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Meine Nachbarschaft: Unter der Friedensbrücke

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung Straßenbahngleise Baseler Straße

01.11.2022 · Aktualisiert: 04.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3031 entstanden aus Vorlage: OF 664/1 vom 12.10.2022 Betreff: Begrünung Straßenbahngleise Baseler Straße Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF zuzugehen, um eine Begrünung der Straßenbahngleise zwischen Hauptbahnhof und Baseler Platz zu erwirken. Dabei soll die Pflanzenmischung Sedum angewendet werden, um eine trockenheitsresistente Begrünung ganzjährig zu erreichen. Begründung: Der Bereich um den Hauptbahnhof hat besonders wenig Grün. Hier sollte jede Möglichkeit genutzt werden, um Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Wie auf den Bildern zu sehen ist, wurden beispielsweise in Niederrad schon erfolgreich die Gleise begrünt. Dies ist sicherlich auch im Bereich der Baseler Straße möglich, da der Gleisbereich hier auch nicht von anderen Fahrzeugen genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 885 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer Schleusenstraße austauschen

01.11.2022 · Aktualisiert: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3032 entstanden aus Vorlage: OF 665/1 vom 12.10.2022 Betreff: Mülleimer Schleusenstraße austauschen Der Magistrat wird gebeten, die zwei blauen Mülleimer in der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße durch Mülleimer mit größerem Volumen zu ersetzen. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, reicht das Volumen der jetzigen Mülleimer (gerade am Wochenende) oft nicht aus. Der Müll landet auf der Straße und zieht infolge dessen weiteren Müll an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2718

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle „Börneplatz“

01.11.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3034 entstanden aus Vorlage: OF 668/1 vom 10.10.2022 Betreff: Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle "Börneplatz" Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umbaumaßnahmen an der Haltestelle "Börneplatz" am westlichen Ende der Haltestelle einen zweiten Fußgängerübergang über die Bahngleise einzurichten. Der Übergang soll barrierefrei ausgestaltet werden und mittels Lichtsignalanlage eine sichere Querung ermöglichen. Das taktile Leitsystem ist entsprechend anzupassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 9. September 2022 stellten Vertreter des Amts für Straßenbau und Erschließung und der Verkehrsbetriebe die Planungen für die Verlängerung der Tramhaltestelle "Börneplatz" vor. Die Bahnsteige müssen verlängert werden, um den in Zukunft auf der Strecke fahrenden T40-Wagen das Halten zu ermöglichen. Aktuell ist kein zweiter Überweg geplant, sodass man die Gleisanlage nur an der Kreuzung Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße queren darf. Für Fahrgäste, die Richtung Main, Dom oder Fahrgasse wollen bzw. von dort kommend Richtung Hauptbahnhof zusteigen möchten, ergeben sich längere Umwege. Schon heute queren viele Menschen die Gleise, um Züge zu erreichen und Umwege zu vermeiden. Dies sollte auch mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen, die mit Kinderwagen, Rollator o. Ä. unterwegs sind, ermöglicht werden. Eine Lichtsignalanlage, wie sie z. B. an der Haltestelle "Baseler Platz" eingerichtet ist, würde zudem für Sicherheit sorgen und Unfälle vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 398

OF (Antrag Ortsbeirat )

Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen

16.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 649/1 Betreff: Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Behelfsausfahrt Rebstock, die bisher nur bei großen Messen geöffnet wurde, für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen, um die durch die Sperrung entstandene Verkehrsbelastung im Gutleutviertel zu entschärfen eine schnelle und einfache Verbindung zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sicherzustellen. Hilfsweise, für den Fall, dass die Öffnung der Ausfahrt in der Zuständigkeit einer anderen als städtischen Behörde liegt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Behörde zuzugehen, mit dem Ziel, die Behelfsausfahrt Rebstock wie dargestellt für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen. Begründung: Die Camberger Brücke wurde aufgrund dringend erforderlicher Ertüchtigungsarbeiten gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich für rund zweieinhalb Jahre andauern. Die Verbindungen zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sind daher auf den Hafentunnel, die Umfahrung des Bahnhofs sowie einen großen Umweg über die A 5 beschränkt. Durch die Sperrung hat die Verkehrsbelastung in der Gutleutstraße - die selbst ohne die Sperrung bereits in der rush hour übernutzt ist - noch einmal deutlich zugenommen. Das große, ständig stockende Verkehrsaufkommen bringt neben Lärm auch starke Umweltbelastungen durch Abgase mit sich. Den Anwohner*innen ist es nicht zuzumuten, diese Situation für ganze zweieinhalb Jahre hinzunehmen. Da sich derzeit die Umfahrung der Camberger Brücke über die A 5 aufgrund des großen Umwegs über das Nordwestkreuz und das gesamte Rebstockgelände in der Regel nicht als Umfahrung der Camberger Brücke anbietet, soll die Behelfsabfahrt Rebstock für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke dauerhaft geöffnet werden, um die Situation in der Gutleutstraße zu entschärfen. Belastungen von Anwohner*innen an der Behelfsausfahrt sind dadurch nicht zu erwarten, da an der Behelfsausfahrt keine Wohngebäude vorhanden sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme); 2 GRÜNE, CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mülleimer Schleusenstraße austauschen

12.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 665/1 Betreff: Mülleimer Schleusenstraße austauschen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten die zwei blauen Mülleimer in der Schleusenstraße, Ecke Speicherstraße durch Mülleimer mit größerem Volumen zu ersetzen. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, reicht das Volumen der jetzigen Mülleimer (gerade am Wochenende) oft nicht aus. Der Müll landet auf der Straße und zieht infolge dessen weiteren Müll an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3032 2022 Die Vorlage OF 665/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut

12.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 641/1 Betreff: Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Strecke zwischen Galluswarte, Hauptbahnhof und Gutleutstraße den Kurzstreckentarif für alle Nutzer*innen des ÖPNV anzubieten. Begründung: Die Camberger Brücke zwischen Galluswarte und Gutleutstraße musste wegen dringender Brückenbauarbeiten kurzfristig und für mehrere Jahre gesperrt werden. Die Buslinie 87 wurde eingestellt. Umwegfahrten mit der Buslinie M46 sind eine Geduldsprobe, da diese im Berufsverkehr im Hafentunnel im Stau stecken bleibt. Die schnellste Verbindung zwischen Galluswarte und Gutleutstraße mit den S-Bahn-Linien 3-6 über Hauptbahnhof und den Buslinien ins Gutleut sollte genauso kostengünstig angeboten werden wie die bisherige Direktfahrt über die Camberger Brücke. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3016 2022 Die Vorlage OF 641/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Begrünung Straßenbahngleise Baseler Straße

