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Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.08.2020

Antrag Ortsbeirat

Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg

Details im PARLIS OF_1341-6_2020
18.08.2020

Anregung Ortsbeirat

Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg

Details im PARLIS OM_6357_2020
11.10.2021

Antrag Ortsbeirat

Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg

Details im PARLIS OF_202-6_2021
26.10.2021

Anregung Ortsbeirat

Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg

Details im PARLIS OM_879_2021
02.11.2021

Antrag Ortsbeirat

Unerledigte Drucksachen: Ortsbeiräte Ernst nehmen und Anregungen bzw. Anträge des Ortsbeirats 6 endlich beantworten

Details im PARLIS OF_251-6_2021
23.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Unerledigte Drucksachen: Ortsbeiräte Ernst nehmen und Anregungen bzw. Anträge des Ortsbeirats 6 endlich beantworten

Details im PARLIS OM_1103_2021
10.01.2022

Stellungnahme des Magistrats

Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg

Details im PARLIS ST_19_2022
22.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg

Details im PARLIS ST_1661_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6357 entstanden aus Vorlage: OF 1341/6 vom 03.08.2020

Betreff: Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg
Der Magistrat wird gebeten, eine zeitnahe Ortsbesichtigung der gefährlichen Park- und Fahrweise im Schneidmühlenweg unter Beteiligung des Ortsbeirates und der betroffenen Anwohner zu veranlassen.

Begründung:

Diese kleine Verbindungsgasse von der Gotenstraße zur Königsteiner Straße besitzt keine gesicherten Gehwege und ist daher eine schmale Einbahnstraße mit ausgeschilderter Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz. Zielsetzung der Ortsbesichtigung sollte sein, die nachfolgenden Verkehrsgefährdungen durch geeignete Maßnahmen (Verkehrsberuhigung, Fahrbahnverschränkung) zumindest zu reduzieren: - mit Gefährdung der Fußgänger wird die Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert; - Liefer-Lkws des YAZ-Supermarktes parken in Gegenrichtung und laden aus oder diese stehen quer vor der Straßenausfahrt auf dem Gehweg der Königsteiner Straße(siehe Foto); - kleinere Transporter parken in Gegenrichtung auf dem Behindertenparkplatz (siehe Foto); - dann fahren diese gegen die Fahrtrichtung auf die Gotenstraße (siehe Foto); - Anwohner werden damit auch oft gehindert, ihr Zuhause mit dem Auto zu verlassen; - in einem benachbarten Garagenhof ist eine (unbenutzte) Laderampe des YAZ-Supermarktes. Quelle: privat Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.10.2021, OF 202/6 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 879
Antrag vom 02.11.2021, OF 251/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 19 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1661
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1