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Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf Fußweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 203/6 Betreff: Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf Fußweg Seitdem der Penny Markt auf die Gotenstraße umgezogen ist, gehen die Schüler*innen der Ludwig-Erhard-Schule in ihren Pausen dorthin und kaufen sich Essen und Trinken. Dazu benutzten sie den Fußweg, der Hörselbergstr./Inselsbergstr. mit der Königsteiner Straße verbindet. Auf dem Rückweg zur Schule wird das Essen verzehrt und die dazugehörigen Verpackungen werden unterwegs wild weggeschmissen. Der Müll bleibt liegen und landet meistens durch Wind und Regen in Gullideckeln und im Grün. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vermüllung des Weges zwischen Penny Markt und Ludwig-Erhard-Schule zu unterbinden. Diese Maßnahmen sollen in Betracht gezogen werden: - Kontakt zur Schulleitung aufzunehmen und die Schulleitung sollte die Schüler*innen über die Müll Problematik aufmerksam machen und sensibilisieren, beispielsweise mit einer Clean-Up-Aktion. - Der Weg zwischen Penny Markt und Ludwig-Erhard-Schule soll mit zusätzlichen Mülleimer auszustatten. Insbesondere sollte man den Anfang und das Ende der Fußgängergasse zwischen Königsteiner- und Hörselberg Straße mit Mülleimer ausstatten. Begründung: Dies ist ein gewaltiges Problem und Ärgernis für die Nachbarschaft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 881 2021 Die Vorlage OF 203/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionlos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErlaubnis zur Sondernutzung von Gehwegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 216/6 Betreff: Erlaubnis zur Sondernutzung von Gehwegen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass alle zuständigen Ämter bei genehmigten Sondernutzungen der Gehwege darauf dringen, jegliche Gefährdung von Fußgängern auszuschließen. Eine Begutachtung der Maßnahmen muss obligatorisch sein. Begründung: Am Haus Gotenstraße 78 (Unterliederbach) steht seit Monaten ein Baugerüst, welches den Gehweg, der auch Schulweg ist, vollständig blockiert, sodass Passanten das Hindernis auf dem benachbarten Radweg umrunden müssen. Da der Hausbesitzer die Auflage der Stellung eines Arkadengerüstes missachtete, dieses aber den Radweg nur geringfügig eingeengt hätte, veranlasste das zuständige Amt eine Beschilderung in Fahrtrichtung des Radweges, die Fußgängern bevorrechtigt die Nutzung des Radweges erlaubt - diesen aber trotzdem für Radfahrende freigibt. Noch gefährlicher wird dies für Passanten, denn vermehrte Falschfahrer (entgegen der Fahrtrichtung) können diese unvermuteten Fußgänger und die Beschilderung gar nicht sehen. Da Kontakte zu den Ämtern bisher ins Leere liefen, darf eine gefährdende Radlerbevorzugung nicht zur üblichen Praxis werden! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 216/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 216/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenHöchst: FES-Wertstoffhof für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 656 entstanden aus Vorlage: OF 141/6 vom 22.08.2021 Betreff: Höchst: FES-Wertstoffhof für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich machen Der FES-Wertstoffhof ist in die Palleskestraße gezogen. Dort ist nun der Anlaufpunkt der Bürgerinnen und Bürger für die Abgabe von Elektrokleingeräten, Altpapier, Grünschnitt, Sperrmüll und anderer Wertstoffe (natürlich nur in kleineren Mengen, Kofferraumgröße). Mit dem Auto sind Gelände und Zufahrtsstraßen problemlos zu befahren. Auch mit dem Fahrrad ist der Wertstoffhof befahrbar, man dürfe sich nur nicht an den Autos vorbeidrängen. Fußgängerverkehr ist allerdings untersagt, worauf auch ein "Fußgänger verboten"-Schild an der Stichstraße, die von der Palleskestraße ab zur Freiwilligen Feuerwehr und zum Wertstoffhof führt, hinweist. Diese Regelung soll noch bis zur Beendigung der Bauarbeiten bestehen bleiben, was aber durchaus noch ein halbes Jahr dauern kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Lösungen zu finden, damit Fußgängerinnen und Fußgänger auch während der Bauarbeiten ebenfalls den FES-Wertstoffhof zur Entsorgung von Wertstoffen und Müll weiterhin nutzen können. Begründung: Zurzeit ist es nicht möglich, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Wertstoffe und Müll zu Fuß bzw. mit Handwagen zum Wertstoffhof bringen. Dies sei aufgrund der noch laufenden Bauarbeiten und des damit verbundenen Baustellenverkehrs zu gefährlich. Es kann aber nicht sein, dass ausgerechnet die umweltfreundlichste Art der Anlieferung, nämlich zu Fuß, nicht möglich sein soll, insbesondere die Kleingärtner in der Umgebung, die bisher immer ihren Grünschnitt mit Handwagen bringen konnten, wären negativ betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2078 Aktenzeichen: 79 4
Höchst: FES-Wertstoffhof für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 141/6 Betreff: Höchst: FES-Wertstoffhof für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich machen Der FES-Wertstoffhof ist in die Palleskestraße gezogen. Dort ist nun der Anlaufpunkt der Bürger*innen für die Abgabe von Elektrokleingeräten, Altpapier, Grünschnitt, Sperrmüll und anderer Wertstoffe (natürlich nur in kleineren Mengen, Kofferraumgröße). Mit dem Auto sind Gelände und Zufahrtsstraßen problemlos zu befahren. Auch mit dem Fahrrad ist der Wertstoffhof befahrbar, man dürfe sich nur nicht an den Autos vorbei drängen. Fußgängerverkehr ist allerdings untersagt, worauf auch ein "Fußgänger verboten"-Schild an der Stichstraße, die von der Palleskestraße ab zur Freiwilligen Feuerwehr und zum Betriebshof führt, hinweist. Diese Regelung soll noch bis zur Beendigung der Bauarbeiten bestehen bleiben, was aber durchaus noch ein halbes Jahr dauern kann. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, Lösungen zu finden, damit Fußgänger*innen auch während der Bauarbeiten ebenfalls den FES-Wertstoffhof zur Entsorgung von Wertstoffen und Müll weiterhin nutzen können. Begründung: Zurzeit ist es nicht möglich, dass Bürger*innen ihre Wertstoffe und Müll zu Fuß bzw. mit Handwagen zum Wertstoffhof bringen. Dies sei aufgrund der noch laufenden Bauarbeiten und des damit verbundenen Baustellenverkehrs zu gefährlich. Es kann aber nicht sein, dass ausgerechnet die umweltfreundlichste Art der Anlieferung, nämlich zu Fuß, nicht möglich sein soll. Insbesondere die Kleingärtner in der Umgebung, die bisher immer ihren Grünschnitt mit Handwagen bringen konnten, wären negativ betroffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 656 2021 Die Vorlage OF 141/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Raumsituation an der IGS 15 verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 139/6 Betreff: Höchst: Raumsituation an der IGS 15 verbessern Der Elternbeirat der IGS 15 hat sich hilfesuchend an den Ortsbeirat gewandt, da aufgrund der Containersituation einige Probleme an der Schule herrschen. Die IGS 15 ist in einer provisorischen Containerlösung an der Palleskestraße 60 untergebracht. Das Konzept der Schule ist auf eine Vierzügigkeit ausgerichtet, im vergangenen Schuljahr wurde der Jahrgang 5 allerdings auf sechs Klassen erweitert, um dem Bedarf der Stadt gerecht zu werden. Auch der kommende Jahrgang 5 wird wieder sechszügig mit 150 Schüler*innen starten. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat 6 den Magistrat: - Wie plant der Magistrat neue Raumkapazitäten zu schaffen, da die vorhandenen voraussichtlich ab 2022/23 nicht mehr ausreichen werden? - Welche praktikable Lösung plant der Magistrat bezüglich der fehlenden Turnhalle? - Wie plant der Magistrat die personellen Engpässe aufzufangen, die sich durch die Sechszügigkeit ergeben? - Wie stellt der Magistrat sicher, dass genügend Möglichkeiten für alle Schüler*innen der IGS 15 bestehen, sich in Zeiten der Corona-Pandemie die Hände zu waschen? - Wie sieht grundsätzlich das Raumkonzept aus, das der Magistrat umsetzen möchte, um trotz der Containersituation einen reibungslosen und lernfreundlichen Schulablauf für alle Schüler*innen der IGS 15 zu gewährleisten? Begründung: Die IGS 15 wird voraussichtlich für längere Zeit sechszügig bleiben, was zu erheblichen Problemen bei den vorhandenen Kapazitäten führt - sowohl was Klassenräume, Mensa, Turnhalle, die generelle Ausstattung als auch das Personal angeht. Diese Herausforderungen sollten schnellstmöglich angegangen werden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 128 2021 Die Vorlage OF 139/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Gehweg unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-GlattStraße verbreitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 361 entstanden aus Vorlage: OF 89/6 vom 07.06.2021 Betreff: Höchst: Gehweg unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße verbreitern Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg unter der Bahnbrücke in der Zuckschwerdtstraße (auf der Seite der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße) so zu verbreitern, dass ein problemloses Passieren der Engstelle gemeistert werden kann, z. B. für Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator etc. Begründung: Aufgrund der Brückenkonstruktion bzw. des Brückenpfeilers wird der Gehweg an dieser Stelle immer schmaler und erreicht an der engsten Stelle eine maximale Breite von unter einem Meter. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Eltern mit Kinderwagen ist es schwer, diese Engstelle zu passieren. Ein entsprechendes Ausweichen auf die gegenüberliegende Straßenseite lässt sich an dieser Stelle über die stark befahrene Zuckschwerdtstraße nicht gefahrlos absolvieren. Des Weiteren ist der Gehweg Teil des Schulwegplans der Robert-Blum-Schule und sollte deshalb auch für die Schülerinnen und Schüler sicherer ausgestaltet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2028 Antrag vom 15.12.2021, OF 290/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1327 Aktenzeichen: 66 6
Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 360 entstanden aus Vorlage: OF 88/6 vom 07.06.2021 Betreff: Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Einmünden von der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße für Verkehrsteilnehmer übersichtlicher bzw. sicherer macht. Begründung: Die stark befahrene Zuckschwerdtstraße ist für aus der Konrad-Glatt-Straße in beide Richtungen einmündende Fahrzeuge schlecht einsehbar und stellt daher eine Gefahrenstelle dar. Um einzubiegen, müssen diese regelmäßig auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben. Grund für die Unübersichtlichkeit sind unter anderem die zu nah an der Einmündung parkenden Kraftfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1970 Antrag vom 31.10.2021, OF 242/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1095 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 359 entstanden aus Vorlage: OF 87/6 vom 14.06.2021 Betreff: Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 5948/20 OBR 6; ST 859/21 Der Magistrat wird gebeten, endlich die Zuständigkeiten für den Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule (parallel zur Konrad-Glatt-Straße) zu klären und dafür Sorge zu tragen, dass der Fußw eg saniert und verkehrssicher gestaltet wird. Im Rahmen der Sanierung wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Radfahrstreifen auf dem Fußweg markiert werden kann. Begründung: Der Fußweg zwischen der Sodener Bahn und der Robert-Blum-Schule ist mittlerweile in einem katastrophalen Zustand. Wurzelaufbrüche und große Schlaglöcher, in denen sich nach Regenfällen riesige Pfützen bilden, sind für Fußgänger und Fahrradfahrer Stolperfallen und Hindernisse. Die Pfützen erstrecken sich teilweise über die gesamte Breite des Fußwegs, sodass man entweder nasse Füße riskieren oder über die Böschung ausweichen muss - für bewegungseingeschränkte Menschen fast ebenso unmöglich wie für Menschen, die bspw. mit einem Rollator oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Bisher scheint eine Sanierung daran zu scheitern, dass man die Zuständigkeiten nicht klären konnte. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859, schlägt der Magistrat nun einen Ortstermin zur Klärung vor. Grundsätzlich ist der Ortsbeirat gerne bei der Findung von Lösungen behilflich. Wie aber der Ortsbeirat zur Klärung der Zuständigkeiten beitragen kann, ist fraglich. Dies sollte doch auch ohne Ortstermin behördenintern bzw. in Abstimmung zwischen Stadt und Bahn möglich sein - ggf. könnte auch eine Anfrage beim Katasteramt helfen. Auch die Sanierung muss nicht in einem Ortstermin abgestimmt werden, vielmehr gilt: einfach machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5948 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1969 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 950 Antrag vom 17.09.2022, OF 572/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2782 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2435 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1145 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2
Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 87/6 Betreff: Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 5948/20 OBR 6; ST 859/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, endlich die Zuständigkeiten für den Fußweg entlang der Sodener Bahn / Robert-Blum-Schule (parallel zur Konrad-Glatt-Straße) zu klären und dafür Sorge zu tragen, dass der Weg saniert und verkehrssicher gestaltet wird. Im Rahmen der Sanierung wird der Magistrat gebeten, ob ein Radfahrstreifen auf dem Weg markiert werden kann. Begründung: Der Weg zwischen der Sodener Bahn und der Robert-Blum-Schule ist mittlerweile in einem katastrophalen Zustand. Wurzelaufbrüche und große Schlaglöcher, in denen sich nach Regenfällen riesige Pfützen bilden, sind für Fußgänger und Fahrradfahrer Stolperfallen und Hindernisse. Die Pfützen erstrecken sich teilweise über die gesamte Breite des Wegs, so dass man entweder nasse Füße riskieren oder über die Böschung ausweichen muss - für bewegungseingeschränkte Menschen fast ebenso unmöglich, wie für Menschen, die bspw. mit einem Rollator oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Bisher scheint eine Sanierung daran zu scheitern, dass man die Zuständigkeiten nicht klären konnte. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 schlägt der Magistrat nun einen Ortstermin zur Klärung vor. Grundsätzlich ist der Ortsbeirat gerne bei der Findung von Lösungen behilflich. Wie aber der Ortsbeirat zur Klärung der Zuständigkeiten beitragen kann, ist fraglich. Dies sollte doch auch ohne Ortstermin behördenintern bzw. in Abstimmung zwischen Stadt und Bahn möglich sein - ggf. könnte auch eine Anfrage beim Katasteramt helfen. Auch die Sanierung muss nicht in einem Ortstermin abgestimmt werden. Vielmehr gilt: Einfach machen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5948 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 359 2021 Die Vorlage OF 87/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenHöchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2021, OF 88/6 Betreff: Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Einmünden der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße für Verkehrsteilnehmer übersichtlicher/ sicherer macht. Begründung: Die stark befahrene Zuckschwerdtstraße ist für aus der Konrad-Glatt-Straße in beide Richtungen einmündende Fahrzeuge schlecht einsehbar und stellt daher eine Gefahrenstelle dar. Um einzubiegen, müssen diese regelmäßig auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben. Grund für die Unübersichtlichkeit sind unter anderem die zu nah an der Einmündung parkenden Kraftfahrzeuge. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 360 2021 Die Vorlage OF 88/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Gehweg unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-GlattStraße verbreitern
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2021, OF 89/6 Betreff: Höchst: Gehweg unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße verbreitern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg unter der Bahn-Brücke in der Zuckschwerdtstraße (auf der Seite der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße) so zu verbreitern, dass ein problemloses Passieren der Engstelle gemeistert werden kann (z.B. für Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator etc.) Begründung: Aufgrund der Brückenkonstruktion/ des Brückenpfeilers wird der Gehweg an dieser Stelle immer schmaler und erreicht an der engsten Stelle eine maximale Breit von unter 1,0 m. Für Rollstuhlfahrer/innen und Eltern mit Kinderwagen ist es schwer, diese Engstelle zu passieren. Ein entsprechendes Ausweichen auf die gegenüberliegende Straßenseite lässt sich an dieser Stelle über die stark befahrene Zuckschwerdtstraße nicht gefahrlos absolvieren. Des Weiteren ist der Gehweg Teil des Schulwegplans der Robert-Blum-Schule und sollte deshalb auch für die Schülerinnen und Schüler sicherer ausgestaltet sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 361 2021 Die Vorlage OF 89/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 29 vom 12.02.2021 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr") wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat Magistrat dahingehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie in der OA 663 vom 19.01.2021 beschlossen zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung OA 663 vom 19.01.2021 hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 38 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 29/21 und OF 31/6 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 1 2021 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf OA 1 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 31/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. CDU, AfD, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die SPD-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 38., M 29, folgende Protokollnotiz ab: "Die SPD spricht sich für eine 100 prozentige Inhouse-Vergabe der Buslinien aus und lehnt daher die Vorlage M 29 ab. Bei der letzten Vergabe entstanden über lange Zeit Umstellungsschwierigkeiten, die den Busbetrieb für die Nutzer schwerwiegend verschlechtert hatten, Routenfehler, Anzeigefehler, Servicemängel, Unpünktlichkeiten etc. Bei eigenem Personal ist eine Qualitätssicherung gegeben, die Ausbildung gesichert, und es kann auf die Erfahrung, auch auf den Frankfurter Standard, zurückgegriffen werden. Dies ist bei wechselnden Auftragnehmern nicht gegeben." Die LINKE.-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 38., OF 31, folgende Protokollnotiz ab: "Die Zustimmung der LINKEN im Ortsbeirat 6 zum Antrag der CDU, Vorlage OF 31, bezieht sich nur auf die verkehrspolitischen Inhalte, nicht auf die Zustimmung zur Vorlage M 29."
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 1 entstanden aus Vorlage: OF 31/6 vom 04.05.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58, wie in der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, beschlossen, wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung) IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme) Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 53, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021
Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 23 entstanden aus Vorlage: OF 3/6 vom 16.04.2021 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Karl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag; 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannesallee 41; 3. zeitweise Platzierung einer Containeranlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird; 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Karl-von-Ibell-Schule; 5. neu:(vorübergehende) Erweiterung des KiZ Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau bzw. zur Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen. Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40
Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 32/6 Betreff: Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wie die Andienungen des bereits bestehenden Neubaus mit all seinen Einrichtungen und der Baustellen der weiteren Bauabschnitte auf dem Gelände realisiert werden sollen ohne dass die Notfallfahrten und Krankentransporte etc. darunter in Bedrängnis geraten oder es zu Lieferengpässen und Rückstaus insbesondere auch der Krankentransporte kommt. Begründung: Sämtliche Andienungen des Klinikums Höchst einschließlich des Neubaus sollen über nur eine Zufahrt hinter dem alten Gebäudeturm von der Gotenstraße aus erfolgen. Da diese Straße keine breite Zufahrtsstraße ist, befürchtet der Ortsbeirat Probleme für einen reibungslosen Ablauf des Krankenhausbetriebes einschließlich der Krankentransporte. Daher bittet der Ortsbeirat um Offenlegung der Andienungen zu allen Bereichen des Krankenhauskomplexes sämtlicher Nutzer einschließlich der Baustellenfahrzeuge. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 38 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 7 2021 1. Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 32/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 33/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., AfD und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 3/6 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Carl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannisallee 41 3. Zeitweise Platzierung einer Container-Anlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Carl-von-Ibell-Schule 5. Neu:(Vorübergehende) Erweiterung der KIZ-Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau, bzw. Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 23 2021 Die Vorlage OF 3/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Grundschule Gotenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7279 entstanden aus Vorlage: OF 1479/6 vom 06.02.2021 Betreff: Unterliederbach: Grundschule Gotenstraße Vorgang: V 1484/19 OBR 6; ST 693/20; B 637/20 Der Magistrat wird gebeten, einen realistischen Zeitplan für die Errichtung der neuen Grundschule in der Gotenstraße auf dem Gebiet der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule vorzustellen. Begründung: Es ist nun fast drei Jahre her, dass die Bildungsdezernentin Sylvia Weber ihre Vorstellung eines Zeitplans im Ortsbeirat vorgestellt hat, nach dem die Grundschule schon längst im Bau sein müsste. Nach einem Auskunftsersuchen Ende 2019 und einer Stellungnahme des Magistrats im April 2020 sowie einem Magistratsbericht Ende 2020 wird deutlich: Die Planung hat noch nicht einmal begonnen, die Phase Null befindet sich in Vorbereitung. In der Presse wird vermutet, dass die neue Grundschule "also frühestens in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre in Betrieb gehen" wird. Diese Vermutung wird leider durch die Stellungnahme und den Bericht des Magistrats bestärkt. Da der wachsende Stadtteil Unterliederbach besonders darauf wartet, dass sich die Versorgung mit Grundschulen bessert, ist es für den Ortsbeirat ein wichtiges Anliegen, dass insbesondere den betroffenen Familien in Unterliederbach ein realistischer und damit ehrlicher Zeitplan vorgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 693 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 637 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1318 Antrag vom 26.11.2023, OF 897/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4776 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Höchst: Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7291 entstanden aus Vorlage: OF 1495/6 vom 06.02.2021 Betreff: Höchst: Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Eigentümer der Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 in Erfahrung zu bringen, was er mit dem Grundstück plant, und 2. auf den Eigentümer einzuwirken, der Vermüllung der Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 entgegenzuwirken. Begründung: Die Anwohner stellen sich die Frage, was mit der Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 passieren soll. Das Anwesen verfällt zusehends und ist kein schöner Anblick mehr. Es wäre schade, wenn diese Liegenschaft verfallen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1245 Antrag vom 23.01.2022, OF 340/6 Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 312 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63 0
