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Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels B für die Jahre 2022 - 2032

Vorlagentyp: M
29 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren10 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel B für die Jahre 2022 bis 2032 zu vergeben. Dies erfolgt auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, um eine ausreichende Verkehrsbedienung sicherzustellen. Ziel ist es, die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs in Frankfurt am Main zu verbessern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel B mit den Buslinien 50, 53, X53, 54, M55, X58, 58, 59 und der Nachtbuslinie N11 für den Zeitraum vom 11.12.2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben.
  2. Das im derzeitigen Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit dem in der Anlage enthaltenen verkehrlichem Maßnahmenkonzept (Anlage 1.1/1.2) eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel B ab. Ergänzt wird dies künftig durch weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, den erforderlichen Verkehrsvertrag mit dem Ausschreibungsgewinner abzuschließen.

Begründung

A. Zielsetzung

A. Zielsetzung: Zum Ende des Fahrplanjahres 2022 enden der zeitlich befristete Verkehrsvertrag und die Konzession mit der Firma DB Regio Bus Mitte GmbH, Erthalstraße 1, 55118 Mainz für den Linienbusverkehr des Bündels B. Nach Verlängerung soll die Neuvergabe in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren erfolgen. Die Leistungen des Linienbündels B sollen für zehn Jahre in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben werden, da mit den Stadtverordnetenbeschlüssen vom 24.07.2014, § 4843, und vom 24.09.2015, § 6332, lediglich für die zukünftig direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen ICB GmbH zu vergebenden Linienbündel C, D und E Ausnahmen von der mit Stadtverordnetenbeschluss vom 26.02.2009, § 5543, grundsätzlich vorgegebenen wettbewerblichen Vergabe der Frankfurter Busverkehrsleistungen festgelegt wurden.

B. Alternativen

B. Alternativen: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine Alternativen.

C. Lösung

C. Lösung: Siehe auch Anlage 1.1/1.2 Maßnahmenkonzept Es ist eine verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel B umzusetzen, welche die bis zum Jahresfahrplanwechsel am 11. Dezember 2022 und in den darauffolgenden zehn Jahren voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen beinhaltet (Anlage 1.1). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels B konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005). traffiQ entwickelt die Prämissen der Ausschreibung regelmäßig weiter, um sowohl die Betriebsstabilität als auch die Kundenzufriedenheit im Interesse der Fahrgäste auf einem hohen Niveau zu halten und zu verbessern. Deshalb wird traffiQ künftig neben dem hinterlegten Angebotspreis auch die Qualität als Zuschlagskriterium definieren. Konzepte der Verkehrsunternehmen werden dadurch Bestandteil des Verkehrsvertrages. Des Weiteren erfolgt eine Überprüfung des Qualitätssicherungssystems bzgl. der aktuell vorliegenden Sanktionsmechanismen. Themenbezogen wird festgelegt, was künftig über Vertragsstrafen oder ein Anreizsystem bewertet wird. Weitere qualitätssichernde Maßnahmen sind die Schaffung der Möglichkeit zur Nutzung zweckgebundener Innovations- oder Nachverhandlungsbudgets. Die Anforderungskriterien und Qualitätsbewertungen, sowie die im Maßnahmenkonzept (Anlage 1.1) dargelegten Änderungen, dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel B zu erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" sicherzustellen. Bei der Ausschreibung sollen zur Betriebsaufnahme auf einer Buslinie ausschließlich Fahrzeuge mit so genannten Zero-Emission-Antrieben eingesetzt werden. In einer zweiten Betriebsstufe wird eine weitere Linie vollständig und eine dritte Linie teilweise auf Fahrzeuge mit Zero-Emission-Antrieben umgestellt. Auf allen anderen Linien des Bündels B ist der Einsatz dieser Fahrzeuge ausdrücklich erwünscht. Ein Anreizsystem, das im Rahmen der Vergabe zu erweiterten Leistungen mit emissionsfreien Fahrzeuge beitragen kann, soll daher geprüft werden. Grundsätzlich sollen diese Fahrzeuge in ihren Eigenschaften, unter anderem im Hinblick auf Platzkapazitäten, Beförderungskomfort, Kundeninformation und Ausstattung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, den Frankfurter Anforderungen entsprechen. Für das Fahrplanjahr 2023, das erste Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels B, ist ein Leistungs-umfang von ca. 5,0 Mio. Nutzwagenkilometern vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die Ausschreibung der Linien des Bündels B für zehn Jahre.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

D. Kosten: In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel B erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen. Die geplanten qualitätssteigernden Maßnahmen können zur Erhöhung der Kosten führen. Mit der Berücksichtigung der erforderlichen Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH wird keine Entscheidung über eine entsprechende Anpassung des Zuschusses der Stadt Frankfurt am Main an den Treuhandbereich der traffiQ getroffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2021OFOF 1469/6Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenkenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Januar 2021OAOA 663Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163Anregung
  3. 12. Februar 2021Sie sind hier
    MM 29Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels B für die Jahre 2022 - 2032
    Magistratsvortrag
  4. 4. Mai 2021OAOA 1Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29Anregung
  5. 4. Mai 2021OFOF 31/6Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenkenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 14. Mai 2021OFOF 8/7Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr Direktvergabe des Bündels B für die Jahre 2022 - 2032Ortsbeiratsantrag · SPD
  7. 18. Mai 2021OFOF 9/7Tariftreue bei Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linie 55Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  8. 9. August 2021Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 292Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenkenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 11
Sitzung 1 · 03.05.2021
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUFDP
Ablehnung:
GrüneLinke
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 38
Angenommen
Anregung OA 1 2021 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf OA 1 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 31/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUAfDFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke
Enthaltung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneAfDFDP
Ablehnung:
SPDLinkeBFF
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. zu 1. CDU, AfD, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die SPD-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 38., M 29, folgende Protokollnotiz ab: "Die SPD spricht sich für eine 100 prozentige Inhouse-Vergabe der Buslinien aus und lehnt daher die Vorlage M 29 ab. Bei der letzten Vergabe entstanden über lange Zeit Umstellungsschwierigkeiten, die den Busbetrieb für die Nutzer schwerwiegend verschlechtert hatten, Routenfehler, Anzeigefehler, Servicemängel, Unpünktlichkeiten etc. Bei eigenem Personal ist eine Qualitätssicherung gegeben, die Ausbildung gesichert, und es kann auf die Erfahrung, auch auf den Frankfurter Standard, zurückgegriffen werden. Dies ist bei wechselnden Auftragnehmern nicht gegeben." Die LINKE.-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 38., OF 31, folgende Protokollnotiz ab: "Die Zustimmung der LINKEN im Ortsbeirat 6 zum Antrag der CDU, Vorlage OF 31, bezieht sich nur auf die verkehrspolitischen Inhalte, nicht auf die Zustimmung zur Vorlage M 29."

OBR 1
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Die Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)

OBR 7
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 16
Beraten
a) Die Vorlage M 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDPVoltdFfmBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 1 · 07.05.2021
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung AfD und BFF

OBR 2
Sitzung 1 · 10.05.2021
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 18.05.2021
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung)IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme)Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung) IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme) Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 20.05.2021
TO II, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF-BIGIBFGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltIBF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 7
Sitzung 2 · 01.06.2021
TO I, TOP 7
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 8/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 9/7 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFarbechteÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, FARBECHTE, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

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