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Tägliches Verkehrschaos im Schneidmühlenweg

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
8 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbesichtigung im Schneidmühlenweg durchzuführen, um die gefährliche Verkehrssituation zu überprüfen. Dies ist notwendig, da die Straße keine gesicherten Gehwege hat und die Geschwindigkeitsbegrenzung häufig ignoriert wird, was die Sicherheit der Anwohner gefährdet.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, eine zeitnahe Ortsbesichtigung der gefährlichen Park- und Fahrweise im Schneidmühlenweg unter Beteiligung des Ortsbeirates und der betroffenen Anwohner zu veranlassen.

Begründung

Diese kleine Verbindungsgasse von der Gotenstraße zur Königsteiner Straße besitzt keine gesicherten Gehwege und ist daher eine schmale Einbahnstraße mit ausgeschilderter Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz. Zielsetzung der Ortsbesichtigung sollte sein, die nachfolgenden Verkehrsgefährdungen durch geeignete Maßnahmen (Verkehrsberuhigung, Fahrbahnverschränkung) zumindest zu reduzieren: - mit Gefährdung der Fußgänger wird die Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert; - Liefer-Lkws des YAZ-Supermarktes parken in Gegenrichtung und laden aus oder diese stehen quer vor der Straßenausfahrt auf dem Gehweg der Königsteiner Straße(siehe Foto); - kleinere Transporter parken in Gegenrichtung auf dem Behindertenparkplatz (siehe Foto); - dann fahren diese gegen die Fahrtrichtung auf die Gotenstraße (siehe Foto); - Anwohner werden damit auch oft gehindert, ihr Zuhause mit dem Auto zu verlassen; - in einem benachbarten Garagenhof ist eine (unbenutzte) Laderampe des YAZ-Supermarktes.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. August 2020 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 202/6 zurück — Ortsbeiratsantrag von BFF, beschlossen am 11. Oktober 2021. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 10. Januar 2022 mit der Stellungnahme ST 19. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 73 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 6
Sitzung 45 · 19.01.2021
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 46 · 23.02.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 2 · 01.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 3 · 29.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 4 · 07.09.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 5 · 26.10.2021
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 6 · 23.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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