Meine Nachbarschaft: Unter der Friedensbrücke
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Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1458/1 Betreff: Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Linksabbiegende Radfahrende aus Richtung Friedensbrücke in die Gutleutstraße Richtung Westen können sich an der Kreuzung Baseler Straße / Gutleutstraße nur schlecht einordnen. Wegen der vielen Kfz-Spuren und den zur Abgrenzung des Radwegs angebrachten Fahrbahntrennern können Radfahrende nicht der Verkehrsführung der PKW folgen. Es bleibt nur die Möglichkeit eines indirekten Abbiegens an der Kreuzung mit der Gutleutstraße. Dort existiert jedoch keine Aufstellfläche für Fahrräder und die Ampel für PKW ist nicht einsehbar, da sie sich hinter den Radfahrenden befindet. Die Fußgängerampel zeigt zudem nur bei Bedarf grün und gilt nur für einen Teil der Strecke über die Kreuzung. Radfahrende fahren daher "intuitiv" mit den PKW, wenn diese bei Grün anfahren. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. An der Kreuzung Gutleut-/Baseler Straße eine Aufstellfläche für Radfahrende von der Friedensbrücke kommend in Richtung Gutleutstraße in Richtung Hafenstraße markieren zu lassen, so dass die LSA von Radfahrenden eingesehen werden kann. 2. Eine zusätzliche LSA im Aufstellbereich der Radfahrenden in Richtung Westen nachrüsten zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6257 2024 Die Vorlage OF 1458/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAmpelschaltung Baseler Platz für zu Fuß Gehende erträglich machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1394/1 Betreff: Ampelschaltung Baseler Platz für zu Fuß Gehende erträglich machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Um die Baseler Straße auf Höhe der Haltestelle Baseler Platz zu queren, ist dreimal eine Anforderungsampel zu bedienen. Das bedeutet drei mal warten. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, die derzeitigen "Bettelampeln" am Baseler Platz und in der Baseler Straße in den Umlauf der Ampelschaltung zu integrieren, sodass ein manuelles Anfordern des Ampelsignals nicht mehr notwendig ist, oder so umprogrammieren zu lassen, dass Fußgehende in einem Zug queren können. Insbesondere beim Übergang auf Höhe der Baseler Straße 13 zur Baseler Straße 46 (Straßenbahnhaltestelle Baseler Platz) ist die Schaltung so zu gestalten, dass Fußgehende in einer Grünphase die Haltestelle erreichen, und nicht mehr auf kleinen Verkehrsinseln inmitten des tosenden Verkehrs stoppen müssen. Begründung: Die Ampelschaltung für Fußgehende am Baseler Platz werden von Bürger*innen immer wieder als Ärgernis wahrgenommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Fußgehende dreimal warten müssen, während motorisierte Fahrzeuge in einem Rutsch die Kreuzung passieren können. Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Ergänzungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5991 2024 Die Vorlage OF 1394/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5829 entstanden aus Vorlage: OF 1347/1 vom 17.08.2024 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden Vorgang: OM 5392/24 OBR 1; OM 5394/24 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung von Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügeln im Ortsbezirk 1 den Ortsbeirat intensiv und rechtzeitig im Vorfeld einzubinden, ihn anzuhören und seine Anregungen aufzunehmen bzw. umzusetzen. Begründung: Seit April 2024 werden im Ortsbezirk 1 in einem enormen Tempo zahlreiche Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen eingerichtet sowie Radbügel installiert. Meist geschieht dies auf Pkw-Parkplätzen, die oft Anwohnerparkplätze sind bzw. von Anwohnern genutzt werden. Dabei werden allerdings nicht die zahlreichen Vorschläge des Ortsbeirates, die in vielen Anträgen gemacht wurden, berücksichtigt. Es entsteht der Eindruck, dass die Wahl der Orte vollkommen willkürlich und planlos erfolgte. Dies hat der Ortsbeirat bereits in diversen Anregungen kritisiert (OM 5392 vom 23.04.2024 und OM 5394 vom 23.04.2024). Man fragt sich, warum nicht die vom Ortsbeirat in der Vergangenheit gemachten Vorschläge zunächst geprüft und umgesetzt werden, bevor neue Standorte eingerichtet werden. Im Vorfeld der jetzigen Umsetzung wurde der Ortsbeirat in keiner Weise informiert, sondern steht nun vor vollendeten Tatsachen und wird obendrein seitens der Bürger mit Beschwerden konfrontiert. In der Schleusenstraße wurden zwei bereits markierte Lieferzonen kürzlich wieder entfernt, da das ganze Ausmaß der Sinnlosigkeit offenbar erkannt wurde. Hier werden Steuergelder unnötig vernichtet. Die Mitglieder des Ortbeirats kennen ihr Gebiet sehr gut und wissen, wo Radbügel gebraucht werden, wo E-Scooter-Nutzer parken wollen, wo Lieferzonen notwendig sind und wo nicht. Es ist vollkommen unverständlich, warum der Ortsbeirat entgegen § 82 Abs. 3 HGO nicht mit in die Planungen einbezogen wird. Dafür ist der Ortsbeirat schließlich da. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5392 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5394 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 280 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5818 entstanden aus Vorlage: OF 1380/1 vom 24.08.2024 Betreff: Radaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung Norden Vorgang: OM 1131/21 OBR 1; ST 889/22 Der Ortsbeirat 1 nimmt an, dass die in der Stellungnahme vom 08.04.2022, ST 889, für Mai 2022 angekündigte Erneuerung des Steuergerätes der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße und die Anpassung der Steuerungsparameter mittlerweile seit über zwei Jahren abgeschlossen ist. Außerdem sollte das Versetzen der Detektionsmittel (Induktionsschleifen) vor den Haltelinien nun auch rechtzeitig erledigt worden sein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nun endlich die Haltelinien in Richtung Norden für Linksabbieger und Geradeausfahrende um fünf Meter zurückversetzen zu lassen und gemäß Ortsbeiratsbeschluss aus der Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131, sogenannte Fahrradaufstellflächen vor den Haltelinien für den motorisierten Individualverkehr für Radfahrende rot markieren zu lassen, um nach Jahren der Verzögerung sicheres Linksabbiegen für Radfahrende in Richtung Baseler Platz sicherzustellen. Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Das vom Magistrat vorgeschlagene indirekte Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand ist wegen fehlender Sicht durch parkende Pkws extrem gefährlich und damit inakzeptabel. Für diese Maßnahme bedarf es auch keiner grundlegenden Umplanung der Kreuzung. Foto: Alexander Mitsch (Beispiel vergleichbare Kreuzung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 1
Radaufstellflächen Kreuzung Hafen- / Gutleutstraße in Richtung Norden
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Betreff: Radaufstellflächen Kreuzung Hafen- / Gutleutstraße in Richtung Norden Vorgang: OM 1131/24 OBR 1; ST 889/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat 1 nimmt an, dass die in ST 889 vom 08.04.2022 für Mai 2022 angekündigte Erneuerung des Steuergerätes der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafen-/ Gutleutstraße und die Anpassung der Steuerungsparameter mittlerweile seit über zwei Jahren abgeschlossen ist. Außerdem sollte das Versetzen der Detektionsmittel (Induktionsschleifen) vor den Haltelinien nun auch rechtzeitig erledigt worden sein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich die Haltelinien in Richtung Norden für Linksabbieger und Geradeausfahrende um 5,00 Meter zurückversetzen zu lassen und gemäß Ortsbeiratsbeschluss in OF 237 vom 02.11.2021 sogenannte Fahrradaufstellflächen vor den Haltelinien für den MIV für Radfahrende rot markieren zu lassen, um nach Jahren der Verzögerung sicheres Linksabbiegen für Radfahrende in Richtung Baseler Platz sicherzustellen. Das vom Magistrat vorgeschlagene indirekte Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand ist wegen fehlender Sicht durch parkende PKW extrem gefährlich und damit inakzeptabel. Für diese Maßnahme bedarf es auch keiner grundlegenden Umplanung der Kreuzung. Alexander Mitsch Anna Warnke Fraktionssprecher stv. Fraktionssprecherin Antragsteller Antragstellerin Foto: Alexander Mitsch (Beispiel vergleichbare Kreuzung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErgänzung der Ampelanlage am südlichen Brückenkopf der Friedensbrücke zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2024, OF 1187/5 Betreff: Ergänzung der Ampelanlage am südlichen Brückenkopf der Friedensbrücke zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelanlage am südlichen Brückenkopf der Friedensbrücke in der Weise zu ergänzen, dass der Fuß- und Radverkehr die Stresemannallee direkt vom Theodor-Stern-Kai zum Schaumainkai und umgekehrt überqueren kann. Begründung: Derzeit gibt es für den Fuß- und Radverkehr keine direkte Möglichkeit, die Stresemannallee am südlichen Ende der Friedensbrücke zu überqueren. Stattdessen muss ein umständlicher Umweg über vier mehrspurige Fahrbahnen und fünf Ampelanlagen in Kauf genommen werden. Aufgrund dieses erheblichen Umwegs nutzen viele Radfahrer den Tiefkai als Radweg, was immer wieder zu Beschwerden über den störenden Radverkehr auf dem Tiefkai führt. Ein wesentlicher Grund für die Bevorzugung des Tiefkais durch Radfahrer ist die fehlende Querungsmöglichkeit an dieser Brücke. Auch für Fußgänger stellt der Umweg über den Tiefkai eine unkomfortable und lange Alternative dar, insbesondere aufgrund der langen Rampen. Eine Ergänzung der Ampelanlage würde daher die Attraktivität und Sicherheit des Hochkais für den Fuß- und Radverkehr erheblich erhöhen und gleichzeitig die Konflikte auf dem Tiefkai verringern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1187/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6095 2024 Die Vorlage OF 1187/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zur gewünschten Maßnahme zunächst geprüft und berichtet wird und Barrierefreiheit mitberücksichtigt werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRĂśNE
Weiter lesenE-ScooterParkzonen in der Schleusenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1350/1 Betreff: E-Scooter-Parkzonen in der Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei E-Scooter Parkzonen in der Schleusenstraße einzurichten. Diese sollen jeweils am Ende der Straße an der Ecke zur Speicherstraße eingerichtet werden, und zwar an den Stellen, wo am 17.7.2024 jeweils zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert wurden (siehe Bild). Begründung: Am 17.Juli 2024 wurden in der Schleusenstraße an der Ecke Speicherstraße westlich und östlich jeweils zwei Radbügel auf einen PKW Parkplatz installiert. Diese Radbügel wurden bislang von keinem einzigen Radfahrer genutzt. Weder tagsüber noch nachts wurden jemals Räder dort abgestellt. Da es nur wenige Meter weiter bereits 12 Radbügel gibt, die genutzt, aber nicht ausgelastet sind, kann auf die neu installierten Radbügel gut verzichtet werden. Stattdessen sollten die Plätze zu E-Scooter Parkzonen umgewidmet werden, denn diese werden genau an dieser Stelle gebraucht. Viele Nutzer von E-Scootern fahren Richtung Main und Westhafen, da es dort Arbeitsplätze und Gastronomie gibt. Die nächste E-Scooter Parkzone befindet sich jedoch in der Esslinger Straße und ist viel zu klein und überlastet. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1350/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenLieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1347/1 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden Vorgang: OM 5392/24 OBR 1; OM 5394/24 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert bei der Planung von Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügeln im Ortsbezirk 1, den Ortsbeirat intensiv und rechtzeitig im Vorfeld einzubinden, ihn anzuhören und seine Anregungen aufzunehmen bzw. umzusetzen. Begründung: Seit April 2024 werden im Ortsbezirk 1 in einem enormen Tempo zahlreiche Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen eingerichtet sowie Radbügel installiert. Meist geschieht dies auf PKW-Parkplätzen, die oft Anwohnerparkplätze sind bzw. von Anwohnern genutzt werden. Dabei werden allerdings nicht die zahlreichen Vorschläge des Ortsbeirates, die in vielen Anträgen gemacht wurden, berücksichtigt. Es entsteht der Eindruck, dass die Wahl der Orte vollkommen willkürlich und planlos erfolgte. Dies hat der Ortsbeirat bereits in diversen Anträgen kritisiert (vgl. OF 1214 vom 2.4.2024, OF 1210 vom 12.4.2024). Man fragt sich, warum nicht die vom Ortsbeirat in der Vergangenheit gemachten Vorschläge zunächst geprüft und umgesetzt werden, bevor neue Standorte eingerichtet werden. Im Vorfeld der jetzigen Umsetzung wurde der Ortsbeirat in keiner Weise informiert, sondern steht nun vor vollendeten Tatsachen und wird obendrein seitens der Bürger mit Beschwerden konfrontiert. In der Schleusenstraße wurden zwei bereits markierte Lieferzonen kürzlich wieder entfernt, da das ganze Ausmaß der Sinnlosigkeit offenbar erkannt wurde. Hier werden Steuergelder unnötig vernichtet. Die Mitglieder des Ortbeirats kennen ihr Gebiet sehr gut und wissen, wo Radbügel gebraucht werden, wo E-Scooter-Nutzer parken wollen, wo Lieferzonen notwendig sind und wo nicht. Es ist vollkommen unverständlich, warum der Ortsbeirat entgegen § 82 Abs. 3 HGO nicht mit in die Planungen einbezogen wird. Dafür ist der Ortsbeirat schließlich da. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5392 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5394 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5829 2024 Die Vorlage OF 1347/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenBahnhofsviertel: Weg für Rettungskräfte zwischen Baseler Platz und Poststraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1342/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Weg für Rettungskräfte zwischen Baseler Platz und Poststraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für das folgende verkehrliche Problem eine Lösung zu finden: Rettungskräfte, die von der Friedensbrücke aus kommend Richtung Hauptbahnhof fahren, stecken auf dem Abschnitt der B44 zwischen Baseler Platz (Baseler Straße / Am Hauptbahnhof) und Poststraße oft im Verkehr fest. Auto- und LKW-Fahrern ist es kaum möglich, auszuweichen, gerade im Berufsverkehr oder bei größeren Veranstaltungen mit hohem Verkehrsaufkommen in der Stadt, weshalb die Rettungsfahrzeuge teilweise im Stau feststecken und auf diesem kurzen Abschnitt bis zu zwei Minuten verlieren. Dies kann im Zweifelsfall Leben kosten. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung zu finden, wie die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Notfall auch bei starkem Verkehr gewährleistet werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenE-ScooterParkzone in der Esslinger Straße verlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1351/1 Betreff: E-Scooter-Parkzone in der Esslinger Straße verlegen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Parkzone für E-Scooter in der Esslinger Straße (vor Hausnummer 10) um einige Meter westlich vor die Hausnummer 12 zu verlegen. Konkret soll die E-Scooter Zone dort eingerichtet werden, wo jetzt zwei Radbügel angebracht sind. Diese sind zu entfernen. Begründung: Vor einigen Wochen wurde in der Esslinger Straße eine E-Scooter Parkzone eingerichtet. Diese befindet sich mitten zwischen parkenden Autos. Dies führt dazu, dass Autofahrer oftmals erst die E-Scooter beiseite räumen müssen, um in ihr Auto steigen zu können. Beim Abstellen der E-Scooter besteht die Gefahr, die parkenden Autos zu beschädigen. Durch die hohe Anzahl an E-Scootern befinden sich die E-Scooter auch oft auf dem Gehweg, so dass Anwohner regelmäßig E-Scooter beiseite räumen müssen, damit ein Durchkommen für Fußgänger und Kinderwagen möglich wird. Die E-Scooter Parkzone ist an dieser Stelle vollkommen falsch gewählt und verursacht unnötige Probleme, die es vorher nicht gegeben hat. Auch ist die Esslinger Straße für die wenigsten E-Scooter-Nutzer das Ziel an dem sie den E-Scooter abstellen möchten. In der Esslinger Straße - Ecke Schleusenstraße - wurden ebenso kürzlich zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert. Diese werden sehr selten genutzt und könnten an einer anderen Stelle sinnvoller eingesetzt werden. Da es im unmittelbaren Umfeld von wenigen Metern zahlreiche Radbügel gibt, sind diese beiden Radbügel entbehrlich. Durch die Verlegung wäre die E-Scooter Parkzone deutlicher von den parkenden PKW getrennt und würde für mehr Ordnung und weniger Chaos sorgen. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1351/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenBeordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5751 entstanden aus Vorlage: OF 1327/1 vom 01.07.2024 Betreff: Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße Die Planung des Straßenverkehrsamts zur Umgestaltung bzw. Neubeordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße im Abschnitt zwischen Gutleutstraße und Münchener Straße wird befürwortet. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Anlage 1 (ca. 910 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2000 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1012 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2024, OF 1327/1 Betreff: Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße Der Ortsbeirat beschließt: Die Planung des Straßenverkehrsamts Frankfurt zur Umgestaltung bzw. Neubeordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstrasse im Abschnitt zwischen Gutleutstraße und Münchner Straße werden befürwortet. (Plan siehe Anhang) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 70 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1327/1 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5751 2024 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1327/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Zu 1: 5 GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP, Linke und Die Partei (= Zurückstellung) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, FDP und BFF
Partei: CDU
Weiter lesenWaffenverbotszone ausweiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1291/1 Betreff: Waffenverbotszone ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Waffenverbotszone ganztätig wie folgt auszuweiten: 1. Vom Opernplatz bis zur östlichen Zeil, 2. von der Zeil bis zum Mainkai (über Liebfrauenstraße, Neue Kräme, Römerberg, Fahrtor), 3. am nördlichen Mainufer von der Friedensbrücke bis zum Ostpark. Begründung: Plätze, an denen viele Menschen zusammenkommen, müssen besonders geschützt werden. Die kürzlichen Ereignisse haben gezeigt, dass die vorhandenen Waffenverbotszonen nicht ausreichen. Die Menschen möchten sich sicher fühlen - sowohl in der Innenstadt, als auch am Mainufer. Zwar kann die Polizei nicht überall gleichzeitig sein. Es muss jedoch das Signal ausgehen, dass die o.g. Bereiche besonders geschützt sind und mögliche Täter sich nicht in Sicherheit wiegen können. Schließen ereignen sich in diesem Areal die meisten Straftaten. Daher ist ein konsequentes Vorgehen notwendig. Handwerker könnten eine Sondergenehmigung erhalten, um nicht zu Unrecht belangt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSpeicherstraße endlich verkehrssicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5530 entstanden aus Vorlage: OF 1265/1 vom 07.05.2024 Betreff: Speicherstraße endlich verkehrssicher machen Vorgang: OM 6335/20 OBR 1; ST 1645/21; OM 1598/22 OBR 1; ST 1356/22; OM 4403/23 OBR 1; ST 23/24 Die Verkehrssituation für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende auf der Speicherstraße ist bei Querungen nach wie vor miserabel. Das Argument, dass derzeit aufgrund der Sperrung der Camberger Brücke die Kapazität erhöht sein müsse, ändert nichts daran, dass der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmenden sicher sein muss. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Anregungen unmittelbar umzusetzen: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6335; Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598; Anregung an den Magistrat vom 12.03.2023, OM 4403. Begründung: Sowohl per Fahrrad als auch zu Fuß ist die Fortbewegung auf der Speicherstraße sehr gefährlich. Das Abbiegen mit Fahrrad von der Hafenstraße nach Osten in Richtung Innenstadt ist eine Mutprobe, da unangekündigt der Radweg endet und dieser in der Kurve mit der Kfz-Fahrspur verschmilzt. Autofahrende nutzen in der Kurve häufig die volle Breite der Straße und drängen damit die Radfahrenden ab. Das Queren auf Höhe der Schleusenstraße ist höchst gefährlich. In einer S-Kurve sollen Fahrradfahrende nach links auf die Friedensbrücke und dabei gleichzeitig die Schienen der Hafenbahn queren. Auch für die zu Fuß Gehenden ist die Querung an der Schleusenstraße eine Zumutung, wenn sie auf der Mittelinsel umgeben von tosendem Verkehr stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6335 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1645 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1356 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 23 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1896 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5539 entstanden aus Vorlage: OF 1278/1 vom 07.05.2024 Betreff: Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos Während in anderen Städten Deutschlands "echte" Beschleunigungsprogramme für Straßenbahnen umgesetzt wurden und diese ermöglichen, dass Straßenbahnen meist ohne Zwischenhalt von Haltestelle zu Haltestelle fahren können, trödeln die Bahnen in Frankfurt weiterhin von Haltesignal zu Haltesignal, da diese nicht rechtzeitig freigeschaltet werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Lichtsignalanlagen für Straßenbahnen, Busse und den motorisierten Individualverkehr (MIV) so zu optimieren, dass Straßenbahnen und Busse frühzeitiger als bisher ein Fahrsignal erhalten. Dadurch sollen unnötige Bremsvorgänge und Halte vermieden werden. Wo notwendig, sind im Sinne der Bevorrechtigung und Beschleunigung der Straßenbahn Zeiten für andere Verkehrsarten zu reduzieren. Im Ortsbezirk 1 sind folgende Strecken in beide Richtungen betroffen: - Konrad-Adenauer-Straße bis Börneplatz; - Allerheiligentor/Lange Straße bis Börneplatz; - Börneplatz bis Hauptbahnhof; - Hauptbahnhof bis Gallus; - Hauptbahnhof bis Gutleut/Baseler Platz. Begründung: Die aktuelle Einstellung der Lichtsignalanlagen führt dazu, dass Straßenbahnen häufig bremsen oder anhalten müssen, was der Intention einer Beschleunigung zuwiderläuft und den Energieverbrauch unnötig steigert. Im Vergleich zu erfolgreichen Beschleunigungsprogrammen in anderen deutschen Städten, wo Straßenbahnen weitgehend störungsfrei zwischen den Haltestellen verkehren, hinkt Frankfurt hinterher. Gesetzliche Grundlagen: Trotz der bundesweit geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die eine solche Optimierung ermöglicht und unterstützt, wird diese in Frankfurt nur selten angewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
Weiter lesenSpeicherstraße endlich verkehrssicher machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1265/1 Betreff: Speicherstraße endlich verkehrssicher machen Vorgang: OM 6335/20 OBR 1; ST 1645/21; OM 1598/22 OBR 1; ST 1356/22; OM 4403/23 OBR 1; ST 23/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Verkehrssituation für Fußgehende und Radfahrende auf der Speicherstraße ist bei Querungen nach wie vor miserabel. Das Argument, dass derzeit aufgrund der Sperrung der Camberger Brücke die Kapazität erhöht sein müsse, ändert nichts daran, dass der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmende sicher sein muss. Der Magistrat möge daher die folgenden OM unmittelbar umsetzen: OM 4403 2023 OM 1598 2022 OM 6335 2020 Begründung: Sowohl per Rad als auch zu Fuß ist die Fortbewegung auf der Speicherstraße sehr gefährlich. Das Abbiegen mit Rad von der Hafenstraße nach Osten in Richtung Innenstadt ist eine Mutprobe, da unangekündigt der Radweg endet und dieser in der Kurve mit der Kfz-Fahrspur verschmilzt. Autofahrende nutzen in der Kurve häufig die volle Breite der Straße und drängen damit die Radfahrenden ab. Das Queren auf Höhe der Schleusenstraße ist höchst gefährlich. In einer S-Kurve sollen Radfahrende nach links auf die Friedensbrücke und dabei gleichzeitig die Schienen der Hafenbahn queren. Auch für die Fußgehenden ist die Querung an der Schleusenstraße eine Zumutung, wenn sie auf der Mittelinsel umgeben von tosendem Verkehr stehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6335 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1645 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1356 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5530 2024 Die Vorlage OF 1265/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSachsenhausen: Sanierung Fuß- und Radweg TheodorSternKai zwischen Friedensbrücke und Rampe zum Tiefkai
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5465 entstanden aus Vorlage: OF 1097/5 vom 10.04.2024 Betreff: Sachsenhausen: Sanierung Fuß- und Radweg Theodor-Stern-Kai zwischen Friedensbrücke und Rampe zum Tiefkai Der Magistrat wird gebeten, den asphaltierten Weg auf dem Theodor-Stern-Kai vom Brückenkopf Friedensbrücke bis zur Rampe zum Tiefkai zu sanieren. Begründung: Der Fuß- und Radweg auf diesem Abschnitt ist seit Jahren in einem sehr schlechten Zustand; eine Sanierung ist dringend geboten. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1882 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1882) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Umbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5395 entstanden aus Vorlage: OF 1216/1 vom 09.04.2024 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Vorgang: M 17/24 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für zu Fuß Gehende, Fahrradfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5392 entstanden aus Vorlage: OF 1210/1 vom 06.04.2024 Betreff: E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernen Der Magistrat wird gebeten, die frisch markierten E-Scooter-Parkzonen auf dem Rottweiler Platz und in der Esslinger Straße zu entfernen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat frühzeitig in die Markierung von E-Scooter-Parkzonen und Lieferzonen einzubinden, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Begründung: Die E-Scooter-Parkzonen befinden sich jeweils auf völlig ungeeigneten Plätzen. Bei der Zone auf dem Rottweiler Platz befindet sich die Öse für den Weihnachtsbaum direkt in der Mitte der Parkzone. Sollen nun die E-Scooter um den Baum gruppiert werden im Dezember? Zudem spielen die Kinder des Gutleuts sehr gerne auf diesem Platz. Abgesehen davon ist der Standort ungeeignet, da dort niemand seinen E-Scooter abstellen möchte. Gleiches trifft auf die Parkzone in der Esslinger Straße zu. Hier ist die Zone parallel zur Straße markiert. Die parkenden Autos links und rechts sind jedoch schräg angeordnet. Ebenso besteht hier keinerlei Notwendigkeit seinen E-Scooter abzustellen. Besser geeignet wäre die Fläche an der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße neben den Glascontainern. Dort werden auch jetzt schon sehr häufig E-Scooter geparkt. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 1347/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5829 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 291 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5407 entstanden aus Vorlage: OF 1234/1 vom 02.04.2024 Betreff: Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen Auf dem Main gilt zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke ein Wellenschlagverbot. Dieses gilt zum Schutz der unmotoriserten Wassersportler und bedeutet, dass Schiffe nur so schnell fahren dürfen, dass sie Wellen und Sogwirkungen vermeiden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgendes zu veranlassen: Das Wellenschlagverbotsschild nahe der Ignatz-Bubis-Brücke möge gereinigt werden. Die Stadt Frankfurt soll sich hierzu mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, mit dem Ziel, eine zeitnahe Reinigung zu erwirken. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu berichten, wie oft im Jahr 2023 das Wellenschlagverbot kontrolliert wurde und ob die Wasserschutzpolizei im Jahr 2024 gedenkt, das Verbot häufiger zu überwachen und durchzusetzen. Begründung: Ein Schiffskapitän hat sich vor der Fahrt über die Route kundig zu machen. Auf den offiziellen Karten ist das Wellenschlagverbot nicht zu übersehen. Niemand kann sich rausreden. Jedoch - angemessene Fahrweise von Schiffen ist in diesem Bereich die Ausnahme. Es sind nicht die Frachtschiffe, die hierbei erhebliche Probleme verursachen, sondern meist kleinere Boote, die zu schnell und rücksichtslos unterwegs sind. Dies gefährdet den Wassersport, den Lärmschutz der Anwohnenden und die Tierwelt rund um das Schutzgebiet Vogelinsel an der Alten Brücke. Die steilen Uferwände zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke bewirken, dass Wellen immer wieder hin- und herschwappen und nur mit erheblicher Verzögerung auslaufen. Ursprünglich war gemäß Wasserschifffahrtsamt geplant, dass in der Frankfurter Innenstadt nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Dies ist aber bei starker Strömung flussabwärts nicht möglich, daher wurde das Wellenschlagverbot als Kompromiss eingeführt. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Sachsenhausen: Sanierung Fuß- und Radweg TheodorSternKai zwischen Friedensbrücke und Rampe zum Tiefkai
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2024, OF 1097/5 Betreff: Sachsenhausen: Sanierung Fuß- und Radweg Theodor-Stern-Kai zwischen Friedensbrücke und Rampe zum Tiefkai Der Magistrat wird gebeten, den asphaltierten Weg auf dem Theodor-Stern-Kai vom Brückenkopf Friedensbrücke bis zur Rampe zum Tiefkai zu sanieren. Begründung: Der Fuß und Radweg auf dem Abschnitt ist seit Jahren in einem sehr schlechtem Zustand, eine Sanierung ist dringend geboten. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5465 2024 Die Vorlage OF 1097/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Teestube Jona
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1209/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Teestube Jona Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Unterstützung der Arbeit der Teestube Jona, die mit ihrem Angebot einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung Suchtkranker und Wohnungsloser leistet, werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 25.000,00 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 25.000,00 Euro eingestellt. Diese sollen insbesondere dazu dienen, Anschaffungen für zum Beispiel die Küche oder den Waschraum zu finanzieren. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Mit ihrem Angebot für bedürftige und suchtkranke Menschen am Baseler Platz leistet die Teestube Jona seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung und gesellschaftlichen Teilhabe dieser Personen. Neben dem Gastronomieangebot, das auf den eigenverantwortlichen Umgang mit Geld setzt, werden zudem auch ein Wäscheservice, ein Postservice und sozialarbeiterische Leistungen angeboten. Um die Sanierung der Räumlichkeiten sowie der technischen Geräte, wie zum Beispiel der Waschmaschinen und Trockner zu ermöglichen, wird die Teestube mit diesem Etatantrag über die reguläre institutionelle Förderung hinaus gefördert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 90 2024 Die Vorlage OF 1209/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenEinrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenLieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1211/1 Betreff: Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich ohne Einbindung des Ortsbeirats sowie von Anwohnenden eingerichtete Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Alternativ kann eine Lieferzone vor Gutleutstraße 139 (Gaststätte "Zur Biertone") eingerichtet werden. Begründung: Bisher erfolgte die Warenanlieferung vollkommen problemlos am Ende der Straße, wo ohnehin ein Halteverbot dauerhaft eingerichtet ist und dort viel Platz für Warenanlieferung vorhanden ist. Die Warenanlieferung hat dort niemanden gestört und Anwohner auch nicht in einer unzumutbaren Art und Weise eingeschränkt. Anwohnende beschweren sich, von der Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt kann die Lieferzone stattdessen problemlos vor Gutleutstraße 139 eingerichtet werden. Dort befinden sich keine Anwohnerparkplätze, die entfallen müssten. Bisher hatten sich 50 Anwohner 9 Anwohnerparkplätze geteilt. Die Anwohnerparkplätze zu reduzieren ist daher unverhältnismäßig und an dieser Stelle vor allem auch unnötig. Für eine kleine Straße, welche in einer Sackgasse mündet, wäre es eine enorme Lärmbelastung, dort LKWs einfahren zu lassen, um diese dort entladen zu lassen. Vor allem, wenn dies problemlos an anderer Stelle möglich wäre, wie o.g., und lediglich öffentliche Parkplätze statt Anwohnerparkplätze entfallen müssten. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1211/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenE-ScooterMarkierung im Gutleut entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1210/1 Betreff: E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die frisch markierten E-Scooter Parkzonen auf dem Rottweiler Platz und in der Esslinger Straße zu entfernen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert den Ortsbeirat frühzeitig in die Markierung von E-Scooter-Parkzonen und Lieferzonen einzubinden, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Begründung: Die E-Scooter-Parkzonen befinden sich jeweils auf völlig ungeeigneten Gebieten. Bei der Zone auf dem Rottweiler Platz befindet sich die Öse für den Weihnachtsbaum direkt in der Mitte der Parkzone. Sollen nun die E-Scooter um den Baum gruppiert werden im Dezember? Zudem spielen die Kinder des Gutleuts sehr gerne auf diesem Platz. Abgesehen davon ist der Standort ungeeignet, da dort niemand seinen E-Scooter abstellen möchte. Gleiches trifft auf die Parkzone in der Esslinger Straße zu. Hier ist die Zone parallel zur Straße markiert. Die parkendenden Autos links und rechts sind jedoch schräg angeordnet. Ebenso besteht hier keinerlei Notwendigkeit seinen E-Scooter abszustellen. Besser geeignet wäre die Fläche an der Ecke Schleusenstraße/Speicherstraße neben den Glascontainern. Dort werden auch jetzt schon sehr häufig E-Scooter geparkt. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch von Die Partei wird über die Vorlage OF 1220/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5392 2024 Die Vorlage OF 1210/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Absatz 1.: Annahme bei Enthaltung Linke Absatz 2.: GRÜNE und CDU gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung); FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1234/1 Betreff: Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Auf dem Main gilt zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke ein "Wellenschlagverbot". Dieses gilt zum Schutz der unmotoriserten Wassersportler und bedeutet, dass Schiffe nur so schnell fahren dürfen, dass sie Wellen und Sogwirkungen vermeiden. Dies vorangestellt möge der Magistrat folgendes veranlassen: Das Wellenschlagverbotsschild nahe der Ignatz-Bubis-Brücke möge gereinigt werden und die Stadt Frankfurt soll sich dazu mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, mit dem Ziel, eine zeitnahe Reinigung zu erwirken. Der Magistrat möge berichten, wie oft im Jahr 2023 das Wellenschlagverbot kontrolliert wurde und ob die Wasserschutzpolizei im Jahr 2024 gedenkt, das Verbot häufiger zu überwachen und durchzusetzen. Begründung: Ein Schiffskapitän hat sich vor der Fahrt über die Route kundig zu machen. Auf den offiziellen Karten ist das Wellenschlagverbot nicht zu übersehen. Niemand kann sich rausreden. Jedoch, angemessene Fahrweise von Schiffen ist in diesem Bereich die Ausnahme. Und es sind nicht die Frachtschiffe, die hierbei erhebliche Probleme verursachen, sondern meist kleinere Boote, die zu schnell und rücksichtslos unterwegs sind. Dies gefährdet den Wassersport, den Lärmschutz der Anwohnenden und die Tierwelt rund um das Schutzgebiet Vogelinsel an der Alten Brücke. Die steilen Uferwände zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke bewirken, dass Wellen immer wieder hin- und herschwappen und nur mit erheblicher Verzögerung auslaufen. Ursprünglich war gemäß Wasserschifffahrtsamt geplant, dass in der Frankfurter Innenstadt nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Dies ist aber bei starker Strömung flussabwärts nicht möglich, daher wurde das Wellenschlagverbot als Kompromiss eingeführt. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5407 2024 Die Vorlage OF 1234/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZwischennutzung für die DondorfDruckerei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5274 entstanden aus Vorlage: OF 854/2 vom 25.02.2024 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei 1. Der Magistrat wird zur Vermeidung eines weiteren Leerstands aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und der Hochschule für Gestaltung (HFG) und/oder für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden; b) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern, wie basis e. V. oder ATELIERFRANKFURT e. V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie Radar-Kreativräume für Frankfurt; c) welche baulichen Maßnahmen unter Bezifferung der Kosten für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären; d) ob eine Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. Begründung: Die Ansiedlung des Max-Planck-Instituts (MPI) wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, sodass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept für die Zeit zu entwickeln, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e. V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8 bis 12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte, anknüpfen. In Betracht kommen aber auch ATELIERFRANKFURT e. V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1 bis 3 in Frankfurt oder Radar-Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wechs raum.219 GbR, Gutleutstraße 8 bis 12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf-Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative. Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Diese Anregung ist im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1351 Aktenzeichen: 00-40
Zwischennutzung für die DondorfDruckerei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 854/2 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat soll: 1. Zur Vermeidung eines weiteren Leerstands - aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung b) aa) als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und HFG Hochschule für Gestaltung und/oder bb) für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden, . c) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern wie basis e.V. oder ATELIERFRANKFURT e.V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie "Radar-Kreativräume für Frankfurt". d) welche baulichen Maßnahmen - unter Bezifferung der Kosten - für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären. e) eine Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. 3. Der Magistrat soll sicherstellen, dass die rechtswidrigen Besetzergruppen explizit von jedweder Zwischennutzung ausgeschlossen werden. Begründung: Die Ansiedlung des MPI wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet - Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, so dass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss - bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt - sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept zu entwickeln für die Zeit, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e.V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8-12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte. In Betracht kommen aber auch AtelierFrankfurt e.V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1-3 in Frankfurt oder Radar Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wachs raum.2019 GbR, Gutleutstraße 8-12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das "Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative". Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Dieser Antrag ist bis auf Punkt 3 im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 18 Die Vorlage OF 854/2 wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5274 2024 Die Vorlage OF 854/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenVorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1167/1 Betreff: Vorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher möge den Planungsdezernenten, die Wirtschaftsdezernentin sowie Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes, der Hafenbetriebe sowie weitere an der Planung Beteiligte einladen, um im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 über die Ziele der anstehenden Bebauungspläne, mögliche Bauvorhaben, die Kosten und die Finanzierung südlich und nördlich der westlichen Gutleutstraße zu informieren. Begründung: In der Bevölkerung gibt es Bedenken und Ängste im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im westlichen Gutleutviertel. Eine Vorstellung der Vorhaben durch das Stadtplanungsamt soll die Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels informieren und deren Fragen beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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