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Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße

Vorlagentyp: OFCDU
34 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat die Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und der Gießener Straße dem Ortsbeirat zur Verfügung stellt. Dies geschieht aufgrund der gestiegenen Verkehrsbelastung, die für die Anwohner nicht mehr tragbar ist.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern,

dem Ortsbeirat die Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen

aus dem Zeitraum April - November 2025 mitzuteilen.

Auch ist das Ergebnis der noch ausstehenden Viacount-Messung Antrag OF 1029/10

mitzuteilen.

Begründung

Die Verkehrsbelastung durch PKW- und LKW-Durchfahrten in diesem Teilabschnitt der Homburger Landstraße hat aktuell weiter zugenommen. Die Belastung für die anwohnenden Bürger ist nicht mehr zu ertragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juli 2025STST 1211Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeStellungnahme
  2. 11. November 2025Sie sind hier
    OFOF 1161/10Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 25. November 2025OMOM 7752Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeDirektanregung
  4. 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 473Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7752 2025 Die Vorlage OF 1161/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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