Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Geschwindigkeitskontrollen in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und Gießener Straße. Es wird festgestellt, dass das Fahrverhalten der meisten Verkehrsteilnehmer den Straßenverhältnissen angepasst ist und kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Die städtische Verkehrspolizei wird die Kontrollen jedoch weiterhin durchführen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gießener Straße — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.09.2026.
- Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Geschwindigkeitskontrollen in Eckenheim01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gleisbegrünung der Linie U5 zwischen den Haltestellen „Marbachweg/Sozialzentrum“ und „Gießener Straße“) in Eckenheim31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Gießener Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Im Zeitraum April bis November 2025 wurden in der Homburger Landstraße im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße insgesamt sechs Geschwindigkeitskontrollen bei erlaubtem Tempo von 30 km/h vorgenommen. Datum Anzahl erfasster Fahrzeuge Anzahl Anzeigen Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich 01.07.2025 149 11 7,38 % 02.07.2025 192 13 6,77 % 09.07.2025 173 28 16,18 % 14.07.2025 454 40 8,81 % 07.10.2025 857 97 11,32 % 31.10.2025 320 34 10,63 % Die Städtische Verkehrspolizei wird die Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen der Generalprävention weiter fortsetzen.
Zu 2.: Die Messung wurde im Zeitraum 10.11.2025 bis 24.11.2025 durchgeführt. Demnach fahren täglich durchschnittlich 4.977 Fahrzeuge in beide Richtungen durch diesen Abschnitt, da er eine wichtige Grundnetz- und Durchgangsstraße ist. Es wurde ein mittlerer Standort für die Messung des Straßenabschnittes gewählt, da das Anfahren nach der Lichtsignalanlage und das Bremsen an der nächsten Einmündung hier wegfallen und die Fahrzeuge ihre eigentliche Geschwindigkeit erreicht haben. Zur fachlichen Beurteilung, ob bei einer Straße die sogenannte "Einheit von Bau und Betrieb" vorliegt und daraus ein Handlungsbedarf für die Straßenverkehrsbehörde entsteht, wird die sogenannte V85-Geschwindigkeit herangezogen. Dieser Wert beschreibt die Geschwindigkeit, die von 85 % der Kraftfahrzeuge nicht überschritten wird. Hintergrund ist, dass die Verkehrswissenschaft davon ausgeht, dass etwa 5 % der Verkehrsteilnehmenden bewusst schneller fahren und weitere 10 % situativ unaufmerksam sind. Die verbleibenden 85 % gelten daher als maßgeblich für die Beurteilung des üblichen Verkehrsverhaltens. Die Auswertung der ViaCount-Messungen ergibt hierfür eine V85-Geschwindigkeit von 33 km/h bei Pkw sowie 31 km/h bei allen Kraftfahrzeugen insgesamt. Diese Werte liegen im erwartbaren Bereich und zeigen dafür, dass das Fahrverhalten überwiegend an die vorhandenen Straßenverhältnisse angepasst ist, sodass sich derzeit kein zusätzlicher verkehrsrechtlicher Handlungsbedarf ergibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juli 2025STST 1211Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeStellungnahme
- 11. November 2025OFOF 1161/10Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025OMOM 7752Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeDirektanregung
- 13. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 473Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab