbarkeit überprüft und darüber entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorlage einmal zurückgestellt. In der Zwischenzeit scheint Bewegung in die Sache zu kommen, die eine positive Lösung möglich erscheinen lässt. Vor diesem Hintergrund wird die Ortsvorsteherin gebeten, in der Zeit bis zur konstituierenden Sitzung des Ortsbeirats am 6. Mai mit dem zuständigen Dezernat V, Bau und Immobilien, und mit der Lurse AG im Gespräch zu bleiben und sich dabei im Sinne der Anliegen des Ortsbeirats (kulturelle Nutzung auf einer Teilfläche und Öffnung des Areals zum Bethmannpark) einzubringen. Die Ortsvorsteherin wird ferner gebeten, die Koalitionsfraktionen um eine nochmalige Zurückstellung der M 171 zu bitten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 171 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 1062/3 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1148/10 Betreff: Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass das Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung "Am Dachsberg", wie vom Ortsbeirat 10 bereits angeregt, endlich rot markiert wird. Begründung: Alle auf besagte Kreuzung hinführende Teile des Radweges sind in besonderen Gefahrenbereichen in den Kreuzungen zwischenzeitlich rot markiert. Nur das besonders gefährliche Ende unter der Brücke in sehr schlechten Lichtverhältnissen, wo Radfahrer von Autofahrern besonders leicht übersehen werden können, ist nicht markiert. Eine solche Markierung würde diese Gefahrensituation den Autofahrern aber nochmals deutlich vor Augen führen. Da der Aufwand hierfür gering erscheint, ist auch in Anbetracht eines irgendwann im Rahmen der Verlängerung der U5 zu erwartenden Umbaus der Einmündung kein Grund ersichtlich, bis dahin diese erhebliche Gefahr nicht zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7269 2021 Die Vorlage OF 1148/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1149/10 Betreff: Im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorsehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorsehen. Begründung: Der Feldversuch auf dem Heiligenstockweg 2015 hat bewiesen, dass Pförtnerampeln den von der Friedberger Landstraße im Rahmen eines Luftreinhaltungskonzepts für diese verdrängten Verkehr in den Wohngebieten, durch die sich der Verkehr dann in Berkersheim und am Frankfurter Bogen den Weg bahnt, deutlich besser handhabbar machen. Deshalb müssen solche Pförtnerampeln in dem entsprechenden Luftreinhaltungskonzept vorgesehen werden, um nicht Belastungen in Bereiche zu verdrängen, die hierfür nicht geeignet sind. Die der FNP vom 4. Februar 2021 zu entnehmende Einschätzung des Verkehrsdezernats, dies sei nicht notwendig, ist nicht nachvollziehbar, da der Feldversuch ja eine deutlich bessere Handhabbarkeit belegt hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7257 2021 Die Vorlage OF 1149/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1132/10 Betreff: Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstmöglich die bereits seit geraumer Zeit erbetene Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße / Ronneburgstraße nebst den erforderlichen Bodenrillen eingerichtet werden kann. Dabei soll bitte aufgrund der benachbarten Wohnungen die Lautstärke moderat eingestellt werden. Begründung: Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Sehschwächen ist dringend geboten. Diese Straßenquerung wird stark frequentiert, auch von Menschen mit Sehschwäche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7262 2021 Die Vorlage OF 1132/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1048/3 Betreff: Bewohnerparken in der Rat-Beil-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in der Rat-Beil-Straße das Anwohnerparken von der südlichen Straßenseite auf die nördliche Seite (Hauptfriedhofsseite) verlegt werden kann. Dies soll zumindest als Zwischenlösung, bis zur Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszonen im Nordend erfolgen. Begründung: Auf der Seite des Hauptfriedhofs sind deutlich mehr Parkplätze vorhanden, als auf der südlichen Straßenseite. Die Rat-Beil-Straße wird gern von Pendlern zum Umstieg auf den ÖPNV benutz. Auch von Dauerparkern wird berichtet. Anwohner haben es dadurch besonders schwer Parkplätze zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7209 2021 Die Vorlage OF 1048/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im ersten Satz nach dem Wort "Bewohnerparken" die Worte "auf den ersten 150 Metern bis 200 Metern von der Friedberger Landstraße aus gerechnet" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2021, OF 1055/3 Betreff: Abwendungsvereinbarung Vorgang: OM 6431/20 OBR 3; ST 2108/20 Wie der Stellungnahme 2108 des Magistrats vom 4. 12. 2020 zu entnehmen ist, hat es der Magistrat bezüglich der Friedberger Landstraße 112 darauf verzichtet. das Vorkaufsrecht auszuüben und mit dem Käufer stattdessen eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen, wobei sich dieser "mit einer entsprechenden Vertragsstrafe bewehrt verpflichtet, die Satzungsziele umzusetzen." Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, Auskunft darüber zu erteilen, was g e n a u im Falle der Friedberger Landstraße 112 mit den Käufern vereinbart wurde. Bekamen diese tatsächlich die Möglichkeit, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen. Schließlich verpflichtet sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung doch, die Ziele der Milieuschutzsatzung einzuhalten ,die eine Eigenbedarfskündigung nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Darüber hinaus möge der Magistrat endlich die Frage des Ortsbeirates vom 27. 8. 2020 (siehe auch ST 2108) beantworten, warum er im Falle der Friedberger Landstraße112 "nicht wenigstens darauf bestanden (hat), dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt?" Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6431 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7218 2021 Die Vorlage OF 1055/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1117/10 Betreff: Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob es ein Planänderungsverfahren für die BAB 661 für den Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße / B 521 und der Anschlussstelle Frankfurt-Ost geben wird? 2. aus welchem Grund würde dieses durchgeführt? 3. werden sich in diesem Fall Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Lärmemissionen auf die Autobahnabschnitte im Bereich von Preungesheim, Frankfurter Berg und Bonames ergeben? 4. können diese Abschnitte gegebenenfalls in das Planänderungsverfahren einbezogen werden? Begründung: Aufgrund im Laufe der Zeit geänderter Vorschriften besteht leider nicht überall ausreichend Lärmschutz. So fehlt beispielsweise im östlichen Bereich zu der Straße "An der Wolfsweide" in Preungesheim bisher noch jeglicher Lärmschutz. An anderen Stellen, wie zum Beispiel im Bereich New Betts ist der Lärmschutz zumindest verbesserungswürdig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1888 2021 Die Vorlage OF 1117/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2020, OF 1020/3 Betreff: Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main) Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die aktuelle Planungsänderung der A661 Ostumgehung die aktuellen Planungen der Einhausung nicht verzögern oder verhindern. Dies gilt insbesondere für den Teil "Lärmschutz". Geplant war, dass die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen des Bundes als Teilfinanzierung in die Gesamtfinanzierung "Einhausung" eingebracht werden, dass im Rahmen des Umbaus des Anschlusses Friedberger Landstraße die überlange Ausfahrtsspur Richtung Bad Vilbel zurückgebaut wird auf das erforderliche Mindestmaß, dass die erforderliche Ökomaßnahme als Ausgleich innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes erfolgt, dass im Rahmen des Fahrspurausbaus auf der A661 eine "grüne Brücke" über die A661 als Verlängerung des Wasserleitungswegs geschaffen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6979 2020 Die Vorlage OF 1020/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2020, OF 988/3 Betreff: Endlich zwei Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße! Der Ortsbeirat 3 hat in mehreren Anträgen seit langem separate Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße gefordert. Endlich gibt es eine fast durchgehende Spur für die Radfahrer*innen stadtauswärts und stadteinwärts vom Anlagenring bis zum Nibelungenplatz. Leider wird die Strecke stadteinwärts zwischen Matthias-Beltz-Platz und Friedberger Platz und stadtauswärts zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz ausgespart. Die abrupte Unterbrechung der Radwege bedeutet eine Gefahrenquelle für die Radfahrer*innen . Dies vorausgeschickt wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern, für einen Lückenschluss kurzfristige Lösungen zu ergreifen und langfristige zu entwickeln. Auf dem Abschnitt stadteinwärts sollten kurzfristig Piktogramme aufgebracht werden, verbunden mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Sie würden die Fahrspur nicht verengen, aber die Autofahrer*innen zu einer erhöhten Aufmerksamkeit auf den Radverkehr führen und für die Radfahrer*innen mehr gefühlte und reale Sicherheit bedeuten. Langfristig ist eine Infrastruktur unter Einbeziehung aller Verkehrsteilnehmer*innen für diesen Abschnitt zu entwickeln. Für den Abschnitt stadtauswärts ist die Planung für eine Neuaufteilung des Straßen-Park-Gehwegbereichs weiterzuführen, was unter anderem eine Umwandlung der Quer- in Längsparkplätze bedeutet. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.09.2020, OF 936/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 936/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 988/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7147 2021 1. Die Vorlage OF 936/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 988/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 988/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2020, OF 986/3 Betreff: Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf den Magistrat zu beauftragen: Die Vorträge des Magistrats zum Ernst-May-Viertel - vom 22.04.2016, M 83, Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") und - vom 22.04.2016, M 82, Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB, zurückzuziehen. Das Innovationsquartier bzw. die Günthershöfe werden nicht gebaut, die Grüne Lunge am Günthersburgpark, die Klein- bzw. Freizeitgärten bleiben erhalten. Begründung: Die Klima- und Coronakrise unterstreichen noch einmal, wie wichtig Freiräume in der Stadt sind. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 986/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
Partei: ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2020, OF 338/16 Betreff: Südumgehung zur Friedberger Landstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dem Ersuch der Stadt Bad Vilbel, einer Südumfahrung zwischen Bergen- Enkheim und der Friedberger Landstraße abzulehnen. Begründung: Wie in einem Artikel der FR (siehe Anlage) vom 17.10.2020 zu entnehmen war, plant die Stadt Bad Vilbel einen neuen Versuch einer Südumgehung. Dieser Versuch ist schon vor zwei Jahren gescheitert, ob des Flächenverbrauchs und der Lage auf Frankfurter Gemarkung. Nun versucht die Stadt Bad Vilbel mit einer modifizierten Variante erneut eine Südumgehung einzubringen. Das würde für Bergen-Enkheim bedeuten, dass dies unserem Stadtteil noch mehr Autoverkehr bringen würde. Anlage 1 (ca. 155 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 338/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 1075/10 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, die Durchfahrtsverbote auf dem Krehlingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die durch Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer gefährden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6778 2020 Die Vorlage OF 1075/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1073/10 Betreff: Sichere Wege für Radfahrer alternativ zum alten Preungesheimer Ortskern ausweisen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist sichere Wege für Radfahrer aus Richtung Berkersheim kommend in Richtung Innenstadt auszuweisen. Als Alternative zum Engpass im alten Kern von Preungesheim über die Homburger Landstraße würde sich ein Hinweis auf eine Umfahrung durch den Frankfurter Bogen, den Dorfgarten oder die Gießener Straße anbieten. Begründung: Die Homburger Landstraße ist für Radfahrer, die vom Dachsberg aus Berkersheim kommen, die natürliche Verlängerung in Richtung Innenstadt. Die Homburger Landstraße verfügt im Bereich des alten Ortskerns zwischen Gießener Straße und Weilbrunnstraße allerdings über keinen Radweg und keinen Schutzstreifen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6777 2020 Die Vorlage OF 1073/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1061/10 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Renettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Renettenstraße verkehrsberuhigt analog zur Straße am Dachsberg ausgebaut werden kann. Begründung: Durch den geraden Verlauf und den Verkehr aus der Friedberger Landstraße lädt die Straße geradezu zum Schnellfahren ein. Auch ist nicht immer ersichtlich, dass es eine Tempo 30 Zone und damit rechts vor links ist, trotz zahlreicher Verkehrsschilder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1788 2020 Die Vorlage OF 1061/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 782/11 Betreff: Parkfläche für den KGV Bad Vilbel Heilsberg e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob es möglich ist, dem Kleingartenverein Bad Vilbel Heilsberg e.V. (Friedberger Landstraße ggü. Parkfriedhof Heiligenstock) über eine vertragliche Regelung die Parkfläche vor dem Gelände des Vereins zur Verfügung stellen und sich dazu mit dem Vorstand des KGV ins Vernehmen zu setzen. Begründung: (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Durch die Beschränkung der Parkzeit auf dem Parkfriedhof Heiligenstock wird die Parkfläche (in rot markiert) vor dem KGV überwiegend von Pendlern genutzt, die ihre Autos dort abstellen. Um den Kleingärtnern jeglichen Alters das Parken zu ermöglichen, könnte man es über eine Art "Anwohnerparken" regeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6746 2020 Die Vorlage OF 782/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 782/11 Betreff: Parkfläche für den KGV Bad Vilbel Heilsberg e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob es möglich ist, dem Kleingartenverein Bad Vilbel Heilsberg e.V. (Friedberger Landstraße ggü. Parkfriedhof Heiligenstock) über eine vertragliche Regelung die Parkfläche vor dem Gelände des Vereins zur Verfügung stellen und sich dazu mit dem Vorstand des KGV ins Vernehmen zu setzen. Begründung: (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Durch die Beschränkung der Parkzeit auf dem Parkfriedhof Heiligenstock wird die Parkfläche (in rot markiert) vor dem KGV überwiegend von Pendlern genutzt, die ihre Autos dort abstellen. Um den Kleingärtnern jeglichen Alters das Parken zu ermöglichen, könnte man es über eine Art "Anwohnerparken" regeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6746 2020 Die Vorlage OF 782/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2020, OF 980/3 Betreff: Flüsterasphalt für die Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend fordert seit Jahren einen Austausch des Kopfsteinplasterbelages auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Mathias Beltz Platz. Bei der letzten Schienenerneuerung im Jahr 2010 wurde dies leider nicht flächendeckend umgesetzt. Durch die neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße fahren nun noch mehr PKWs auf den Straßenbahnschienen. Dadurch steigt die Lärmbelastung der Anwohner. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig den Ersatz der letzten Abschnitte mit Kopfsteinpflasterbelag in der Friedberger Landstraße durch Flüsterasphalt zu ersetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6868 2020 Die Vorlage OF 980/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2020, OF 935/3 Betreff: Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße einen Lückenschluss im Abschnitt stadtauswärts zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz herzustellen. Zusätzlich zu der Führung über die Parallele durch die Rotlintstraße soll ein ehemals vorhandener Radweg auf den Parkstreifen wieder aktiviert werden. Die Parkplatzanordnung für die PKW-Plätze soll dafür geändert und die nötigen Parkflächen reduziert werden. Begründung: Die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße werden von den Radfahrenden sehr gut angenommen. Die Auswirkungen auf den PKW-Verkehr sind verträglich. Störend stellt sich die bestehende Lücke im Radweg zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz dar. Eine Umfahrung des Abschnitts durch die Rotlintstraße ist nicht im Sinne einer direkten und schnellen Radwegführung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 935/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 935/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 935/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7146 2021 Die Vorlage OF 935/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 942/3 Betreff: Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße Die verschiedenen Bürger- und Umweltinitiativen für den Erhalt der Grünen Lunge, Ort es geplanten Wohngebiets Günthersburghöfe, betonen in einem offenen Brief an die Stadtverordneten und den Magistrat die Notwendigkeit aktueller Gutachten, da die bisherigen lückenhaft und keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Bebauungsplanung sind. Eine deutlich erhöhte Verkehrsbelastung auf der Friedberger Landstraße ist z. B. mit dem Ausbau der A66 und dem Anschluss A66/661 ist zu erwarten. Hinzu kommen jene Autos aus dem neuen Wohngebiet Günthersburghöfe, welche die Friedberger Landstraße zusätzlich belasten. Dies vorausgeschickt wird der Ortsbeirat gebeten. den Magistrat aufzufordern, ein Verkehrsgutachten über die Zunahme der Verkehrsbelastung (incl. Schadstoffbelastung) der Friedberger Landstraße so schnell wie möglich in Auftrag zu geben. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 942/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6863 2020 Die Vorlage OF 942/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 936/3 Betreff: Endlich zwei Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße! Der Ortsbeirat 3 hat in mehreren Anträgen seit langem separate Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße gefordert. Endlich gibt es jetzt jeweils eine fast durchgehende Spur für die Radfahrer*innen stadtauswärts und stadteinwärts vom Anlagenring bis zum Nibelungenplatz. Leider wird die Strecke zwischen Wieland- und Koselstraße und Vogelsbergstraße und Friedberger Platz ausgespart. Grund dürfte die geringe Straßenbreite in diesem ca. 100 m langen Straßenabschnitt sein. Dieser Zustand ist nicht akzeptabel, aber eine Verbreiterung des Straßenabschnittes ist kaum möglich. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob er Möglichkeiten sieht, diesen unhaltbaren Zustand zu ändern. Zum einen könnte die Markierung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn stadteinwärts an der Wielandstraße bis zur Koselstraße weitergeführt und auf der stadtauswärts vom Friedbergerger Platz bis zur Vogelsbergstraße eine Fahrradspur markiert werden. Sollten die Autofahrer*innen diese Markierung einer Fahrradspur ignorieren, wäre die Einrichtung einer Ampelregelung zum Zweck der Verkehrslenkung zwischen dem Autoverkehr und dem OPNV (Straßenbahn und Bus) zu befürworten. Diese Anlage müsste die Priorität des OPNV dadurch sicherstellen, dass der Autoverkehr am Matthias-Beltzplatz bzw. Friedberger Platz durch ein rotes Signal stoppt, bis Straßenbahn bzw. Bus in den betreffenden Abschnitt eingefahren sind und diesen wieder verlassen haben. Das Signal könnte wahlweise durch Kontakt über die Oberleitung bzw. Funksignale durch die Fahrzeuge des OPNV erfolgen. Das Querprken der PKWs stadtauswärts wird umgewidmet in Längsparken. Das würde mehr Platz für Fußgänger und die Radfahrer*innen scaffen. Begründung: Beim aktuellen Zustand dürfte es ohne eine Regelung zu ständigen Auseinandersetzungen zwischen ÖPNV und Autoverkehr kommen, Verspätungen beim OPNV wären vorprogrammiert. Auch der Radverkehr dürfte in Mitleidenschaft gezogen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.11.2020, OF 988/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 936/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 936/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 936/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 988/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7147 2021 1. Die Vorlage OF 936/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 988/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 988/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2020, OF 769/11 Betreff: Einfahrt zum Lohrberg, Friedberger Landstraße/Berger Weg für den Fahrradverkehr sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: im Bereich der westlichen Zufahrt zum Lohrberg von der Friedberger Landstraße auf den Berger Weg werden Auto- und Fahrradverkehr ohne Warnung und Senkung der Geschwindigkeit auf einer gemeinsamen Fahrspur zusammengeführt. Der Magistrat wird aufgefordert die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs vor und während der Zusammenführung der Fahrspuren auf Tempo 30 zu begrenzen. Im Bereich der Fahrspur für den Autoverkehr sind geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen zu realisieren. Begründung: Auf der Friedberger Landstraße ist südlich der Abfahrt zum Lohrberg eine Tempobegrenzung von 80 Stundenkilometer ausgewiesen. Auch wenn dieses Tempo in der Regel nicht mehr auf der Abbiegespur zum Lohrberg gefahren wird, besteht für den Fahrradverkehr, der in der Regel im Schnitt mit Tempo 20 bis 25 unterwegs ist, an der Einfahrt in den Berger Weg eine große Gefahrenstelle, die es dringlich gilt zu entschärfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6621 2020 Die Vorlage OF 769/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE, 1 BFF und FDP gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1036/10 Betreff: Künftige Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen bezüglich der künftigen Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße um Prüfung und Berichterstattung gebeten: 1. Wo und wie genau die Wendeanlage für Straßenbahnzüge der künftig dort endenden Straßenbahnlinie 19 im Bereich der Haltestelle "Bodenweg" vorgesehen ist? Dabei wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Vorlage der ersten Pläne sinnvoll wäre. 2. Ab wann die entsprechenden Baumaßnahmen ungefähr zu erwarten sind? 3. Ob - wie bereits erbeten - auf einen Abzweig für eine Straßenbahnlinie in Richtung Bad Vilbel zumindest an dieser Stelle verzichtet wird? Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Abzweig von der Trasse der Straßenbahnlinie 18 (zum Beispiel vorbei am Sportpark Preungesheim und der bereits vorhandenen vierspurigen Brücke über die A 661) deutlich sinnvoller erscheint. Dies umso mehr vor dem Hintergrund der günstigeren Bauerfordernisse für eine kürzere neuzubauende Straßenbahnstrecke. 4. Wie der Magistrat die vorgenannten Fragen vor dem Hintergrund vermeidbarer Verkehrsbehinderungen bewertet? Begründung: Klimaschädliche Maßnahmen gilt es zu vermeiden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund von Staus auf der Friedberger Landstraße oder der B 521 (respektive im Anschlussbereich zur A 661), die den Ausweichverkehr insbesondere durch Berkersheim und Preungesheim weiter erhöhen würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6493 2020 Die Vorlage OF 1036/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1046/10 Betreff: Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10? 2. Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich: a) Marbachweg, westlich der Eckenheimer Landstraße, b) Gießener Straße, Richtung Friedberger Landstraße? 3. Wann ist mit der Inbetriebnahme ungefähr zu rechnen? 4. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahnlinie 5 zu vermeiden? Begründung: Insbesondere eine Takteinschränkung für die U5 muss verhindert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6495 2020 Die Vorlage OF 1046/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1035/10 Betreff: Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke am Frankfurter Berg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke auf der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg gebeten: 1. Warum wurde die Ersatzbrücke nicht rechtzeitig vor Abriss der alten Brücke erstellt, zumal so vermeidbare klimaschädliche Umwege verursacht wurden? 2. Warum gehen die Baumaßnahmen zeitlich sehr deutlich sowohl über die Sommerferien als auch den veröffentlichten späteren Fertigstellungstermin hinaus und wann werden diese nunmehr beendet? 3. Warum wurde die Ersatzbrücke über die sehr stark genutzte Homburger Landstraße am Frankfurter Berg nur einspurig ausgelegt, obwohl zusätzliche Verkehre für den S6-Ausbau und die Brücke selbst zu berücksichtigen waren/sind? 4. Wer ist für die Moniten zu 1. bis 3. jeweils verantwortlich ist respektive von wem dies so genehmigt wurde? Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen davon betroffenen Stadtteilen sind einfach nur noch genervt von zu vielen und leider auch nicht gut aufeinander abgestimmte Planungen und Ausführungen wichtiger und zeitgleicher Bauprojekte um den S6-Ausbau im Frankfurter Nordosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6501 2020 Die Vorlage OF 1035/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2020, OF 931/3 Betreff: Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße Vorgang: OF 864/20 OBR 3 Leider wurde der Ortsbeirat 3 in die konkreten Umsetzungsmaßnahmen der Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz nicht eingebunden. Deshalb erfolgt nun ein Nachbesserungsantrag. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen - Im Bereich Einmündung der Scheffelstraße den zweiten Parallelradweg dem Bürgersteig zu zuschlagen, die zweite Pollerreihe zu entfernen und die Pollerreihe am Fahrbahnrand zu schließen - Im Bereich Einmündung Merianstraße die aktuelle Situation neu zu gestalten. Die geänderte Markierung sorgt für noch mehr Verwirrung. Nach wie vor ist der Begegnungsverkehr in diesem Bereich ungeklärt. - Wann wird die Radumfahrung über die Rotlintstraße eingerichtet? - Wie wird in diese Planung der Ortsbeirat 3 eingebunden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2020, OF 864/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 864/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 931/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7149 2021 Die Vorlage OF 931/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 909/3 Betreff: Gefährliche Situation für Radfahrende Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation für Radfahrende an der Einmündung der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Die Gefahr ergibt sich dadurch, dass Radfahrende, die von der Friedberger Warte kommend stadteinwärts die Friedberger Landstraße befahren, an der Einmündung der Gießener Straße bei grüner Ampelschaltung für ihren Radweg mit Radfahrenden kollidieren können, die rechts aus der Gießener Straße kommend stadteinwärts in die Friedberger Landstraße einbiegen. Erstere wähnen sich im Recht, da sie Grün haben, letztere, da sie rechts vor links Vorfahrt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6425 2020 Die Vorlage OF 909/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 912/3 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für PKW auf der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: - Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen. - Mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeit-Standort). - Größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen. Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: - Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern. - Die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben. - Die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 912/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 12 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 912/3 dahin gehend ab, dass der Antragstenor um den nachfolgenden Wortlaut ergänzt wird: "Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden kann; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die o. g. Ergänzung der Vorlage OF 912/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6666 2020 Die Vorlage OF 912/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ergänzung durch antragstellende Fraktion: Annahme bei Enthaltung FDP Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 925/3 Betreff: Ortstermin Ampelanlage Nibelungenalle/Nordendstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mit dem Ortsbeirat 3 und Anwohnern einen Ortstermin an der Ampelanlage Nibelungenallee Höhe Nordendstraße durchzuführen. Ziel des Ortstermines ist ein Gespräch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um die Sicherheit für Fußgänger an dieser Ampelanlage zu erhöhen. Begründung: Schon seit längerer Zeit ist dem Magistrat die Kritik bekannt, dass Autofahrer mit Blick auf die wenige Meter weiter stehende Ampelanlage Nibelungenallee/Friedberger Landstraße die rote Ampel Höhe Nordendstraße übersehen. Die daraufhin aufgestellten helleren Lichter haben nicht den erhofften Effekt gebracht, sodass von Anwohnern die Bitte nach einem Ortstermin aufgekommen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6436 2020 Die Vorlage OF 925/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 908/3 Betreff: Friedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Straßenraum der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Anlage und Nibelungenplatz für alle Verkehrsmittel, den Öffentlichen, wie Bus und Straßenbahn, und den Privaten, wie Radfahrer und Kraftfahrzeuge, neu zu planen. Durch die Bemalung der derzeit vorhandenen Straße mit roten Radspuren ist nun an einigen Stellen eine sehr komfortabel-luxuriöse Situation für Radfahrer entstanden, während gleichzeitig die Straßenbahn und Busse zusammen mit den Autofahrern und LKW's im kilometerlangen Stau stehen. Dieser Zustand ist durch eine sinnvolle Planung und deren baulicher Umsetzung zu beenden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1028/10 Betreff: Wirtschaftsförderung soll sich um die Betriebe kümmern, die durch die unkoordinierten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser- Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Wirtschaftsförderung auffordern, ein Konzept auszuarbeitern, mit dem Härten für Unternehmen, die durch die unkoordinierten und nicht angekündigten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden, abgefedert werden können. Begründung: Die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 schneiden mittlerweile in einem Maße Wegeverbindungen ab, dass sie Wirtschaftsunternehmen gefährden. Das betrifft die Einstellangebote für Pferde in Berkersheim, wo die Einsteller zunehmend eine Verlagerung ihrer Pferde vornehmen, weil die Wege zum Reitplatz- und zur Reithalle unzumutbar lang und gefährlich geworden sind und andererseits die Reithalle in Berkersheim selbst, die von einer Privatperson betrieben wird und ggf. mit Pferden überhaupt nicht mehr sinnvoll zu erreichen ist. Auch die Tankstelle am Frankfurter Berg dürfte durch die Sperrung der Homburger Landstraße erhebliche Einbußen verkraften müssen. Da die genannten Unternehmen einerseits klein sind, aber andererseits eine Infrastrukturaufgabe für den Ortsbezirk 10 haben, ist es sinnvoll, dass von Seiten der Stadt über die Wirtschaftsförderung eine Bestandsaufgabe vorgenommen und sichergestellt wird, dass es hier nicht zu wirtschaftlichen Situationen kommt, die ggf. die Existenz dieser Betriebe gefährdet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6313 2020 Die Vorlage OF 1028/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung nach den Worten "Deutschen Bahn" die Worte "u. a. m. wie zum Beispiel Hessen Mobil" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1008/10 Betreff: Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. auf dem Heilsberg eine Tempo-30-Beschränkung neu anzuordnen 2. die bereits bestehende Tempo-30-Regelung auf der Straße "Am Dachsberg" wieder öfter kontrollieren zu lassen. Begründung: Beschwerden über zu schnelles bis teils rüpelhaftes Fahren sollten sehr ernst genommen werden. Gerade die genannten Straßen werden oft leider als Ausweichstrecken anstelle der eigentlich besser geeigneten Hauptverkehrsstraßen (z.B. der B521 und der Friedberger Landstraße) genutzt. Entsprechende Abhilfe ist angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6314 2020 Die Vorlage OF 1008/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1020/10 Betreff: Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand Vorgang: OM 4788/19 OBR 10; ST 2041/19 Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, über den Sachstand der Realisierung der dringend benötigten Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 zu berichten. Begründung: Mit Stellungnahme vom 01.11.2019 (ST 2041) teilte der Magistrat unter anderem mit, dass für die Radverkehrsführung an der Friedberger Landstraße und für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Baurecht geschaffen werden müsse. Dabei biete es sich an, für die beiden in unmittelbarer Nähe zueinanderstehenden, verkehrstechnisch verbundenen Baumaßnahmen ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Eine Trennung beider Verfahren sei aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Es werde allerdings angestrebt, die Baurechtschaffung durch die Einreichung eines Antrages auf Entscheidung über das Entfallen der Planfeststellung und die Plangenehmigung bei der hessischen Straßenbauverwaltung zu beschleunigen. Die Abbiegespur wird dringend benötigt, der Ortsbeirat 10 bittet daher um einen aktuellen Sachstand Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6317 2020 Die Vorlage OF 1020/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1018/10 Betreff: Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, umgehend alles zu veranlassen, um vermeidbare (Rück-)Staus auf der B521 sowie der Friedberger Landstraße zu minimieren. Hierzu sollen sämtliche Ampelschaltungen auf diesen Straßen überprüft und optimiert werden. Der vermeidbare Durchgangsverkehr in den nordöstlichen Wohngebieten muss künftig deutlich besser als bisher auf den Hauptverkehrsadern B521 und Friedberger Landstraße fließend gehalten werden. Begründung: Staus und Ausweichbewegungen belasten unnötig die Umwelt und die Gesundheit unserer Bürger. Eben solche Staus auf der B521 sowie der Friedberger Landstraße führen in nicht akzeptabler Weise zu frühzeitigem und weitreichendem Schleichverkehr in den nordöstlichen Stadtteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6316 2020 Die Vorlage OF 1018/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2020, OF 917/3 Betreff: Umgehung des Milieuschutzes? Der bevorstehehnde Verkauf des Hauses Friedberger Landstraße 112 hat bei den Mieter*innen große Verunsicherung hervorgerufen. Sie haben recherchiert und erfahren, dass hinter den angeblichen privaten Käufern die Immobilienfirma MAINLIVING GmbH steht, die auf Immobilienkauf in Frankfurts bevorzugten Lagen spezialisiert ist. Die Mieter*innen haben erfahren, dass es bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt und den offiziell als Käufer auftretenden Personen gibt. Die Mieter*innen bemängeln die Intransparenz des Vorgangs und befürchten die Umgehung des Milieuschutzes. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: - Gemäß der Bitte der Mieter*innen die Einhaltung des Milieuschutzes zu überprüfen und bei Umgehung geeignete Maßnahmen zu ergreifen - Sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen - dafür zu sorgen, dass die Mieter*innen bei einer Abwendungsvereinbarung insoweit über deren Inhalt informiert werden, als ihr Mietverhältnis davon betroffen ist. - Entspre chend der Vereinbarung der Stadt mit der Immobilienfirma DEUTSCHE WOHNEN, wonach die Mieten 30 % des Einkommens nicht überschreiten dürfen, soll dieser Grundsatz auch hier bei evtl. Abwendungsverhandlungen der Stadt mit den neuen Eigentümern gelten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6432 2020 Die Vorlage OF 917/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 916/3 Betreff: Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Warum hat es der Magistrat unterlassen, beim Verkauf des Hauses Friedberger Landstr. 112 das Vorkaufsrecht auszuüben und stattdessen mit den Käufern eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, wo doch die Absichten der Käufer schon nach einfacher Internetrecherche erkennbar sein mussten, den in diesem Teil des Nordends geltenden Milieuschutz durch dubiose Tricks zu unterlaufen? - War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die beiden Gesellschafter der GbR FL 112, die das Haus gekauft haben, mit der Main Living GmbH (deren Geschäftsführung mal beim einen, mal beim anderen liegt) auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind? Wenn ja: mussten da nicht alle Alarmglocken läuten? - dass die Gesellschafter der GbR FL 112 mit der Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit bekamen, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen und damit den Milieuschutz unterlaufen zu können? Wenn ja: warum hat sich der Magistrat in Kenntnis dieses Sachverhalts trotzdem auf eine Abwendungsvereinbarung eingelassen? Warum hat der Magistrat nicht wenigstens darauf bestanden, dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der 10-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt? - Kann man mit solchen Leuten überhaupt Vereinbarungen abschließen, wenn doch klar ist, dass sie - unter Umgehung des mühsam durchzusetzenden Milieuschutzes - regelmäßig zu Lasten Dritter, in diesem Fall der Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter, gehen? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Wohnungsmieter der Hausgemeinschaft Friedberger Landstr. 112 vor Kündigung zu schützen, die droht, wenn Wohnbedarf von Gesellschaftern der GbR FL 112 oder deren Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangerhörigen (Au-Pair, Pflegepersonal o. ä.) geltend gemacht wird? Der Magistrat wird aufgefordert, alle in seiner Macht stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter vor Kündigungen zu schützen. Begründung: Aus dem E-Mail-Schreiben der Hausgemeinschaft: Wir haben erfahren, dass unser Haus (mit fünf Mietparteien + einem Ladengeschäft) in der Friedberger Landstraße 112 im Frankfurter Nordend verkauft werden soll. Bei verschiedenen Mietparteien unseres Hauses hat sich - zunächst nur via Mobiltelefon - ein Herr J. gemeldet und angegeben, das Haus mit einem Freund als Privatpersonen gekauft zu haben. Er stellte sich als "neuer Eigentümer" vor und wolle zwecks Gutachtenerstellung mit einem Bankmitarbeiter Begehungstermine für unsere Wohnungen vereinbaren. Er würde nichts an den Wohnungen und Mietverträgen verändern, alles solle so bleiben wie es ist - waren seine Eingangsworte. Nach unserer Kenntnis ist Herr J. aktuell nicht der Eigentümer, er stellte sich aber fälschlicherweise als solcher dar. Nach unseren Informationen ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer erst am 30.6.20 vorgesehen. Darüber hinaus haben unsere Internetrecherche und Auskünfte von Seiten verschiedener Stadtämter besorgniserregende Erkenntnisse geliefert! Wir wissen, dass Herr J. und sein "Freund" Herr N. keine Privatpersonen sind, sondern mit der Mainliving GmbH auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind. Im Internet finden sich verschiedene Adressen zum Unternehmen, z.B. Mergenthalerallee 73-75 in Eschborn oder auch die Feldbergstraße 49 in Frankfurt, wobei Herr J. uns gegenüber mit der Adresse ... in Frankfurt aus als "Privatperson" agiert. Auch in der Geschäftsführung sind wechselnde Personen angegeben: Herr N. ist der aktuelle Geschäftsführer der Mainlinving, Herr J. ist "ganz plötzlich" seit dem 27.5.20 (!) nicht mehr in der Geschäftsführung. Diese Käufermerkmale erscheinen uns äußerst fragwürdig. Es gab nach unserem Kenntnisstand bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und Herrn J./Herrn N. für diese Immobilie, so dass sich hier nun fast ungehindert eine typische "Masche" von Immobilienspekulanten vollziehen kann: Zwei Personen gründen eine GbR für die Liegenschaft und einer von beiden gibt sich "verdeckt" als Privatperson aus. Die Privatperson kann dann z.B. Eigenbedarf anmelden, oder nach Ablauf einer bestimmten Frist sanieren. Vielleicht ergibt sich nochmal ein interner Weiterverkauf zur Wertsteigerung, und dann kann die Mainliving GmbH nach vollständiger Entmietung und Sanierung gewinnbringend schicke Eigentumswohnungen verkaufen. Diese beiden Herren sind Profis und werden jegliche vertraglichen Schlupflöcher kennen, finden und nutzen, um auf ihren maximalen Gewinn zu spekulieren. Nach unseren Informationen ist es auch nicht das erste Mal, dass J. und N. auf diesem Weg zum Ankauf günstiger Immobilien kommen! Das löbliche und sehr gute Instrument zur Intervention solcher Machenschaften in Form des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt wird jedoch durch zu milde Abwendungsverträge, über die solche Immobilienprofis nur müde lächeln, ad absurdum geführt. Gleichzeitig haben wir nach Auskunft vom Amt für Wohnungswesen keinerlei Anrecht darauf hat, über die Inhalte der Abwendungsvereinbarungen informiert zu werden. Das mag rechtlich so geregelt sein, jedoch schafft es kein Vertrauen und bestärkt uns nicht, vor den möglichen Folgen geschützt zu sein. Der gesamte Prozess entbehrt jeglicher Transparenz unserer Rechte und wir wissen überhaupt nicht, was auf uns zukommt! Wir haben Angst, unsere Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können oder noch schlimmer wäre, sie zu verlieren. Wir haben aus den o.g. Gründen große Bedenken bezüglich dieses Verkaufs. Wir haben nicht den Eindruck, dass hier der "Milieuschutz" sinnvoll eingreift, sondern wir als Mieter bedauerlicherweise gängigen Entmietungspraktiken durch Spekulanten schutzlos ausgeliefert sind. Daher fragen wir: - Wurden diese "angeblichen" Privatpersonen von der Stadt Frankfurt im Hinblick auf ihre tatsächlichen gewerblichen Tätigkeiten und vorausgehende Immobilienankäufe überprüft? - Wenn ja, warum werden solche offensichtlichen Vorgehensweisen nicht ganz deutlich durch Auflagen verhindert und erschwert, so dass ein Ankauf für die Investoren uninteressant wird? - Was tut die Stadt Frankfurt in diesem Fall konkret, um das Haus und seine Bewohner vor einer solch offensichtlich missbräuchlichen Ankaufsstrategie zu schützen, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten? - Behält die Stadt Frankfurt bei einem Weiterverkauf der Immobilie ihr Vorkaufsrecht zum jetzigen Verkaufspreis? Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf der Immobilie an diese beiden Personen wohnungspolitisch und sozial vertretbar ist. Aus unser Sicht ist dieses Vorgehen eine Farce! Wir bitten Sie daher dringend darum, unseren Verdacht auf Umgehung von Milieuschutz zu überprüfen und entsprechend zu intervenieren, bevor ein endgültiger Kaufvertrag zustande kommt. Nur so kann verhindert werden, dass das Milieu des Frankfurter Nordends langfristig nur noch aus finanzkräftigen Menschen in Luxuswohnungen besteht! Wir zitieren in diesem Zusammenhang abschließend den Dezerntenten für Planen und Wohnen: " (. .) der Erhalt von bestehenden und vor allem bezahlbaren Wohnungen ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. (. .), werden wir nichts unversucht lassen, Mieterinnen und Mieter besser vor Spekulationen und Entmietungspraktiken zu schützen." - Mike Josef auf https://www.frankfurt-mieterschutz.de In diesem Sinne hoffen wir auf Ihre Unterstützung, dass unser Haus und seine Bewohner*innen durch einen Eigentümerwechsel entsprechenden Schutz erhält und kein Opfer von Immobilienspekulanten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6431 2020 Die Vorlage OF 916/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2020, OF 888/3 Betreff: Genehmigung eines kleinen Sommergartens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die beiden nebeneinander liegenden Betriebe Hoppenworth & Ploch und Raum & Wein in der Friedberger Landstraße 86 die Einrichtung eines gemeinsamen kleinen Sommergartens durch Wegfall von jeweils einem Senkrechtparkplatz links und rechts des Baumstandortes vor den Läden bis Ende Oktober zu genehmigen. Es wird gebeten, diese Genehmigung trotz des an dieser Stelle geltenden Anwohnerparkens zu erteilen. Begründung: Die äußerst kritische Situation in der Gastronomie, gerade für kleine Betriebe, in der derzeitigen Krise ist bekannt. Die Stadt hat daher ihrerseits schon signalisiert, in diesem Jahr bei der Beantragung von Sommergärten wohlwollend vorzugehen. In diesem Sinne wird noch einmal darum gebeten, diesen kleinen gemeinsamen Sommergarten auch trotz des dortigen Anwohnerparkens zu genehmigen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6279 2020 Die Vorlage OF 888/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Vorgang: OF 894/20 OBR 3 Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Für die 4 Stellplätze zwischen Rotlintstr. und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das Eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstr. und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 3. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 4. Durch Tempo 30 Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6862 2020 Die Vorlage OF 932/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 901/3 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, a) an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen zu installieren: - Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Ldstr. vor dem Zebrastreifen - Sandweg vor der Ampel am Alleenring - Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand - Baumweg 20 - Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße b) im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig - Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße - Egenolffstraße Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6284 2020 Die Vorlage OF 901/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der vierte Spiegelstrich ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 279/15 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung "Berner Straße / Homburger Landstraße" mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A661 zwischen der Behelfsausfahrt "Alt-Eschersheim" und dem "Bad Homburger Kreuz" den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um "Bonames" herum über die "Berner Straße" auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer "Bonames" als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Ausserdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die "Anna-Lindh-Allee" (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6215 2020 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2020, OF 277/15 Betreff: Hortplätze für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu beschließen: Die momentan von der evangelischen Kindertagesstätte genutzten Container an der Homburger Landstraße bleiben nach deren Rückzug in die eigentlichen Räumlichkeiten an dem jetzigen Standort bestehen und werden so lange übergangsweise für Hortplätze und bei Bedarf als zusätzliche Kita genutzt, bis ein Standort für einen neuen Hort/eine neue Kita gefunden ist. Zeitnah wird ein Träger für den neuen Hort gefunden, der dauerhaft Hortplätze in Nieder-Eschbach zur Verfügung stellt. Begründung: Nieder-Eschbach braucht dringend mehr Hortplätze! Auch für das Schuljahr 2020/21 stehen wieder Eltern vor der Frage, wie die Betreuung ihrer Kinder gesichert wird. Daran hat auch COVID 19 nichts geändert. Ganz im Gegenteil! Die Betreuungsnot ist so groß wie nie zuvor, da nicht mehr alle Kinder gleichzeitig in den bestehenden Einrichtungen betreut werden können. Zum nächsten Schuljahr wird es voraussichtlich, wie auch im Schuljahr 2019/20 nicht für alle Kinder freie Hortplätze geben. Für viele Familien ist es eine existentielle Frage, ob ihre Kinder einen Hortplatz bekommen oder nicht, denn mehr und mehr Familien sind darauf angewiesen, dass beide Elternteile arbeiten gehen. Des Weiteren zeichnet sich ab, dass bedingt durch die rege Bautätigkeit im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach schon sehr bald weitere Kindergartenplätze im Stadtteil benötigt werden. Die Stadt muss dringend handeln und darf die Eltern nicht weiter im Stich lassen. Gemeinsam mit dem Schulelternbeirat der Michael-Grzimek-Schule haben betroffene Eltern einen offenen Brief an Frau Weber verfasst. Mehr als 200 Eltern haben diesen Brief im Herbst unterschrieben. Am 02.12.2019 besuchte außerdem eine Delegation aus Nieder-Eschbach eine öffentliche Sitzung des zuständigen Ausschusses mit Frau Weber im Römer und übergab ihr den Brief. Im Nachgang wurden die Initiatoren der Elterninitiative zu einem gemeinsamen Gespräch in das Amt für Integration und Bildung eingeladen. Das Gespräch fand am 24.01.2020. Es wurden für eine kurzfristige Lösung zwei Möglichkeiten herausgearbeitet. Die Erhaltung der Containeranlage zur weiteren Nutzung als Hort bis ein Standort gefunden ist und der Ausbau der ESB. Bedauerlicherweise sind die Gespräche aufgrund der Pandemie ins Stocken geraten. An der Bedürftigkeit des Stadtteils hat dies jedoch nichts geändert. Als Träger für einen neuen Hort war bereits die Kita Frankfurt im Gespräch. Ein Vorteil der Verwendung der bestehenden Container wäre auch, dass bereits eine Genehmigung für die Nutzung für Kinderbetreuung vorliegt, die nur verlängert werden müsste. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6214 2020 Die Vorlage OF 277/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 276/15 Betreff: Hortplätze Nieder-Eschbach Der Magistrat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage in der "Homburger Landstraße 817, die derzeit noch als Ausweichquartier für den evangelischen Kindergarten genutzt wird, nach dessen Umzug in den fertiggestellten Neubau als Horteinrichtung weiter zu betreiben und hierfür einen Träger zu finden. Begründung: In Nieder-Eschbach werden dringend weitere Hortplätze benötigt. Nach Auszug des evangelischen Kindergartens könnte man die Infrastruktur der bereits bestehenden Interimslösung schnell und kostengünstig sinnvoll weiterverwenden, bis sich dauerhafte Hortangebote verwirklichen lassen. Dadurch ließe sich ohne hohen zusätzlichen Kostenaufwand für die vom Hortplatzmangel betroffenen Eltern eine Entspannung der bestehenden Situation erzielen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 276/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 878/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße Der Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße ist häufig auf beiden Seiten verbotswidrig zugeparkt. Das hat gravierende Sichtbehinderung zur Folge für Radfahrende, die aus der Friedberger Landstraße kommend rechts in die Wielandstraße abbiegen und für FußgängerInnen, die die Wielandstraße überqueren wollen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken auf beiden Seitenbereichen durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OF 878/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 878/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6427 2020 Die Vorlage OF 878/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Vor der Umsetzung soll die Planung dem Ortsbeirat zur Entscheidung vorgelegt werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2020, OF 864/3 Betreff: Konkrete Planung der neuen Fahrspuraufteilung auf der Friedberger Landstraße Im Sommer soll der Radstreifen auf der Friedberger Landstraße bis zum Friedberger Platz eingerichtet werden. Dies wirft einige Fragen bzgl. der Fahrspurreduzierung auf. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert vor Umsetzung weiterer Markierungsmaßnahmen auf der Friedberger Landstraße den Ortsbeirat 3 über die Planungen zu informieren und in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: Wo genau werden die Fahrspuren jeweils von 2 auf 1 Fahrspur reduziert stadtein- und stadtauswärts? Zum Beginn der Einspurigkeit ist die Rückstaugefahr sicherlich am Größten, wie wirkt sich das stadteinwärts ggfls. auf den ÖPNV im Bereich der Haltestelle am Friedberger Platz aus? Wie wird der Linksabbieger in die Bornheimer Landstraße berücksichtigt? Sind im Bereich Mathias-Beltz-Platz Veränderungen bei den Fahrspuren geplant, wenn ja welche? Wie wird der Linksabbieger in die Neuhofstraße berücksichtigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2020, OF 931/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 864/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 864/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 864/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 931/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2020, OF 975/10 Betreff: Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda jederzeit gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda muss während der Bauarbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Bahn und danach jederzeit gewährleistet sein. Der Magistrat wird angewiesen, Genehmigungen an die Deutsche Bahn oder das von Seiten der Stadt erforderlich Einvernehmen zu Genehmigungen anderer Behörden in diesem Bereich nur zu erteilen, wenn dies gewährleistet ist. Begründung: Die Deutsche Bahn hat zwischenzeitlich und ohne entsprechende Information und entgegen der erteilten Information des Ortsbeirats die Unterführung im Wiesengarten vollständig verbaut. Damit verbleibt für Fußgänger, Radfahrer und Reiter nur noch der beschrankte Bahnübergang, der teilweise sehr lange geschlossen ist. Dadurch kommt es selbst bei coronabedingt eingeschränktem Fahrplan zu erheblichen Traubenbildungen an der Schranke, in der die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden. Die Bahn hat aber angekündigt, dass sie auch den Bahnübergang im Verlaufe der Bauarbeiten schließen will, wobei voraussichtlich die Unterführung im Wiesengarten nicht wieder eröffnet ist. Damit wären die nächsten Querungsmöglichkeiten der Bahn die Friedberger Straße in Bad Vilbel oder die Homburger Landstraße am Frankfurter Berg. Die damit verbundenen Umwege, um an die Nidda oder zu den Reitsporteinrichtungen zu gelangen, sind für Fußgänger, Radfahrer und Reiter schlicht unzumutbar. Insofern muss während der Bauarbeiten zumindest für diese Gruppen immer eine Querungsmöglichkeit erhalten bleiben, zumal davon eine Hauptradroute und die Zufahrt zu einer Fernradroute betroffen ist. Auch ist für Radfahrer schon gegenwärtig nicht mehr ersichtlich, wie sie etwa zur Reithalle kommen sollen, weil sie vom Bahnübergang auf die Parallel-Baustraße zur Bahn verwiesen werden, die nach dem Bahnhof für Radfahrer gesperrt ist. Auch für die Landwirte ist eine Führung über die genannten langen Alternativrouten aber wirtschaftlich nicht vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 561 2020 Die Vorlage OF 975/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2020, OF 966/10 Betreff: Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/ Marbachweg unter Einbeziehung des Ringstraßenbahnumbaus in einen Kreisverkehr umgebaut werden könnte. Begründung: Die Ampelschaltung an besagter Kreuzung führt immer wieder dazu, dass Kinder bei Rot über die Kreuzung laufen, da die Ampelphasen sehr lang geschaltet sind. Bei einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen würde dieses Problem wegfallen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6034 2020 Die Vorlage OF 966/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 840/3 Betreff: CO2-neutrale und autoarme Neubaugebiete auch im Innovationsviertel/Günthersburghöfe Vorgang: NR 1115/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die in der Vorlage NR 1115 / 2020 geforderten Aufträge auch auf das Innovationsviertel/Günthersburghöfe anzuwenden. Begründung: Der Ortsbeirat fordert von Beginn an, dem Namen "Innovationsviertel" für das zu entwickelnde Gebiet zu folgen und dort eine besonders ökologische Bauweise vorzusehen und ein weitgehend autoarmes Quartier zu errichten. Insbesondere konnte bis heute noch nicht überzeugend dargelegt werden, wie zusätzlicher Autoverkehr von bis zu 1500 Wohneinheiten über die Friedberger Landstraße abgewickelt werden soll. Der Ortsbeirat bittet daher, die in der oben genannten Vorlage geforderten Maßnahmen nicht nur für das Neubaugebiet an der A5, sondern auch schon für das konkretere Projekt im Nordend anzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2020, NR 1115 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 567 2020 Die Vorlage OF 840/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. An folgenden Zug ängen zum Huthpark bzw. zum Propst-Göbels-Weg sind die herausnehmbaren Pfosten durch abschließbare zu ersetzen: 1. Atzelbergstraße 45-47 2. Ecke Im Staffel / Propst-Goebels-Weg Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 957/10 Betreff: Anhörung Verkehr Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, umgehend eine Anhörung zum Thema "Verkehr in den nordöstlichen Stadtteilen Bonames, Berkersheim, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim" durchzuführen. Von besonderem Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, 2. Schutz von landwirtschaftlichen Flächen sowie von Grün-, Naturschutz- und Naherholungsflächen, 3. ganzheitliche schonende Verkehrs-Planung, auch bezüglich Schnellradwegen, 4. klare Regeln für Bauverkehre (bezügliche des Aufstellens und Einhaltens, auch beim S6-Ausbau), 5. umgehende Informationen für den Ortsbeirat 10 sowie umgehende Abstimmungen mit diesem, 6. Halten des Verkehrs auf Hauptstraßen (unter anderem der Friedberger Landstraße), 7. Vermeidung von Staus, 8. Umsetzung der fehlenden Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße, 9. Ausbau des ÖPNVs einschließlich der Beschleunigung der Realisierung von Park-and-Ride-Plätzen, 10. Vermeidung von Durchgangsverkehr. Begründung: Erfolgt soweit notwendig mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5877 2020 Die Vorlage OF 957/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 262/15 Betreff: Radweg Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5758 2020 Die Vorlage OF 262/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 826/3 Betreff: Roteinfärbung Fahrradweg Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Einmündung Hungener Straße Der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten a) den Radweg auf dem Alleenring an allen Straßeneinmündungen b) den Radweg an der Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße rot einzufärben. Begründung: Zu a) an den Einmündungen der Straßen auf den Alleenring werden Radfahrer häufig übersehen. Zu b) der Radweg ist vorher und nachher bereits rot eingefärbt (Tankstelle, Netto, Wetterauer Str.) lediglich die Hungener Straße wurde ausgespart. Deshalb muss dies nun nachträglich erfolgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5854 2020 Die Vorlage OF 826/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 821/3 Betreff: Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend Das östliche Nordend zwischen Friedberger Landstraße, Bornheimer Landstraße, Sandweg und Anlagenring war früher geprägt von sog. "Gartenhäusern". Gebäude die im Zuge der Stadterweiterung auf den freien Flächen jenseits der damaligen Stadtgrenze entstanden sind. Viele dieser Häuser sind in den letzten Jahren bereits verschwunden, wenige sind noch erhalten. Nach dem das Gebäude Alleenring Ecke Arnsburger Straße jetzt doch unter Denkmalschutz gestellt werden konnte und damit erhalten bleibt, möchte der OBR 3 erneut den Versuch unternehmen die letzten "Gartenhäuser" im östlichen Nordend dauerhaft zu erhalten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) wie lässt sich dauerhaft der Erhalt nachfolgender Gebäude sicherstellen Baumweg 12 Julius-Heyman-Str. 12 Musikantenweg 15 b) Besteht die Möglichkeit die Liegenschaften unter Denkmalschutz zu stellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 539 2020 Die Vorlage OF 821/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um "c) Gibt es weitere solche erhaltenswerte Gebäude im Nordend? Wenn ja, welche?" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 830/3 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetterauer Straße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300m als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten das o.g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße Höhe Dortelweiler Str. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammen gestoßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5858 2020 Die Vorlage OF 830/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 924/10 Betreff: Radweg in der Weilbrunnstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, einen Radweg von der Kreuzung Homburger Landstraße/Weibrunnstraße in den Frankfurter Bogen einzurichten. Für den Kreuzungsbereich ist eine besondere Rotmarkierung erforderlich. Begründung: Die Zunahme an Radfahrern in dieser Straßenführung ist deutlich erkennbar. Besonders im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße ist ein Befahren der Straße für Radfahrer besonders gefährdend. Dieser Gefahrenpunkt wird noch verstärkt durch parkende Autos am rechten Straßenrand. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5727 2020 Die Vorlage OF 924/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 925/10 Betreff: Zweiten Straßenspiegel im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Alt-Preungesheim installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen einen zweiten Straßenspiegel im Kreuzungsbereich Homburger Landstr./Alt Preungesheim zu installieren Begründung: Für PKW-Fahrer aus der Straße Alt Preungesheim kommend ist die Einfahrt in die Homburger Landstraße nur einseitig mit dem vorhandenen Spiegel einsehbar. Zwischenzeitlich ist der Bewuchs auf der rechten Seite (Privatgrundstück-Gaul-) so hoch, dass der von Rechts kommende Verkehr nicht mehr sicher erkannt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 916/10 Betreff: Glascontainer in der Walter-Hesselbach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen weiteren Glascontainer in der Walter-Hesselbach-Straße (Ecke Homburger Landstraße) aufzustellen oder dessen Leerungsintervalle zu erhöhen. Begründung: Der an der Ecke Walter-Hesselbach-Straße / Homburger Landstraße befindliche Glascontainer reicht regelmäßig nicht aus, um die im Wohngebiet New Betts anfallenden Mengen an Flaschen aufzunehmen. Deshalb kommt es häufig zu untragbaren Zuständen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5722 2020 Die Vorlage OF 916/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 918/10 Betreff: Blinklicht an der Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ampel an der Ecke Homburger Landstraße/Weinstraße ein Blinklicht installiert werden kann. Begründung: Durch die Installation eines Blinklichts wird die Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen auf die Fußgänger*innen gelenkt, die gleichzeitig mit den Autofahrer*innen grün haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5723 2020 Die Vorlage OF 918/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 921/10 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen aufzufordern, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße / Friedberger Landstraße (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5725 2020 Die Vorlage OF 921/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2020, OF 808/3 Betreff: Friedberger Landstraße (Grenzwert für Stickstoffdioxyde) Die Friedberger Landstraße ist eine der am stärksten verpesteten Straßen stadt-, sogar bundesweit. Der von der EU vorgegebene wissenschaftlich anerkannte Grenzwert für Stickstoffdioxyde wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz festgeschrieben. Das Verwaltungsgericht verurteilte Stadt und Land dazu, unverzüglich Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Im Dezember 2019 lag noch kein Luftreinhalteplan vor. Auf den bereits geschaffenen Grundlagen muss ein zeitnahes Handlungskonzept entwickelt werden. Der Magistrat wird aufgefordert, die für dieses Jahr notwendigen Mittel zu berechnen und in den Haushalt 2020 einzustellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 125 2020 Die Vorlage OF 808/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2020, OF 764/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Förderung des Radverkehrs, Radspurlückenschluss Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden im Haushalt 2020/21 ausreichend zusätzliche Mittel zur Planung und zur qualitativ guten Umsetzung des Radspurlückenschlusses Friedberger Landstraße in den Haushalt bereitgestellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 130 2020 Die Vorlage OF 764/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 528/12 Betreff: Kalbach-Riedberg an einen Radschnellweg Frankfurt anbinden Der Magistrat wird gebeten, bei der Etablierung eines Radschnellwegs für Frankfurt gemäß NR 1010 auch entsprechende Anbindungen für Kalbach und Riedberg einzurichten. Hierfür bieten sich unter anderem die folgenden Achsen an: a) Kalbach - (Alter Flugplatz oder Bonames) - Homburger Landstraße - Frankfurter Berg b) Kalbach - Alter Flugplatz - Niddauferweg - Freibad Eschersheim c) Riedberg - Mertonviertel - Niddabrücke Alt Eschersheim d) Uni Campus Riedberg - Querung Marie-Curie-Straße/Neumühlenweg - Heddernheim Begründung: Die NR 1010 enthält eine grobe Skizze von möglichen Verbindungen, in denen Kalbach-Riedberg bislang nicht explizit angebunden ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5641 2020 Die Vorlage OF 528/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 776/3 Betreff: Presseinfo des Magistrats vom 03.12.2019 zur Bewertung des Baumbestands im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark (Günthersburghöfe) Der Magistrat hat in o. a. Presseinfo die Ergebnisse einer Erfassung des Baumbestandes auf dem Areal des B-Plans Nr. 880 bekannt gegeben, die hier knapp zusammengefasst wird: Als wertvoll werden 38 Bäume bewertet, von denen 31 erhalten werden können. Die als wertvoll und zu erhaltend eingestuften Bäume sind Walnussbäume, verschiedene Ahorne, Eichen, Lärchen, Kirschen und eine große Kiefer. An der Friedberger Landstr. und der Dortelweiler Str. bleiben alle 41 Straßenbäume erhalten. Von den weiteren 66 erfassten, jedoch nicht als wertvoll eingestuften Einzelbäume und Baumgruppen entfallen 41. Den entfallenden Bäumen stehen grundsätzlich Neupflanzungen in den öffentlichen und privaten Grünflächen gegenüber. Weiter werden in den Straßenräumen und auf den Plätzen Bäume gepflanzt. Die BI GRÜNE LUNGE hat in einer Pressemitteilung vom 08.12.19 die Ergebnisse der vom Magistrat beauftragten Erfassung und Bewertung des Baumbestandes in Frage gestellt. Eine der Kernforderungen der BI sei die Erfassung der Bäume, die gefällt werden sollen. Die in der Magistrats-Presseinfo thematisierte Erfassung existiere nicht. Schon beim Durchgang der Grünen Lunge sei zu erkennen, "dass es ein Vielfaches der beschriebenen Zahl an wertvollen Bäumen" gebe. Aus der Presseinfo des Magistrats spreche vollständige ökologische Inkompetenz, sie sei realitätsfern und beschönigend. Dies vorangestellt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen: - Welche Institution, welches Unternehmen wurde mit der Erfassung und Bewertung des Baumbestandes auf dem Areal des B-Plans Nr. 880 beauftragt? - Welche Themen und Fragestellungen liegen dem Auftrag zugrunde? - Welche Kriterien liegen der Klassifizierung einzelner Bäume und des Baumbestandes insgesamt in wertvoll, weniger wertvoll, nicht wertvoll zugrunde? - Ist der Magistrat bereit, eine qualifizierte Erfassung der Bäume, die gefällt werden sollen, zu beauftragen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 776/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1590 2020 Die Vorlage OF 776/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und der zweite Absatz des Tenors ersatzlos entfallen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 656/11 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerkes (Variante L1) der A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden fortlaufend Investitions- und Planungsmittel eingestellt um die Volleinhausung inkl. Integration und Schließung des Galeriebauwerks Seckbach (Variante L1) - Oströhre 1.300 m, Weströhre 1.200 m zu realisieren. Notwendig ist, in Abstimmung mit Bund und Land, die komplette Einhausung bis einschließlich Autobahndreieck Erlenbruch und in der Verlängerung bis Höhe Ratsweg. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die A661 stellt schon jetzt eine enorme Belastung für die Bevölkerung in Bornheim, Seckbach und dem Riederwald dar. Mit Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist durch die Anbindung an die A66 mit deutlich mehr Verkehr zu rechnen. Die aktuelle Verkehrsprognose 2030 zeigt das nach Inbetriebnahme deutlich mehr PKW und LKW täglich auf der A661 unterwegs sein werden. Zwischen dem Autobahndreieck Erlenbruch und der Anschlussstelle Friedberger Landstraße kann in Spitzenzeiten nur noch eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h erreicht werden. Die Unfallgefahr ist beträchtlich. Somit ist an mehreren Stunden am Tag ist mit schleichendem bis stehendem Verkehr auf der Autobahn zu rechnen und damit einhergehend mit einer besonders hohen Schadstoffbelastung, zusätzlich sorgt der permanente Lärmteppich, den die Autobahn verursacht für Stresssymptome, die chronische Erkrankungen begünstigen. Um BürgerInnen vor Schadstoffen und Lärm wirkungsvoll zu schützen ist die Volleinhausung die einzige Möglichkeit, Lärmschutzwände alleine sind nicht ausreichend, dies wird bereits jetzt in Seckbach und in Bornheim deutlich - trotz Lärmschutzwänden sind die Anwohner nicht geschützt, weil die Bereiche oberhalb der Autobahn liegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 656/11 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 54 2020 Die Vorlage OF 656/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff der Wortlaut "(Variante L1)" und im Antragstenor die Worte "(Variante L1) - Oströhre 1.300 m, Weströhre 1.200 m" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 892/10 Betreff: Errichtung von Fahrradampeln an den Kreuzungen Marbachweg/Homburger Landstraße und Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst an oben genannten Kreuzungen Fahrradampeln dergestalt zu setzen, dass die Radfahrenden immer kurz vor den Autos grün bekommen und der Aufstellplatz der Radfahrenden vor der weißen Haltelinie der Autofahrer*innen installiert wird. Begründung: Kürzlich wurde an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße ein Radfahrer von einem abbiegenden LKW erfasst und getötet. Ebenso gibt es immer wieder Konflikte mit den zu Fuß gehenden, die gleichzeitig mit den Autofahrer*innen grün bekommen. Auch wäre dann der Radweg, der nur mit Strichen aufgemalt wurde, sicherer. Und auch bei dem Unfall an der Kreuzung Marbachweg/Homburger Landstraße kurz vorher wurde eine Radfahrerin schwer verletzt. Dort sollte ebenfalls eine Fahrradampel installiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 892/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 528 2020 Die Vorlage OF 892/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Der Sandweg hat am Uhrtürmchen nähe Friedberger Landstraße einen Fahrrad Abstellplatz. Jedoch auf einem kleinen Platz nähe der Sandbar ist permanent Müll, z.T. sogar Eletromüll. Kaum entsorgt türmt sich gleich wieder neuer Müll auf. Anonym wird von Eletromüll bis Möbel aller Art und Abfall hingestellt. Abhilfe wäre ein Umbau oder evtl. eine Kamera um zu ermitteln, woher der Treck kommt. irgendetwas was abschreckt.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Auffahrt von der Hofhausstraße (von Preungesheim kommend) auf die Friedberger Landstraße ist insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten schwierig, da dort auf der Friedberger Landstr. 80 km/h gefahren werden darf und die Autos einen geringen Abstand halten. Folge: Lange Rückstaus auf der Hofhausstr. u. gefährliche Auffahrtmanöver. Lösung: ca. 200 m vor der Hofhausstr. die Geschwindigkeit auf Tempo 60 begrenzen. Dadurch dürfte ein deutlich einfacheres Auffahren auf die Friedberger Ldstr..möglich sein. Ohnehin beginnt kurz hinter der Hofhausstraße das Stadtgebiet mit Tempo 50.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Ampel an der Kreuzung Friedberger Landstraße, bodenweg und Auffahrt auf die A611 sollte so geschaltet werden, dass sie immer in der Ampelphase, wenn dies möglich ist, für Fußgänger automatisch auf grün springt. Z.zt. muss man immer den Schalter betätigen und oft zwei Phasen abwarten.
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Weiter lesen auf FFM.DEVor vielen Jahren stand an der gemeinten Stelle (siehe Screenshots - kurz nach der Ampel an der Bus- und U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim", wo die Gießener Straße einen Bogen um eine Grünfläche macht) ein Baum, der die Sicht beeinträchtigte. Dieser Baum ist nun weg, sodass die Sicht einwandfrei ist und der Verkehr von rechts kommend perfekt gesehen werden kann. In Fahrtrichtung links steht, um auf der Homburger Landstraße zurückzukommen, ein Stoppschild, der von sehr vielen Verkehrsteilnehmern leider nicht respektiert wird, weil da meistens oder meistens stadtauswärts (rechts) keiner so kommt, dass man da "lange" halten müsste. Wäre es daher nicht sinnvoller, das "Stopp" durch ein "Vorfahrt Gewähren" wie in einem Kreisel zu ersetzen? Bild 1: Das Schild selbst am Standort Bild 2: Standort auf einem Plan
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Weiter lesen auf FFM.DEIn Frankfurt nimmt der Radverkehr Fahrt auf, neue Fahrradwege entstehen (rot markiert und vom Autoverkehr abgegrenzt), Abstellplätze werden neu gebaut, usw. Das ist schon mal sehr gut! Leider noch viel zu langsam. Immer noch sind viel zu viele Hauptstraßen in Frankfurt nach wie vor ohne sichere Fahrradwege. Mein Vorschlag zur Beschleunigung des Ausbaus wäre, dem Radverkehr einfach genau soviel Raum zu geben, wie dem Autoverkehr (gute Beispiele in Frankfurt sind hierfür die Friedberger Landstraße oder die Berliner Straße, zumindest in großen Teilen), also einfach dem Radverkehr auch eine eigene Spur einzuräumen. (Fotos sind angefügt). Ein weiterer Vorschlag wäre die Ampelschaltungen zumindest an den Hauptverkehrsstraßen mehr an den Bedarfen der Fußgänger und Radfahrer auszurichten.
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Weiter lesen auf FFM.DEAud der Homburger Landstraße in Nieder-Eschbach/Bonames befinden sich so gut wie keine Mülleimer. Demzufolge liegt unglaublich viel Müll auf dem Boden oder in den Grünflächen/Büschen. Dort sind sehr viele Menschen unterwegs, da Supermarkt oder auch die Bahnstation in der Homburger Landstraße liegen, zwischen diesen beiden Positionen habe ich keinen einzigen Mülleimer gesehen. Kein Wunder, dass dort so viel Müll auf den Böden liegt.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Parkanlage des Anlagenrings wird von Fußgängern und Radfahrern rege zur Fortbewegung abseits des stark befahrenen Anlagenrings genutzt. Die Anlage wird an mehreren Stellen durchschnitten, besonders durch die großen Ausfallstraßen. Da der Autoverkehr durch die Ampelschaltung vorrangig behandelt wird, sind Fußgänger und Radfahrer jeweils zu langen Wartezeiten gezwungen. An all diesen Schnittpunkten sollte die Ampelschaltung hin zur besseren Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden; besonders aber an der Kreuzung Friedberger Landstraße / Friedberger Anlage. Egal in welcher Richtung man unterwegs ist, muss man an den Fußgängerampeln jeweils zweimal lange warten und ist zu einem längeren Aufenthalt auf der Verkehrsinsel inmitten des Auto- und Straßenbahnverkehrs gezwungen. Besonders für die vielen Kinder und Jugendlichen, die die Kreuzung durch die unmittelbare Nähe von Schulen und Spielplatz überqueren müssen, sind die Wartezeiten eine Zumutung und führen nicht selten zu gefährlichen Straßenüberquerungen in Rotphasen. Die Ampelschaltung sollte angepasst werden, so dass man als Fußgänger oder Radfahrer in beide Richtungen die komplette Kreuzung in einem Zug überqueren kann.
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine Idee ist, in der Homburger Landstraße im Bereich der Hausnummern 171 bis 201 Bewohnerparken zu installieren. Der Hintergrund für diese Idee ist ganz simpel: Ich und andere Anwohner finden inzwischen kaum noch Parkplätze und der ein oder andere weicht dann auf eine Baumscheibe aus. So hat man dann neben allerhand ausländisch angemeldeten Fahrzeugen versaute Baumscheiben.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Zufahrt zum Lohrberg von der Friedberger Landstraße und der Übergang auf den Radweg ist unübersichtlich und gefährlich. Der Lohrberg ist nicht nur am Wochenende und bei schönem Wetter ein stark frequentiertes Ausflugsziel, zu dem Familien mit ihren Kindern mit dem Rad hinfahren, sondern hier fahren täglich unzählige Berufspendler mit dem Rad entlang. Immer wieder kommt es zu kritischen Situationen zwischen Auto- und Radfahrenden am Übergang vom Radweg, parallel zur Friedberger Landstraße, auf die Straße „Berger Weg“. Auf dem Berger Weg gilt Tempo 30, dennoch kommen Autos oftmals kaum gebremst von der Friedberger Landstraße (Tempo 80) abgefahren. Nach wenigen Metern mündet hier auf der rechten Seite, der wie oben beschrieben stark frequentierte Radweg. Stadteinwärts fahrende Radfahrende müssen diese Spur queren. Vorschläge zur Entschärfung der Situation: Hier sollten in der Abfahrt von der Friedberger Landstraße frühzeitig Rüttelstreifen installiert werden, damit Autofahrende ihre Geschwindigkeit merklich verringern und anpassen. Für die Radfahrende sollte ein Radweg Aus- und Einstieg geschaffen werden, der einen gefahrlosen Übergang vom Radweg auf den Berger Weg, bzw. in die Gegenrichtung zulässt. Die geforderte Maßnahme wäre mit überschaubaren Mitteln, auf der überarbeiteten Fahrbahndecke an dieser Stelle, durch gut sichtbare Fahrbahnmarkierungen und mit Abgrenzungspollern auf der Fläche, die aktuell als (nicht ausgewiesene) Parkfläche von zwei Fahrzeugen genutzt wird, möglich. Ich bitte Sie die Idee zu unterstützen, um präventiv Unfällen an dieser Stelle entgegenzuwirken. Vielen Dank.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Homburger Landstraße in Preungesheim verfügt durchaus über Potenzial zur Aufwertung, nicht zuletzt wegen zahlreiche Altbauten mit Sanierungsmöglichkeiten. Und so kann es gehen: Durch die parallel verlaufende Gießener Straße ist die Homburger als Durchfahrtstraße weitestgehend verzichtbar. Deshalb kann sie in eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit ausgebauten Radwegen umgewandelt werden. Parkplätze können reduziert werden was Gastronomie und Geschäften Freiräume verschaffen würde. Die Homburger in Preungesheim kann Stück für Stück zu einer kleinen Berger werden....
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Ampelpfosten mit dem Drücker für die zahlreichen Fußgänger/Fahrradfahrer die dort die Friedberger Landstraße kreuzen stehen stadteinwärts zwischen Radweg und Straße - was bedeutet dass alle Fußgänger mit und ohne Fahrrad/Laufrad/Kinderwagen um zu drücken den bergabführenden Radweg kreuzen müssen um sehr nah an der schnell befahrenen Straße den Drücker zu betätigen und auf Grün zu warten. Bei Klein(st)kindern oder in Stoßzeiten wenn sehr viele Menschen unterwegs sind ist es extrem gefährlich bis fahrlässig dort zu warten - die Füße stehen beinah auf der Straße bzw wer etwas Abstand von der Straße sucht steht dann auf dem Radweg und läuft Gefahr von den teils sehr schnellen abwärts rollenden Rädern getroffen zu werden. Wenn der Ampelpfosten mit Drücker etwas zurückgesetzt würde so dass der Radweg neben der Straße entlangführt (so wie auf der anderen Straßenseite!!!) wären mehrere Probleme auf einmal gelöst: die Fußgänger hätten etwas Sicherheitsabstand zur Straße und wären den Radfahrern nicht im Weg und zugleich würden die Radler von Linksabbieger leichter gesehen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEAutofahrer werden immer mehr verdrängt! Alles schön und gut wenn man eine Stadt Fahrradfreundlicher gestalten möchte aber es ist nicht zielführende eine der meist befahrensten Straßen wie die Konrad-Adenauer und Friedberger Landstraße! Es wird ganztägig ein enormer Stau verursacht was wiederum zu erhöhtem CO2 Ausstoß führt. Diese Logik erschließt sich mir null und wir leben auch nicht in einem Land wo man ganzjährig Fahrrad fahren kann. Absolute Fehlentscheidung dies so durchzuführen! Ich möchte auch die Umweltbelastung runterschrauben aber es gibt Punkte da ist es kontraproduktiv wie in diesem Beispiel!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDie A661 quer die Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzung mit der Straße Am Dorfgarten. Unter der A661 verläuft ein Park and Ride Platz und ein Bürgertseig. Unter der A661 nisten zahlreiche Tauben und "be-scheißen" die Fußgänger. Mein Vorschlag wäre, die Tauben durch die Anbringung von Netzen fernzuhalten, ähnlich wie im Bereich der Bahnunterführung an der Galluswarte.
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Weiter lesen auf FFM.DEViele Fußgänger-Ampeln in Frankfurt, die mit einem Taster zum Aufrufen der Grünphase ausgestattet sind, haben unverhältnismäßig lange Wartezeiten, bis die Ampel auf Grün springt – selbst wenn ihre Schaltungen gar nicht auf den zu querenden Straßenverkehr abgestimmt sind (Beispiele: die Ampel in der Bahnunterführung Südbahnhof/Schweizer Straße oder die Ampel an der Haltestelle Bodenweg auf der Friedberger Landstraße). Das führt insbesondere dazu, dass diese Ampeln von vielen Fußgängern kaum noch beachtet werden – man verliert halt irgendwann die Nerven und geht bei Rot rüber. Ich rege daher an, dass diese Ampeln im Stadtgebiet grundsätzlich immer so eingerichtet werden, dass das Betätigen des Tasters SOFORT zum Umschalten des Straßenverkehrs auf Rot und des Fußgängerüberwegs auf Grün führt. Für den von der Rotphase betroffenen Autofahrer ist es egal, ob ihn seine Rotphase als erstes vorbeikommendes Fahrzeug "erwischt" oder als zwanzigstes – statistisch gesehen gleicht sich das ja schließlich alles wieder aus. Dem Fußgänger hingegen bringt es einen unmittelbaren Zeitgewinn und es gibt ihm nicht mehr das Gefühl, Verkehrsteilnehmer "zweiter Klasse" zu sein, der ja gefälligst erstmal warten kann. Es ist klar, dass v.a. an stark frequentierten Straßen/Kreuzungen auch weiterhin Sperrzeiten für das Aufrufen von Fußgänger-Grünphasen nötig sind, aber an vielen Fußgängerampeln (z.B. den genannten Beispielen) ist das definitiv nicht der Grund für die fragwürdigen Wartezeiten. Hier wartet man als Fußgänger einfach jedesmal, ohne dass es jemand anderem nützt.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Lohrberg, also vor allem der Berger Weg, wird nur noch von Autos genutzt, als Abkürzung nach Seckbach, zum Ausweichen im Berufsverkehr. Die Autos fahren mit 80 km/h von der Friedeberger Landstraße rein, es kommt ziemlich schnell eine Kurve und es gibt dort schließlich keinen Bürgersteig. Das ist echt gefährlich. Es gibt so einfache Maßnahmen, den automobilen Verkehr dort in seine Schranken zu weisen: Bremsschwellen einbauen, ein fester Blitzer, die Strar generell nur für Anlieger freigeben oder einfach eine Fahrradstr. daraus machen. Die Stadt Darmstadt macht damit sehr gute Erfahrungen. Der Lohrberg ist keine Rennstrecke, sondern ein Erholungsgebiet in Frankfurt
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Bergerweg, der von der Friedberger Landstraße abgeht und über den Lohrberg führt, wird von vielen Autos als Abkürzung im Berufsverkehr genutzt. Mit teilweise über 80 km/h biegen die Autos rücksichtslos in den kleinen Weg ein, der ohnehin schon unbeleuchtet ist und keinen Fußgängerweg hat. Bremsschwellen würden die Autos wenigstens zur angemessenen Geschwindigkeit zwingen.
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Weiter lesen auf FFM.DELiebe Mitbürger/innen, neu hinzugezogen auf den Frankfurter Berg liegt mir o. g. Thema am Herzen: Die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße muss vielen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden. Dies führt dazu, dass für jede/n Einzelne/n die Wartezeit bei "Rot" recht lange ausfällt. Besonders auf dem Weg zur Arbeit (ich muss auf die A661 nach Egelsbach) strapaziert das mein Zeitbudget. Ich bin mir sicher, dass mit einem Kreisverkehr der Verkehr effektiver fließen würde und dass damit allen Verkehrsteilnehmenden optimal gedient wäre. Ich bin mir bewusst, dass dies eine nicht unerhebliche Investition seitens der Stadt bedeutet. Aber ich bin davon überzeugt, dass die Stadt Frankfurt daran interessiert ist, ihren Bürgern Gutes zu tun und für eine gute Idee, die viele Unterstützende hat, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen. Daher werbe ich hier für meine Idee und freue mich, wenn sie hier viel Zustimmung findet! Liebe Grüße vom Frankfurter Berg, wo ich mich sehr wohl fühle! 😃 Martina Hinkelmann
Unterstützer: 3
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt bislang keinen Fahrradweg von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel (an der Musterhausausstellung vorbei Richtung Heilsberg, Friedberger Landstraße). Die B521 ist stark befahren, besonders in den Stoßzeiten. Es ist sehr gefährlich für Fahrradfahrer und nervig für die Autofahrer. Der Weg durch den Wald ist bei schlechtem Wetter, bei Dunkelheit oder für ungeübte Fahrradfahrer nicht zu benutzen. Deshalb wird ein Fahrradweg dringend benötigt!
Auf der Bonameser Straße gilt zwar Tempo 30, dies wird jedoch weder kontrolliert noch eingehalten. Hier sollten Maßnahmen getroffen werden, welche zu einer echten Verkehrsberuhigung führen. Die Maßnahmen, die bis jetzt getroffen wurden, zum Beispiel die Parkplätze auf die Straße zu verlegen (war wohl die günstigste Variante), waren eher kontraproduktiv, da Autos die aus Richtung der Homburger Landstraße kommen, jetzt oft auf den sehr flachen Bürgersteig ausweichen. Hier handelt es sich auch um einen Schulweg. Kinder sind auf dem sowieso schon sehr schmalen Bürgersteig durch rücksichtslose Autofahrer stak gefährdet. Geeignete Maßnahmen wären: 1. Temposchwellen auf der Bonameser Straße am Beginn des Wohngebiets. 2. Stationäre oder mobile (dann allerdings regelmäßige) Geschwindigkeitskontrollen auf der Bonamerser straße zwischen An der Nachweide/Im Mellsig und Birkholzweg. 3. Absicherung des Bürgersteigs, sodass ein Ausweichen der Autos dorthin nicht mehr möglich ist und Kinder diesen gefahrlos benutzen können. 4. Stärkere Kontrolle der Falschparker in diesem Bereich, da diese die Situation mit dem Ausweichen auf den Bürgersteig noch verstärken.
An den stadtauswärts gelegenen Stationen Münzenberger Strasse und Wasserpark wurden zunächst nur südliche Zugänge angebracht. Dies führt dazu, dass Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs den ca. 200-300 Meter langen Umweg scheuen, sich teilweise zwischen Bussen und Straßenbahnen einen direkten Weg über die bekanntermaßen viel befahrene Friedberger Landstraße suchen. An der Station Münzenberger Strasse betrifft dies vor allem Fahrgäste, die den dortigen Discounter und Arbeitsstätten in der Nähe aufsuchen, an der Station Wasserpark vor allem Anwohner der nahe gelegenen Wohnsiedlungen aber auch Besucher eines Imbissrestaurantes. Auch wenn bei den damaligen Planungen beim Bau der Straßenbahn 18 die oberen Zugänge wohl aus Kostengründen weggelassen wurden, besteht ein hohes Risiko, dass ein Fahrgast beim Überqueren der Friedberger Landstraße zu Schaden kommt. Zumindest für diese beiden Stationen sollten somit obere Zugänge nachgerüstet werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs müsste was geschaffen werden das Pendler und Passanten nicht die Möglichkeit haben die S-Bahnbahnsteige durch überqueren des Bahnkörpers man muss gezwungen sein die vorhandenen Treppen und Brücke (Homburger Landstraße) zu nutzen um auf die Bahnsteige zu gelangen denn derzeit wird extrem viel abgekürzt. Das Risiko ist sehr sehr sehr hoch das dort mal ein Mensch zu schaden kommt. Aber dies muss verhindert werden und denke ich stehen Bahn und Stadt in der Pflicht da gegen was zu unternehmen. Zu vor würde ich verstärkt Ordnungskräfte dieses Objekt in Beobachtung halten.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm als Fußgänger am Heiligenstock/Lohrberg die Friedberger Landstraße (B521) überqueren zu können, wurde auf Höhe des Berger Wegs eine Brücke errichtet, die sogar 4 Aufgänge hat. Auf der nörlichen Seite 2 direkte Treppen und auf der südlichen Seite 2 schiefe Ebenen, so daß auch Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator, Rollstuhlfahrer und Fahrradfahrer diese Brücke nutzen können. Jedoch sind die beiden schiefen Ebenen gar keine echten schiefen Ebenen, da Sie ca. alle 2 Meter durch eine Stufe unterbrochen sind, so daß die Nutzung durch Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator und Fahrradfahrer stark eingeschränkt, für Rollstuhlfahrer gar unmöglich ist. Der Sinn dieser Stufen innerhalb der schiefen Ebenen erschließt sich mir nicht. Auch die an den Seiten angebrachten, einzelnen Metallschienen sind für Fahrradfahrer nur eingeschränkt nützlich, da man beim Schieben mit den Pedalen permanent am Rand oder den Stufen hängenbleibt. Hier kann man das Konstrukt gut erkennen: https://goo.gl/maps/21ifi Mein Vorschlag ist deshalb, die Stufen zu beseitigen und eine echte schiefe Ebene zu schaffen, die einen echten Mehrwert hat und somit jedem Bürger die Möglichkeit bietet, dort die B521 zu überqueren.
Unterstützer: 2
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Weiter lesen auf FFM.DEDie untere Friedberger Landstr. (ab Glauburgstraße stadteinwärts bis Konstablerwache) ist gefährlich für Fahrrad- und auch Autofahrer. Die Fahrradfahrer müssen ohne abgetrennte Spur auf der Strasse fahren, und werden oft dicht von Autos bedrängt. Weiterhin ziehen Autofahrer riskant auf die andere Fahrspur um den Fahrradfahrer zu überholen. Fährt in diesem Moment auch noch eine Straßenbahn auf der Friedberger Landstraße ist die Situation noch gefährlicher, da sich die Spur (Höhe Friedberger Platz) nochmals verengt. Hier muss wirklich Abhilfe geschafft und Fahrradwege eingerichtet werden.
Unterstützer: 1
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Übergang von der Kurt-Schumacher- zur Friedberger Landstraße scheint bestens geeignet als kleine Rennstrecke. Motorengeheule, sobald die Ampel grün wird, ist an der Tagesordnung. Leider keine E-Autos, deren Motoren relativ geräuschlos funktionieren - nein, es sind hier scheinbar sehr viele Autofahrer unterwegs, die innerorts endlich mal ihren Dampf unter der Motorhaube glauben ausleben zu können. Das bringt es mit sich, dass der ohnehin schon störende Straßenlärm noch sehr viel mehr störend ist. Zugegeben: in einer Wohnlage mit der Friedberger Landstraße in unmittelbarer Nachbarschaft darf ich nicht von idyllischer Ruhe ausgehen. Tue ich auch nicht. Doch diese - in meinen Augen - unsinnigen Gaspedal-Aktionen überfordern meine Verständnisbereitschaft. Insofern wünsche ich mir hier eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der unteren Friedberger Landstraße (zw. Höhe Bethmannpark und Friedberger Platz in beide Richtungen).
Unterstützer: 4
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Weiter lesen auf FFM.DEder Fußgängerstreifen in Bonames (Homburger Landstraße. 641-645)) muss dringend erneuert werden.
Unterstützer: 1
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Weiter lesen auf FFM.DEVerkehrsführungsänderung wegen Dauerstau! Friedberger Landstraße von Friedberger Warte stadteinwärts - Linksabbieger Richtung Dortelweiler Straße. - Fußgängerampel an Straßenbahnhaltestelle Friedberger Warte sollte entfernt werden, da überflüssig.
Unterstützer: 4
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Sandweg hat am Uhrtürmchen nähe Friedberger Landstraße einen Fahrrad Abstellplatz. Jedoch auf einem kleinen Platz nähe der Sandbar ist permanent Müll, z.T. sogar Eletromüll. Kaum entsorgt türmt sich gleich wieder neuer Müll auf. Anonym wird von Eletromüll bis Möbel aller Art und Abfall hingestellt. Abhilfe wäre ein Umbau oder evtl. eine Kamera um zu ermitteln, woher der Treck kommt. irgendetwas was abschreckt.
Unterstützer: 0
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Auffahrt von der Hofhausstraße (von Preungesheim kommend) auf die Friedberger Landstraße ist insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten schwierig, da dort auf der Friedberger Landstr. 80 km/h gefahren werden darf und die Autos einen geringen Abstand halten. Folge: Lange Rückstaus auf der Hofhausstr. u. gefährliche Auffahrtmanöver. Lösung: ca. 200 m vor der Hofhausstr. die Geschwindigkeit auf Tempo 60 begrenzen. Dadurch dürfte ein deutlich einfacheres Auffahren auf die Friedberger Ldstr..möglich sein. Ohnehin beginnt kurz hinter der Hofhausstraße das Stadtgebiet mit Tempo 50.
Unterstützer: 3
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Ampel an der Kreuzung Friedberger Landstraße, bodenweg und Auffahrt auf die A611 sollte so geschaltet werden, dass sie immer in der Ampelphase, wenn dies möglich ist, für Fußgänger automatisch auf grün springt. Z.zt. muss man immer den Schalter betätigen und oft zwei Phasen abwarten.
Unterstützer: 22
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Weiter lesen auf FFM.DEVor vielen Jahren stand an der gemeinten Stelle (siehe Screenshots - kurz nach der Ampel an der Bus- und U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim", wo die Gießener Straße einen Bogen um eine Grünfläche macht) ein Baum, der die Sicht beeinträchtigte. Dieser Baum ist nun weg, sodass die Sicht einwandfrei ist und der Verkehr von rechts kommend perfekt gesehen werden kann. In Fahrtrichtung links steht, um auf der Homburger Landstraße zurückzukommen, ein Stoppschild, der von sehr vielen Verkehrsteilnehmern leider nicht respektiert wird, weil da meistens oder meistens stadtauswärts (rechts) keiner so kommt, dass man da "lange" halten müsste. Wäre es daher nicht sinnvoller, das "Stopp" durch ein "Vorfahrt Gewähren" wie in einem Kreisel zu ersetzen? Bild 1: Das Schild selbst am Standort Bild 2: Standort auf einem Plan
Unterstützer: 1
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Weiter lesen auf FFM.DEIn Frankfurt nimmt der Radverkehr Fahrt auf, neue Fahrradwege entstehen (rot markiert und vom Autoverkehr abgegrenzt), Abstellplätze werden neu gebaut, usw. Das ist schon mal sehr gut! Leider noch viel zu langsam. Immer noch sind viel zu viele Hauptstraßen in Frankfurt nach wie vor ohne sichere Fahrradwege. Mein Vorschlag zur Beschleunigung des Ausbaus wäre, dem Radverkehr einfach genau soviel Raum zu geben, wie dem Autoverkehr (gute Beispiele in Frankfurt sind hierfür die Friedberger Landstraße oder die Berliner Straße, zumindest in großen Teilen), also einfach dem Radverkehr auch eine eigene Spur einzuräumen. (Fotos sind angefügt). Ein weiterer Vorschlag wäre die Ampelschaltungen zumindest an den Hauptverkehrsstraßen mehr an den Bedarfen der Fußgänger und Radfahrer auszurichten.
Unterstützer: 171
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Weiter lesen auf FFM.DEAud der Homburger Landstraße in Nieder-Eschbach/Bonames befinden sich so gut wie keine Mülleimer. Demzufolge liegt unglaublich viel Müll auf dem Boden oder in den Grünflächen/Büschen. Dort sind sehr viele Menschen unterwegs, da Supermarkt oder auch die Bahnstation in der Homburger Landstraße liegen, zwischen diesen beiden Positionen habe ich keinen einzigen Mülleimer gesehen. Kein Wunder, dass dort so viel Müll auf den Böden liegt.
Unterstützer: 4
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Parkanlage des Anlagenrings wird von Fußgängern und Radfahrern rege zur Fortbewegung abseits des stark befahrenen Anlagenrings genutzt. Die Anlage wird an mehreren Stellen durchschnitten, besonders durch die großen Ausfallstraßen. Da der Autoverkehr durch die Ampelschaltung vorrangig behandelt wird, sind Fußgänger und Radfahrer jeweils zu langen Wartezeiten gezwungen. An all diesen Schnittpunkten sollte die Ampelschaltung hin zur besseren Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden; besonders aber an der Kreuzung Friedberger Landstraße / Friedberger Anlage. Egal in welcher Richtung man unterwegs ist, muss man an den Fußgängerampeln jeweils zweimal lange warten und ist zu einem längeren Aufenthalt auf der Verkehrsinsel inmitten des Auto- und Straßenbahnverkehrs gezwungen. Besonders für die vielen Kinder und Jugendlichen, die die Kreuzung durch die unmittelbare Nähe von Schulen und Spielplatz überqueren müssen, sind die Wartezeiten eine Zumutung und führen nicht selten zu gefährlichen Straßenüberquerungen in Rotphasen. Die Ampelschaltung sollte angepasst werden, so dass man als Fußgänger oder Radfahrer in beide Richtungen die komplette Kreuzung in einem Zug überqueren kann.
Unterstützer: 258
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine Idee ist, in der Homburger Landstraße im Bereich der Hausnummern 171 bis 201 Bewohnerparken zu installieren. Der Hintergrund für diese Idee ist ganz simpel: Ich und andere Anwohner finden inzwischen kaum noch Parkplätze und der ein oder andere weicht dann auf eine Baumscheibe aus. So hat man dann neben allerhand ausländisch angemeldeten Fahrzeugen versaute Baumscheiben.
Unterstützer: 2
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Zufahrt zum Lohrberg von der Friedberger Landstraße und der Übergang auf den Radweg ist unübersichtlich und gefährlich. Der Lohrberg ist nicht nur am Wochenende und bei schönem Wetter ein stark frequentiertes Ausflugsziel, zu dem Familien mit ihren Kindern mit dem Rad hinfahren, sondern hier fahren täglich unzählige Berufspendler mit dem Rad entlang. Immer wieder kommt es zu kritischen Situationen zwischen Auto- und Radfahrenden am Übergang vom Radweg, parallel zur Friedberger Landstraße, auf die Straße „Berger Weg“. Auf dem Berger Weg gilt Tempo 30, dennoch kommen Autos oftmals kaum gebremst von der Friedberger Landstraße (Tempo 80) abgefahren. Nach wenigen Metern mündet hier auf der rechten Seite, der wie oben beschrieben stark frequentierte Radweg. Stadteinwärts fahrende Radfahrende müssen diese Spur queren. Vorschläge zur Entschärfung der Situation: Hier sollten in der Abfahrt von der Friedberger Landstraße frühzeitig Rüttelstreifen installiert werden, damit Autofahrende ihre Geschwindigkeit merklich verringern und anpassen. Für die Radfahrende sollte ein Radweg Aus- und Einstieg geschaffen werden, der einen gefahrlosen Übergang vom Radweg auf den Berger Weg, bzw. in die Gegenrichtung zulässt. Die geforderte Maßnahme wäre mit überschaubaren Mitteln, auf der überarbeiteten Fahrbahndecke an dieser Stelle, durch gut sichtbare Fahrbahnmarkierungen und mit Abgrenzungspollern auf der Fläche, die aktuell als (nicht ausgewiesene) Parkfläche von zwei Fahrzeugen genutzt wird, möglich. Ich bitte Sie die Idee zu unterstützen, um präventiv Unfällen an dieser Stelle entgegenzuwirken. Vielen Dank.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Homburger Landstraße in Preungesheim verfügt durchaus über Potenzial zur Aufwertung, nicht zuletzt wegen zahlreiche Altbauten mit Sanierungsmöglichkeiten. Und so kann es gehen: Durch die parallel verlaufende Gießener Straße ist die Homburger als Durchfahrtstraße weitestgehend verzichtbar. Deshalb kann sie in eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit ausgebauten Radwegen umgewandelt werden. Parkplätze können reduziert werden was Gastronomie und Geschäften Freiräume verschaffen würde. Die Homburger in Preungesheim kann Stück für Stück zu einer kleinen Berger werden....
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Ampelpfosten mit dem Drücker für die zahlreichen Fußgänger/Fahrradfahrer die dort die Friedberger Landstraße kreuzen stehen stadteinwärts zwischen Radweg und Straße - was bedeutet dass alle Fußgänger mit und ohne Fahrrad/Laufrad/Kinderwagen um zu drücken den bergabführenden Radweg kreuzen müssen um sehr nah an der schnell befahrenen Straße den Drücker zu betätigen und auf Grün zu warten. Bei Klein(st)kindern oder in Stoßzeiten wenn sehr viele Menschen unterwegs sind ist es extrem gefährlich bis fahrlässig dort zu warten - die Füße stehen beinah auf der Straße bzw wer etwas Abstand von der Straße sucht steht dann auf dem Radweg und läuft Gefahr von den teils sehr schnellen abwärts rollenden Rädern getroffen zu werden. Wenn der Ampelpfosten mit Drücker etwas zurückgesetzt würde so dass der Radweg neben der Straße entlangführt (so wie auf der anderen Straßenseite!!!) wären mehrere Probleme auf einmal gelöst: die Fußgänger hätten etwas Sicherheitsabstand zur Straße und wären den Radfahrern nicht im Weg und zugleich würden die Radler von Linksabbieger leichter gesehen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Bergerweg, der von der Friedberger Landstraße abgeht und über den Lohrberg führt, wird von vielen Autos als Abkürzung im Berufsverkehr genutzt. Mit teilweise über 80 km/h biegen die Autos rücksichtslos in den kleinen Weg ein, der ohnehin schon unbeleuchtet ist und keinen Fußgängerweg hat. Bremsschwellen würden die Autos wenigstens zur angemessenen Geschwindigkeit zwingen.
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Weiter lesen auf FFM.DELiebe Mitbürger/innen, neu hinzugezogen auf den Frankfurter Berg liegt mir o. g. Thema am Herzen: Die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße muss vielen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden. Dies führt dazu, dass für jede/n Einzelne/n die Wartezeit bei "Rot" recht lange ausfällt. Besonders auf dem Weg zur Arbeit (ich muss auf die A661 nach Egelsbach) strapaziert das mein Zeitbudget. Ich bin mir sicher, dass mit einem Kreisverkehr der Verkehr effektiver fließen würde und dass damit allen Verkehrsteilnehmenden optimal gedient wäre. Ich bin mir bewusst, dass dies eine nicht unerhebliche Investition seitens der Stadt bedeutet. Aber ich bin davon überzeugt, dass die Stadt Frankfurt daran interessiert ist, ihren Bürgern Gutes zu tun und für eine gute Idee, die viele Unterstützende hat, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen. Daher werbe ich hier für meine Idee und freue mich, wenn sie hier viel Zustimmung findet! Liebe Grüße vom Frankfurter Berg, wo ich mich sehr wohl fühle! 😃 Martina Hinkelmann
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Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt bislang keinen Fahrradweg von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel (an der Musterhausausstellung vorbei Richtung Heilsberg, Friedberger Landstraße). Die B521 ist stark befahren, besonders in den Stoßzeiten. Es ist sehr gefährlich für Fahrradfahrer und nervig für die Autofahrer. Der Weg durch den Wald ist bei schlechtem Wetter, bei Dunkelheit oder für ungeübte Fahrradfahrer nicht zu benutzen. Deshalb wird ein Fahrradweg dringend benötigt!
Auf der Bonameser Straße gilt zwar Tempo 30, dies wird jedoch weder kontrolliert noch eingehalten. Hier sollten Maßnahmen getroffen werden, welche zu einer echten Verkehrsberuhigung führen. Die Maßnahmen, die bis jetzt getroffen wurden, zum Beispiel die Parkplätze auf die Straße zu verlegen (war wohl die günstigste Variante), waren eher kontraproduktiv, da Autos die aus Richtung der Homburger Landstraße kommen, jetzt oft auf den sehr flachen Bürgersteig ausweichen. Hier handelt es sich auch um einen Schulweg. Kinder sind auf dem sowieso schon sehr schmalen Bürgersteig durch rücksichtslose Autofahrer stak gefährdet. Geeignete Maßnahmen wären: 1. Temposchwellen auf der Bonameser Straße am Beginn des Wohngebiets. 2. Stationäre oder mobile (dann allerdings regelmäßige) Geschwindigkeitskontrollen auf der Bonamerser straße zwischen An der Nachweide/Im Mellsig und Birkholzweg. 3. Absicherung des Bürgersteigs, sodass ein Ausweichen der Autos dorthin nicht mehr möglich ist und Kinder diesen gefahrlos benutzen können. 4. Stärkere Kontrolle der Falschparker in diesem Bereich, da diese die Situation mit dem Ausweichen auf den Bürgersteig noch verstärken.
An den stadtauswärts gelegenen Stationen Münzenberger Strasse und Wasserpark wurden zunächst nur südliche Zugänge angebracht. Dies führt dazu, dass Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs den ca. 200-300 Meter langen Umweg scheuen, sich teilweise zwischen Bussen und Straßenbahnen einen direkten Weg über die bekanntermaßen viel befahrene Friedberger Landstraße suchen. An der Station Münzenberger Strasse betrifft dies vor allem Fahrgäste, die den dortigen Discounter und Arbeitsstätten in der Nähe aufsuchen, an der Station Wasserpark vor allem Anwohner der nahe gelegenen Wohnsiedlungen aber auch Besucher eines Imbissrestaurantes. Auch wenn bei den damaligen Planungen beim Bau der Straßenbahn 18 die oberen Zugänge wohl aus Kostengründen weggelassen wurden, besteht ein hohes Risiko, dass ein Fahrgast beim Überqueren der Friedberger Landstraße zu Schaden kommt. Zumindest für diese beiden Stationen sollten somit obere Zugänge nachgerüstet werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs müsste was geschaffen werden das Pendler und Passanten nicht die Möglichkeit haben die S-Bahnbahnsteige durch überqueren des Bahnkörpers man muss gezwungen sein die vorhandenen Treppen und Brücke (Homburger Landstraße) zu nutzen um auf die Bahnsteige zu gelangen denn derzeit wird extrem viel abgekürzt. Das Risiko ist sehr sehr sehr hoch das dort mal ein Mensch zu schaden kommt. Aber dies muss verhindert werden und denke ich stehen Bahn und Stadt in der Pflicht da gegen was zu unternehmen. Zu vor würde ich verstärkt Ordnungskräfte dieses Objekt in Beobachtung halten.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm als Fußgänger am Heiligenstock/Lohrberg die Friedberger Landstraße (B521) überqueren zu können, wurde auf Höhe des Berger Wegs eine Brücke errichtet, die sogar 4 Aufgänge hat. Auf der nörlichen Seite 2 direkte Treppen und auf der südlichen Seite 2 schiefe Ebenen, so daß auch Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator, Rollstuhlfahrer und Fahrradfahrer diese Brücke nutzen können. Jedoch sind die beiden schiefen Ebenen gar keine echten schiefen Ebenen, da Sie ca. alle 2 Meter durch eine Stufe unterbrochen sind, so daß die Nutzung durch Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator und Fahrradfahrer stark eingeschränkt, für Rollstuhlfahrer gar unmöglich ist. Der Sinn dieser Stufen innerhalb der schiefen Ebenen erschließt sich mir nicht. Auch die an den Seiten angebrachten, einzelnen Metallschienen sind für Fahrradfahrer nur eingeschränkt nützlich, da man beim Schieben mit den Pedalen permanent am Rand oder den Stufen hängenbleibt. Hier kann man das Konstrukt gut erkennen: https://goo.gl/maps/21ifi Mein Vorschlag ist deshalb, die Stufen zu beseitigen und eine echte schiefe Ebene zu schaffen, die einen echten Mehrwert hat und somit jedem Bürger die Möglichkeit bietet, dort die B521 zu überqueren.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie untere Friedberger Landstr. (ab Glauburgstraße stadteinwärts bis Konstablerwache) ist gefährlich für Fahrrad- und auch Autofahrer. Die Fahrradfahrer müssen ohne abgetrennte Spur auf der Strasse fahren, und werden oft dicht von Autos bedrängt. Weiterhin ziehen Autofahrer riskant auf die andere Fahrspur um den Fahrradfahrer zu überholen. Fährt in diesem Moment auch noch eine Straßenbahn auf der Friedberger Landstraße ist die Situation noch gefährlicher, da sich die Spur (Höhe Friedberger Platz) nochmals verengt. Hier muss wirklich Abhilfe geschafft und Fahrradwege eingerichtet werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Übergang von der Kurt-Schumacher- zur Friedberger Landstraße scheint bestens geeignet als kleine Rennstrecke. Motorengeheule, sobald die Ampel grün wird, ist an der Tagesordnung. Leider keine E-Autos, deren Motoren relativ geräuschlos funktionieren - nein, es sind hier scheinbar sehr viele Autofahrer unterwegs, die innerorts endlich mal ihren Dampf unter der Motorhaube glauben ausleben zu können. Das bringt es mit sich, dass der ohnehin schon störende Straßenlärm noch sehr viel mehr störend ist. Zugegeben: in einer Wohnlage mit der Friedberger Landstraße in unmittelbarer Nachbarschaft darf ich nicht von idyllischer Ruhe ausgehen. Tue ich auch nicht. Doch diese - in meinen Augen - unsinnigen Gaspedal-Aktionen überfordern meine Verständnisbereitschaft. Insofern wünsche ich mir hier eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der unteren Friedberger Landstraße (zw. Höhe Bethmannpark und Friedberger Platz in beide Richtungen).
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Weiter lesen auf FFM.DEder Fußgängerstreifen in Bonames (Homburger Landstraße. 641-645)) muss dringend erneuert werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEVerkehrsführungsänderung wegen Dauerstau! Friedberger Landstraße von Friedberger Warte stadteinwärts - Linksabbieger Richtung Dortelweiler Straße. - Fußgängerampel an Straßenbahnhaltestelle Friedberger Warte sollte entfernt werden, da überflüssig.
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