Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle "Börneplatz"
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen zweiten barrierefreien Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle "Börneplatz" einzurichten, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für alle Bürger zu verbessern. Dies ist besonders wichtig für mobilitätseingeschränkte Personen und soll Unfälle vermeiden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Börneplatz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Digitale Haltestellenaushänge21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Aufwertung der Gedenktafel an der Friedhofsmauer des Hauptfriedhofs01.06.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennen14.01.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Börneplatz per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten , im Zuge der Umbaumaßnahmen an der Haltestelle "Börneplatz" am westlichen Ende der Haltestelle einen zweiten Fußgängerübergang über die Bahngleise einzurichten. Der Übergang soll barrierefrei ausgestaltet werden und mittels Lichtsignalanlage eine sichere Querung ermöglichen. Das taktile Leitsystem ist entsprechend anzupassen.
Begründung
In der Ortsbeiratssitzung am 9. September 2022 stellten Vertreter des Amts für Straßenbau und Erschließung und der Verkehrsbetriebe die Planungen für die Verlängerung der Tramhaltestelle "Börneplatz" vor. Die Bahnsteige müssen verlängert werden, um den in Zukunft auf der Strecke fahrenden T40-Wagen das Halten zu ermöglichen. Aktuell ist kein zweiter Überweg geplant, sodass man die Gleisanlage nur an der Kreuzung Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße queren darf. Für Fahrgäste, die Richtung Main, Dom oder Fahrgasse wollen bzw. von dort kommend Richtung Hauptbahnhof zusteigen möchten, ergeben sich längere Umwege. Schon heute queren viele Menschen die Gleise, um Züge zu erreichen und Umwege zu vermeiden. Dies sollte auch mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen, die mit Kinderwagen, Rollator o. Ä. unterwegs sind, ermöglicht werden. Eine Lichtsignalanlage, wie sie z. B. an der Haltestelle "Baseler Platz" eingerichtet ist, würde zudem für Sicherheit sorgen und Unfälle vermeiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2022OFOF 668/1Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle „Börneplatz“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 1. November 2022Sie sind hierOMOM 3034Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle „Börneplatz“Direktanregung
- 6. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 398Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle "Börneplatz"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats