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Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken

Vorlagentyp: OFCDU
29 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 beantragt, die geplanten Linienführungen und Taktungen der Buslinien 50, 55/M55 und 58 zu überdenken, da die Änderungen voraussichtlich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV verschlechtern würden. Es wird erwartet, dass der Magistrat gemeinsam mit traffiQ Lösungen erarbeitet, um die Anbindung zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschießen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 (Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main) wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahingehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen:

  1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, d.h. sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt Sossenheim, Westerbachstraße).
  2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, d.h. sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße.
  3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso, wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten auf traffiQ dahingehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden.

Begründung

Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025 vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheim Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 verschlechterte sich. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen, wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße" und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der "Hauptzeiten" (Schulanfang und -schluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2021Sie sind hier
    OFOF 1469/6Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Januar 2021OAOA 663Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163Anregung
  3. 12. Februar 2021MM 29Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels B für die Jahre 2022 - 2032Magistratsvortrag
  4. 4. Mai 2021OFOF 31/6Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenkenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 4. Mai 2021OAOA 1Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29Anregung
  6. 9. August 2021Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 292Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenkenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 45 · 19.01.2021
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung OA 661 2021 Anregung OA 662 2021 Anregung OA 663 2021 Anregung an den Magistrat OM 7104 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 661, OA 662 und OA 663 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1430/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1428/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1429/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. 5. Die Vorlage OF 1469/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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