Höchst: Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1495/6 Betreff: Höchst: Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. beim Eigentümer der Liegenschaft Hospitalstraße 42-48 in Erfahrung zu bringen, was er mit dem Grundstück plant? 2. auf den Eigentümer einzuwirken, der Vermüllung der Liegenschaft Hospitalstraße 42-48 entgegenzuwirken. Begründung: Die Anwohner stellen sich die Frage was mit der Liegenschaft Hospitalstraße 42-48 passieren soll. Das Anwesen verfällt Zusehens und ist kein schöner Anblick mehr. Es wäre schade, wenn diese Liegenschaft verfallen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7291 2021 Die Vorlage OF 1495/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Grundschule Gotenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1479/6 Betreff: Unterliederbach: Grundschule Gotenstraße Vorgang: V 1484/19 OBR 6; ST 693/20; B 637/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat und somit auch den Bürgern einen realistischen Zeitplan für die Errichtung der neuen Grundschule in der Gotenstraße auf dem Gebiet der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule vorzustellen. Begründung: Es ist nun fast drei Jahre her, dass die Bildungsdezernentin Sylvia Weber ihre Vorstellung eines Zeitplans im Ortsbeirat vorgestellt hat, nach dem die Grundschule schon längst im Bau sein müsste. Nach einem Auskunftsersuchen Ende 2019 und einer Stellungnahme des Magistrats im April 2020 sowie einem Magistratsbericht Ende 2020 wird deutlich: Die Planung hat noch nicht einmal begonnen, die "Phase Null" befindet sich in Vorbereitung. In der Presse wird vermutet, dass die neue Grundschule "also frühestens in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre in Betrieb gehen" wird. Diese Vermutung wird leider durch die Stellungnahme und den Bericht des Magistrats bestärkt. Da der wachsende Stadtteil Unterliederbach besonders darauf wartet, dass sich die Versorgung mit Grundschulen bessert, ist es für den Ortsbeirat ein wichtiges Anliegen, dass insbesondere den betroffenen Familien in Unterliederbach ein realistischer und damit ehrlicher Zeitplan vorgestellt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 693 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 637 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7279 2021 Die Vorlage OF 1479/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Falschparker Unterliederbach-Ost
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1478/6 Betreff: Unterliederbach: Falschparker Unterliederbach-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an den unten aufgeführten Stellen geeignete Maßnahmen gegen das unerlaubte Parken gemäß der Auflistung durchgeführt werden können. Bürger aus Unterliederbach haben die Liste erarbeitet und Ortsbeiräte gebeten sich des Themas anzunehmen. Bei mehreren Terminen vor Ort wurden die Maßnahmen besprochen und verfeinert. Die Maßnahmen sollten wenn möglich mit den Bürgern bei einer Ortsbegehung besprochen werden. Ort Bildbeispiel Problem Anmerkung Teutonenweg/ Engelsruhe Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, Sichtbehinderung durch Busse, dabei Autoverkehr aus 3 Richtungen. Diese Stelle ist besonders gefährlich. Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Hier wäre auch ein Zebrastreifen zur Sicherung des Schulwegs sinnvoll. Häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Teutonenweg Autos parken regelmäßig dicht am Zebrastreifen und auf dem Gehweg zwischen Zebrastreifen und Bücherbushaltestelle. Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Rugierstraße/ Cimbernweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, Sichtbehinderung durch großen Anhänger Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Markomannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Alemannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße vor Hausnr. 50 Unerlaubtes Gehwegparken vor der Baumscheibe macht diese Stelle für Rollstuhlfahrer nicht mehr passierbar Häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Ambronenpfad Falschparker vor dem abgesenkten Bordstein Zebrastreifen auf Höhe Rugierstraße 16 Zebrastreifen wird seitlich zugeparkt, da nur auf einer Seite baulich gesichert Rugierstraße/ Langobardenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, unerlaubtes Gehwegparken Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Gotenstraße/ Chattenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Gotenstraße/ Engelsruhe Falschparker im Halteverbot im Kreuzungsbereich Behinderung des Busverkehrs Hier könnte auch ein Zebrastreifen über die Gotenstraße sinnvoll sein Engelsruhe zwischen Langobardenweg und Markomannenweg Auch tagsüber durch Gehwegparker stark eingeengter Gehweg, für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen usw. nicht mehr passierbar. Barrierefreiheit in der Regel nicht gegeben Engelsruhe/ Alemannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich, auch vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Engelsruhe/ Markomannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Engelsruhe/ Cimbernweg Falschparker im Kreuzungsbereich, auch auf der "Gehwegnase" und vor dem abgesenkten Bordstein, eingeengter Gehweg durch unerlaubtes Gehwegparken Cheruskerweg/ Gotenstraße Falschparker auf dem Gehweg im Bereich des erhöhten Fußgängerüberwegs sowie im Kreuzungsbereich. Fehlende Bordsteinabsenkung. Eingeschränkte Barrierefreiheit Cheruskerweg vor Hausnr. 54 Falschparker blockieren häufig die Feuerwehrzufahrt und die Auffahrt auf den Geh- und Radweg Personenschäden im Brandfall möglich, falls Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen Begründung: In Unterliederbach-Ost parken regelmäßig Fahrzeuge illegal an Einmündungen und auf dem Gehweg. Dies stellt besonders für die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kinder, ältere Menschen, Behinderte) ein großes Problem dar. Kinder können an den meisten Stellen die Straße nur zwischen parkenden Autos überqueren und müssen dabei weit auf die Fahrbahn treten, um sehen zu können, ob Autos kommen. Für Behinderte mit Rollstühlen oder Gehhilfen oder Rad fahrende Kinder (die ja auf dem Bürgersteig fahren müssen), sind viele Stellen regelmäßig nicht passierbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Autofahrer Tempo 30 nicht beachten. Auch Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr werden regelmäßig behindert, was zu erheblichen Gefährdungen und Problemen führt. Unter der Woche finden tagsüber gelegentlich Kontrollen durch die Verkehrspolizei statt, die aber bei Weitem nicht ausreichen, um eine sichtbare Wirkung zu entfalten. Nach Aussage der Verkehrspolizei ist "die Überwachungsdichte nicht immer und überall im gewünschten Umfang zu leisten". Abends und am Wochenende wird anscheinend gar nicht kontrolliert, laut Verkehrspolizei ist "Samstags aufgrund reduzierter Personalstärke keine Überwachung außerhalb der Innenstadt möglich." Da Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Menschen auch abends und am Wochenende Anspruch darauf haben sollten, sich sicher fortbewegen zu können, bleiben als mögliche Lösung nur bauliche Maßnahmen. Folgende Maßnahmen wären denkbar und umsetzbar: Kreuzungsbereiche und Gehwege sollten systematisch durch Poller, Fahrradbügel oder ähnliche bauliche Maßnahmen freigehalten werden, um sichere Wege für Fußgänger zu ermöglichen. Im Schulwegplan der Walter-Kolb-Schule eingezeichnete Fußgängerüberwege und für die Barrierefreiheit wichtige Stellen (abgesenkte Bordsteine) sollten dabei mit Priorität behandelt werden. Konkrete Maßnahmen sollten nach einer Ortsbegehung festgelegt und umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7278 2021 Die Vorlage OF 1478/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHöchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 17.01.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.03.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 ("Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten, auf traffiQ dahin gehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025+ vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 11
Unterliederbach: Parken in der Euckenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7111 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 30.12.2020 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Euckenstraße Der Magistrat wird beauftragt: 1. Das eingeschränkte Halteverbot in der Euckenstraße auf der rechten Seite entfällt von Hausnummer 33 bis 17. 2. Ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung in die Gotenstraße werden Schilder mit absolutem Halteverbot aufgestellt. Falls der Magistrat diese Maßnahme nicht für ausreichend hält, sollte die Aufstellung von Pollern geprüft werden. 3. Neben dem Parkstreifen auf der rechten Seite der Euckenstraße zwischen der Kita (Hausnummer 33) und dem Eingang zum kleinen Park in der Straße Grauer Stein werden in dem Bereich, wo der Park nicht mit einem Zaun von der Euckenstraße abgetrennt ist, Steine/Findlinge zur Abtrennung verlegt, wie z. B. auf der anderen Seite des Parks schon geschehen. Begründung: In der Euckenstraße auf der rechten Seite zwischen Hausnummer 33 (Kita) und Hausnummer 17 befinden sich zurzeit die Verkehrsschilder "eingeschränktes Halteverbot". Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum das dort erforderlich sein soll. Dort besteht ein Parkstreifen, auf dem die Anwohner ihre Autos parken. Im weiteren Verlauf auf der rechten Seite der Euckenstraße ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung Gotenstraße befinden sich jedoch keinerlei Halteverbotsschilder, weshalb dort ständig Autos auf dem Bürgersteig parken, den die Fußgänger, die durch den Park von der Straße Grauer Stein zur Gotenstraße gehen, deshalb nicht mehr benutzen können. Durch die parkenden Autos müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Für den genannten Abschnitt auf der rechten Seite der Euckenstraße sind deshalb die Schilder "absolutes Halteverbot" aufzustellen. Die Maßnahme unter Ziffer 3. dient dazu, das Befahren des Rasens im Park in der Straße Grauer Stein zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 863 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1975 Antrag vom 18.02.2022, OF 380/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1791 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7119 entstanden aus Vorlage: OF 1452/6 vom 03.01.2021 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern Vorgang: OM 5051/19 OBR 6; ST 85/20 Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von dem in der Stellungnahme ST 85 erwähnten Verkehrsversuch in der Taubenstraße, nun endlich den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße in der Kasinostraße und der Emmerich-Josef-Straße gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge baulich abzusichern. Sollte dies nicht möglich sein, soll bitte wenigstens die Kontrolldichte so erhöht werden, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird. Begründung: An der Situation hat sich seit der Anregung OM 5051 und der daraus folgenden Auskunft des Magistrats, ST 85, nichts geändert. Nach wie vor wird der Radfahrstreifen zum Parken missbraucht und eine sichere Nutzung des für den Radverkehr gedachten Weges ist nicht möglich. Abbildung 1 und 2: Fotos mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße Quelle: Twitter @MRSCHMBRGR Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5051 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 58 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1083 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7118 entstanden aus Vorlage: OF 1451/6 vom 03.10.2020 Betreff: Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur reduziert werden kann und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für den Radverkehr geöffnet werden kann; 2. ein Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend in Richtung Bolongarostraße markiert werden kann. Begründung: Von der Bolongarostraße, z. B. Höhe Bolongaropalast, kommend, ist es sehr schwer möglich, den Bahnhof Höchst oder andere Ziele innerhalb von Frankfurt-Höchst zu erreichen, ohne große Umwege in Kauf zu nehmen. Die aktuell möglichen Wege sind im beigefügten Plan skizziert. Gleichzeitig hält sich der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auch in Stoßzeiten in Grenzen, sodass eine Reduktion auf eine Spur zumutbar ist, um so den Radverkehr in die Gegenrichtung zu ermöglichen. Bei der Reduktion auf eine Autospur ergibt sich auch genügend Platz, Radwege in beide Richtungen zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1084 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Bürgersteige in den Kreuzungsbereichen Hospitalstraße/Gerlachstraße barrierefrei gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7120 entstanden aus Vorlage: OF 1453/6 vom 03.01.2021 Betreff: Höchst: Bürgersteige in den Kreuzungsbereichen Hospitalstraße/Gerlachstraße barrierefrei gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Bürgersteige im Neubaugebiet Hospitalstraße/Gerlachstraße im Bereich der Kreuzungen barrierefrei zu gestalten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner äußerten sich, dass die Bürgersteige im Bereich der neuen, barrierefrei gestalteten Wohnungen entlang der Gerlachstraße (ehemaliges Gefängnis) nicht mit Kinderwagen oder Rollstühlen genutzt werden können, daher wäre eine Absenkung der Bordsteine, wie sonst an Kreuzungen üblich, wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1077 Aktenzeichen: 66 2
Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1469/6 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschießen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 (Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main) wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahingehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, d.h. sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt Sossenheim, Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, d.h. sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso, wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten auf traffiQ dahingehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025 vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheim Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 verschlechterte sich. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen, wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße" und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der "Hauptzeiten" (Schulanfang und -schluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 1428/6 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung OA 661 2021 Anregung OA 662 2021 Anregung OA 663 2021 Anregung an den Magistrat OM 7104 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 661, OA 662 und OA 663 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1430/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1428/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1429/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. 5. Die Vorlage OF 1469/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Bürgersteige in den Kreuzungsbereichen Hospitalstraße/Gerlachstraße barrierefrei gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1453/6 Betreff: Höchst: Bürgersteige in den Kreuzungsbereichen Hospitalstraße/Gerlachstraße barrierefrei gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Bürgersteige im Neubaugebiet Gerlachstraße/Hospitalstraße im Bereich der Kreuzungen barrierefrei zu gestalten. Begründung: Anwohner*innen äußerten sich, dass die Bürgersteige im Bereich der neuen barrierefrei gestalteten Wohnungen entlang der Gerlachstraße (ehemaliges Gefängnis) nicht mit Kinderwägen oder Rollstühlen genutzt werden können. Daher wäre eine Absenkung der Bordsteine, wie sonst an Kreuzungen üblich, wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7120 2021 Die Vorlage OF 1453/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1452/6 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern Vorgang: OM 5051/19 OBR 6; ST 85/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, unabhängig von dem in ST 85/2020 erwähntem Verkehrsversuch in der Taubenstraße, nun endlich den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße in der Kasinostraße und der Emmerich-Josef-Straße gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge baulich abzusichern. Sollte dies nicht möglich sein, soll bitte wenigstens die Kontrolldichte so erhöht werden, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird. Begründung: An der Situation hat sich seit dem Antrag OM 5051/2019 und der daraus folgenden Auskunft des Magistrats ST 85/2020 nichts geändert. Nach wie vor wird der Radfahrstreifen zum Parken missbraucht und eine sichere Nutzung des für den Radverkehr gedachten Weges ist nicht möglich. Abbildung 1 : Foto mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße | Quelle Twitter @MRSCHMBRGR (Einverständnis liegt vor) Abbildung 2: Foto mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße | Quelle Twitter @MRSCHMBRGR (Einverständnis liegt vor) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5051 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 1452/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7119 2021 Die Vorlage OF 1452/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Parken in der Euckenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1441/6 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Euckenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt: 1. Das eingeschränkte Halteverbot in der Euckenstraße auf der rechten Seite entfällt von Hausnummer 33 - 17. 2. Ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung in die Gotenstraße werden Schilder mit absolutem Halteverbot aufgestellt. Falls der Magistrat diese Maßnahme nicht für ausreichend hält, sollte die Aufstellung von Pollern geprüft werden. 3. Neben dem Parkstreifen auf der rechten Seite der Euckenstraße zwischen der Kita (Hausnummer 33) und dem Eingang zum kleinen Park im Grauen Stein werden in dem Bereich, wo der Park nicht mit einem Zaun von der Euckenstraße abgetrennt ist, Steine/Findlinge zur Abtrennung verlegt (wie z.B. auf der anderen Seite des Parks schon geschehen. Begründung: In der Euckenstraße auf der rechten Seite zwischen Hausnummer 33 (Kita) und Hausnummer 17 befinden sich zur Zeit Verkehrsschilder "eingeschränktes Halteverbot". Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum das dort erforderlich sein soll. Dort besteht ein Parkstreifen auf dem die Anwohner ihre Autos parken. Im weiteren Verlauf auf der rechten Seite der Euckenstraße ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung Gotenstraße befinden sich jedoch keinerlei Halteverbotsschilder. Und dort parken deshalb ständig Autos auf dem Bürgersteig, den deshalb die Fußgänger, die durch den Park am Grauen Stein zur Gotenstraße gehen, nicht mehr benutzen können. Durch die parkenden Autos müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Für den genannten Abschnitt auf der rechten Seite der Euckenstraße sind deshalb Schilder "absolutes Halteverbot" aufzustellen. Die Maßnahme in Punkt 3 dient dazu, das Befahren des Rasens im Park am Grauen Stein zu verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7111 2021 Die Vorlage OF 1441/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÖPNV in den nördlichen Stadtteilen mit On-Demand-Busangeboten verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6931 entstanden aus Vorlage: OF 299/13 vom 08.11.2020 Betreff: ÖPNV in den nördlichen Stadtteilen mit On-Demand-Busangeboten verbessern Vorgang: M 163/20 Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung des geplanten Testbetriebs für per App bestellbare Rufbusse in den nördlichen Stadtteilen zu überdenken und stattdessen ernsthaft ein Konzept zur Umsetzung des On-Demand-Angebots für die nördlichen Stadtteile zu erstellen. Dabei ist zu prüfen, wie im Rahmen des vom Bundesverkehrsministerium geförderten RMV-Projekts "On-Demand-Mobilität für die Region FrankfurtRheinMain" On-Demand- Busangebote in den Stadtteilen getestet werden können. Begründung: Es ist nachvollziehbar und verständlich, dass gerade aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie Einsparungen notwendig sind. Doch erscheint ausgerechnet die Streichung des geplanten Testbetriebs für die per App bestellbaren Rufbusse wenig sinnvoll - insbesondere, wenn gleichzeitig noch von einer Straßenbahn an der Hauptwache oder einer Verlängerung der Straßenbahn zum Höchster Bahnhof gesprochen wird. Während hier nämlich schon Verkehrsanbindungen vorhanden sind (von der Endhaltestelle der Straßenbahn "Zuckschwerdtstraße" zum Höchster Bahnhof fahren bspw. mehrere Buslinien und auch die Hauptwache scheint ausreichend an den ÖPNV angebunden), fehlt diese Anbindung gerade in den nördlichen Stadtteilen (besonders in Nieder-Erlenbach). Die Menschen sind hier an vielen Stellen in ihrer Mobilität eingeschränkt, die Wege zur nächsten Bushaltestelle sind oft weit und insbesondere für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen schwer zu bewältigen. Viele Menschen sind auf Hilfe und/oder das Auto angewiesen. On-Demand-Busangebote können dazu beitragen, dass weniger Menschen Auto fahren (müssen) und sind damit gut für die Umwelt und das Klima. Es wäre wünschenswert, dass bei dem Festlegen von Prioritäten bei Einsparungen, ebenso wie bei vielen anderen Punkten auch, mehr auf die Ortsbeiräte gehört wird, die die Bedarfe vor Ort gut kennen und einschätzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 201
ÖPNV in den westlichen Stadtteilen mit On-Demand-Busangeboten verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6902 entstanden aus Vorlage: OF 1417/6 vom 06.11.2020 Betreff: ÖPNV in den westlichen Stadtteilen mit On-Demand-Busangeboten verbessern Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung des geplanten Testbetriebs für per App bestellbare Rufbusse in den westlichen Stadtteilen zu überdenken und stattdessen ernsthaft ein Konzept zur Umsetzung des On-Demand-Angebots für die westlichen Stadtteile zu erstellen. Dabei ist zu prüfen, wie im Rahmen des vom Bundesverkehrsministerium geförderten RMV-Projekts "On-Demand-Mobilität für die Region FrankfurtRheinMain" On-Demand-Busangebote in den Stadtteilen getestet werden können. Begründung: Es ist nachvollziehbar und verständlich, dass gerade aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie Einsparungen notwendig sind. Doch erscheint ausgerechnet die Streichung des geplanten Testbetriebs für per App bestellbare Rufbusse wenig sinnvoll, insbesondere, wenn gleichzeitig noch von einer Straßenbahn an der Hauptwache oder einer Verlängerung der Straßenbahn zum Höchster Bahnhof gesprochen wird. Während hier nämlich schon Verkehrsanbindungen vorhanden sind (von der Endhaltestelle der Straßenbahn "Zuckschwerdtstraße" zum Höchster Bahnhof fahren bspw. mehrere Buslinien und auch die Hauptwache scheint ausreichend an den ÖPNV angebunden), fehlt diese Anbindung gerade in den Wohnsiedlungen in den (äußeren) westlichen Stadtteilen (bspw. Sossenheim). Die Menschen sind hier an vielen Stellen in ihrer Mobilität eingeschränkt, die Wege zur nächsten Bushaltestelle sind oft weit und insbesondere für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen schwer zu bewältigen. Viele Menschen sind auf Hilfe und oder das Auto angewiesen. On-Demand-Busangebote können dazu beitragen, dass weniger Menschen Auto fahren (müssen) und sind damit gut für die Umwelt und das Klima. Es wäre wünschenswert, dass bei dem Festlegen von Prioritäten bei Einsparungen, ebenso wie bei vielen anderen Punkten auch, mehr auf die Ortsbeiräte gehört wird, die die Bedarfe vor Ort gut kennen und einschätzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 602 Antrag vom 01.05.2021, OF 29/6 Auskunftsersuchen vom 04.05.2021, V 6 Aktenzeichen: 92 11
ÖPNV in den westlichen Stadtteilen mit On-Demand-Busangeboten verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2020, OF 1417/6 Betreff: ÖPNV in den westlichen Stadtteilen mit On-Demand-Busangeboten verbessern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung des geplanten Testbetriebs für per App bestellbare Rufbusse in den westlichen Stadtteilen zu überdenken und stattdessen ernsthaft ein Konzept zur Umsetzung des On-Demand Angebots für die westlichen Stadtteile zu erstellen. Dabei ist zu prüfen, wie im Rahmen des vom Bundesverkehrsministerium geförderten RMV-Projekts On-Demand-Mobilität für die Region FrankfurtRheinMain" On-Demand-Busangebote in den Stadtteilen getestet werden können. Begründung: Es ist nachvollziehbar und verständlich, dass gerade aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie Einsparungen notwendig sind. Doch erscheint ausgerechnet die Streichung des geplanten Testbetriebs für per App bestellbare Rufbusse wenig sinnvoll - insbesondere, wenn gleichzeitig noch von einer Straßenbahn an der Hauptwache oder einer Verlängerung der Straßenbahn zum Höchster Bahnhof gesprochen wird. Während hier nämlich schon Verkehrsanbindungen vorhanden sind (von der Endhaltestelle der Straßenbahn "Zuckschwerdtstraße" zum Höchster Bahnhof fahren bspw. mehrere Buslinien und auch die Hauptwache scheint ausreichend an den ÖPNV angebunden), fehlt diese Anbindung gerade in den Wohnsiedlungen in den (äußeren) westlichen Stadtteilen (bspw. Sossenheim). Die Menschen sind hier an vielen Stellen in ihrer Mobilität eingeschränkt, die Wege zur nächsten Bushaltestelle sind oft weit und insbesondere für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen schwer zu bewältigen. Viele Menschen sind auf Hilfe und/oder das Auto angewiesen. On-Demand-Busangebote können dazu beitragen, dass weniger Menschen Auto fahren (müssen) und sind damit gut für die Umwelt und das Klima. Es wäre wünschenswert, dass bei dem Festlegen von Prioritäten bei Einsparungen, ebenso wie bei vielen anderen Punkten auch, mehr auf die Ortsbeiräte gehört wird, die die Bedarfe vor Ort gut kennen und einschätzen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6902 2020 Die Vorlage OF 1417/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Verkehrssicherheit an der Ampel Zuckschwerdtstraße/Gerlachstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6790 entstanden aus Vorlage: OF 1384/6 vom 12.10.2020 Betreff: Höchst: Verkehrssicherheit an der Ampel Zuckschwerdtstraße/Gerlachstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um an der Bedarfsampel Zuckschwerdtstraße in Höhe der Querung mit der Gerlachstraße der Gefahr von Unfällen durch Rotlichtverstöße präventiv entgegenzuwirken. Begründung: Bürger berichten, dass Autofahrer immer wieder bei Rot zeigender Ampel das Haltegebot ignorieren und weiterfahren. Da diese Ampel von Grundschülern der Robert-Blum-Schule genutzt wird, besteht für diese hier eine Gefährdung durch die rücksichtslosen Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Verkehrssicherheit an der Ampel Zuckschwerdtstraße/Gerlachstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1384/6 Betreff: Höchst: Verkehrssicherheit an der Ampel Zuckschwerdtstraße/Gerlachstraße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um an der Bedarfsampel Zuckschwerdtstraße in Höhe der Querung mit der Gerlachstraße der Gefahr von Unfällen durch Rotlichtverstöße präventiv entgegenzuwirken. Begründung: Bürger berichten das Autofahrer immer wieder bei "Rot" zeigender Ampel das Haltegebot ignorieren und weiterfahren. Da diese Ampel von Grundschüler der Robert-Blum-Schule genutzt wird, besteht für diese hier eine Gefährdung durch die rücksichtslosen Autofahrer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6790 2020 Die Vorlage OF 1384/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1451/6 Betreff: Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. den Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur zu reduzieren und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für Radverkehr zu öffnen. 2. Einen Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend imn Richtung Bolongarostraße zu markieren. Begründung: Von der Bolongarostraße z.B. Höhe Bolongaropalast kommend ist es sehr schwer möglich, den Bahnhof Höchst oder andere Ziele innerhalb von Frankfurt Höchst zu erreichen, ohne große Umwege in Kauf zu nehmen. Die aktuell möglichen Wege sind im Anhang skizziert. Gleichzeitig hält sich der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auch in Stoßzeiten in Grenzen, sodass eine Reduktion auf eine Spur zumutbar ist, um so den Radverkehr in die Gegenrichtung zu ermöglichen. Bei Reduktion auf eine Autospur ergibt sich auch genügend Platz, Radwege in beide Richtungen zu markieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7118 2021 Die Vorlage OF 1451/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur reduziert werden kann und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für den Radverkehr geöffnet werden kann; 2. ein Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend in Richtung Bolongarostraße markiert werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHöchst: Radweg auf der Kurmainzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6347 entstanden aus Vorlage: OF 1328/6 vom 02.08.2020 Betreff: Höchst: Radweg auf der Kurmainzer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radweg auf der Kurmainzer Straße ab Robert-Bunsen-Straße Richtung Höchst bis zur Palleskestraße zu verlängern bzw. deutlich zu markieren und ein sicheres Abbiegen in die Palleskestraße zu den Schulen zu ermöglichen. Begründung: Die Kurmainzer Straße ist im Schulwegplan für Radfahrerinnen und Radfahrer eingezeichnet, doch der Radweg endet an der Robert-Bunsen-Straße, obwohl er sowohl ein wichtiger Weg zu der IGS West, der IGS 15 und der Helene-Lange-Schule als auch noch für die Henri-Dunant-Schule (auch für Eltern, die ihre Kinder per Rad zur Grundschule bringen) ist. Gerade an der gefahrenvollen Bushaltestelle fehlt auf dem speziellen Bushaltestellenasphalt die Markierung und an der Kreuzung mit der Auerstraße fehlt ein sicherer Radweg. Der alternative Weg durch den Stadtpark wird im Winter nicht gestreut, ist schlecht beleuchtet und bis zur Breuerwiesenstraße unbefestigt. Dieser müsste alternativ verbessert und beschildert sowie im Radschulwegplan eingetragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2069 Aktenzeichen: 66 2
Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6357 entstanden aus Vorlage: OF 1341/6 vom 03.08.2020 Betreff: Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg Der Magistrat wird gebeten, eine zeitnahe Ortsbesichtigung der gefährlichen Park- und Fahrweise im Schneidmühlenweg unter Beteiligung des Ortsbeirates und der betroffenen Anwohner zu veranlassen. Begründung: Diese kleine Verbindungsgasse von der Gotenstraße zur Königsteiner Straße besitzt keine gesicherten Gehwege und ist daher eine schmale Einbahnstraße mit ausgeschilderter Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz. Zielsetzung der Ortsbesichtigung sollte sein, die nachfolgenden Verkehrsgefährdungen durch geeignete Maßnahmen (Verkehrsberuhigung, Fahrbahnverschränkung) zumindest zu reduzieren: - mit Gefährdung der Fußgänger wird die Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert; - Liefer-Lkws des YAZ-Supermarktes parken in Gegenrichtung und laden aus oder diese stehen quer vor der Straßenausfahrt auf dem Gehweg der Königsteiner Straße(siehe Foto); - kleinere Transporter parken in Gegenrichtung auf dem Behindertenparkplatz (siehe Foto); - dann fahren diese gegen die Fahrtrichtung auf die Gotenstraße (siehe Foto); - Anwohner werden damit auch oft gehindert, ihr Zuhause mit dem Auto zu verlassen; - in einem benachbarten Garagenhof ist eine (unbenutzte) Laderampe des YAZ-Supermarktes. Quelle: privat Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.10.2021, OF 202/6 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 879 Antrag vom 02.11.2021, OF 251/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 19 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1661 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1341/6 Betreff: Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Eine zeitnahe Ortsbesichtigung der gefährlichen Park- und Fahrweise im Schneidmühlenweg, mit Beteiligung der zuständigen städtischen Ämter, des Ortsbeirates und betroffener Anwohner. Begründung: Diese kleine Verbindungsgasse von der Gotenstraße zur Königsteiner Straße, besitzt keine gesicherten Gehwege, ist daher eine schmale Einbahnstraße mit ausgeschilderter 30 km/h -Höchstgeschwindigkeit und einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz. - Mit Gefährdung der Fußgänger wird die Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert. - Liefer-LKW des YAZ-Supermarktes parken in Gegenrichtung und laden aus (s. Foto). - Oder diese stehen quer vor der Straßenausfahrt auf dem Gehweg der Königsteiner (s. Foto). - Kleinere Transporter parken in Gegenrichtung auf dem Behindertenparkplatz (s. Foto). - Dann fahren diese gegen die Fahrtrichtung auf die Gotenstraße (s. Foto). - Anwohner werden damit auch oft gehindert, ihr Zuhause mit dem Auto zu verlassen. - In einem benachbarten Garagenhof ist eine (unbenutzte) Laderampe des YAZ-Marktes. Zielsetzung der Ortsbesichtigung sollte sein, diese Verkehrsgefährdungen durch geeignete Maßnahmen (Verkehrsberuhigung, Fahrbahnverschränkung) zumindest zu reduzieren. . . Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6357 2020 Die Vorlage OF 1341/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Partei: BFF
Weiter lesenHöchst: Radweg auf der Kurmainzer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 1328/6 Betreff: Höchst: Radweg auf der Kurmainzer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Radweg auf der Kurmainzer Straße ab Robert-Bunsen-Straße Richtung Höchst bis zur Palleskestraße zu verlängern bzw. deutlich zu markieren und ein sicheres Abbiegen in die Palleskestraße zu den Schulen zu ermöglichen. Begründung: Die Kurmainzer Straße ist im Schulwegplan für Radfahrer*innen eingezeichnet, doch der Radweg endet an der Robert-Bunsen-Straße, obwohl er ein wichtiger Weg zur IGS- West, der IGS 15 und der Helene-Lange-Schule, als auch noch für die Henry-Dunant-Schule (auch für Eltern, die ihre Kinder per Rad zur Grundschule bringen) ist. Gerade an der gefahrenvollen Bushaltestelle fehlt auf dem speziellen "Bushaltestellenasphalt" die Markierung und an der Kreuzung mit der Auerstraße fehlt ein sicherer Radweg. Der alternative Weg durch den Stadtpark wird im Winter nicht gestreut, ist schlecht beleuchtet und bis zur Breuerwiesenstraße unbefestigt. Dieser müsste alternativ verbessert und beschildert, sowie im Rad-Schulwegplan eingetragen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6347 2020 Die Vorlage OF 1328/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Geplante Ausweitung des Leistungsangebots der Buslinie 59 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 82
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.06.2020, OA 570 entstanden aus Vorlage: OF 1321/6 vom 15.06.2020 Betreff: Unterliederbach: Geplante Ausweitung des Leistungsangebots der Buslinie 59 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 82 In der Vorlage M 82 zeigt der Magistrat auf, dass die Buslinie 59 (betrieben durch die DB Regio Bus Mitte GmbH) ab dem Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres jede Nacht im Halbstundentakt zwischen Cheruskerweg und Bolongaropalast/Zuckschwerdtstraße pendeln wird. Bereits heute gibt es Beschwerden von Anwohnern des Wohngebiets Engelsruhe (d. h. Rugierstraße, Teutonenweg und Engelsruhe) über den am Wochenende nächtlichen Lärm der Busse. Dies liegt an der dort sehr engen Bebauung mit größtenteils Mehrfamilienhäusern, die den Schall des Auspuffes und des Absenkmechanismus zwischen den Gebäuden verstärkt. Um für eine größere Akzeptanz der neuen Mobilitätsmaßnahme zu sorgen, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vollelektrische Busfahrzeuge für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr (d. h. während der nächtlichen 8 Stunden) auf der Buslinie 59 zum Fahrplanwechsel einzusetzen. Begründung: Verkehrsdezernent Oesterling versprach bereits im Jahr 2018 auf einer öffentlichen Veranstaltung, dass die Buslinie 59 als eine der ersten in Frankfurt vollelektrisch fahren wird. Daraus ist leider nichts geworden und stattdessen wurde der Frankfurter Westen für weitere zweieinhalb Jahre vertröstet. Gleichzeitig mehren sich Beschwerden von Anwohnern, dass die Lärmbelastung in eng bebauten Wohngebieten durch die Auspuffe als auch Absenkmechanismen die nächtliche Ruhe stark beeinträchtigt. Diese Anregung soll helfen, die Akzeptanz der Anwohner für das neue Nachtangebot zu erhöhen, indem sie auf ihre Bedenken eingeht und eine konkrete Lösungsmöglichkeit vorschlägt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 82 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1803 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 17.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 82 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 570 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 574 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 583 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2020, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 570 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Der Vorlage OA 574 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 583 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung), CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) zu 2. AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) BFF (= vereinfachtes Verfahren) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) zu 3. LINKE., BFF, FRAKTION und FRAKTION (= Annahme) gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) zu 4. AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 82 = Ablehnung, OA 570, OA 574 und OA 583 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 1228 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 570 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 574 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 583 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6040, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 92 14
Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6167 entstanden aus Vorlage: OF 1318/6 vom 28.05.2020 Betreff: Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, an folgenden Standorten Depots für Lieferdienste einzurichten, die in Kombination mit dem ÖPNV und möglichst mit Lastenrädern betrieben werden: a) Straßenbahnendhaltestelle "Schwanheim-Rheinlandstraße", b) Straßenbahnendhaltestelle "Zuckschwerdtstraße", c) Höchster Bahnhof; 2. mit verschiedenen Lieferdiensten Gespräche aufzunehmen, um Bedarf, Hindernisse und Möglichkeiten zu klären. Dabei ist auch zu klären, ob es über die Bahnhöfe hinaus noch ganz andere Ideen oder Vorschläge seitens der Lieferdienste gibt. Über die Ergebnisse dieser Gespräche ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein bundesweit diskutierter Vorschlag sieht vor, dass vor allem nachts in Straßenbahnen oder U-Bahnen Pakete von Lieferdiensten zu Depots transportiert werden und von dort dann tagsüber nach Möglichkeit mit kleinen Fahrzeugen wie Lastenrädern weiter zur Kundschaft. Im Frankfurter Westen würden sich die zwei genannten Straßenbahnendhaltestellen anbieten, aber das Prinzip wäre auch auf S-Bahnen oder Buslinien übertragbar. Der Höchster Bahnhof bietet insofern Potenzial, als sich hier viele Linien kreuzen und im Gesamtkomplex auf jeden Fall ausreichend Platz sein dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1769 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
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