Der Magistrat wird gebeten, eine zeitnahe Ortsbesichtigung der gefährlichen Park- und Fahrweise im
unter Beteiligung des Ortsbeirates und der betroffenen Anwohner zu veranlassen.
Diese kleine Verbindungsgasse von der
Gotenstraße zur
Königsteiner Straße besitzt keine gesicherten Gehwege und ist daher eine schmale Einbahnstraße mit ausgeschilderter Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz. Zielsetzung der Ortsbesichtigung sollte sein, die nachfolgenden Verkehrsgefährdungen durch geeignete Maßnahmen (Verkehrsberuhigung, Fahrbahnverschränkung) zumindest zu reduzieren: - mit Gefährdung der Fußgänger wird die Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert; - Liefer-Lkws des YAZ-Supermarktes parken in Gegenrichtung und laden aus oder diese stehen quer vor der Straßenausfahrt auf dem Gehweg der
Königsteiner Straße(siehe Foto); - kleinere Transporter parken in Gegenrichtung auf dem Behindertenparkplatz (siehe Foto); - dann fahren diese gegen die Fahrtrichtung auf die
Gotenstraße (siehe Foto); - Anwohner werden damit auch oft gehindert, ihr Zuhause mit dem Auto zu verlassen; - in einem benachbarten Garagenhof ist eine (unbenutzte) Laderampe des YAZ-Supermarktes. Quelle: privat Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.10.2021, OF 202/6 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 879
Antrag vom
02.11.2021,
OF 251/6 Anregung an den Magistrat vom
23.11.2021,
OM 1103 Stellungnahme des Magistrats vom
10.01.2022, ST 19 Stellungnahme des Magistrats vom
22.07.2022, ST 1661
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1