12.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 664/1 Betreff: Begrünung Straßenbahngleise Baseler Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf die VGF zuzugehen, um eine Begrünung der Straßenbahngleise zwischen Hauptbahnhof und Baseler Platz zu erwirken. Dabei soll die Pflanzenmischung Sedum angewendet werden, um eine trockenheitsresistente Begrünung ganzjährig zu erreichen. Begründung: Der Bereich um den Hauptbahnhof hat besonders wenig Grün. Hier sollte jede Möglichkeit genutzt werden um Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Wie auf den Bildern zu sehen ist, wurden beispielsweise in Niederrad schon erfolgreich die Gleise begrünt. Dies ist sicherlich auch im Bereich der Baseler Straße möglich, da der Gleisbereich hier auch nicht von anderen Fahrzeugen genutzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3031 2022 Die Vorlage OF 664/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer StraßeUntermainkai/Untermainbrücke entschärfen

11.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2022, OF 654/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer StraßeUntermainkai/Untermainbrücke entschärfen Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Unfallschwerpunkt Untermainkai / Untermainbrücke für Radfahrende und PKW-Fahrende sicherer zu gestalten, insbesondere durch die 1. Einrichtung eines baulich getrennten Radstreifens in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Untermainkai an Stelle des linken PKW-Fahrstreifens entlang der Oper in Richtung Süden / Untermainbrücke, 2. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich des Abzweiges Hofstraße in Richtung Untermainbrücke, 3. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich der Kreuzung Untermainkai / Neue Mainzer Straße in Richtung Untermainbrücke, 4. die damit einhergehende Neumarkierung der Rad- und Fußwegeführung im Bereich der Kreuzung Neue Mainzer Straße / Weißfrauenstraße/ Willy-Brandt-Platz sowie 5. die Anpassung der Ampelschaltungen an beiden Kreuzungen derart, dass Radfahrende und PKW in getrennten Phasen Grün erhalten (siehe Plangrafik). Begründung: Die Unfallhäufungsstelle Untermainkai / Untermainbrücke weist gemäß B364/2022 trotz Nachbesserungen und weiterer Radwegemarkierungen weiterhin Unfälle mit Radfahrenden und PKW auf, bei denen 3 bzw. 5 Personen leicht verletzt wurden (siehe B364 Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4). Im Kreuzungsbereich erfassen die Verkehrsteilnehmenden die Beschilderung und Ampelschaltungen oft nicht auf den ersten Blick. Insbesondere in Richtung Untermainbrücke kreuzt der Rad- und Fußweg die PKW-Fahrspuren unerwartet von links. Auf Grund der ungewöhnlichen Verkehrsführung kommt es jedes Jahr zu Unfällen zwischen PKW, die mit weiteren, in gleicher Richtung fahrenden PKW zusammenstoßen. Wegen der ungewöhnlichen Anordnung der Radampeln in der Straßenmitte verwechseln Radfahrende und PKW-Fahrende die Signale und stoßen ebenfalls zusammen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Radweg in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Hofstraße praktisch auf dem ohnehin schmalen Gehweg verläuft, so dass sich bereits dort Radfahrende und Fußgehende gegenseitig gefährden. Alleine um auf diesen Radweg zu gelangen, muss der Wehweg auf dem Willy-Brand-Platz gekreuzt werden. Dies führt zu Stress bei allen Beteiligten. Bereits an der nächsten Ampel am Abzweig Hofstraße können Radfahrende den PKW-Verkehr von rechts erst sehen, wenn sie die Fahrbahnkante erreicht haben. Im Anschluss müssen Radfahrende auf der Mittelinsel weiter fahren und ca. 30m weiter wieder an einer Ampel anhalten. Eine grüne Welle für Radfahrende gibt es natürlich nicht. Danach queren Radfahrende zwei Fahrbahnen und zwei Fußgängerüberwege, bis sie auf dem Radweg über die Untermainbrücke fahren können. Gemäß Jahres-Statistik muss die Unfallhäufungsstelle neu behandelt werden. Ein baulich getrennter Radstreifen in beide Richtungen entlang der Neuen Mainzer Straße, die Neuordnung der Verkehrsführung, die Neumarkierung und die Anpassung der Ampelanlagen an beiden Kreuzungen sowie der Entfall einer von drei PKW-Fahrspuren in Richtung Innenstadt würde die Sicherheit aller Verkehrbeteiligten signifikant erhöhen und die Anzahl an Unfällen und Verletzten senken helfen. Anlagen: Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4 (B364/2022) Plangrafik (Geoportal Frankfurt / Luftbild 2021; Alexander Mitsch) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 268 2022 Die Vorlage OF 654/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor, um die folgende Ziffer ergänzt wird: "6. die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der Nordseite des Jüdischen Museums zugunsten des Wegfalls der rechten Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle „Börneplatz“

10.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2022, OF 668/1 Betreff: Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle "Börneplatz" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umbaumaßnahmen an der Haltestelle Börneplatz am westlichen Ende der Haltestelle einen zweiten Fußgängerübergang über die Bahngleise einzurichten. Der Übergang soll barrierefrei ausgestaltet werden und mittels Lichtsignalanlage eine sichere Querung ermöglichen. Das taktile Leitsystem ist entsprechend anzupassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 12. September 2022 stellten Stadt und Verkehrsbetriebe die Planungen für die Verlängerung der Tramhaltestelle Börneplatz vor. Die Bahnsteige müssen verlängert werden, um den in Zukunft auf der Strecke fahrenden T40-Wagen das Halten zu ermöglichen. Aktuell ist kein zweiter Überweg geplant, so dass man die Gleisanlage nur an der Kreuzung Battonnstraße/ Kurt-Schumacher-Straße queren darf. Für Fahrgäste, die Richtung Main, Dom oder Fahrgasse wollen bzw. von dort kommend Richtung Hauptbahnhof zusteigen möchten, ergeben sich längere Umwege. Schon heute queren viele Menschen die Gleise, um Züge zu erreichen und Umwege zu vermeiden. Dies sollte auch mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen, die mit Kinderwägen, Rollator o.Ä. unterwegs sind, ermöglicht werden. Eine Lichtsignalanlage, wie sie z.B. an der Haltestelle Baseler Platz eingerichtet ist, würde zudem für Sicherheit sorgen und Unfälle vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3034 2022 Die Vorlage OF 668/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße

04.10.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2823 entstanden aus Vorlage: OF 627/1 vom 13.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen in der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Wiesenhüttenstraße und Windmühlstraße stadteinwärts unter Wegfall der Parkplätze verbreitern, rot markieren und baulich abtrennen zu lassen (Protected Bike Lane mit aufgesetzten Baken), damit die Verkehrssicherheit der Radfahrenden erhöht wird. Begründung: Der Radstreifen ist zu schmal und verläuft unmittelbar neben dem Parkstreifen ohne eine ausreichend breite "Dooring Zone", sodass die Radfahrenden ständig in Gefahr sind zu verunfallen. Viele Pkw werden außerdem auf der gesamten Länge des Hotels Intercontinental verkehrswidrig auf dem ausgeschilderten Taxistand abgestellt. Dieser wurde wegen der Baustelle jedoch bereits verlegt und befindet sich nun vor dem gegenüberliegenden Scandic Hotel. Die wenigen regulären entfallenden Parkplätze können durch das gut erreichbare Parkhaus in der Windmühlstraße 32 kompensiert werden. Auch zu Fuß Gehende erhalten mehr Platz, wenn Pkw und Lieferfahrzeuge wegen der geringen Parkplatzbreite nicht mehr auf dem Gehweg parken können. Die Erfahrung zeigt, dass nur mit konsequent umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs die "Vision Zero", also keine Verkehrstoten mehr, erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 150 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1601 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Beim Neubau der IGS 15 gleich CO2-freie Heizungssysteme einplanen

04.10.2022 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2787 entstanden aus Vorlage: OF 579/6 vom 18.09.2022 Betreff: Nied: Beim Neubau der IGS 15 gleich CO2-freie Heizungssysteme einplanen Der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau der IGS 15 in Nied alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte, wie z. B. aktuell im Neubaugebiet Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Auch der geplante Neubau der IGS 15 in Nied ist nicht weit von Rechenzentrenstandorten entfernt. Daneben gibt es in Frankfurt Beispiele von Plusenergiehäusern, die ohne oder fast ohne Gasheizung auskommen. Das Plusenergiehaus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pelletkraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1505 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen

04.10.2022 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2794 entstanden aus Vorlage: OF 591/6 vom 18.09.2022 Betreff: Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen Der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände (Mainzer Landstraße/Ecke Elektronstraße) alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte wie z. B. aktuell im Neubaugebiet Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Die Frage, ob mit dieser Nahwärme auch die neue Schule an der Mainzer Landstraße versorgt werden könne, wurde dahin gehend etwas ausweichend beantwortet, dass die Behörden nicht die schnellsten seien, was wohl so zu verstehen ist, dass die Schule fertig sein wird, bevor die Nahwärme angeschlossen werden kann. Trotzdem stellt sich die Frage, ob man das Heizungssystem der Schule nicht gleich so bauen kann, dass es dann relativ schnell und kostensparend an die Nahwärme angeschlossen werden kann, wenn diese verfügbar wird. Außerdem gibt es in Frankfurt Beispiele von Plusenergiehäusern, die ohne oder fast ohne Gasheizung auskommen. Das Plusenergiehaus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pelletkraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2184 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen

18.09.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2022, OF 591/6 Betreff: Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau auf dem ehemaligen Fiat-Gelände (Mainzer Landstraße / Ecke Elektronstraße) alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte wie z.B. aktuell im Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Die Frage, ob mit dieser Nahwärme auch die neue Schule an der Mainzer Landstraße versorgt werden könne, wurde etwas ausweichend beantwortet, dass die Behörden nicht die schnellsten seien, was wohl so zu verstehen ist, dass die Schule fertig sein wird, bevor die Nahwärme angeschlossen werden kann. Trotzdem stellt sich die Frage, ob man das Heizungssystem der Schule nicht gleich so bauen kann, dass es dann relativ schnell und kostensparend an die Nahwärme angeschlossen werden kann, wenn diese verfügbar wird. Außerdem gibt es in Frankfurt Beispiele von Plus-Energie-Häusern, die ohne oder fast ohne Gas-Heizung auskommen. Das Plus-Energie-Haus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel, ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pellet-Kraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2794 2022 Die Vorlage OF 591/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Beim Neubau der IGS 15 gleich CO2-freie Heizungssysteme einplanen

18.09.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2022, OF 579/6 Betreff: Nied: Beim Neubau der IGS 15 gleich CO2-freie Heizungssysteme einplanen Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau der IGS 15 in Nied alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Park-stadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte wie z.B. aktuell im Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Auch der geplante Neubau der IGS 15 in Nied ist nicht weit von Rechenzentren-Standorten entfernt. Daneben gibt es in Frankfurt Beispiele von Plus-Energie-Häusern, die ohne oder fast ohne Gas-Heizung auskommen. Das Plus-Energie-Haus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel, ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pellet-Kraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2787 2022 Die Vorlage OF 579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße

13.09.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2022, OF 627/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radstreifen in der Wilhelm- Leuschner-Straße zwischen Wiesenhüttenstraße und Windmühlstraße stadteinwärts unter Wegfall der Parkplätze verbreitern, rot markieren und baulich abtrennen zu lassen ("Protected Bike Lane" mit aufgesetzten Baken), damit die Verkehrssicherheit der Radfahrenden erhöht wird. Begründung: Der Radstreifen ist zu schmal und verläuft unmittelbar neben dem Parkstreifen ohne eine ausreichend breite "Dooring Zone", so dass die Radfahrenden ständig in Gefahr sind zu verunfallen. Viele PKW werden außerdem auf der gesamten Länge des Hotels Intercontinental verkehrswidrig auf dem ausgeschilderten Taxistand abgestellt. Dieser wurde wegen der Baustelle jedoch bereits verlegt und befindet sich nun vor dem gegenüberliegenden "Scandic Hotel". Die wenigen regulären entfallenden Parkplätze können durch das gut erreichbare Parkhaus in der Windmühlstraße 32 kompensiert werden. Auch Fußgehende erhalten mehr Platz, wenn PKW und Lieferfahrzeuge wegen der geringen Parkplatzbreite nicht mehr auf dem Gehweg parken können. Die Erfahrung zeigt, dass nur mit konsequent umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs die "Vision Zero", also keine Verkehrstoten mehr, erreicht werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2823 2022 Die Vorlage OF 627/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffitis an Brücken entfernen

09.09.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2674 entstanden aus Vorlage: OF 518/5 vom 20.07.2022 Betreff: Graffitis an Brücken entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Graffitis an folgenden Brücken zu entfernen: - Flößerbrücke; - Ignatz-Bubis-Brücke; - Alte Brücke; - Untermainbrücke; - Friedensbrücke. Begründung: Die genannten Brücken sind mittlerweile übersät von Graffitis. Um diese nicht weiter verkommen zu lassen, sind die Graffitis umgehend zu entfernen. Einige sind auf den nachfolgenden Fotos zu sehen. Ignatz-Bubis-Brücke Flößerbrücke Alte-Brücke Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 62 Antrag vom 20.02.2023, OF 699/5 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3785 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende

06.09.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainlust-/ Weser- und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen

22.08.2022 · Aktualisiert: 03.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 542/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainlust-/ Weser- und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße / Weserstraße und Gutleut-straße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, Fußgehenden und Nutzer*innen der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren. 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur LSA. 3. Damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der LSA nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". . Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.12.2022, OF 719/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur Sitzung am 27.01.2023 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2023 Anregung an den Magistrat OM 3404 2023 1. Die Vorlage OF 542/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren." 2. Die Vorlage OF 719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende

16.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 587/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 1, dem Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße / Gutleutstraße / Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weser- zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige PKW-Fahrer*innen vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die PKW jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren Viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrer*innen bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere PKW in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und Fußgehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf "Grün" warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei "Rot". Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 96 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2640 2022 Die Vorlage OF 587/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Graffiti an Brücken entfernen

20.07.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2022, OF 518/5 Betreff: Graffiti an Brücken entfernen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu veranlassen, dass die Graffitis an folgenden Brücken entfernt werden: - Flößerbrücke - Ignatz-Bubis-Brücke - Alte Brücke - Untermainbrücke - Friedensbrücke Begründung: Die genannten Brücken sind mittlerweile übersät von Graffitis. Um diese nicht weiter verkommen zu lassen, sind die Graffitis umgehend zu entfernen. Einige sind auf den nachfolgenden Fotos zu sehen. Ignatz-Bubis-Brücke Flößerbrücke: Alte-Brücke Anschauungsfotos: Privat Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2674 2022 L8mpe*xx

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkbuchten Speicherstraße ordentlich kennzeichnen

10.06.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 567/1 Betreff: Parkbuchten Speicherstraße ordentlich kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Markierung der Parkbuchten, welche kaum noch sichtbar ist, zu erneuern, sodass auch die Tiefgaragenzufahrt von Hausnummer 42 deutlich sichtbar nicht mehr als Teil der Parkbucht erscheint. Ebenso darf die Beschilderung nicht mehr durchgehend gelten, sondern dieser Bereich muss durch entsprechende Schilder beidseits auf Beginn/Ende der Parkbuchten hinweisen. Das ausgeblichene Schild "Parkscheinautomat" rechts der Zufahrt ist zu erneuern. Begründung: Da die o.g. Tiefgaragenzufahrt mangels Kennzeichnung häufig nicht als solche erkannt wird, wird dieser Bereich oftmals von Kunden des nahen Supermarktes zugeparkt, sodass Anwohnende nicht mehr ein- und ausfahren können und dadurch erheblich behindert werden. Tiefgaragenzufahrt mit fehlender Straßenmarkierung Beschilderung ergänzen / ausgeblichenes Schild erneuern Kaum noch sichtbare Markierung der Parkbuchten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 567/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 567/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel

24.05.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2214 entstanden aus Vorlage: OF 466/1 vom 08.05.2022 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung der Abstellflächen für elektrische Tretroller (E-Scooter) im Bereich des Holiday Inn Express und Tanzhaus West (Gutleutstraße 294 - 296) einen solchen Platz einzurichten. Begründung: Gäste des Hotels und Besucher des Mehlsack-Geländes nutzen gerne E-Scooter bzw. E-Roller. Dies hat zur Folge, dass sie in diesem Bereich vermehrt auf dem Bürgersteig und Radweg kreuz und quer verteilt stehen oder liegen. Daher ist hier ein Bereich zum geordneten Abstellen für E-Roller bzw. E-Scooter wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2243 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite synchronisieren!

26.04.2022 · Aktualisiert: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2019 entstanden aus Vorlage: OF 422/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite synchronisieren! Der Magistrat wird gebeten, die Überquerung der Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenplatz sicherer gestalten zu lassen, indem vorerst die verschiedenen Signalschaltungen so synchronisiert werden, dass die Straße in einem Zug überquert werden kann und langfristig die Anzahl der derzeit vier Ampeln reduziert wird. Begründung: Wenn man vom Südausgang des Hauptbahnhofs die Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenstraße queren möchte, muss man auf vier verschiedenen und unterschiedlich geschalteten Fußgängerampeln achten: 1. rechte Abbiegespur von der Mannheimer Straße 2. Geradeausspur vom Hauptbahnhof in Richtung Baseler Platz 3. Straßenbahngleise in Richtung Hauptbahnhof und Baseler Platz 4. Geradeausspur vom Baseler Platz in Richtung Hauptbahnhof. Dadurch kann es passieren, dass man eventuell eine der vorderen roten Ampeln übersieht und der einen grünen Ampel folgt mit der Gefahr, überfahren zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass an dieser Stelle fallweise auch noch eine Straßenbahn links in die Mannheimer Straße abbiegt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1672

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite verlängern!

05.04.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 422/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite verlängern! Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Überquerung der Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenplatz sicherer gestalten zu lassen, indem vorerst die verschiedenen Signalschaltungen so synchronisiert werden, dass die Straße in einem Zug überquert werden kann, und langfristig die Anzahl der derzeit vier Ampeln reduziert wird. Begründung: Wenn man vom Südausgang des Hauptbahnhofs die Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenstraße queren möchte, muss man auf vier verschiedenen und unterschiedlich geschalteten Fußgängerampeln achten: 1. rechte Einbiegerspur von der Mannheimer Straße 2. Geradeaus-Spur vom Hbf. in Richtung Baseler Platz 3. Straßenbahngleise in Richtung Hbf und Baseler Platz 4. Geradeaus-Spur vom Baseler Platz in Richtung Hbf., Dadurch kann es passieren, dass man eventuell eine der vorderen roten Ampeln übersieht und der einen grünen Ampel folgt mit der Gefahr, überfahren zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass an dieser Stelle fallweise auch noch eine Straßenbahn links in die Mannheimer Straße abbiegt. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2019 2022 Die Vorlage OF 422/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke

15.03.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 382/1 Betreff: Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Kooperation mit dem Verein "Concrete Skate e.V." ein fachbezogenes, ökologisch verträgliches und nachhaltiges Beleuchtungskonzept für den Skatepark unter der Friedensbrücke planen und installieren zu lassen in Anlehnung an dasjenige im Hafenpark (Initiative EZB Basketball; vgl. auch Antrag vom 02.01.2022, OF 128/4 vom OBR 4). Als Anhaltspunkte sollen folgende Eckpunkte dienen: 1. Nutzungszeit: Der Skatepark soll jahreszeitunabhängig bis 22:00 Uhr nutzbar sein. 2. Beleuchtungsnorm: Die DIN EN 12193 für Sportstätten soll erfüllt werden. 3. LED-Beleuchtung: Die Beleuchtung soll energieeffizient sein. 4. Light-on-Demand: Ein Lichtschalter mit Zeitschaltuhr soll sicherstellen, dass die Beleuchtung ausschließlich während der effektiven Nutzung eingeschaltet ist (Bsp. Gefilde Skatepark in München, Skatepark Dinslaken, ODP Skatepark in Karlsruhe). 5. Asymmetrische Leuchtmittel: Blendungen sollen verhindert und Lichtimmissionen minimiert werden. 6. Adaptive Beleuchtung: Je nach Tageszeit und Lichteinfall soll fehlendes Tageslicht in der Brückenunterführung mit Hilfe künstlicher Lichtquellen ausgeglichen werden (Bsp. Unterführung auf der Buttelstedter Straße in Weimar). Folgende Beispiele für eine sinnvolle Beleuchtung gibt es an vergleichbaren Skateparkstandorten in Deutschland: 1. Skatepark unter der Mallinckrodt-Brücke in Dortmund 2. Skatepark Bridge unter der Ernst-Walz-Brücke in Heidelberg 3. Brückenskatepark in Schweinfurt 4. Skatepark unter der Brücke der B56 in Siegburg 5. Skatepark 3-in-One unter der B28/296-Brücke in Tübingen 6. Skatepark unter der Blautalbrücke in Ulm Begründung: "Concrete Skate e.V." ist ein Interessensverband mit 74 Mitgliedern, der sich um die Belange von ca. 5.000 Skater*innen in Frankfurt kümmert. Bereits Kinder ab dem Grundschulalter sind für diesen Sport zu begeistern. Deswegen bietet der Verband auch Kurse für Schulen und Jugendtreffs, z.B. JuZ Gutleut und Kinderhaus Innenstadt, an, die mit großer Begeisterung angenommen werden. Folgende Probleme resultieren im Skatepark aus der aktuellen Beleuchtungssituation: - Ab Dämmerungsbeginn ergeben sich aufgrund der bloß partiellen Ausleuchtung diverse Dunkelzonen, die ein sicheres Fahren verhindern. Hindernisse, Streckenverlauf und entgegenkommende Fahrer*innen können nicht rechtzeitig erkannt werden. Kontraproduktiv sind die Beleuchtungsstrahler unter der Brücke, die zu Blendeffekten führen. - In den Abendstunden schwächt die ungleichmäßige Beleuchtung das Sicherheitsgefühl in der Brückenunterführung und lässt -gerade auch für Frauen - einen Angstraum entstehen, da andere Personen nicht erkannt und eingeschätzt werden können. - Auch tagsüber kommt es zu Sichteinschränkungen (Dunkel-Loch-Effekt) aufgrund einer abweichenden Umgebungshelligkeit zwischen Skateparkbereichen, die innerhalb und außerhalb der Brückenunterführung liegen. Wer bei Sonnenschein vom hellen Außenbereich in den dunklen Innenbereich fährt, sieht kurzzeitig nichts. Hierzu auch ein Zitat des Experten Max Beckmann (Skateparkbauer), Yamato Living Ramps GmbH: "Aufgrund der vergleichsweise geringen Investitionskosten für eine moderne LED Beleuchtungsanlage empfehlen wir ausnahmslos allen Städten und Gemeinden eine Installation. Vor dem Hintergrund der deutlichen Erweiterung der potenziellen Nutzungszeiten ist die Beleuchtung wirtschaftlich betrachtet ein No-Brainer. Zudem unterstützt eine Beleuchtungsanlage die Diversität der Nutzer, da mit Erweiterung der Nutzungszeiten durch die Beleuchtung auch ältere Sportler die Anlage nach der Arbeit verwenden können. In dem konkreten Fall der Anlage unter einer Brücke kann durch eine Beleuchtung zudem eine Verbesserung der Nutzung auch bei schwierigen Lichtverhältnissen gewährleistet werden: Bei sehr starkem Sonnenschein erschweren starke Kontraste die Sicht und bei bewölkter Witterung sind die Lichtverhältnisse mitunter zu diffus / dunkel, als dass sie die Ausübung des Sports angemessen möglich machen. Der Lichtbedarf für Skateboarding und BMX ist im Breiten- wie im Leistungssport mit dem von Fußball- und Stadionbeleuchtung vergleichbar, da die vom Sportler losgelösten Sportgeräte (Skateboards, BMX Räder) bei schlechter Sicht ein höheres Verletzungsrisiko bergen." Fotos: Concrete Skate Frankfurt Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 341/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1816 2022 1. Die Vorlage OF 341/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 382/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 382/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke

15.03.2022 · Aktualisiert: 10.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816 entstanden aus Vorlage: OF 382/1 vom 15.03.2022 Betreff: Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke Der Magistrat wird gebeten, in Kooperation mit dem Verein Concrete Skate e. V. ein fachbezogenes, ökologisch verträgliches und nachhaltiges Beleuchtungskonzept für den Skatepark unter der Friedensbrücke planen und installieren zu lassen in Anlehnung an dasjenige im Hafenpark (Initiative EZB Basketball; vgl. auch Antrag vom 02.01.2022, OF 128, vom Ortsbeirat 4). Als Anhaltspunkte sollen folgende Eckpunkte dienen: 1. Nutzungszeit: Der Skatepark soll jahreszeitunabhängig bis 22:00 Uhr nutzbar sein. 2. Beleuchtungsnorm: Die DIN EN 12193 für Sportstätten soll erfüllt werden. 3. LED-Beleuchtung: Die Beleuchtung soll energieeffizient sein. 4. Light on Demand: Ein Lichtschalter mit Zeitschaltuhr soll sicherstellen, dass die Beleuchtung ausschließlich während der effektiven Nutzung eingeschaltet ist (bspw. Gefilde Skatepark in München, Skatepark Dinslaken, ODP Skatepark in Karlsruhe). 5. asymmetrische Leuchtmittel: Blendungen sollen verhindert und Lichtimmissionen minimiert werden. 6. adaptive Beleuchtung: Je nach Tageszeit und Lichteinfall soll fehlendes Tageslicht in der Brückenunterführung mit Hilfe künstlicher Lichtquellen ausgeglichen werden (bspw. Unterführung auf der Buttelstedter Straße in Weimar). Folgende Beispiele für eine sinnvolle Beleuchtung gibt es an vergleichbaren Skateparkstandorten in Deutschland: 1. Skatepark unter der Mallinckrodt-Brücke in Dortmund, 2. Skatepark Bridge unter der Ernst-Walz-Brücke in Heidelberg, 3. Brückenskatepark in Schweinfurt, 4. Skatepark unter der Brücke der B56 in Siegburg, 5. Skatepark 3-in-One unter der B28/296-Brücke in Tübingen, 6. Skatepark unter der Blautalbrücke in Ulm. Begründung: Concrete Skate e. V. ist ein Interessensverband mit 74 Mitgliedern, der sich um die Belange von ca. 5.000 Skaterinnen und Skater in Frankfurt kümmert. Bereits Kinder ab dem Grundschulalter sind für diesen Sport zu begeistern. Deswegen bietet der Verband auch Kurse für Schulen und Jugendtreffs, z. B. JuZ Gutleut und Kinderhaus Innenstadt, an, die mit großer Begeisterung angenommen werden. Folgende Probleme resultieren im Skatepark aus der aktuellen Beleuchtungssituation: - Ab Dämmerungsbeginn ergeben sich aufgrund der bloß partiellen Ausleuchtung diverse Dunkelzonen, die ein sicheres Fahren verhindern. Hindernisse, Streckenverlauf und entgegenkommende Fahrerinnen und Fahrer können nicht rechtzeitig erkannt werden. Kontraproduktiv sind die Beleuchtungsstrahler unter der Brücke, die zu Blendeffekten führen. - In den Abendstunden schwächt die ungleichmäßige Beleuchtung das Sicherheitsgefühl in der Brückenunterführung und lässt - gerade auch für Frauen - einen Angstraum entstehen, da andere Personen nicht erkannt und eingeschätzt werden können. - Auch tagsüber kommt es zu Sichteinschränkungen (Dunkel-Loch-Effekt) aufgrund einer abweichenden Umgebungshelligkeit zwischen Skateparkbereichen, die innerhalb und außerhalb der Brückenunterführung liegen. Wer bei Sonnenschein vom hellen Außenbereich in den dunklen Innenbereich fährt, sieht kurzzeitig nichts. Hierzu auch ein Zitat des Experten M. Beckmann (Skateparkbauer), Yamato Living Ramps GmbH: "Aufgrund der vergleichsweise geringen Investitionskosten für eine moderne LED Beleuchtungsanlage empfehlen wir ausnahmslos allen Städten und Gemeinden eine Installation. Vor dem Hintergrund der deutlichen Erweiterung der potenziellen Nutzungszeiten ist die Beleuchtung wirtschaftlich betrachtet ein No-Brainer. Zudem unterstützt eine Beleuchtungsanlage die Diversität der Nutzer, da mit Erweiterung der Nutzungszeiten durch die Beleuchtung auch ältere Sportler die Anlage nach der Arbeit verwenden können. In dem konkreten Fall der Anlage unter einer Brücke kann durch eine Beleuchtung zudem eine Verbesserung der Nutzung auch bei schwierigen Lichtverhältnissen gewährleistet werden: Bei sehr starkem Sonnenschein erschweren starke Kontraste die Sicht und bei bewölkter Witterung sind die Lichtverhältnisse mitunter zu diffus/dunkel, als dass sie die Ausübung des Sports angemessen möglich machen. Der Lichtbedarf für Skateboarding und BMX ist im Breiten- wie im Leistungssport mit dem von Fußball- und Stadionbeleuchtung vergleichbar, da die vom Sportler losgelösten Sportgeräte (Skateboards, BMX Räder) bei schlechter Sicht ein höheres Verletzungsrisiko bergen." Fotos: Concrete Skate Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1479 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1497 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1393 Antrag vom 08.10.2024, OF 1391/1 Antrag vom 12.11.2024, OF 1442/1 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6243 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 207

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower

15.03.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1835 entstanden aus Vorlage: OF 364/1 vom 28.02.2022 Betreff: Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower Vorgang: OM 2048/17 OBR 1; ST 228/18 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf den Eigentümer des Westhafentowers zuzugehen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der nördlichen Mainuferseite vom Westhafen in Richtung Römer zu fordern, z. B. durch eine circa zwei Meter breite asphaltierte oder mit glatten Gehwegplatten belegte Spur. Begründung: Aus Richtung Westhafen kommend befindet sich, ab der Westhafenbrücke, ein weiter Teil mit grober Kopfsteinbepflasterung, der für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nahezu unüberwindlich ist. Es gib daher für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und z. B. auch für Gehbehinderte mit Rollator keine Möglichkeit, das Mainufer auf der nördlichen Seite durchgängig zu befahren bzw. zu begehen. An der Westhafenbrücke ist Schluss mit der glatten Spur. Ab dann folgt extrem gewölbtes Kopfsteinpflaster, welches unmöglich zu befahren ist. Es bleibt nur ein Zurück in den Verkehr! Einen großen Umweg über mehrere Ampeln über die Speicherstraße und den Baseler Platz zu machen, ein Weg der auch nicht einfach zu bewältigen ist (kein abgesenkter Fußweg auf der Ampelseite Wilhelm-Leuschner-Straße, Straßenbahnschienen), und ein großer Umweg für Menschen im Rollstuhl oder Gehbehinderte. Erholung am Mainufer sieht anders aus! Alternativ bleibt noch eine Rampe direkt am Ufer, allerdings auch mit feinerem Kopfsteinpflaster belegt, deren Steigung für schwächere Personen im Rollstuhl kräftemäßig kaum zu bewältigen ist, auch nicht für die oft älteren schiebenden Angehörigen. Ein Ausflug am nördlichen Mainufer endet für viele also am Kopfsteinpflaster der Westhafenbrücke, der Weg zum Römer ist versperrt bzw. führt zurück über den Baseler Platz. Es handelt sich zwar um einen Platz im Privatbesitz, dieser steht aber der Öffentlichkeit als Wegverbindung zum Mainufer zur Verfügung und sollte daher für alle Menschen zugänglich sein! Es kann nicht sein, dass die Gestaltung hier derartig über den Interessen der Menschen steht und Behinderte in ihrem täglichen Leben massiv beeinträchtigt. Auch evtl. betroffene Eigentumsverhältnisse dürfen die Rechte zur Begehung des öffentlichen Raums nicht aushebeln. Es wäre eine Kleinigkeit, die im Verlauf des Westhafens im Kopfsteinpflaster bereits verlegte glatte Wegspur durchgängig zu verlegen, Design hin oder her. Mindestens seit 2014 ist dieses Problem schon Thema im Ortsbezirk! Der Magistrat legte nach wiederholten Nachfragen erst im Februar 2018 die Stellungnahme ST 228 vor, die lediglich besagte, der Besitzer des o. g. Platzes lehne eine Umgestaltung des Platzes kategorisch ab, damit sei das Thema erledigt. Diese Antwort war schon damals nicht und ist aus heutiger Sicht im Hinblick auf die in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erst recht nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 228 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1520 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Korrekte Namensgebung „Fernbusstation Frankfurt“ am Hauptbahnhof

15.03.2022 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1836 entstanden aus Vorlage: OF 321/1 vom 18.01.2022 Betreff: Korrekte Namensgebung "Fernbusstation Frankfurt" am Hauptbahnhof Die im Bereich der Stuttgarter Straße, Pforzheimer Straße und Karlsruher Straße gelegene Haltestellenanlage für Fernbusse wird derzeit öffentlich als Busbahnhof betitelt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten darauf hinzuwirken, zur besseren Verständlichkeit den Bereich in "Fernbusstation Frankfurt" umzubennen. Begründung: Die unkorrekte Verwendung des Begriffs Bahnhof für eine zentrale Haltestelle für Fernbusse sollte nicht fortgeführt werden, denn es gibt dort keine Bahnsteige sondern Bussteige. Auch der Betreiber Flixmobility GmbH spricht in seinem Internetauftritt selbst nicht von einem Bahnhof, sondern bezeichnet die Anlage als "Terminal". Insbesondere für die vielen international Reisenden ist der Begriff "Fernbusstation Frankfurt" verständlicher, aber auch für regional Reisende wird der Unterschied zwischen Fernbus- und Stadtbushaltestellen deutlicher. Obwohl sich der Begriff Bahnhof im Volksmund im Zusammenhang mit Bushaltestellen eingebürgert hat, verwenden bereits eine Reihe von Städten in Deutschland sachlich korrektere Bezeichnungen, wie beispielsweise in Aachen, Stuttgart, Kempten und Bocholt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1522 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 326 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1721 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker

28.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower

28.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 364/1 Betreff: Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower Vorgang: OM 2048/17 OBR 1; ST 228/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut auf den Eigentümer des Westhafentowers zuzugehen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der nördlichen Mainuferseite vom Westhafen in Richtung Römer zu fordern, z.B. durch eine ca. 2m breite asphaltierte oder mit glatten Gehwegplatten belegte Spur. Begründung: Aus Richtung Westhafen kommend, befindet sich, ab der Westhafenbrücke, ein weiter Teil mit grober Kopfsteinbepflasterung, der für Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nahezu unüberwindlich ist. Es gib daher für Rollstuhlfahrer*innen und z.B. auch für Gehbehinderte mit Rollator keine Möglichkeit, das Mainufer auf der nördlichen Seite durchgängig zu befahren/bzw. zu begehen. An der Westhafenbrücke ist Schluß mit der glatten Spur. Ab dann folgt extrem gewölbtes Kopfsteinpflaster, unmöglich zu befahren. Es bleibt nur.... ein Zurück in den Verkehr! Einen großen Umweg über mehrere Ampeln Speicherstraße und Baseler Platz zu machen, ein Weg der auch nicht einfach zu bewältigen ist. (kein abgesenkter Fußweg auf der Ampelseite Wilhelm/Leuschner Straße, Straßenbahnschienen). Und ein großer Umweg für Menschen im Rollstuhl oder Gehbehinderte. Erholung am Mainufer sieht anders aus! Alternativ bleibt noch eine Rampe direkt am Ufer, allerdings auch mit feinerem Kopfsteinpflaster belegt, deren Steigung für schwächere Personen im Rollstuhl kräftemäßig kaum zu bewältigen ist, auch nicht für die oft älteren schiebenden Angehörigen. Ein Ausflug am nördlichen Mainufer endet für viele also am Kopfsteinpflaster der Westhafenbrücke, der Weg zum Römer ist versperrt, bzw. führt zurück über den Baseler Platz. Es handelt sich zwar um einen Platz im Privatbesitz, dieser steht aber der Öffentlichkeit als Wegverbindung zum Mainufer zur Verfügung und sollte daher für alle Menschen zugänglich sein! Es kann nicht sein, dass die Gestaltung hier derartig über den Interessen der Menschen steht und Behinderte in ihrem täglichen Leben massiv beeinträchtigt. Auch evtl. betroffene Eigentumsverhältnisse dürfen die Rechte zur Begehung des öffentlichen Raums nicht aushebeln. Es wäre eine Kleinigkeit, die im Verlauf des Westhafens im Kopfsteinpflaster bereits verlegte glatte Wegspur durchgängig zu verlegen, Design hin oder her. Mindestens seit 2014 ist dieses Problem schon Thema im Ortsbezirk! Der Magistrat legte nach wiederholten Nachfragen erst im Februar 2018 die ST 228 vor, die lediglich besagte, der Besitzer des o.g. Platzes lehne eine Umgestaltung des Platzes kategorisch ab, damit sei das Thema erledigt. Diese Antwort war schon damals nicht und ist aus heutiger Sicht im Hinblick auf die in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erst recht nicht akzeptabel. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 228 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1835 2022 Die Vorlage OF 364/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Maßnahmen bei Starkregen

27.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke

23.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 341/1 Betreff: Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Kooperation mit dem Verein "Concrete Skate e.V." ein fachbezogenes, ökologisch verträgliches und nachhaltiges Beleuchtungskonzept für den Skatepark unter der Friedensbrücke planen und installieren zu lassen in Anlehnung an dasjenige im Hafenpark (Initiative EZB Basketball; vgl. auch Antrag vom 02.01.2022, OF 128/4 vom OBR 4). Als Anhaltspunkte sollen folgende Eckpunkte dienen: 1. Nutzungszeit: Der Skatepark soll jahreszeitunabhängig bis 22:00 Uhr nutzbar sein. 2. Beleuchtungsnorm: Die DIN EN 12193 für Sportstätten soll erfüllt werden. 3. LED-Beleuchtung: Die Beleuchtung soll energieeffizient sein. 4. Light-on-Demand: Ein Lichtschalter mit Zeitschaltuhr soll sicherstellen, dass die Beleuchtung ausschließlich während der effektiven Nutzung eingeschaltet ist (Bsp. Gefilde Skatepark in München, Skatepark Dinslaken, ODP Skatepark in Karlsruhe). 5. Asymmetrische Leuchtmittel: Blendungen sollen verhindert und Lichtimmissionen minimiert werden. 6. Adaptive Beleuchtung: Je nach Tageszeit und Lichteinfall soll fehlendes Tageslicht in der Brückenunterführung mit Hilfe künstlicher Lichtquellen ausgeglichen werden (Bsp. Unterführung auf der Buttelstedter Straße in Weimar). Folgende Beispiele für eine sinnvolle Beleuchtung gibt es an vergleichbaren Skateparkstandorten in Deutschland: 1. Skatepark unter der Mallinckrodt-Brücke in Dortmund 2. Skatepark Bridge unter der Ernst-Walz-Brücke in Heidelberg 3. Brückenskatepark in Schweinfurt 4. Skatepark unter der Brücke der B56 in Siegburg 5. Skatepark 3-in-One unter der B28/296-Brücke in Tübingen 6. Skatepark unter der Blautalbrücke in Ulm Begründung: "Concrete Skate e.V." ist ein Interessensverband mit ca. 70 Mitgliedern, der sich um die Belange von ca. 5.000 Skater*innen in Frankfurt kümmert. Bereits Kinder ab 4 Jahren sind für diesen Sport zu begeistern. Deswegen bietet der Verband auch Kurse für Schulen und Jugendtreffs, z.B. JuZ und Internationales Kinderhaus, an, die mit großer Begeisterung angenommen werden. Folgende Probleme resultieren im Skatepark aus der aktuellen Beleuchtungssituation: - Ab Dämmerungsbeginn ergeben sich aufgrund der bloß partiellen Ausleuchtung diverse Dunkelzonen, die ein sicheres Fahren verhindern. Hindernisse, Streckenverlauf und entgegenkommende Fahrer*innen können nicht rechtzeitig erkannt werden. Kontraproduktiv sind die Beleuchtungsstrahler unter der Brücke, die zu Blendeffekten führen. - In den Abendstunden schwächt die ungleichmäßige Beleuchtung das Sicherheitsgefühl in der Brückenunterführung und lässt -gerade auch für Frauen - einen Angstraum entstehen, da andere Personen nicht erkannt und eingeschätzt werden können. - Auch tagsüber kommt es zu Sichteinschränkungen (Dunkel-Loch-Effekt) aufgrund einer abweichenden Umgebungshelligkeit zwischen Skateparkbereichen, die innerhalb und außerhalb der Brückenunterführung liegen. Wer bei Sonnenschein vom hellen Außenbereich in den dunklen Innenbereich fährt, sieht kurzzeitig nichts. Hierzu auch ein Zitat des Experten M. Beckmann (Skateparkbauer), Yamato Living Ramps GmbH: "Aufgrund der vergleichsweise geringen Investitionskosten für eine moderne LED Beleuchtungsanlage empfehlen wir ausnahmslos allen Städten und Gemeinden eine Installation. Vor dem Hintergrund der deutlichen Erweiterung der potenziellen Nutzungszeiten ist die Beleuchtung wirtschaftlich betrachtet ein No-Brainer. Zudem unterstützt eine Beleuchtungsanlage die Diversität der Nutzer, da mit Erweiterung der Nutzungszeiten durch die Beleuchtung auch ältere Sportler die Anlage nach der Arbeit verwenden können. In dem konkreten Fall der Anlage unter einer Brücke kann durch eine Beleuchtung zudem eine Verbesserung der Nutzung auch bei schwierigen Lichtverhältnissen gewährleistet werden: Bei sehr starkem Sonnenschein erschweren starke Kontraste die Sicht und bei bewölkter Witterung sind die Lichtverhältnisse mitunter zu diffus / dunkel, als dass sie die Ausübung des Sports angemessen möglich machen. Der Lichtbedarf für Skateboarding und BMX ist im Breiten- wie im Leistungssport mit dem von Fußball- und Stadionbeleuchtung vergleichbar, da die vom Sportler losgelösten Sportgeräte (Skateboards, BMX Räder) bei schlechter Sicht ein höheres Verletzungsrisiko bergen." "Concrete Scate e.V." wird die Kosten für die Umsetzung voraussichtlich durch Crowdfunding weitgehend selbst übernehmen. Fotos: Concrete Skate Frankfurt Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.03.2022, OF 382/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1816 2022 1. Die Vorlage OF 341/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 382/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 382/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung des Schaumainkais zwischen Schweizer Straße und Alter Brücke

23.02.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 358/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung des Schaumainkais zwischen Schweizer Straße und Alter Brücke Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Es werden in den Haushalt 2022 ausreichende Mittel zur Planung und zur qualitativ guten Umsetzung der Umgestaltung des Schaumainkais zwischen Alter Brücke und Schweizer Straße wie bereits zwischen Schweizer Straße und Friedensbrücke zweispurig (mit Abbiegespuren) und breiteren Bürgersteigen vor den Museen eingeplant. Begründung: Der Schaumainkai zwischen Museumsufer und Main, mit dem alten Baumbestand und Blick auf die Skyline, ist heute eine viel befahrene Durchgangsstraße und trennt den Stadtteil mit dem Museumsufer und Parks von den Grünflächen am Mainufer. Die mehrspurige Straße lädt zum Rasen ein. Oft wird das Tempolimit nicht eingehalten. Das Problem wird zusätzlich verschärft durch die bevorstehende Mainkaisperrung. Dabei stellt der Schaumainkai als Verbindung von Sachsenhausen, den Parks und Museen zum Mainufer eine natürliche und wichtige Wegebeziehung dar. Außerdem sind die anliegenden Museen oft das Ziel von Familien und Schulklassen, die das pädagogische Angebot der Museen nutzen. Daher sollte der Schaumainkai in diesem Bereich ähnlich wie zwischen Schweizer Straße und Friedensbrücke zweispurig und sicherer umgestaltet und die Aufenthaltsqualität an diesem besonderen Ort erhöht werden. Dadurch könnte der Bürgersteig auf der Seite der Museen breiter gestaltet und damit auch der kulturellen Bedeutung dieser bundesweit einmaligen Kulturmeile Rechnung getragen werden. Diese Maßnahmen sollten vor der Sperrung des Mainkais erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 358/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweistafel für den Kultura-Trail der NaturFreunde Frankfurt unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufstellen

18.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1709 entstanden aus Vorlage: OF 320/5 vom 15.01.2022 Betreff: Hinweistafel für den Kultura-Trail der NaturFreunde Frankfurt unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufstellen Vorgang: OM 1587/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den NaturFreunden Frankfurt eine Infotafel mit QR-Code zur Route "Kultura-Trail Frankfurt", die sich mit dem Arbeits- und Kulturleben Frankfurts beschäftigt, unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufzustellen. Begründung: Angelehnt an die 18 hessischen Natura-Trails werden Kultura-Trails entwickelt (vgl. https://www.naturfreunde-hessen.de/kulturatrails). Dabei handelt sich um Wege, die den Menschen die Kultur vor ihrer Haustür näherbringen möchte. Gegenstand sind historische Zusammenhänge, Erinnerungskultur, Elemente der Industriekultur und die Auseinandersetzung mit nachhaltigem Handeln. Die NaturFreunde Hanau-Rodenbach haben im vergangenen Jahr den ersten Kultura-Trail Hessens entwickelt. Nun wird die Ortsgruppe Frankfurt der NaturFreunde einen weiteren eröffnen. Er beschäftigt sich mit dem Arbeits- und Kulturleben der Stadt und kann mit der Wanderapp Komoot abgegangen werden. Die Route beginnt an der Friedensbrücke und endet an der Taunusanlage. Die Hinweistafel richtet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Touristinnen und Touristen. Es sollen sowohl eigenständige Erkundungen des Weges möglich sein als auch geführte Touren angeboten werden. Der Ortsbeirat 1 hat ebenfalls einer Anregung zur Errichtung einer Hinweistafel am Endpunkt in der Taunusanlage gestellt. Die Herstellung der Hinweistafel sowie Layout und Druck können in Abstimmung mit der Stadtverwaltung von den NaturFreunden übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1274 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllbehälter am südlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und Flößerbrücke

18.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1705 entstanden aus Vorlage: OF 297/5 vom 22.11.2021 Betreff: Müllbehälter am südlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und Flößerbrücke Der Magistrat wird gebeten , am südlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und Flößerbrücke ordnungsgemäße Müllbehälter aufzustellen, die einerseits die für den Müll erforderlichen Kapazitäten haben und auf der anderen Seite aber auch ästhetischen Ansprüchen zumindest im Mindestmaß Rechnung tragen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich besteht eine erhebliche Müllproblematik. Die früheren Müllbehälter waren vom Fassungsvermögen her zu klein, um der erforderlichen Müllentsorgung Rechnung zu tragen. In der Zwischenzeit wurden dort Müllbehälter aufgestellt, die zwar über eine entsprechende Kapazität verfügen, die jedoch ästhetisch unansehnlich sind und das gesamte Mainufer verschandeln. Hier muss dringend Abhilfe getroffen und Müllbehälter aufgestellt werden, die sowohl den Kapazitätsansprüchen als auch den ästhetischen Ansprüchen gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1106 Aktenzeichen: 79 4

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