Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat die Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und der Gießener Straße dem Ortsbeirat zur Verfügung stellt. Dies geschieht aufgrund der gestiegenen Verkehrsbelastung, die für die Anwohner nicht mehr tragbar ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern,
dem Ortsbeirat die Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen
aus dem Zeitraum April - November 2025 mitzuteilen.
Auch ist das Ergebnis der noch ausstehenden Viacount-Messung Antrag OF 1029/10
mitzuteilen.
Begründung
Die Verkehrsbelastung durch PKW- und LKW-Durchfahrten in diesem Teilabschnitt der Homburger Landstraße hat aktuell weiter zugenommen. Die Belastung für die anwohnenden Bürger ist nicht mehr zu ertragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juli 2025STST 1211Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeStellungnahme
- 11. November 2025Sie sind hierOFOF 1161/10Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025OMOM 7752Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeDirektanregung
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 473Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme