Unterliederbach: Parken in der Euckenstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, das eingeschränkte Halteverbot in der Euckenstraße aufzuheben und stattdessen ein absolutes Halteverbot einzuführen, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Zudem sollen Steine zur Abtrennung des Parks verlegt werden, um das Befahren des Rasens zu verhindern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Euckenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Frankfurter Westen: Digitale Haltestellenanzeigen schaffen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichern11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen27.05.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Euckenstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt:
- Das eingeschränkte Halteverbot in der Euckenstraße auf der rechten Seite entfällt von Hausnummer 33 - 17.
- Ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung in die Gotenstraße werden Schilder mit absolutem Halteverbot aufgestellt. Falls der Magistrat diese Maßnahme nicht für ausreichend hält, sollte die Aufstellung von Pollern geprüft werden.
- Neben dem Parkstreifen auf der rechten Seite der Euckenstraße zwischen der Kita (Hausnummer 33) und dem Eingang zum kleinen Park im Grauen Stein werden in dem Bereich, wo der Park nicht mit einem Zaun von der Euckenstraße abgetrennt ist, Steine/Findlinge zur Abtrennung verlegt (wie z.B. auf der anderen Seite des Parks schon geschehen.
Begründung
In der Euckenstraße auf der rechten Seite zwischen Hausnummer 33 (Kita) und Hausnummer 17 befinden sich zur Zeit Verkehrsschilder "eingeschränktes Halteverbot". Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum das dort erforderlich sein soll. Dort besteht ein Parkstreifen auf dem die Anwohner ihre Autos parken. Im weiteren Verlauf auf der rechten Seite der Euckenstraße ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung Gotenstraße befinden sich jedoch keinerlei Halteverbotsschilder. Und dort parken deshalb ständig Autos auf dem Bürgersteig, den deshalb die Fußgänger, die durch den Park am Grauen Stein zur Gotenstraße gehen, nicht mehr benutzen können. Durch die parkenden Autos müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Für den genannten Abschnitt auf der rechten Seite der Euckenstraße sind deshalb Schilder "absolutes Halteverbot" aufzustellen. Die Maßnahme in Punkt 3 dient dazu, das Befahren des Rasens im Park am Grauen Stein zu verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. Dezember 2020Sie sind hierOFOF 1441/6Unterliederbach: Parken in der EuckenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2021OMOM 7111Unterliederbach: Parken in der EuckenstraßeDirektanregung
- 19. April 2021STST 863Unterliederbach: Parken in der EuckenstraßeStellungnahme
- 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1975Unterliederbach: Parken in der EuckenstraßeStellungnahme
- 18. Februar 2022OFOF 380/6Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2022OMOM 1791Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichernDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme